
Bildungsurlaub. Je nach Bundesland können auch Fastenwandern, Bogenschießen oder ein Kurs über Frühlingskräuter als Fortbildung gelten. © mauritius images / Alamy Stock Photos / Bihlmayerfotografie
Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Die konkreten Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? Das wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wo es ein entsprechendes Gesetz oder eine Verordnung gibt, haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, für eine Weiterbildung von der Arbeit frei gestellt zu werden. In manchen Ländern gilt dies auch für Auszubildende, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und arbeitnehmerähnlich Beschäftigte wie Heimarbeiter. Nur in Bayern und Sachsen sind Arbeitnehmer auf die Kulanz ihres Arbeitgebers angewiesen. Dort gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest geben einen Überblick über die Ansprüche von Arbeitnehmern in den einzelnen Bundesländern und erklären, wie interessierte Beschäftigte vorgehen können.
Entscheidend ist meist der Arbeitsort
Die Bezeichnung für die vom Staat gewährte Weiterbildungszeit variiert von Bundesland zu Bundesland: Mal heißt es „Bildungszeit“, mal „Bildungsfreistellung“ – oder eben „Bildungsurlaub“. Meist gibt es fünf Tage pro Jahr frei für die Weiterbildung. In einigen Ländern sind die Regelungen flexibler: Dort kann man innerhalb von zwei Jahren zehn Tage für die Bildung freinehmen. Ist die Wochenarbeitszeit regelmäßig länger oder kürzer als fünf Tage, vergrößert beziehungsweise verringert sich der Anspruch in der Regel entsprechend.
Wichtig: Ausschlaggebend für den Anspruch ist meist das Bundesland, in dem gearbeitet wird, nicht das, in dem sich der Wohnsitz befindet.
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Moin!
Ich hab die Regelungen für Schleswig-Holstein nicht gefunden? Wie sieht es da aus?
Mfg
@AmKürzerenHebel: Ablehnen darf der Arbeitgeber z. B. wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, allerdings sin ddie Hürden dafür hoch.. Die Rechtslage ist nicht in allen Bundesländern einheitlich, bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/FAQ-Recht-auf-Weiterbildung-Was-der-Chef-darf-was-er-muss-4936583-0/. (AK)
Arbeitgeber lehnt beantragten Bildungsurlaub ab, trotz rechtzeitigem Antrag und Hinweisen auf Gesetzgebung. Begründung: "zuviel zu tun". Welche rechtlichen Konsequenzen kann der Arbeitgeber überhaupt erwarten?
@DPMA: Eine bundeseinheitliche Regelung für Bildungsurlaub existiert nicht, da es der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer überlassen ist, für die gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern hat auch jedes Bundesland entsprechende Bestimmungen. Da es bisher noch keine gesetzliche Regelung auf eine bezahlte Freistellung für Bildungsurlaub in Bayern gibt, müssen Angestellte sich direkt an ihren Arbeitgeber wenden, der nach Überprüfung des beruflichen Nutzens über die Bewilligung entscheidet. (dda)
Hallo,
gibt es Bildungsurlaub auch für Angestellte des Bundes (hier: Deutsches Patent- und Markenamt in München)?
Gruß Sebastian