
Bildungsurlaub. Je nach Bundesland können auch Fastenwandern, Bogenschießen oder ein Kurs über Frühlingskräuter als Fortbildung gelten. © mauritius images / Alamy Stock Photos / Bihlmayerfotografie
Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Die konkreten Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? Das wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wo es ein entsprechendes Gesetz oder eine Verordnung gibt, haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, für eine Weiterbildung von der Arbeit frei gestellt zu werden. In manchen Ländern gilt dies auch für Auszubildende, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und arbeitnehmerähnlich Beschäftigte wie Heimarbeiter. Nur in Bayern und Sachsen sind Arbeitnehmer auf die Kulanz ihres Arbeitgebers angewiesen. Dort gibt es keine gesetzliche Regelung.
Entscheidend ist meist der Arbeitsort
Die Bezeichnung für die vom Staat gewährte Weiterbildungszeit variiert von Bundesland zu Bundesland: Mal heißt es „Bildungszeit“, mal „Bildungsfreistellung“ – oder eben „Bildungsurlaub“. Meist gibt es fünf Tage pro Jahr frei für die Weiterbildung. In einigen Ländern sind die Regelungen flexibler: Dort kann man innerhalb von zwei Jahren zehn Tage für die Bildung freinehmen. Ist die Wochenarbeitszeit regelmäßig länger oder kürzer als fünf Tage, vergrößert beziehungsweise verringert sich der Anspruch in der Regel entsprechend.
Wichtig: Ausschlaggebend für den Anspruch ist meist das Bundesland, in dem gearbeitet wird, nicht das, in dem sich der Wohnsitz befindet.
Weiterbildung in verschiedenen Bereichen möglich
Arbeitnehmende können in den meisten Bundesländern seinen Bildungsurlaub für berufsbezogene und politische Themen nehmen. Eine berufliche Weiterbildung dient dazu, die vorhandenen beruflichen Kenntnisse zu vertiefen oder zu erweitern. Eine politische Weiterbildung soll Teilnehmende dazu befähigen, gesellschaftliche und politische Zusammenhänge besser zu verstehen und seinen Horizont zu erweitern. In manchen Bundesländern können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch für die Qualifizierung zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit Bildungsurlaub beantragen oder sich kulturell weiterbilden.
Den passenden Kurs selber finden
Was Arbeitnehmende in ihrem Bildungsurlaub lernen möchten, können sie weitgehend frei entscheiden. Einzige Bedingung: Die Weiterbildung muss in ihrem Bundesland als Bildungsurlaubsmaßnahme anerkannt sein. Solche Kurse lassen sich in Datenbanken wie bildungsurlaub.de, kursfinder.de oder bildungsurlauber.de finden. Auch die Homepages der örtlichen Volkshochschulen informieren über anerkannte Kurse.
Tipp: Wie Sie die für Sie passende Weiterbildung finden, erklären wir in unserer Checkliste Kurse finden.
Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt
Liegen keine zwingenden Ablehnungsgründe vor, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten den Bildungsurlaub gewähren und in dieser Zeit das Gehalt weiter zahlen. In den meisten Bundesländern orientiert sich diese Zahlung am Bundesurlaubsgesetz. Für die eigentlichen Kosten der Fortbildung kommt Arbeitnehmende selber auf. Es ist aber möglich sowohl vom Arbeitgeber als auch von Bund oder Land zusätzliche Förderungen zu erhalten.
Tipp: Welche Fördertöpfe es für Wissensdurstige gibt, steht in unserem Leitfaden Weiterbildung finanzieren.
Antrag rechtzeitig stellen
Je nach Bundesland müssen Arbeitnehmende den Antrag auf Bildungsurlaub zwischen vier und acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung stellen, in der Regel schriftlich. Manche Bundesländer bieten dafür Formulare zum Download an, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nur noch ausfüllen müssen. Lehrer und Sozialpädagogen im schulischen Bereich sowie Professoren und hauptberuflich selbstständig Lehrende können ihren Bildungsurlaub normalerweise nur während der unterrichtsfreien oder veranstaltungsfreien Zeit nehmen.
Firma darf Bildungsurlaub nicht einfach ablehnen
Den Bildungsurlaub ablehnen dürfen der Chef oder die Chefin, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe dagegen sprechen. Dies können beispielsweise Urlaubswünsche anderer Beschäftigter im Betrieb sein, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. In manchen Bundesländern gibt es zudem Sonderregelungen für kleinere Betriebe. Lehnt ein Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ab, muss er dies in den meisten Bundesländern innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich begründen.
Tipp: Was dürfen Vorgesetzte ablehnen, was müssen sie erlauben? In unseren FAQ Recht auf Weiterbildung beantworten wir häufige Nutzerfragen zum Thema.
Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland
Auf den nächsten Seiten geben wir in kompakter Form Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Bildungsurlaub:
- Welche Regelungen gelten in meinem Bundesland?
- Welches Bundesland bezuschusst den Arbeitgeber und macht damit die Weiterbildung der Mitarbeiter schmackhaft?
- Welche Sonderregelungen gibt es für bestimmte Mitarbeitergruppen?
- Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung während der Weiterbildungsmaßnahme aus?
- Gibt es Mindestgrößen für Betriebe, damit ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
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- Arbeitgeber müssen unter bestimmten Bedingungen einen Yogakurs als Bildungsurlaub anerkennen – das entschied das Berliner Landesarbeitsgericht (Az. 10 Sa 2076/18)....
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- Hat ein Hartz-IV-Bezieher einen weiten Weg zur Arbeit, ist es zumutbar, dass er zehn Kilometer mit dem Rad fährt, wenn es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt. Ein...
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- Was können Mitarbeiter tun, die eine Weiterbildung absolvieren möchten? Einen Anspruch darauf können Tarifverträge oder andere Vereinbarungen sichern. Weitere Regeln.
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@AmKürzerenHebel: Ablehnen darf der Arbeitgeber z. B. wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, allerdings sin ddie Hürden dafür hoch.. Die Rechtslage ist nicht in allen Bundesländern einheitlich, bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/FAQ-Recht-auf-Weiterbildung-Was-der-Chef-darf-was-er-muss-4936583-0/. (AK)
Arbeitgeber lehnt beantragten Bildungsurlaub ab, trotz rechtzeitigem Antrag und Hinweisen auf Gesetzgebung. Begründung: "zuviel zu tun". Welche rechtlichen Konsequenzen kann der Arbeitgeber überhaupt erwarten?
@DPMA: Eine bundeseinheitliche Regelung für Bildungsurlaub existiert nicht, da es der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer überlassen ist, für die gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern hat auch jedes Bundesland entsprechende Bestimmungen. Da es bisher noch keine gesetzliche Regelung auf eine bezahlte Freistellung für Bildungsurlaub in Bayern gibt, müssen Angestellte sich direkt an ihren Arbeitgeber wenden, der nach Überprüfung des beruflichen Nutzens über die Bewilligung entscheidet. (dda)
Hallo,
gibt es Bildungsurlaub auch für Angestellte des Bundes (hier: Deutsches Patent- und Markenamt in München)?
Gruß Sebastian
@derkamener. Einige Länder schließen Beamte kategorisch aus. Einzelne Bundesländer bieten Bildungsurlaub für Landes- und Kommunalbeamte, sowie Richter und Richterinnen an. Erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrem Personalrat. Für Beamte des Bundes gibt es die SonderurlaubsVO § 7:
https://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__7.html
Ähnliche Regelungen gibt es in den Bundesländern auch für Landesbeamte, die nicht unter die Bildungsurlaubsregeln fallen. (TK)