Die Bezeichnung für die vom Staat gewährte Weiterbildungszeit variiert von Bundesland zu Bundesland: Mal heißt es „Bildungszeit“, mal „Bildungsfreistellung“ – oder eben „Bildungsurlaub“. Meist gibt es fünf Tage pro Jahr frei für die Weiterbildung. In einigen Ländern sind die Regelungen flexibler: Dort kann man innerhalb von zwei Jahren zehn Tage für die Bildung freinehmen. Ist die Wochenarbeitszeit regelmäßig länger oder kürzer als fünf Tage, vergrößert beziehungsweise verringert sich der Anspruch in der Regel entsprechend.
Wichtig: Ausschlaggebend für den Anspruch ist meist das Bundesland, in dem gearbeitet wird, nicht das, in dem sich der Wohnsitz befindet.
Weiterbildung in verschiedenen Bereichen möglich
Arbeitnehmende können in den meisten Bundesländern seinen Bildungsurlaub für berufsbezogene und politische Themen nehmen. Eine berufliche Weiterbildung dient dazu, die vorhandenen beruflichen Kenntnisse zu vertiefen oder zu erweitern. Eine politische Weiterbildung soll Teilnehmende dazu befähigen, gesellschaftliche und politische Zusammenhänge besser zu verstehen und seinen Horizont zu erweitern. In manchen Bundesländern können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch für die Qualifizierung zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit Bildungsurlaub beantragen oder sich kulturell weiterbilden.
Den passenden Kurs selber finden
Was Arbeitnehmende in ihrem Bildungsurlaub lernen möchten, können sie weitgehend frei entscheiden. Einzige Bedingung: Die Weiterbildung muss in ihrem Bundesland als Bildungsurlaubsmaßnahme anerkannt sein. Solche Kurse lassen sich in Datenbanken wie bildungsurlaub.de, kursfinder.de oder bildungsurlauber.de finden. Auch die Homepages der örtlichen Volkshochschulen informieren über anerkannte Kurse.
Tipp: Wie Sie die für Sie passende Weiterbildung finden, erklären wir in unserer Checkliste Kurse finden.
Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt
Liegen keine zwingenden Ablehnungsgründe vor, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten den Bildungsurlaub gewähren und in dieser Zeit das Gehalt weiter zahlen. In den meisten Bundesländern orientiert sich diese Zahlung am Bundesurlaubsgesetz. Für die eigentlichen Kosten der Fortbildung kommt Arbeitnehmende selber auf. Es ist aber möglich sowohl vom Arbeitgeber als auch von Bund oder Land zusätzliche Förderungen zu erhalten.
Tipp: Welche Fördertöpfe es für Wissensdurstige gibt, steht in unserem Leitfaden Weiterbildung finanzieren.
Antrag rechtzeitig stellen
Je nach Bundesland müssen Arbeitnehmende den Antrag auf Bildungsurlaub zwischen vier und acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung stellen, in der Regel schriftlich. Manche Bundesländer bieten dafür Formulare zum Download an, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nur noch ausfüllen müssen. Lehrer und Sozialpädagogen im schulischen Bereich sowie Professoren und hauptberuflich selbstständig Lehrende können ihren Bildungsurlaub normalerweise nur während der unterrichtsfreien oder veranstaltungsfreien Zeit nehmen.
Firma darf Bildungsurlaub nicht einfach ablehnen
Den Bildungsurlaub ablehnen dürfen der Chef oder die Chefin, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe dagegen sprechen. Dies können beispielsweise Urlaubswünsche anderer Beschäftigter im Betrieb sein, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. In manchen Bundesländern gibt es zudem Sonderregelungen für kleinere Betriebe. Lehnt ein Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ab, muss er dies in den meisten Bundesländern innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich begründen.
Tipp: Was dürfen Vorgesetzte ablehnen, was müssen sie erlauben? In unseren FAQ Recht auf Weiterbildung beantworten wir häufige Nutzerfragen zum Thema.
Nur 3,5 Prozent der Berechtigten nehmen Bildungsurlaub
Die Realität in den Unternehmen sieht noch ein wenig anders aus, das zeigt eine Randstadt-Ifo-Personalleiterbefragung vom März 2023: In Industrie (69 Prozent) und Dienstleistungsbranche (64 Prozent) bieten zwei Drittel der Betriebe die Möglichkeit zum Bildungsurlaub an. Im Handel sind es 35 Prozent. Auch die Betriebsgröße spielt eine Rolle: In 86 Prozent der Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten gibt es diese Option, aber nur in 41 Prozent der Firmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Von allen Beschäftigten, die solch eine Bildungs-Auszeit nehmen könnten, tun es bundesweit nur 3,5 Prozent. Besonders niedrig ist die Rate in Berlin mit 0,4 Prozent.
Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland
Auf den nächsten Seiten geben wir in kompakter Form Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Bildungsurlaub:
- Welche Regelungen gelten in meinem Bundesland?
- Welches Bundesland bezuschusst den Arbeitgeber und macht damit die Weiterbildung der Mitarbeiter schmackhaft?
- Welche Sonderregelungen gibt es für bestimmte Mitarbeitergruppen?
- Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung während der Weiterbildungsmaßnahme aus?
- Gibt es Mindestgrößen für Betriebe, damit ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@frie-ce: Vielen Dank für den Hinweis. Das ist uns durch die Lappen gegangen. Pardon. Wir ergänzen die Informationen zu Schleswig-Holstein am Montag.
Moin!
Ich hab die Regelungen für Schleswig-Holstein nicht gefunden? Wie sieht es da aus?
Mfg
@AmKürzerenHebel: Ablehnen darf der Arbeitgeber z. B. wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, allerdings sin ddie Hürden dafür hoch.. Die Rechtslage ist nicht in allen Bundesländern einheitlich, bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/FAQ-Recht-auf-Weiterbildung-Was-der-Chef-darf-was-er-muss-4936583-0/. (AK)
Arbeitgeber lehnt beantragten Bildungsurlaub ab, trotz rechtzeitigem Antrag und Hinweisen auf Gesetzgebung. Begründung: "zuviel zu tun". Welche rechtlichen Konsequenzen kann der Arbeitgeber überhaupt erwarten?
@DPMA: Eine bundeseinheitliche Regelung für Bildungsurlaub existiert nicht, da es der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer überlassen ist, für die gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern hat auch jedes Bundesland entsprechende Bestimmungen. Da es bisher noch keine gesetzliche Regelung auf eine bezahlte Freistellung für Bildungsurlaub in Bayern gibt, müssen Angestellte sich direkt an ihren Arbeitgeber wenden, der nach Überprüfung des beruflichen Nutzens über die Bewilligung entscheidet. (dda)