Bildungs­urlaub Diese Rechte haben Arbeitnehmer

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Bildungs­urlaub - Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Bildungs­urlaub. Je nach Bundes­land können auch Fasten­wandern, Bogenschießen oder ein Kurs über Frühlings­kräuter als Fort­bildung gelten. © mauritius images / Alamy Stock Photos / Bihlmayerfotografie

Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungs­urlaub haben. Die konkreten Rege­lungen sind von Bundes­land zu Bundes­land verschieden.

Wer hat Anspruch auf Bildungs­urlaub? Das wird in den einzelnen Bundes­ländern unterschiedlich geregelt. Wo es ein entsprechendes Gesetz oder eine Verordnung gibt, haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, für eine Weiterbildung von der Arbeit frei gestellt zu werden. In manchen Ländern gilt dies auch für Auszubildende, Beschäftigte in Werk­stätten für Menschen mit Behin­derungen und arbeitnehmer­ähnlich Beschäftigte wie Heim­arbeiter. Nur in Bayern und Sachsen sind Arbeitnehmer auf die Kulanz ihres Arbeit­gebers angewiesen. Dort gibt es keine gesetzliche Regelung.

Entscheidend ist meist der Arbeits­ort

Die Bezeichnung für die vom Staat gewährte Weiterbildungs­zeit variiert von Bundes­land zu Bundes­land: Mal heißt es „Bildungs­zeit“, mal „Bildungs­frei­stellung“ – oder eben „Bildungs­urlaub“. Meist gibt es fünf Tage pro Jahr frei für die Weiterbildung. In einigen Ländern sind die Rege­lungen flexibler: Dort kann man inner­halb von zwei Jahren zehn Tage für die Bildung freinehmen. Ist die Wochen­arbeits­zeit regel­mäßig länger oder kürzer als fünf Tage, vergrößert beziehungs­weise verringert sich der Anspruch in der Regel entsprechend.

Wichtig: Ausschlag­gebend für den Anspruch ist meist das Bundes­land, in dem gearbeitet wird, nicht das, in dem sich der Wohn­sitz befindet.

Weiterbildung in verschiedenen Bereichen möglich

Arbeitnehmende können in den meisten Bundes­ländern seinen Bildungs­urlaub für berufs­bezogene und politische Themen nehmen. Eine berufliche Weiterbildung dient dazu, die vorhandenen beruflichen Kennt­nisse zu vertiefen oder zu erweitern. Eine politische Weiterbildung soll Teilnehmende dazu befähigen, gesell­schaftliche und politische Zusammenhänge besser zu verstehen und seinen Horizont zu erweitern. In manchen Bundes­ländern können Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer auch für die Qualifizierung zur Wahr­nehmung einer ehren­amtlichen Tätig­keit Bildungs­urlaub beantragen oder sich kulturell weiterbilden.

Den passenden Kurs selber finden

Was Arbeitnehmende in ihrem Bildungs­urlaub lernen möchten, können sie weit­gehend frei entscheiden. Einzige Bedingung: Die Weiterbildung muss in ihrem Bundes­land als Bildungs­urlaubs­maßnahme anerkannt sein. Solche Kurse lassen sich in Daten­banken wie bildungsurlaub.de, kursfinder.de oder bildungsurlauber.de finden. Auch die Home­pages der örtlichen Volks­hoch­schulen informieren über anerkannte Kurse.

Tipp: Wie Sie die für Sie passende Weiterbildung finden, erklären wir in unserer Check­liste Kurse finden.

Während des Bildungs­urlaubs zahlt der Arbeit­geber das Gehalt

Liegen keine zwingenden Ablehnungs­gründe vor, müssen Arbeit­geber ihren Beschäftigten den Bildungs­urlaub gewähren und in dieser Zeit das Gehalt weiter zahlen. In den meisten Bundes­ländern orientiert sich diese Zahlung am Bundes­urlaubs­gesetz. Für die eigentlichen Kosten der Fort­bildung kommt Arbeitnehmende selber auf. Es ist aber möglich sowohl vom Arbeit­geber als auch von Bund oder Land zusätzliche Förderungen zu erhalten.

Tipp: Welche Fördertöpfe es für Wissens­durs­tige gibt, steht in unserem Leitfaden Weiterbildung finanzieren.

Antrag recht­zeitig stellen

Je nach Bundes­land müssen Arbeitnehmende den Antrag auf Bildungs­urlaub zwischen vier und acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung stellen, in der Regel schriftlich. Manche Bundes­länder bieten dafür Formulare zum Download an, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nur noch ausfüllen müssen. Lehrer und Sozialpädagogen im schu­lischen Bereich sowie Professoren und haupt­beruflich selbst­ständig Lehrende können ihren Bildungs­urlaub normaler­weise nur während der unterrichts­freien oder veranstaltungs­freien Zeit nehmen.

Firma darf Bildungs­urlaub nicht einfach ablehnen

Den Bildungs­urlaub ablehnen dürfen der Chef oder die Chefin, wenn dringende betriebliche oder dienst­liche Gründe dagegen sprechen. Dies können beispiels­weise Urlaubs­wünsche anderer Beschäftigter im Betrieb sein, die unter sozialen Gesichts­punkten den Vorrang verdienen. In manchen Bundes­ländern gibt es zudem Sonder­regelungen für kleinere Betriebe. Lehnt ein Arbeit­geber den Antrag auf Bildungs­urlaub ab, muss er dies in den meisten Bundes­ländern inner­halb einer gesetzten Frist schriftlich begründen.

Tipp: Was dürfen Vorgesetzte ablehnen, was müssen sie erlauben? In unseren FAQ Recht auf Weiterbildung beant­worten wir häufige Nutzerfragen zum Thema.

Unterschiedliche Rege­lungen je nach Bundes­land

Auf den nächsten Seiten geben wir in kompakter Form Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Bildungs­urlaub:

  • Welche Rege­lungen gelten in meinem Bundes­land?
  • Welches Bundes­land bezu­schusst den Arbeit­geber und macht damit die Weiterbildung der Mitarbeiter schmack­haft?
  • Welche Sonder­regelungen gibt es für bestimmte Mitarbeiter­gruppen?
  • Wie sieht es mit der Lohn­fortzahlung während der Weiterbildungs­maßnahme aus?
  • Gibt es Mindest­größen für Betriebe, damit ein Anspruch auf Bildungs­urlaub besteht?
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7 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 25.09.2019 um 16:18 Uhr
Was tun bei Ablehnung ohne trifftigen Grund?

@AmKürzerenHebel: Ablehnen darf der Arbeitgeber z. B. wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, allerdings sin ddie Hürden dafür hoch.. Die Rechtslage ist nicht in allen Bundesländern einheitlich, bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/FAQ-Recht-auf-Weiterbildung-Was-der-Chef-darf-was-er-muss-4936583-0/. (AK)

AmKürzerenHebel am 20.09.2019 um 19:50 Uhr
Was tun bei Ablehnung ohne trifftigen Grund?

Arbeitgeber lehnt beantragten Bildungsurlaub ab, trotz rechtzeitigem Antrag und Hinweisen auf Gesetzgebung. Begründung: "zuviel zu tun". Welche rechtlichen Konsequenzen kann der Arbeitgeber überhaupt erwarten?

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.03.2017 um 11:36 Uhr
Bildungsurlaub für Tarifbeschäftigte des Bundes?

@DPMA: Eine bundeseinheitliche Regelung für Bildungsurlaub existiert nicht, da es der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer überlassen ist, für die gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern hat auch jedes Bundesland entsprechende Bestimmungen. Da es bisher noch keine gesetzliche Regelung auf eine bezahlte Freistellung für Bildungsurlaub in Bayern gibt, müssen Angestellte sich direkt an ihren Arbeitgeber wenden, der nach Überprüfung des beruflichen Nutzens über die Bewilligung entscheidet. (dda)

DPMA am 29.03.2017 um 16:02 Uhr
Bildungsurlaub für Tarifbeschäftigte des Bundes?

Hallo,
gibt es Bildungsurlaub auch für Angestellte des Bundes (hier: Deutsches Patent- und Markenamt in München)?
Gruß Sebastian

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.06.2016 um 14:32 Uhr
Beamte

@derkamener. Einige Länder schließen Beamte kategorisch aus. Einzelne Bundesländer bieten Bildungsurlaub für Landes- und Kommunalbeamte, sowie Richter und Richterinnen an. Erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrem Personalrat. Für Beamte des Bundes gibt es die SonderurlaubsVO § 7:
https://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__7.html
Ähnliche Regelungen gibt es in den Bundesländern auch für Landesbeamte, die nicht unter die Bildungsurlaubsregeln fallen. (TK)