Bildungs­urlaub Welche Rechte Arbeitnehmer haben

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Bildungs­urlaub - Welche Rechte Arbeitnehmer haben

Bildungs­urlaub. Je nach Bundes­land können auch Fasten­wandern, Bogenschießen oder ein Kurs über Frühlings­kräuter als Fort­bildung gelten. © mauritius images / Alamy Stock Photos / Bihlmayerfotografie

Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungs­urlaub haben. Die konkreten Rege­lungen sind von Bundes­land zu Bundes­land verschieden.

Wer hat Anspruch auf Bildungs­urlaub? Das wird in den einzelnen Bundes­ländern unterschiedlich geregelt. Wo es ein entsprechendes Gesetz oder eine Verordnung gibt, haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, für eine Weiterbildung von der Arbeit frei gestellt zu werden. In manchen Ländern gilt dies auch für Auszubildende, Beschäftigte in Werk­stätten für Menschen mit Behin­derungen und arbeitnehmer­ähnlich Beschäftigte wie Heim­arbeiter. Nur in Bayern und Sachsen sind Arbeitnehmer auf die Kulanz ihres Arbeit­gebers angewiesen. Dort gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest geben einen Über­blick über die Ansprüche von Arbeitnehmern in den einzelnen Bundes­ländern und erklären, wie interes­sierte Beschäftigte vorgehen können.

Entscheidend ist meist der Arbeits­ort

Die Bezeichnung für die vom Staat gewährte Weiterbildungs­zeit variiert von Bundes­land zu Bundes­land: Mal heißt es „Bildungs­zeit“, mal „Bildungs­frei­stellung“ – oder eben „Bildungs­urlaub“. Meist gibt es fünf Tage pro Jahr frei für die Weiterbildung. In einigen Ländern sind die Rege­lungen flexibler: Dort kann man inner­halb von zwei Jahren zehn Tage für die Bildung freinehmen. Ist die Wochen­arbeits­zeit regel­mäßig länger oder kürzer als fünf Tage, vergrößert beziehungs­weise verringert sich der Anspruch in der Regel entsprechend.

Wichtig: Ausschlag­gebend für den Anspruch ist meist das Bundes­land, in dem gearbeitet wird, nicht das, in dem sich der Wohn­sitz befindet.

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8 Kommentare Diskutieren Sie mit

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frie-ce am 07.06.2023 um 13:54 Uhr
Schleswig-Holstein

Moin!
Ich hab die Regelungen für Schleswig-Holstein nicht gefunden? Wie sieht es da aus?
Mfg

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.09.2019 um 16:18 Uhr
Was tun bei Ablehnung ohne trifftigen Grund?

@AmKürzerenHebel: Ablehnen darf der Arbeitgeber z. B. wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, allerdings sin ddie Hürden dafür hoch.. Die Rechtslage ist nicht in allen Bundesländern einheitlich, bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/FAQ-Recht-auf-Weiterbildung-Was-der-Chef-darf-was-er-muss-4936583-0/. (AK)

AmKürzerenHebel am 20.09.2019 um 19:50 Uhr
Was tun bei Ablehnung ohne trifftigen Grund?

Arbeitgeber lehnt beantragten Bildungsurlaub ab, trotz rechtzeitigem Antrag und Hinweisen auf Gesetzgebung. Begründung: "zuviel zu tun". Welche rechtlichen Konsequenzen kann der Arbeitgeber überhaupt erwarten?

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.03.2017 um 11:36 Uhr
Bildungsurlaub für Tarifbeschäftigte des Bundes?

@DPMA: Eine bundeseinheitliche Regelung für Bildungsurlaub existiert nicht, da es der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer überlassen ist, für die gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern hat auch jedes Bundesland entsprechende Bestimmungen. Da es bisher noch keine gesetzliche Regelung auf eine bezahlte Freistellung für Bildungsurlaub in Bayern gibt, müssen Angestellte sich direkt an ihren Arbeitgeber wenden, der nach Überprüfung des beruflichen Nutzens über die Bewilligung entscheidet. (dda)

DPMA am 29.03.2017 um 16:02 Uhr
Bildungsurlaub für Tarifbeschäftigte des Bundes?

Hallo,
gibt es Bildungsurlaub auch für Angestellte des Bundes (hier: Deutsches Patent- und Markenamt in München)?
Gruß Sebastian