
Weiterbildung. Bei der Suche nach einem geeigneten Lehrgang hilft der Berater der Arbeitsagentur. © Westend61 / Maskot / Kentaroo Tryman
Eine berufliche Weiterbildung verbessert für Arbeitssuchende die Chancen auf einen Job. Doch die Arbeitsagentur fördert eine Qualifizierung nur unter Bedingungen.
Alle Fragen im Überblick
- Unter welchen Voraussetzungen fördert die Arbeitsagentur eine Weiterbildung?
- Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ich eine Weiterbildung bekomme?
- Wie kann ich meine Chancen auf eine Förderzusage erhöhen?
- Gibt es Unterschiede zwischen den Empfängern von ALG 1 und ALG I2?
- Wie läuft die Suche nach einer geeigneten Weiterbildung konkret ab? Kann ich als Arbeitsloser selbst Vorschläge machen?
- Kann ich den Weiterbildungskurs wechseln, wenn ich mit dem Angebot nicht zufrieden bin?
- Kann ich von der Arbeitsagentur zu einer Weiterbildungsmaßnahme verpflichtet werden?
- Welche Fahrtzeiten zur Weiterbildungsmaßnahme müsste ich in Kauf nehmen?
- Ist auch eine Weiterbildung an anderen Orten als dem Wohnort möglich?
- Welche Kosten übernimmt die Arbeitsagentur bei der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung?
- Übernimmt die Arbeitsagentur die kompletten Kosten?
- Muss ich mich während der Weiterbildungsphase weiter um Arbeitsstellen bewerben?
- Kann ich auch mehrere Weiterbildungsangebote aus unterschiedlichen Bereichen wahrnehmen?
- Welche Auswirkungen hat die Weiterbildung auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes?
Ihre Fragen, unsere Antworten
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Unter welchen Voraussetzungen fördert die Arbeitsagentur eine Weiterbildung?
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Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitslose beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Eine Weiterbildung kann auch zur Vermittlung ergänzender Qualifikationen erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses gefördert. Darauf gibt es einen Rechtsanspruch.
Der erste Schritt zu einer Weiterbildung ist immer ein persönliches Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur vor Ort. Darin wird geklärt, ob eine Weiterbildung oder vielleicht auch eine berufliche Neuorientierung notwendig und sinnvoll wären – und falls ja, in welchem Themengebiet und Umfang. Ziel der Weiterbildung ist die dauerhafte Wiedereingliederung ins Berufsleben.
Tipp: Erkundigen Sie sich vor dem Gespräch mit ihrem persönlichen Berater bei der Agentur über Weiterbildungsangebote in Ihrem Bereich. Im Weiterbildungsportal der Arbeitsagentur können Sie gezielt nach entsprechenden Infos suchen.
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Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ich eine Weiterbildung bekomme?
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„Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist eine Ermessensleistung. Die Arbeitsagentur schaut auf die Fähigkeiten der zu fördernden Person sowie auf den Bedarf am Arbeitsmarkt. Außerdem ist das Beratungsgespräch wichtig für die Entscheidung“, so Olga Schwalbe, Pressereferentin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Dabei werden der berufliche Werdegang, Kenntnisse und Fähigkeiten individuell geprüft. Der Berater schickt Sie eventuell zu einer ärztlichen oder berufspsychologischen Begutachtung.
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Wie kann ich meine Chancen auf eine Förderzusage erhöhen?
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Die Chancen auf eine Förderung erhöhen sich, wenn man einen Beruf anstrebt, in dem Fachkräftemangel besteht – also zum Beispiel in der Pflege. Weiterbildungen, die aktuelle und zukünftige Entwicklungen im Beruf im Blick haben, gute Chancen auf eine Förderung. Weiterbildungen für wenig nachgefragte Berufe werden nur in Einzelfällen unterstützt. „Allerdings ist eine Förderung denkbar, wenn die oder der Teilnehmende mobil und dazu bereit ist, in einer Region zu arbeiten, in der die jeweiligen beruflichen Kenntnisse nachgefragt werden und die Weiterbildung die Chancen auf eine Arbeitsaufnahme erhöht“, erläutert Olga Schwalbe.
Weiterbildungen im Rahmen einer so genannten Anpassungsqualifikation dauern weniger lang als Weiterbildungen, die einen Berufsabschluss zum Ziel haben. Diese richten sich an Personen, die keine Berufsausbildung haben oder deren ursprünglich absolvierte Ausbildung nicht mehr gefragt ist (Umschulung).
Tipp: Sie selbst kennen Ihr Berufsbild mit seinen spezifischen Anforderungen am besten, ebenso Ihre Stärken und Schwächen. Legen Sie Ihrer Vermittlungsfachkraft einleuchtend dar, welche neuen Kenntnisse Ihre Vermittlungschancen eindeutig erhöhen würden – beispielsweise anhand von mitgebrachten Stellenausschreibungen für Ihr Berufsbild, in denen eben jene Kenntnisse von den Bewerberin gewünscht werden. Beim Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung können Sie sich informieren, welche Berufe in Ihrer Region besonders gesucht sind.
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Gibt es Unterschiede zwischen den Empfängern von ALG 1 und ALG I2?
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Nein. Die Fördervoraussetzungen sind für alle gleich. Während der Weiterbildung wird das Arbeitslosengeld 1 beziehungsweise die Grundsicherung weitergezahlt.
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Wie läuft die Suche nach einer geeigneten Weiterbildung konkret ab? Kann ich als Arbeitsloser selbst Vorschläge machen?
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Sind alle Fördervoraussetzungen gegeben, wird im Gespräch mit der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft festgelegt, in welche inhaltliche Richtung die Weiterbildung gehen soll. Dabei sind eigene Vorschläge willkommen. Wichtig ist, dass die gewünschten Kursinhalte sinnvoll auf die bisherigen Berufskenntnisse aufbauen und bei künftigen Bewerbungen ein eindeutiges Plus wären.
Dann erhält die zu fördernde Person einen Bildungsgutschein, den sie bei einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter für eine zugelassene Bildungsmaßnahme einlösen kann. Er beinhaltet das Bildungsziel und die Qualifizierungsschwerpunkte, die maximale Weiterbildungsdauer und die Gültigkeitsdauer sowie die regionale Begrenzung. Der Bildungsgutschein weist auch aus, welche Weiterbildungskosten übernommen werden und ob Leistungen zum Lebensunterhalt für die Dauer der Maßnahme gezahlt werden.
Die Suche nach dem Weiterbildungsanbieter und der Weiterbildung übernimmt der Arbeitslose selbst. Der Bildungsträger muss dem Kunden dann die Teilnahme an der Maßnahme bestätigen.
Tipp: Für die Kurssuche empfiehlt sich die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit.
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Kann ich den Weiterbildungskurs wechseln, wenn ich mit dem Angebot nicht zufrieden bin?
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In diesem Fall sollten Sie sich an Ihre Beratungskraft wenden. Sie informiert eine Fachkraft der Arbeitsagentur, die die Qualität der Weiterbildung überwacht und Teilnehmerbeschwerden bearbeitet. Etwaige Missstände könnten häufiger Unterrichtsausfall oder die Vermittlung von Unterrichtsinhalten sein, die irrelevant für das vereinbarte Bildungsziel sind. Soll der Kurs gewechselt werden, ist ein neuer Bildungsgutschein nötig.
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Kann ich von der Arbeitsagentur zu einer Weiterbildungsmaßnahme verpflichtet werden?
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„Es ist möglich, dass die Arbeitsagentur im Verlauf der Betreuung zur Ansicht kommt, dass eine berufliche Weiterbildung das ideale Sprungbrett ist, um im Arbeitsleben wieder nachhaltig Fuß zu fassen“, erläutert Olga Schwalbe. Aber: Niemand wird gezwungen. Die Aushändigung des Bildungsgutscheins setzt auf Freiwilligkeit. Ein Zwang zur Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung würden Motivation und Durchhaltevermögen beeinträchtigen. Sobald aber ein Bildungsgutschein bei einem Träger eingelöst wurde, hat der Teilnehmende die Verpflichtung, seinen Teil zum Erfolg der Maßnahme beizutragen.
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Welche Fahrtzeiten zur Weiterbildungsmaßnahme müsste ich in Kauf nehmen?
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Bei einer täglichen Unterrichtszeit von bis zu sechs Stunden sind maximal zwei Stunden Pendelzeit zumutbar. Bei einer täglichen Unterrichtszeit von mehr als sechs Stunden sind bis zu zweieinhalb Stunden Pendelzeit in Kauf zu nehmen.
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Ist auch eine Weiterbildung an anderen Orten als dem Wohnort möglich?
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Es gibt inzwischen viele Online-Kurse, die eine ortsunabhängige Teilnahme ermöglichen. Sofern der gewünschte Kurs nicht virtuell stattfindet und nicht am Wohnort angeboten wird, ist die Weiterbildung an einem anderen Ort grundsätzlich möglich. Liegt dieser außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs, werden die Unterkunftskosten anteilig erstattet. Die Teilnahme an einer Weiterbildung im Ausland ist die große Ausnahme. Auch für diesen Fall müssen die inländischen Fördervoraussetzungen erfüllt sein, dazu gehört zwingend die Zertifizierung durch eine fachkundige Stelle.
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Welche Kosten übernimmt die Arbeitsagentur bei der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung?
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Zu den Weiterbildungskosten, die von der Arbeitsagentur übernommen werden, gehören:
- Lehrgangskosten,
- Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsstücke,
- Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen,
- Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung,
- Fahrkosten,
- Kosten für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres,
- Kosten für auswärtige Unterbringung,
- Kosten für auswärtige Verpflegung.
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Übernimmt die Arbeitsagentur die kompletten Kosten?
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Die Lehrgangskosten werden bei arbeitslosen Teilnehmenden in voller Höhe übernommen. Die Erstattung der sonstigen Weiterbildungskosten ist gedeckelt. Für die Fahrkosten zwischen Wohnort und Lehrgang werden derzeit bis zu 588 Euro monatlich ersetzt. Wer zur Weiterbildung an einen weiter entfernten Ort reisen muss, erhält für die Unterkunft 60 Euro pro Tag, jedoch höchstens 420 Euro im Monat. Für die Verpflegung gibt es 24 Euro am Tag beziehungsweise bis zu 168 Euro pro Monat. Für die An- und Abreise und eine monatliche Familienheimfahrt werden bis zu 130 Euro erstattet. Für die Betreuung von Kindern (bis 15 Jahre) am Heimatort gibt es pro Kind 150 Euro monatlich. Für Kunden des Jobcenters gelten abweichende Regelungen.
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Muss ich mich während der Weiterbildungsphase weiter um Arbeitsstellen bewerben?
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Dies sollten Sie in jedem Fall tun. Verstärkt ist dies ab der zweiten Hälfte und in der Schlussphase der Weiterbildung sinnvoll, wenn Sie schon neue Fertigkeiten erworben haben, die für potenzielle Arbeitgeber interessant sein könnten. Im Falle einer Jobzusage und Arbeitsaufnahme kann die Weiterbildung vorzeitig beendet werden.
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Kann ich auch mehrere Weiterbildungsangebote aus unterschiedlichen Bereichen wahrnehmen?
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Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für eine Förderung sind die festgestellten Qualifikationsdefizite – also die Bestimmung jener Kenntnisse, in denen der Arbeitslose noch aufholen muss, um gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
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Welche Auswirkungen hat die Weiterbildung auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes?
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Eine Weiterbildung verlängert die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1. Während der geförderten Weiterbildung mindert sich die Anspruchsdauer für jeweils zwei Tage des Bezuges von Arbeitslosengeld nur um jeweils einen Tag. Beispiel: Ein Arbeitsloser hat vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 – so wurde es zum Zeitpunkt seiner Antragstellung festgestellt. Vom 1. Juni bis 30. September absolviert er eine viermonatige Weiterbildung. Dadurch verlängert sich sein Anspruch um zwei Monate (also um die Hälfte der Weiterbildungszeit), so dass er nun bis Februar des Folgejahres Arbeitslosengeld 1 erhält.
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@PauleHeino: Wenn Sie Kurse meinen, die vom Arbeitsamt gefördert werden, fragen Sie bitte dort nach den Konditionen. Die Agentur für Arbeit fördert nur Kurse, die von zertifizierten Anbietern abgehalten werden.
Hallo zusammen,
ich stehe vor einer Verwirrung, die ich gerne mit euch teilen möchte. Es ist mir nicht ganz klar, welche Kriterien bestimmen, ob ich einen Kurs in der Nähe meiner Meldeadresse besuchen muss oder ob ich ihn komplett online absolvieren kann. Gibt es spezifische Kurse, die grundsätzlich online durchgeführt werden können? Mir ist aufgefallen, dass es sogenannte Offene Online-Maßnahmen gibt, die, wie der Name schon sagt, vollständig online abgehalten werden können. Andererseits gibt es Kurse, die innerhalb eines Radius von 50 km um meinen Wohnsitz stattfinden müssen.
Könnte es sein, dass Deutschintegrationskurse grundsätzlich remote abgehalten werden können, während Weiterbildungsmaßnahmen ausschließlich in einem bestimmten Radius stattfinden müssen? Oder hängt das vollständig von der Entscheidung des Sachbearbeiters in der Agentur für Arbeit ab?
Ich freue mich über eure Einsichten und Erfahrungen zu diesem Thema.
@a_2021: Stellen Sie einen schriftliche Antrag auf Ortsabwesenheit. Lehnt die Arbeitsagentur den Urlaub ab, können Sie gegen diesen Bescheid einen Widerspruch einlegen. Hat auch dieser keinen Erfolg, können Sie die Entscheidung der Arbeitsagentur auf dem Sozialgerichtsweg überprüfen lassen, (maa)
Liebes Test-Team,
ich starte in Kürze eine Weiterbildung via Bildungsgutschein vom Arbeitsamt. Da ich 2 betreuungspflichtige Kinder habe u mein Mann Vollzeit arbeitet, kann ich die Weiterbildung nur in der Teilzeitvariante ausführen (auch vor der Arbeitslosigkeit habe ich deshalb in Teilzeit gearbeitet). Statt 5,6 Monate in Vollzeit werde ich 10,3 Monate in Teilzeit für die Weiterbildung brauchen. Meine Betreuerin teilte mir mit, dass sie mir über die Zeit der Weiterbildung keinen Urlaub genehmigen könne, außer der Bildungsträger meldet selbst Urlaubstage an (was in meinem Fall nicht zutrifft). Ich empfinde das als diskriminierend für Familien, da ich Urlaub idR nehme, um meine Kinder zu betreuen, weil Schule bzw. Hort oder Kindergarten Schließtage haben (konkret stehen die Sommerschließzeiten an, die je nach Einrichtung zw 2 und 4 Wochen liegen). Meine Frage ist nun, wie sich eine Urlaubssperre von über 10,3 Monaten für betreuende Personen (Eltern) rechtfertigen lässt. Vielen Dank!
@Mimi81: Die Dauer des Anspruch auf ALG1 hängt zum einen vom Alter ab, zum anderen davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn des Anspruch sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Wenn Sie während des Bezugs von ALG1 eine berufliche Weiterbildung über Bildungsgutschein absolvieren, kann dies jedoch zu einer Verlängerung des Anspruchs führen (vgl. http://weiterbildungsguide.test.de/infothek/recht/arbeitsagentur, letzter Absatz). Weitere für Ihren speziellen Fall nützliche Hinweise können Sie bei kommunalen Weiterbildungsberatungsstellen (vgl. http://weiterbildungsguide.test.de/infothek/beratung/beratung) erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über diese allgemeinen Informationen hinaus keine persönliche Rechtsberatung geben können. Wir empfehlen Ihnen, eine unabhängige Beratungsstelle aufzusuchen, wo man Ihren Fall prüfen kann. Beratung bieten zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt, die Volkssolidarität, die kirchlichen Verbände und spezialisierte Anwaltskanzleien. (PH)