FAQ Weiterbildung Was die Arbeits­agentur darf, was sie muss

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FAQ Weiterbildung - Was die Arbeits­agentur darf, was sie muss

Weiterbildung. Bei der Suche nach einem geeigneten Lehr­gang hilft der Berater der Arbeits­agentur. © Westend61 / Maskot / Kentaroo Tryman

Eine berufliche Weiterbildung verbessert für Arbeits­suchende die Chancen auf einen Job. Doch die Arbeits­agentur fördert eine Qualifizierung nur unter Bedingungen.

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Unter welchen Voraus­setzungen fördert die Arbeits­agentur eine Weiterbildung?

Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeits­lose beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeits­losig­keit abzu­wenden. Eine Weiterbildung kann auch zur Vermitt­lung ergänzender Qualifikationen erfolgen. Unter bestimmten Voraus­setzungen wird der nach­trägliche Erwerb eines Berufs­abschlusses gefördert. Darauf gibt es einen Rechts­anspruch.

Der erste Schritt zu einer Weiterbildung ist immer ein persönliches Beratungs­gespräch bei der Arbeits­agentur vor Ort. Darin wird geklärt, ob eine Weiterbildung oder vielleicht auch eine berufliche Neuorientierung notwendig und sinn­voll wären – und falls ja, in welchem Themen­gebiet und Umfang. Ziel der Weiterbildung ist die dauer­hafte Wieder­einglie­derung ins Berufs­leben.

Tipp: Erkundigen Sie sich vor dem Gespräch mit ihrem persönlichen Berater bei der Agentur über Weiterbildungs­angebote in Ihrem Bereich. Im Weiterbildungsportal der Arbeits­agentur können Sie gezielt nach entsprechenden Infos suchen.

Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ich eine Weiterbildung bekomme?

„Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist eine Ermessens­leistung. Die Arbeits­agentur schaut auf die Fähig­keiten der zu fördernden Person sowie auf den Bedarf am Arbeits­markt. Außerdem ist das Beratungs­gespräch wichtig für die Entscheidung“, so Olga Schwalbe, Pressereferentin der Bundes­agentur für Arbeit in Nürn­berg. Dabei werden der berufliche Werdegang, Kennt­nisse und Fähig­keiten individuell geprüft. Der Berater schickt Sie eventuell zu einer ärzt­lichen oder berufs­psychologischen Begut­achtung.

Wie kann ich meine Chancen auf eine Förderzusage erhöhen?

Die Chancen auf eine Förderung erhöhen sich, wenn man einen Beruf anstrebt, in dem Fach­kräfte­mangel besteht – also zum Beispiel in der Pflege. Weiterbildungen, die aktuelle und zukünftige Entwick­lungen im Beruf im Blick haben, gute Chancen auf eine Förderung. Weiterbildungen für wenig nachgefragte Berufe werden nur in Einzel­fällen unterstützt. „Allerdings ist eine Förderung denk­bar, wenn die oder der Teilnehmende mobil und dazu bereit ist, in einer Region zu arbeiten, in der die jeweiligen beruflichen Kennt­nisse nachgefragt werden und die Weiterbildung die Chancen auf eine Arbeits­aufnahme erhöht“, erläutert Olga Schwalbe.

Weiterbildungen im Rahmen einer so genannten Anpassungs­qualifikation dauern weniger lang als Weiterbildungen, die einen Berufs­abschluss zum Ziel haben. Diese richten sich an Personen, die keine Berufs­ausbildung haben oder deren ursprüng­lich absol­vierte Ausbildung nicht mehr gefragt ist (Umschulung).

Tipp: Sie selbst kennen Ihr Berufs­bild mit seinen spezi­fischen Anforderungen am besten, ebenso Ihre Stärken und Schwächen. Legen Sie Ihrer Vermitt­lungs­fach­kraft einleuchtend dar, welche neuen Kennt­nisse Ihre Vermitt­lungs­chancen eindeutig erhöhen würden – beispiels­weise anhand von mitgebrachten Stellen­ausschreibungen für Ihr Berufs­bild, in denen eben jene Kennt­nisse von den Bewerberin gewünscht werden. Beim Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung können Sie sich informieren, welche Berufe in Ihrer Region besonders gesucht sind.

Gibt es Unterschiede zwischen den Empfängern von ALG 1 und ALG I2?

Nein. Die Fördervoraus­setzungen sind für alle gleich. Während der Weiterbildung wird das Arbeits­losengeld 1 beziehungs­weise die Grund­sicherung weitergezahlt.

Wie läuft die Suche nach einer geeigneten Weiterbildung konkret ab? Kann ich als Arbeits­loser selbst Vorschläge machen?

Sind alle Fördervoraus­setzungen gegeben, wird im Gespräch mit der Beratungs- und Vermitt­lungs­fach­kraft fest­gelegt, in welche inhalt­liche Richtung die Weiterbildung gehen soll. Dabei sind eigene Vorschläge will­kommen. Wichtig ist, dass die gewünschten Kursinhalte sinn­voll auf die bisherigen Berufs­kennt­nisse aufbauen und bei künftigen Bewerbungen ein eindeutiges Plus wären.

Dann erhält die zu fördernde Person einen Bildungs­gutschein, den sie bei einem zugelassenen Weiterbildungs­anbieter für eine zugelassene Bildungs­maßnahme einlösen kann. Er beinhaltet das Bildungs­ziel und die Qualifizierungs­schwer­punkte, die maximale Weiterbildungs­dauer und die Gültig­keits­dauer sowie die regionale Begrenzung. Der Bildungs­gutschein weist auch aus, welche Weiterbildungs­kosten über­nommen werden und ob Leistungen zum Lebens­unterhalt für die Dauer der Maßnahme gezahlt werden.

Die Suche nach dem Weiterbildungs­anbieter und der Weiterbildung über­nimmt der Arbeits­lose selbst. Der Bildungs­träger muss dem Kunden dann die Teil­nahme an der Maßnahme bestätigen.

Tipp: Für die Kurs­suche empfiehlt sich die Weiterbildungssuche der Bundes­agentur für Arbeit.

Kann ich den Weiterbildungs­kurs wechseln, wenn ich mit dem Angebot nicht zufrieden bin?

In diesem Fall sollten Sie sich an Ihre Beratungs­kraft wenden. Sie informiert eine Fach­kraft der Arbeits­agentur, die die Qualität der Weiterbildung über­wacht und Teilnehmer­beschwerden bearbeitet. Etwaige Miss­stände könnten häufiger Unterrichts­ausfall oder die Vermitt­lung von Unterrichts­inhalten sein, die irrelevant für das vereinbarte Bildungs­ziel sind. Soll der Kurs gewechselt werden, ist ein neuer Bildungs­gutschein nötig.

Kann ich von der Arbeits­agentur zu einer Weiterbildungs­maßnahme verpflichtet werden?

„Es ist möglich, dass die Arbeits­agentur im Verlauf der Betreuung zur Ansicht kommt, dass eine berufliche Weiterbildung das ideale Sprung­brett ist, um im Arbeits­leben wieder nach­haltig Fuß zu fassen“, erläutert Olga Schwalbe. Aber: Niemand wird gezwungen. Die Aushändigung des Bildungs­gutscheins setzt auf Freiwil­ligkeit. Ein Zwang zur Teil­nahme an einer beruflichen Weiterbildung würden Motivation und Durch­halte­vermögen beein­trächtigen. Sobald aber ein Bildungs­gutschein bei einem Träger einge­löst wurde, hat der Teilnehmende die Verpflichtung, seinen Teil zum Erfolg der Maßnahme beizutragen.

Welche Fahrt­zeiten zur Weiterbildungs­maßnahme müsste ich in Kauf nehmen?

Bei einer täglichen Unterrichts­zeit von bis zu sechs Stunden sind maximal zwei Stunden Pendel­zeit zumut­bar. Bei einer täglichen Unterrichts­zeit von mehr als sechs Stunden sind bis zu zwei­einhalb Stunden Pendel­zeit in Kauf zu nehmen.

Ist auch eine Weiterbildung an anderen Orten als dem Wohn­ort möglich?

Es gibt inzwischen viele Online-Kurse, die eine orts­unabhängige Teil­nahme ermöglichen. Sofern der gewünschte Kurs nicht virtuell statt­findet und nicht am Wohn­ort angeboten wird, ist die Weiterbildung an einem anderen Ort grund­sätzlich möglich. Liegt dieser außer­halb des zumut­baren Pendel­bereichs, werden die Unter­kunfts­kosten anteilig erstattet. Die Teil­nahme an einer Weiterbildung im Ausland ist die große Ausnahme. Auch für diesen Fall müssen die inländischen Fördervoraus­setzungen erfüllt sein, dazu gehört zwingend die Zertifizierung durch eine fach­kundige Stelle.

Welche Kosten über­nimmt die Arbeits­agentur bei der Teil­nahme an einer beruflichen Weiterbildung?

Zu den Weiterbildungs­kosten, die von der Arbeits­agentur über­nommen werden, gehören:

  • Lehr­gangs­kosten,
  • Lehr­gangs­gebühren einschließ­lich der Kosten für Lern­mittel, Arbeits­kleidung und Prüfungs­stücke,
  • Prüfungs­gebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschluss­prüfungen,
  • Kosten für eine notwendige Eignungs­fest­stellung,
  • Fahr­kosten,
  • Kosten für die Betreuung von Kindern bis zur Voll­endung des 15. Lebens­jahres,
  • Kosten für auswärtige Unterbringung,
  • Kosten für auswärtige Verpflegung.

Über­nimmt die Arbeits­agentur die kompletten Kosten?

Die Lehr­gangs­kosten werden bei arbeits­losen Teilnehmenden in voller Höhe über­nommen. Die Erstattung der sons­tigen Weiterbildungs­kosten ist gedeckelt. Für die Fahr­kosten zwischen Wohn­ort und Lehr­gang werden derzeit bis zu 588 Euro monatlich ersetzt. Wer zur Weiterbildung an einen weiter entfernten Ort reisen muss, erhält für die Unterkunft 60 Euro pro Tag, jedoch höchs­tens 420 Euro im Monat. Für die Verpflegung gibt es 24 Euro am Tag beziehungs­weise bis zu 168 Euro pro Monat. Für die An- und Abreise und eine monatliche Familien­heim­fahrt werden bis zu 130 Euro erstattet. Für die Betreuung von Kindern (bis 15 Jahre) am Heimat­ort gibt es pro Kind 150 Euro monatlich. Für Kunden des Jobcenters gelten abweichende Rege­lungen.

Muss ich mich während der Weiterbildungs­phase weiter um Arbeits­stellen bewerben?

Dies sollten Sie in jedem Fall tun. Verstärkt ist dies ab der zweiten Hälfte und in der Schluss­phase der Weiterbildung sinn­voll, wenn Sie schon neue Fertigkeiten erworben haben, die für potenzielle Arbeit­geber interes­sant sein könnten. Im Falle einer Jobzusage und Arbeits­aufnahme kann die Weiterbildung vorzeitig beendet werden.

Kann ich auch mehrere Weiterbildungs­angebote aus unterschiedlichen Bereichen wahr­nehmen?

Grund­sätzlich ist das möglich. Voraus­setzung für eine Förderung sind die fest­gestellten Qualifikations­defizite – also die Bestimmung jener Kennt­nisse, in denen der Arbeits­lose noch aufholen muss, um gute Chancen auf dem Arbeits­markt zu haben.

Welche Auswirkungen hat die Weiterbildung auf die Zahlung des Arbeits­losengeldes?

Eine Weiterbildung verlängert die Dauer des Anspruchs auf Arbeits­losengeld 1. Während der geförderten Weiterbildung mindert sich die Anspruchs­dauer für jeweils zwei Tage des Bezuges von Arbeits­losengeld nur um jeweils einen Tag. Beispiel: Ein Arbeits­loser hat vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres Anspruch auf Arbeits­losengeld 1 – so wurde es zum Zeit­punkt seiner Antrag­stellung fest­gestellt. Vom 1. Juni bis 30. September absol­viert er eine viermonatige Weiterbildung. Dadurch verlängert sich sein Anspruch um zwei Monate (also um die Hälfte der Weiterbildungs­zeit), so dass er nun bis Februar des Folge­jahres Arbeits­losengeld 1 erhält.

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.10.2023 um 08:46 Uhr
    Standort

    @PauleHeino: Wenn Sie Kurse meinen, die vom Arbeitsamt gefördert werden, fragen Sie bitte dort nach den Konditionen. Die Agentur für Arbeit fördert nur Kurse, die von zertifizierten Anbietern abgehalten werden.

  • PauleHeino am 04.10.2023 um 11:56 Uhr
    Standort


    Hallo zusammen,
    ich stehe vor einer Verwirrung, die ich gerne mit euch teilen möchte. Es ist mir nicht ganz klar, welche Kriterien bestimmen, ob ich einen Kurs in der Nähe meiner Meldeadresse besuchen muss oder ob ich ihn komplett online absolvieren kann. Gibt es spezifische Kurse, die grundsätzlich online durchgeführt werden können? Mir ist aufgefallen, dass es sogenannte Offene Online-Maßnahmen gibt, die, wie der Name schon sagt, vollständig online abgehalten werden können. Andererseits gibt es Kurse, die innerhalb eines Radius von 50 km um meinen Wohnsitz stattfinden müssen.
    Könnte es sein, dass Deutschintegrationskurse grundsätzlich remote abgehalten werden können, während Weiterbildungsmaßnahmen ausschließlich in einem bestimmten Radius stattfinden müssen? Oder hängt das vollständig von der Entscheidung des Sachbearbeiters in der Agentur für Arbeit ab?
    Ich freue mich über eure Einsichten und Erfahrungen zu diesem Thema.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.05.2021 um 00:10 Uhr
    Weiterbildung / Urlaub

    @a_2021: Stellen Sie einen schriftliche Antrag auf Ortsabwesenheit. Lehnt die Arbeitsagentur den Urlaub ab, können Sie gegen diesen Bescheid einen Widerspruch einlegen. Hat auch dieser keinen Erfolg, können Sie die Entscheidung der Arbeitsagentur auf dem Sozialgerichtsweg überprüfen lassen, (maa)

  • a_2021 am 25.05.2021 um 18:49 Uhr
    Kein Urlaub während 10-monatiger Weiterbildung?

    Liebes Test-Team,
    ich starte in Kürze eine Weiterbildung via Bildungsgutschein vom Arbeitsamt. Da ich 2 betreuungspflichtige Kinder habe u mein Mann Vollzeit arbeitet, kann ich die Weiterbildung nur in der Teilzeitvariante ausführen (auch vor der Arbeitslosigkeit habe ich deshalb in Teilzeit gearbeitet). Statt 5,6 Monate in Vollzeit werde ich 10,3 Monate in Teilzeit für die Weiterbildung brauchen. Meine Betreuerin teilte mir mit, dass sie mir über die Zeit der Weiterbildung keinen Urlaub genehmigen könne, außer der Bildungsträger meldet selbst Urlaubstage an (was in meinem Fall nicht zutrifft). Ich empfinde das als diskriminierend für Familien, da ich Urlaub idR nehme, um meine Kinder zu betreuen, weil Schule bzw. Hort oder Kindergarten Schließtage haben (konkret stehen die Sommerschließzeiten an, die je nach Einrichtung zw 2 und 4 Wochen liegen). Meine Frage ist nun, wie sich eine Urlaubssperre von über 10,3 Monaten für betreuende Personen (Eltern) rechtfertigen lässt. Vielen Dank!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.08.2017 um 11:37 Uhr
    Wie lange ALG1 ?

    @Mimi81: Die Dauer des Anspruch auf ALG1 hängt zum einen vom Alter ab, zum anderen davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn des Anspruch sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Wenn Sie während des Bezugs von ALG1 eine berufliche Weiterbildung über Bildungsgutschein absolvieren, kann dies jedoch zu einer Verlängerung des Anspruchs führen (vgl. http://weiterbildungsguide.test.de/infothek/recht/arbeitsagentur, letzter Absatz). Weitere für Ihren speziellen Fall nützliche Hinweise können Sie bei kommunalen Weiterbildungsberatungsstellen (vgl. http://weiterbildungsguide.test.de/infothek/beratung/beratung) erhalten.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über diese allgemeinen Informationen hinaus keine persönliche Rechtsberatung geben können. Wir empfehlen Ihnen, eine unabhängige Beratungsstelle aufzusuchen, wo man Ihren Fall prüfen kann. Beratung bieten zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt, die Volkssolidarität, die kirchlichen Verbände und spezialisierte Anwaltskanzleien. (PH)