Rund 600 000 Haushalte in Deutschland heizen mit Flüssiggas. Die meisten Kunden haben den Gastank von ihrem Lieferanten gemietet und sind nun verpflichtet, das Gas bei ihm einzukaufen – oft zu überhöhten Preisen. Im umfangreichen Special zeigen wir Ihnen Wege aus der Kostenfalle.
Nur wenige Kunden mit eigenem Gastank
Preisvergleich? Schwer bis unmöglich. Mal eben den Anbieter wechseln? Mit Ärger und Kosten verbunden. Mit solchen Problemen kämpfen viele Flüssiggas-Kunden. Doch wie kommt das? Einer, der es wissen muss, ist Aribert Peters, Vorsitzender und Gründer des Bunds der Energieverbraucher: „Der Flüssiggas-Markt ist gespalten“, sagt er. Es gibt nur wenige Kunden, die Eigentümer ihres Gastanks sind und ihren Lieferanten frei wählen können.
Das Geschäft mit den Tanks
80 Prozent der Kunden nutzen dagegen einen Gastank ihres Lieferanten. Sie haben außerdem noch einen Gasabnahmevertrag mit ihm abgeschlossen und müssen ihr Flüssiggas auch bei diesem Lieferanten kaufen. Befüllt ein anderer Lieferant den Gastank, ist dies rechtswidrig, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 367/02). Selbstverständlich lassen sich Miet- und Gasliefervertrag kündigen. Doch nur die wenigsten Firmen sind bereit, dem Kunden nach Vertragsende den Tank zu verkaufen. „Der Kunde ist in der Zwickmühle“, sagt Rechtsanwalt Volker Speckmann. „Entweder er behält seinen Miettank und bezahlt oft deutlich mehr als auf dem freien Flüssiggasmarkt, oder er kündigt und gibt den Tank zurück, was aber mit Aufwand verbunden ist.“ Vor allem Kunden, die den Tank ins Erdreich eingelassen und den Garten darum liebevoll bepflanzt oder einen Carport vor den Gastank gebaut haben, scheuen die Kündigung.
Zu viel bezahlt? So prüfen Mietkunden ihren Preis
Kunden, die ihren Tank vom Lieferanten gemietet haben oder einen Nutzungsvertrag für den Tank abgeschlossen haben, sollten zunächst prüfen, ob ihr Gaslieferant marktgerechte Preise verlangt hat. Dabei hilft die Grafik. Sie zeigt die Preise, die Kunden mit eigenem Gastank in den vergangenen 24 Monaten bezahlt haben. Der mittelgrüne Bereich zeigt die Preisspanne zwischen der günstigsten und der teuersten Region in Deutschland. Zum Preisvergleich nehmen Kunden am besten ihre alten Rechnungen zur Hand und vergleichen ihren Preis pro Liter mit dem in der Grafik. Er sollte nicht im roten Bereich liegen.

© Stiftung Warentest

Behalten Sie Ihre Kosten im Blick
Kunden sollten bedenken: Der Service eines Miettankanbieters, wie etwa die Erinnerung oder Durchführung vorgeschriebener Wartungen des Tank oder ein Sicherheitsservice rechtfertigt durchaus einen kleinen Aufschlag zu den Preisen in der Tabelle. Behalten Sie aber Ihre Kosten insgesamt im Blick. Wenn ein Kunde bereits eine hohe Miete und eine hohe Wartungspauschale zahlt, muss er nicht auch noch hohe Aufschläge auf den Preis pro Liter Flüssiggas akzeptieren.
Das können Sie tun um zu sparen
Miettank-Kunden, die in nächster Zeit Flüssiggas bestellen wollen, können sich von ihrem Lieferanten einen Preis nennen lassen und ihn mit dem Preis der Flüssiggasbörse vergleichen. Sie wird vom Bund der Energieverbraucher organisiert. Kunden, die herausfinden, dass sie deutlich zu teuer eingekauft haben, sollten handeln. Ihnen stehen zwei Wege offen:
Verhandeln. Sie können sich künftig vor dem Kauf über das Preisniveau am Markt informieren und versuchen, einen zu hohen Preis zu drücken.
Eigener Tank. Oder Sie schaffen sich einen eigenen Tank an und können künftig ihren Flüssiggaslieferanten frei wählen.
Juristische Prüfung von Vertragsklauseln
Kunden, die sich einen eigenen Tank zulegen wollen, müssen ihren Miettank kündigen und abbauen lassen. Das kann mit Ärger verbunden sein. Denn viele Firmen versuchen die Kosten der Tankrückgabe komplett auf den Kunden abzuwälzen. In vielen Fällen allerdings zu unrecht. Das ist das Ergebnis einer juristischen Prüfung von 21 Vertragsklauseln zur Tankrückgabe. Die Klauseln stammen aus Verträgen, die uns Leser im Rahmen unseres Leseraufrufs Flüssiggas zugeschickt haben. Mit Hilfe unserer kostenlosen Tabelle können Kunden prüfen, ob die Klauseln ihres Vertrags zu den unwirksamen Klauseln gehören. Insgesamt haben wir 18 unwirksame Klauseln gefunden.
Das bietet Ihnen unser Flüssiggas-Special
Kunden, die ihren Gastank gemietet haben, einen Nutzungsvertrag oder einen Zählervertrag abgeschlossen haben und zu teuer eingekauft haben, erhalten im Special wertvolle Informationen:
- Tipps zur Tankrückgabe,
- Musterbriefe zur Kündigung des Vertrags und
- ein Musterbrief, um die Preise künftig in ihrer Höhe zu deckeln.
- Kunden, die sich bereits einen eigenen Tank angeschafft haben und ihren Flüssiggaslieferanten auswählen können, finden im Special eine Tabelle mit den Firmen, die im Internet Preise veröffentlichen.
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- Strom- und Gastarife zu optimieren, das versprechen Wechselservices wie Stromauskunft oder SwitchUp. Wir haben neun Wechseldienste untersucht. Zwei haben die Nase vorn.
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- Ist ein Strom- oder Gasversorger insolvent, sollten Kundinnen und Kunden rasch handeln. Stiftung Warentest sagt, was zu tun ist. Neu: BEV-Kunden erhalten Neukundenbonus.
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- Die Strom- und Gaspreisbremsen laufen zum Jahresende aus. Kunden sollten jetzt ihre Verträge prüfen. Vor allem bei Altverträgen drohen hohe Kosten.
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Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Gartentanker: In der Regel ist die Rücknahme des Tanks Sache des Vermieters. Er darf zwar die Kosten dafür auf den Kunden abwälzen. Dies darf aber nicht einseitig und pauschal passieren.
Holt der Vermieter den Tank nicht ab, können Sie ihn mit der Setzung einer Frist in Verzug setzen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, können Sie die weiteren Schritte mit Ihrem Anwalt besprechen. Hier ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung.
Hallo geehrtes Team, nach dem Umbau benötigten wir kein Flüssiggas-Tank mehr. Er war gemietet von Drachengas, wir haben fristgerecht gekündigt. Ihre Infos zu zulässigen Vertragsinhalten waren nützlich, nur reagiert jetzt Drachengas nicht mehr. Die Leerung des Tanks kann nur durch den letzten Lieferanten erfolgen, jedoch schweigt Drachengas trotz Auftrag. Liegt die Verkehrssicherungspflicht jetzt bei Dracheng. da die Mietzeit abgelaufen ist? Wir sind bereit die Abholung und den Ausbau zu ermöglichen, trotzdem reagiert D. nicht. Was sollten wir tun? Auch auf Schreiben des Rechtsanwalts kommt keine Lösung von D. Vielen Dank!
@Devildriver85: Ob Westfalengas im Jahr 2021 noch ungültige Klauseln in den Verträgen hat, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Sie können die Vertragsunterlagen einer Verbraucherzentrale zur Prüfung vorlegen, diese sind zu einer Rechtsberatung befugt.
Guten Tag,
Ich möchte nun auch meinen Gastank austauschen lassen, dieser wurde 2021 für 150€ von WestfalenGas aufgestellt.
Nun sollen die Kosten für die Abholung 335€zzgl Steuern kosten.
Im Vertrag ist von diesen immensen Kosten natürlich nichts erwähnt.
Ist schon jemand dagegen vorgegangen?
Geht das nur über das Gericht?
@Danlfiftyone: Ohne eine Empfehlung für den einen oder anderen Anbieter zu geben, da wir deren Dienstleistungen weder in 2018 noch bis heute getestet und bewertet haben, anbei die Liste der Anbieter, die von uns im Vorfeld zum Test kontaktiert wurden:
Primagas, ProfiGas, Propan Rheingas, Reicherts Flüssiggas, ROEBEN GAS, Salzgitter Gas (Primagas), Stadtwerke Rinteln, Westfalen, Wilhelm Schlütter, Progas Lechgas, Tyczka Totalgas
TopGas, (nicht mehr am Markt, Kunden hat TEGA GmbH übernommen)
Senlogas (nicht mehr am Markt, Kunden hat TEGA GmbH übernommen)
Wir haben nicht überprüft, ob und wenn ja zu welchen Preisen die Anbieter Gastanks verkaufen.