Flüssiggas

Verträge kündigen, Preise verhandeln

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Egal, ob Sie den Gas­tank gemietet haben oder ob sie ein Kunde sind, der das Flüssiggas über eine Zähler­uhr abrechnet – hier finden Sie für unterschiedliche Anliegen den richtigen Muster­brief. Versenden Sie die Briefe als Einwurfein­schreiben oder Einschreiben mit Rück­schein. Kopieren Sie den für Ihren Fall passenden Muster­brief in Ihr Text­ver­arbeitungs­programm, fügen Sie die Adressen ein und füllen die offenen Felder aus.

So kündigen Miet­tank­kunden richtig

Schauen Sie in Ihren Vertrag: Die meisten Kunden haben einen Vertrag, im dem die Miete des Gas­tanks und die Gaslieferung geregelt sind. Sie nutzen Musterbrief 1.

Sollten Sie zwei Verträge haben: einen Vertrag für den Miet­tank und einen separaten für die Gaslieferung, nutzen Sie Musterbrief 2.

So kündigen Zählerkunden richtig

Bei Zählertank­kunden gibt es eine Besonderheit. Sie haben den Tank nicht gemietet, sondern zahlen nur ihren Verbrauch plus eine monatliche Grund­gebühr. In diese Preise hat der Lieferant bereits seine Kosten für Tank und Wartung einkalkuliert. Es gibt somit keine Rechts­grund­lage dafür, dass Zählertank­kunden die Kosten für die Tank­rück­gabe zahlen sollten. Nutzen Sie zur Kündigung den Musterbrief 3.

So wehren sich Kunden gegen über­höhte Preise

Miet­preis in Ordnung, Flüssiggas­preise zu hoch. Sie sind Miet­tank-Kunde oder Kunde mit Nutzungs­pauschale? Sie sind mit der Leistung Ihres Miet­tank-Anbieters zufrieden und zahlen nur eine geringe Tank­miete (geringe einmalige Nutzungs­pauschale)? Falls dies auf Sie zutrifft, müssen Sie Ihren Vertrag nicht gleich kündigen, sondern können auch erst einmal versuchen, über die Höhe des Flüssiggas­preises zu verhandeln. Uns liegen Fälle vor, in denen Kunden mit ihrem Gaslieferanten folgendes vereinbart haben: Der Kunde wird künftig zu dem Preis beliefert, den die Flüssiggasbörse für seine Region auf ihrer Internetseite veröffent­licht.

Kleiner Aufschlag ist okay. Bedenken Sie, dass die Flüssig­gasbörse Preise für Eigen­tank­kunden veröffent­licht. Der Service ihres Flüssig­gaslieferanten recht­fertigt durch­aus einen kleinen prozentualen Aufschlag zu den Preisen der Flüssiggasbörse. Behalten Sie aber die Kosten (Miete und Wartung) insgesamt im Blick und wägen Sie vor dem Verfassen des Muster­briefs ab: Soll genau der Preis der Flüssig­gasbörse als Ober­grenze fest­gelegt werden? Oder ist ein Prozent­satz zwischen 1 und 10 als Zugabe für Service und Betreuung akzeptabel?

Auf den Ernst­fall vorbereitet sein. Sie drohen in dem Muster­brief mit der Kündigung des Vertrags. Damit sollte Ihnen auch ernst sein. Denn auch das Flüssiggas­unternehmen darf Ihnen kündigen. Uns ist allerdings kein Fall bekannt, wo das Unternehmen davon Gebrauch gemacht hat. (Musterbrief 4)

Auch Zählerkunden sollten handeln

Sie sollten im Muster­brief den Preis der Flüssiggasbörse plus einem Aufschlag von 10 Prozent nennen. Anwälte berichteten uns, mit diesem Vorgehen erfolg­reich gewesen zu sein. (Musterbrief 5) Für Sie gilt aber auch: Sie drohen in dem Muster­brief mit der Kündigung des Vertrags. Damit sollte Ihnen auch ernst sein. Denn auch das Flüssiggas­unternehmen darf Ihnen kündigen.

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32 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Jochen99948 am 15.07.2021 um 05:12 Uhr
Achtung bei vermieteten Häusern

Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.04.2021 um 15:32 Uhr
Bedingungen Miettank

@Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2021 um 15:32 Uhr
Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

@Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
(maa)

Joerg7516 am 08.04.2021 um 11:30 Uhr
Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

Hallo,
ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
Vielen Dank vorab.

Kalleturbo1960 am 06.04.2021 um 23:07 Uhr
Kündigung des Vertrags und Rückführung des Tanks

Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?