Egal, ob Sie den Gastank gemietet haben oder ob sie ein Kunde sind, der das Flüssiggas über eine Zähleruhr abrechnet – hier finden Sie für unterschiedliche Anliegen den richtigen Musterbrief. Versenden Sie die Briefe als Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Kopieren Sie den für Ihren Fall passenden Musterbrief in Ihr Textverarbeitungsprogramm, fügen Sie die Adressen ein und füllen die offenen Felder aus.
So kündigen Miettankkunden richtig
Schauen Sie in Ihren Vertrag: Die meisten Kunden haben einen Vertrag, im dem die Miete des Gastanks und die Gaslieferung geregelt sind. Sie nutzen Musterbrief 1.
Sollten Sie zwei Verträge haben: einen Vertrag für den Miettank und einen separaten für die Gaslieferung, nutzen Sie Musterbrief 2.
So kündigen Zählerkunden richtig
Bei Zählertankkunden gibt es eine Besonderheit. Sie haben den Tank nicht gemietet, sondern zahlen nur ihren Verbrauch plus eine monatliche Grundgebühr. In diese Preise hat der Lieferant bereits seine Kosten für Tank und Wartung einkalkuliert. Es gibt somit keine Rechtsgrundlage dafür, dass Zählertankkunden die Kosten für die Tankrückgabe zahlen sollten. Nutzen Sie zur Kündigung den Musterbrief 3.
So wehren sich Kunden gegen überhöhte Preise
Mietpreis in Ordnung, Flüssiggaspreise zu hoch. Sie sind Miettank-Kunde oder Kunde mit Nutzungspauschale? Sie sind mit der Leistung Ihres Miettank-Anbieters zufrieden und zahlen nur eine geringe Tankmiete (geringe einmalige Nutzungspauschale)? Falls dies auf Sie zutrifft, müssen Sie Ihren Vertrag nicht gleich kündigen, sondern können auch erst einmal versuchen, über die Höhe des Flüssiggaspreises zu verhandeln. Uns liegen Fälle vor, in denen Kunden mit ihrem Gaslieferanten folgendes vereinbart haben: Der Kunde wird künftig zu dem Preis beliefert, den die Flüssiggasbörse für seine Region auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Kleiner Aufschlag ist okay. Bedenken Sie, dass die Flüssiggasbörse Preise für Eigentankkunden veröffentlicht. Der Service ihres Flüssiggaslieferanten rechtfertigt durchaus einen kleinen prozentualen Aufschlag zu den Preisen der Flüssiggasbörse. Behalten Sie aber die Kosten (Miete und Wartung) insgesamt im Blick und wägen Sie vor dem Verfassen des Musterbriefs ab: Soll genau der Preis der Flüssiggasbörse als Obergrenze festgelegt werden? Oder ist ein Prozentsatz zwischen 1 und 10 als Zugabe für Service und Betreuung akzeptabel?
Auf den Ernstfall vorbereitet sein. Sie drohen in dem Musterbrief mit der Kündigung des Vertrags. Damit sollte Ihnen auch ernst sein. Denn auch das Flüssiggasunternehmen darf Ihnen kündigen. Uns ist allerdings kein Fall bekannt, wo das Unternehmen davon Gebrauch gemacht hat. (Musterbrief 4)
Auch Zählerkunden sollten handeln
Sie sollten im Musterbrief den Preis der Flüssiggasbörse plus einem Aufschlag von 10 Prozent nennen. Anwälte berichteten uns, mit diesem Vorgehen erfolgreich gewesen zu sein. (Musterbrief 5) Für Sie gilt aber auch: Sie drohen in dem Musterbrief mit der Kündigung des Vertrags. Damit sollte Ihnen auch ernst sein. Denn auch das Flüssiggasunternehmen darf Ihnen kündigen.
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Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.
@Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)
@Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
(maa)
Hallo,
ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
Vielen Dank vorab.
Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?