Die meisten Flüssiggaskunden haben den Gastank von ihrem Lieferanten gemietet und sind nun verpflichtet, das Gas bei ihm einzukaufen – oft zu überhöhten Preisen. Wir zeigen Lösungen.
Preisvergleich? Schwer bis unmöglich. Mal eben den Anbieter wechseln? Mit Ärger und Kosten verbunden. Mit solchen Problemen kämpfen viele der rund 600 000 Kunden, die in Deutschland mit Flüssiggas heizen, weil sie zum Beispiel keinen Zugang zum Erdgasversorgungsnetz haben.
Wir wollten wissen, was da los ist, und haben uns den Markt für Flüssiggas näher angesehen. Wir haben Verträge und Rechnungen unserer Leser ausgewertet. Außerdem haben wir rund 170 Flüssiggasfirmen befragt, die wir ermittelt haben. Das Ergebnis war ernüchternd: Nicht einmal ein Drittel hat uns geantwortet. Unsere Projektleiterin Annegret Jende sagt: „Eine so verschlossene Branche habe ich bislang noch nicht erlebt.“
Das merken auch die Kunden. Ihnen fehlt es an Preistransparenz. Kaum eine Firma veröffentlicht Flüssiggaspreise im Netz. Wir fanden lediglich acht Internetseiten mit Preisen (Tabelle Flüssiggaspreise). Doch wie kommt das? Einer, der es wissen muss, ist Aribert Peters, Vorsitzender und Gründer des Bunds der Energieverbraucher: „Der Flüssiggas-Markt ist gespalten“, sagt er. Es gibt nur wenige Kunden, die Eigentümer ihres Gastanks sind und ihren Lieferanten frei wählen können.
Das Geschäft mit den Tanks
80 Prozent der Kunden dagegen nutzen einen Gastank ihres Lieferanten. Sie haben außerdem noch einen Gasabnahmevertrag mit ihm abgeschlossen und müssen ihr Flüssiggas auch bei diesem Lieferanten kaufen. Befüllt ein anderer Lieferant ihren Miettank, ist dies rechtswidrig, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 367/02).
Anbieter von Miettanks betonen gerne die Vorteile dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde sei „bei der Wartung und Instandhaltung des Tanks nicht auf sich allein gestellt“, schreibt beispielsweise Knauber Gas auf seiner Internetseite. Die Kehrseite: Der Lieferant diktiert dem Kunden die Preise.
Selbstverständlich lassen sich Miet- und Gasliefervertrag kündigen. Doch nur die wenigsten Firmen sind bereit, dem Kunden nach Vertragsende den Tank zu verkaufen. „Der Kunde ist in der Zwickmühle“, sagt Rechtsanwalt Volker Speckmann. „Entweder er behält seinen Miettank und bezahlt oft deutlich mehr als auf dem freien Flüssiggasmarkt, oder er kündigt und gibt den Tank zurück, was aber mit Aufwand verbunden ist.“
Vor allem Kunden, die den Tank ins Erdreich eingelassen und den Garten darum liebevoll bepflanzt, oder sogar einen Carport vor den Gastank gebaut haben, scheuen die Kündigung. „Der Tank ist das Druckmittel“, sagt Anwältin Leonora Holling, die wie Aribert Peters im Vorstand des Bunds der Energieverbraucher ist. Peters wird noch deutlicher: „Miettankkunden sind so quasi vom Wettbewerb abgeschnitten.“
Den eigenen Preis überprüfen
Zu viel bezahlt? Mit unserer Grafik auf der nächsten Seite können Miettankkunden einschätzen, ob ihr Gaslieferant marktgerechte Preise verlangt hat. Falls sie herausfinden, dass sie deutlich zu teuer eingekauft haben, sollten sie handeln. Es gibt zwei Wege: Sie können sich künftig vor dem Kauf über das Preisniveau am Markt informieren und versuchen, einen zu hohen Preis zu drücken. Oder sie schaffen sich einen eigenen Tank an (Kunden mit Miettank: Bleiben oder kündigen?).
Kunden, die schon einen eigenen Tank besitzen, finden hier Tipps zum Kauf von günstigem Flüssiggas.
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Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.
@Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)
@Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
(maa)
Hallo,
ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
Vielen Dank vorab.
Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?