Flüssiggas So kommen Sie aus der Tank­falle

32

Die meisten Flüssig­gaskunden haben den Gas­tank von ihrem Lieferanten gemietet und sind nun verpflichtet, das Gas bei ihm einzukaufen – oft zu über­höhten Preisen. Wir zeigen Lösungen.

Preis­vergleich? Schwer bis unmöglich. Mal eben den Anbieter wechseln? Mit Ärger und Kosten verbunden. Mit solchen Problemen kämpfen viele der rund 600 000 Kunden, die in Deutsch­land mit Flüssiggas heizen, weil sie zum Beispiel keinen Zugang zum Erdgasversorgungs­netz haben.

Wir wollten wissen, was da los ist, und haben uns den Markt für Flüssiggas näher angesehen. Wir haben Verträge und Rechnungen unserer Leser ausgewertet. Außerdem haben wir rund 170 Flüssig­gasfirmen befragt, die wir ermittelt haben. Das Ergebnis war ernüchternd: Nicht einmal ein Drittel hat uns geant­wortet. Unsere Projektleiterin Annegret Jende sagt: „Eine so verschlossene Branche habe ich bislang noch nicht erlebt.“

Das merken auch die Kunden. Ihnen fehlt es an Preis­trans­parenz. Kaum eine Firma veröffent­licht Flüssiggas­preise im Netz. Wir fanden lediglich acht Internet­seiten mit Preisen (Tabelle Flüssiggaspreise). Doch wie kommt das? Einer, der es wissen muss, ist Aribert Peters, Vorsitzender und Gründer des Bunds der Energieverbraucher: „Der Flüssiggas-Markt ist gespalten“, sagt er. Es gibt nur wenige Kunden, die Eigentümer ihres Gas­tanks sind und ihren Lieferanten frei wählen können.

Das Geschäft mit den Tanks

80 Prozent der Kunden dagegen nutzen einen Gas­tank ihres Lieferanten. Sie haben außerdem noch einen Gasabnahme­vertrag mit ihm abge­schlossen und müssen ihr Flüssiggas auch bei diesem Lieferanten kaufen. Befüllt ein anderer Lieferant ihren Miet­tank, ist dies rechts­widrig, urteilte der Bundes­gerichts­hof (Az. II ZR 367/02).

Anbieter von Miet­tanks betonen gerne die Vorteile dieses Vertrags­verhält­nisses. Der Kunde sei „bei der Wartung und Instandhaltung des Tanks nicht auf sich allein gestellt“, schreibt beispiels­weise Knauber Gas auf seiner Internetseite. Die Kehr­seite: Der Lieferant diktiert dem Kunden die Preise.

Selbst­verständlich lassen sich Miet- und Gasliefer­vertrag kündigen. Doch nur die wenigsten Firmen sind bereit, dem Kunden nach Vertrags­ende den Tank zu verkaufen. „Der Kunde ist in der Zwick­mühle“, sagt Rechts­anwalt Volker Speck­mann. „Entweder er behält seinen Miet­tank und bezahlt oft deutlich mehr als auf dem freien Flüssig­gasmarkt, oder er kündigt und gibt den Tank zurück, was aber mit Aufwand verbunden ist.“

Vor allem Kunden, die den Tank ins Erdreich einge­lassen und den Garten darum liebevoll bepflanzt, oder sogar einen Carport vor den Gas­tank gebaut haben, scheuen die Kündigung. „Der Tank ist das Druck­mittel“, sagt Anwältin Leonora Holling, die wie Aribert Peters im Vorstand des Bunds der Energieverbraucher ist. Peters wird noch deutlicher: „Miet­tank­kunden sind so quasi vom Wett­bewerb abge­schnitten.“

Den eigenen Preis über­prüfen

Zu viel bezahlt? Mit unserer Grafik auf der nächsten Seite können Miet­tank­kunden einschätzen, ob ihr Gaslieferant markt­gerechte Preise verlangt hat. Falls sie heraus­finden, dass sie deutlich zu teuer einge­kauft haben, sollten sie handeln. Es gibt zwei Wege: Sie können sich künftig vor dem Kauf über das Preis­niveau am Markt informieren und versuchen, einen zu hohen Preis zu drücken. Oder sie schaffen sich einen eigenen Tank an (Kunden mit Miettank: Bleiben oder kündigen?).

Kunden, die schon einen eigenen Tank besitzen, finden hier Tipps zum Kauf von günstigem Flüssiggas.

32

Mehr zum Thema

32 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Jochen99948 am 15.07.2021 um 05:12 Uhr
Achtung bei vermieteten Häusern

Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.04.2021 um 15:32 Uhr
Bedingungen Miettank

@Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2021 um 15:32 Uhr
Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

@Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
(maa)

Joerg7516 am 08.04.2021 um 11:30 Uhr
Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

Hallo,
ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
Vielen Dank vorab.

Kalleturbo1960 am 06.04.2021 um 23:07 Uhr
Kündigung des Vertrags und Rückführung des Tanks

Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?