
Lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen hindern Verbraucher oft daran, Anbieter zu wechseln. Seit 1. März 2022 kommen Kunden schneller aus bestimmten Verträgen.
Automatische Vertragsverlängerungen eingeschränkt
Seit dem 1. März 2022 dürfen sich Verträge mit langen Laufzeiten – auch Dauerschuldverträge genannt – , etwa für Fitnessstudios oder Energietarife, nach der Erstvertragslaufzeit nur dann automatisch verlängern, wenn sie danach keine weitere feste Vertragslaufzeit mehr vorgeben, sondern auf unbestimmte Zeit laufen und mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sind. Das bedeutet für Kundinnen und Kunden: Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kommen sie, sofern sie den Vertrag beenden wollen, spätestens einen Monat nach Zugang einer Kündigung aus der Vereinbarung heraus. Auch die Stiftung Warentest hat die Bestimmungen, die bei Abschluss eines Abonnements der Zeitschriften test und Finanztest oder einer test.de-Flatrate gelten, entsprechend angepasst.
Aber Vorsicht: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen worden sind, gelten weiterhin die alten Regelungen. Das heißt, dass automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr möglich bleiben.
Außerdem fallen nicht alle Verträge unter die neuen Vorschriften. Versicherungsverträge etwa sind davon ausgeschlossen.
Für Telekommunikationsverträge (zum Beispiel Mobilfunk- oder Festnetzverträge) gelten die Änderungen – und das bereits seit dem 1. Dezember 2021 und dazu noch für Neu- und Altverträge.
Gesetz verkürzt Kündigungsfristen
Auch neu ist, dass Unternehmer bei den betroffenen Dauerschuldverträgen keine längere Kündigungsfrist als einen Monat vertraglich vorsehen dürfen. Bisher betrug diese Frist drei Monate zum Vertragsende. Verbraucher können also künftige Verträge bereits mit einer Frist von maximal einem Monat vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit kündigen.
Auch von dieser Regelung sind zum Beispiel Versicherungsverträge ausgeschlossen.
Besser sichtbarer Kündigungsbutton
Ein Vertrag im Internet ist schnell geschlossen. Ihn aber wieder zu kündigen, ist meistens wesentlich schwieriger. Nicht selten muss man sich durch mehrere Seiten klicken, um Informationen zur Kündigung zu finden – und am Ende müssen Kundinnen und Kunden womöglich noch auf dem Brief- oder Faxweg kündigen. Ab Juli 2022 ist damit Schluss. Dann ist für Internetseiten, über die Verbraucher lang laufende Verträge abschließen können, ein Kündigungsbutton verpflichtend. Er muss leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein.
Abtretung von Geldansprüchen
Zum 1. Oktober 2021 trat bereits der erste Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. Seitdem dürfen Firmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr die Abtretung von Geldansprüchen ausschließen. Das wird wichtig, wenn Verbraucher und Verbraucherinnen etwa Rechtsdienstleister nutzen, damit diese für sie bei Flugverspätungen Ansprüche für sie durchsetzt und Geld zurückfordert.
Abschluss von Energieverträgen übers Telefon
Für Strom- und Gaslieferverträge gilt schon seit Oktober 2021: Sie können nicht mehr ausschließlich über das Telefon abgeschlossen werden, sondern müssen zusätzlich in Textform, zum Beispiel per E-Mail, SMS, Brief oder Fax vom Kunden bestätigt werden.
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@cm.roepke: Im Moment finden alle, deren Flatrate noch nicht gekündigt wurde, den Button unter
www.test.de/meintest/meinprofil/flatrate
Im Rahmen der Überarbeitung der Website werden wir auch den Kündigungs-Button im Laufe des Jahres noch verbraucherfreundlicher gestalten.
Hallo,
wo ist denn der Button auf Ihrer Seite (Abo Testsieger und test.de)?
"Er muss leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein."
Gruß
Röpke
@maexmilian: Der Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge wurde am 26. Februar 2021 im Bundestag behandelt und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Das Gesetzgebungsverfahren ist also noch nicht abgeschlossen.
Wenn Sie in unsere Suche das Stichwort "Mobilfunktarife" eingeben, dann werden Ihnen der Test zu den Mobilfunktarifen aus test 08/2020 sowie zu den Handytarifen aus dem Supermarkt aus Finanztest 11/2018 angezeigt.
www.test.de / Suche / Mobilfunktarife (maa)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte einen Mobilfunkvertrag abschließen.
Deshalb wäre es für mich interessant wann das geplante Gesetz für faire Verbraucherverträge Rechtsgültigkeit erlangt. Ihr Beitrag ist bereits vom Mai 2020, also bereits 9 Monate her.
Außerdem habe ich bei meiner Suche nach Berichten in Test und Finanztest immer nur Handyverträge für junge Leute gefunden - das Thema wäre auch für Abonennten älter als 28 Jahre von Interessen.
Gibt es hierzu Beiträge, die ich nicht gefunden habe, bzw. sind Beiträge zu diesem Thema in Planung.
Ich bitte um Rückmeldung unter MuellerM61@gmx.de. Bitte fügen Sie Ihrer Antwort meine Anfrage bei - Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Müller