Gastarife sind wieder günstiger. Derzeit gibt es Angebote unterhalb der Preisbremse von 12 Cent pro Kilowattstunde. Ein guter Zeitpunkt zum Wechseln. test.de gibt Tipps.
Die Energiepreise sind erfreulicherweise wieder stark zurückgegangen, was auch an den jetzt angebotenen Gastarifen klar zu erkennen ist. Haben Sie zu den Hochzeiten der Energiekrise einen Tarif abgeschlossen, als Neukundentarife über 18 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gekostet haben, dann können Sie nun durch den Wechsel ordentlich sparen. Inzwischen gibt es viele Neukundentarife, die deutlich unter der Gaspreisbremse von 12 Cent pro Kilowattstunde liegen. Die Energieexpertinnen der Stiftung Warentest sagen Ihnen, auf was Sie beim Wechsel des Gasanbieters achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
Ersparnis ist individuell. Die Höhe Ihrer Ersparnis hängt vom Verbrauch, Wohnort und vom Preis Ihres aktuellen Tarifs ab. Inzwischen gilt die Gaspreisbremse. 80 Prozent des Verbrauchs, auf dessen Basis der Septemberabschlag berechnet wurde, kostet höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde. Für die verbleibenden 20-Prozent wird der reguläre Kilowattstundenpreis des Tarifs berechnet. Ein Wechsel lohnt sich aber dennoch, weil es aktuell zahlreiche Tarife unterhalb der Preisbremse gibt.
Selbst wechseln oder wechseln lassen. Überlegen Sie sich, ob Sie den Wechsel selbst in die Hand nehmen wollen. Wenn ja nutzen Sie am besten Vergleichsportal und behalten Sie die Preise im Blick. Wechseln Sie, wenn Sie einen guten und günstigeren Tarif finden. Vor dem Ablauf der Erstvertragslaufzeit von einem Jahr prüfen Sie, ob es günstigere Angebote am Markt gibt. Dabei hilft Ihnen unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung. Ist Ihnen dies zu viel Arbeit, sollten Sie sich von einem Wechselservice helfen lassen. Er optimiert regelmäßig – meist jährlich – ihren Tarif, oder sagt Bescheid, wenn sich kein günstigeres Angebot am Markt finden lässt.
Wichtige Unterlagen. Egal ob Sie ein Vergleichsportal nutzen, oder einen Wechseldienst nutzen, die folgenden Unterlagen müssen Sie zur Hand haben: 1. Ihre Vorjahresrechnung. Hier finden Sie die Zählernummer, Ihren Verbrauch und Ihren alten Preis. 2. Ihren alten Gasliefervertrag mit seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hier lässt sich nachlesen, wie lang Ihre Kündigungsfrist ist. Falls Sie einen Onlinetarif haben, finden Sie diese Info oft auch in Ihrem Online-Account.
So funktioniert die Gaspreisbremse
Seit März gilt die Gaspreisbremse rückwirkend zum 1. Januar 2023: Ein Grundkontingent von 80 Prozent des Gasverbrauchs eines Haushalts kosten maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Die Differenz zum tatsächlich mit dem Versorger vereinbarten Preis übernimmt der Staat. Haben Haushalte einen Tarif, der weniger als 12 Cent pro Kilowattstunde kostet, greift die Preisbremse nicht. Viele Haushalte fragen sich jetzt, ob sie etwas beachten müssen und ob es sich lohnt, trotz Preisbremse den Tarif wechseln.
Was bringt die Preisbremse und lohnt es sich Energie einzusparen?
Je höher der Verbrauch und je teurer der aktuelle Tarif desto höher ist die Entlastung durch die Gaspreisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse einbringen kann, zeigt das Beispiel eines Musterhaushalts mit einem Jahresverbrauch von 12 000 Kilowattstunden (kWh) Gas. Der Tarif kostet laut Vertrag 19,20 Cent pro kWh: Ohne Preisbremse würde der Musterhaushalt 2 304 Euro pro Jahr bezahlen, mit Preisbremse dagegen 691 Euro weniger.
Schafft es der Haushalt 20 Prozent Gas (2 400 kWh) einzusparen, würden ihm das eine zusätzliche Ersparnis von 461 Euro einbringen. Denn jede eingesparte kWh würde mit dem Preis des regulären Tarifs, also 19,20 Cent, vergütet. So kann der Musterhaushalt seine Jahreskosten von 1 613 Euro (mit Preisbremse) auf 1 152 Euro drücken.
Wichtig zu wissen: Die Entlastung für Januar und Februar 2023 erfolgt rückwirkend. Seit März 2023 wird die Differenz zwischen dem Preis des regulären Tarifs und der Preisobergrenze von 12 Cent monatlich automatisch von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet.
Was ist mit der Grundgebühr?
Die Preisbremse bezieht sich nur auf den Kilowattstundenpreis. Für den monatlichen Grundpreis – auch Grundgebühr genannt – gilt die Höhe des aktuellen Tarifs. Im Preisdeckel von 12 Cent enthalten sind die Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.
Ich habe gerade den Infobrief von meinem Versorger erhalten, in dem er mir mitteilt, wie hoch mein monatlicher Abschlag nach Einführung der Preisbremse ist. Worauf muss ich achten?
Prüfen Sie, ob die Jahresverbrauchsprognose im Mitteilungsschreiben des Energieversorgers korrekt ist. Dieser Wert wird zur Berechnung des 80-Prozent-Kontingents herangezogen. Ist er zu niedrig, erhalten Sie weniger Gas zu 12 Cent als ihnen eigentlich zustünde.
Gaskunden müssen prüfen, auf welcher Verbrauchsprognose der Abschlag für September 2022 berechnet wurde. Die Information findet sich in dem Schreiben, in denen Ihnen mitgeteilt wurde, wie hoch die monatlichen Abschläge für das Vertragsjahr sind. Sind sie schon länger als eine Jahr Kunde, finden sie sie oft in der letzten Jahresrechnung.
Im Sommer und Herbst vergangenen Jahres gab es Versorger, die keine Neukunden aufnehmen wollten. Hat sich die Situation inzwischen entspannt?
Inzwischen gibt es wieder mehr Angebote für Neukunden und die Preise sind gesunken. Auffällig sind weiterhin zwei Entwicklungen: Erstens gibt es derzeit nur sehr niedrige Neukundenboni von höchstens 50 Euro. Dies ist eine Vorgabe der staatlichen Preisbremsen: Bei neuen Vertragsabschlüssen ab dem 1. Januar 2023 sind Boni nur in Höhe von 50 Euro erlaubt. Außerdem sind in den zwei großen Vergleichsportalen Check24 und Verivox, die nur Neukundentarife listen, die Preisdifferenzen zwischen Platz 1 und 10 oft gering. Es lohnt sich also, nicht nur die ersten beiden Tarife in die engere Wahl zu nehmen.
Ist es in der aktuellen Situation sinnvoll, sich nach einem günstigeren Vertrag umzusehen?
Ja, das ist es. Inzwischen sinken die Preise vielerorts wieder und die Preisbremse gilt bislang bis Ende 2023 mit der Option auf Verlängerung bis Ende April 2024. Dies ist aber noch nicht erfolgt. Besonders aufmerksam sollten Haushalte sein mit Verträgen, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Für sie gelten nicht die Regelungen des Gesetz für faire Verbraucherverträge. Diese Verträge können sich automatisch um 12 Monate verlängern. Sind sie sehr teuer, zahlen die Kunden den hohen Preis womöglich auch, wenn die Preisbremse nicht mehr gilt. Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichsportale finden Sie in dieser Anleitung.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Frage habe?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine kostenfreie Telefonhotline eingerichtet mit der Nummer 0800–78 88 900. Hier können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse informieren. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 besetzt.
Informierte Kunden kümmern sich selbst um den Tarifwechsel
Wir werden oft gefragt: Gib es Gastarife, die dauerhaft günstig sind? Wir wissen das nicht, denn die Versorger veröffentlichen keine Preise für Bestandskunden. Nur die Preise für den Grundversorgungstarif müssen veröffentlicht werden.
Vergleichsportale: Ideal für Aktive und Informierte
Kunden, die sich Auswahl und Wechsel des Anbieters zutrauen, empfehlen wir, alles selbst in die Hand zu nehmen. Der Wechselprozess ist problemlos und ohne Risiko und kostet Sie in der Regel nur wenige Minuten: einfach im aktuellen Vertrag nachlesen, wann und mit welcher Frist Ihr bisheriger Gasvertrag kündbar ist. Anschließend einen Vertrag beim neuen Versorger abschließen. Dieser kündigt den alten Vertrag beim bisherigen Lieferanten (Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung).
Wichtig zu wissen: Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, dürfen sich nicht mehr automatisch um 12 Monate verlängern. Für sie gilt: Nach der Erstvertragslaufzeit von oft 12 Monaten verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit, sind aber jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Das heißt aus solchen Verträgen kommen Kunden nach 12 Monaten leicht wieder raus. Gleiches gilt bei einer Preiserhöhung. Bis zum Inkrafttreten der neuen Preise darf gekündigt werden.
Wechseldienst: Service für Bequeme
Sie haben keine Lust, sich um Ihren Gastarifwechsel zu kümmern? Dann sollten Sie einen Wechselservice nutzen – auch Wechseldienst oder Wechselassistent genannt. Diese Dienstleister wählen für Sie gute und günstige Tarife aus und organisieren regelmäßig den Anbieterwechsel. Die maximale Ersparnis holen Sie so nicht raus. Denn die meisten Wechseldienste verlangen eine Provision bis zu 30 Prozent der erzielten Ersparnis.
Er schlägt Ihnen gute und günstige Tarife vor und kümmert sich rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist um den Wechsel des Gasanbieters.
Was unterscheiden Wechseldienste von Vergleichsportalen?
Wechseldienste kümmern sich – anders als die Portale – nicht nur einmalig, sondern über Jahre, wenn Sie dies wünschen.
Was passiert in der aktuellen Situation, wo sich ein Tarif-Wechsel oft nicht lohnt?
Ein Nachklapp unseres Tests zeigte: Die Dienste wurden erneut tätig, wenn später eine Preiserhöhung ins Haus kam. Sie prüften dann den neuen Preis und informierten den Haushalt, ob es ein günstigeres Angebot gab. Kommt eine Preiserhöhung auf dem Postweg, muss der Kunde sie allerdings zum Wechseldienst weiterleiten.
Habe ich wirklich gar keine Arbeit mehr?
Doch. Sie sollten regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach schauen, weil der Wechseldienst Ihnen die neuen Tarifvorschläge schon sehr früh schickt. Außerdem müssen Sie gegebenenfalls die Provision an den Wechseldienst überweisen und ihm Briefe, die Ihnen Ihr Versorger per Post schickt, übermitteln.
Wie beauftrage ich einen Wechselservice?
Zuerst gehen Sie auf die Internetseite des Wechseldienstes. Dort finden Sie entweder einen Onlinerechner, der Ihnen einige Tarifvorschläge unterbreitet, oder Sie fordern diese per E-Mail an. Manche Dienste kommentieren die Vorschläge etwa als „Preis-Sieger“ oder „Preis-Leistungs-Tipp“. Sie wählen einen Tarif aus und beauftragen den Dienst mit dem Vertragswechsel – meistens läuft alles online.
Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Aktive Kunden, die sich selbst um Tarifauswahl und Wechsel kümmern wollen, orientieren sich an dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung. Wer nicht selbst wechseln möchte, nutzt einen Wechselservice.
1. Unterlagen bereitlegen
Alle für den Wechsel wichtigen Informationen wie die Kunden- oder Zählernummer und Ihren Jahresverbrauch finden Sie in Ihrer Jahresrechnung.
2. Frühzeitig kümmern
Wir empfehlen, den Wechsel spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist einzuleiten. So haben Sie noch genügend Zeit, falls ein Versorger Sie als Kunde ablehnt. Davon haben uns Leser berichtet. Rechtlich ist das kein Problem: Energiefirmen dürfen Kunden außerhalb der Grundversorgung ohne Begründung ablehnen.
3. Standardsuche nutzen
Geben Sie in die Suchmaske des Portals Postleitzahl und Jahresverbrauch ein und klicken sie auf „Vergleichen“. Begnügen Sie sich nicht mit den Ergebnissen nur eines Vergleichsportals. Nutzen Sie mehrere, zum Beispiel die Marktführer Check24 oder Verivox und das Energieverbraucherportal oder Finanztip.
4. Filtereinstellungen verändern
Die Portale haben unterschiedliche Filter und vermitteln teilweise exklusive Tarife. Bei einigen Portalen, wie Check24, Mut-zum-Wechseln oder Verivox können Sie sich den Preis mit und ohne Gaspreisbremse anzeigen lassen. Für ihre verbraucherfreundlichen Voreinstellungen hat Finanztip in unserem Test vom Juni 2021 Vergleichsportale für Strom und Gas ein „Sehr gut“ bekommen, Check24, Stromauskunft, Stromvergleich und Verivox die Note „Gut“. Fast alle wichtigen Tarifkriterien sind hier voreingestellt. Schauen Sie, ob die voreingestellten Filter passen, sonst ändern Sie sie. Vielleicht möchten Sie einen Ökostromtarif?
5. Tarif auswählen
Nehmen Sie nicht einfach den günstigsten Tarif, sondern den mit den besten Kundenbewertungen. Auffällig ist: Solange die Preisbremsen gelten, dürfen die Neukundenboni höchstens 50 Euro betragen. Die Preisdifferenz zwischen dem Erstplatzierten und dem Platz zehn, sind oft sehr gering, wie ein Beispiel vom 2. März 2023 zeigt: Ein Musterhaushalt aus Berlin mit einem Jahresverbrauch von 12 000 Kilowattstunden zahlt mit Berücksichtigung der Preisbremse für den günstigsten Neukundentarif bei Check24 und Verivox 112 Euro beziehungsweise 114 Euro monatlich. Auf Platz 12 sind es nur wenige Euro pro Monat mehr.
Achten Sie bei der Tarifauswahl auf Folgendes:
Achtung Werbung. Beachten Sie, dass Sie bei Check24, Preisvergleich und Verivox über den Suchergebnissen die sogenannte „Null-Platzierung“ sehen. Das sind vom Rechner empfohlene oder beworbene Tarife, die meist teurer sind als der Erstplatzierte. Oft haben sie Kommentare wie „bester Service“ oder „hohe Empfehlungsquote“. Wer nicht genau hinschaut, läuft Gefahr, einen solchen Tarif für den günstigsten zu halten.
Kundenbewertungen. Sie geben Hinweise auf die Arbeitsweise eines Anbieters. Bei Check24 können Sie nachlesen, welche Erfahrungen Kunden nach einem Jahr gemacht haben, wenn der Neukundenbonus fällig wird.
Vergleichstarif. Ihre persönliche Ersparnis können Sie nur ermitteln, wenn Sie den richtigen Vergleichstarif einstellen. Normalerweise stellen die Portale den Basistarif Ihres Grundversorgers ein. Dieser einstmals teure Tarif gilt für Sie nur, wenn Sie noch nie gewechselt haben, oder im Rahmen der Energiekrise zurückgewechselt sind. Bei Check24 und Finanztip können Sie durch die Eingabe Ihres monatlichen Abschlags oder Jahrespreises Ihre individuelle Ersparnis ermitteln. Bei Check24 klicken Sie den kleinen, blauen Stift oben über den Suchergebnissen an. Bei allen anderen Portalen lässt sich zwar ebenfalls Ihr Tarif als Vergleichstarif einstellen. Die Portale kennen aber nicht Ihren Bestandskundenpreis und greifen auf Neukundenpreise zurück. Das führt zu falschen Ersparnissen.
6. Anbieter checken
Erkundigen Sie sich auch mithilfe von Suchmaschinen im Internet, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben, bei dem Sie abschließen wollen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass in den Vergleichsportalen jetzt wieder vermehrt Tarife von Discount-Anbietern zu finden seien. Gute Informationen über einzelne Firmen hat der Bund der Energieverbraucher zusammengestellt.
7. Altvertrag kündigen
Erstwechsler. Wenn Sie noch nie etwas geändert haben, sind Sie im Grundversorgungstarif bei Ihrem örtlichen Stadtwerk. Um zu wechseln, müssen Sie nur einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Er übernimmt die Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Die Frist hierfür beträgt nur 14 Tage. Manchmal dauert es aber etwas länger, weil einige Versorger neue Verträge nur zum Monatsanfang oder Monatsmitte akzeptieren.
Erfahrene Wechsler. Wenn Sie bei Ihrem Stadtwerk schon einmal den Tarif ausgetauscht oder bei einem neuen Anbieter angeheuert haben, haben Sie einen Sondervertrag. Bei einem Wechsel übernimmt ebenfalls der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Die Frist dafür finden Sie im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft beträgt sie sechs Wochen zum Vertragsende.
Das gilt im Fall einer Preiserhöhung
Sonderkündigungsrecht. Falls Ihr Versorger ankündigt, dass er künftig die Preise für Gas anheben möchte, dürfen Sie den Belieferungsvertrag außerordentlich kündigen und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Bis dahin muss Ihre Kündigung beim Unternehmen eingehen. Welche Kündigungsfrist gilt, muss im Preisänderungsschreiben des Anbieters stehen. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, sollten Sie den Vertrag selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren.
Formalien. Sollten Sie kündigen wollen, prüfen Sie zuerst, welche Formvorschriften für Ihre Kündigung gilt. Verlangt der Vertrag „Textform“, genügt eine E-Mail. Ist jedoch die „Schriftform“ vorgesehen, müssen Sie einen persönlich unterschriebenen Brief schicken, zum Beispiel mit dieser Formulierung: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündigte Preiserhöhung in Kraft treten soll. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.“ Nennen Sie dabei nicht nur Name und Adresse, sondern auch Ihre Zähler- und Kundennummer.
Beleg. Machen Sie sich eine Kopie der Kündigung und verschicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein, wenn die Schriftform erforderlich ist. So können Sie Ihre Kündigung belegen, wenn es Ärger gibt.
8. Gasvertrag abschließen
Sie können den neuen Vertrag auf der Internetseite des neuen Anbieters oder über ein Vergleichsportal abschließen. Ist der Antrag ausgefüllt und abgeschickt, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben des neuen Versorgers. Darin bestätigt er Ihnen den Lieferbeginn. Ihr jetziger Versorger wird Sie dann auffordern, den Zählerstand mitzuteilen. Spätestens sechs Wochen nach Lieferende sollten Sie die Abrechnung erhalten.
Was ist, wenn der Wechsel nicht klappt?
Selbst wenn der Wechsel mal nicht reibungslos klappen sollte, sitzt niemand im Dunkeln. Dafür sorgen die Gaslieferungen des örtlichen Grundversorgers. Das ist der Energieversorger, der im Netzgebiet eines Kunden die meisten Haushalte mit Gas versorgt – meist das örtliche Stadtwerk. Im vergangenen Jahr war die Grundversorgung vielerorts der günstigste Tarif am Markt. Ein Wechsel in einen anderen Tarif ist aber kein Problem. Mit einer Frist von 14 Tagen kommen Kunden dort aus dem Vertrag.
Die Bundesnetzagentur hat inzwischen klargestellt, dass Kunden nach einem gescheiterten Anbieterwechsel der Grundversorgung zugeordnet werden müssen und nicht der teueren Ersatzversorgung. Sie ist nur gerechtfertigt, wenn ein Versorger Pleite geht.
Was tun, wenn es Ärger mit dem Gasanbieter gibt?
Leserinnen und Leser berichten uns immer wieder, dass ein neuer Versorger sie nicht als Kunden wollte. Das passiert vor allem Kunden, die jedes Jahr wechseln. Wie sich sich hiervor am besten schützen, lesen Sie in unserem Special Wenn der Versorger Sie als Kunden ablehnt.
Schlichtungsstelle hilft – in bestimmten Fällen
Wer schon Kunde ist und Ärger mit einem Versorger hat, kann sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Unternehmen sind laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, an der Schlichtung teilzunehmen und sie auch zu bezahlen. Das gilt aber nur, wenn ein Verbraucher bereits ihr Kunde ist. Bei Konflikten wegen eines gescheiterten Anbieterwechsels oder bei Ärger mit einem Vergleichsportal ist die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Streitigkeiten mit Flüssiggasanbietern oder Fernwärme fallen auch nicht in ihren Bereich.
Voraussetzungen für eine Schlichtung
Bevor jemand eine Schlichtungsstelle einschaltet, muss er oder sie bereits erfolglos probiert haben, eine Lösung mit dem Unternehmen zu finden. Am besten schriftlich an das Unternehmen wenden und eine angemessene Frist von bis zu vier Wochen zur Behebung des Problems stellen. Erst wenn das Unternehmen nicht reagiert oder es zu keiner Einigung kommt, ist die Schlichtungsstelle zuständig. Diesen Einigungsversuch können Kunden durch die Korrespondenz mit Versorger nachweisen, etwa durch E-Mail- oder Briefverkehr.
Schlichterspruch ist nicht bindend
Der Schlichterspruch ist weder für Verbraucher noch für Energieunternehmen bindend. Ein Prozess vor Gericht wäre auch nach der Schlichtung möglich. Den Schlichtungsantrag können Kunden online über die Internetseite der Schlichtungsstelle einreichen.
- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
- Die Preise am Strommarkt fallen. Inzwischen gibt es viele Neukundentarife, die günstiger sind als die Preisbremse von 40 Cent. test.de gibt Tipps zum Tarifwechsel.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 29.08.2022 um 08:26 Uhr
Neuer Artikel vom 15.8.2022
@To1: Bitte lesen Sie unseren aktuellen Artikel zur Gaskrise: www.test.de/Gaskrise-Alarmstufe-ist-in-Kraft-was-Haushalte-wissen-muessen-5897633-0/#question-8
Es werden keine günstigen Tarife mehr angeboten mit Preisbindung für Neukunden. Die Hinweise mit jährlichem Wechsel und Neukundenboni sind leider nur kopiert und eingefügt. Wenn ich falsch liegen sollte, dann gerne ein Hinweis. Ich habe hierbei sehr gerne Unrecht
Ich habe grade bei Check24 und Verivox einen Gasanbieter gesucht. Bei einem Verbrauch von 20000 kW/h liegt der Grundversorgertarif bei 1800.- € jährlich. Die günstigsten Angebote bei den Vergleichsportalen liegen bei ca. 3500.- €, als fast das doppelte !!
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@To1: Bitte lesen Sie unseren aktuellen Artikel zur Gaskrise:
www.test.de/Gaskrise-Alarmstufe-ist-in-Kraft-was-Haushalte-wissen-muessen-5897633-0/#question-8
Es werden keine günstigen Tarife mehr angeboten mit Preisbindung für Neukunden. Die Hinweise mit jährlichem Wechsel und Neukundenboni sind leider nur kopiert und eingefügt.
Wenn ich falsch liegen sollte, dann gerne ein Hinweis. Ich habe hierbei sehr gerne Unrecht
Ich habe grade bei Check24 und Verivox einen Gasanbieter gesucht. Bei einem Verbrauch von 20000 kW/h liegt der Grundversorgertarif bei 1800.- € jährlich. Die günstigsten Angebote bei den Vergleichsportalen liegen bei ca. 3500.- €, als fast das doppelte !!