Gasanbieter wechseln Einen güns­tigen Gast­arif finden

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Gasanbieter wechseln - Einen güns­tigen Gast­arif finden

Gasanbieter. Ein Wechsel lohnt sich jetzt wieder trotz Preisbremse. © Getty Images / Westend61

Gast­arife sind wieder güns­tiger. Derzeit gibt es Angebote unter­halb der Preisbremse von 12 Cent pro Kilowatt­stunde. Ein guter Zeit­punkt zum Wechseln. test.de gibt Tipps.

Die Energiepreise sind erfreulicher­weise wieder stark zurück­gegangen, was auch an den jetzt angebotenen Gast­arifen klar zu erkennen ist. Haben Sie zu den Hoch­zeiten der Energiekrise einen Tarif abge­schlossen, als Neukunden­tarife über 18 Cent pro Kilowatt­stunde (kWh) gekostet haben, dann können Sie nun durch den Wechsel ordentlich sparen. Inzwischen gibt es viele Neukunden­tarife, die deutlich unter der Gaspreisbremse von 12 Cent pro Kilowatt­stunde liegen. Die Energie­expertinnen der Stiftung Warentest sagen Ihnen, auf was Sie beim Wechsel des Gasanbieters achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Ersparnis ist individuell. Die Höhe Ihrer Ersparnis hängt vom Verbrauch, Wohn­ort und vom Preis Ihres aktuellen Tarifs ab. Inzwischen gilt die Gaspreisbremse. 80 Prozent des Verbrauchs, auf dessen Basis der September­abschlag berechnet wurde, kostet höchs­tens 12 Cent pro Kilowatt­stunde. Für die verbleibenden 20-Prozent wird der reguläre Kilowatt­stunden­preis des Tarifs berechnet. Ein Wechsel lohnt sich aber dennoch, weil es aktuell zahlreiche Tarife unter­halb der Preisbremse gibt.

Selbst wechseln oder wechseln lassen. Über­legen Sie sich, ob Sie den Wechsel selbst in die Hand nehmen wollen. Wenn ja nutzen Sie am besten Vergleichsportal und behalten Sie die Preise im Blick. Wechseln Sie, wenn Sie einen guten und güns­tigeren Tarif finden. Vor dem Ablauf der Erst­vertrags­lauf­zeit von einem Jahr prüfen Sie, ob es güns­tigere Angebote am Markt gibt. Dabei hilft Ihnen unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung. Ist Ihnen dies zu viel Arbeit, sollten Sie sich von einem Wechselservice helfen lassen. Er optimiert regel­mäßig – meist jähr­lich – ihren Tarif, oder sagt Bescheid, wenn sich kein güns­tigeres Angebot am Markt finden lässt.

Wichtige Unterlagen. Egal ob Sie ein Vergleichs­portal nutzen, oder einen Wechsel­dienst nutzen, die folgenden Unterlagen müssen Sie zur Hand haben:
1. Ihre Vorjahres­rechnung. Hier finden Sie die Zählernummer, Ihren Verbrauch und Ihren alten Preis.
2. Ihren alten Gasliefer­vertrag mit seinen allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB). Hier lässt sich nach­lesen, wie lang Ihre Kündigungs­frist ist. Falls Sie einen Online­tarif haben, finden Sie diese Info oft auch in Ihrem Online-Account.

So funk­tioniert die Gaspreisbremse

Seit März gilt die Gaspreisbremse rück­wirkend zum 1. Januar 2023: Ein Grund­kontingent von 80 Prozent des Gasverbrauchs eines Haus­halts kosten maximal 12 Cent pro Kilowatt­stunde. Die Differenz zum tatsäch­lich mit dem Versorger vereinbarten Preis über­nimmt der Staat. Haben Haushalte einen Tarif, der weniger als 12 Cent pro Kilowatt­stunde kostet, greift die Preisbremse nicht. Viele Haushalte fragen sich jetzt, ob sie etwas beachten müssen und ob es sich lohnt, trotz Preisbremse den Tarif wechseln.

Das sollten Sie wissen:

Was bringt die Preisbremse und lohnt es sich Energie einzusparen?

Je höher der Verbrauch und je teurer der aktuelle Tarif desto höher ist die Entlastung durch die Gaspreisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse einbringen kann, zeigt das Beispiel eines Muster­haus­halts mit einem Jahres­verbrauch von 12 000 Kilowatt­stunden (kWh) Gas. Der Tarif kostet laut Vertrag 19,20 Cent pro kWh: Ohne Preisbremse würde der Muster­haushalt 2 304 Euro pro Jahr bezahlen, mit Preisbremse dagegen 691 Euro weniger.

Schafft es der Haushalt 20 Prozent Gas (2 400 kWh) einzusparen, würden ihm das eine zusätzliche Ersparnis von 461 Euro einbringen. Denn jede einge­sparte kWh würde mit dem Preis des regulären Tarifs, also 19,20 Cent, vergütet. So kann der Muster­haushalt seine Jahres­kosten von 1 613 Euro (mit Preisbremse) auf 1 152 Euro drücken.

Wichtig zu wissen: Die Entlastung für Januar und Februar 2023 erfolgt rück­wirkend. Seit März 2023 wird die Differenz zwischen dem Preis des regulären Tarifs und der Preis­ober­grenze von 12 Cent monatlich auto­matisch von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet.

Was ist mit der Grund­gebühr?

Die Preisbremse bezieht sich nur auf den Kilowatt­stunden­preis. Für den monatlichen Grund­preis – auch Grund­gebühr genannt – gilt die Höhe des aktuellen Tarifs. Im Preis­deckel von 12 Cent enthalten sind die Netz­entgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.

Ich habe gerade den Info­brief von meinem Versorger erhalten, in dem er mir mitteilt, wie hoch mein monatlicher Abschlag nach Einführung der Preisbremse ist. Worauf muss ich achten?

Prüfen Sie, ob die Jahres­verbrauchs­prognose im Mitteilungs­schreiben des Energieversorgers korrekt ist. Dieser Wert wird zur Berechnung des 80-Prozent-Kontingents heran­gezogen. Ist er zu nied­rig, erhalten Sie weniger Gas zu 12 Cent als ihnen eigentlich zustünde.

Gaskunden müssen prüfen, auf welcher Verbrauchs­prognose der Abschlag für September 2022 berechnet wurde. Die Information findet sich in dem Schreiben, in denen Ihnen mitgeteilt wurde, wie hoch die monatlichen Abschläge für das Vertrags­jahr sind. Sind sie schon länger als eine Jahr Kunde, finden sie sie oft in der letzten Jahres­rechnung.

Im Sommer und Herbst vergangenen Jahres gab es Versorger, die keine Neukunden aufnehmen wollten. Hat sich die Situation inzwischen entspannt?

Inzwischen gibt es wieder mehr Angebote für Neukunden und die Preise sind gesunken. Auffällig sind weiterhin zwei Entwick­lungen: Erstens gibt es derzeit nur sehr nied­rige Neukundenboni von höchs­tens 50 Euro. Dies ist eine Vorgabe der staatlichen Preisbremsen: Bei neuen Vertrags­abschlüssen ab dem 1. Januar 2023 sind Boni nur in Höhe von 50 Euro erlaubt. Außerdem sind in den zwei großen Vergleichs­portalen Check24 und Verivox, die nur Neukunden­tarife listen, die Preisdifferenzen zwischen Platz 1 und 10 oft gering. Es lohnt sich also, nicht nur die ersten beiden Tarife in die engere Wahl zu nehmen.

Ist es in der aktuellen Situation sinn­voll, sich nach einem güns­tigeren Vertrag umzu­sehen?

Ja, das ist es. Inzwischen sinken die Preise vieler­orts wieder und die Preisbremse gilt bislang bis Ende 2023 mit der Option auf Verlängerung bis Ende April 2024. Dies ist aber noch nicht erfolgt. Besonders aufmerk­sam sollten Haushalte sein mit Verträgen, die vor dem 1. März 2022 abge­schlossen wurden. Für sie gelten nicht die Rege­lungen des Gesetz für faire Verbraucher­verträge. Diese Verträge können sich auto­matisch um 12 Monate verlängern. Sind sie sehr teuer, zahlen die Kunden den hohen Preis womöglich auch, wenn die Preisbremse nicht mehr gilt. Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichs­portale finden Sie in dieser Anleitung.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Frage habe?

Das Bundesministerium für Wirt­schaft und Klima­schutz hat eine kostenfreie Telefonhotline einge­richtet mit der Nummer 0800–78 88 900. Hier können sich Verbrauche­rinnen und Verbraucher über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse informieren. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 besetzt.

Informierte Kunden kümmern sich selbst um den Tarifwechsel

Wir werden oft gefragt: Gib es Gast­arife, die dauer­haft günstig sind? Wir wissen das nicht, denn die Versorger veröffent­lichen keine Preise für Bestands­kunden. Nur die Preise für den Grund­versorgungs­tarif müssen veröffent­licht werden.

Vergleichs­portale: Ideal für Aktive und Informierte

Kunden, die sich Auswahl und Wechsel des Anbieters zutrauen, empfehlen wir, alles selbst in die Hand zu nehmen. Der Wechsel­prozess ist problemlos und ohne Risiko und kostet Sie in der Regel nur wenige Minuten: einfach im aktuellen Vertrag nach­lesen, wann und mit welcher Frist Ihr bisheriger Gasvertrag künd­bar ist. Anschließend einen Vertrag beim neuen Versorger abschließen. Dieser kündigt den alten Vertrag beim bisherigen Lieferanten (Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung).

Wichtig zu wissen: Verträge, die nach dem 1. März 2022 abge­schlossen wurden, dürfen sich nicht mehr auto­matisch um 12 Monate verlängern. Für sie gilt: Nach der Erst­vertrags­lauf­zeit von oft 12 Monaten verlängern sie sich auf unbe­stimmte Zeit, sind aber jeder­zeit mit einer Frist von 1 Monat künd­bar. Das heißt aus solchen Verträgen kommen Kunden nach 12 Monaten leicht wieder raus. Gleiches gilt bei einer Preis­erhöhung. Bis zum Inkraft­treten der neuen Preise darf gekündigt werden.

Wechsel­dienst: Service für Bequeme

Sie haben keine Lust, sich um Ihren Gast­arif­wechsel zu kümmern? Dann sollten Sie einen Wechsel­service nutzen – auch Wechsel­dienst oder Wechsel­assistent genannt. Diese Dienst­leister wählen für Sie gute und güns­tige Tarife aus und organisieren regel­mäßig den Anbieter­wechsel. Die maximale Ersparnis holen Sie so nicht raus. Denn die meisten Wechsel­dienste verlangen eine Provision bis zu 30 Prozent der erzielten Ersparnis.

Wechsel­service einfach erklärt

Welche Arbeiten nimmt mir ein Wechsel­service ab?

Er schlägt Ihnen gute und güns­tige Tarife vor und kümmert sich recht­zeitig vor Ablauf der Kündigungs­frist um den Wechsel des Gasanbieters.

Was unterscheiden Wechsel­dienste von Vergleichs­portalen?

Wechsel­dienste kümmern sich – anders als die Portale – nicht nur einmalig, sondern über Jahre, wenn Sie dies wünschen.

Was passiert in der aktuellen Situation, wo sich ein Tarif-Wechsel oft nicht lohnt?

Ein Nach­klapp unseres Tests zeigte: Die Dienste wurden erneut tätig, wenn später eine Preis­erhöhung ins Haus kam. Sie prüften dann den neuen Preis und informierten den Haushalt, ob es ein güns­tigeres Angebot gab. Kommt eine Preis­erhöhung auf dem Postweg, muss der Kunde sie allerdings zum Wechsel­dienst weiterleiten.

Habe ich wirk­lich gar keine Arbeit mehr?

Doch. Sie sollten regel­mäßig in Ihr E-Mail-Post­fach schauen, weil der Wechsel­dienst Ihnen die neuen Tarif­vorschläge schon sehr früh schickt. Außerdem müssen Sie gegebenenfalls die Provision an den Wechsel­dienst über­weisen und ihm Briefe, die Ihnen Ihr Versorger per Post schickt, über­mitteln.

Wie beauftrage ich einen Wechsel­service?

Zuerst gehen Sie auf die Internetseite des Wechsel­dienstes. Dort finden Sie entweder einen Online­rechner, der Ihnen einige Tarif­vorschläge unterbreitet, oder Sie fordern diese per E-Mail an. Manche Dienste kommentieren die Vorschläge etwa als „Preis-Sieger“ oder „Preis-Leistungs-Tipp“. Sie wählen einen Tarif aus und beauftragen den Dienst mit dem Vertrags­wechsel – meistens läuft alles online.

Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Aktive Kunden, die sich selbst um Tarif­auswahl und Wechsel kümmern wollen, orientieren sich an dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung. Wer nicht selbst wechseln möchte, nutzt einen Wechselservice.

1. Unterlagen bereitlegen

Alle für den Wechsel wichtigen Informationen wie die Kunden- oder Zählernummer und Ihren Jahres­verbrauch finden Sie in Ihrer Jahres­rechnung.

2. Früh­zeitig kümmern

Wir empfehlen, den Wechsel spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungs­frist einzuleiten. So haben Sie noch genügend Zeit, falls ein Versorger Sie als Kunde ablehnt. Davon ­haben uns Leser berichtet. Recht­lich ist das kein Problem: Energiefirmen dürfen Kunden außer­halb der ­Grund­versorgung ohne ­Begründung ablehnen.

3. Stan­dard­suche nutzen

Geben Sie in die Suchmaske des Portals Post­leitzahl und Jahres­verbrauch ein und klicken sie auf „Vergleichen“. Begnügen Sie sich nicht mit den Ergeb­nissen nur eines Vergleichs­portals. Nutzen Sie mehrere, zum Beispiel die Markt­führer Check24 oder Verivox und das Energieverbraucherportal oder Finanztip.

4. Filter­einstel­lungen verändern

Die Portale haben unterschiedliche Filter und vermitteln teil­weise exklusive Tarife. Bei einigen Portalen, wie Check24, Mut-zum-Wechseln oder Verivox können Sie sich den Preis mit und ohne Gaspreisbremse anzeigen lassen. Für ihre verbraucherfreundlichen Voreinstel­lungen hat Finanztip in unserem Test vom Juni 2021 Vergleichs­portale für Strom und Gas ein „Sehr gut“ bekommen, Check24, Strom­auskunft, Strom­vergleich und Verivox die Note „Gut“. Fast alle wichtigen Tarifkriterien sind hier voreinge­stellt. Schauen Sie, ob die voreinge­stellten Filter passen, sonst ändern Sie sie. Vielleicht möchten Sie einen Ökostrom­tarif?

5. Tarif auswählen

Nehmen Sie nicht einfach den güns­tigsten Tarif, sondern den mit den besten Kundenbe­wertungen. Auffällig ist: Solange die Preisbremsen gelten, dürfen die Neukundenboni höchs­tens 50 Euro betragen. Die Preisdifferenz zwischen dem Erst­platzierten und dem Platz zehn, sind oft sehr gering, wie ein Beispiel vom 2. März 2023 zeigt: Ein Muster­haushalt aus Berlin mit einem Jahres­verbrauch von 12 000 Kilowatt­stunden zahlt mit Berück­sichtigung der Preisbremse für den güns­tigsten Neukunden­tarif bei Check24 und Verivox 112 Euro beziehungs­weise 114 Euro monatlich. Auf Platz 12 sind es nur wenige Euro pro Monat mehr.

Achten Sie bei der Tarif­auswahl auf Folgendes:

Achtung Werbung. Beachten Sie, dass Sie bei Check24, Preis­vergleich und Verivox über den Sucher­gebnissen die sogenannte „Null-Platzierung“ sehen. Das sind vom Rechner empfohlene oder beworbene Tarife, die meist teurer sind als der Erst­platzierte. Oft haben sie Kommentare wie „bester Service“ oder „hohe Empfehlungs­quote“. Wer nicht genau hinschaut, läuft Gefahr, einen solchen Tarif für den güns­tigsten zu halten.

Kundenbe­wertungen. Sie geben Hinweise auf die ­Arbeits­weise eines Anbieters. Bei Check24 können Sie nach­lesen, welche Erfahrungen Kunden nach einem Jahr gemacht haben, wenn der Neukundenbonus fällig wird.

Vergleichs­tarif. Ihre persönliche Ersparnis können Sie nur ermitteln, wenn Sie den richtigen Vergleichs­tarif einstellen. Normaler­weise stellen die Portale den Basis­tarif Ihres Grund­versorgers ein. Dieser einst­mals teure Tarif gilt für Sie nur, wenn Sie noch nie gewechselt haben, oder im Rahmen der Energiekrise zurück­gewechselt sind. Bei Check24 und Finanztip können Sie durch die Eingabe Ihres monatlichen Abschlags oder Jahres­preises Ihre individuelle Ersparnis ermitteln. Bei Check24 klicken Sie den kleinen, blauen Stift oben über den Sucher­gebnissen an. Bei allen anderen Portalen lässt sich zwar ebenfalls Ihr Tarif als Vergleichs­tarif einstellen. Die Portale kennen aber nicht Ihren Bestands­kunden­preis und greifen auf Neukunden­preise zurück. Das führt zu falschen Erspar­nissen.

6. Anbieter checken

Erkundigen Sie sich auch mithilfe von Such­maschinen im Internet, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben, bei dem Sie abschließen wollen. Die Verbraucherzentrale Nieder­sachsen weist darauf hin, dass in den Vergleichs­portalen jetzt wieder vermehrt Tarife von Discount-Anbietern zu finden seien. Gute Informationen über einzelne Firmen hat der Bund der Energieverbraucher zusammen­gestellt.

7. Altvertrag kündigen

Erst­wechsler. Wenn Sie noch nie etwas geändert haben, sind Sie im Grund­versorgungs­tarif bei Ihrem örtlichen Stadt­werk. Um zu wechseln, müssen Sie nur einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Er über­nimmt die Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Die Frist hierfür beträgt nur 14 Tage. Manchmal dauert es aber etwas länger, weil einige Versorger neue Verträge nur zum Monats­anfang oder Monats­mitte akzeptieren.

Erfahrene Wechsler. Wenn Sie bei Ihrem Stadt­werk schon einmal den Tarif ausgetauscht oder bei einem neuen Anbieter angeheuert haben, haben Sie einen Sonder­vertrag. Bei einem Wechsel über­nimmt ebenfalls der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Die Frist dafür finden Sie im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB). Oft beträgt sie sechs Wochen zum Vertrags­ende.

Das gilt im Fall einer Preis­erhöhung

Sonderkündigungs­recht. Falls Ihr Versorger ankündigt, dass er künftig die Preise für Gas anheben möchte, dürfen Sie den Belieferungs­vertrag außer­ordentlich kündigen und zwar bis zu dem Zeit­punkt, an dem die Preis­erhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Bis dahin muss Ihre Kündigung beim Unternehmen eingehen. Welche Kündigungs­frist gilt, muss im Preis­änderungs­schreiben des Anbieters stehen. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungs­recht nutzen, sollten Sie den Vertrag selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren.

Formalien. Sollten Sie kündigen wollen, prüfen Sie zuerst, welche Form­vorschriften für Ihre Kündigung gilt. Verlangt der Vertrag „Text­form“, genügt eine E-Mail. Ist jedoch die „Schriftform“ vorgesehen, müssen Sie einen persönlich unter­schriebenen Brief schi­cken, zum Beispiel mit dieser Formulierung: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeit­punkt, an dem die angekündigte Preis­erhöhung in Kraft treten soll. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.“ Nennen Sie dabei nicht nur Name und Adresse, sondern auch Ihre Zähler- und Kunden­nummer.

Beleg. Machen Sie sich eine Kopie der Kündigung und verschi­cken Sie den Brief per Einschreiben mit Rück­schein, wenn die Schriftform erforderlich ist. So können Sie Ihre Kündigung belegen, wenn es Ärger gibt.

8. Gasvertrag abschließen

Sie können den neuen Vertrag auf der Internetseite des neuen Anbieters oder über ein Vergleichs­portal abschließen. Ist der Antrag ausgefüllt und abge­schickt, erhalten Sie ein Begrüßungs­schreiben des neuen Versorgers. Darin bestätigt er Ihnen den Liefer­beginn. Ihr jetziger Versorger wird Sie dann auffordern, den Zählerstand mitzuteilen. Spätestens sechs Wochen nach Lieferende sollten Sie die Abrechnung erhalten.

Was ist, wenn der Wechsel nicht klappt?

Selbst wenn der Wechsel mal nicht reibungs­los klappen sollte, sitzt niemand im Dunkeln. Dafür sorgen die Gaslieferungen des örtlichen Grund­versorgers. Das ist der Energieversorger, der im Netz­gebiet eines Kunden die meisten Haushalte mit Gas versorgt – meist das örtliche Stadt­werk. Im vergangenen Jahr war die Grund­versorgung vieler­orts der güns­tigste Tarif am Markt. Ein Wechsel in einen anderen Tarif ist aber kein Problem. Mit einer Frist von 14 Tagen kommen Kunden dort aus dem Vertrag.

Die Bundesnetzagentur hat inzwischen klar­gestellt, dass Kunden nach einem gescheiterten Anbieter­wechsel der Grund­versorgung zuge­ordnet werden müssen und nicht der teueren Ersatz­versorgung. Sie ist nur gerecht­fertigt, wenn ein Versorger Pleite geht.

Was tun, wenn es Ärger mit dem Gasanbieter gibt?

Lese­rinnen und Leser berichten uns immer wieder, dass ein neuer Versorger sie nicht als Kunden wollte. Das passiert vor allem Kunden, die jedes Jahr wechseln. Wie sich sich hier­vor am besten schützen, lesen Sie in unserem Special Wenn der Versorger Sie als Kunden ablehnt.

Schlichtungs­stelle hilft – in bestimmten Fällen

Wer schon Kunde ist und Ärger mit einem Versorger hat, kann sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Unternehmen sind laut Energiewirt­schafts­gesetz verpflichtet, an der Schlichtung teil­zunehmen und sie auch zu ­bezahlen. Das gilt aber nur, wenn ein Verbraucher bereits ihr Kunde ist. Bei Konflikten ­wegen eines gescheiterten Anbieter­wechsels oder bei Ärger mit einem Vergleichs­portal ist die Schlichtungs­stelle nicht zuständig. ­Streitig­keiten mit Flüssiggasanbietern oder Fern­wärme fallen auch nicht in ihren Bereich.

Voraus­setzungen für eine Schlichtung

Bevor jemand eine Schlichtungs­stelle einschaltet, muss er oder sie bereits erfolg­los probiert haben, eine Lösung mit dem Unternehmen zu finden. Am besten schriftlich an das Unternehmen wenden und eine angemessene Frist von bis zu vier Wochen zur Behebung des Problems stellen. Erst wenn das Unternehmen nicht reagiert oder es zu keiner Einigung kommt, ist die Schlichtungs­stelle zuständig. Diesen Einigungs­versuch können Kunden durch die Korrespondenz mit Versorger nach­weisen, etwa durch E-Mail- oder Brief­verkehr.

Schlichter­spruch ist nicht bindend

Der Schlichter­spruch ist weder für Verbraucher noch für Energieunternehmen bindend. Ein Prozess vor Gericht wäre auch nach der Schlichtung möglich. Den Schlichtungs­antrag können Kunden online über die Internetseite der Schlichtungsstelle einreichen.

Tipp: Mehr Infos zum Thema Schlichtung finden Sie in unserem Special Recht bekommen – günstig und ohne Gericht.

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3 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 29.08.2022 um 08:26 Uhr
Neuer Artikel vom 15.8.2022

@To1: Bitte lesen Sie unseren aktuellen Artikel zur Gaskrise:
www.test.de/Gaskrise-Alarmstufe-ist-in-Kraft-was-Haushalte-wissen-muessen-5897633-0/#question-8

Tol1 am 26.08.2022 um 12:49 Uhr
Die Tipps passen nicht mehr

Es werden keine günstigen Tarife mehr angeboten mit Preisbindung für Neukunden. Die Hinweise mit jährlichem Wechsel und Neukundenboni sind leider nur kopiert und eingefügt.
Wenn ich falsch liegen sollte, dann gerne ein Hinweis. Ich habe hierbei sehr gerne Unrecht

wesyx am 02.01.2022 um 11:19 Uhr
Horrorpreise bei Vergleichsportalen !!

Ich habe grade bei Check24 und Verivox einen Gasanbieter gesucht. Bei einem Verbrauch von 20000 kW/h liegt der Grundversorgertarif bei 1800.- € jährlich. Die günstigsten Angebote bei den Vergleichsportalen liegen bei ca. 3500.- €, als fast das doppelte !!