Einen günstigen Gasvertrag wünschen sich viele Haushalte bei den steigenden Preisen. Für den Tarifwechsel lassen sich ein Vergleichsportal oder ein Wechselservice nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
Ersparnis ist individuell. Vor der Gaskrise brachte der Wechsel des Gasvertrags oft 100 Euro und mehr pro Jahr – je nach Verbrauch und Preisunterschied zwischen altem und neuem Tarif. Wegen der stark gestiegenen Gaspreise hat sich das geändert. Kunden sollten jetzt nach einer Preiserhöhung prüfen, ob es am Markt überhaupt ein günstigeres Angebot gibt.
Zwei Kundentypen. Aktive Kunden haben ihre Termine im Griff und wechseln verlässlich jedes Jahr den Gasanbieter, um von hohen Neukundenboni zu profitieren. Sie nutzen am besten Vergleichsportale für Strom und Gas. Bequeme Kunden lassen sich von einem Wechselservice helfen. Er optimiert regelmäßig – meist jährlich – ihren Tarif. So können sie regelmäßig sparen, holen aber nicht das Optimum raus.
Wichtige Unterlagen. Egal ob Sie ein Vergleichsportal nutzen, oder einen Wechseldienst nutzen, die folgenden Unterlagen müssen Sie zur Hand haben: 1. Ihre Vorjahresrechnung. Hier finden Sie die Zählernummer, Ihren Verbrauch und Ihren alten Preis. 2. Ihren alten Gasliefervertrag mit seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hier lässt sich nachlesen, wie lang Ihre Kündigungsfrist ist. Falls Sie einen Onlinetarif haben, finden Sie diese Info oft auch in Ihrem Online-Account.
Was tun bei steigenden Gaspreisen?
Derzeit kennen die Gaspreise nur eine Richtung und zwar nach oben. Viele Kundinnen und Kunden machen sich Sorgen, weil sie eine Preiserhöhung erhalten oder ständig von gestiegenen Energiepreisen hören. Wir beantworten drei typische Fragen, die sich viele in dieser Situation stellen.
Welche Kundinnen und Kunden betrifft der Preisanstieg?
Nicht alle gleichermaßen. Wer einen Vertrag mit Preisgarantie hat, muss sich erst einmal wenig Sorgen machen. Bis zu deren Auslaufen muss er nur dann mehr bezahlen, wenn Abgaben, Steuern oder Netzentgelte steigen, oder neu eingeführt werden. Diese sind häufig nicht Bestandteil der Garantie. Welche nUmfang eine Garantie hat, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Was sollten Kunden machen, die eine Preiserhöhung erhalten?
Kunden sollten ihren neuen Preis bei Vergleichsportalen auf den Prüfstand stellen. Acht Vergleichsportale für Strom und Gas haben wir getestet. Womöglich wäre auch ein Wechselservice für Kundinnen und Kunden mit einer Preiserhöhung geeignet. Er kümmert sich jedes Jahr um einen günstigen Tarif und wechselt den Anbieter. Sollte sich kein günstiges Angebot finden lassen, informiert er Kunden auch darüber.
Was machen Haushalte, deren Preisgarantie ausgelaufen ist?
Kunden mit einem älteren Vertrag, deren Preisgarantie ausgelaufen ist, kann eine Preiserhöhung treffen. Sie sollten prüfen, ob sie ein günstigeres Angebot finden. Oft ist dies nicht möglich und es ist besser, trotz Erhöhung beim alten Anbieter zu bleiben.
Informierte Kunden kümmern sich selbst um den Tarifwechsel
Wir werden oft gefragt: Gib es Gastarife, die dauerhaft günstig sind? Wir wissen das nicht, denn die Versorger veröffentlichen keine Preise für Bestandskunden. Nur die Preise für den Grundversorgungstarif müssen veröffentlicht werden. Aktuell sind die Preise ohnehin vor allem hoch.
Vergleichsportale: Ideal für Aktive und Informierte
Kunden, die sich Auswahl und Wechsel des Anbieters zutrauen, empfehlen wir, den Prozess selbst in die Hand zu nehmen. Ein Wechsel ist problemlos und kostet Sie in der Regel nur wenige Minuten: Einfach im aktuellen Vertrag nachlesen, wann und mit welcher Frist Ihr bisheriger Gasvertrag kündbar ist. Anschließend einen Vertrag beim neuen Versorger abschließen. Dieser kündigt den alten Vertrag beim bisherigen Lieferanten (Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung).
Wechseldienst: Service für Bequeme
Sie neigen dazu, Kündigungsfristen zu verpassen oder haben einfach keine Lust, sich um Ihren Gastarif zu kümmern? Dann sollten Sie einen Wechselservice nutzen – auch Wechseldienst oder Wechselassistent genannt. Diese Dienstleister wählen für Sie gute und günstige Tarife aus und organisieren regelmäßig den Anbieterwechsel. Die meisten Wechseldienste verlangen eine Provision bis zu 30 Prozent bezogen auf die erzielte Ersparnis.
Er schlägt Ihnen gute und günstige Tarife vor und kümmert sich rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist um den Wechsel des Gasanbieters.
Was unterscheiden Wechseldienste von Vergleichsportalen?
Wechseldienste kümmern sich – anders als die Portale – nicht nur einmalig, sondern über Jahre, wenn Sie dies wünschen.
Was passiert in der aktuellen Situation, wo sich ein Tarif-Wechsel oft nicht lohnt?
Ein Nachklapp unseres Tests zeigte: Die Dienste wurden erneut tätig, wenn später eine Preiserhöhung ins Haus kam. Sie prüften dann den neuen Preis und informierten den Haushalt, ob es ein günstigeres Angebot gab. Kommt eine Preiserhöhung auf dem Postweg, muss der Kunde sie allerdings zum Wechseldienst weiterleiten.
Habe ich wirklich gar keine Arbeit mehr?
Doch. Sie sollten regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach schauen, weil der Wechseldienst Ihnen die neuen Tarifvorschläge schon sehr früh schickt. Außerdem müssen Sie gegebenenfalls die Provision an den Wechseldienst überweisen und ihm Briefe, die Ihnen Ihr Versorger per Post schickt, übermitteln.
Wie beauftrage ich einen Wechselservice?
Zuerst gehen Sie auf die Internetseite des Wechseldienstes. Dort finden Sie entweder einen Onlinerechner, der Ihnen einige Tarifvorschläge unterbreitet, oder Sie fordern diese per E-Mail an. Manche Dienste kommentieren die Vorschläge etwa als „Preis-Sieger“ oder „Preis-Leistungs-Tipp“. Sie wählen einen Tarif aus und beauftragen den Dienst mit dem Vertragswechsel – meistens läuft alles online.
Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Aktive Kunden, die sich selbst um Tarifauswahl und Wechsel kümmern wollen, orientieren sich an dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung. Wer nicht selbst wechseln möchte, nutzt einen Wechselservice.
1. Unterlagen bereitlegen
Alle für den Wechsel wichtigen Informationen wie die Kunden- oder Zählernummer und Ihren Jahresverbrauch finden Sie in Ihrer Jahresrechnung.
2. Frühzeitig kümmern
Wir empfehlen, den Wechsel spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist einzuleiten. So haben Sie noch genügend Zeit, falls ein Versorger Sie als Kunde ablehnt. Davon haben uns Leser berichtet. Rechtlich ist das kein Problem: Energiefirmen dürfen Kunden außerhalb der Grundversorgung ohne Begründung ablehnen.
2. Standardsuche nutzen
Geben Sie in die Suchmaske des Portals Postleitzahl und Jahresverbrauch ein und klicken sie auf „Vergleichen“. Begnügen Sie sich nicht mit den Ergebnissen nur eines Vergleichsportals. Nutzen Sie mehrere, zum Beispiel die Marktführer Check24 und Verivox und das Energieverbraucherportal oder Finanztip. Vergleichen Sie die Suchergebnisse. Die Portale haben unterschiedliche Filter und vermitteln teilweise exklusive Tarife. Für ihre verbraucherfreundlichen Voreinstellungen hat Finanztip in unserem aktuellen Test Vergleichsportale für Strom und Gas ein Sehr gut bekommen, Check24, Stromauskunft, Stromvergleich und Verivox die Note Gut. Fast alle wichtigen Tarifkriterien sind hier voreingestellt. Schauen Sie, ob die voreingestellten Filter passen, sonst ändern Sie sie.
3. Tarif auswählen
Nehmen Sie nicht einfach den günstigsten Tarif, sondern den mit den besten Kundenbewertungen, einer hohen Ersparnis und einem hohen Sofortbonus. Er wird schon einige Monate nach Vertragsschluss ausgezahlt. Derzeit sind Tarife mit hohen Boni allerdings rar. Achten Sie auf Folgendes:
Achtung, Werbung. Beachten Sie, dass Sie bei Check24, Preisvergleich und Verivox über den Suchergebnissen die sogenannte „Null-Platzierung“ sehen. Das sind vom Rechner empfohlene oder beworbene Tarife, die meist teurer sind als der Erstplatzierte. Oft haben sie Kommentare wie „bester Service“ oder „hohe Empfehlungsquote“. Wer nicht genau hinschaut, läuft Gefahr, einen solchen Tarif für den günstigsten zu halten.
Kundenbewertungen. Sie geben Hinweise auf die Arbeitsweise eines Anbieters. Bei Check24 können Sie nachlesen, welche Erfahrungen Kunden nach einem Jahr gemacht haben, wenn der Neukundenbonus fällig wird.
Vergleichstarif. Ihre persönliche Ersparnis können Sie nur ermitteln, wenn Sie den richtigen Vergleichstarif einstellen. Normalerweise stellen die Portale den Basistarif Ihres Grundversorgers ein. Dieser teurere Tarif gilt für Sie nur, wenn Sie noch nie gewechselt haben. Bei Check24 und Finanztip können Sie durch die Eingabe Ihres monatlichen Abschlags oder Jahrespreises Ihre individuelle Ersparnis ermitteln. Bei Check24 klicken Sie den blauen Stift oben über den Suchergebnissen an. Bei allen anderen Portalen lässt sich zwar ebenfalls Ihr Tarif als Vergleichstarif einstellen. Die Portale kennen aber nicht Ihren Bestandskundenpreis und greifen auf Neukundenpreise zurück. Das führt zu falschen Ersparnissen.
4. Anbieter checken
Erkundigen Sie sich mithilfe von Suchmaschinen im Internet, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben. Gute Informationen über einzelne Firmen finden Sie auch beim Bund der Energieverbraucher.
5. Altvertrag kündigen
Erstwechsler. Wenn Sie noch nie etwas geändert haben, sind Sie im Grundversorgungstarif bei Ihrem örtlichen Stadtwerk. Um zu wechseln, müssen Sie nur einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Er übernimmt die Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Die Frist hierfür beträgt nur 14 Tage. Manchmal dauert es aber etwas länger, weil einige Versorger neue Verträge nur zum Monatsanfang akzeptieren.
Erfahrene Wechsler. Wenn Sie bei Ihrem Stadtwerk schon einmal den Tarif ausgetauscht oder bei einem neuen Anbieter angeheuert haben, haben Sie einen Sondervertrag. Bei einem Wechsel übernimmt ebenfalls der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Die Frist dafür finden Sie im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft beträgt sie sechs Wochen zum Vertragsende.
Das gilt im Fall einer Preiserhöhung
Sonderkündigungsrecht. Falls Ihr Versorger ankündigt, dass er künftig mehr für Gas haben will, dürfen Sie den Belieferungsvertrag kündigen. Oft ist dies in der aktuellen Situation nicht empfehlenswert, weil Sie kein günstigeres finden werden. Welche Kündigungsfrist für Sie gilt, sollte im Preiserhöhungsschreiben des Anbieters stehen. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen wollen, sollten Sie den Vertrag selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren.
Formalien. Sollten Sie kündigen wollen, prüfen Sie zuerst, welche Formvorschriften für Ihre Kündigung gilt. Verlangt der Vertrag „Textform“, genügt eine E-Mail. Ist jedoch die „Schriftform“ vorgesehen, müssen Sie einen persönlich unterschriebenen Brief schicken, zum Beispiel mit dieser Formulierung: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündigte Preiserhöhung in Kraft treten soll. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.“ Nennen Sie dabei nicht nur Name und Adresse, sondern auch Ihre Zähler- und Kundennummer.
Beleg. Machen Sie sich eine Kopie der Kündigung und verschicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie Ihre Kündigung belegen, wenn es Ärger gibt.
6. Gasvertrag abschließen
Sie können den neuen Vertrag auf der Internetseite des neuen Anbieters oder über ein Vergleichsportal abschließen. Ist der Antrag ausgefüllt und abgeschickt, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben des neuen Versorgers. Darin bestätigt er Ihnen den Lieferbeginn. Ihr jetziger Versorger wird Sie dann auffordern, den Zählerstand mitzuteilen. Sechs Wochen nach Lieferende sollten Sie die Abrechnung erhalten.
Was ist, wenn der Wechsel nicht klappt?
Selbst wenn der Wechsel mal nicht reibungslos klappen sollte, sitzt niemand im Dunkeln. Dafür sorgt die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Das ist der Energieversorger, der im Netzgebiet eines Kunden die meisten Haushalte mit Gas versorgt – meist das örtliche Stadtwerk. Die Ersatzversorgung dauert längstens drei Monate. In dieser Zeit können Kunden ohne Einhaltung einer Frist jederzeit wechseln. Sind sie länger als drei Monate in der Grundversorgung, ist dies auch kein Problem. Mit einer Frist von 14 Tagen kommen sie dort aus dem Vertrag.
Was tun, wenn es Ärger mit dem Gasanbieter gibt?
Leser berichten uns immer wieder, dass ein neuer Versorger sie nicht als Kunden wollte. Das passiert vor allem Kunden, die jedes Jahr wechseln. Wie sich sich hiervor am besten schützen, lesen Sie in unserem Special Wenn der Versorger Sie als Kunden ablehnt.
Schlichtungsstelle hilft – in bestimmten Fällen
Wer schon Kunde ist und Ärger mit einem Versorger hat, kann sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Unternehmen sind laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, an der Schlichtung teilzunehmen und sie auch zu bezahlen. Das gilt aber nur, wenn ein Verbraucher bereits ihr Kunde ist. Bei Konflikten wegen eines gescheiterten Anbieterwechsels oder bei Ärger mit einem Vergleichsportal ist die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Streitigkeiten mit Flüssiggasanbietern oder Fernwärme fallen auch nicht in ihren Bereich.
Voraussetzungen für eine Schlichtung
Bevor jemand eine Schlichtungsstelle einschaltet, muss er oder sie bereits erfolglos probiert haben, eine Lösung mit dem Unternehmen zu finden. Am besten schriftlich an das Unternehmen wenden und eine angemessene Frist von bis zu vier Wochen zur Behebung des Problems stellen. Erst wenn das Unternehmen nicht reagiert oder es zu keiner Einigung kommt, ist die Schlichtungsstelle zuständig. Diesen Einigungsversuch können Kunden durch die Korrespondenz mit Versorger nachweisen, etwa durch E-Mail- oder Briefverkehr.
Schlichterspruch ist nicht bindend
Der Schlichterspruch ist weder für Verbraucher noch für Energieunternehmen bindend. Ein Prozess vor Gericht wäre auch nach der Schlichtung möglich. Den Schlichtungsantrag können Kunden online über die Internetseite der Schlichtungsstelle einreichen.
- Nur Vergleichsportale listen aktuelle Preise für Strom- und Gastarife. Die Stiftung Warentest hat acht untersucht und zeigt, wie Sie mit ihnen günstige Tarife finden.
- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 29.08.2022 um 08:26 Uhr
Neuer Artikel vom 15.8.2022
@To1: Bitte lesen Sie unseren aktuellen Artikel zur Gaskrise: www.test.de/Gaskrise-Alarmstufe-ist-in-Kraft-was-Haushalte-wissen-muessen-5897633-0/#question-8
Es werden keine günstigen Tarife mehr angeboten mit Preisbindung für Neukunden. Die Hinweise mit jährlichem Wechsel und Neukundenboni sind leider nur kopiert und eingefügt. Wenn ich falsch liegen sollte, dann gerne ein Hinweis. Ich habe hierbei sehr gerne Unrecht
Ich habe grade bei Check24 und Verivox einen Gasanbieter gesucht. Bei einem Verbrauch von 20000 kW/h liegt der Grundversorgertarif bei 1800.- € jährlich. Die günstigsten Angebote bei den Vergleichsportalen liegen bei ca. 3500.- €, als fast das doppelte !!
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@To1: Bitte lesen Sie unseren aktuellen Artikel zur Gaskrise:
www.test.de/Gaskrise-Alarmstufe-ist-in-Kraft-was-Haushalte-wissen-muessen-5897633-0/#question-8
Es werden keine günstigen Tarife mehr angeboten mit Preisbindung für Neukunden. Die Hinweise mit jährlichem Wechsel und Neukundenboni sind leider nur kopiert und eingefügt.
Wenn ich falsch liegen sollte, dann gerne ein Hinweis. Ich habe hierbei sehr gerne Unrecht
Ich habe grade bei Check24 und Verivox einen Gasanbieter gesucht. Bei einem Verbrauch von 20000 kW/h liegt der Grundversorgertarif bei 1800.- € jährlich. Die günstigsten Angebote bei den Vergleichsportalen liegen bei ca. 3500.- €, als fast das doppelte !!