Gert Gätke aus dem hessischen Weilrod ist seit zwölf Jahren zufriedener Eigentümer eines Flüssiggastanks. „Früher war ich Primagas-Kunde “, sagt er. „Die Firma wollte mich erst nicht aus dem Vertrag lassen.“ Schließlich hat er sich wie Andreas Engel mithilfe eines Anwalts durchgesetzt und den Tank von Primagas gekauft. Seitdem kann er seinen Flüssiggaslieferanten frei wählen und immer dort kaufen, wo er mit Preis und Service zufrieden ist. „Mir ging es damals gar nicht nur ums Sparen, sondern auch um das Gefühl, nicht übers Ohr gehauen zu werden“, sagt er.
Doch er wollte kein Einzelkämpfer bleiben: Vor zwölf Jahren hat er den Einkaufsring Taunus gegründet und bis zum Jahr 2012 ehrenamtlich organisiert. Rund 150 Haushalte mit eigenem Tank schließen sich je nach Bedarf zu einer großen Sammelbestellung zusammen. „Da kommen schon mal 700 000 Liter im Jahr zusammen“, sagt Gätke. Günstige Preise lassen sich so aushandeln.
Ein eigener Flüssiggastank macht aber auch Arbeit. Die Betriebssicherheitsverordnung stuft ihn als „überwachungsbedürftige Anlage“ ein. Alle zwei Jahre ist eine äußere Prüfung des Tanks Pflicht. Geprüft werden Tankaufbauten und -umgebung. Alle zehn Jahre sind bei oberirdischen Tanks, wie dem von Gätke, eine Rohrleitungsprüfung und die innere Prüfung dran.
Zum Wettbewerb gezwungen
Der Einkaufsring Taunus hat inzwischen eine große Auswahl an freien Händlern. Immer mehr Haushalte in Deutschland nutzen mittlerweile nicht mehr den Tank eines Lieferanten, sondern ihren eigenen. Was heute selbstverständlich klingt, musste erst gegen den Widerstand großer Flüssiggasfirmen erstritten werden.
Flüssiggasverträge hatten bis in die 90er Jahre hinein lange Vertragslaufzeiten von üblicherweise zehn Jahren. Selbst wenn Kunden sich einen eigenen Tank kaufen wollten, kamen sie erst einmal nicht aus dem Vertrag. Die lange Laufzeit verstieß aber gegen die im Bürgerlichen Gesetzbuch für allgemeine Geschäftsbedingungen vorgegebene zweijährige Laufzeit für Dauerschuldverhältnisse.
Einer der Ersten, der dagegen vor Gericht zog, war ein Bauer aus der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands. Sie heizen ihre Ställe häufig mit Flüssiggas und verbrauchen viel Gas. Der Bauer ging Anfang der 90er Jahre durch zwei Instanzen und gewann (Landgericht Münster, Az. 10 O 370/91, Oberlandesgericht Hamm, Az. 2 U 49/92). Seitdem hat sich für neuere Verträge eine Erstvertragslaufzeit von zwei Jahren nach und nach durchgesetzt.
Das zweite Problem war der fehlende Wettbewerb. Zahlreiche kleinere Firmen des freien Marktes wendeten sich deswegen an das Bundeskartellamt. Das Amt leitete ein Verfahren ein und verhängte zwischen 2007 und 2009 gegen elf Flüssiggasfirmen Bußgelder von insgesamt 250 Millionen Euro (Az. B11-20/05).
Das Kartellamt sah es als erwiesen an, dass Unternehmen nicht nur die Preise miteinander abgesprochen haben, sondern auch, dass sie Kunden, die ihre Gasfirma wechseln wollten, keinen oder einen überhöhten Abschreckungspreis genannt haben. Fast alle Unternehmen wehrten sich gegen das Bußgeld und zogen vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Gericht erhöhte die Bußgelder noch einmal um bis zu 85 Prozent (Az. VI-4 Kart 2-6/10, nicht rechtskräftig). Das letzte Wort hat jetzt der Bundesgerichtshof.
Kein Gas ohne Eigentumsnachweis
Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verbandes Flüssiggas – hier sind fast alle vom Kartellverfahren betroffenen Firmen Mitglied – kritisiert freie Flüssiggashändler: „Unsere Mitgliedsunternehmen engagieren sich intensiv für angemessene Standards in Sachen Technik und Sicherheit. Die Flüssiggas-Discounter leisten hierzu keinerlei Beitrag. Sie agieren wie Trittbrettfahrer.“
Die Erarbeitung von Sicherheitsstandards ist bestimmt wichtig für die Branche. Doch freie Flüssiggashändler wie Andreas Götz, Geschäftsführer von Ostsee & MV Gas, sagen: „Das rechtfertigt nicht die hohen Preise vieler Miettankkunden.“ Wie alle freien Händler beliefert er Kunden nur, wenn sie einen Eigentumsnachweis für ihren Tank vorlegen können, zum Beispiel eine Kaufquittung.
Die Händler müssen sich absichern. Wenn sie fremde Miettanks befüllen, drohen Strafzahlungen.
Tipp: In der Tabelle rechts sehen Sie Firmen, die Eigentankbesitzer beliefern und ihre Preise im Internet veröffentlichen. Es gibt darüber hinaus noch viele Händler, die nur telefonisch oder per E-Mail Preise nennen (zum Beispiel fluessiggas-verbraucher.de/anbieter, fluessiggas-union.de). Vergleichen Sie Preise und Bedingungen mehrerer Firmen.
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Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.
@Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)
@Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
(maa)
Hallo,
ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
Vielen Dank vorab.
Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?