Flüssiggas

Kunden mit Miet­tank: Bleiben oder kündigen?

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Mit seiner Flüssig­gasheizung ist Andreas Schmied aus dem nord­pfäl­zischen Hall­garten zufrieden. Sie ist emissions­arm und stößt weniger CO2 aus als beispiels­weise eine Ölhei­zung. Erdgas kam für ihn nicht infrage, weil Hall­garten nicht an das Erdgasnetz ange­schlossen ist.

Nicht zufrieden war Schmied damit, dass seine Flüssiggas­preise viel höher waren als am freien Markt. 22 Jahre lang war er Miet­tank­kunde, erst bei der Firma Valentin Gas und Öl. Anschließend über­nahm Tyczka Totalgaz die Belieferung. Seit Dezember 2016 ist Schluss. Schmied hat sich einen eigenen Tank zugelegt, einen größeren noch dazu.

„Ich habe nie über die Preise verhandelt, sondern bezahlt, was veranschlagt wurde“, sagt er. Was der Liter kosten sollte, erfuhr er erst bei der telefo­nischen Bestellung. Eigen­tank­besitzer finden wenigs­tens bei einigen Firmen Preise im Internet (Tabelle Flüssiggaspreise im Internet). Es gibt allerdings keine Flüssig­gasfirma, die ihre Preise für Miet­tank­kunden veröffent­licht.

Wir kennen die Preise, die Schmied in den vergangenen Jahren bezahlt hat, und haben sie mit denen von Eigen­tank­kunden verglichen. Bei einer seiner letzten Bestel­lungen im Januar 2015 zahlte Schmied bei Tyczka Totalgaz 73 Cent pro Liter. Am freien Markt hätte er nach Angaben der Flüssig­gasbörse (Tabelle Flüssiggaspreise im Internet) nur 41 Cent pro Liter bezahlt. Bei diesen Preis­unterschieden hat er das Geld für einen eigenen Tank schnell wieder drin: Hätte sich Schmied vor rund drei Jahren einen neuen Tank gekauft, hätte sich die Anschaffung Ende 2016 bereits amortisiert.

Gespart hätte er nicht nur durch den güns­tigeren Einkauf. Auch die jähr­liche Miete von 120 Euro wäre weggefallen. Die Wartungs­pauschale von 113 Euro pro Jahr haben wir bei der Berechnung nicht berück­sichtigt. Ähnlich viel wäre es wohl gewesen, wenn Schmied Wartung und Reparaturen selbst bezahlt hätte.

Progas verkauft den Miet­tank

Noch schneller hat sich der eigene Tank bei Andreas Engel gerechnet. Er hatte einen Miet- und Liefer­vertrag mit der Firma Progas. Erst nachdem Engel eine Anwältin einge­schaltet hatte, verkaufte ihm Progas den 27 Jahre alten Miet­tank für rund 700 Euro. Die Kauf­kosten für den 2700-Liter-Tank hatte er bereits nach seiner ersten Flüssig­gaslieferung am freien Markt wieder drin.

Dass es Kunden gelingt, den Miet­tank zu kaufen, kommt selten vor. „Einen Anspruch haben Kunden nur, wenn dies im Miet­vertrag geregelt ist“, sagt Engels Anwältin Michaela Sievers-Römhild. Bei Engel war dies nicht der Fall. Seine Anwältin hatte Progas gegen­über dennoch gute Argumente. Sie fand ungültige Vertrags­klauseln in Engels Flüssig­gasvertrag: Zum einen war seine Erst­vertrags­lauf­zeit mit drei Jahren für ein Dauer­schuld­verhältnis zu lang. Sie darf nur dann länger als zwei Jahre sein, wenn sie vom Kunden frei ausgehandelt wurde. Außerdem war die Änderungs­klausel für den Preis (Preis­anpassungs­klausel) ungültig. Der ursprüng­lich bei Vertrags­abschluss fest­geschriebene güns­tige Preis hätte also nicht ohne Weiteres erhöht werden dürfen.

„Ich habe Progas darauf hingewiesen, dass Herr Engel Preis­erhöhungen der letzten drei Jahre noch wider­sprechen und sie zurück­verlangen könnte“, sagt Sievers-Römhild. Sie erreichte einen Vergleich.

Tipp: Wenn Sie aus dem Vertrag aussteigen wollen oder vorhaben, den Miet­tank zu kaufen, können ungültige Vertrags­klauseln Ihre Verhand­lungs­position stärken. Sie können Ihren Vertrag für 100 Euro beim Bund der Energieverbraucher von einem Juristen prüfen lassen (siehe energieverbraucher.de; Hilfe ankli­cken). Mitglieder zahlen 50 Euro. Wenn Sie eine Rechts­schutz­versicherung haben, zahlt sie die Anwalts­kosten. Denken Sie aber daran, dass die Versicherer nach einem Schadens­fall Ihren Vertrag kündigen können, oft sogar schon nach dem ersten. Wägen Sie deshalb ab, ob Sie Ihre Versicherung nutzen möchten.

Wer bezahlt die Tank­rück­gabe?

Bei Miet­tank­kunde Andreas Schmied stand im Vertrag, dass er im Falle der Kündigung die Kosten für die „Erdarbeiten zur Freilegung des Behälters, des Aufladens und des Abtrans­ports“ tragen muss. So pauschal formuliert, ist diese Klausel ungültig. Denn eigentlich ist die Rück­nahme des Tanks Sache des Vermieters. Er darf zwar die Kosten dafür auf den Kunden abwälzen. Dies darf aber nicht einseitig und pauschal passieren.

„Für den Kunden muss die Höhe der Kosten klar erkenn­bar sein“, sagt Anwalt Volker Speck­mann. Ansonsten könnte die Flüssig­gasfirma den Tank ja auch mit einem Hubschrauber abholen und verlangen, dass der Kunde zahlt. Bisher haben die Gerichte zugunsten der Kunden entschieden (unter anderem die Amts­gerichte: Tostedt, Az. 5 C 140/16, Köln, Az. 223 C 8/14, Borken, Az. 15 C 103/14 ). In allen Fällen musste die Flüssig­gasfirma zahlen.

Tipp: Wir haben 23 Klauseln zur Tank­rück­gabe juristisch prüfen lassen und 18 unwirk­same gefunden. Möglicher­weise ist die Ihrer Gasfirma darunter. Die Klauseln stammen aus Verträgen, die uns Leser im Rahmen unseres Leser­aufrufs zuge­schickt haben. Die Prüfung erfolgte auf Basis von Gerichts­urteilen und entsprechender Vorschriften im Bürgerlichen Gesetz­buch zu den allgemeinen Geschäfts­bedingungen. Die Ergeb­nisse lesen Sie in der Tabelle Unwirksame Klauseln.

Der Trick mit dem Rück­holformular

Nach der Kündigung erhielt Andreas Schmied von Tyczka Totalgaz ein Formular zuge­schickt. Darin sollte er Fragen zur Rück­gabe des Tanks beant­worten. Was so kundenfreundlich aussah, war ein Trick, um ihm neue Kosten unter­zujubeln. Das Formular ließ Schmied zwei Wahl­möglich­keiten. Erstens: Tyczka holt den Miet­tank ab. Zweitens: Schmied kümmert sich selbst um den Rück­trans­port.

„Das klingt gut“, fand er und kreuzte Letzteres an. Wer hier jedoch sein Kreuz setzt, akzeptiert gleich­zeitig einen Bearbeitungs- und einen Einlagerungs­aufwand von insgesamt 190 Euro. Außerdem sollte Schmied das Formular unter­schreiben. Im Klein­gedruckten stand: „Mit Ihrer Unter­schrift (...) akzeptieren Sie die oben aufgeführten Kosten.“ Nachdem Schmied sich bei Tyczka beschwert hatte, wurden ihm 95 Euro erlassen.

Tipp: Sie sind nicht verpflichtet, das Rück­gabeformular auszufüllen. Nutzen Sie es nur, wenn es für Sie keine neuen Kosten bedeutet. Sie können statt­dessen die Angaben zur Tank­rück­gabe auch per Brief mitteilen. Fragen Sie den Verkäufer Ihres neuen Tanks, ob er bei der Organisation der Tank­rück­gabe helfen kann. Vielleicht kann er Flüssiggas vom alten in den neuen Tank umströmen lassen?

Verhandeln statt Kündigen

Karl-Heinz Schwalme hat eine andere Strategie, sich gegen hohe Preise zu wehren. Er hat seinen Tank nicht gekündigt sondern setzt auf Preis­verhand­lungen. Seit fast 20 Jahren ist er Kunde bei Primagas. Statt eines Miet­vertrags hat er einen Nutzungs­vertrag für den Gas­tank abge­schlossen. Damals zahlte er einmalig umge­rechnet 1 352 Euro und darf seitdem den Tank nutzen. Für Wartung, Reparatur und den Austausch kaputter Behälter­armaturen über­weist er jähr­lich eine Pauschale von 126 Euro. „Das ist fair“, findet er, weil er sich um nichts kümmern muss. Sein Gas darf er allerdings nur bei Primagas kaufen. Mit der Firma hat er mündlich vereinbart, dass er nur den Preis pro Liter bezahlt, den die Fluessiggasboerse.de am Bestell­tag für seine Post­leitzahl veröffent­licht (Tabelle Flüssiggaspreise im Internet). Das klappt gut, wie seine Kauf­rechnungen zeigen.

Tipp: Wenn Sie mit den Konditionen für Ihren Miet­tank (Wartungs­pauschale, Höhe der Miete oder einmaliges Nutzungs­entgelt) zufrieden sind, aber das Gefühl haben, Flüssiggas viel zu teuer einzukaufen, sollten Sie über den Preis verhandeln. Nutzen Sie unseren Musterbrief. Darin schlagen Sie vor, künftig den Preis der Flüssig­gasbörse als Richt­schnur zu akzeptieren, plus eines kleinen Aufschlags für mögliche Service­leistungen. Drohen Sie nur mit Vertrags­kündigung, wenn Sie es ernst meinen. Auch die Flüssig­gasfirma dürfte Ihnen kündigen.

Kein Miet­tank, aber trotzdem nicht frei

Genauso abhängig von der Preis­politik ihres Lieferanten sind sogenannte Zählerkunden. Sie bezahlen für den Gas­tank im Garten keine gesonderte Tank­miete. Statt­dessen zahlen sie nur ihre verbrauchten Liter plus eine Grund­gebühr. Hierin sind die Kosten für Gaslagerung und Wartung einkalkuliert. Abge­rechnet wird, wie bei Erdgaskunden auch, mit Hilfe einer Zähler­uhr pro verbrauchtem Liter.

Anwalt Volker Speck­mann kritisiert: „Der Kunde erfährt den Preis, den er pro Liter Flüssiggas bezahlen soll, oft erst mit seiner Jahres­abrechnung. Das gilt auch für Preis­erhöhungen. Er kann ihnen deswegen drei Jahre rück­wirkend wider­sprechen und Geld zurück­fordern.“ Für die Tank­rück­gabe gilt: Flüssiggas und Tank sind Eigentum des Lieferanten. „Es gibt keine Rechts­grund­lage, die Rück­gabekosten für den Tank auf den Kunden abzu­wälzen“, sagt Speck­mann.

Tipp: Beachten Sie als Zählerkunde in Bezug auf Kündigung, Vertrags­prüfung und Tank­rück­gabe die Tipps für Miet­tank­kunden.

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Jochen99948 am 15.07.2021 um 05:12 Uhr
Achtung bei vermieteten Häusern

Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.04.2021 um 15:32 Uhr
Bedingungen Miettank

@Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2021 um 15:32 Uhr
Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

@Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
(maa)

Joerg7516 am 08.04.2021 um 11:30 Uhr
Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

Hallo,
ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
Vielen Dank vorab.

Kalleturbo1960 am 06.04.2021 um 23:07 Uhr
Kündigung des Vertrags und Rückführung des Tanks

Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?