Mit seiner Flüssiggasheizung ist Andreas Schmied aus dem nordpfälzischen Hallgarten zufrieden. Sie ist emissionsarm und stößt weniger CO2 aus als beispielsweise eine Ölheizung. Erdgas kam für ihn nicht infrage, weil Hallgarten nicht an das Erdgasnetz angeschlossen ist.
Nicht zufrieden war Schmied damit, dass seine Flüssiggaspreise viel höher waren als am freien Markt. 22 Jahre lang war er Miettankkunde, erst bei der Firma Valentin Gas und Öl. Anschließend übernahm Tyczka Totalgaz die Belieferung. Seit Dezember 2016 ist Schluss. Schmied hat sich einen eigenen Tank zugelegt, einen größeren noch dazu.
„Ich habe nie über die Preise verhandelt, sondern bezahlt, was veranschlagt wurde“, sagt er. Was der Liter kosten sollte, erfuhr er erst bei der telefonischen Bestellung. Eigentankbesitzer finden wenigstens bei einigen Firmen Preise im Internet (Tabelle Flüssiggaspreise im Internet). Es gibt allerdings keine Flüssiggasfirma, die ihre Preise für Miettankkunden veröffentlicht.
Wir kennen die Preise, die Schmied in den vergangenen Jahren bezahlt hat, und haben sie mit denen von Eigentankkunden verglichen. Bei einer seiner letzten Bestellungen im Januar 2015 zahlte Schmied bei Tyczka Totalgaz 73 Cent pro Liter. Am freien Markt hätte er nach Angaben der Flüssiggasbörse (Tabelle Flüssiggaspreise im Internet) nur 41 Cent pro Liter bezahlt. Bei diesen Preisunterschieden hat er das Geld für einen eigenen Tank schnell wieder drin: Hätte sich Schmied vor rund drei Jahren einen neuen Tank gekauft, hätte sich die Anschaffung Ende 2016 bereits amortisiert.
Gespart hätte er nicht nur durch den günstigeren Einkauf. Auch die jährliche Miete von 120 Euro wäre weggefallen. Die Wartungspauschale von 113 Euro pro Jahr haben wir bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Ähnlich viel wäre es wohl gewesen, wenn Schmied Wartung und Reparaturen selbst bezahlt hätte.
Progas verkauft den Miettank
Noch schneller hat sich der eigene Tank bei Andreas Engel gerechnet. Er hatte einen Miet- und Liefervertrag mit der Firma Progas. Erst nachdem Engel eine Anwältin eingeschaltet hatte, verkaufte ihm Progas den 27 Jahre alten Miettank für rund 700 Euro. Die Kaufkosten für den 2700-Liter-Tank hatte er bereits nach seiner ersten Flüssiggaslieferung am freien Markt wieder drin.
Dass es Kunden gelingt, den Miettank zu kaufen, kommt selten vor. „Einen Anspruch haben Kunden nur, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist“, sagt Engels Anwältin Michaela Sievers-Römhild. Bei Engel war dies nicht der Fall. Seine Anwältin hatte Progas gegenüber dennoch gute Argumente. Sie fand ungültige Vertragsklauseln in Engels Flüssiggasvertrag: Zum einen war seine Erstvertragslaufzeit mit drei Jahren für ein Dauerschuldverhältnis zu lang. Sie darf nur dann länger als zwei Jahre sein, wenn sie vom Kunden frei ausgehandelt wurde. Außerdem war die Änderungsklausel für den Preis (Preisanpassungsklausel) ungültig. Der ursprünglich bei Vertragsabschluss festgeschriebene günstige Preis hätte also nicht ohne Weiteres erhöht werden dürfen.
„Ich habe Progas darauf hingewiesen, dass Herr Engel Preiserhöhungen der letzten drei Jahre noch widersprechen und sie zurückverlangen könnte“, sagt Sievers-Römhild. Sie erreichte einen Vergleich.
Tipp: Wenn Sie aus dem Vertrag aussteigen wollen oder vorhaben, den Miettank zu kaufen, können ungültige Vertragsklauseln Ihre Verhandlungsposition stärken. Sie können Ihren Vertrag für 100 Euro beim Bund der Energieverbraucher von einem Juristen prüfen lassen (siehe energieverbraucher.de; Hilfe anklicken). Mitglieder zahlen 50 Euro. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, zahlt sie die Anwaltskosten. Denken Sie aber daran, dass die Versicherer nach einem Schadensfall Ihren Vertrag kündigen können, oft sogar schon nach dem ersten. Wägen Sie deshalb ab, ob Sie Ihre Versicherung nutzen möchten.
Wer bezahlt die Tankrückgabe?
Bei Miettankkunde Andreas Schmied stand im Vertrag, dass er im Falle der Kündigung die Kosten für die „Erdarbeiten zur Freilegung des Behälters, des Aufladens und des Abtransports“ tragen muss. So pauschal formuliert, ist diese Klausel ungültig. Denn eigentlich ist die Rücknahme des Tanks Sache des Vermieters. Er darf zwar die Kosten dafür auf den Kunden abwälzen. Dies darf aber nicht einseitig und pauschal passieren.
„Für den Kunden muss die Höhe der Kosten klar erkennbar sein“, sagt Anwalt Volker Speckmann. Ansonsten könnte die Flüssiggasfirma den Tank ja auch mit einem Hubschrauber abholen und verlangen, dass der Kunde zahlt. Bisher haben die Gerichte zugunsten der Kunden entschieden (unter anderem die Amtsgerichte: Tostedt, Az. 5 C 140/16, Köln, Az. 223 C 8/14, Borken, Az. 15 C 103/14 ). In allen Fällen musste die Flüssiggasfirma zahlen.
Tipp: Wir haben 23 Klauseln zur Tankrückgabe juristisch prüfen lassen und 18 unwirksame gefunden. Möglicherweise ist die Ihrer Gasfirma darunter. Die Klauseln stammen aus Verträgen, die uns Leser im Rahmen unseres Leseraufrufs zugeschickt haben. Die Prüfung erfolgte auf Basis von Gerichtsurteilen und entsprechender Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Ergebnisse lesen Sie in der Tabelle Unwirksame Klauseln.
Der Trick mit dem Rückholformular
Nach der Kündigung erhielt Andreas Schmied von Tyczka Totalgaz ein Formular zugeschickt. Darin sollte er Fragen zur Rückgabe des Tanks beantworten. Was so kundenfreundlich aussah, war ein Trick, um ihm neue Kosten unterzujubeln. Das Formular ließ Schmied zwei Wahlmöglichkeiten. Erstens: Tyczka holt den Miettank ab. Zweitens: Schmied kümmert sich selbst um den Rücktransport.
„Das klingt gut“, fand er und kreuzte Letzteres an. Wer hier jedoch sein Kreuz setzt, akzeptiert gleichzeitig einen Bearbeitungs- und einen Einlagerungsaufwand von insgesamt 190 Euro. Außerdem sollte Schmied das Formular unterschreiben. Im Kleingedruckten stand: „Mit Ihrer Unterschrift (...) akzeptieren Sie die oben aufgeführten Kosten.“ Nachdem Schmied sich bei Tyczka beschwert hatte, wurden ihm 95 Euro erlassen.
Tipp: Sie sind nicht verpflichtet, das Rückgabeformular auszufüllen. Nutzen Sie es nur, wenn es für Sie keine neuen Kosten bedeutet. Sie können stattdessen die Angaben zur Tankrückgabe auch per Brief mitteilen. Fragen Sie den Verkäufer Ihres neuen Tanks, ob er bei der Organisation der Tankrückgabe helfen kann. Vielleicht kann er Flüssiggas vom alten in den neuen Tank umströmen lassen?
Verhandeln statt Kündigen
Karl-Heinz Schwalme hat eine andere Strategie, sich gegen hohe Preise zu wehren. Er hat seinen Tank nicht gekündigt sondern setzt auf Preisverhandlungen. Seit fast 20 Jahren ist er Kunde bei Primagas. Statt eines Mietvertrags hat er einen Nutzungsvertrag für den Gastank abgeschlossen. Damals zahlte er einmalig umgerechnet 1 352 Euro und darf seitdem den Tank nutzen. Für Wartung, Reparatur und den Austausch kaputter Behälterarmaturen überweist er jährlich eine Pauschale von 126 Euro. „Das ist fair“, findet er, weil er sich um nichts kümmern muss. Sein Gas darf er allerdings nur bei Primagas kaufen. Mit der Firma hat er mündlich vereinbart, dass er nur den Preis pro Liter bezahlt, den die Fluessiggasboerse.de am Bestelltag für seine Postleitzahl veröffentlicht (Tabelle Flüssiggaspreise im Internet). Das klappt gut, wie seine Kaufrechnungen zeigen.
Tipp: Wenn Sie mit den Konditionen für Ihren Miettank (Wartungspauschale, Höhe der Miete oder einmaliges Nutzungsentgelt) zufrieden sind, aber das Gefühl haben, Flüssiggas viel zu teuer einzukaufen, sollten Sie über den Preis verhandeln. Nutzen Sie unseren Musterbrief. Darin schlagen Sie vor, künftig den Preis der Flüssiggasbörse als Richtschnur zu akzeptieren, plus eines kleinen Aufschlags für mögliche Serviceleistungen. Drohen Sie nur mit Vertragskündigung, wenn Sie es ernst meinen. Auch die Flüssiggasfirma dürfte Ihnen kündigen.
Kein Miettank, aber trotzdem nicht frei
Genauso abhängig von der Preispolitik ihres Lieferanten sind sogenannte Zählerkunden. Sie bezahlen für den Gastank im Garten keine gesonderte Tankmiete. Stattdessen zahlen sie nur ihre verbrauchten Liter plus eine Grundgebühr. Hierin sind die Kosten für Gaslagerung und Wartung einkalkuliert. Abgerechnet wird, wie bei Erdgaskunden auch, mit Hilfe einer Zähleruhr pro verbrauchtem Liter.
Anwalt Volker Speckmann kritisiert: „Der Kunde erfährt den Preis, den er pro Liter Flüssiggas bezahlen soll, oft erst mit seiner Jahresabrechnung. Das gilt auch für Preiserhöhungen. Er kann ihnen deswegen drei Jahre rückwirkend widersprechen und Geld zurückfordern.“ Für die Tankrückgabe gilt: Flüssiggas und Tank sind Eigentum des Lieferanten. „Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Rückgabekosten für den Tank auf den Kunden abzuwälzen“, sagt Speckmann.
Tipp: Beachten Sie als Zählerkunde in Bezug auf Kündigung, Vertragsprüfung und Tankrückgabe die Tipps für Miettankkunden.
-
- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
-
- Dubiose Rechtsanwälte werben dafür, Geld von Strom- und Gasversorgern zurückzufordern. Sie gehen dabei forsch vor. Energiekunden sollten aber vorsichtig sein:...
-
- Die Inkassopauschale im Preisverzeichnis der Stadtwerke München Versorgungs GmbH, einer Tochter der Stadtwerke München, in Höhe von 34,15 Euro ist unzulässig. Das hat...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.
@Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)
@Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
(maa)
Hallo,
ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
Vielen Dank vorab.
Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?