
Gaspreisbremse. Der Preisdeckel liegt bei 12 Cent pro Kilowattstunde. © Getty Images / Sean Gladwell
Die seit 1. März 2023 geltende Gaspreisbremse soll die gestiegenen Marktpreise abfedern. Mit unserem Rechner lässt sich ermitteln, wie hoch die Entlastung ist.
Gaspreisbremse gilt rückwirkend
Private Haushalte und kleine sowie mittelgroße Unternehmen zahlen für ein Grundkontingent von 80 Prozent eines bestimmten Verbrauchs seit März 2023 nur maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Die Differenz zum tatsächlich mit dem Versorger vereinbarten Preis übernimmt der Staat. Die Entlastung durch die Gaspreisbremse wird automatisch von den Versorgern mit dem monatlichen Abschlag verrechnet.
Die Entlastung für Januar und Februar 2023 erfolgt rückwirkend und soll mit dem Märzabschlag verrechnet werden. Die Gaspreisbremse gilt für das ganze Jahr 2023 und wird möglicherweise bis 30. April 2024 verlängert.
Im Preisdeckel von 12 Cent sind Netzentgelte, Abgaben und Steuern enthalten. Für den monatlichen Grundpreis gilt aber weiterhin der Preis des aktuellen Tarifs.
Wichtig: die Verbrauchsprognose des Septemberabschlags
Um die Entlastung auszurechnen, muss bekannt sein, welche Verbrauchsprognose zur Berechnung des Septemberabschlags 2022 herangezogen wurde. Auf sie bezieht sich das 80-Prozent-Kontingent. Wer schon länger Kunde bei einem Versorger ist, kann dies meist einer Abrechnung entnehmen, die zwischen August 2021 und August 2022 ins Haus kam. Auf Basis des dort genannten Jahresverbrauchs werden die Abschläge für die kommenden Monate kalkuliert. Wer in dieser Zeit zu einem neuen Anbieter gewechselt ist, schaut in das Begrüßungsschreiben. Dort steht ebenfalls, welche Abschläge künftig zu zahlen sind und auch auf Grundlage welchen Verbrauchs sie berechnet wurden.
Energiesparen lohnt sich
Je mehr Energie ein Haushalt einspart und je teurer sein aktueller Tarif ist desto höher ist die Entlastung durch die Gaspreisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse bringt, lässt sich mit diesem Rechner ermitteln.
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Der Rechner zeigt, dass sich Energiesparen lohnt. Denn jede eingesparte Kilowattstunde wird mit dem Preis des aktuellen Tarifs vergütet. Die eingesparten Kilowattstunden können aber erst in der Jahresrechnung gut geschrieben werden.
Versorger müssen ab März die Abschläge senken
Derzeit erhalten die Haushalte, deren Kilowattstundenpreis höher als 12 Cent ist, einen Infobrief von ihrem Versorger. Dort teilt er mit, wie hoch der monatliche Abschlag unter Berücksichtigung der Preisbremse sein wird. Bei manchen Anbietern müssen die Kunden den Abschlag über ihr Kundenkonto selbst senken.
Tipp: Prüfen Sie, ob die Jahresverbrauchsprognose im Mitteilungsschreiben des Energieversorgers korrekt ist. Dieser Wert wird zur Berechnung des 80-Prozent-Kontingents herangezogen. Ist er zu niedrig, erhalten Sie weniger Gas zu 12 Cent als ihnen eigentlich zustünde. Den korrekten Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle sollten die Versorger eigentlich vom Netzbetreiber erhalten.
Ist der Jahresverbrauch zu niedrig angesetzt, sollten Sie sich schriftlich an Ihren Versorger wenden. Schreiben Sie ihm, dass Berechnung nicht korrekt ist und bitten Sie um eine Korrektur. Schreiben Sie auch, auf welche Abrechnung Sie sich beziehen.
Ein Versorgerwechsel ist trotz Gaspreisbremse sinnvoll
Viele Haushalte fragen sich gerade, ob sie trotz Preisbremse den Anbieter wechseln sollen. Der Tipp lautet: Das sollten sie. Denn inzwischen sinken die Preise vielerorts. Wer mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, sollte mithilfe von Vergleichsportalen checken, ob es für sein Postleitzahlengebiet günstigere Tarife gibt. Inzwischen lassen sich Neukundentarife mit einem Kilowattstundenpreis von 10 oder 12 Cent finden (Stand: 2. März 2023). Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichsportale finden Sie in unserem kostenlosen Spezial und in dieser Schritt für Schritt Anleitung.
Tipp: Lesen Sie auch, wie Sie mit unserem Rechner Wirkung der Strompreisbremse prüfen können.
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