
Gaspreisbremse. Der Preisdeckel liegt bei 12 Cent pro Kilowattstunde. © Getty Images / Sean Gladwell
Die seit 1. März 2023 geltende Gaspreisbremse federt gestiegene Marktpreise ab. Mit unserem Rechner lässt sich ermitteln, wie hoch die Entlastung individuell ist.
Gaspreisbremse startete rückwirkend
Private Haushalte und kleine sowie mittelgroße Unternehmen zahlen für ein Grundkontingent von 80 Prozent eines bestimmten Verbrauchs seit März 2023 maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Gibt es eine Differenz zum tatsächlich mit dem Versorger vereinbarten Preis, wird sie vom Staat übernommen. Eine Entlastung durch die Gaspreisbremse wird automatisch von den Versorgern mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Die Entlastung für Januar und Februar 2023 erfolgte rückwirkend und sollte mit dem Märzabschlag verrechnet worden sein.
Die Gaspreisbremse gilt noch für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist von der Bundesregierung bereits beschlossen worden. Es fehlt allerdings noch die Genehmigung der EU-Kommission. Sie ist nötig, weil die Verlängerung das EU-Beihilferecht betrifft.
Im Preisdeckel von 12 Cent sind Netzentgelte, Abgaben und Steuern enthalten. Für den monatlichen Grundpreis gilt weiterhin der Preis des aktuellen Tarifs.
Wichtig: die Verbrauchsprognose des Septemberabschlags
Um die Entlastung auszurechnen, muss bekannt sein, welche Verbrauchsprognose zur Berechnung des Septemberabschlags 2022 herangezogen wurde. Auf sie bezieht sich das 80-Prozent-Kontingent. Wer schon länger Kunde bei einem Versorger war, sollte dies einer Abrechnung entnehmen, die zwischen August 2021 und August 2022 ins Haus kam. Auf Basis des dort genannten Jahresverbrauchs wurden die Abschläge für die kommenden Monate kalkuliert. Wer in dieser Zeit zu einem neuen Anbieter gewechselt war, muss sich das Begrüßungsschreiben ansehen. Dort steht ebenfalls, welche Abschläge künftig zu zahlen sind und auch auf Grundlage welchen Verbrauchs sie berechnet wurden.
Energiesparen lohnt sich
Je mehr Energie ein Haushalt einspart und je teurer sein aktueller Tarif ist, desto höher ist die Entlastung durch die Gaspreisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse Ihnen persönlich bringt, können Sie mit unserem Rechner ermitteln.
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Der Rechner zeigt auch, dass sich Energiesparen lohnt. Denn jede eingesparte Kilowattstunde wird mit dem Preis des aktuellen Tarifs vergütet. Die eingesparten Kilowattstunden können aber erst in der Jahresrechnung gut geschrieben werden.
Ein Versorgerwechsel ist trotz Gaspreisbremse sinnvoll
Viele Haushalte fragen sich gerade, ob sie trotz Preisbremse den Anbieter wechseln sollen. Der Tipp lautet: Das sollten sie. Denn inzwischen sinken die Preise vielerorts. Nicht nur Kunden, die mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, sollte mithilfe von Vergleichsportalen checken, ob es für sein Postleitzahlengebiet günstigere Tarife gibt. Inzwischen lassen sich Neukundentarife mit einem Kilowattstundenpreis um zwischen 8 und 10 Cent finden (Stand: 8. November 2023). Der Preis hängt vom Wohnort und Verbrauch ab. Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichsportale finden Sie in unserem kostenlosen Special einen günstigen Gastarif finden und in dieser Schritt für Schritt Anleitung.
Tipp: Wenn Sie Ihren Gastarif vor dem 1. März 2022 abgeschlossen haben, darf er sich automatisch um weitere 12 Monate verlängern. Ist Ihr Preis derzeit sehr hoch, müssten Sie ihn womöglich nach Ende der Preisbremse noch mehrere Monate aus eigener Tasche zahlen. Checken Sie deswegen Ihre Kündigungsfrist und wechseln Sie. Die Frist steht im Begrüßungsschreiben Ihres Vertrags oder im Onlinekonto bei Ihrem Versorger.
Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen haben, kommen Sie schneller raus: Er ist nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit – oft ein Jahr – mit einer Frist von vier Wochen kündbar.
Tipp: Lesen Sie auch, wie Sie mit unserem Rechner Wirkung der Strompreisbremse prüfen können.
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- Gastarife sind wieder günstiger. Derzeit gibt es Tarife unterhalb der Preisbremse, die zum Jahresende ausläuft. Ein guter Zeitpunkt zum Wechseln. Test.de gibt Tipps.
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- Die Strom- und Gaspreisbremse werden zum Jahresende auslaufen. Deswegen sollten Kunden jetzt ihre Verträge prüfen. Vor allem bei Altverträgen drohen hohe Kosten.
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- Ist ein Strom- oder Gasversorger insolvent, sollten Kundinnen und Kunden rasch handeln. Stiftung Warentest sagt, was zu tun ist. Neu: BEV-Kunden erhalten Neukundenbonus.
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"Viele Haushalte fragen sich gerade, ob sie trotz Preisbremse den Anbieter wechseln sollen. Der Tipp lautet:"
Wenn Sie deutlich mehr als 20% Erdgas gegenüber dem Bezugszeitraum einsparen, stehen Sie ggf. umso besser da, je höher oberhalb von 12 Cent/kWh ihr Gaspreis ist. Bei aktuellen Preisen knapp unter 10 Cent gilt das aber nur, wenn sie weitreichende Reduzierungen neu erreicht haben, z.B. wegen Wegzug eines verschwenderischen Mitbewohners oder Hausdämmung nach Festsetzung der Vorauszahlungen.
Artikel: "Je mehr Energie ein Haushalt einspart und je teurer sein aktueller Tarif ist, desto höher ist die Entlastung durch die Gaspreisbremse."
Nein, die Entlastung ist unabhängig vom jetzigen Verbrauch. Wer jetzt Energie einspart, spart entsprechend des aktuellen Tarifs durch die geringere Menge.
Im Bezug auf den Vergleichszeitraum ist es hingegen umgekehrt: Wer früher viel Erdgas verbraucht hat, das in Abschlägen berücksichtigt wird, bekommt jetzt auch mehr Geld aus der Gaspreisbremse (die nur so heißt und keine Preise bremst) erstattet, und auch mehr bei hohem Gaspreis. Die zusätzliche Erstattung für zusätzlichen Verbrauch (im Vergleichszeitraum, meist 2021/2022) kann sogar höher sein als die damaligen Ausgaben für den zusätzlichen Verbrauch. Wer dagegen Erdgas gespart hatte, zahlt insgesamt mehr, wird durch die Gaspreisbremse bestraft.
Man mag es kaum glauben, aber es ist nun mal so. Die späteren Steuern zur Schuldendeckung kommen noch dazu.