Gas- und Strom­preisbremse enden Wie Sie sich güns­tige Strom- und Gast­arife für 2024 sichern

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Gas- und Strom­preisbremse enden - Wie Sie sich güns­tige Strom- und Gast­arife für 2024 sichern

Hohe Kosten. Die Preisbremsen für Strom- und Gas sollen hohe Energiepreise abfedern. © Getty Images / Guido Mieth, Olga Dan (M)

Die Strom- und Gaspreisbremse werden zum Jahres­ende auslaufen. Deswegen sollten Kunden jetzt ihre Verträge prüfen. Vor allem bei Altverträgen drohen hohe Kosten.

Der Countdown läuft. Die Preisbremsen für Strom und Gas enden am Jahres­ende. Eigentlich hatte der Bundestag beschlossen, sie noch bis Ende März 2024 laufen zu lassen. Weil das Bundes­verfassungs­gericht aber untersagt hat, Corona-Kredite aus dem Klima- und Trans­formations­fonds, einem wirt­schaftlich vom Kern­haushalt getrennten Sonder­vermögen, nach­träglich umzu­widmen, stehen auch andere Sonder­vermögen auf dem Prüf­stein, darunter der Wirt­schafts­stabilisierungs­fonds. Aus ihm werden die Preisbremsen finanziert. Da er zum Jahres­ende geschlossen wird, fällt auch die Verlängerung der Energiepreisbremsen unter den Spar­zwang.

Wir sagen, was jetzt zu tun ist, wie man einen guten und güns­tigen Tarif findet – und gegebenenfalls ganz einfach seinen Vertrag wechseln kann.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • die_rizzis am 23.11.2023 um 17:46 Uhr
    Kein Wort zu dynamischen flexiblen Stromtarifen !

    Der Artikel geht bei den Tarifen wieder nur auf das Festtarifmodell der Stromversorger (EVU) ein. Keine Silbe erwähnt, dass seit Januar 2023 für die Stromversorger ab 100000 Kunden die Verpflichtung besteht einen dynamischen flexiblen Stromtarif anzubieten. Ab 2025 besteht diese Verpflichtung übrigens für jedes EVU - ich hoffe dies ist bei der Stiftung Warentest bekannt.
    Genau diese dynamischen Stromtarife sollen doch helfen ein stabiles Stromnetz zu betreiben, den Verbrauch in die Zeiten zu legen wo Strom im Überfluss vorhanden ist und letztendlich wirklich bei den Stromkosten zu sparen.
    Warum erwähnen Sie nicht, dass es bereits Stromversorger (awattar, tibber, rabot Charge) gibt welche diese dynamische Tarife anbieten, zweiwöchige Kündigungsfristen haben und stündlich die Stromkosten abrechnen?. Hierfür ist zum Teil noch nicht einmal ein intelligenter Stromzähler notwendig.
    Hier erwarte ich zumindest eine Information das es sowas gibt von ihnen.

  • Marc.Allef am 16.11.2023 um 23:06 Uhr
    Ohne Tibber?

    Leider sind solche spannenden Tarifmöglichkeiten, wie Tibber und deren Konkurrenten sie bieten, nicht erwähnt. Dabei sind die hervorragend, wenn man seinen Verbrauch innerhalb des Tages verschieben kann. ökologisch und ökonomisch. Perfekt für Besitzer von E-Autos.

  • Hermi1894 am 13.03.2023 um 21:09 Uhr
    Es geht bei meinem Eintrag um die Gaspreisbremse

    Entschuldigung, ich habe leider in meinem 1. Beitrag nicht erwähnt, dass es hier um den Gasbezug geht. Zwischenzeitlich hat Vattenfall einmal geantwortet, man habe den Verbrauch 2021 nicht, obwohl der Bezug ab dem 01.01.21 läuft und sich der Verbrauch aus der Jahresrechnung 2021 ergibt, aus der Jahresrechnung 2022 ( als Vorjahresverbrauch) und aus dem Kundenkonto. Darauf hingewiesen antwortet Vattenfall jetzt wieder mit einer Standardantwort, man könne nichts ändern! Das ist doch ein unmögliches Verhalten! Auf konkrete Fragen wird nicht geantwortet!

  • Hermi1894 am 12.03.2023 um 20:46 Uhr
    Keine Hilfe bzw. Tipps von der Stiftung Warentest?

    Weshalb kommen denn keine Informationen von der Stiftung Warentest zu den Einträgen vom 06.03. und 10.03.23?
    Wenn ich seit dem 01.01.2021 Kunde beim Gaslieferanten bin, weshalb muss dann der Netzbetreiber die voraussichtliche Jahresverbrauchsprognose an den Lieferanten mitteilen?
    Dazu muss der Lieferant doch nur den Verbrauch 2021 aus der Rechnung für 2021 ablesen, oder?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.03.2023 um 15:03 Uhr
    Strompreisbremse Vorjahresverbrauch

    @Hermi1894; @Gironese: Bitte beachten Sie, dass der Vorjahresverbrauch bei der Strompreisbremse anders ermittelt wird als bei der Gaspreisbremse. Der Abschlag vom September spielt bei der Gaspreisbremse eine bedeutenden Rolle.

    Zum Vorjahresverbrauch bei der Strompreisbremse
    Im Regelfall wird bei Haushaltskunden die jeweilige Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers herangezogen, der auf dem Vorjahresverbrauch in 2022 basiert. Das Entlastungskontingent ist dann 80 Prozent oder 70 Prozent dieser Jahresverbrauchsprognose.

    Nur im Ausnahmefall, wenn die Entnahmestelle nicht über ein Standardprofil bilanziert wird, beträgt das Entlastungskontingent 80 Prozent oder 70 Prozent des Verbrauchs des Kalenderjahres 2021.

    FAQ des Bundesministeriums zur Strompreisbremse:
    www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    Mit Standardlastprofilkunden (SLP-Kunden) sind Kunden gemeint, die nicht mehr als 100 000 kWh pro Jahr verbrauchen.

    Die gesetzliche Grundlage für die Strompreisbremse befindet sich in § 5 Strompreisbremsegesetz:
    www.gesetze-im-internet.de/strompbg

    In § 13 Stromnetzzugangsverordnung steht, wie der Netzbetreiber den Vorjahresverbrauch festzulegen hat:
    www.gesetze-im-internet.de/stromnzv/__13.html