Förderung für energetische Sanierung und Hausbau Zuschüsse für Bau und Heizung – Familien­förderung wird verbessert

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Förderung für energetische Sanierung und Hausbau - Zuschüsse für Bau und Heizung – Familien­förderung wird verbessert

Baustelle. Für Neubauten und eine energetische Sanierung gibt es Geld vom Staat. © Adobe Stock / Anatoliy Gleb

Für Bau, Kauf oder energetische Sanierung eines Hauses gibt es Fördermittel. Familien erhalten besonders güns­tige Kredite. Unser Rechner zeigt die aktuellen Konditionen.

Das Wichtigste in Kürze

Wer ein Haus oder eine Wohnung baut, kauft oder saniert, kann verschiedene Förderungen bekommen. Neu seit Juni 2023 ist ein KfW-Programm für Familien mit Kindern, die ein Haus bauen oder einen Neubau kaufen. Sie bekommen besonders zins­vergüns­tigte Kredite. Ab 16. Oktober 2023 können davon deutlich mehr Familien als bisher profitieren: die Grenzen für das zulässige Jahres­einkommen steigen um 30 000 Euro und die Kredit­höchst­beträge erhöhen sich um bis zu 35 000 Euro. Die genauen Konditionen je nach Anzahl der Kinder finden Sie unten in unserem Rechner: Das richtige Programm finden.

Sanierungs­willige haben die Wahl zwischen Förderkrediten und Zuschüssen. Alternativ können sie für eine energetische Sanierung einen Steuerbonus bekommen. Je nach Maßnahme bringt der Steuerbonus sogar den größeren Vorteil.

Förderung für Hausbau und energetische Sanierung – der Über­blick

Familien. Familien mit Kindern, die bestimmte Einkommens­grenzen einhalten, können seit 1. Juni güns­tige Baudarlehen von der KfW-Bank bekommen. Die Förderung gibt es aber nur für Neubauten, die mindestens die Anforderungen an den Stan­dard „klimafreundliches Wohn­gebäude“ erfüllen. Ab 16. Oktober 2023 gelten im Programm „Wohn­eigentum für Familien“ deutlich höhere Einkommens­grenzen und Kredit­höchst­beträge als bisher.

Energie sparen. Besonders hoch gefördert wird das energiesparende Bauen und Sanieren. Für die Komplett­sanierung eines Hauses gibt es bis 52 500 Euro Tilgungs­zuschuss. Auch für einzelne Maßnahmen, beispiels­weise den Austausch der Heizung oder die Dämmung der Außenwände gibt es Zuschüsse.

Steuern sparen. Wer ein bestehendes Haus saniert, kann alternativ zu Krediten oder Zuschüssen beim Finanz­amt einen Steuerbonus beantragen. Welche Förderung mehr bringt, hängt von der Art der Maßnahme ab.

Programm finden. Welches Förderprogramm für Sie infrage kommt, ermittelt unser Rechner auf dieser Seite. Er bietet einen schnellen Über­blick über Höchst­beträge, Lauf­zeiten, Zins­sätze und Tilgungs­zuschüsse der KfW-Programme rund ums Wohnen.

Das richtige Programm finden

Für den Bau oder Kauf eines Effizienz­hauses oder für die energetische Sanierung einer Bestands­immobilie können Haus­besitzer zins­vergüns­tigte Kredite bekommen, für die Sanierung auch Zuschüsse. Die Kredite vergibt die KfW über die Haus­bank, Zuschüsse vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Kredite und Tilgungs­zuschüsse der KfW

Wie hoch der Förderkredit und der Zuschuss im Einzel­fall sind, hängt von der Art der Maßnahme ab. Unser Rechner gibt einen schnellen Über­blick über Höchst­beträge, Lauf­zeiten, Zins­sätze und Tilgungs­zuschüsse der KfW-Programme rund ums Wohnen.

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Antrag auf Fördermittel recht­zeitig stellen

Die Förderung müssen Haus­besitzer beantragen, bevor sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder Kauf­vertrag unter­schrieben haben. Nur Planungs- und Beratungs­leistungen dürfen sie bereits vorab in Anspruch genommen haben. Die Arbeiten müssen meist von Fachleuten ausgeführt werden und die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist in der Regel zwingend. Nur wer seine Heizung erneuern möchte, braucht nicht zwingend eine Energieberatung.

Tipp. Lassen Sie sich vor Beginn der Maßnahmen von einem unabhängigen Experten beraten, auch wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist. Wer ein bestehendes Haus sanieren möchte, bekommt für wenig Geld eine erste Einschät­zung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Diese Maßnahmen werden gefördert

Die Fördergelder von KfW und Bafa gibt es für das Bilden von Wohn­eigentum, das energiesparende Bauen und Sanieren, für den Kauf von Genossen­schafts­anteilen für selbst genutzten Wohn­raum und für den alters­gerechten Umbau.

Effizienz­haus dient als Maßstab

Grund­sätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto höher ist die Förderung. Um die Energiebilanz eines Hauses einstufen zu können, hat die KfW den sogenannten Effizienzhaus-Standard entwickelt. Er gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Verhältnis zu einem vergleich­baren Neubau ist.

Der bei der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) höchste erreich­bare Stan­dard ist das KfW-Effizienz­haus 40. Es verbraucht 40 Prozent der Energie eines vergleich­baren Neubaus aus dem Jahr 2009. Der nied­rigste noch förderfähige Stan­dard bei einer Sanierung ist das KfW-Effizienz­haus 85.

Förderung energetische Sanierung

Schwer­punkt der staatlichen Förderung ist die energetische Sanierung. Die Mittel gibt es entweder für eine Komplett­sanierung oder für einzelne Maßnahmen. Für eine Komplett­sanierung vergibt die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen, einzelne Maßnahmen fördert das Bafa mit Zuschüssen.

Komplett­sanierung: Bis 52 500 Euro Tilgungs­zuschuss

Am höchsten ist die Förderung für eine Komplett­sanierung zum Effizienz­haus. Wenn der Energiebedarf danach mindestens zu 65 Prozent mit erneuer­baren Energien gedeckt wird, ist ein zins­vergüns­tigter Kredit von bis zu 150 000 Euro und ein Tilgungs­zuschuss von bis zu 37 500 Euro möglich. Handelt es sich um ein Haus mit besonders schlechtem Energiestan­dard („Worst Performing Building“), kann der Tilgungs­zuschuss bis 52 500 Euro betragen. Der Tilgungs­zuschuss reduziert den zurück­zuzahlenden Kredit­betrag und verkürzt die Lauf­zeit. Die Kreditnehmer müssen also nicht den gesamten Betrag zurück­zahlen.

Einzel­maßnahmen: Bis 24 000 Euro Zuschuss

Für einzelne Sanierungs­maßnahmen, zum Beispiel Wärmedämmung oder Erneuerung der Fenster und Türen, gibt es keinen KfW-Kredit. Das Bafa vergibt aber Zuschüsse. Den höchsten Zuschuss in Höhe von 18 000 Euro gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich nutzen. Ersetzt die Pumpe eine alte Öl- oder Gasheizung, gibt es bis 24 000 Euro Zuschuss.

Tipp: Infos über die Vor- und Nachteile verschiedener Dämm­stoffe bekommen Sie in unserer Über­sicht Wärmedämmung: Fakten, Kosten, Wirkung.

Lange Liste mit Voraus­setzungen

Das Geld gibt es nur, wenn die Maßnahmen bestimmte tech­nische Mindest­vorausset­zungen erfüllen. Das Bafa veröffent­licht dazu auf seiner Internetseite lange, für den Laien schwer verständliche Listen. In der Regel ist es deshalb sinn­voll, vorab einen Energieberater oder eine Energieberaterin einzuschalten, selbst wenn das für den Bafa-Zuschuss nicht immer Voraus­setzung ist. Die Hälfte des Honorars zahlt das Bafa, höchs­tens aber 5 000 Euro.

Zuschüsse für Heizungen besonders gefragt

Besonders gefragt beim Bafa sind die Zuschüsse für die Erneuerung der Heizung. Ersetzt die neue Heizung eine Öl-, Kohle oder Nacht­speicherhei­zung oder eine alte Gasheizung, gibt es einen „Heizungs­tausch-Bonus“ in Höhe von 10 Prozent. Die neue Heizung muss die Wärme allerdings auf Basis erneuer­barer Energien erzeugen. Der Einbau einer Gasheizung wird nicht mehr gefördert. Auch für reine Pellethei­zungen gibt es keine Zuschüsse mehr.

Tipp: Wer eine Pellethei­zung einbaut, muss die neuen Aufstell­regeln für Schorn­steine beachten. In einigen Fällen gibt es aber Ausnahmen von den strengen Vorschriften.

Energieeffiziente Neubauten

Neubauten werden seit März 2023 über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert. Um für Neubauten einen zins­vergüns­tigten KfW-Kredit in Höhe von bis zu 100 000 Euro zu bekommen, müssen sie mindestens den Stan­dard „Effizienz­haus 40“ erreichen. Außerdem müssen sie bestimmte Anforderungen an die Treib­hausgas­emissionen im Gebäude­zyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien einge­baut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich der Kredit auf bis zu 150 000 Euro. Die Zinsen für den Neubau-Kredit der KfW sind gegen­über dem Markt­zins deutlich verbilligt. Dafür gibt es in der neuen Neubau­förderung keine Tilgungs­zuschüsse mehr.

Wohn­eigentum für Familien

Für Familien mit mindestens einem Kind, die ein Haus neu bauen oder einen Neubau kaufen, gibt es besonders güns­tige Kredite von der KfW – ab dem 16. Oktober 2023 zu deutlich verbesserten Bedingungen. Je nach Größe der Familie und Gebäude­stan­dard liegt der Kredit­höchst­betrag bisher bei 140 000 bis 240 000 Euro. Ab 16. Oktober 2023 steigen die Höchst­beträge für den Förderkredit auf 170 000 bis 270 000 Euro. Die Antrag­stellenden dürfen aber nicht zu viel verdienen. Bei einer Familie mit einem Kind darf das zu versteuernde Haus­halts­einkommen 60 000 Euro und ab dem 16. Oktober 90 000 Euro im Jahr nicht über­steigen. Für das zweite und jede weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 10 000 Euro. Maßgeblich ist das durch­schnitt­lich zu versteuernde Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antrag­stellung. Die Anforderungen an das Gebäude und die Förderstufen entsprechen dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (siehe oben): Das Gebäude muss mindestens den Stan­dard „Effizienz­haus 40“ erreichen, bestimmte Anforderungen an die Treib­hausgas­emissionen im Gebäude­zyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien einge­baut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich die Kreditsumme.

Bis 100 000 Euro für Wohn­eigentum

Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigen­heimen oder Eigentums­wohnungen fördert die KfW mit bis zu 100 000 Euro Kredit. Anders als bei den Förderprogrammen für das energetische Bauen und Sanieren gibt es hier keine besonderen Anforderungen an die Energieeffizienz oder an die Nach­haltig­keit. Dafür gibt es allerdings auch keine Tilgungs­zuschüsse. Auch der Zins­satz ist auf den ersten Blick oft wenig attraktiv. Da ein KfW-Kredit jedoch die Konditionen für den Bank­kredit verbessern kann, lohnt sich der KfW-Kredit eventuell dennoch, wie unser KfW-Vergleichsrechner zeigt.

Bis 50 000 Euro für den alters­gerechten Umbau

Attraktiv dagegen sind die Zinsen im Programm alters­gerecht Umbauen der KfW. Hier gibt es für den Abbau von Barrieren bis zu 50 000 Euro Kredit, und zwar unabhängig vom Alter der Antrag­steller. Auch für eine Verbesserung des Einbruch­schutzes kann der Förderkredit genutzt werden.

Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Einen Förderkredit bis 100 000 Euro gibt es zudem für Käufer von Genossen­schafts­anteilen für eine selbst genutzte Genossen­schafts­wohnung – und zwar sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungs­genossenschaft. Für das Darlehen gibt es einen Tilgungs­zuschuss in Höhe von 15 Prozent.

Diese Zuschüsse gibt es für eine neue Heizung

Eine der vom Bafa geförderten Einzel­maßnahmen ist der Heizungs­tausch. Die Zuschüsse sind derzeit sehr gefragt. Denn mehr denn je stellt sich Haus­besitzern in diesen Tagen die Frage, wie sie künftig ihr Gebäude beheizen sollen.

Hier eine Über­sicht der gängigsten Heiz­systeme. Quelle für die genannten Preise ist der Eignungs-Check Heizung der Verbraucherzentrale.

Gas-Brenn­wert­kessel

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Vorteile. Ein Gas-Brenn­wert­kessel ist oft die einfachste Lösung mit den geringsten Investitions­kosten.

Nachteile. Die CO2-Belastung ist hoch, die Nutzer sind abhängig von der Gaspreis­entwick­lung, die Betriebs­kosten sind lang­fristig hoch.

Kosten. Ca. 12 000 Euro, in Kombina­tion mit Solar­thermie bis 25 000 Euro.

Förderung. Keine.

Solar­thermie

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Vorteile. Eine Solar­thermie­anlage kann etwa die Hälfte des Warm­wasser­bedarfs decken, in gut gedämmten Häusern unterstützt sie auch die Heizung. Das reduziert den CO2-Ausstoß und die Betriebs­kosten. Solar­thermie kann mit verschiedenen Heiz­systemen kombiniert werden.

Nachteile. Der Betrieb ist in der Regel nur für Haushalte mit hohem Warm­wasser­verbrauch (ab 3 bis 4 Personen) wirt­schaftlich. Die Installation ist relativ aufwendig.

Kosten. 5 000 bis 10 000 Euro.

Förderung. 25 Prozent der Kosten, höchs­tens 15 000 Euro.

Luft-Wärmepumpe

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Vorteile. In Neubauten und gut gedämmten Altbauten sind Wärmepumpen die erste Wahl. Luft-Wärmepumpen sind weniger aufwendig als andere Sys­teme, sie können über­all umge­setzt werden. Kein Schorn­stein nötig.

Nachteile. Luft-Wärmepumpen sind weniger effizient als andere Wärmepumpen und sie verursachen Geräusche. Wärmepumpen eignen sich nicht für schlecht gedämmte Altbauten ohne Flächenhei­zung.

Kosten. 20 000 bis 25 000 Euro.

Förderung. 25 Prozent der Kosten, maximal 15 000 Euro, bei Austausch einer Ölhei­zung oder einer alten Gasheizung 35 Prozent, höchs­tens 21 000 Euro.

Erd-Wärmepumpe

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Vorteile. Erd-Wärmepumpen arbeiten effizienter als Luft-Wärmepumpen und verbrauchen deshalb in der Regel weniger Strom. Kein Schorn­stein nötig.

Nachteile. Nicht alle Böden eignen sich für eine Erd-Wärmepumpe und nicht über­all sind die Bohrungen ­erlaubt. Für Erdwärmekollektoren ­werden große Flächen benötigt. Teurer und aufwendiger als Luft-Wärme­pumpen. Meist nicht für unsanierte Altbauten geeignet.

Kosten. 30 000 bis 40 000 Euro.

Förderung. 30 Prozent der Kosten, maximal 18 000 Euro, bei Austausch einer Ölhei­zung oder einer alten Gasheizung 40 Prozent, höchs­tens 24 000 Euro.

Pellethei­zung

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Vorteile. Holz ist ein nach­wachsender Rohstoff und gilt als CO2-neutral. Vor allem in Form von Pellets kann es eine Alternative zu fossilen Brenn­stoffen sein, wenn andere Heiz­systeme wie Wärmepumpen nicht möglich sind. Vergleichs­weise güns­tiger Brenn­stoff.

Nachteile. Holz steht nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Lagerung der Pellets ist platz­aufwendig.

Kosten. 25 000 bis 35 000 Euro.

Förderung. Nur für Pellethei­zungen in Kombination mit Solar­thermie oder Wärmepumpe zur Warm­wasser­bereitung und/oder Raumhei­zungs­unterstüt­zung. Höhe: 10 Prozent der Kosten, höchs­tens 6 000 Euro, bei Austausch einer Ölhei­zung oder einer alten Gasheizung 20 Prozent, maximal 12 000 Euro.

Fern­wärme

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Vorteile. Abhängig vom einge­setzten Energieträger kann Fern­wärme viel CO2 einsparen. Keine Wartung nötig.

Nachteile. Fern­wärme ist nicht über­all verfügbar. Es gibt immer nur einen lokalen Anbieter. Ein Wechsel zu einem anderen Versorger ist nicht möglich. Die Verträge sind meist lang­fristig.

Kosten. 8 000 bis 15 000 Euro.

Förderung. Bis zu 25 Prozent der ­Kosten, höchs­tens 15 000 Euro. Bei Austausch einer Ölhei­zung oder einer alten Gasheizung 35 Prozent, maximal 21 000 Euro.

Nicht nur an die neue Heizung denken

Häufig ist es sinn­voll, nicht nur eine neue Heizung einzubauen, sondern auch an anderen Stellen das Haus zu sanieren. Empfehlens­wert ist deshalb, vor Beginn der Arbeiten den Rat eines Experten einzuholen. Idealer­weise erstellt er einen so genannten individuellen Sanierungs­fahr­plan für das Haus.

Tipps: Lesen Sie mehr zu den Vor- und Nach­teilen von Gasheizung, Wärmepumpe und Pellethei­zung in unserem großen Vergleich von Heizungssystemen. Lesens­wert ist auch unsere Berechnung, wie Sie mithilfe von Solar­thermie und Dämmung Gas sparen können. Informieren Sie sich zudem, wie Sie die Heizung richtig einstellen und dadurch bis 15 Prozent Heiz­kosten sparen können.

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89 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.05.2023 um 15:03 Uhr
Mehrfamilienhaus, ca. 30a, 8 Eigentumswohnungen

@elzinglo68: Die Novelle des GEG befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Wir können Ihnen aber raten, dass Sie in jedem Fall einen Energieberater zurate ziehen sollten. Für eine Anlage mit mehreren Wohneinheiten gibt es vermutlich gute Lösungen für ein zentrales Heizungssystem.

elzinglo68 am 07.05.2023 um 21:35 Uhr
Mehrfamilienhaus, ca. 30a, 8 Eigentumswohnungen

Das Haus mit 2mal 4 Parteien (teilweise Eigentümer) hat 8 separate, wohnungsbezogene
Gasheizwerttherme, die i.d.R. 20+ a alt sind, aber (noch) funktionstüchtig sind. Das Haus ist Teil von 5 nahezu baugleichen Häusern einer großen Eigentümergemeinschaft. jedes Haus entscheidet seperat. Giebeldach mit kleiner Dachterrasse. Keller voll genutzt (z. B. Waschraum, Fahrradraum, Privatkeller, Zugang Tiefgarage). Über Tiefgarage,die ca.30mal 15m² groß ist (eher größer), ist a) eine "dünne" Rasenfläche mit Spielplatz nebendran und b) eine gärtnerische Kleinnutzung der Anwohner im Parterre. WIE SEHEN DIE MÖGLICHKEITEN i. S. des d e r z e i t i g e n GEG-Entwurfs (05/23) aus ?
Ich weiß, dies ist kein Kommentar, aber mindestens 4 Parteien auf jeder Seite müssen sich
einigen, weil sie am gemeinsamen Kamin/Schornstein hängen....

WB1450 am 10.04.2023 um 09:08 Uhr
Was für ein Gefrickel am Dach...

ist die SW nicht in der Lage passende Bilder den Texten anzustellen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2023 um 11:21 Uhr
Keine Förderung für neue Gas-Brennwerttherme

@Ammon: Für den Einbau einer Gasbrennwerttherme in 2023 gibt es keine Förderung mehr. Eine neue Heizung muss die Wärme auf Basis erneuer­barer Energien erzeugen. Das gilt sowohl für die Zuschüsse der Bafa zum Heizungstausch als auch für die Steuerförderung nach § 35c EStG. Steuerlich begüns­tigt sind die gleichen Sanierungs­maßnahmen wie die Förderungsmaßnamen beim Bafa.

Ammon am 21.03.2023 um 15:38 Uhr
Steuerbonus für Austausch einer Gasheizung?

Hallo,
gibt es den Steuerbonus auch, wenn ein 30 Jahre alter Gaskessel im Februar 2023 gegen eine moderne Brennwerttherme ausgetauscht wurde oder müssen zusätzlich andere z.B. Dämmmaßnahmen erfolgen?
Ein Link zu der Bescheinigung, die der Handwerksbetrieb den Bauherrn nach offiziellem Muster ausstellen muss (Finanztest 4/2023, Seite 74), wäre sehr hilfreich gewesen. Das habe ich selbst rausgefummelt und - muss erstmal verstanden werden:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-01-26-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden.html
Für Brennwertheizungen, die nach dem 01.01.2023 eingebaut wurden, gibt es da wohl nichts oder?
Muss ein Handwerksbetrieb eigentlich einen Juristen einstellen, um die Kunden über Fördermöglichkeiten, Steuerboni und auszustellende Bescheinigungen richtig beraten zu können? :-))