
Der Staat fördert die energetische Sanierung mit Krediten und Zuschüssen. Auch für Bau oder Hauskauf gibt es Fördermittel. Unser Rechner zeigt die aktuellen Konditionen.
Das Wichtigste in Kürze
Wer ein Haus oder eine Wohnung baut, kauft oder saniert, kann verschiedene Förderungen bekommen. Die höchste Förderung gibt es für das energetische Sanieren im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Besonders beliebt sind die Fördermittel für einen Heizungstausch.
Beachten Sie bitte: Die Richtlinien für das BEG werden derzeit überarbeitet. Die Anforderungen an geförderte Maßnahmen werden dann voraussichtlich steigen. Wir werden an dieser Stelle über die Änderungen berichten.
Förderung für Haus, neue Heizung und Sanierung – der Überblick
- Darlehen vergleichen.
- Für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie vergibt die KfW Kredite. Ob sich das lohnt, ermittelt unser Vergleichsrechner.
- Energieeffizienz steigern.
- Besonders hoch gefördert wird das energiesparende Bauen und Sanieren. Für die Komplettsanierung eines Hauses gibt es bis 75 000 Euro Zuschuss. Auch für einzelne Maßnahmen, beispielsweise den Austausch der Heizung oder die Dämmung der Außenwände gibt es Förderkredite und Zuschüsse.
- Steuerförderung mitnehmen.
- Wer ein bestehendes Haus saniert, kann alternativ zu Krediten oder Zuschüssen beim Finanzamt einen Steuerbonus beantragen. Welche Variante sie wählen, müssen die Eigentümer entscheiden, bevor die Arbeiten losgehen. Bei größeren Maßnahmen ist der Steuerbonus aber meist weniger attraktiv als die Fördermittel.
- Programm finden.
- Welches Förderprogramm für Sie infrage kommt, ermittelt unser Rechner auf dieser Seite. Er bietet einen schnellen Überblick über Höchstbeträge, Laufzeiten, Zinssätze und Tilgungszuschüsse der KfW-Programme rund ums Wohnen.
- Nicht warten.
- Das Gebäudeenergiegesetz wird novelliert. Klar ist, dass die energetischen Anforderungen an Bau und Sanierung steigen werden. Auch die Förderrichtlinien werden derzeit überarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass geförderte Maßnahmen spätestens ab 2023 höhere Anforderungen erfüllen müssen. Wer schnell ist, kann sich noch die bestehenden Konditionen sichern.
Das richtige Programm finden
Für den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses oder für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie können Hausbesitzer im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zinsvergünstigte Kredite bekommen, für die Sanierung auch Zuschüsse. Die Kredite vergibt die KfW über die Hausbank, Zuschüsse vergeben je nach Programm die KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Kredite und Tilgungszuschüsse der KfW
Wie hoch der Förderkredit und der Zuschuss im Einzelfall sind, hängt von der Art der Maßnahme ab. Unser Rechner gibt einen schnellen Überblick über Höchstbeträge, Laufzeiten, Zinssätze und Tilgungszuschüsse der KfW-Programme rund ums Wohnen.
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Antrag rechtzeitig stellen
Die Förderung müssen Hausbesitzer beantragen, bevor sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschrieben haben. Nur Planungs- und Beratungsleistungen dürfen sie bereits vorab in Anspruch genommen haben. Die Arbeiten müssen von Fachleuten ausgeführt werden und die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist meist zwingend. Nur wer seine Heizung erneuern möchte, braucht nicht zwingend eine Energieberatung.
Tipp. Lassen Sie sich vor Beginn der Maßnahmen von einem unabhängigen Experten beraten, auch wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist. Wer ein bestehendes Haus sanieren möchte, bekommt für wenig Geld eine erste Einschätzung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Diese Maßnahmen werden gefördert
Der Rechner oben zeigt: Kredite der staatlichen KfW-Bank gibt es für das Bilden von Wohneigentum, das energiesparende Bauen und Sanieren und für den altersgerechten Umbau.
Effizienzhaus dient als Maßstab
Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto üppiger ist die Förderung. Um die Energiebilanz eines Hauses einstufen zu können, hat die KfW den sogenannten Effizienzhaus-Standard entwickelt. Er gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist.
Der bei der BEG-Förderung höchste erreichbare Standard ist das KfW-Effizienzhaus 40. Es verbraucht 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus aus dem Jahr 2009. Der niedrigste noch förderfähige Standard bei einer Sanierung ist das KfW-Effizienzhaus 100.
Energetische Sanierung
Schwerpunkt der staatlichen Förderung ist die energetische Sanierung. Die Mittel gibt es entweder für eine Komplettsanierung oder für einzelne Maßnahmen. Sanierungswillige haben die Wahl zwischen einem Kredit oder einem Zuschuss. Zuständig für die Vergabe ist die KfW, nur die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen vergibt das Bafa.
Komplettsanierung: Bis 75 000 Euro Zuschuss
Am höchsten ist die Förderung für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wenn der Energiebedarf danach mindestens zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt wird, ist ein Kredit von bis zu 150 000 Euro und ein Tilgungszuschuss von bis zu 75 000 Euro möglich.
Alternativ können Hausbesitzer für ihre Gebäudesanierung bis zu 75 000 Euro direkten Zuschuss bekommen. Folgen die Baumaßnahmen dem „individuellen Sanierungsfahrplan“ eines Energieberaters, steigt der (Tilgungs-) Zuschuss um weitere 5 Prozentpunkte. Auch die Baubegleitung wird gefördert.
Einzelmaßnahmen: Bis 30 000 Euro Zuschuss
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel Wärmedämmung oder Erneuerung der Fenster und Türen, beträgt der Höchstkredit 60 000 Euro, der Tilgungszuschuss bis 12 000 Euro. Bei Maßnahmen zum Verbessern der Heiztechnik sind (Tilgungs-) Zuschüsse bis 30 000 Euro möglich.
Tipp: Infos über die Vor- und Nachteile von verschiedenen Dämmstoffe bekommen Sie in unserer Übersicht Wärmedämmung: Fakten, Kosten, Wirkung.
Energieeffiziente Neubauten
Beim Neubau wird derzeit nur noch das Effizienzhaus 40 NH gefördert. Voraussetzung dafür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Erreicht der Neubau die vorgesehene Effizienzhausstufe, zahlt die KfW einen nicht rückzahlbaren Tilgungszuschuss. Er beträgt für das Effizienzhaus 40 NH 12,5 Prozent. Die maximale Kredithöhe beträgt 150 000 Euro.
Bis 100 000 Euro für Wohneigentum
Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen fördert die KfW mit bis zu 100 000 Euro Kredit. Anders als bei den Förderprogrammen für das energetische Bauen und Sanieren gibt es hier keine besonderen Anforderungen an die Energieeffizienz oder an die Nachhaltigkeit. Dafür gibt es allerdings auch keine Zuschüsse. Auch der Zinssatz ist auf den ersten Blick oft wenig attraktiv. Dennoch kann sich der Kredit lohnen, wie unser KfW-Vergleichsrechner zeigt.
Bis 50 000 Euro für den altersgerechten Umbau
Attraktiv dagegen sind die Zinsen im Programm altersgerecht Umbauen der KfW. Hier gibt es für den Abbau von Barrieren bis zu 50 000 Euro Kredit, und zwar unabhängig vom Alter der Antragsteller. Auch für eine Verbesserung des Einbruchschutzes können die Fördermittel genutzt werden. Alternativ stehen Zuschüsse zur Verfügung. Die Haushaltsmittel dafür sind derzeit allerdings ausgeschöpft.
Diese Zuschüsse gibt es für eine neue Heizung
Eine der von KfW und Bafa geförderten Einzelmaßnahmen ist der Heizungstausch. Besonders beliebt sind die Zuschüsse des Bafa für eine neue Heizung. Denn mehr denn je stellt sich Hausbesitzern in diesen Tagen die Frage, wie sie künftig ihr Gebäude beheizen sollen.
Hier eine Übersicht der gängigsten Heizsysteme. Quelle für die genannten Preise ist der Eignungs-Check Heizung der Verbraucherzentrale.
Gas-Brennwertkessel

Vorteile. Ein Gas-Brennwertkessel ist oft die einfachste Lösung mit den geringsten Investitionskosten.
Nachteile. Die CO2-Belastung ist hoch, die Nutzer sind abhängig von der Gaspreisentwicklung, die Betriebskosten sind langfristig hoch.
Kosten. Ca. 12 000 Euro, in Kombination mit Solarthermie bis 25 000 Euro.
Förderung. Keine. Ist die Heizung auf den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet („Renewable Ready“), werden 20 Prozent der Kosten erstattet, maximal 12 000 Euro. Für Gas-Hybridheizungen beträgt der Zuschuss 30 Prozent der Kosten, höchstens 18 000 Euro. Wird dabei die Ölheizung ausgetauscht, ist ein Zuschuss bis 40 Prozent möglich, höchstens 24 000 Euro.
Solarthermie

Vorteile. Eine Solarthermieanlage kann etwa die Hälfte des Warmwasserbedarfs decken, in gut gedämmten Häusern unterstützt sie auch die Heizung. Das reduziert den CO2-Ausstoß und die Betriebskosten. Solarthermie kann mit verschiedenen Heizsystemen kombiniert werden.
Nachteile. Der Betrieb ist in der Regel nur für Haushalte mit hohem Warmwasserverbrauch (ab 3 bis 4 Personen) wirtschaftlich. Die Installation ist relativ aufwendig.
Kosten. 5 000 bis 10 000 Euro.
Förderung. 30 Prozent der Kosten, höchstens 18 000 Euro.
Luft-Wärmepumpe

Vorteile. In Neubauten und gut gedämmten Altbauten sind Wärmepumpen die erste Wahl. Luft-Wärmepumpen sind weniger aufwendig als andere Systeme, sie können überall umgesetzt werden. Kein Schornstein nötig.
Nachteile. Luft-Wärmepumpen sind weniger effizient als andere Wärmepumpen und sie verursachen Geräusche. Wärmepumpen eignen sich nicht für schlecht gedämmte Altbauten ohne Flächenheizung.
Kosten. 20 000 bis 25 000 Euro.
Förderung. 35 Prozent der Kosten, maximal 21 000 Euro, bei Austausch einer Ölheizung 45 Prozent, höchstens 27 000 Euro.
Erd-Wärmepumpe

Vorteile. Erd-Wärmepumpen arbeiten effizienter als Luft-Wärmepumpen und verbrauchen deshalb in der Regel weniger Strom. Kein Schornstein nötig.
Nachteile. Nicht alle Böden eignen sich für eine Erd-Wärmepumpe und nicht überall sind die Bohrungen erlaubt. Für Erdwärmekollektoren werden große Flächen benötigt. Teurer und aufwendiger als Luft-Wärmepumpen. Meist nicht für unsanierte Altbauten geeignet.
Kosten. 30 000 bis 40 000 Euro.
Förderung. 35 Prozent der Kosten, maximal 21 000 Euro, bei Austausch einer Ölheizung 45 Prozent, höchstens 27 000 Euro.
Pelletheizung

Vorteile. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und gilt als CO2-neutral. Vor allem in Form von Pellets kann es eine Alternative zu fossilen Brennstoffen sein, wenn andere Heizsysteme wie Wärmepumpen nicht möglich sind. Vergleichsweise günstiger Brennstoff.
Nachteile. Holz steht nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Lagerung der Pellets ist platzaufwendig.
Kosten. 25 000 bis 35 000 Euro.
Förderung. 35 Prozent der Kosten, höchstens 21 000 Euro, bei Austausch einer Ölheizung 45 Prozent, maximal 27 000 Euro. Für besonders emissionsarme Anlagen ist der Zuschuss 5 Prozentpunkte höher.
Fernwärme

Vorteile. Abhängig vom eingesetzten Energieträger kann Fernwärme viel CO2 einsparen. Keine Wartung nötig.
Nachteile. Fernwärme ist nicht überall verfügbar. Es gibt immer nur einen lokalen Anbieter. Ein Wechsel zu einem anderen Versorger ist nicht möglich. Die Verträge sind meist langfristig.
Kosten. 8 000 bis 15 000 Euro.
Förderung. Bis zu 35 Prozent der Kosten, höchstens 21 000 Euro – je nachdem, wie hoch der Anteil der erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme ist. Bei Austausch einer Ölheizung 45 Prozent, maximal 27 000 Euro.
Bonus für Sanierungsfahrplan
Häufig ist es sinnvoll, nicht nur eine neue Heizung einzubauen, sondern auch an anderen Stellen das Haus zu sanieren. Empfehlenswert ist deshalb, vor Beginn der Arbeiten den Rat eines Experten einzuholen. Idealerweise erstellt er einen so genannten individuellen Sanierungsfahrplan für das Haus. Erfolgt der Austausch der Heizung im Rahmen dieses Fahrplans, zahlt das Bafa einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent.
Tipps: Lesen Sie mehr zu den Vor- und Nachteilen von Gasheizung, Wärmepumpe und Pelletheizung in unserem großen Vergleich von Heizungssystemen. Lesenswert ist auch unsere Berechnung, wie Sie mithilfe von Solarthermie und Dämmung Gas sparen können. Informieren Sie sich zudem, wie Sie die Heizung richtig einstellen und dadurch bis 15 Prozent Heizkosten sparen können.
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Gas sparen So machen Sie sich unabhängiger
- Wer ein Haus mit Gasheizung hat, muss sich dem Gaspreis nicht ausliefern. Solarthermie und Dämmung können die Abhängigkeit verringern. Wie stark, haben wir berechnet.
73 Kommentare Diskutieren Sie mit
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@alle: Unseren Hinweis auf den Förderstopp finden Sie ganz oben im grauen Kasten auf dieser Seite. Sobald Näheres bekannt ist, werden wir an dieser Stelle darüber berichten.
Achtung, Förderstopp für Gebäude von der KfW ab 24.1. auch für Effizienzhäuser 40. Wird alles überarbeitet, insofern macht es Sinn, auch diese Seite zu überarbeiten.
Viele Grüße
@behrens_th: Danke für Ihren Hinweis. Wir haben den Satz gestrichen. Sie haben Recht, der Antrag muss gestellt sein, bevor die Bauwilligen einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschrieben haben.
Unter "Wichtig" schreiben Sie, dass der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden muss. Das ist nicht richtig. Der Förderantrag muss bereits vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverägen abgeschlossen werden. Eine Ausnahme bildet nur eine "einseitig aufhebende Bedingung" im jeweiligen Vertrag oder das Formular zu "dokumentierten Finanzierungsgespräch", wobei letzteres nur bei der Darlehensvariante der BEG Anwendung findet.
@RupertKosto: Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Sie haben Recht. Die Feuerstättenschau soll tatsächlich idealerweise zweimal innerhalb von sieben Jahren stattfinden. So steht es auch im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz §§ 10 und 14. (PH)