
Dach dämmen. Für die energetische Sanierung gibt es Geld vom Staat. © Getty Images / Westend61 / Werner Dieterich
Der Staat fördert die energetische Sanierung mit Krediten und Zuschüssen. Auch für Bau oder Hauskauf gibt es Fördermittel. Unser Rechner zeigt die aktuellen Konditionen.
Das Wichtigste in Kürze
Wer ein Haus oder eine Wohnung baut, kauft oder saniert, kann verschiedene Förderungen bekommen. Für Bauwillige gibt es seit Anfang März 2023 im Programm Klimafreundlicher Neubau zinsvergünstigte Kredite. Sanierungswillige haben die Wahl zwischen Förderkrediten und Zuschüssen. Alternativ können sie für eine energetische Sanierung einen Steuerbonus bekommen. Je nach Maßnahme bringt der Steuerbonus sogar den größeren Vorteil.
Förderung für Hausbau und energetische Sanierung – der Überblick
Energie sparen. Besonders hoch gefördert wird das energiesparende Bauen und Sanieren. Für die Komplettsanierung eines Hauses gibt es bis 52 500 Euro Tilgungszuschuss. Auch für einzelne Maßnahmen, beispielsweise den Austausch der Heizung oder die Dämmung der Außenwände gibt es Zuschüsse.
Steuern sparen. Wer ein bestehendes Haus saniert, kann alternativ zu Krediten oder Zuschüssen beim Finanzamt einen Steuerbonus beantragen. Welche Förderung mehr bringt, hängt von der Art der Maßnahme ab.
Programm finden. Welches Förderprogramm für Sie infrage kommt, ermittelt unser Rechner auf dieser Seite. Er bietet einen schnellen Überblick über Höchstbeträge, Laufzeiten, Zinssätze und Tilgungszuschüsse der KfW-Programme rund ums Wohnen.
Das richtige Programm finden
Für den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses oder für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie können Hausbesitzer zinsvergünstigte Kredite bekommen, für die Sanierung auch Zuschüsse. Die Kredite vergibt die KfW über die Hausbank, Zuschüsse vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Kredite und Tilgungszuschüsse der KfW
Wie hoch der Förderkredit und der Zuschuss im Einzelfall sind, hängt von der Art der Maßnahme ab. Unser Rechner gibt einen schnellen Überblick über Höchstbeträge, Laufzeiten, Zinssätze und Tilgungszuschüsse der KfW-Programme rund ums Wohnen.
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Antrag auf Fördermittel rechtzeitig stellen
Die Förderung müssen Hausbesitzer beantragen, bevor sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschrieben haben. Nur Planungs- und Beratungsleistungen dürfen sie bereits vorab in Anspruch genommen haben. Die Arbeiten müssen meist von Fachleuten ausgeführt werden und die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist in der Regel zwingend. Nur wer seine Heizung erneuern möchte, braucht nicht zwingend eine Energieberatung.
Tipp. Lassen Sie sich vor Beginn der Maßnahmen von einem unabhängigen Experten beraten, auch wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist. Wer ein bestehendes Haus sanieren möchte, bekommt für wenig Geld eine erste Einschätzung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Diese Maßnahmen werden gefördert
Die Fördergelder von KfW und Bafa gibt es für das Bilden von Wohneigentum, das energiesparende Bauen und Sanieren, für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum und für den altersgerechten Umbau.
Effizienzhaus dient als Maßstab
Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto höher ist die Förderung. Um die Energiebilanz eines Hauses einstufen zu können, hat die KfW den sogenannten Effizienzhaus-Standard entwickelt. Er gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist.
Der bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) höchste erreichbare Standard ist das KfW-Effizienzhaus 40. Es verbraucht 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus aus dem Jahr 2009. Der niedrigste noch förderfähige Standard bei einer Sanierung ist das KfW-Effizienzhaus 85.
Förderung energetische Sanierung
Schwerpunkt der staatlichen Förderung ist die energetische Sanierung. Die Mittel gibt es entweder für eine Komplettsanierung oder für einzelne Maßnahmen. Für eine Komplettsanierung vergibt die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen, einzelne Maßnahmen fördert das Bafa mit Zuschüssen.
Komplettsanierung: Bis 52 500 Euro Tilgungszuschuss
Am höchsten ist die Förderung für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wenn der Energiebedarf danach mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt wird, ist ein zinsvergünstigter Kredit von bis zu 150 000 Euro und ein Tilgungszuschuss von bis zu 37 500 Euro möglich. Handelt es sich um ein Haus mit besonders schlechtem Energiestandard („Worst Performing Building“), kann der Tilgungszuschuss bis 52 500 Euro betragen. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit. Die Kreditnehmer müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Einzelmaßnahmen: Bis 24 000 Euro Zuschuss
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel Wärmedämmung oder Erneuerung der Fenster und Türen, gibt es keinen KfW-Kredit. Das Bafa vergibt aber Zuschüsse. Den höchsten Zuschuss in Höhe von 18 000 Euro gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich nutzen. Ersetzt die Pumpe eine alte Öl- oder Gasheizung, gibt es bis 24 000 Euro Zuschuss.
Tipp: Infos über die Vor- und Nachteile verschiedener Dämmstoffe bekommen Sie in unserer Übersicht Wärmedämmung: Fakten, Kosten, Wirkung.
Lange Liste mit Voraussetzungen
Das Geld gibt es nur, wenn die Maßnahmen bestimmte technische Mindestvoraussetzungen erfüllen. Das Bafa veröffentlicht dazu auf seiner Internetseite lange, für den Laien schwer verständliche Listen. In der Regel ist es deshalb sinnvoll, vorab einen Energieberater oder eine Energieberaterin einzuschalten, selbst wenn das für den Bafa-Zuschuss nicht immer Voraussetzung ist. Die Hälfte des Honorars zahlt das Bafa, höchstens aber 5 000 Euro.
Zuschüsse für Heizungen besonders gefragt
Besonders gefragt beim Bafa sind die Zuschüsse für die Erneuerung der Heizung. Ersetzt die neue Heizung eine Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizung oder eine alte Gasheizung, gibt es einen „Heizungstausch-Bonus“ in Höhe von 10 Prozent. Die neue Heizung muss die Wärme allerdings auf Basis erneuerbarer Energien erzeugen. Der Einbau einer Gasheizung wird nicht mehr gefördert. Auch für reine Pelletheizungen gibt es keine Zuschüsse mehr.
Tipp: Wer eine Pelletheizung einbaut, muss die neuen Aufstellregeln für Schornsteine beachten. In einigen Fällen gibt es aber Ausnahmen von den strengen Vorschriften.
Energieeffiziente Neubauten
Neubauten werden seit März 2023 über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert. Um für Neubauten einen zinsvergünstigten KfW-Kredit in Höhe von bis zu 100 000 Euro zu bekommen, müssen sie mindestens den Standard „Effizienzhaus 40“ erreichen. Außerdem müssen sie bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien eingebaut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich der Kredit auf bis zu 150 000 Euro. Die Zinsen für den Neubau-Kredit der KfW sind gegenüber dem Marktzins deutlich verbilligt. Dafür gibt es in der neuen Neubauförderung keine Tilgungszuschüsse mehr.
Bis 100 000 Euro für Wohneigentum
Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen fördert die KfW mit bis zu 100 000 Euro Kredit. Anders als bei den Förderprogrammen für das energetische Bauen und Sanieren gibt es hier keine besonderen Anforderungen an die Energieeffizienz oder an die Nachhaltigkeit. Dafür gibt es allerdings auch keine Tilgungszuschüsse. Auch der Zinssatz ist auf den ersten Blick oft wenig attraktiv. Da ein KfW-Kredit jedoch die Konditionen für den Bankkredit verbessern kann, lohnt sich der KfW-Kredit eventuell dennoch, wie unser KfW-Vergleichsrechner zeigt.
Hinweis: Ab 1. Juni 2023 wird es eine neue Neubauförderung für Familien geben. Geplant sind Kreditbeträge bis 240 000 Euro.
Bis 50 000 Euro für den altersgerechten Umbau
Attraktiv dagegen sind die Zinsen im Programm altersgerecht Umbauen der KfW. Hier gibt es für den Abbau von Barrieren bis zu 50 000 Euro Kredit, und zwar unabhängig vom Alter der Antragsteller. Auch für eine Verbesserung des Einbruchschutzes kann der Förderkredit genutzt werden.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Einen Förderkredit bis 100 000 Euro gibt es zudem für Käufer von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung – und zwar sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Für das Darlehen gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent.
Diese Zuschüsse gibt es für eine neue Heizung
Eine der vom Bafa geförderten Einzelmaßnahmen ist der Heizungstausch. Die Zuschüsse sind derzeit sehr gefragt. Denn mehr denn je stellt sich Hausbesitzern in diesen Tagen die Frage, wie sie künftig ihr Gebäude beheizen sollen.
Hier eine Übersicht der gängigsten Heizsysteme. Quelle für die genannten Preise ist der Eignungs-Check Heizung der Verbraucherzentrale.
Gas-Brennwertkessel

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Vorteile. Ein Gas-Brennwertkessel ist oft die einfachste Lösung mit den geringsten Investitionskosten.
Nachteile. Die CO2-Belastung ist hoch, die Nutzer sind abhängig von der Gaspreisentwicklung, die Betriebskosten sind langfristig hoch.
Kosten. Ca. 12 000 Euro, in Kombination mit Solarthermie bis 25 000 Euro.
Förderung. Keine.
Solarthermie

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Vorteile. Eine Solarthermieanlage kann etwa die Hälfte des Warmwasserbedarfs decken, in gut gedämmten Häusern unterstützt sie auch die Heizung. Das reduziert den CO2-Ausstoß und die Betriebskosten. Solarthermie kann mit verschiedenen Heizsystemen kombiniert werden.
Nachteile. Der Betrieb ist in der Regel nur für Haushalte mit hohem Warmwasserverbrauch (ab 3 bis 4 Personen) wirtschaftlich. Die Installation ist relativ aufwendig.
Kosten. 5 000 bis 10 000 Euro.
Förderung. 25 Prozent der Kosten, höchstens 15 000 Euro.
Luft-Wärmepumpe

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Vorteile. In Neubauten und gut gedämmten Altbauten sind Wärmepumpen die erste Wahl. Luft-Wärmepumpen sind weniger aufwendig als andere Systeme, sie können überall umgesetzt werden. Kein Schornstein nötig.
Nachteile. Luft-Wärmepumpen sind weniger effizient als andere Wärmepumpen und sie verursachen Geräusche. Wärmepumpen eignen sich nicht für schlecht gedämmte Altbauten ohne Flächenheizung.
Kosten. 20 000 bis 25 000 Euro.
Förderung. 25 Prozent der Kosten, maximal 15 000 Euro, bei Austausch einer Ölheizung oder einer alten Gasheizung 35 Prozent, höchstens 21 000 Euro.
Erd-Wärmepumpe

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Vorteile. Erd-Wärmepumpen arbeiten effizienter als Luft-Wärmepumpen und verbrauchen deshalb in der Regel weniger Strom. Kein Schornstein nötig.
Nachteile. Nicht alle Böden eignen sich für eine Erd-Wärmepumpe und nicht überall sind die Bohrungen erlaubt. Für Erdwärmekollektoren werden große Flächen benötigt. Teurer und aufwendiger als Luft-Wärmepumpen. Meist nicht für unsanierte Altbauten geeignet.
Kosten. 30 000 bis 40 000 Euro.
Förderung. 30 Prozent der Kosten, maximal 18 000 Euro, bei Austausch einer Ölheizung oder einer alten Gasheizung 40 Prozent, höchstens 24 000 Euro.
Pelletheizung

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Vorteile. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und gilt als CO2-neutral. Vor allem in Form von Pellets kann es eine Alternative zu fossilen Brennstoffen sein, wenn andere Heizsysteme wie Wärmepumpen nicht möglich sind. Vergleichsweise günstiger Brennstoff.
Nachteile. Holz steht nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Lagerung der Pellets ist platzaufwendig.
Kosten. 25 000 bis 35 000 Euro.
Förderung. 10 Prozent der Kosten, höchstens 6 000 Euro, bei Austausch einer Ölheizung oder einer alten Gasheizung 20 Prozent, maximal 12 000 Euro.
Fernwärme

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Vorteile. Abhängig vom eingesetzten Energieträger kann Fernwärme viel CO2 einsparen. Keine Wartung nötig.
Nachteile. Fernwärme ist nicht überall verfügbar. Es gibt immer nur einen lokalen Anbieter. Ein Wechsel zu einem anderen Versorger ist nicht möglich. Die Verträge sind meist langfristig.
Kosten. 8 000 bis 15 000 Euro.
Förderung. Bis zu 25 Prozent der Kosten, höchstens 15 000 Euro. Bei Austausch einer Ölheizung oder einer alten Gasheizung 35 Prozent, maximal 21 000 Euro.
Nicht nur an die neue Heizung denken
Häufig ist es sinnvoll, nicht nur eine neue Heizung einzubauen, sondern auch an anderen Stellen das Haus zu sanieren. Empfehlenswert ist deshalb, vor Beginn der Arbeiten den Rat eines Experten einzuholen. Idealerweise erstellt er einen so genannten individuellen Sanierungsfahrplan für das Haus.
Tipps: Lesen Sie mehr zu den Vor- und Nachteilen von Gasheizung, Wärmepumpe und Pelletheizung in unserem großen Vergleich von Heizungssystemen. Lesenswert ist auch unsere Berechnung, wie Sie mithilfe von Solarthermie und Dämmung Gas sparen können. Informieren Sie sich zudem, wie Sie die Heizung richtig einstellen und dadurch bis 15 Prozent Heizkosten sparen können.
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84 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@tillad8: Vielen Dank für Ihren Hinweis auf den neuen Rechner der kfw:
https://public.kfw.de/tilgungsrechner-rest
Die unterschiedliche Höhe bei der Monatsrate liegt in erster Linie an der unterschiedlichen Laufzeit. In unserer Berechnung führt der Tilgungszuschuss zu einer Ratensenkung, im Rechner der KfW zur Verkürzung der Laufzeit.
Guten Morgen, Noch zu 5. vom 12.12.22:
Ja, mit dem test.de-Tilgungsrechner ergibt sich die Monatsrate von 857, allerdings folgt dieser Rechner nicht der speziellen - und hier relevanten - KfW-Tilgungsroutine (u.a. für KfW-Programm 261). Dort resultiert die Monatsrate mit 1.223. Wir empfehlen, bei künftigen Finanztest-Beispielen die Verwendung des "BEG-Online-Rechners", über dessen Spezifika wir uns austauschen könnten. Lt. KfW funktioniert er zwar mit Google Chrome, nicht jedoch mit Mozilla Firefox.
Vorschlag vor Korrektur des Beispiels Komplettsanierung:
Die max. 14.000 im ersten Jahr als ESt.-Ermäßigung ("Steuerbonus") benennen, (nicht als Steuerschuld).
@tillad8: Vielen Dank für Ihre Anregungen.
Zu Punkt 1 bis 3: Die von Ihnen vorgeschlagenen vertiefenden Berechnungen nehmen wir gern als Anregung an.
Zu Punkt 4.: Sie haben recht: In dem Beispiel Komplettsanierung ist der Steuerbonus zu hoch angesetzt. Im ersten Jahr beträgt die Steuerschuld maximal 14 000 Euro. Wir werden die Rechnung entsprechend korrigieren.
Zu 5: Die Monatsrate von 857 Euro bezieht sich auf ein Darlehen über 130 000 Euro mit
29 000 Euro Tilgungszuschuss mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren. Sie können den Tilgungsplan mit unserem Rechner nachvollziehen:
https://www.test.de/Baudarlehen-Kredit-und-Tilgungsrechner-1159351-0/
Sehr begrüßenswert ist, dass Sie inzwischen diesem Steuerbonus zu seinen berechtigten Ehren verhelfen - vgl. Hinweise von rosy-int2 (08/22) und von hier (9/22).
Mit hiesigem internen Rechner haben wir die Beispiele nachvollzogen und folgende Vorschläge: 1. Vor-/Nachteile darstellen auf Gesamtbasis inkl. Zinsen (anstelle nur Zuschuss vs. Steuerbonus). 2. Eigenkapital benennen; falls ohne: Restfin. mit höherem S-Zins darstellen. 3. Klärung, dass voller Steuerbonus erst ab einem bestimmten zu verst. Einkommen erzielbar ist (u.E. jeweils pro Person bei Splitting- ca. 57.000 bzw. bei Grundtarif ca. 43.000). 4. Beispiel Kpl.-Sanierung u.E. korrekturbedürftig: Steuerbonus gesamt: 34.800 statt 37.000, da im ersten Jahr lt. § 35c nur 14.000 möglich - statt 16.200. 5. Bitte auch prüfen: der für KfW genannten Monatsrate von 857 liegt u.E. eher eine Laufzeit von ca. 15 anstelle von 10 Jahren zugrunde. 6. Web-artikel schwer auffindbar; im Heft O.K. Wir wünschen allen Frohe Weihnachtstage.