Flüssiggas

Vertrags­klauseln auf dem Prüf­stand

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Meist versuchen die Flüssig­gasfirmen, die Kosten für die Tank­rück­gabe auf den Kunden abzu­wälzen. Doch dies ist nicht immer zulässig. Denn für den Kunden muss bei Vertrags­abschluss vorhersehbar sein, welche Kosten bei der Demontage und Abholung des Tanks auf ihn zukommen. Ansonsten verstößt die Klausel gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB.

21 Klauseln unter der Lupe

Wir haben 21 Vertrags­klauseln zur Tank­rück­gabe juristisch prüfen lassen. Die Klauseln stammen aus Verträgen, die uns Leser im Rahmen unseres Leser­aufrufs Flüssiggas zuge­schickt haben. Die Prüfung erfolgte auf Basis entsprechender Vorschriften im Bürgerlichen Gesetz­buch zu den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und von Gerichts­urteilen (Amts­gericht Tostedt vom 02.12.2016, Az. 5 C 140/16, Amts­gericht Schwelm vom 07.10.2014, Az. 22 C 228/14, Amts­gericht Borken vom 03.09.2014, Az. 15 C 103/14 und Amts­gericht Köln vom 08.04.2014, Az. 223 C 8/14). Bisher haben die Gerichte zugunsten der Kunden entschieden. Sollten Kunden unzu­lässige Klauseln in ihrem Vertrag finden, müssen sie die Kosten für die Tank­rück­gabe nicht tragen. Dazu gehört bei erdge­deckten Tanks auch das Ausheben des Tanks aus dem Erdreich. Hier sehen Sie unwirk­same Klauseln aus Verträgen von Miet­tank- und Zählerkunden sowie eine gültige Vertrags­klausel.

Unwirk­same Klauseln

Anbieter

Vertrag
geschlossen am

Klausel

unzu­lässig nach

Miet­tank­verträge

Caratgas

08.1996

§ 7 Endet der Vertrag – gleich aus welchem Grund – hat der Verbraucher den Lagerbehälter in ordnungs­gemäßem Zustand an Caratgas zu übergeben. Bei einem unter­irdischen oder halb­gedeckten Behälter ist der Verbraucher verpflichtet, den Behälter auf seine Kosten frei­zulegen und für den Abtrans­port bereit­zustellen. Der Abtrans­port erfolgt ausschließ­lich durch Caratgas oder ihre Beauftragte auf Kosten des Verbrauchers. Caratgas ist nicht verpflichtet, den früheren Zustand wieder­herzu­stellen.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Emmerich Flüssig­gashandel (EGA)

05.2005

10. Bei Beendigung des mit EGA geschlossenen Vertrages ist der Kunde verpflichtet und bei Fortfall des Flüssig­gasbedarfes vor Ende der Vertrags­lauf­zeit berechtigt, den Behälter zurück­zugeben. Die Kosten des Abbaus und des Rück­trans­portes gehen zu Lasten des Kunden.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Klöckner

09.1989

8. Endet der Vertrag, so hat der Kunde den stationären Behälter nebst allem Zubehör in vertrags­gemäßem Zustand binnen 10 Tagen auf eigene Kosten zurück­zuliefern.

Unwirk­sam gemäß § 307 Abs. 2 BGB

Primagas

03.2001 und 11.2004

Im Fall der Beendigung der Versorgungs­ver­einbarung gibt der Kunde die im Eigentum von Primagas verbliebenen Gegen­stände an Primagas zurück und erstattet Primagas die damit verbundenen Kosten (z. B. für Absaugung, Ausbau, Freilegen und Rück­trans­port).

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Primagas

03.2002

Im Fall der Beendigung des Liefer­vertrages gibt der Kunde die im Eigentum von Primagas verbliebenen Gegen­stände an Primagas zurück und erstattet Primagas die damit verbundenen Kosten (z. B. für Absaugung, Ausbau, Freilegung und Rück­trans­port). Der Behälter wird nur zum vorüber­gehenden Zweck auf das Grund­stück verbracht und ist somit weder wesentlicher Bestand­teil noch Zubehör des Grund­stücks. Primagas behält sich vor, auf ihr Eigentum am Behälter durch sein endgültiges Belassen auf dem Grund­stück zu verzichten.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Primagas

11.2012

6.3 Die mit der Absaugung, Abklemmung, Demontage und Rück­holung verbundenen Kosten werden nach Aufwand an den Kunden berechnet. Sollten sich während der Vertrags­lauf­zeit bauliche Veränderungen auf dem Grund­stück des Kunden ergeben haben, die die Demontage und/oder Rück­holung des Gaslagerbehälters erschweren, hat der Kunde die anfallenden Mehr­kosten zu tragen.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Progas

04.2013

7. Reparaturen, die durch unsachgemäße Benut­zung erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden. Desgleichen gehen die Kosten für die nach Ablauf der Nutzung oder Miete erforderliche Entleerung, Demontage und für den Rück­trans­port zum nächst­gelegenen Progas-Behälter­lager sowie alle in diesem Zusammen­hang entstehenden Abwick­lungs­kosten zu seinen Lasten. Mitarbeitern der Progas und / oder beauftragten Personen ist der Zutritt zur Behälter­anlage zu gewähr­leisten.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Tega

03.2000

Die Montage der Flüssiggas­anlage wird nach Kunden­auftrag durch Tega ausgeführt und nach Aufwand berechnet. Bauliche Maßnahmen, tech­nische Änderungen der Flüssiggas­anlage durch gesetzliche oder behördliche Auflagen, Tausch und Rück­holung des Flüssig­gasbehälter gehen zu Lasten des Kunden.

Kosten für Antrans­port und Aufstellung des Flüssig­gasbehälters durch Tega 190,00 DM zuzüglich Mehr­wert­steuer (bei Baustelle, soweit erreich­bar; Ausladung Lkw-Kran: 5 m). Werden bei der Aufstellung des Behälters zusätzliche Maßnahmen (Einsatz Auto­kran, Erd- oder Maurer­arbeiten) erforderlich, gehen diese zu Lasten des Kunden. Absaugung und Abholung werden nach Aufwand berechnet.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Tyczka Totalgaz

01.2016

A. 5. (4) Endet die Miete des Flüssig­gasbehälters, so obliegt dem Kunden zu seinen Lasten die Entleerung, die Demontage und der Rück­trans­port des Flüssig­gasbehälters zum nächsten Tyczka-Totalgaz-Lager.

Unwirk­sam gemäß § 307 Abs. 2 BGB

Valentin

11.1994

5. Verbringungs­leistungen
Die Kosten für notwendige Erdarbeiten zur Freilegung des Behälters, des Aufladens und des Abtrans­port des Behälters trägt der Kunde.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Valentin

01.2001

II. 3. Verbringungs­leistungen: Die Kosten für den Antrans­port des Flüssig­gaslagerbehälters, des Abladens, der Aufstellung des Flüssig­gaslagerbehälters einschließ­lich notwendiger Erdarbeiten trägt der Kunde. Entsprechendes gilt auch für die Kosten der Rück­verbringung nach Vertrags­beendigung. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für notwendige Erdarbeiten zur Freilegung des Flüssiggas-Lagerbehälters, des Aufladens und des Rück­trans­portes.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

West­falen

06.1987

13. Bei Kündigung des Vertrages durch West­falengas gehen die Kosten für den Abbau und Rück­trans­port des Behälters zu Lasten von West­falengas, es sei denn, der Kunde hat Anlass zur Kündigung gegeben. In allen anderen Fällen trägt der Kunde diese Kosten. Bei Beendigung des mit West­falengas geschlossenen Vertrages ist der Kunde verpflichtet und bei Fortfall des Flüssig­gasbedarfes vor Ende der Vertrags­lauf­zeit berechtigt, den Behälter zurück­zugeben. Die Kosten des Abbaus und des Rück­trans­ports gehen zu Lasten des Kunden.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

West­falen

12.2001 /
02.2002

12. Bei Beendigung des Vertrages gehen die Kosten für den Abbau und Rück­trans­port des Behälters zu Lasten des Kunden.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

West­falen

10.2011

7. Bei Beendigung der Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, den Flüssig­gasbehälter zurück­zugeben. Für die Rück­gabe wird der Behälter vom Kunden so bereit­gestellt, dass der von West­falen einge­setzte Kranwagen ungehindert bis an den Stand­ort des Behälters heran­fahren und diesen aufladen kann. Unter­irdische Behälter werden zuvor vom Kunden bauseits rund­herum freigelegt. Bei Vereinbarungs­ende ist West­falen berechtigt, aber nicht verpflichtet, unter­irdische Behälter zurück­zunehmen. Die Kosten für die Behälterrück­holung gehen zu Lasten des Kunden.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Zählerverträge

Primagas

10.2010

6.1 Im Falle der Beendigung des Vertrags­verhält­nisses ist Primagas berechtigt, das restliche Flüssiggas aus dem Gaslagerbehälter abzu­saugen, die Gasversorgungs­anlage abzu­klemmen und die im Eigentum von Primagas stehende Gasversorgungs­anlage zu demontieren und zurück­zuholen. Zum Absaugen des Flüssiggases, zum Abklemmen der Gasversorgungs­anlage sowie zur Demontage bzw. zum Abtrans­port derselben ist ausschließ­lich Primagas oder ein von Primagas beauftragter Dritter berechtigt.

6.2 Die mit der Absaugung, Abklemmung, Demontage und Rück­holung verbundenen Kosten werden nach Aufwand an den Kunden berechnet. Sollten sich während der Vertrags­lauf­zeit bauliche Veränderungen auf dem Grund­stück des Kunden ergeben haben, die die Demontage und/oder Rück­holung der Gasversorgungs­anlage erschweren, hat der Kunde die anfallenden Mehr­kosten zu tragen.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Progas

10.2010

3.3 Nach Beendigung der Progas plus-Vereinbarung ist Progas berechtigt, die Versorgungs­anlage ganz oder teil­weise auf Kosten des Kunden zu entleeren, zu entfernen und zurück­zunehmen. Der Kunde erhält über die Kosten eine gesonderte Abrechnung von Progas.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Tyczka Totalgaz

01.2011

3. (9): Im Falle der Beendigung dieses Vertrages obliegt dem Kunden zu seinen Lasten die Entleerung, die Demontage und der Rück­trans­port der Gasversorgungs­anlage zum nächsten Tyczka Totalgaz Behälter­lager. Die Absaugung des sich im Tank befindenden Restgases darf nur Tyczka Totalgaz als Eigentümer des Flüssiggases oder ein durch Tyczka Totalgaz Beauftragter durch­führen. Der Kunde wird Tyczka Totalgaz recht­zeitig informieren. Die Wieder­herstellung der Grund­stücks­oberfläche obliegt dem Kunden. Die Rohr­leitungen werden von Tyczka Totalgaz ordnungs­gemäß still­gelegt und verbleiben im Grund­stück; Tyczka Totalgaz ist nicht zur Entfernung der Rohr­leitungen verpflichtet.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Westfa

08.1999

Bei Rück­gabe trägt der Kunde die Kosten des Rück­trans­ports und die Erdarbeiten, um den Gasbehälter aus der unter­irdischen Einlagerung für den Kranwagen trans­port­fähig zu machen.

Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB

Wirk­same Klausel Zählertank­verträge

Anbieter

Vertrag
vom

Klausel

West­falen

09.2015

§ 10 Nach Auslaufen der Verträge mit den Eigentümern bleibt es West­falen über­lassen, die Behälter­station und die Gaszähler zu demontieren. Ferner liegt es im Ermessen von West­falen, die erdverlegte Rohr­leitung zu demontieren. Falls West­falen die Rohr­leitung abbaut, geht die damit verbundene Erdbewegung einschließ­lich Einebnung in den alten Zustand zu Lasten von West­falen.

Sonderfall Miet­tank­verträge

Anbieter

Vertrag vom

Klausel

Anmerkung

Rheingas

08.2010 und 05.2014

B) 3. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Rück­trans­port der Tank­anlage erfolgen durch Rheingas auf Kosten des Kunden. Der Kunde trägt die Kosten der vorgeschriebenen Abnahmen am Aufstellungs­ort. Kosten der Außer­betrieb­nahme, der Tank­rück­holung und die Kosten für Behälter­austausch auf Kunden­wunsch werden nach der jeweils aktuellen Preisliste berechnet.

B) 11.

Bei Beendigung des Vertrags­verhält­nisses muss der Behälter für den Abtrans­port leer sein. Bei Entleerung durch Rheingas trägt der Kunde die Kosten; eine Rück­vergütung für das Flüssiggas kann nicht erfolgen.

Ziffer 5

Die Rück­holkosten für den Behälter betragen maximal 249,90 € (incl. MwSt. von 19 %), sofern der Behälter leer­geheizt und für das Kranfahr­zeug frei zugäng­lich ist. Das Freilegen des Behälters erfolgt kundenseitig. Sofern eine Entleerung des Behälters durch Rheingas notwendig: wird, werden Absaug­kosten in Höhe von zusätzlich 196,35 € (incl. MwSt. von 19 %) fällig. Eine Rück­vergütung des abge­saugten Gases erfolgt zu dem Preis der letzten Belieferung abzüglich der Energiesteuer- und der Trans­port­kosten.

Diese Klausel ist nicht eindeutig bewert­bar. Im Vertrag werden unter Punkt 3 Kosten für Abbau und Rück­trans­port der Tank­anlage auf den Kunden abge­wälzt. In Ziffer 5 wird die Höhe der Kosten genauer genannt, allerdings nur für die „Rück­holung“ und das „Absaugen des Gases“. Die Höhe der Abbau­kosten bleibt offen.

Auch ist nicht erkenn­bar, welche Kosten auf den Verbraucher zukommen, wenn der Behälter nicht für das Kranfahr­zeug frei zugäng­lich ist.

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Jochen99948 am 15.07.2021 um 05:12 Uhr
Achtung bei vermieteten Häusern

Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.04.2021 um 15:32 Uhr
Bedingungen Miettank

@Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2021 um 15:32 Uhr
Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

@Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
(maa)

Joerg7516 am 08.04.2021 um 11:30 Uhr
Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

Hallo,
ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
Vielen Dank vorab.

Kalleturbo1960 am 06.04.2021 um 23:07 Uhr
Kündigung des Vertrags und Rückführung des Tanks

Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?