Flüssiggas

Unser Rat

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Preise prüfen. Nehmen Sie Ihre alten Rechnungen für Flüssiggas und vergleichen Sie die Preise mit denen in der Grafik links. Haben Sie zu teuer einge­kauft, verhandeln Sie über den Preis oder legen Sie sich einen eigenen Tank zu. Bedenken Sie: Der Service Ihres Miet­tank-Anbieters recht­fertigt durch­aus einen kleinen Aufschlag zu den Preise in der Grafik.

Kosten kalkulieren. Wenn Sie sich einen eigenen Tank zulegen wollen, fallen nach der Kündigung Ihres Miet­tanks Kosten an, unter anderem für den Tank­kauf, möglicher­weise auch für die Rück­gabe des alten Tanks. Wann Sie diese Kosten wieder drinhaben, hängt von der Höhe Ihrer Ausgaben ab. Als Faust­regel nennt der Bund der Energieverbraucher drei Jahre.

Preise für neue Tanks

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen, wenn Sie sich einen eigenen Tank kaufen. Schauen Sie beim Preis­vergleich genau hin: Manche Preise enthalten bereits die Kosten für Anlieferung, Aufstellung und die erste Prüfung, andere nicht.

Preis für neuen Flüssig­gast­ank (2 700 Liter)

Ober­irdisch

Erdge­deckt

Güns­tigster Preis

1 300 Euro

1 550 Euro

Teuerster Preis

2 250 Euro

2 748 Euro

Durch­schnitt

1 626 Euro

2 037 Euro

Stand: Dezember 2016

Diese Preise nannten uns die Firmen bei unserer Befragung. Ausreißer wurden nicht berück­sichtigt.

Richtig kündigen. Prüfen Sie zuerst, ob Sie einen kombinierten Miet- und Gasliefer­vertrag abge­schlossen haben oder beide Verträge separat. Sollte Letzteres der Fall sein, müssen Sie beide Verträge separat kündigen. Prüfen Sie auch, ob beide Verträge dasselbe Kündigungs­datum haben.

Kündigungs­frist. Jüngere Flüssig­gasverträge haben häufig eine Lauf­zeit von zwei Jahren und verlängern sich auto­matisch um ein Jahr. Ihre Kündigung muss dann drei Monate vor der Vertrags­verlängerung beim Unternehmen einge­gangen sein. Steht in Ihrem Vertrag eine Erst­vertrags­lauf­zeit von mehr als zwei Jahren, ist sie fast immer unwirk­sam. In diesem Fall können Sie jeder­zeit mit einer angemessenen Frist, zum Beispiel zwei Monate, kündigen. Wirk­sam wäre eine länger als zwei Jahre dauernde Erst­vertrags­lauf­zeit nur, wenn sie auf Ihren ausdrück­lichen Wunsch hin so fest­gelegt und in den Vertrag geschrieben wurde.

Muster­brief. Nutzen Sie zur Kündigung unseren Musterbrief. Passen Sie den Brief Ihrer individuellen Situation an und verschi­cken Sie ihn als Einwurf-Einschreiben.

Schlichtungs­stelle. Die Schlichtungs­stelle Energie ist nicht für Flüssig­gaskunden zuständig. Wenden Sie sich an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl. Die Unternehmen können allerdings das Schlichtungs­verfahren ablehnen.

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32 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Jochen99948 am 15.07.2021 um 05:12 Uhr
Achtung bei vermieteten Häusern

Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.04.2021 um 15:32 Uhr
Bedingungen Miettank

@Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2021 um 15:32 Uhr
Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

@Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
(maa)

Joerg7516 am 08.04.2021 um 11:30 Uhr
Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

Hallo,
ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
Vielen Dank vorab.

Kalleturbo1960 am 06.04.2021 um 23:07 Uhr
Kündigung des Vertrags und Rückführung des Tanks

Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?