- Alle Mütter. Lassen Sie den Anspruch auf gesetzliche Rente nicht verfallen, den Sie als Mutter haben. Sie müssen sich darum kümmern, wenn Sie nicht die fünf Jahre Mindestversicherungszeit erreichen, die für eine gesetzliche Altersrente nötig sind. Wenn Sie zum Beispiel zwei Kinder haben, die ab 1992 geboren sind, bekommen Sie allein für die Erziehungszeit sechs Versicherungsjahre gutgeschrieben und haben damit Anspruch auf Rente. Sind Ihre Kinder vor 1992 geboren, müssten Sie nach derzeitiger Regelung fünf Kinder haben, um allein durch Kindererziehung zu einer Rente zu kommen.
- Freiberuflerin. Auch als Freiberuflerin haben Sie die Möglichkeit, sich eine gesetzliche Rente zu sichern. Sie haben Anspruch auf Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Antragsformular finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
- Versicherungsverlauf. Wenn Sie von Ihrem Rentenversicherer noch keinen Versicherungsverlauf bekommen haben, lassen Sie sich das Dokument schicken und prüfen Sie, ob dort Ihre Kindererziehungszeiten eingetragen sind (Tel. 0 800/10 00 48 00). Fehlt die Zeit, beantragen Sie eine Kontenklärung. Auch das Formular dafür können Sie telefonisch anfordern.
- Freiwillige Beiträge. Erreichen Sie trotz Kindererziehung nicht die für eine Rente notwendige Mindestversicherungszeit? Dann können Sie die fehlende Zeit durch freiwillige Beiträge auffüllen. Das ist vor allem kurz vor dem Rentenalter interessant. Wenn Sie noch viel Zeit haben und bis zur Rente die fehlenden Jahre durch Rentenbeiträge in einem sozialversicherungspflichtigen Job ausgleichen können, sind freiwillige Beiträge kein Thema für Sie.
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