
Ihr Zustand oder der Ihres Angehörigen hat sich verschlechtert, mehr Hilfe im Alltag wird nötig. Mit einem höheren Pflegegrad gibt es mehr Geld für Betreuung.
Sie benötigen:
- Antrag an die Pflegekasse oder Pflegeversicherung
- Arztberichte
- Medikationsliste
- Notizen über Tagesablauf
Schritt 1
Sie stellen bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung einen formlosen Antrag auf Höherstufung: online, per Post oder am Telefon.
Schritt 2
Bei gesetzlich Versicherten meldet sich der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten nimmt Medicproof Kontakt auf. Die Organisationen vereinbaren einen Gutachtertermin. Bedingt durch die Corona-Pandemie kann der auch am Telefon erfolgen.
Schritt 3
Sammeln Sie Arztberichte, Medikationsplan und eine Liste nötiger Hilfsmittel wie etwa Rollstuhl und Hörgerät. Notieren Sie Ihren eigenen Tagesablauf oder den des Pflegebedürftigen. Welche Hilfeleistungen waren bereits nötig (Körperpflege, Medikamentengabe)? Welche sollten dazukommen? Die Unterlagen sind für Gutachterin oder Gutachter.
Schritt 4
Bereiten Sie sich oder Ihren Angehörigen auf das Gespräch vor. Bitten Sie ihn oder sie, Handicaps offen darzulegen. Betroffene neigen oft dazu, die Situation zu beschönigen. Demenzkranken wiederum fehlt häufig die Einsicht in den Verlust ihrer Alltagskompetenzen.
Schritt 5
Gutachterin oder Gutachter befragen Sie oder Ihren Angehörigen und vergeben Punkte für das Ausmaß der Einschränkungen. Es ist gut, wenn eine Vertrauensperson beim Termin dabei ist. Gerade bei Demenzpatienten kann sie bei Bedarf Antworten ergänzen. Das Gespräch dauert etwa eine Stunde.
Schritt 6
Innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antrag erfolgt die Einstufung. Wurde der Pflegegrad nicht erhöht, haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Begründen Sie, womit Sie im Gutachten nicht einverstanden sind. Könnten Ärzte oder Pflegedienst Ihre Aussagen bestätigen? Ein Punkt mehr im Gutachten kann über einen höheren Pflegegrad entscheiden.
Tipp: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Die Ablehnungsrate ist hoch, doch ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg. Mehr unter Gesetzliche Pflegeversicherung
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