Auch eine Zeit ohne Job bringt Rentenansprüche. Aber nur, wenn sie nicht so lange dauert.
Auf die Dauer kommt es an. Ist jemand nur kurz arbeitslos, mindert dies die Rente kaum. Bleibt er allerdings so lange arbeitslos, dass er Arbeitslosengeld II erhält, erwirbt er für diese Zeit keine Rentenansprüche.
Rentenbeitrag trotz Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos ist, Kinder betreut oder die Eltern pflegt, kann selbst nichts oder nur wenig für seine gesetzliche Altersvorsorge tun. Dennoch erwirbt er in dieser Zeit Rentenansprüche.
Zeiten, in denen die Arbeitsagenturen Arbeitslosengeld I zahlen, sind für die spätere Rente relativ viel wert. Die Agenturen überweisen Beiträge an die Rentenversicherung auf Basis von 80 Prozent des früheren Bruttoarbeitseinkommens.
Diese Zeit ist für die Rente also nur ein Fünftel weniger wert als die vorherige Beschäftigungszeit. Ein Jahr Arbeitslosigkeit kostet einen Durchschnittsverdiener gut 5 Euro Rente pro Monat.
Arbeitslose, die mindestens 58 Jahre alt sind, bekommen bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I. In dieser Zeit fließen weiterhin Rentenbeiträge.
Arbeitslosengeld II ohne Rente
Wer lange arbeitslos ist und dann Arbeitslosengeld II bezieht, ist deutlich schlechter gestellt. Seit 2011 gelten Zeiten mit Arbeitslosengeld II nicht mehr als Pflichtversicherungszeit. Die Arbeitsagenturen zahlen keine Rentenbeiträge mehr.
Vor 2011 waren es Minibeiträge, die seit 2004 immer kleiner geworden waren. Noch Ende 2004 orientierten sich die Beiträge an der Arbeitslosenunterstützung. Danach wurde noch ein geringer fiktiver Betrag herangezogen.
Langzeitarbeitslose erwarben immer weniger Ansprüche. Ihr fiktiver Monatsverdienst, aus dem sich die Rente berechnet, wurde von 400 Euro im Jahr 2005 auf 205 Euro im Jahr 2007 verringert und 2011 ganz gestrichen.
Zeit der Arbeitslosigkeit zählt
Ganz wertlos ist die Arbeitlosengeld-II-Zeit aber nicht. Sie zählt zur Mindestversicherungszeit. Beispielsweise sind 35 Versicherungsjahre notwendig, um als langjährig Versicherter oder Schwerbehinderter vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
Arbeitslosigkeit kann auch einen Rentenanspruch sichern. Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn in den letzten fünf Jahren vor dieser Rente mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geflossen sind. Arbeitslosigkeit zählt hier voll mit.
Dies gilt auch für die 25 Jahre, die Mütter vorweisen müssen, wenn sie während ihrer Kindererziehung beispielsweise nur Teilzeit arbeiten können und diese Zeit stärker gewichtet werden soll Mehr Rente für Mütter.
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