Wer noch Belege über nicht im Verlauf gespeicherte Zeiten hat, reicht sie mit dem Antrag auf Klärung des Versicherungsverlaufs (als Download) bei der Rentenversicherung ein.
„Nicht zu lange warten“
„Mit der Kontenklärung sollte man nicht zu lange warten“, sagt DRV-Experte Dirk Manthey. „Einige Dokumente sind Jahrzehnte später nur noch schwer zu beschaffen.“ Welche Zeiten sich wie auswirken, hängt von der Gesamtversicherungszeit ab. Bei Berufsausbildung, bezahlten Praktika, die vor und nach dem Studium vorgeschrieben sind, sowie Beschäftigung meldet der Arbeitgeber Zeiten und Verdienst – ebenso bei Minijobs. Ändern lassen sich Angaben nur mit Gehaltsabrechnungen. Selbstständige, die sich versichert haben, erhalten jährlich eine Beitragsbescheinigung.
Schule und Studium
Zu den Zeiten, die angerechnet werden, aber selbst nachgewiesen werden müssen, gehört der Schulbesuch. Er zählt ab dem Alter von 17 Jahren. Beleg: Abschlusszeugnis. Angerechnet wird auch die Suche nach einem Ausbildungsplatz – und zwar ab einem Monat. Dafür braucht man den Bescheid „ausbildungsplatzsuchend“ der Bundesarbeitsagentur. Zwischen Schule und Studium oder Lehre werden bis zu vier Monate Übergangszeit angerechnet. Fachhochschul- oder Universitätsstudium belegen Studienbuch oder Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen. Bei Abschluss ist das Abschlusszeugnis nötig.
Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten wirken sich auf zweierlei Weise auf die Rente aus:
Zum einen erhält die Mutter ab dem Folgemonat der Geburt drei Jahre jeweils rund einen Entgeltpunkt – und zwar zusätzlich zu Entgeltpunkten aus einem Job. Hier gibt es aber eine Höchstgrenze: insgesamt werden ihr pro Jahr nicht mehr als zwei Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Geburt wird automatisch gemeldet, trotzdem sind die Kindererziehungszeiten bei der DRV zu beantragen. Auf Antrag erhalten statt der Mutter der Vater oder Verwandte die Kindererziehungszeiten. Auch für weitere Kinder gibt es jeweils die volle Kindererziehungszeit. Wer sein Kind im Ausland erzieht und nicht in die deutsche Rentenkasse einzahlt, erhält nur im Ausnahmefall Rentenpunkte.
Zum anderen wird der Mutter oder der Erziehungsperson die Zeit von der Geburt des ältesten Kindes bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes auf die Versicherungszeit angerechnet. Beleg: Geburtsurkunde. Diese Berücksichtigungszeit steht am Ende des Verlaufs.
Wehrdienst, FSJ/FÖJ, Bufdi, Krankheit
Auch für Wehrdienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst werden Beiträge gezahlt und diese automatisch gemeldet. Von Krankenkassen kommen Zeiten und Beiträge für Menschen, die krank sind und Krankengeld erhalten.
Arbeitslosigkeit
Zeiten der Arbeitslosigkeit meldet die Agentur für Arbeit. Bei Arbeitslosengeld fließen Rentenversicherungsbeiträge. Nachweis: Arbeitslosenmeldung. Zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld für Reha oder berufliche Wiedereingliederung, übernimmt sie die Beiträge und meldet das. Rentenversicherungsbeiträge gibt es auch für Pflegende (Glossar).
Scheidung
Wurde bei einer Scheidung ein Versorgungsausgleich vereinbart, bei dem einem Partner Entgeltpunkte dazugerechnet werden, muss das am Ende des Verlaufs notiert sein.