Gesetzliche Rente

Bundes­freiwil­ligen­dienst: Nur Taschengeld

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Seit 2011 gibt es den Bundes­freiwil­ligen­dienst. Die Freiwil­ligen arbeiten zum Beispiel in der Pflege, im Umwelt­schutz oder betreuen Kinder und Jugend­liche. Für ihre Arbeit bekommen sie nur ein Taschengeld, derzeit höchs­tens 357 Euro im Monat. Hinzu kommen Zuschüsse für Verpflegung und Unterkunft. Ein biss­chen gibt es auch im Alter: Ein Jahr Freiwil­ligen­dienst steigert die Monats­rente um rund 4 Euro.

Der Arbeit­geber muss dafür den vollen Rentenbeitrag von derzeit 18,9 Prozent zahlen – nicht nur auf das Taschengeld, sondern auch auf den Wert der Leistung für Verpflegung und Unterkunft. Für einen Freiwil­ligen, der inklusive Verpflegungs­zuschuss 380 Euro im Monat bekommt, zahlt der Arbeit­geber also knapp 72 Euro im Monat.

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Gelöschter Nutzer am 21.04.2014 um 12:32 Uhr

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