Die Pflegeversicherungen zahlen Rentenbeiträge für ehrenamtlich Pflegende. Die Stiftung Warentest zeigt, wann und wie sich das auf die gesetzliche Rente auswirkt.
Für ehrenamtliche Pflege bekommen Sie später mehr gesetzliche Rente. Die Rentenbeiträge zahlt die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen. Dafür müssen Sie den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen“ der gesetzlichen Rentenversicherung ausfüllen.
Beratung.
Zur Rente berät Sie kostenlos die Deutschen Rentenversicherung (Tel. 0 800/10 00 48 00). Auch Versicherungsämter von Städten und Landkreisen informieren kostenlos. Bei sozialrechtlichen Fragen oder Problemen mit der Rentenversicherung helfen Sozialverbände wie der VdK oder SoVD weiter. Die Mitgliedsbeiträge liegen monatlich bei rund 7 oder 8 Euro für eine Einzelperson. Beratungsmöglichkeiten zur Pflege nennt Ihnen die Pflegeversicherung.
Arbeitslosenversicherung.
Seit 2017 sind pflegende Angehörige in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Sie können nach Ende der Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld beantragen und Leistungen der Arbeitsförderung beanspruchen.
Pflegeversicherung zahlt Rentenbeiträge
Über 4,1 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Die allermeisten werden dabei von Angehörigen oder Freunden unterstützt. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger fordert oft einen hohen persönlichen Einsatz und kann Pflegende an die Grenzen der Belastbarkeit bringen. Hinzu können finanzielle Einbußen kommen, etwa, wenn Pflegende ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um der Aufgabe überhaupt gerecht werden zu können. Bei der Rente wird ehrenamtliche Pflege deshalb wie Erwerbsarbeit berücksichtigt: Die gesetzliche oder private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen muss unter bestimmten Umständen Rentenversicherungsbeiträge für die pflegenden Angehörigen zahlen. Welche es sind und mit wie viel Rente Pflegende rechnen können, zeigt dieses Special zur Rente für pflegende Angehörige.
Tabelle: Das monatliche Rentenplus nach derzeitigen Werten
Pflegetätigkeit für ein Jahr bei Bezug von ...
Rentenplus / Monat
West (Euro)
Ost (Euro)
Pflegegrad 5
Pflegegeld
35
34
Kombinationsleistungen
29
29
Pflegesachleistungen
24
24
Pflegegrad 4
Pflegegeld
24
24
Kombinationsleistungen
21
20
Pflegesachleistungen
17
17
Pflegegrad 3
Pflegegeld
15
15
Kombinationsleistungen
13
12
Pflegesachleistungen
10
10
Pflegegrad 2
Pflegegeld
7
6
Kombinationsleistungen
8
8
Pflegesachleistungen
9
9
Stand: 1. Januar 2022
Quelle: Eigene Berechnung, Beträge gerundet.
Wer Anspruch auf Pflegerente hat
Nicht alle, die sich um Angehörige kümmern, haben einen Anspruch auf Rentenbeiträge. Wer etwa Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 unterstützt, bekommt wegen des eher geringen Pflegeaufwands keine Rentenpunkte gutgeschrieben. Bei höherer Einstufung müssen pflegende Angehörige noch weitere Voraussetzungen beachten. Sie müssen den Pflegebedürftigen mindestens 10 Stunden pro Woche versorgen, regelmäßig an mindestens zwei Tagen.
Wie viel Pflege nötig ist, legt bei gesetzlich Pflegeversicherten der Medizinische Dienst der Krankenkassen fest, bei privat Pflegeversicherten die Firma Medicproof. Neben den zeitlichen Voraussetzungen gibt es noch einige andere:
Pflegende müssen regelmäßig eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Umgebung pflegen.
Sie dürfen neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
Sie dürfen noch keine Vollrente wegen Alters beziehen.
Allumfassende Informationen, was die soziale Pflegeversicherung leistet und wie sie funktioniert, haben wir in unserem Special Pflegeversicherung zusammengestellt.
Rentenansprüche für Pflegende zwischen 6 und 35 Euro
Die ehrenamtliche Pflegetätigkeit bringt für die Rente pflegender Angehörige oft weniger als ein durchschnittlich bezahlter versicherungspflichtiger Job. Nur Angehörige, die ohne Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst schwerstpflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 5 versorgen, kommen 2022 auf etwas höhere Ansprüche. Das Rentenplus, das sich nach einem Jahr Pflegetätigkeit nach derzeitigen Werten monatlich ergibt, liegt zwischen rund 7 Euro und 35 Euro im Westen und rund 6 Euro und 34 Euro im Osten (siehe Tabelle oben). Ob Pflegebedürftige West oder Ost-Ansprüche erhalten, hängt vom dem Ort ab, an dem die Pflege ausgeübt wird. In der Regel ist das der Wohnort des Pflegebedürftigen und nicht der der Pflegeperson.
Tipp: Wer pflegt, ist gesetzlich unfallversichert. Welche Regeln für die Unfallversicherung gelten, steht in unseren FAQ Pflegende Angehörige.
Rentenbeiträge auf fiktives Gehalt
Um auszurechnen, wie hoch die Rentenbeiträge für einen Pflegenden sein müssen, legen die Pflegeversicherungen ein fiktives Gehalt zugrunde. Auf dieses zahlt die Kasse dann den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6 Prozent. Die Höhe des Gehalts, das sie für die Berechnung der Beiträge zugrunde legt, hängt von der sogenannten Bezugsgröße ab: einer Kennzahl in der gesetzlichen Sozialversicherung, die das Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. 2022 liegt sie bei monatlich 3 290 Euro im Westen und 3 150 Euro im Osten.
Das der Rentenberechnung zugrunde liegende fiktive Gehalt kann zwischen 18,9 und 100 Prozent der Bezugsgröße liegen, derzeit also zwischen:
622 Euro und 3 290 Euro (West) und 595 Euro und 3 150 Euro (Ost).
Interessante Informationen der Stiftung Warentest
Medikamente.
In unserer Datenbank Medikamente im Test bewerten wir die gängigsten rezeptfreien und rezeptpflichtigen Medikamente für Sie objektiv und unabhängig. Eine Medikamente-Gesamtschau bietet der Ratgeber Medikamente im Test: 9 000 Arzneimittel geprüft und bewertet. Vorsorge. Praxisnahe Hilfe bei Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung gibt unser Vorsorge-Set. Es führt Schritt für Schritt durch alle wichtigen Dokumente und liefert Ihnen dazu Formulare zum Ausfüllen, Heraustrennen und Abheften. Behindertentestament. Informationen für Eltern, die ihre Kinder mit Behinderung finanziell absichern, finden Sie in unserem Special Behindertentestament. Pflege. Das Pflege-Set der Stiftung Warentest bietet praktische Unterstützung und übersichtliche Antworten, um Pflege gut zu organisieren. Steuern. Wer andere pflegt, kann seine Ausgaben von der Steuer absetzen. Unser Special erläutert die Steuerregeln für Pflege und Behinderung. Kinder und Behinderung. So sichern sich Eltern von Kindern mit Behinderung möglichst viel Unterstützung.
Weniger gesetzliche Rente bei Hilfe durch Pflegedienste
Welchen Prozentsatz die Pflegeversicherungen für die Berechnung des fiktiven Gehalts ansetzen, richtet sich nach zwei Faktoren:
dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und
dem Maß, in dem externe Pflegedienste bei der Versorgung des Pflegebedürftigen helfen.
Wird nur Pflegegeld von der Pflegeversicherung überwiesen, liegt die Verantwortung für die Versorgung bei den pflegenden Angehörigen. Pflegebedürftige können stattdessen aber auch Pflegesachleistungen beanspruchen. In diesem Fall sind es professionelle Pflegedienste, die einen Großteil der Pflegetätigkeit übernehmen. Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung nennt sich Kombinationsleistung.
Hoher Pflegegrad, hoher Rentenanspruch
Unsere Tabelle zeigt: Je höher der Pflegegrad und je weniger professionelle Hilfe es gibt, desto mehr Rente bekommen Pflegende für ihre Tätigkeit. Am höchsten ist das fiktive Gehalt, wenn sie Menschen mit Pflegegrad 5 versorgen, also Schwerstbeeinträchtigte mit besonderen Pflegeanforderungen. Das können Patienten mit Krebserkrankungen im Endstadium, Menschen mit schwerer Demenz oder Wachkomapatienten sein.
Gibt es neben dem Pflegegeld der Pflegeversicherung keine Unterstützung durch professionelle Pflegedienste, zahlt die Pflegeversicherung derzeit pro Jahr 7 343 Euro im Westen und 7 031 Euro im Osten an Rentenbeiträgen für den Pflegenden bei der Rentenversicherung ein. Daraus ergibt sich für sie nach heutigen Werten ein monatliches Rentenplus von genau 34,70 Euro im Westen und 33,89 Euro im Osten. Beschäftigte mit einem Durchschnittsverdienst von 38 901 im Jahr 2022 kommen auf ein monatliches Rentenplus von 34,19 Euro im Westen und 33,47 Euro im Osten.
Buchtipp: Meine Rente
Richtig planen, mehr herausholen. Das gesammelte Finanztest-Expertenwissen über Rentenversicherung, Vorsorge, Riester-Rente, Flexirente und Mütterrente finden Sie in unserem im März 2021 erschienenen Buch Meine Rente. Der Ratgeber der Stiftung Warentest geht anhand vieler anschaulicher Praxisbeispiele auf die wichtigsten Fragen rund um den Renteneintritt ein.
- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Doch Frauen sollten sich in Sachen Altersvorsorge noch breiter aufstellen. Sie machen zu Hause die meiste Arbeit, riskieren...
- Wird ein Mensch pflegebedürftig, braucht er Hilfe – von Familienmitgliedern oder Pflegefachkräften. Finanzielle Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.
- Eltern von Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf viele Hilfen: Pflege, Reha, Förderung von Umbaumaßnahmen. Wir sagen, wer hilft und wie hoch die Unterstützung...
@rh04: Auch zur Frage "Kann ich noch irgendetwas unternehmen?" bitten wir Sie, sich in der Rentenberatungsstelle individuell beraten zu lassen. Es kann sein, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen die Anzahl der Beitragszeiten erhöhen können. Ob das in Ihrem Fall noch möglich ist, sollten Sie in der Beratung klären. Allgemeine Hinweis zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel, den ich empfohlen hatte.
Wer die Voraussetzungen für den Erhalt der gesetzlichen Rente nicht erfüllt, kann sich die selbst einbezahlten Beiträge zurückerstatten lassen. Es werden jedoch nur Beiträge erstattet, die selbst eingezahlt wurden. Beiträge, die vom Staat oder vom Sozialversicherungsträger einbezahlt wurden, verbleiben in der Rentenversicherung.* (maa)
Natürlich habe ich die DRV danach gefragt. Ich bekomme die 5 Jahre nicht zusammen auf denen die gesetzliche Rentenversicherung besteht. Denen geht es gar nicht um die Beitragshöhe, sondern um die 5 Jahre und da war ich eben schon zu alt, denn rein rechnerisch können es keine 5 Jahre mehr werden. Sie sind auch nicht gewillt den eingezahlten Betrag zu meiner Versorgungsrente zu schieben. Meine Frage bleibt bestehen: Kann ich noch irgendetwas unternehmen und was passiert nun mit dem eingezahlten Geld? Ich komme mir echt verhöhnepiepelt vor.
@rh04: Prüfen Sie, ob Sie durch freiwillige Einzahlungen zusätzliche Beitragszeiten aufbauen können. Bitte lesen Sie hierzu: www.test.de / Suche / Freiwillige Rentenbeiträge Sie können sich beim Rentenversicherungsträger dazu auch individuell beraten lassen. (maa)
Ich pflegte meine Mutter etwas über ein Jahr lang (Pflegestufe 2) und ihre Krankenkasse hat 8.572,-€ an die Rentenversicherung gezahlt. Nach Kontenklärung etc. dann der Bescheid: Ich bekomme keinen Cent, weil ich vorher nicht in die gesetzliche Versicherung eingezahlt habe und meine Pflegetätigkeit zu einem Zeitpunkt stattfand als ich keine 5 Jahre mehr vor meinem gesetzlichen Renteneintritt zustande bringen könnte. Dumm gelaufen, oder? Kann ich noch irgendetwas unternehmen und was passiert nun mit dem eingezahlten Geld? Danke für jede Info.
Anscheinend gibt es mittlerweile eine Möglichkeit. Man muss auf einen Teil der Rente verzichten (1 %) und kann dann weitere Rentenpunkte erwerben. https://www.vdk.de/deutschland/pages/pflege/75016/durch_pflege_die_rente_aufbessern?dscc=ok
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@rh04: Auch zur Frage "Kann ich noch irgendetwas unternehmen?" bitten wir Sie, sich in der Rentenberatungsstelle individuell beraten zu lassen. Es kann sein, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen die Anzahl der Beitragszeiten erhöhen können. Ob das in Ihrem Fall noch möglich ist, sollten Sie in der Beratung klären. Allgemeine Hinweis zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel, den ich empfohlen hatte.
Wer die Voraussetzungen für den Erhalt der gesetzlichen Rente nicht erfüllt, kann sich die selbst einbezahlten Beiträge zurückerstatten lassen. Es werden jedoch nur Beiträge erstattet, die selbst eingezahlt wurden. Beiträge, die vom Staat oder vom Sozialversicherungsträger einbezahlt wurden, verbleiben in der Rentenversicherung.* (maa)
*ergänzt am 1.03.2021
Natürlich habe ich die DRV danach gefragt. Ich bekomme die 5 Jahre nicht zusammen auf denen die gesetzliche Rentenversicherung besteht. Denen geht es gar nicht um die Beitragshöhe, sondern um die 5 Jahre und da war ich eben schon zu alt, denn rein rechnerisch können es keine 5 Jahre mehr werden. Sie sind auch nicht gewillt den eingezahlten Betrag zu meiner Versorgungsrente zu schieben.
Meine Frage bleibt bestehen: Kann ich noch irgendetwas unternehmen und was passiert nun mit dem eingezahlten Geld? Ich komme mir echt verhöhnepiepelt vor.
@rh04: Prüfen Sie, ob Sie durch freiwillige Einzahlungen zusätzliche Beitragszeiten aufbauen können. Bitte lesen Sie hierzu:
www.test.de / Suche / Freiwillige Rentenbeiträge
Sie können sich beim Rentenversicherungsträger dazu auch individuell beraten lassen. (maa)
Ich pflegte meine Mutter etwas über ein Jahr lang (Pflegestufe 2) und ihre Krankenkasse hat 8.572,-€ an die Rentenversicherung gezahlt. Nach Kontenklärung etc. dann der Bescheid: Ich bekomme keinen Cent, weil ich vorher nicht in die gesetzliche Versicherung eingezahlt habe und meine Pflegetätigkeit zu einem Zeitpunkt stattfand als ich keine 5 Jahre mehr vor meinem gesetzlichen Renteneintritt zustande bringen könnte.
Dumm gelaufen, oder? Kann ich noch irgendetwas unternehmen und was passiert nun mit dem eingezahlten Geld?
Danke für jede Info.
Anscheinend gibt es mittlerweile eine Möglichkeit. Man muss auf einen Teil der Rente verzichten (1 %) und kann dann weitere Rentenpunkte erwerben.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/pflege/75016/durch_pflege_die_rente_aufbessern?dscc=ok