Die Pflegeversicherungen zahlen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Wir zeigen, wie Pflegezeiten die Rente erhöhen und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Rund fünf Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig. Die allermeisten – vier von fünf – werden zu Hause versorgt. Es sind vor allem Angehörige, die die Versorgung übernehmen. Da Pflegepersonen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen, werden ihre Tätigkeiten als „Pflegezeiten“ bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Unsere Renten-Experten erklären, wie das funktioniert und was pflegende Angehörige beachten müssen.
Die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen muss für Sie Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung überweisen. Die gezahlten Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet und Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Im Ruhestand erhalten Sie daraus eine Rente.
Müssen auch private Pflegeversicherungen Beiträge an die Rentenkasse überweisen?
Ja. Es spielt keine Rolle, ob der Pflegebedürftige, den Sie versorgen, privat oder gesetzlich pflegeversichert ist.
Wie viel höher fällt meine gesetzliche Rente durch die Pflegezeiten aus?
Wie stark sich Ihr Einsatz auf die Rente auswirkt, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen davon, wie hoch der Pflegegrad des Menschen ist, den Sie versorgen, zum anderen davon, ob und in welchem Umfang Sie dabei sogenannte Pflegesachleistungen – also die Unterstützung von professionellen Pflegediensten – in Anspruch nehmen.
Das Rentenplus, das sich für ein Jahr Pflegetätigkeit nach derzeitigen Werten monatlich ergibt, liegt zwischen 6 Euro und 34 Euro im Westen und 6 Euro und 33 Euro im Osten.
Unsere Tabelle zeigt, was ein Jahr Pflegetätigkeit in den unterschiedlichen Konstellationen für Ihre gesetzliche Rente bedeutet.
Wie berechnet die Pflegeversicherung die Höhe der Versicherungsbeiträge, die sie für mich überweist?
Die Pflegeversicherungen legen für die Berechnung Ihrer Rentenversicherungsbeiträge eine Art fiktives Gehalt zugrunde. Auf dieses zahlt sie dann den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6 Prozent. Die Höhe des Gehalts, das sie für die Berechnung der Beiträge zugrunde legt, hängt von der sogenannten Bezugsgröße ab: einer Kennzahl in der gesetzlichen Sozialversicherung, die das Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. 2023 liegt sie bei monatlich 3 395 Euro im Westen und 3 290 Euro im Osten.
Das der Rentenberechnung zugrunde liegende fiktive Gehalt kann je nach Pflegeaufwand zwischen 18,9 und 100 Prozent der Bezugsgröße liegen, derzeit also zwischen rund:
- 642 Euro und 3 395 Euro (West) und
- 622 Euro und 3 290 Euro (Ost).
Ich pflege meinen Ehemann und erhalte Pflegegeld. Muss ich darauf Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Nein. Sie selbst zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge, nur die Pflegeversicherung. Auf das Pflegegeld fallen keine Sozialbeiträge an.
Fällt meine Rente höher aus, wenn ich mehrere Personen pflege?
Ja. Die Pflegeversicherungen zahlen für jede Person, die Sie nicht erwerbsmäßig pflegen, Rentenversicherungsbeiträge.
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WhatEverYouWantToBe am 15.02.2023 um 13:55 Uhr
Das Bild ist unpassend bis irreführend
Das gewählte Bild passt leider nicht zum Thema Pflege von Angehörigen. Denn diese ist meistens kein netter Ausflug an schöne Orte, sondern tagtäglich harte Knochenarbeit mit wenig Anerkennung. Ich hätte mir gewünscht, dass man das auch abbildet und damit Pflege würdigt statt sie zu verklären.
einen Rentenzuschuss der Pflegeversicherung können in der DRV freiwillig Versicherte nicht nutzen. also ein Freiberufler , der freiwillig Beiträge für den Pflegezeitraum einzahlt,verliert seine freiwilligen Rentenansprüche für den Pflegezeitraum (auch die Erhöhungen ).Er wird gesetzlich Versicherter für den Zeitraum,da sind keine freiwilligen Einzahlungen möglich. Sozialgesetzbuch 6 Paragraph 7. freiwillige Mitglieder sind sogenannte minderwertige Einzahler. Ist natürlich eine klare Diskriminierung.
Die Rentenversicherung hat mir keine Rentenpunkte gutgeschrieben (trotz Bezahlung von Beiträgen durch die Pflegeversicherung der von mir gepflegten Person). Begründung: Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege kann es keine weiteren Rentenpunkte geben. Das empfinde ich als unfair (genauso wie verweigerte Rentenpunkte für Vollrentner).
@rh04: Auch zur Frage "Kann ich noch irgendetwas unternehmen?" bitten wir Sie, sich in der Rentenberatungsstelle individuell beraten zu lassen. Es kann sein, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen die Anzahl der Beitragszeiten erhöhen können. Ob das in Ihrem Fall noch möglich ist, sollten Sie in der Beratung klären. Allgemeine Hinweis zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel, den ich empfohlen hatte.
Wer die Voraussetzungen für den Erhalt der gesetzlichen Rente nicht erfüllt, kann sich die selbst einbezahlten Beiträge zurückerstatten lassen. Es werden jedoch nur Beiträge erstattet, die selbst eingezahlt wurden. Beiträge, die vom Staat oder vom Sozialversicherungsträger einbezahlt wurden, verbleiben in der Rentenversicherung.* (maa)
Natürlich habe ich die DRV danach gefragt. Ich bekomme die 5 Jahre nicht zusammen auf denen die gesetzliche Rentenversicherung besteht. Denen geht es gar nicht um die Beitragshöhe, sondern um die 5 Jahre und da war ich eben schon zu alt, denn rein rechnerisch können es keine 5 Jahre mehr werden. Sie sind auch nicht gewillt den eingezahlten Betrag zu meiner Versorgungsrente zu schieben. Meine Frage bleibt bestehen: Kann ich noch irgendetwas unternehmen und was passiert nun mit dem eingezahlten Geld? Ich komme mir echt verhöhnepiepelt vor.
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Das gewählte Bild passt leider nicht zum Thema Pflege von Angehörigen. Denn diese ist meistens kein netter Ausflug an schöne Orte, sondern tagtäglich harte Knochenarbeit mit wenig Anerkennung. Ich hätte mir gewünscht, dass man das auch abbildet und damit Pflege würdigt statt sie zu verklären.
einen Rentenzuschuss der Pflegeversicherung können in der DRV freiwillig Versicherte nicht nutzen.
also ein Freiberufler , der freiwillig Beiträge für den Pflegezeitraum einzahlt,verliert seine freiwilligen Rentenansprüche für den Pflegezeitraum (auch die Erhöhungen ).Er wird gesetzlich Versicherter für den Zeitraum,da sind keine freiwilligen Einzahlungen möglich. Sozialgesetzbuch 6 Paragraph 7. freiwillige Mitglieder sind sogenannte minderwertige Einzahler. Ist natürlich eine klare Diskriminierung.
Die Rentenversicherung hat mir keine Rentenpunkte gutgeschrieben (trotz Bezahlung von
Beiträgen durch die Pflegeversicherung der von mir gepflegten Person).
Begründung:
Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege kann es keine weiteren Rentenpunkte geben.
Das empfinde ich als unfair (genauso wie verweigerte Rentenpunkte für Vollrentner).
@rh04: Auch zur Frage "Kann ich noch irgendetwas unternehmen?" bitten wir Sie, sich in der Rentenberatungsstelle individuell beraten zu lassen. Es kann sein, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen die Anzahl der Beitragszeiten erhöhen können. Ob das in Ihrem Fall noch möglich ist, sollten Sie in der Beratung klären. Allgemeine Hinweis zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel, den ich empfohlen hatte.
Wer die Voraussetzungen für den Erhalt der gesetzlichen Rente nicht erfüllt, kann sich die selbst einbezahlten Beiträge zurückerstatten lassen. Es werden jedoch nur Beiträge erstattet, die selbst eingezahlt wurden. Beiträge, die vom Staat oder vom Sozialversicherungsträger einbezahlt wurden, verbleiben in der Rentenversicherung.* (maa)
*ergänzt am 1.03.2021
Natürlich habe ich die DRV danach gefragt. Ich bekomme die 5 Jahre nicht zusammen auf denen die gesetzliche Rentenversicherung besteht. Denen geht es gar nicht um die Beitragshöhe, sondern um die 5 Jahre und da war ich eben schon zu alt, denn rein rechnerisch können es keine 5 Jahre mehr werden. Sie sind auch nicht gewillt den eingezahlten Betrag zu meiner Versorgungsrente zu schieben.
Meine Frage bleibt bestehen: Kann ich noch irgendetwas unternehmen und was passiert nun mit dem eingezahlten Geld? Ich komme mir echt verhöhnepiepelt vor.