Pflegende Angehörige Wie die Pflege von Angehörigen Ihre Rente erhöht

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Pflegende Angehörige - Wie die Pflege von Angehörigen Ihre Rente erhöht

Angehörige unterstützen. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. © Westend61 / Uwe Umstätter

Die Pflege­versicherungen zahlen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Wir zeigen, wie Pflege­zeiten die Rente erhöhen und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Rund fünf Millionen Menschen sind in Deutsch­land pflegebedürftig. Die allermeisten – vier von fünf – werden zu Hause versorgt. Es sind vor allem Angehörige, die die Versorgung über­nehmen. Da Pflege­personen eine wichtige gesell­schaftliche Aufgabe über­nehmen, werden ihre Tätig­keiten als „Pflege­zeiten“ bei der gesetzlichen Rente berück­sichtigt. Unsere Renten-Experten erklären, wie das funk­tioniert und was pflegende Angehörige beachten müssen.

Rentenbeiträge und Rentenhöhe

Wer zahlt Renten­versicherungs­beiträge für mich?

Die Pflege­versicherung des Pflegebedürftigen muss für Sie Renten­versicherungs­beiträge an die gesetzliche Renten­versicherung über­weisen. Die gezahlten Beiträge werden in Entgelt­punkte umge­rechnet und Ihrem Renten­konto gutgeschrieben. Im Ruhe­stand erhalten Sie daraus eine Rente.

Müssen auch private Pflege­versicherungen Beiträge an die Rentenkasse über­weisen?

Ja. Es spielt keine Rolle, ob der Pflegebedürftige, den Sie versorgen, privat oder gesetzlich pflege­versichert ist.

Wie viel höher fällt meine gesetzliche Rente durch die Pflege­zeiten aus?

Wie stark sich Ihr Einsatz auf die Rente auswirkt, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen davon, wie hoch der Pfle­gegrad des Menschen ist, den Sie versorgen, zum anderen davon, ob und in welchem Umfang Sie dabei sogenannte Pflegesach­leistungen – also die Unterstüt­zung von professionellen Pflege­diensten – in Anspruch nehmen.

Das Rentenplus, das sich für ein Jahr Pflege­tätig­keit nach derzeitigen Werten monatlich ergibt, liegt zwischen 6 Euro und 34 Euro im Westen und 6 Euro und 33 Euro im Osten.

Unsere Tabelle zeigt, was ein Jahr Pflege­tätig­keit in den unterschiedlichen Konstellationen für Ihre gesetzliche Rente bedeutet.

Wie berechnet die Pflege­versicherung die Höhe der Versicherungs­beiträge, die sie für mich über­weist?

Die Pflege­versicherungen legen für die Berechnung Ihrer Renten­versicherungs­beiträge eine Art fiktives Gehalt zugrunde. Auf dieses zahlt sie dann den vollen Renten­versicherungs­beitrag von derzeit 18,6 Prozent. Die Höhe des Gehalts, das sie für die Berechnung der Beiträge zugrunde legt, hängt von der sogenannten Bezugs­größe ab: einer Kenn­zahl in der gesetzlichen Sozial­versicherung, die das Bundes­arbeits­ministerium jedes Jahr neu fest­gelegt. 2023 liegt sie bei monatlich 3 395 Euro im Westen und 3 290 Euro im Osten.

Das der Rentenbe­rechnung zugrunde liegende fiktive Gehalt kann je nach Pfle­geaufwand zwischen 18,9 und 100 Prozent der Bezugs­größe liegen, derzeit also zwischen rund:

- 642 Euro und 3 395 Euro (West) und

- 622 Euro und 3 290 Euro (Ost).

Ich pflege meinen Ehemann und erhalte Pflegegeld. Muss ich darauf Renten­versicherungs­beiträge zahlen?

Nein. Sie selbst zahlen keine Renten­versicherungs­beiträge, nur die Pflege­versicherung. Auf das Pflegegeld fallen keine Sozialbeiträge an.

Fällt meine Rente höher aus, wenn ich mehrere Personen pflege?

Ja. Die Pflege­versicherungen zahlen für jede Person, die Sie nicht erwerbs­mäßig pflegen, Renten­versicherungs­beiträge.

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10 Kommentare Diskutieren Sie mit

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WhatEverYouWantToBe am 15.02.2023 um 13:55 Uhr
Das Bild ist unpassend bis irreführend

Das gewählte Bild passt leider nicht zum Thema Pflege von Angehörigen. Denn diese ist meistens kein netter Ausflug an schöne Orte, sondern tagtäglich harte Knochenarbeit mit wenig Anerkennung. Ich hätte mir gewünscht, dass man das auch abbildet und damit Pflege würdigt statt sie zu verklären.

constructa625 am 02.02.2023 um 19:12 Uhr
unentgeltliche pflege durch Angehörige Ausnahme

einen Rentenzuschuss der Pflegeversicherung können in der DRV freiwillig Versicherte nicht nutzen.
also ein Freiberufler , der freiwillig Beiträge für den Pflegezeitraum einzahlt,verliert seine freiwilligen Rentenansprüche für den Pflegezeitraum (auch die Erhöhungen ).Er wird gesetzlich Versicherter für den Zeitraum,da sind keine freiwilligen Einzahlungen möglich. Sozialgesetzbuch 6 Paragraph 7. freiwillige Mitglieder sind sogenannte minderwertige Einzahler. Ist natürlich eine klare Diskriminierung.

Friedrich1411 am 06.12.2022 um 14:55 Uhr
Keine Rente falls über Beitragsbemessungsgrenze

Die Rentenversicherung hat mir keine Rentenpunkte gutgeschrieben (trotz Bezahlung von
Beiträgen durch die Pflegeversicherung der von mir gepflegten Person).
Begründung:
Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege kann es keine weiteren Rentenpunkte geben.
Das empfinde ich als unfair (genauso wie verweigerte Rentenpunkte für Vollrentner).

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.02.2021 um 11:28 Uhr
Trotz Rentenbeiträgen keine Rente

@rh04: Auch zur Frage "Kann ich noch irgendetwas unternehmen?" bitten wir Sie, sich in der Rentenberatungsstelle individuell beraten zu lassen. Es kann sein, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen die Anzahl der Beitragszeiten erhöhen können. Ob das in Ihrem Fall noch möglich ist, sollten Sie in der Beratung klären. Allgemeine Hinweis zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel, den ich empfohlen hatte.

Wer die Voraussetzungen für den Erhalt der gesetzlichen Rente nicht erfüllt, kann sich die selbst einbezahlten Beiträge zurückerstatten lassen. Es werden jedoch nur Beiträge erstattet, die selbst eingezahlt wurden. Beiträge, die vom Staat oder vom Sozialversicherungsträger einbezahlt wurden, verbleiben in der Rentenversicherung.* (maa)

*ergänzt am 1.03.2021

rh04 am 26.02.2021 um 18:09 Uhr
Trotz Rentenbeiträgen keine Rente

Natürlich habe ich die DRV danach gefragt. Ich bekomme die 5 Jahre nicht zusammen auf denen die gesetzliche Rentenversicherung besteht. Denen geht es gar nicht um die Beitragshöhe, sondern um die 5 Jahre und da war ich eben schon zu alt, denn rein rechnerisch können es keine 5 Jahre mehr werden. Sie sind auch nicht gewillt den eingezahlten Betrag zu meiner Versorgungsrente zu schieben.
Meine Frage bleibt bestehen: Kann ich noch irgendetwas unternehmen und was passiert nun mit dem eingezahlten Geld? Ich komme mir echt verhöhnepiepelt vor.