Pflegende Angehörige Wie die Pflege von Angehörigen Ihre Rente erhöht

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Pflegende Angehörige - Wie die Pflege von Angehörigen Ihre Rente erhöht

Angehörige unterstützen. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. © Getty Images / Sol Stock LTD

Die Pflege­versicherungen zahlen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Wir zeigen, wie Pflege­zeiten die Rente erhöhen und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Rund fünf Millionen Menschen sind in Deutsch­land pflegebedürftig. Die allermeisten – vier von fünf – werden zu Hause versorgt. Es sind vor allem Angehörige, die die Versorgung über­nehmen.

Da Pflege­personen eine wichtige gesell­schaftliche Aufgabe über­nehmen, werden ihre Tätig­keiten als „Pflege­zeiten“ bei der gesetzlichen Rente berück­sichtigt. Unsere Renten-Experten erklären, wie das funk­tioniert und was pflegende Angehörige beachten müssen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • WhatEverYouWantToBe am 15.02.2023 um 13:55 Uhr
    Das Bild ist unpassend bis irreführend

    Das gewählte Bild passt leider nicht zum Thema Pflege von Angehörigen. Denn diese ist meistens kein netter Ausflug an schöne Orte, sondern tagtäglich harte Knochenarbeit mit wenig Anerkennung. Ich hätte mir gewünscht, dass man das auch abbildet und damit Pflege würdigt statt sie zu verklären.

  • constructa625 am 02.02.2023 um 19:12 Uhr
    unentgeltliche pflege durch Angehörige Ausnahme

    einen Rentenzuschuss der Pflegeversicherung können in der DRV freiwillig Versicherte nicht nutzen.
    also ein Freiberufler , der freiwillig Beiträge für den Pflegezeitraum einzahlt,verliert seine freiwilligen Rentenansprüche für den Pflegezeitraum (auch die Erhöhungen ).Er wird gesetzlich Versicherter für den Zeitraum,da sind keine freiwilligen Einzahlungen möglich. Sozialgesetzbuch 6 Paragraph 7. freiwillige Mitglieder sind sogenannte minderwertige Einzahler. Ist natürlich eine klare Diskriminierung.

  • Friedrich1411 am 06.12.2022 um 14:55 Uhr
    Keine Rente falls über Beitragsbemessungsgrenze

    Die Rentenversicherung hat mir keine Rentenpunkte gutgeschrieben (trotz Bezahlung von
    Beiträgen durch die Pflegeversicherung der von mir gepflegten Person).
    Begründung:
    Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege kann es keine weiteren Rentenpunkte geben.
    Das empfinde ich als unfair (genauso wie verweigerte Rentenpunkte für Vollrentner).

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.02.2021 um 11:28 Uhr
    Trotz Rentenbeiträgen keine Rente

    @rh04: Auch zur Frage "Kann ich noch irgendetwas unternehmen?" bitten wir Sie, sich in der Rentenberatungsstelle individuell beraten zu lassen. Es kann sein, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen die Anzahl der Beitragszeiten erhöhen können. Ob das in Ihrem Fall noch möglich ist, sollten Sie in der Beratung klären. Allgemeine Hinweis zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel, den ich empfohlen hatte.

    Wer die Voraussetzungen für den Erhalt der gesetzlichen Rente nicht erfüllt, kann sich die selbst einbezahlten Beiträge zurückerstatten lassen. Es werden jedoch nur Beiträge erstattet, die selbst eingezahlt wurden. Beiträge, die vom Staat oder vom Sozialversicherungsträger einbezahlt wurden, verbleiben in der Rentenversicherung.* (maa)

    *ergänzt am 1.03.2021

  • rh04 am 26.02.2021 um 18:09 Uhr
    Trotz Rentenbeiträgen keine Rente

    Natürlich habe ich die DRV danach gefragt. Ich bekomme die 5 Jahre nicht zusammen auf denen die gesetzliche Rentenversicherung besteht. Denen geht es gar nicht um die Beitragshöhe, sondern um die 5 Jahre und da war ich eben schon zu alt, denn rein rechnerisch können es keine 5 Jahre mehr werden. Sie sind auch nicht gewillt den eingezahlten Betrag zu meiner Versorgungsrente zu schieben.
    Meine Frage bleibt bestehen: Kann ich noch irgendetwas unternehmen und was passiert nun mit dem eingezahlten Geld? Ich komme mir echt verhöhnepiepelt vor.