
Mütter haben geringere Ansprüche auf Rente, weil sie wegen ihrer Kinder weniger Zeit berufstätig sind.
Mütter haben weniger Zeit zum Geldverdienen und deshalb weniger Rente. Dafür gibt es einen Ausgleich.
Frauen im Ruhestand haben in der gesetzlichen Rentenversicherung im Schnitt rund 13 Versicherungsjahre weniger erreicht als Männer. Der Hauptgrund sind Jobpausen wegen Kindererziehung.
Mit der Zahl der Kinder sinkt bei den meisten Frauen die Höhe der Rente. Um diesen Nachteil zu mildern, gibt es Ausgleichsleistungen in der Rentenversicherung .
Allerdings wird bisher mit zweierlei Maß gemessen: Entscheidend ist, ob ein Kind nach 1991 oder früher auf die Welt gekommen ist. Für früher geborene Kinder gibt es weniger Rentenausgleich.
Doch die Bundesregierung plant, die Ungleichbehandlung zu mildern. Statt wie bisher ein Jahr sollen den Müttern der bis 1991 geborenen Kinder ab Juli 2014 zwei Jahre Erziehungszeit für die Rente angerechnet werden. Dies ist immer noch ein Jahr weniger als für Geburten nach 1991.
Rentnerinnen brauchen Nachschlag
Die Neuregelung, die voraussichtlich im Mai vom Parlament beschlossen wird, soll auch für Mütter gelten, die schon Rente beziehen. Die Statistik zeigt, dass sie derzeit empfindliche Einbußen haben. So bekommt eine Rentnerin ohne Kinder in den alten Bundesländern im Durchschnitt eine eigene gesetzliche Rente von rund 870 Euro im Monat. Eine Frau mit zwei Kindern erhält durchschnittlich rund 525 Euro, also 40 Prozent weniger.
Mütter, deren Kinder nach 1991 geboren sind, tauchen in dieser Statistik kaum auf. Die meisten sind noch nicht im Ruhestand.
Ein Kind bringt 84 Euro Rente
Die Mütter von heute bekommen die ersten drei Lebensjahre ihres Kindes rentensteigernd angerechnet – unabhängig davon, ob sie berufstätig sind oder nicht. Bis zu 84 Euro Rente im Monat bringt ein Kind.
Einige Mütter können noch einen Bonus für die Jahre zwischen dem dritten und dem zehnten Geburtstag bekommen. Doch dafür sind ein paar Hürden zu überwinden.
Drei Jahre Erziehungszeit zählen
In den ersten drei Lebensjahren ist der Ausgleich für Kindererziehung am höchsten. Für alle ab 1992 geborenen Kinder werden der Mutter – oder auf Antrag dem Vater – drei Jahre Beitragszeiten auf der Basis des Durchschnittseinkommens (derzeit 34 857 Euro) gutgeschrieben. Das bringt drei Entgeltpunkte. Wurde ein Kind 1991 oder früher geboren, erhalten Mutter oder Vater nur einen Punkt.
Die Zahl der Entgeltpunkte entscheidet über die Höhe der Rente. Für einen Punkt gibt es derzeit in den alten Bundesländern eine Monatsrente von 28,14 Euro, in den neuen Ländern 25,74 Euro. Ein Kind bringt maximal drei Punkte und damit im Westen einen Rentenanspruch von rund 84 Euro im Monat. Im Osten sind es gut 77 Euro.
Mütter oder Väter, die in den drei Jahren nach der Geburt eines Kindes versicherungspflichtig beschäftigt sind und somit Rentenversicherungsbeiträge zahlen, bekommen die Entgeltpunkte für die Erziehungszeit zusätzlich gutgeschrieben.
Bonus für Väter nur auf Antrag
Nur einer von beiden – Mutter oder Vater – bekommt den Kinderbonus. Bei 98 Prozent aller Eltern ist es die Mutter. Sie wird nach der Geburt vom Rentenversicherer informiert und bekommt Zeit gutgeschrieben.
Soll der Vater davon profitieren, weil er das Kind „überwiegend“ erzieht, müssen die Eltern dies dem Rentenversicherer gemeinsam mitteilen.
Mutter und Vater können die drei Jahre auch untereinander aufteilen, wenn die „überwiegende“ Erziehung von einem zum anderen Elternteil wechselt. Dafür reicht eine schriftliche Mitteilung an die Rentenversicherung.
Bonus bis zum zehnten Geburtstag

Ein zusätzlicher Bonus für die Zeit zwischen dem dritten und dem zehnten Geburtstag ist nur möglich, wenn das Kind nach 1991 geboren ist und viele weitere Bedingungen erfüllt sind.
Liegt der Verdienst einer berufstätigen Mutter in dieser Zeit unter dem Durchschnittsverdienst, werden ihre Rentenversicherungsbeiträge um die Hälfte höher bewertet. So werden beispielsweise einer Angestellten, die im Jahr 20 000 Euro brutto verdient, Rentenbeiträge für ein Gehalt von 30 000 Euro gutgeschrieben.
Verdient die Mutter in all den Jahren bis zum zehnten Geburtstag ihres Kindes so viel, dann bringt ihr die Höherbewertung in den alten Bundesländern in diesem Beispiel eine zusätzliche Rente von gut 57 Euro im Monat. Zusammen mit den 84 Euro aus der Erziehungszeit macht das in diesem Beispiel ein Rentenplus von 141 Euro im Monat.
Maximal sind in den alten Bundesländern 149 Euro möglich, in den neuen Bundesländern 136 Euro.
Beschäftigungszeiten werden maximal bis zum Durchschnittsverdienst (34 857 Euro) hochgewertet und dafür Beitragszeiten gutgeschrieben. Die Mütter müssen allerdings eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie müssen bei Rentenbeginn mindestens 25 Versicherungsjahre vorweisen.
Frauen, die mindestens zwei Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erziehen, bekommen die Rentengutschrift auch dann, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
Kein Bonus für Kinder vor 1992
Zum Vergleich: Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, bekommen keine Gutschrift für die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag ihres Kindes. Sie profitieren nur von einem Jahr Kindererziehungszeit und kommen derzeit im Westen nur auf monatlich 28 Euro mehr Rente. Im Osten sind es knapp 26 Euro, rechnet Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund vor.
Wichtig für Jahrgänge vor 1955
Weder ein noch drei Jahre Kindererziehungszeit allein reichen, um einen Rentenanspruch zu erwerben. Dafür ist eine Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) von fünf Jahren notwendig.
Mütter, die diese Zeit nicht erfüllen, können sich mit freiwilligen Beiträgen eine Rente sichern. Sie sorgen so dafür, dass Ansprüche aus Kindererziehungszeiten nicht unter den Tisch fallen.
Mütter, die vor 1955 geboren wurden, dürfen den Beitrag auf einmal einzahlen. Sie sollten die fehlende Zeit auf jeden Fall mit Beiträgen auffüllen.
Bei drei Jahren Erziehungszeiten fehlen noch zwei Jahre, um die Mindestversicherungszeit zu erfüllen. Eine Mutter im Rentenalter, die jetzt ihren Anspruch sichern will, muss dafür mindestens 2 041,20 Euro einzahlen; höchstens jedoch 26 989,20 Euro. Dazwischen kann sie ihren Einmalbeitrag frei wählen. Je mehr sie einzahlt desto höher ist die Rente. Wie hoch die Rente dann wäre, können sich Mütter vorab von der Rentenversicherung ausrechnen lassen.
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