Gesetzliche Rente

Gesetzliche Rente: Mehr Rente für Mütter

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Gesetzliche Rente - Warum Versicherte auch Zeiten ohne Beiträge melden sollten

Mütter haben geringere Ansprüche auf Rente, weil sie wegen ihrer Kinder weniger Zeit berufs­tätig sind.

Mütter haben weniger Zeit zum Geld­verdienen und deshalb weniger Rente. Dafür gibt es einen Ausgleich.

Frauen im Ruhe­stand haben in der gesetzlichen Renten­versicherung im Schnitt rund 13 Versicherungs­jahre weniger erreicht als Männer. Der Haupt­grund sind Jobpausen wegen Kinder­erziehung.

Mit der Zahl der Kinder sinkt bei den meisten Frauen die Höhe der Rente. Um diesen Nachteil zu mildern, gibt es Ausgleichs­leistungen in der Renten­versicherung .

Allerdings wird bisher mit zweierlei Maß gemessen: Entscheidend ist, ob ein Kind nach 1991 oder früher auf die Welt gekommen ist. Für früher geborene Kinder gibt es weniger Renten­ausgleich.

Doch die Bundes­regierung plant, die Ungleichbe­hand­lung zu mildern. Statt wie bisher ein Jahr sollen den Müttern der bis 1991 geborenen Kinder ab Juli 2014 zwei Jahre Erziehungs­zeit für die Rente ange­rechnet werden. Dies ist immer noch ein Jahr weniger als für Geburten nach 1991.

Rentne­rinnen brauchen Nach­schlag

Die Neuregelung, die voraus­sicht­lich im Mai vom Parlament beschlossen wird, soll auch für Mütter gelten, die schon Rente beziehen. Die Statistik zeigt, dass sie derzeit empfindliche Einbußen haben. So bekommt eine Rentnerin ohne Kinder in den alten Bundes­ländern im Durch­schnitt eine eigene gesetzliche Rente von rund 870 Euro im Monat. Eine Frau mit zwei Kindern erhält durch­schnitt­lich rund 525 Euro, also 40 Prozent weniger.

Mütter, deren Kinder nach 1991 geboren sind, tauchen in dieser Statistik kaum auf. Die meisten sind noch nicht im Ruhe­stand.

Ein Kind bringt 84 Euro Rente

Die Mütter von heute bekommen die ersten drei Lebens­jahre ihres Kindes renten­steigernd ange­rechnet – unabhängig davon, ob sie berufs­tätig sind oder nicht. Bis zu 84 Euro Rente im Monat bringt ein Kind.

Einige Mütter können noch einen Bonus für die Jahre zwischen dem dritten und dem zehnten Geburts­tag bekommen. Doch dafür sind ein paar Hürden zu über­winden.

Drei Jahre Erziehungs­zeit zählen

In den ersten drei Lebens­jahren ist der Ausgleich für Kinder­erziehung am höchsten. Für alle ab 1992 geborenen Kinder werden der Mutter – oder auf Antrag dem Vater – drei Jahre Beitrags­zeiten auf der Basis des Durch­schnitts­einkommens (derzeit 34 857 Euro) gutgeschrieben. Das bringt drei Entgelt­punkte. Wurde ein Kind 1991 oder früher geboren, erhalten Mutter oder Vater nur einen Punkt.

Die Zahl der Entgelt­punkte entscheidet über die Höhe der Rente. Für einen Punkt gibt es derzeit in den alten Bundes­ländern eine Monats­rente von 28,14 Euro, in den neuen Ländern 25,74 Euro. Ein Kind bringt maximal drei Punkte und damit im Westen einen Renten­anspruch von rund 84 Euro im Monat. Im Osten sind es gut 77 Euro.

Mütter oder Väter, die in den drei Jahren nach der Geburt eines Kindes versicherungs­pflichtig beschäftigt sind und somit Renten­versicherungs­beiträge zahlen, bekommen die Entgelt­punkte für die Erziehungs­zeit zusätzlich gutgeschrieben.

Bonus für Väter nur auf Antrag

Nur einer von beiden – Mutter oder Vater – bekommt den Kinder­bonus. Bei 98 Prozent aller Eltern ist es die Mutter. Sie wird nach der Geburt vom Renten­versicherer informiert und bekommt Zeit gutgeschrieben.

Soll der Vater davon profitieren, weil er das Kind „über­wiegend“ erzieht, müssen die Eltern dies dem Renten­versicherer gemein­sam mitteilen.

Mutter und Vater können die drei Jahre auch unter­einander aufteilen, wenn die „über­wiegende“ Erziehung von einem zum anderen Eltern­teil wechselt. Dafür reicht eine schriftliche Mitteilung an die Renten­versicherung.

Bonus bis zum zehnten Geburts­tag

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Ein zusätzlicher Bonus für die Zeit zwischen dem dritten und dem zehnten Geburts­tag ist nur möglich, wenn das Kind nach 1991 geboren ist und viele weitere Bedingungen erfüllt sind.

Liegt der Verdienst einer berufs­tätigen Mutter in dieser Zeit unter dem Durch­schnitts­verdienst, werden ihre Renten­versicherungs­beiträge um die Hälfte höher bewertet. So werden beispiels­weise einer Angestellten, die im Jahr 20 000 Euro brutto verdient, Rentenbeiträge für ein Gehalt von 30 000 Euro gutgeschrieben.

Verdient die Mutter in all den Jahren bis zum zehnten Geburts­tag ihres Kindes so viel, dann bringt ihr die Höherbe­wertung in den alten Bundes­ländern in diesem Beispiel eine zusätzliche Rente von gut 57 Euro im Monat. Zusammen mit den 84 Euro aus der Erziehungs­zeit macht das in diesem Beispiel ein Rentenplus von 141 Euro im Monat.

Maximal sind in den alten Bundes­ländern 149 Euro möglich, in den neuen Bundes­ländern 136 Euro.

Beschäftigungs­zeiten werden maximal bis zum Durch­schnitts­verdienst (34 857 Euro) hoch­gewertet und dafür Beitrags­zeiten gutgeschrieben. Die Mütter müssen allerdings eine weitere Voraus­setzung erfüllen: Sie müssen bei Renten­beginn mindestens 25 Versicherungs­jahre vorweisen.

Frauen, die mindestens zwei Kinder unter zehn Jahren gleich­zeitig erziehen, bekommen die Renten­gutschrift auch dann, wenn sie nicht erwerbs­tätig sind.

Kein Bonus für Kinder vor 1992

Zum Vergleich: Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, bekommen keine Gutschrift für die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburts­tag ihres Kindes. Sie profitieren nur von einem Jahr Kinder­erziehungs­zeit und kommen derzeit im Westen nur auf monatlich 28 Euro mehr Rente. Im Osten sind es knapp 26 Euro, rechnet Reinhold Thiede von der Deutschen Renten­versicherung Bund vor.

Wichtig für Jahr­gänge vor 1955

Weder ein noch drei Jahre Kinder­erziehungs­zeit allein reichen, um einen Renten­anspruch zu erwerben. Dafür ist eine Mindest­versicherungs­zeit (auch Warte­zeit genannt) von fünf Jahren notwendig.

Mütter, die diese Zeit nicht erfüllen, können sich mit freiwil­ligen Beiträgen eine Rente sichern. Sie sorgen so dafür, dass Ansprüche aus Kinder­erziehungs­zeiten nicht unter den Tisch fallen.

Mütter, die vor 1955 geboren wurden, dürfen den Beitrag auf einmal einzahlen. Sie sollten die fehlende Zeit auf jeden Fall mit Beiträgen auffüllen.

Bei drei Jahren Erziehungs­zeiten fehlen noch zwei Jahre, um die Mindest­versicherungs­zeit zu erfüllen. Eine Mutter im Renten­alter, die jetzt ihren Anspruch sichern will, muss dafür mindestens 2 041,20 Euro einzahlen; höchs­tens jedoch 26 989,20 Euro. Dazwischen kann sie ihren Einmalbeitrag frei wählen. Je mehr sie einzahlt desto höher ist die Rente. Wie hoch die Rente dann wäre, können sich Mütter vorab von der Renten­versicherung ausrechnen lassen.

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Gelöschter Nutzer am 21.04.2014 um 12:32 Uhr

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