
Arbeitnehmer und einige Selbstständige sichern sich mit ihrem Rentenbeitrag eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Trotz verstärkter privater Altersvorsorge: Die Rentenversicherung sorgt in den meisten Haushalten für den größten Teil der Einkünfte im Alter. In Zukunft wird das Niveau der Rente im Vergleich zu den Löhnen jedoch sinken. Hier erhalten Sie die grundlegenden Informationen rund um Rentenbeitrag, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter.
Gesetzliche Rente - die wichtigsten Infos
Das Wichtigste in Kürze
Beitrag. 9,3 Prozent ihres Bruttolohns zahlen Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Rentenhöhe. Die Höhe der späteren Rente ist abhängig von der Höhe des Bruttolohns und der Anzahl der Jahre, in denen eingezahlt wurde.
Ostdeutschland. Da die Löhne in Ostdeutschland geringer sind, zählt das gleiche Gehalt in Ostdeutschland mehr für die Rente.
Einzahlungen. In bestimmten Grenzen sind auch freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung möglich. Sie steigern die spätere Rente.
Frührente. Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Rentenalter arbeiten. Mit genug Beitragsjahren können viele schon mit 63 in Frührente gehen. Frührente: So klappt die Rente mit 63
Beratung. Erste Anlaufstelle bei Fragen zur Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie berät kostenlos zu Angelegenheiten rund um die gesetzliche Rente und hilft Ihnen, einen Gesamtüberblick über alle Ihre Anwartschaften zu bekommen. Sie können einen Termin zur Altersvorsorgeberatung vereinbaren. Ein Mitarbeiter analysiert dann Ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche, informiert über Versorgungslücken und gibt Rat, diese zu füllen. Termine können Sie telefonisch oder online vereinbaren (0 800 / 10 00 48 00 und www.eservice-drv.de).
Gesetzliche Rentenversicherung ist Pflicht
Ob sie wollen oder nicht: Arbeitnehmern wird Monat für Monat der Rentenbeitrag vom Bruttolohn abgezogen. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer, der 4 000 Euro brutto im Monat verdient, muss davon also 372 Euro an die Rentenkasse abführen. Doch das wird nicht so bleiben: Da in Zukunft geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand gehen und dann eine geringere Anzahl von Einzahlern mehr Geld für die Rente bereitstellen müssen, wird der Beitragssatz zukünftig steigen.
Rentenbeitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Einzahlen müssen Arbeitnehmer jedoch immer nur bis zu einer Höchstgrenze. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei monatlich 7 100 Euro in Westdeutschland und 6 700 Euro in Ostdeutschland. Auf Lohn, der darüber hinaus fließt, zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Rentenbeiträge. Das heißt aber auch, dass die Rentenansprüche nach oben hin begrenzt sind.
Rentenhöhe ist von den Löhnen abhängig
Die gesetzliche Rente funktioniert im sogenannten Umlageverfahren. Das Geld, das die Rentenversicherung von den Einzahlern einnimmt, wird sofort wieder an die Rentner ausgeschüttet. Deswegen steigt die Rente nur, wenn es genug Menschen gibt, die arbeiten und in die Rente einzahlen. In den letzten Jahren funktionierte das gut: Da die Wirtschaft in den letzten Jahren stark gewachsen ist, stiegen die Löhne und damit auch die Rentenbeiträge. Die Rentner konnten sich über ordentliche Erhöhungen freuen. Selbst im Juli 2020 sind die Renten trotz Corona-Krise noch einmal kräftig gestiegen. Deren Folgen für die Renten werden sich frühestens 2021 zeigen. Sinken können sie aber aufgrund der staatlichen Rentengarantie nicht.
Tipp: Wenn Sie den gewohnten Lebensstandard im Alter halten wollen, benötigen Sie etwa 80 Prozent des letzten Nettogehalts. Einen großen Teil davon deckt bei Angestellten die gesetzliche Rente. Doch es bleibt noch eine große Lücke.
Alles rund um die Rente auf test.de
Geldwerte Hinweise von Finanztest Mit der Flexirente zum Rentenplus
Früher in Rente Basiswissen Rente mit 63
Professionelle Hilfe Rentenberatung im Praxistest
Vorbereitung für den Ruhestand Finanzplan für die Rente
Rente für schwerbehinderte Menschen Früher in den Ruhestand
Betriebsrente Basiswissen Betriebliche Altersvorsorge
Rente und Scheidung Basiswissen Versorgungsausgleich
Wenn das Geld nicht reicht Grundsicherung im Alter
Versicherte sammeln Entgeltpunkte
Jeder Versicherte in der Rentenversicherung sammelt im Laufe seines Lebens Entgeltpunkte. Sie sind später entscheidend für die Höhe der Rente. Einen Entgeltpunkt gibt es für ein Jahr Verdienst mit dem durchschnittlichen Bruttogehalt aller Versicherten. Ein Versicherter, der 2021 genau den Durchschnitt von 41 541 Euro verdient und dafür Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt, bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung liegen aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts. Ein Entgeltpunkt „kostet“ damit derzeit also 7 727 Euro. Davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber. Wer weniger als der Durchschnitt verdient, bekommt weniger. Wer mehr verdient, bekommt mehr Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der genau die Hälfte verdient, bekommt 0,5 Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der 20 Prozent mehr als der Durchschnitt verdient, erhält 1,2 Entgeltpunkte.
Noch gibt es im Osten mehr Entgeltpunkte
Weil die Einkünfte in den neuen Bundesländern bisher im Schnitt niedriger waren als in den alten Bundesländern, werden die Rentenansprüche dort „künstlich“ angehoben. Dazu wird jedes Jahr das Lohnniveau verglichen und damit ein Faktor festgelegt, mit dem Entgeltpunkte in den neuen Bundesländern aufgewertet werden. Aktuell werden Rentenpunkte in Ostdeutschland mit dem Umrechnungsfaktor 1,056 multipliziert. Versicherte in Ostdeutschland bekommen also für das gleiche Gehalt etwas mehr Entgeltpunkte als in Westdeutschland. Seit 2018 wird diese Unterscheidung in Ost- und Westzeiten im Rentenrecht aber abgebaut. Der Umrechnungsfaktor fällt deshalb in den nächsten Jahren schrittweise geringer aus. Mit der endgültigen Rechtsangleichung zum 1. Januar 2025 wird er dann ganz wegfallen.
Der Rentenwert ist im Westen höher
Der zweite entscheidende Einfluss auf die Rentenhöhe ist der Rentenwert. Er besagt, wie viel ein Entgeltpunkt in diesem Jahr wert ist. Seit Juli 2020 beträgt der Rentenwert in Westdeutschland 34,19 Euro und in Ostdeutschland 33,23 Euro. Im Rahmen der Wiedervereinigung wurde der Rentenwert in Ostdeutschland niedriger angesetzt. Auch er wird jetzt aber stufenweise angeglichen. Zum 1. Juli 2024 wird der Ostwert 100 Prozent des Westwerts erreichen. Für alle Renten in Ost- und Westdeutschland gilt dann ein einheitlicher aktueller Rentenwert.
Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
Übrigens: Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur etwas für Arbeitnehmer. Auch Selbstständige wie Bäcker, Tennislehrer, Schauspieler, Autoren, Optiker oder Hebammen sind Pflichtversicherte im gesetzlichen Rentensystem. Ihr Nachteil gegenüber Arbeitnehmern: Während bei diesen der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags tragen muss, schultern viele pflichtversicherte Selbstständige ihren obligatorischen Rentenbeitrag alleine. Und der ist für einige von ihnen recht happig. Ihr Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent ihres Einkommens. Sie können sich aber auch entscheiden, einen monatlichen Pauschalbeitrag zu zahlen. Existenzgründer können sich in den ersten drei Jahren für einen reduzierten Rentenbeitrag entscheiden.
Freiwillige Rentenversicherung möglich
Alle nicht pflichtversicherten Selbstständigen und Freiberufler können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Unbedingt sollten sie dies tun, wenn sie bereits einige Zeit gesetzlich pflichtversichert waren, aber nicht auf die für eine Altersrente notwendige Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommen. Die bis dahin fehlenden Jahre können sie mit freiwilligen Beiträgen auffüllen und sich so eine gesetzliche Rente sichern. Aber auch sonst ist die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige im Vergleich zu privaten Vorsorgemöglichkeiten aktuell attraktiv. Für alle, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, lohnen sich freiwillige Einzahlungen derzeit besonders.
Tipp: Unsere Untersuchung Freiwillige Rentenbeiträge zeigt, wann die gesetzliche Rente als Altersvorsorge für Selbstständige sinnvoll ist und mit wie viel Rente sie für ihre Beiträge rechnen können.
Rechner freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
Unser Rechner zeigt, um wie viel die gesetzliche Rente durch freiwillige Beiträge steigt:
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Das Rentenniveau sinkt, die Rente steigt
Das Rentenniveau, das „Sicherungsniveau vor Steuern“, wie die Bundesregierung sagt, setzt die Rente eines Ruheständlers, der 45 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, ins Verhältnis zum durchschnittlichen Beschäftigten-Nettoeinkommen. Laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung beträgt das Rentenniveau derzeit 48,2 Prozent. Nach den Plänen der Bundesregierung soll es bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Ein Absinken des Rentenniveaus heißt aber nicht, dass die individuellen Renten sinken. Die Renten werden auch künftig steigen, aber voraussichtlich nicht so stark wie die Einkommen.
Berechnen Sie Ihren Rentenbeginn
Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie unter den entsprechenden Links.
Rechner Renteneintritt
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Das Rentenalter steigt für jeden Jahrgang
Das reguläre Rentenalter für die Arbeitnehmer steigt schrittweise an. Je nach Jahrgang müssen die Versicherten länger arbeiten, um die volle Rente ohne Abschläge zu erhalten. Der Renteneintritt verschiebt sich: Menschen, die 1954 geboren wurden, dürfen beispielsweise mit 65 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann tatsächlich die beschlossene Rente mit 67.
Geburtsjahr | Regulärer Rentenbeginn im Alter von … |
Geburtsjahr | Regulärer Rentenbeginn im Alter von … |
1954 | 65 Jahren + 8 Monaten |
1955 | 65 Jahre + 9 Monaten |
1956 | 65 Jahren + 10 Monaten |
1957 | 65 Jahren + 11 Monaten |
1958 | 66 Jahren |
1959 | 66 Jahren + 2 Monaten |
1960 | 66 Jahren + 4 Monaten |
1961 | 66 Jahren + 6 Monaten |
1962 | 66 Jahren + 8 Monaten |
1963 | 66 Jahren + 10 Monaten |
Ab 1964 | 67 Jahren |
Wer früher in Rente gehen kann
Der Renteneintritt ist für viele Menschen eine magische Grenze. Wer 1955 geboren wurde, kann 2020 und 2021 in Rente gehen, sobald er 65 Jahre und 9 Monate alt ist. Doch nicht jeder Versicherte will oder kann bis zu seiner Regelaltersgrenze arbeiten. Es gibt verschiedene Wege, schon früher in Rente zu gehen:
- Altersrente für langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 35 Jahren. Bei dieser Variante muss der Frührentner Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Jeder Monat vorgezogene Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag. Beim Jahrgang 1964, der regulär mit 67 Jahren in Rente geht, sind es 14,4 Prozent Abschlag. Wichtig zu beachten: Durch den früheren Renteneintritt sammelt der Versicherte weniger Entgeltpunkte als wenn er bis zu seinem regulären Rentenalter gearbeitet hätte.
Tipp: Alle Informationen zu den Kosten eines früheren Renteneintritts und den Möglichkeiten, die finanziellen Auswirkungen auszugleichen, finden Sie im Special Früher in Rente. - Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren. Bei dieser Variante steigt das Eintrittsalter für den Rentenbeginn (zwischen dem Alter von 63 Jahren und zwei Monaten für Jahrgang 1953 und 65 Jahren für alle ab 1964 Geborenen). Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an. Aber die fehlenden Rentenzeiten bis zur regulären Altersgrenze sorgen auch hier für weniger Rente.
- Früher als andere können auch Schwerbehinderte abschlagsfrei in Rente gehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Wann genau schwerbehinderte Arbeitnehmer erstmals Rente beziehen können, hängt – wie bei der Regelaltersgrenze – von ihrem Geburtsjahr ab.
Tipp: Genauere Informationen zu den Regelungen für die Rente für Schwerbehinderte finden Sie im Special Rente für Schwerbehinderte.
Ausführliche Tabellen, wer wann in Rente gehen darf, finden Sie in unserem Special Rente mit 63.
Tipp: Wer berät zur Altersvorsorge und wie bereite ich mich auf die Beratung vor? Das erklärt unser Special Rentenberatung im Praxistest.
Geringer Verdienst: Weniger Beitrag, oft etwas mehr Rente
Beschäftigte, die mit einem Teilzeit- oder Vollzeitjob zwischen gut 450 und 1 300 Euro im Monat verdienen, zahlen seit Juli 2019 weniger Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer weniger als 850 Euro bekommt, zahlt schon jetzt ein paar Euro weniger. Durch das Rentenpaket werden auch Einkommen darüber entlastet. Ein paar Euro mehr Rente gibt es für kleine Einkommen.

Quelle: Eigene Berechnungen
Länger arbeiten trotz Rentenalter
Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, müssen nicht zwangsläufig in Rente gehen. Wenn der Rentner seine Regelaltergrenze erreicht hat, kann er seine Rente beantragen und trotzdem weiterarbeiten. Der Rentner bekäme dann seine Rente und hätte zusätzlich sein Einkommen. Er kann sich dann entscheiden, auch nach Bewilligung der Regelaltersrente weiter seinen Rentenbeitrag in die Rentenkasse einzuzahlen. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber allerdings mitteilen, dass er weiter Rentenbeiträge zahlen möchte. Er erhöht damit seine Rente weiter, obwohl er schon eine Rente bezieht.
Den Rentenantrag aufschieben
Wenn der Versicherte die Rente erst später beantragt, steigt sie. Für jeden Monat, den er später als sein Regelrentenalter in Rente geht, erhöht sich seine Rente um 0,5 Prozentpunkte. Beantragt er seine Rente also erst zwölf Monate nach seinem regulären Renteneintritt, würde sich seine Rente um 6 Prozent erhöhen. Davon unabhängig würde er mit seinem Rentenbeitrag durch die Arbeit weitere Entgeltpunkte sammeln.
Tipp: Beispielrechnungen für die einzelnen Möglichkeiten über das Rentenalter hinaus zu arbeiten finden Sie in unserem test.de-Special Mit der Flexirente zum Rentenplus.
Mehr Rente durch Pflegezeiten und Erziehungszeiten
Nicht nur für klassische Erwerbstätigkeit gibt es Punkte aufs eigene Rentenkonto. Auch unbezahlte Arbeit mit hohem gesellschaftlichen Wert wird bei der Rente berücksichtigt. So etwa bei Menschen, die ihre Angehörigen pflegen. Auch Eltern, die den Nachwuchs großziehen, den das alternde Deutschland so dringend braucht, erwerben Rentenansprüche ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen. Als Kindererziehungszeiten werden sie Mutter oder Vater aufs Rentenkonto gut geschrieben. test.de zeigt, wie Pflege- und Erziehungszeiten die Rente erhöhen.
Unser Rat
Konto klären. Wenn Sie nicht sicher sind, ob alle Rentenansprüche, die Ihnen für Kindererziehung, Pflege, Freiwilligendienste oder Wehrdienst zustehen, bereits korrekt erfasst sind, machen Sie frühzeitig einen Termin zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Termine können Sie online oder telefonisch buchen (deutsche-rentenversicherung.de und Tel. 0 800 / 10 00 48 00).
Kümmern. Bei Eltern und Pflegenden werden Rentenzeiten nicht automatisch anerkannt. Nötig ist Antrag, eine Erklärung oder das Ausfüllen eines Fragebogens (siehe unten Erziehungs- und Pflegezeiten).
Aufstocken. Reduzieren Sie Ihre Arbeit, um ein Ehrenamt auszuüben, können Sie Ihre Rentenbeiträge unter Umständen aufstocken. Erkundigen Sie sich bei der Rentenversicherung.
Finanztest-Artikel. In dem PDF links oben finden Sie weitere ausführliche Informationen zu Rentenansprüchen von Eltern, Pflegenden und Menschen, die Freiwilligen- oder Wehrdienst leisten.
Rente für pflegende Angehörige und Freunde
Die Rentenkasse erkennt Pflegezeit an, wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat. Den Pflegegrad legt die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung fest.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Der Pflegende muss für die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche regelmäßig an mindestens zwei Tagen aufwenden.
- Er darf neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
- Er darf keine Vollrente wegen Alters beziehen, sollte er die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese steigt schrittweise. Sie liegt etwa für Jahrgang 1953 bei 65 Jahren und 7 Monaten, für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren.
Tipp: Wenn Sie als Pflegender Ihre Regelaltersgrenze erreichen, beantragen Sie statt einer Vollrente eine Teilrente von 99 Prozent. Sie haben dann kaum Abzüge bei der Rentenzahlung, bekommen aber die vollen Pflege-Rentenpunkte weiter gutgeschrieben und können so Ihre Rente weiter erhöhen.
Wie viel Rente pflegende Angehörige und Freunde bekommen
Die gesetzliche oder private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen übernimmt die Rentenversicherungsbeiträge für den Menschen, der ihn pflegt. Mit welchen Rentenansprüchen Pflegende nach derzeitigen Werten rechnen können, zeigt die Tabelle unten. Wie hoch die Ansprüche im Einzelnen ausfallen, richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem Maß, in dem sich der Pflegende einbringt. Betreut er den Pflegebedürftigen allein und die Pflegekasse zahlt nur das Pflegegeld? Versorgen ambulante Pflegedienste (Pflegesachleistungen) den Pflegebedürftigen? Oder gibt es eine Kombination aus beidem? Je höher der Pflegegrad und je weniger professionelle Hilfe es gibt, desto mehr Rente bekommen Pflegende für ihre Tätigkeit.
Tabelle: So steigt die Rente durch Pflege
Pflegetätigkeit für ein Jahr und Bezug von ... | Rentenplus / Monat | |
West (Euro) | Ost (Euro) | |
Pflegetätigkeit für ein Jahr und Bezug von ... | Rentenplus / Monat | |
West (Euro) | Ost (Euro) | |
Pflegegrad 2 | ||
Pflegegeld | 8,70 | 8,55 |
Kombinationsleistungen | 7,40 | 7,27 |
Pflegesachleistungen | 6,09 | 5,99 |
Pflegegrad 3 | ||
Pflegegeld | 13,85 | 13,62 |
Kombinationsleistungen | 11,78 | 11,58 |
Pflegesachleistungen | 9,70 | 9,53 |
Pflegegrad 4 | ||
Pflegegeld | 22,56 | 22,17 |
Kombinationsleistungen | 19,17 | 18,84 |
Pflegesachleistungen | 15,79 | 15,52 |
Pflegegrad 5 | ||
Pflegegeld | 32,22 | 31,67 |
Kombinationsleistungen | 27,39 | 26,92 |
Pflegesachleistungen | 22,56 | 22,17 |
Stand: 1. Juli 2020
Das müssen Pflegende tun, damit die Rentenkasse die Pflegezeit anrechnet
Die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen zahlt nur dann Beiträge für sie, wenn sie den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ ausfüllen bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen abgeben. Pflegende können ihn bei Pflegeversicherung, Pflegestützpunkten und Rentenversicherungsträger bekommen. Sie können ihn auch im Internet finden und ausdrucken.
Erziehungszeit: Pro Kind maximal drei Rentenpunkte
Auch Kindererziehung sorgt für ein Rentenplus. Wie hoch es pro Kind nach derzeitigen Werten ist, zeigt die Tabelle unten. Eltern, deren Kinder ab 1992 geboren wurden, erhalten pro Kind drei Entgeltpunkte auf ihr Rentenkonto. Ein Entgeltpunkt entspricht Beiträgen in Höhe des jeweiligen Durchschnittsverdienstes eines Jahres. Mutter oder Vater bekommen für die Kindererziehung eines Kindes also so viel Rente, als hätten sie drei Jahre lang durchschnittlich verdient. Die Beiträge für sie übernimmt der Bund. Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, bekommen zweieinhalb Rentenpunkte pro Kind gutgeschrieben.
Tabelle: So steigt die Rente durch Kinder
Anzahl Kinder | Rentenplus / Monat | |||
West (Euro) | Ost (Euro) | |||
Geburt ... | Geburt ... | |||
bis 1991 | ab 1992 | bis 1991 | ab 1992 | |
Anzahl Kinder | Rentenplus / Monat | |||
West (Euro) | Ost (Euro) | |||
Geburt ... | Geburt ... | |||
bis 1991 | ab 1992 | bis 1991 | ab 1992 | |
1 | 85 | 103 | 83 | 100 |
2 | 171 | 205 | 166 | 199 |
3 | 256 | 308 | 249 | 299 |
4 | 342 | 410 | 332 | 399 |
Stand 01.07.2020
Auch Väter können Erziehungszeiten bekommen
Erziehungszeiten für ein Kind bekommt nur ein Elternteil angerechnet – derjenige, der sich überwiegend um das Kind kümmert. Teilen sich Mutter und Vater die Aufgabe, hat in der Regel die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll sie dem Vater angerechnet werden, müssen Eltern dies gemeinsam gegenüber der Rentenversicherung erklären. Wichtig: Die Erklärung gilt für maximal zwei Monate rückwirkend.
Bei hohem Einkommen kein Plus durch Erziehungszeiten
Meist bekommen Eltern die Rentenpunkte für die Erziehungszeit zusätzlich zu Rentenpunkten aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Allerdings nur, solange ihr Verdienst nicht zu hoch ist. Denn Versicherte können generell nicht mehr als gut zwei Entgeltpunkte pro Jahr erhalten. Bei Eltern, die während der ersten drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes mehr als das Doppelte des Durchschnittseinkommens verdienen, erhöht die Erziehungszeit die Rente nicht. Mehr zum Thema Erziehungszeit und Mütterrente finden Sie in unserem Special Rente für Kindererziehung.
Das Rentensystem braucht Kinder
Dass es sich gerade bei den Rentenpunkten für Eltern nicht um soziale Wohltaten handelt, betont Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität in Bochum. Seine Berechnungen aus dem Jahr 2016 ergaben, dass jedes Kind dem Rentensystem knapp 160 000 Euro mehr bringt, als es dieses kosten wird. „Neben ihren eigenen Rentenbeiträgen leisten Eltern durch ihre Kinder einen generativen Beitrag für den Erhalt des Systems“, erklärt er und bemängelt, dass die individuellen Rentenansprüche zu stark an die finanziellen Beiträge gekoppelt sind, die in der Erwerbsphase gezahlt werden.
Großer gesamtwirtschaftlicher Wert
Einen großen gesamtwirtschaftlichen Wert bescheinigt auch Norbert Schwarz, Referatsleiter im Statistischen Bundesamt, den unbezahlten Leistungen privater Haushalte. Bereits 2013 hatte die Behörde unbezahlte Hausarbeit, Pflege und Kinderbetreuung sowie ehrenamtliche Tätigkeit zu bezahlter Arbeit ins Verhältnis gesetzt. Mit 826 Milliarden Euro war der rechnerische Wert unbezahlter Arbeit höher als die Summe der Nettogehälter aller Arbeitnehmer zusammen. Die lag bei 780 Milliarden Euro. „An diesem Verhältnis dürfte sich bis heute wenig geändert haben“, sagt er.
Soziales Jahr, ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst
Auch viele junge Menschen engagieren sich für das Gemeinwohl, etwa wenn sie ein freiwilliges soziales oder ökologischen Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Sie erhöhen mit ihrem gesellschaftlichen Engagement ihre Rentenansprüche, ohne dass sie Rentenbeiträge an die Rentenkasse zahlen müssen. Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr können nur Jüngere bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres leisten. Bufdi können können auch Ältere werden. Rentenrechtlich gibt es dabei kaum Unterschiede. Die Rentenversicherungsbeiträge für die Freiwilligen zahlen die Einrichtungen, die sie einsetzen. Träger können soziale oder kulturelle Einrichtungen sein, etwa Schulen, Sportvereine, Behindertenwerkstätten oder Naturschutzverbände. Die Einsatzstelle muss die Dienstleistenden beim Rentenversicherungsträger anmelden und ihm alle relevanten Informationen übermitteln.
Rentenplus für Freiwilligendienst hält sich in Grenzen
Allzu viel können Freiwillige rentenmäßig allerdings nicht erwarten. Die Beiträge bemessen sich auf Grundlage des Taschengelds, das die Einsatzstellen ihnen zahlen. Hinzu kommen Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung, die als geldwerter Vorteil ebenfalls in die Berechnung einfließen. Wie hoch Taschengeld und Sachleistungen sind, hängt von der Einsatzstelle ab. Für 2021 sind es maximal 426 Euro Taschengeld im Monat dazu können noch Sachleistungen kommen. Darauf zahlen die Einsatzstellen 18,6 Prozent an Rentenbeitrag. Das monatliche Rentenplus durch den Freiwilligendienst liegt dann nach heutigen Werten später im besten Fall bei etwas über neun Euro.
13 Irrtümer rund um die Rente
Wiedervereinigung, längere Lebenserwartung, niedrige Geburtenrate, Digitalisierung der Arbeitswelt – unser Rentensystem mit seinen 54 Millionen Versicherten muss sich ständig gesellschaftlichen Veränderungen anpassen. Und mit jeder Änderung gesellen sich neue Missverständnisse zu jenen, die sich seit Jahren halten. Finanztest greift die häufigsten auf.
Die Rentenbeiträge sind immer weiter angestiegen
Nein. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen. In den letzten 25 Jahren lag er fast immer höher – 1997 etwa bei 20,3 Prozent.
Die gesetzliche Rente wird immer weiter sinken
Nein. Die individuellen Renten sinken nicht. Das ist durch die staatliche Rentengarantie sogar gesetzlich ausgeschlossen. Auf lange Sicht könnten sie aber weniger stark steigen, als die Löhne es durchschnittlich tun.
Die Ostdeutschen sind bei der Rente benachteiligt
Nein. Das Gegenteil ist richtig. Arbeitnehmer im Osten bekommen für die gleiche Einzahlung mehr Rente als im Westen.
Beispiel. Der Leipziger Michael Otte verdient im Jahr 2021 insgesamt 41 541 Euro und zahlte zusammen mit seinem Arbeitgeber 7 727 Euro an Rentenbeiträgen. Nach derzeitigen Werten schreibt ihm die Rentenkasse dafür Rentenansprüche im Wert von 35,09 Euro im Monat auf seinem Rentenkonto gut. Der Kölner Gereon Keller verdient genauso viel und die gleiche Summe an Rentenbeiträgen fließt an die Rentenkasse. Ihm schreibt diese dafür aber nur Anwartschaften im Wert von aktuell 34,19 Euro gut.
Viele Menschen haben dennoch den Eindruck, Arbeitnehmer in Ostdeutschland bekämen weniger Rente für ihre Beiträge als in Westdeutschland. Das liegt am Rentenwert, der im Osten niedriger ist. Er gibt an, wie hoch die monatliche Rente für einen Versicherten mit Durchschnittsverdienst in einem bestimmten Kalenderjahr ist. Er liegt derzeit bei 34,19 Euro im Westen und 33,23 Euro im Osten. Allerdings wertet die Rentenkasse die Ostrenten nachträglich auf, und zwar anhand eines bestimmten Umrechnungsfaktors. Der sorgt dann dafür, dass Ottes Anwartschaften höher ausfallen als Kellers.
Konkret: 2021 liegt der Umrechnungsfaktor bei 1,056. Die Rentenkasse multipliziert Ottes Verdienst damit und tut so, als hätte er nicht 41 541 Euro verdient, sondern 43 867 Euro, und als seien 8 159 Euro statt 7 726 Euro an die Rentenkasse geflossen. Bis zum Jahr 2025 werden die Rentenwerte allerdings angeglichen und der Umrechnungsfaktor abgeschafft.
Nach mehr als 40 Jahren Arbeit müsste meine Rente viel höher ausfallen
Nicht unbedingt. Im deutschen Rentensystem kommt es nicht nur darauf an, wie viel jemand gearbeitet hat, sondern vor allem darauf, wie viel er verdient hat.
Beispiel. Klaas Hinkel ist Hilfsarbeiter in Hamburg. Er hat immer die Hälfte des Durchschnittseinkommens verdient, 2021 entspricht das 20 770 Euro im Jahr. Nach 40 Jahren Arbeit geht er nun in Rente. Er bekommt 684 Euro im Monat von der Rentenkasse.
Die Frankfurter Softwareentwicklerin Anna Rosinski hat nur 30 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt, also 10 Jahre kürzer als Hinkel. Ihr Gehalt lag aber immer beim Doppelten eines Durchschnittsverdieners, für 2021 heißt das 83 082 Euro im Jahr. Ihre gesetzliche Rente beträgt 2 051 Euro im Monat.
Ich gehöre zu den Top-Verdienern. Bei meinem Gehalt müsste die Rente viel höher ausfallen
Nein. Denn Arbeitnehmer mit sehr hohem Verdienst zahlen nicht auf ihr komplettes Einkommen Rentenbeiträge, sondern nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 85 200 Euro im Jahr. Für den Verdienst oberhalb dieser Grenze zahlen sie keine Beiträge und bekommen daraus später auch keine gesetzliche Rente.
Wenn ich nicht fünf Jahre einzahle, sind meine Beiträge verloren
Nein. Menschen, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, aber insgesamt nur auf eine Versicherungszeit von unter fünf Jahren kommen, können sich ihre eingezahlten Beiträge erstatten lassen. In vielen Fällen kann es aber günstiger sein, die fehlenden Zeiten durch freiwillige Sonderzahlungen auszugleichen und sich so eine Rente zu sichern. Die Rentenversicherung hilft bei der Entscheidung (siehe oben unter „Das Wichtigste in Kürze“).
Ob ich eine Ost- oder Westrente erhalte, hängt vom Wohnort ab
Nein. Ob ein Versicherter eine Ost-, West- oder eine Mischrente erhält, hängt von seinen jeweiligen Beschäftigungsorten ab. Hat er zunächst 20 Jahre in Düsseldorf gearbeitet, dann 20 Jahre in Dresden und verbringt seinen Ruhestand wieder im Rheinland, berechnet sich seine Rente je zur Hälfte nach West- und Ost-Werten. Das gilt auch für spätere Rentenerhöhungen. Auch die werden anteilig nach seinen Beschäftigungszeiten im Osten oder Westen berechnet.
Die „Rente mit 63“ beginnt mit 63 Jahren
Das ist falsch. Das Renteneintrittsalter der „Rente für besonders langjährig Versicherte“ – so ihre offizielle Bezeichnung – lag zwar bei 63 Jahren, als sie 2014 eingeführt wurde. Ihr Renteneintrittsalter steigt aber stufenweise auf 65 Jahre an. Wer 1957 geboren wurde, kann sie erst mit 63 Jahren und 10 Monaten nutzen. Sie wurde eingeführt, um Langzeitversicherten mit mindestens 45 Versicherungsjahren einen früheren Rentenstart ohne Abschläge zu ermöglichen. Es gibt tatsächlich eine „Rente mit 63“. Die ist mit dieser Bezeichnung aber meist nicht gemeint. Es ist die „Rente für langjährig Versicherte“, die es Versicherten mit mindestens 35 Versicherungsjahren erlaubt, ihre Rente mit 63 Jahren zu beziehen. Dafür werden teils kräftige Abschläge fällig. Ihr individuelles Eintrittsalter können Sie in unserem Special Rente mit 63 berechnen.
Tipp: Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie mögliche Renteneintrittstermine berechnen.
Abschläge fallen weg, sobald ich das reguläre Rentenalter erreiche
Nein. Wenn Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn fällig werden, bleiben sie dauerhaft. Jeder Monat, den Versicherte vor ihrem regulären Renteneintrittsalter in Altersrente gehen, kostet sie 0,3 Prozent ihrer Rente. Zumindest immer dann, wenn sie nicht auf insgesamt mindestens 45 Versicherungsjahre kommen. Wer beispielsweise drei Jahre früher geht, muss mit Abschlägen von 10,8 Prozent rechnen – für den Rest seines Lebens.
Die gesetzliche Rente wird voll besteuert
Voll besteuert wird derzeit keine einzige gesetzliche Rente. Nur teilweise unterliegt sie der Steuerpflicht. Dafür sorgt der Rentenfreibetrag. Allerdings steigt ihr steuerpflichtiger Anteil jedes Jahr. Waren für alle, die 2005 oder früher ihre erste Rente bezogen haben, noch 50 Prozent steuerfrei, sind es für Neurentner im Jahr 2021 nur noch 19 Prozent.
Das Finanzamt ermittelt für jeden Rentner persönlich den Freibetrag. Der bleibt während des gesamten Ruhestands gleich. Das Finanzamt legt ihn endgültig zum Ende des zweiten Jahres im Ruhestand fest. Rentensteigerungen im ersten Jahr werden noch für den Steuerfreibetrag berücksichtigt. Alle späteren Steigerungen werden steuerpflichtig.
Für alle, die 2040 oder später in Rente gehen, ist die gesetzliche Rente nach derzeitiger Gesetzeslage zu 100 Prozent steuerpflichtig. Das heißt aber noch lange nicht, dass auf die komplette Rente auch Steuern anfallen.
Es gibt keine Altersteilzeit mehr
Das ist nicht richtig. Arbeitnehmer können weiterhin mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbaren. Allerdings fördert die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr die Aufstockung des Gehalts und der Rentenversicherungsbeiträge. Alles dazu in unserem Artikel Altersteilzeit.
Die Aufteilung der Rente bei einer Scheidung ist endgültig
Nicht immer. Versicherte können die Aufteilung rückgängig machen, wenn der Expartner die Rente vor seinem Tod nicht länger als drei Jahre bezogen hat. Dafür müssen sie bei der Rentenkasse einen Antrag auf Rückübertragung der im Versorgungsausgleich geteilten Rentenansprüche stellen.
Selbstständige können sich nicht rentenversichern
Doch. Einige müssen das sogar tun, etwa selbstständige Lehrer und Künstler. Sie sind rentenversicherungspflichtig. Alle anderen können sich freiwillig gesetzlich rentenversichern und ihren Beitrag relativ frei wählen. Er muss im Jahr 2021 bei mindestens 83,70 Euro im Monat liegen und darf höchstens 1 320,60 Euro im Monat betragen.
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD sogar auf eine generelle Altersvorsorgepflicht für Selbstständige geeinigt. Details dazu stehen aber noch nicht fest.
Dieses Thema ist im März 2017 auf test.de erschienen und wird seitdem regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 8. Januar 2021.
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