
Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter.
Gesetzliche Rente - die wichtigsten Infos
Das Wichtigste in Kürze
- Beitrag.
- 9,3 Prozent ihres Bruttolohns zahlen Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
- Rentenhöhe.
- Die Höhe der späteren Rente ist vor allem abhängig von der Höhe des Bruttolohns und der Anzahl der Jahre, in denen eingezahlt wurde.
- Ostdeutschland.
- Da die Löhne in Ostdeutschland geringer sind, zählt das gleiche Gehalt in Ostdeutschland noch bis Ende 2024 mehr für die Rente.
- Einzahlungen.
- In bestimmten Grenzen sind auch freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung möglich. Sie steigern die spätere Rente.
- Frührente.
- Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Rentenalter arbeiten. Mit genug Beitragsjahren können viele schon mit 63 in Frührente gehen. Frührente: So klappt die Rente mit 63
- Beratung.
- Erste Anlaufstelle bei Fragen zur Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie berät kostenlos zu Angelegenheiten rund um die gesetzliche Rente und hilft Ihnen, einen Gesamtüberblick über alle Ihre Anwartschaften zu bekommen. Sie können einen Termin zur Altersvorsorgeberatung vereinbaren. Ein Mitarbeiter analysiert dann Ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche, informiert über Versorgungslücken und gibt Rat, diese zu füllen. Termine können Sie telefonisch oder online vereinbaren (0 800 / 10 00 48 00 und www.eservice-drv.de). Wie Sie sich am besten vorbereiten erfahren Sie in unserem Special Rentenberatung.
Starke Rentenerhöhung 2022
Die gesetzliche Rente funktioniert im sogenannten Umlageverfahren. Das Geld, das die Rentenversicherung von den Einzahlern einnimmt, wird sofort wieder an die Rentner ausgeschüttet. Deswegen steigt die Rente nur, wenn es genug Menschen gibt, die arbeiten und in die Rente einzahlen. Da die Wirtschaft im letzten Jahr stark gewachsen ist, stiegen die Löhne und damit auch die Rentenbeiträge: Im Juli 2022 steigen die Renten in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent.
Im vergangenen Jahr zeigten sich bei der Rentenerhöhung die Auswirkungen der Corona-Krise 2020: Im Juli gab es für Rentnerinnen und Rentner im Westen eine Nullrunde, im Osten stiegen die Renten leicht um 0,72 Prozent. Sinken können die Renten aufgrund der staatlichen Rentengarantie nicht.
Gesetzliche Rente ist Pflicht
Ob sie wollen oder nicht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird Monat für Monat der Rentenbeitrag vom Bruttolohn abgezogen. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer, der 4 000 Euro brutto im Monat verdient, muss davon also 372 Euro an die Rentenkasse abführen.
Rentenbeitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Einzahlen müssen Beschäftigte jedoch immer nur bis zu einer Höchstgrenze. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt 2022 bei monatlich 7 050 Euro in Westdeutschland und 6 750 Euro in Ostdeutschland. Auf den Bruttolohn, der darüber hinaus fließt, zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Rentenbeiträge. Das heißt aber auch, dass die Rentenansprüche nach oben hin begrenzt sind.
Schreiben Sie uns!
Bei Fragen zur gesetzlichen Rente kann es manchmal um die Existenz gehen. Wichtig ist deshalb, dass Versicherte verlässlich, verständlich und zeitnah die Auskünfte bekommen, die sie brauchen. Wir interessieren uns dafür, welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger gemacht haben – egal, ob sie gut oder schlecht waren. Schicken Sie Ihre E-Mail an gesetzliche-rente@stiftung-warentest.de.
Versicherte sammeln Entgeltpunkte
Jeder Versicherte in der Rentenversicherung sammelt im Laufe seines Lebens Entgeltpunkte. Sie sind später entscheidend für die Höhe der Rente. Einen Entgeltpunkt gibt es für ein Jahr Verdienst mit dem durchschnittlichen Bruttogehalt aller Versicherten. Ein Versicherter, der 2022 genau den Durchschnitt von 38 901 Euro verdient und dafür Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt, bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung liegen aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts. Ein Entgeltpunkt „kostet“ damit derzeit also 7 236 Euro. Davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber. Wer weniger als der Durchschnitt verdient, bekommt weniger. Wer mehr verdient, bekommt mehr Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der 80 Prozent des Durchschnitts verdient, bekommt 0,8 Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der 20 Prozent mehr als der Durchschnitt verdient, erhält 1,2 Entgeltpunkte.
Noch gibt es im Osten mehr Entgeltpunkte
Weil die Einkünfte in den neuen Bundesländern bisher im Schnitt niedriger waren als in den alten Bundesländern, werden die Rentenansprüche dort „künstlich“ angehoben. Dazu wird jedes Jahr das Lohnniveau verglichen und damit ein Faktor festgelegt, mit dem Entgeltpunkte in den neuen Bundesländern aufgewertet werden. Aktuell werden Rentenpunkte in Ostdeutschland mit dem Umrechnungsfaktor 1,042 multipliziert. Versicherte in Ostdeutschland bekommen also für das gleiche Gehalt etwas mehr Entgeltpunkte als in Westdeutschland. Seit 2018 wird diese Unterscheidung in Ost- und Westzeiten im Rentenrecht aber abgebaut. Der Umrechnungsfaktor fällt deshalb in den nächsten Jahren schrittweise geringer aus. Mit der endgültigen Rechtsangleichung zum 1. Januar 2025 wird er dann ganz wegfallen.
Alles rund um die Rente auf test.de
- Früher in Rente
- Basiswissen Rente mit 63
Professionelle Hilfe Rentenberatung im Praxistest
Vorbereitung für den Ruhestand Finanzplan für die Rente
Rente für schwerbehinderte Menschen Früher in den Ruhestand
Betriebsrente Basiswissen Betriebliche Altersvorsorge
Rente und Scheidung Basiswissen Versorgungsausgleich
Wenn das Geld nicht reicht Grundsicherung im Alter
Die neue Grundrente Wie hoch sie ausfällt und wer profitiert
Der Rentenwert ist im Westen höher
Der zweite entscheidende Einfluss auf die Rentenhöhe ist der Rentenwert. Er besagt, wie viel ein Entgeltpunkt in diesem Jahr wert ist. Derzeit beträgt der Rentenwert in Westdeutschland 34,19 Euro und in Ostdeutschland 33,47 Euro. Die Werte steigen im Juli 2022. Im Rahmen der Wiedervereinigung wurde der Rentenwert in Ostdeutschland niedriger angesetzt. Auch er wird jetzt aber stufenweise angeglichen.
Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
Übrigens: Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur etwas für Arbeitnehmer. Auch Selbstständige wie Bäcker, Tennislehrer, Schauspieler, Autoren, Optiker oder Hebammen sind Pflichtversicherte im gesetzlichen Rentensystem. Ihr Nachteil gegenüber Arbeitnehmern: Während bei diesen der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags tragen muss, schultern viele pflichtversicherte Selbstständige ihren obligatorischen Rentenbeitrag alleine. Und der ist für einige von ihnen recht happig. Ihr Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent ihres Einkommens. Sie können sich aber auch entscheiden, einen monatlichen Pauschalbeitrag zu zahlen. Existenzgründer können sich in den ersten drei Jahren für einen reduzierten Rentenbeitrag entscheiden. Freiwillig versicherte Selbstständige können ihre Beitragshöhe dagegen relativ frei wählen. Umfassende Informationen bietet unser Special Altersvorsorge für Selbstständige.
Freiwillige Rentenversicherung möglich
Alle nicht pflichtversicherten Selbstständigen und Freiberufler können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Unbedingt sollten sie dies tun, wenn sie bereits einige Zeit gesetzlich pflichtversichert waren, aber nicht auf die für eine Altersrente notwendige Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommen. Die bis dahin fehlenden Jahre können sie mit freiwilligen Beiträgen auffüllen und sich so eine gesetzliche Rente sichern. Aber auch sonst ist die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige im Vergleich zu privaten Vorsorgemöglichkeiten aktuell attraktiv. Für alle, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, lohnen sich freiwillige Einzahlungen derzeit besonders.
Tipp: Unsere Untersuchung Freiwillige Rentenbeiträge zeigt, wann die gesetzliche Rente als Altersvorsorge für Selbstständige sinnvoll ist und mit wie viel Rente sie für ihre Beiträge rechnen können.
Rechner freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
Unser Rechner zeigt, um wie viel die gesetzliche Rente durch freiwillige Beiträge steigt:
{{data.error}}
{{accessMessage}}
{{col.comment.i}} {{comment.i}} |
---|
{{col.comment.i}} {{comment.i}} |
---|
{{col.comment.i}} {{comment.i}} |
---|
- {{item.i}}
- {{item.text}}
Das Rentenniveau sinkt, die Rente steigt
Das Rentenniveau, das „Sicherungsniveau vor Steuern“, wie die Bundesregierung sagt, setzt die Rente eines Ruheständlers, der 45 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, ins Verhältnis zum durchschnittlichen Beschäftigten-Nettoeinkommen. Laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung beträgt das Rentenniveau derzeit 48,2 Prozent. Nach den Plänen der Bundesregierung soll es bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Ein Absinken des Rentenniveaus heißt aber nicht, dass die individuellen Renten sinken. Die Renten werden auch künftig steigen, aber voraussichtlich nicht so stark wie die Einkommen.
Berechnen Sie Ihren Rentenbeginn
Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie unter den entsprechenden Links.
Rechner Renteneintritt
{{data.error}}
{{accessMessage}}
{{col.comment.i}} {{comment.i}} |
---|
{{col.comment.i}} {{comment.i}} |
---|
{{col.comment.i}} {{comment.i}} |
---|
- {{item.i}}
- {{item.text}}
Das Rentenalter steigt für jeden Jahrgang
Das reguläre Rentenalter für die Arbeitnehmer steigt schrittweise an. Je nach Jahrgang müssen die Versicherten länger arbeiten, um die volle Rente ohne Abschläge zu erhalten. Der Renteneintritt verschiebt sich: Menschen, die 1956 geboren wurden, dürfen beispielsweise mit 65 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann tatsächlich die beschlossene Rente mit 67.
Geburtsjahr |
Regulärer Rentenbeginn im Alter von … |
1955 |
65 Jahre + 9 Monaten |
1956 |
65 Jahren + 10 Monaten |
1957 |
65 Jahren + 11 Monaten |
1958 |
66 Jahren |
1959 |
66 Jahren + 2 Monaten |
1960 |
66 Jahren + 4 Monaten |
1961 |
66 Jahren + 6 Monaten |
1962 |
66 Jahren + 8 Monaten |
1963 |
66 Jahren + 10 Monaten |
Ab 1964 |
67 Jahren |
Wer früher in Rente gehen kann
Der Renteneintritt ist für viele Menschen eine magische Grenze. Wer 1956 geboren wurde, kann 2022 in Rente gehen, sobald er 65 Jahre und 10 Monate alt ist. Doch nicht jeder Versicherte will oder kann bis zu seiner Regelaltersgrenze arbeiten. Es gibt verschiedene Wege, schon früher in Rente zu gehen:
- Altersrente für langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 35 Jahren. Bei dieser Variante muss der Frührentner Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Jeder Monat vorgezogene Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag. Beim Jahrgang 1964, der regulär mit 67 Jahren in Rente geht, sind es 14,4 Prozent Abschlag. Wichtig zu beachten: Durch den früheren Renteneintritt sammelt der Versicherte weniger Entgeltpunkte als wenn er bis zu seinem regulären Rentenalter gearbeitet hätte.
Tipp: Alle Informationen zu den Kosten eines früheren Renteneintritts und den Möglichkeiten, die finanziellen Auswirkungen auszugleichen, finden Sie im Special Früher in Rente. - Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren. Bei dieser Variante steigt das Eintrittsalter für den Rentenbeginn (zwischen dem Alter von 63 Jahren und zwei Monaten für Jahrgang 1953 und 65 Jahren für alle ab 1964 Geborenen). Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an. Aber die fehlenden Rentenzeiten bis zur regulären Altersgrenze sorgen auch hier für weniger Rente.
- Früher als andere können auch Schwerbehinderte abschlagsfrei in Rente gehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Wann genau schwerbehinderte Arbeitnehmer erstmals Rente beziehen können, hängt – wie bei der Regelaltersgrenze – von ihrem Geburtsjahr ab.
Tipp: Genauere Informationen zu den Regelungen für die Rente für Schwerbehinderte finden Sie im Special Rente für Schwerbehinderte.
Ausführliche Tabellen, wer wann in Rente gehen darf, finden Sie in unserem Special Rente mit 63.
Tipp: Wer berät zur Altersvorsorge und wie bereite ich mich auf die Beratung vor? Das erklärt unser Special Rentenberatung im Praxistest.
Geringer Verdienst: Weniger Beitrag, oft etwas mehr Rente
Beschäftigte, die mit einem Teilzeit- oder Vollzeitjob zwischen gut 450 und 1 300 Euro im Monat verdienen, zahlen seit Juli 2019 weniger Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer weniger als 850 Euro bekommt, zahlt schon jetzt ein paar Euro weniger. Durch das Rentenpaket werden auch Einkommen darüber entlastet. Ein paar Euro mehr Rente gibt es für kleine Einkommen.
Länger arbeiten trotz Rentenalter
Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, müssen nicht zwangsläufig in Rente gehen. Wenn der Rentner seine Regelaltergrenze erreicht hat, kann er seine Rente beantragen und trotzdem weiterarbeiten. Der Rentner bekäme dann seine Rente und hätte zusätzlich sein Einkommen. Er kann sich dann entscheiden, auch nach Bewilligung der Regelaltersrente weiter seinen Rentenbeitrag in die Rentenkasse einzuzahlen. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber allerdings mitteilen, dass er weiter Rentenbeiträge zahlen möchte. Er erhöht damit seine Rente weiter, obwohl er schon eine Rente bezieht.
Den Rentenantrag aufschieben
Wenn der Versicherte die Rente erst später beantragt, steigt sie. Für jeden Monat, den er später als sein Regelrentenalter in Rente geht, erhöht sich seine Rente um 0,5 Prozentpunkte. Beantragt er seine Rente also erst zwölf Monate nach seinem regulären Renteneintritt, würde sich seine Rente um 6 Prozent erhöhen. Davon unabhängig würde er mit seinem Rentenbeitrag durch die Arbeit weitere Entgeltpunkte sammeln.
Tipp: Beispielrechnungen für die einzelnen Möglichkeiten über das Rentenalter hinaus zu arbeiten finden Sie in unserem test.de-Special Mit der Flexirente zum Rentenplus.
Mehr Rente durch Pflegezeiten und Erziehungszeiten
Nicht nur für klassische Erwerbstätigkeit gibt es Punkte aufs eigene Rentenkonto. Auch unbezahlte Arbeit mit hohem gesellschaftlichen Wert wird bei der Rente berücksichtigt. So etwa bei Menschen, die ihre Angehörigen pflegen. Die Rentenkasse erkennt Pflegezeit an, wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat. Den Pflegegrad legt die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung fest.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Der Pflegende muss für die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche regelmäßig an mindestens zwei Tagen aufwenden.
- Er darf neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
- Er darf keine Vollrente wegen Alters beziehen, sollte er die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Unser Special Rente für Pflegende zeigt, wie sich der ehrenamtliche Einsatz auf die Rente auswirkt.
Unser Rat
- Konto klären.
- Wenn Sie nicht sicher sind, ob alle Rentenansprüche, die Ihnen für Kindererziehung, Pflege, Freiwilligendienste oder Wehrdienst zustehen, bereits korrekt erfasst sind, machen Sie frühzeitig einen Termin zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Termine können Sie online oder telefonisch buchen (deutsche-rentenversicherung.de und Tel. 0 800 / 10 00 48 00).
- Kümmern.
- Bei Eltern und Pflegenden werden Rentenzeiten nicht automatisch anerkannt. Nötig ist ein Antrag, eine Erklärung oder das Ausfüllen eines Fragebogens.
- Aufstocken.
- Reduzieren Sie Ihre Arbeit, um ein Ehrenamt auszuüben, können Sie Ihre Rentenbeiträge unter Umständen aufstocken. Erkundigen Sie sich bei der Rentenversicherung.
- Finanztest-Artikel.
- In dem PDF links oben finden Sie weitere ausführliche Informationen zu Rentenansprüchen von Eltern, Pflegenden und Menschen, die Freiwilligen- oder Wehrdienst leisten.
Erziehungszeit: Pro Kind maximal drei Rentenpunkte
Auch Eltern, die den Nachwuchs großziehen, den das alternde Deutschland dringend braucht, erwerben Rentenansprüche ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen. Als Kindererziehungszeiten werden sie Mutter oder Vater aufs Rentenkonto gut geschrieben und sorgen für ein Rentenplus. Wie hoch es pro Kind nach derzeitigen Werten ist, zeigt die Tabelle unten. Eltern, deren Kinder ab 1992 geboren wurden, erhalten pro Kind drei Entgeltpunkte auf ihr Rentenkonto. Ein Entgeltpunkt entspricht Beiträgen in Höhe des jeweiligen Durchschnittsverdienstes eines Jahres. Mutter oder Vater bekommen für die Kindererziehung eines Kindes also so viel Rente, als hätten sie drei Jahre lang durchschnittlich verdient. Die Beiträge für sie übernimmt der Bund. Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, bekommen zweieinhalb Rentenpunkte pro Kind gutgeschrieben.
Tabelle: So steigt die Rente durch Kinder
Anzahl Kinder |
Rentenplus / Monat |
|||
West (Euro) |
Ost (Euro) |
|||
Geburt ... |
Geburt ... |
|||
bis 1991 |
ab 1992 |
bis 1991 |
ab 1992 |
|
1 |
85 |
103 |
84 |
100 |
2 |
171 |
205 |
167 |
201 |
3 |
256 |
308 |
251 |
301 |
4 |
342 |
410 |
335 |
402 |
Stand 01.01.2022
Auch Väter können Erziehungszeiten bekommen
Erziehungszeiten für ein Kind bekommt nur ein Elternteil angerechnet – derjenige, der sich überwiegend um das Kind kümmert. Teilen sich Mutter und Vater die Aufgabe, hat in der Regel die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll sie dem Vater angerechnet werden, müssen Eltern dies gemeinsam gegenüber der Rentenversicherung erklären. Wichtig: Die Erklärung gilt für maximal zwei Monate rückwirkend.
Bei hohem Einkommen kein Plus durch Erziehungszeiten
Meist bekommen Eltern die Rentenpunkte für die Erziehungszeit zusätzlich zu Rentenpunkten aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Allerdings nur, solange ihr Verdienst nicht zu hoch ist. Denn Versicherte können generell nicht mehr als gut zwei Entgeltpunkte pro Jahr erhalten. Bei Eltern, die während der ersten drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes mehr als das Doppelte des Durchschnittseinkommens verdienen, erhöht die Erziehungszeit die Rente nicht. Mehr zum Thema Erziehungszeit und Mütterrente finden Sie in unserem Special Rente für Kindererziehung.
Das Rentensystem braucht Kinder
Dass es sich gerade bei den Rentenpunkten für Eltern nicht um soziale Wohltaten handelt, betont Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität in Bochum. Seine Berechnungen aus dem Jahr 2016 ergaben, dass jedes Kind dem Rentensystem knapp 160 000 Euro mehr bringt, als es dieses kosten wird. „Neben ihren eigenen Rentenbeiträgen leisten Eltern durch ihre Kinder einen generativen Beitrag für den Erhalt des Systems“, erklärt er und bemängelt, dass die individuellen Rentenansprüche zu stark an die finanziellen Beiträge gekoppelt sind, die in der Erwerbsphase gezahlt werden.
Großer gesamtwirtschaftlicher Wert
Einen großen gesamtwirtschaftlichen Wert bescheinigt auch Norbert Schwarz, Referatsleiter im Statistischen Bundesamt, den unbezahlten Leistungen privater Haushalte. Bereits 2013 hatte die Behörde unbezahlte Hausarbeit, Pflege und Kinderbetreuung sowie ehrenamtliche Tätigkeit zu bezahlter Arbeit ins Verhältnis gesetzt. Mit 826 Milliarden Euro war der rechnerische Wert unbezahlter Arbeit höher als die Summe der Nettogehälter aller Arbeitnehmer zusammen. Die lag bei 780 Milliarden Euro. „An diesem Verhältnis dürfte sich bis heute wenig geändert haben“, sagt er.
Soziales Jahr, ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst
Auch viele junge Menschen engagieren sich für das Gemeinwohl, etwa wenn sie ein freiwilliges soziales oder ökologischen Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Sie erhöhen mit ihrem gesellschaftlichen Engagement ihre Rentenansprüche, ohne dass sie Rentenbeiträge an die Rentenkasse zahlen müssen. Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr können nur Jüngere bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres leisten. Bundesfreiwilligendienst können auch Ältere leisten. Rentenrechtlich gibt es dabei kaum Unterschiede. Die Rentenversicherungsbeiträge für die Freiwilligen zahlen die Einrichtungen, die sie einsetzen. Träger können soziale oder kulturelle Einrichtungen sein, etwa Schulen, Sportvereine, Behindertenwerkstätten oder Naturschutzverbände. Die Einsatzstelle muss die Dienstleistenden beim Rentenversicherungsträger anmelden und ihm alle relevanten Informationen übermitteln.
Rentenplus für Freiwilligendienst hält sich in Grenzen
Allzu viel können Freiwillige rentenmäßig allerdings nicht erwarten. Die Beiträge bemessen sich auf Grundlage des Taschengelds, das die Einsatzstellen ihnen zahlen. Hinzu kommen Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung, die als geldwerter Vorteil ebenfalls in die Berechnung einfließen. Wie hoch Taschengeld und Sachleistungen sind, hängt von der Einsatzstelle ab. Für 2022 sind es maximal 423 Euro Taschengeld im Monat. Dazu können noch Sachleistungen kommen. Darauf zahlen die Einsatzstellen 18,6 Prozent an Rentenbeitrag. Das monatliche Rentenplus durch den Freiwilligendienst liegt dann nach heutigen Werten später im besten Fall bei rund neun Euro.
13 Irrtümer rund um die Rente
Wiedervereinigung, längere Lebenserwartung, niedrige Geburtenrate, Digitalisierung der Arbeitswelt – unser Rentensystem mit seinen rund 78 Millionen Versicherten muss sich ständig gesellschaftlichen Veränderungen anpassen. Und mit jeder Änderung gesellen sich neue Missverständnisse zu jenen, die sich seit Jahren halten. Finanztest greift die häufigsten auf.
Die Rentenbeiträge sind immer weiter angestiegen
Nein. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen. In den letzten 25 Jahren lag er fast immer höher – 1997 etwa bei 20,3 Prozent.
Die gesetzliche Rente wird immer weiter sinken
Nein. Die individuellen Renten sinken nicht. Das ist durch die staatliche Rentengarantie sogar gesetzlich ausgeschlossen. Auf lange Sicht könnten sie aber weniger stark steigen, als die Löhne es durchschnittlich tun.
Die Ostdeutschen sind bei der Rente benachteiligt
Nein. Das Gegenteil ist richtig. Arbeitnehmer im Osten bekommen für die gleiche Einzahlung mehr Rente als im Westen.
Beispiel. Der Leipziger Michael Otte verdient im Jahr 2022 insgesamt 38 901 Euro und zahlte zusammen mit seinem Arbeitgeber 7 236 Euro an Rentenbeiträgen. Nach derzeitigen Werten schreibt ihm die Rentenkasse dafür Rentenansprüche im Wert von 34,86 Euro im Monat auf seinem Rentenkonto gut. Der Kölner Gereon Keller verdient genauso viel und die gleiche Summe an Rentenbeiträgen fließt an die Rentenkasse. Ihm schreibt diese dafür aber nur Anwartschaften im Wert von aktuell 34,19 Euro gut.
Viele Menschen haben dennoch den Eindruck, Arbeitnehmer in Ostdeutschland bekämen weniger Rentenansprüche für ihre Beiträge als in Westdeutschland. Das liegt am Rentenwert, der im Osten niedriger ist. Er gibt an, wie hoch die monatliche Rente für einen Versicherten mit Durchschnittsverdienst in einem bestimmten Kalenderjahr ist. Er liegt derzeit bei 34,19 Euro im Westen und 33,47 Euro im Osten. Allerdings wertet die Rentenkasse die Ostgehälter künstlich auf, und zwar anhand eines bestimmten Umrechnungsfaktors. Der sorgt dann dafür, dass Ottes Anwartschaften höher ausfallen als Kellers.
Konkret: 2022 liegt der Umrechnungsfaktor bei 1,042. Die Rentenkasse multipliziert Ottes Verdienst damit und tut so, als hätte er nicht 38 901 Euro verdient, sondern 40 535 Euro, und als seien 8 060 Euro statt 7 736 Euro an die Rentenkasse geflossen. Bis zum Jahr 2025 werden die Rentenwerte allerdings angeglichen und der Umrechnungsfaktor abgeschafft.
Nach mehr als 40 Jahren Arbeit müsste meine Rente viel höher ausfallen
Nicht unbedingt. Im deutschen Rentensystem kommt es nicht nur darauf an, wie lange Versicherte gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, sondern auch stark darauf, wie viel sie verdient haben.
Beispiel. Klaas Hinkel arbeitet im Hamburger Hafen. Er hat immer durchschnittlich verdient, 2022 entspricht das 38 901 Euro im Jahr. Nach insgesamt 40 Jahren Arbeit geht er in Rente. Er bekommt 1 368 Euro im Monat von der Rentenkasse.
Die Frankfurter Softwareentwicklerin Anna Rosinski hat nur 30 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt. Ihr Gehalt lag immer beim Doppelten eines Durchschnittsverdieners, für 2022 heißt das 77 802 Euro im Jahr. Ihre gesetzliche Rente beträgt 2 051 Euro im Monat. Obwohl sie zehn Jahre kürzer Rentenbeiträge gezahlt hat als Hinkel, liegt ihre Rente 683 Euro im Monat höher.
Ich gehöre zu den Top-Verdienern. Bei meinem Gehalt müsste die Rente viel höher ausfallen
Nein. Denn Arbeitnehmer mit sehr hohem Verdienst zahlen nicht auf ihr komplettes Einkommen Rentenbeiträge, sondern nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 84 600 Euro im Jahr. Für den Verdienst oberhalb dieser Grenze zahlen sie keine Beiträge und bekommen daraus später auch keine gesetzliche Rente.
Wenn ich nicht fünf Jahre einzahle, sind meine Beiträge verloren
Nein. Menschen, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, aber insgesamt nur auf eine Versicherungszeit von unter fünf Jahren kommen, können sich ihre eingezahlten Beiträge erstatten lassen. In vielen Fällen kann es aber günstiger sein, die fehlenden Zeiten durch freiwillige Beiträge auszugleichen und sich so eine Rente zu sichern. Die Rentenversicherung hilft bei der Entscheidung (siehe oben unter „Das Wichtigste in Kürze“).
Ob ich eine Ost- oder Westrente erhalte, hängt vom Wohnort ab
Nein. Ob ein Versicherter eine Ost-, West- oder eine Mischrente erhält, hängt von seinen jeweiligen Beschäftigungsorten ab. Hat er zunächst 20 Jahre in Düsseldorf gearbeitet, dann 20 Jahre in Dresden und verbringt seinen Ruhestand wieder im Rheinland, berechnet sich seine Rente je zur Hälfte nach West- und Ost-Werten. Das gilt auch für spätere Rentenerhöhungen. Auch die werden anteilig nach seinen Beschäftigungszeiten im Osten oder Westen berechnet.
Die „Rente mit 63“ beginnt mit 63 Jahren
Das ist falsch. Das Renteneintrittsalter der „Rente für besonders langjährig Versicherte“ – so ihre offizielle Bezeichnung – lag zwar bei 63 Jahren, als sie 2014 eingeführt wurde. Ihr Renteneintrittsalter steigt aber stufenweise auf 65 Jahre an. Wer 1958 geboren wurde, kann sie erst mit 64 Jahren nutzen. Sie wurde eingeführt, um Langzeitversicherten mit mindestens 45 Versicherungsjahren einen früheren Rentenstart ohne Abschläge zu ermöglichen. Es gibt tatsächlich eine „Rente mit 63“. Die ist mit dieser Bezeichnung aber meist nicht gemeint. Es ist die „Rente für langjährig Versicherte“, die es Versicherten mit mindestens 35 Versicherungsjahren erlaubt, ihre Rente mit 63 Jahren zu beziehen. Dafür werden teils kräftige Abschläge fällig. Ihr individuelles Eintrittsalter können Sie in unserem Special Rente mit 63 berechnen.
Tipp: Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie mögliche Renteneintrittstermine berechnen.
Abschläge fallen weg, sobald ich das reguläre Rentenalter erreiche
Nein. Wenn Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn fällig werden, bleiben sie dauerhaft. Jeder Monat, den Versicherte vor ihrem regulären Renteneintrittsalter in Altersrente gehen, kostet sie 0,3 Prozent ihrer Rente. Zumindest immer dann, wenn sie nicht auf insgesamt mindestens 45 Versicherungsjahre kommen. Wer beispielsweise drei Jahre früher geht, muss mit Abschlägen von 10,8 Prozent rechnen – für den Rest seines Lebens.
Die gesetzliche Rente wird voll besteuert
Voll besteuert wird derzeit keine einzige gesetzliche Rente. Nur teilweise unterliegt sie der Steuerpflicht. Dafür sorgt der Rentenfreibetrag. Allerdings steigt ihr steuerpflichtiger Anteil jedes Jahr. Waren für alle, die 2005 oder früher ihre erste Rente bezogen haben, noch 50 Prozent steuerfrei, sind es für Neurentner im Jahr 2022 nur noch 18 Prozent. Das Finanzamt ermittelt für jeden Rentner persönlich den Freibetrag. Der bleibt während des gesamten Ruhestands gleich. Das Finanzamt legt ihn endgültig zum Ende des zweiten Jahres im Ruhestand fest. Rentensteigerungen im ersten Jahr werden noch für den Steuerfreibetrag berücksichtigt. Alle späteren Steigerungen werden steuerpflichtig. Wer im Jahr 2022 in Rente geht, muss bereits 82 Prozent seiner Anfangsrente versteuern, nur 18 Prozent sind steuerfrei. Neurenten ab 2040 sind dann komplett steuerpflichtig. In der Übergangsphase kann es allerdings dazu kommen, dass künftige Rentnerinnen und Rentner von einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung betroffen sein werden. Der Bundesfinanzhof hat nun erstmals Rechenparameter aufgestellt, wie Letzteres zu prüfen ist. Aber auch eine komplette Steuerpflicht heißt noch lange nicht, dass auf die gesamte Rente Steuern anfallen. Auch ohne Rentenfreibetrag gilt etwa noch der steuerfreie Grundfreibetrag oder Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.
Es gibt keine Altersteilzeit mehr
Das ist nicht richtig. Arbeitnehmer können weiterhin mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbaren. Allerdings fördert die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr die Aufstockung des Gehalts und der Rentenversicherungsbeiträge. Alles dazu in unserem Artikel Altersteilzeit.
Die Aufteilung der Rente bei einer Scheidung ist endgültig
Nicht immer. Versicherte können die Aufteilung rückgängig machen, wenn der Expartner die Rente vor seinem Tod nicht länger als drei Jahre bezogen hat. Dafür müssen sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Rückübertragung der im Versorgungsausgleich geteilten Rentenansprüche stellen. Auch wenn der verstorbene Ex-Partner seine Rente länger als 36 Monate bezogen hat, gibt es manchmal die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich zu ändern oder aufzuheben. Aussicht auf Erfolg haben Geschiedene, wenn der Versorgungsausgleich nach altem Recht durchgeführt wurde und sich der bei der Scheidung festgelegte Ausgleichswert deutlich geändert habe, etwa durch neue Gesetze. Das alte Recht galt von 1977 bis August 2009, mit einer einjährigen Übergangsfrist. Ein Antrag reicht in diesem Falle nicht. Der Weg führt immer über das Familiengericht. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Special Versorgungsausgleich.
Selbstständige können sich nicht rentenversichern
Doch. Einige müssen das sogar tun, etwa selbstständige Lehrer und Künstler. Sie sind rentenversicherungspflichtig. Alle anderen können sich freiwillig gesetzlich rentenversichern und ihren Beitrag relativ frei wählen. Er muss im Jahr 2022 bei mindestens 83,70 Euro im Monat liegen und darf höchstens 1 311,30 Euro im Monat betragen.
-
Frührente So klappt die Rente mit 63
- Viele Menschen können früher in Rente gehen. Wer lange gearbeitet hat, muss dabei kaum Einbußen hinnehmen. Wir bringen alle wichtigen Informationen zur Rente mit 63.
-
Altersvorsorge für Frauen So sichern Sie sich eine angemessene Rente
- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Doch Frauen sollten sich in Sachen Altersvorsorge noch breiter aufstellen. Sie machen zu Hause die meiste Arbeit, riskieren...
-
Kindererziehungszeiten Rente für Eltern
- Mütter und Väter stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu: Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Mütterrente, Kinderzuschlag. Ein Überblick.
26 Kommentare Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ich weiß allerdings nicht wie sich das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz verträgt.
Man braucht nur ins Ausland umziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und schon wird die Rente zu 100% besteuert!!!
Obwohl man die gleichen Beiträge eingezahlt hat!
Das scheint eine Art der Vergeltung zu sein :-(
*: Allgemein erlaube ich mir die Anmerkung: test.de ist nicht Facebook. Wir versuchen dort den Austausch mit den Usern sachlich zu halten und eben nicht Wut, Ärger, etc. den freien Lauf zu lassen. - ...habe gerade mein, seit 1991 bestehendes Abo gekündigt, - Herr *...! Wenn SIE mit meinen "emotionalen Kommentaren" nicht umgehen können, sogar den Vergleich mit Facebook nicht scheuen, kann ich test.de nicht weiter unterstützen! Eine Frechheit ist es meine nervlich angespannte Situation durch 3 gerichtliche Instanzen, zur Startgutschrift VBL, zu ignorieren und meine Erfahrungen mit VBL auf Facebook-Niveau herab zu ziehen, möchte ich hiermit öffentlich machen. Mit einem Mitschnitt der ZDF-Sendung Frontal 2009 versuche ich diese Ungerechtigkeit über Youtube publik zu machen, weil gerichtlich seit 2004 "nur" eine Neuberechnung erzielt wurde!
https://www.youtube.com/watch?v=r_tC1GS-FvA - 6Min40Sec oder https://www.youtube.com/watch?v=tX3gKp94DxI gekürzt 4Min1
*Name des Mitarbeiters der Stiftung Warentest vom Moderator gelöscht
Warum müssen in Deutschland die arbeitenden Bürger (außer Beamte) sich mit dieser Art gesetzlichen/staatlichen Rente = Almosen zufrieden geben? In den Niederlanden bekommt jeder Bürger eine Grundrente von über 1.200,- Euro + 2. Säule (schwankend). Somit sind bis über 2000,- Euro drin. Rund um Deutschland z.B. Österreich, Dänemark und ... bekommen das besser hin.
Die Leute im Osten wurden ja schon immer betrogen, jetzt merken das viele Leute auch in den alten Ländern wie sie über den Tisch gezogen wurden. Besonders die Betriebsrenten verflüchtigen sich zu Portosummen, weil alles versteuert wird und die vollen Sozialabgaben zu zahlen sind - obwohl alles schon versteuert und auch Sozialabgaben bezahlt wurden. Besonders die VBL tut sich da hervor!!! Bisher hat noch kein Politiker etwas dagegen getan. Sogar der Petitionsausschuss antwortet nicht!
Hätte ich das vorher gewusst - dann hätte ich auf dem Kapitalmarkt vorgesorgt. Leider wird der einfache Bürger gläsern und somit zum Freiwild.
Alle schreiben von Abschlägen und weniger Rentenpunkten bei vorzeitiger Rente ab 63 Jahre. Stimmt, aber immer nur für die Monatsrente. Für die Lebenszeit kann es anders aussehen, da summiert sich die Rente von Rentenbeginn bis zum Tod. Wer nicht mindestens 80 Jahre alt wird, erhält bei Rentenbeginn mit 63 in Summe der Rentenjahre mehr Rente als derjenige, der länger arbeitet und etwas mehr Monatsrente erhält. Dies ist so, da die erhaltene Rente in der Zeit zwischen 63. Lebensjahr und Beginn der Regelaltersrente durch eine höhere Monatsrente bei späterem Rentenbeginn bis zum 79. Lebensjahr nicht mehr eingeholt wird. Nur wer 80 Jahre und älter wird, erhält mehr Rente bei späterem Rentenbeginn.
@eumelinehh: Ja, da haben Sie Recht. Durch den früheren Renteneintritt sammelt der Versicherte weniger Entgeltpunkte als wenn er bis zu seinem regulären Rentenalter gearbeitet hätte. Unter dem Punkt "Altersrente für langjährig Versicherte" finden Sie unsere Ausführungen dazu: https://www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0/
In dem Artikel zum früheren Renteneintritt finden Sie dafür Berechnungsbeispiele:. (maa)