
Pflege und Zuwendung sind nicht in Geld aufzuwiegen.
Wer zuhause pflegt, bekommt einen Rentenzuschlag. Jedes Jahr Pflege steigert die Monatsrente um bis zu 21 Euro.
Für viele Menschen ist die Pflege eines Angehörigen selbstverständlicher Teil ihres Alltags. 1,7 Millionen Menschen werden zuhause gepflegt. Wer seine Eltern oder andere Verwandte pflegt, muss meist im Job kürzer treten. Anders wäre die Pflege oft gar nicht zu schaffen.
Der Staat wird durch diese Arbeit der Angehörigen gewaltig entlastet. Weil sie den Pflegekassen jedes Jahr Milliarden Euro Ausgaben ersparen, bekommen sie einen kleinen Aufschlag auf die Rente. Zum Ausgleich.
Denn wer weniger Zeit berufstätig ist, hat weniger Rentenansprüche im Vergleich zu Kollegen, die Vollzeit arbeiten. Um diesen Nachteil wenigstens ein bisschen wettzumachen, zahlt die zuständige Pflegeversicherung für den Pflegenden Rentenversicherungsbeiträge.
Pflegekasse zahlt auf Antrag
Die Rentenbeiträge für Pflegende fließen nur, wenn der Pflegebedürftige in eine der drei Pflegestufen eingestuft wurde. Der Pflegebedürftige kann bei seiner Pflegeversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, einen Antrag auf Anerkennung der Pflege stellen. Wird er bewilligt, meldet die Pflegekasse den Pflegenden bei der Rentenversicherung an und zahlt für ihn Beiträge. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten. Je nach Pflegestufe und Umfang der Pflege wird ein Prozentsatz dieses Einkommens zugrunde gelegt.
In der Pflegestufe I sind es knapp 27 Prozent des Durchschnittseinkommens; in der Pflegestufe III und bei einem Pflegeaufwand von 28 Stunden sind es 80 Prozent. Die Pflegekasse zahlt den Rentenbeitrag ein, der für dieses Gehalt fällig wäre.
In den alten Bundesländern steigert dies derzeit bei einem Jahr Pflege die Rente um bis zu 21 Euro im Monat, im Osten beträgt der zusätzliche Rentenanspruch bis zu knapp 20 Euro Tabelle: Je schwerer die Pflege, desto höher die Rente.
14 Stunden pro Woche genügen
Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge, wenn der Pflegende den Angehörigen mindestens 14 Stunden pro Woche zuhause betreut.
Die 14 Stunden können auch an den Wochenenden zusammenkommen, wenn der Pflegebedürftige unter der Woche in einem Pflegeheim lebt und nur noch die Wochenenden zuhause verbringt.
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