Gesetzliche Rente

Gesetzliche Rente: Helfen bringt Rente

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Gesetzliche Rente - Warum Versicherte auch Zeiten ohne Beiträge melden sollten

Pflege und Zuwendung sind nicht in Geld aufzuwiegen.

Wer zuhause pflegt, bekommt einen Renten­zuschlag. Jedes Jahr Pflege steigert die Monats­rente um bis zu 21 Euro.

Für viele Menschen ist die Pflege eines Angehörigen selbst­verständlicher Teil ihres Alltags. 1,7 Millionen Menschen werden zuhause gepflegt. Wer seine Eltern oder andere Verwandte pflegt, muss meist im Job kürzer treten. Anders wäre die Pflege oft gar nicht zu schaffen.

Der Staat wird durch diese Arbeit der Angehörigen gewaltig entlastet. Weil sie den Pflegekassen jedes Jahr Milliarden Euro Ausgaben ersparen, bekommen sie einen kleinen Aufschlag auf die Rente. Zum Ausgleich.

Denn wer weniger Zeit berufs­tätig ist, hat weniger Renten­ansprüche im Vergleich zu Kollegen, die Voll­zeit arbeiten. Um diesen Nachteil wenigs­tens ein biss­chen wett­zumachen, zahlt die zuständige Pflege­versicherung für den Pflegenden Renten­versicherungs­beiträge.

Pflegekasse zahlt auf Antrag

Die Rentenbeiträge für Pflegende fließen nur, wenn der Pflegebedürftige in eine der drei Pfle­gestufen einge­stuft wurde. Der Pflegebedürftige kann bei seiner Pflege­versicherung, egal ob gesetzlich oder privat, einen Antrag auf Anerkennung der Pflege stellen. Wird er bewil­ligt, meldet die Pflegekasse den Pflegenden bei der Renten­versicherung an und zahlt für ihn Beiträge. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Durch­schnitts­einkommen aller Renten­versicherten. Je nach Pfle­gestufe und Umfang der Pflege wird ein Prozent­satz dieses Einkommens zugrunde gelegt.

In der Pfle­gestufe I sind es knapp 27 Prozent des Durch­schnitts­einkommens; in der Pfle­gestufe III und bei einem Pfle­geaufwand von 28 Stunden sind es 80 Prozent. Die Pflegekasse zahlt den Rentenbeitrag ein, der für dieses Gehalt fällig wäre.

In den alten Bundes­ländern steigert dies derzeit bei einem Jahr Pflege die Rente um bis zu 21 Euro im Monat, im Osten beträgt der zusätzliche Renten­anspruch bis zu knapp 20 Euro Tabelle: Je schwerer die Pflege, desto höher die Rente.

14 Stunden pro Woche genügen

Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge, wenn der Pflegende den Angehörigen mindestens 14 Stunden pro Woche zuhause betreut.

Die 14 Stunden können auch an den Wochen­enden zusammen­kommen, wenn der Pflegebedürftige unter der Woche in einem Pfle­geheim lebt und nur noch die Wochen­enden zuhause verbringt.

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Gelöschter Nutzer am 21.04.2014 um 12:32 Uhr

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