
Nicht nur eigene Beiträge bringen Rente. Müttern, Arbeitslosen, Pflegenden und Azubis greift der Staat unter die Arme.
Die Rente ist ein Abbild des Berufslebens. Nur wer durchgängig gearbeitet und ordentlich verdient hat, kann später mit einer auskömmlichen Rente rechnen. Das ist die Faustregel. Doch diese Regel allein wäre ungerecht, denn es gibt Gründe, warum Menschen weniger oder gar nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten: Eltern betreuen Kinder. Kinder pflegen Eltern. Andere werden arbeitslos und müssen eine Zeit ohne Job überbrücken. Wieder andere absolvieren ein Freiwilligenjahr oder eine Berufsausbildung. In all diesen Fällen zahlt der Staat Pflichtbeiträge in die Rentenkasse. Er greift auch denen unter die Arme, die am Anfang ihrer Berufsausbildung wenig verdienen.
Mindestzeit mit Hilfe des Staates
Die Beiträge des Staates sind nicht nur für die spätere Rentenhöhe wichtig, sondern auch für die Mindestversicherungszeit. Diese braucht jeder, um überhaupt eine Rente zu bekommen und auch, um vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können. Fünf Jahre sind nötig, damit es überhaupt Rente gibt. 15 Jahre müssen Frauen nachweisen, die vor 1952 geboren worden sind und vor ihrem 65. Lebensjahr in Rente gehen wollen. Auch Schwerbehinderte und langjährig Versicherte können früher aufhören, wenn sie lange genug versichert waren.
Schulzeit ist Rentenzeit
Zeiten von Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten zählen zur Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt. Auch Schul- und Studienzeiten zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr werden angerechnet. Keine Rolle spielen sie für die Höhe der Rente. Eine Berufsausbildung wirkt dagegen rentensteigernd, egal ob sie in einem Betrieb oder an einer Fachschule, etwa für Erzieher oder für Krankenschwestern, stattfindet. Die Auszubildenden bekommen später einen Rentenzuschlag. Bis zu drei Jahre ihrer Ausbildung bis zum 25. Geburtstag werden höher bewertet. Ein Mensch, der in seinem gesamten Berufsleben 75 Prozent oder mehr vom Durchschnittsverdienst aller Versicherten verdient, bekommt rückwirkend auch für seine Ausbildung Beiträge für 75 Prozent des Durchschnittslohns gutgeschrieben. Dies ist das maximale Plus für die Ausbildung. Verdient ein Arbeitnehmer bis zur Rente im Schnitt beispielsweise nur 60 Prozent des Durchschnitts, bekommt er auch für seine Ausbildungsjahre entsprechend weniger Beiträge gutgeschrieben. Was die Ausbildung für die Rente wert war, erfährt der Versicherte also erst am Ende seines Arbeitslebens.
Bonus bei Erwerbsminderung
Endet das Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen viel früher als erwartet, gibt es es ebenfalls ein Rentenplus vom Staat. Muss ein Versicherter vor seinem 60. Geburtstag in Erwerbsminderungsrente gehen, wird er so gestellt als hätte er bis 60 so viel Beiträge gezahlt wie bisher im Durchschnitt.
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