Gesetzliche Rente Warum Versicherte auch Zeiten ohne Beiträge melden sollten

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Gesetzliche Rente - Warum Versicherte auch Zeiten ohne Beiträge melden sollten

Nicht nur eigene Beiträge bringen Rente. Müttern, Arbeits­losen, Pflegenden und Azubis greift der Staat unter die Arme.

Die Rente ist ein Abbild des Berufs­lebens. Nur wer durch­gängig gearbeitet und ordentlich verdient hat, kann später mit einer auskömm­lichen Rente rechnen. Das ist die Faust­regel. Doch diese Regel allein wäre ungerecht, denn es gibt Gründe, warum Menschen weniger oder gar nicht sozial­versicherungs­pflichtig arbeiten: Eltern betreuen Kinder. Kinder pflegen Eltern. Andere werden arbeitslos und müssen eine Zeit ohne Job über­brücken. Wieder andere absol­vieren ein Freiwil­ligen­jahr oder eine Berufs­ausbildung. In all diesen Fällen zahlt der Staat Pflicht­beiträge in die Rentenkasse. Er greift auch denen unter die Arme, die am Anfang ihrer Berufs­ausbildung wenig verdienen.

Mindest­zeit mit Hilfe des Staates

Die Beiträge des Staates sind nicht nur für die spätere Rentenhöhe wichtig, sondern auch für die Mindest­versicherungs­zeit. Diese braucht jeder, um über­haupt eine Rente zu bekommen und auch, um vorzeitig in den Ruhe­stand gehen zu können. Fünf Jahre sind nötig, damit es über­haupt Rente gibt. 15 Jahre müssen Frauen nach­weisen, die vor 1952 geboren worden sind und vor ihrem 65. Lebens­jahr in Rente gehen wollen. Auch Schwerbehinderte und lang­jährig Versicherte können früher aufhören, wenn sie lange genug versichert waren.

Schul­zeit ist Renten­zeit

Zeiten von Arbeits­losig­keit, Kinder­erziehungs­zeiten und Pflege­zeiten zählen zur Mindest­versicherungs­zeit, auch Warte­zeit genannt. Auch Schul- und Studien­zeiten zwischen dem 17. und 25. Lebens­jahr werden ange­rechnet. Keine Rolle spielen sie für die Höhe der Rente. Eine Berufs­ausbildung wirkt dagegen renten­steigernd, egal ob sie in einem Betrieb oder an einer Fach­schule, etwa für Erzieher oder für Kranken­schwestern, statt­findet. Die Auszubildenden bekommen später einen Renten­zuschlag. Bis zu drei Jahre ihrer Ausbildung bis zum 25. Geburts­tag werden höher bewertet. Ein Mensch, der in seinem gesamten Berufs­leben 75 Prozent oder mehr vom Durch­schnitts­verdienst aller Versicherten verdient, bekommt rück­wirkend auch für seine Ausbildung Beiträge für 75 Prozent des Durch­schnitts­lohns gutgeschrieben. Dies ist das maximale Plus für die Ausbildung. Verdient ein Arbeitnehmer bis zur Rente im Schnitt beispiels­weise nur 60 Prozent des Durch­schnitts, bekommt er auch für seine Ausbildungs­jahre entsprechend weniger Beiträge gutgeschrieben. Was die Ausbildung für die Rente wert war, erfährt der Versicherte also erst am Ende seines Arbeits­lebens.

Bonus bei Erwerbs­minderung

Endet das Arbeits­leben aus gesundheitlichen Gründen viel früher als erwartet, gibt es es ebenfalls ein Rentenplus vom Staat. Muss ein Versicherter vor seinem 60. Geburts­tag in Erwerbs­minderungs­rente gehen, wird er so gestellt als hätte er bis 60 so viel Beiträge gezahlt wie bisher im Durch­schnitt.

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Gelöschter Nutzer am 21.04.2014 um 12:32 Uhr

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