2025 Das ändert sich im neuen Jahr

2025 - Das ändert sich im neuen Jahr

Jahres­wechsel. Das neue Jahr 2025 bringt Änderungen in vielen Bereichen – wir fassen sie zusammen. © Getty Images / InspirationGP

Die Sozial­abgaben steigen 2025, aber auch Mindest­lohn und Wohn­geld. Briefe werden teurer, Doppel­namen gebräuchlicher, Amalgam und BPA haben ausgedient. Ein Über­blick.

Arbeit und Soziales

Der Mindest­lohn steigt, aber auch die Sozial­abgaben. In der Pflege­versicherung gibt es höhere Beiträge, aber auch mehr Leistung.

Gesetzlicher Mindest­lohn: Ange­hoben

41 Cent mehr. Am 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindest­lohn von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Parallel dazu erhöht sich die Verdienst­grenze im Minijob.

Minijob. Künftig ist es möglich, monatlich bis zu 556 Euro brutto wie netto zu verdienen (vorher 538 Euro). Für den Verdienst fallen zwar pauschal 2 Prozent Lohn­steuer an, doch die zahlt häufig der Arbeit­geber. Er über­nimmt auch die Sozial­abgaben. Jobbende sind zwar verpflichtet, einen Teil der Rentenbeiträge selbst zu tragen, aber von dieser Pflicht können sie sich befreien lassen.

Midijob. Verdienen Arbeitnehmende regel­mäßig zwischen 556,01 und 2 000 Euro brutto im Monat, müssen sie nur reduzierte Sozial­versicherungs­beiträge aufbringen.

Tipp: Sie üben eine gering­fügige Beschäftigung nebenbei aus? Wir erklären, welche Abgaben dafür anfallen und wie Sie beim Zusatzjob mehr Netto rausholen.

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Arbeiten oft zum Mindest­lohn: Beschäftigte in der Reinigungs­branche. © Getty Images / andresr

Neue Beitrags­bemessungs­grenzen: Sozial­abgaben steigen

Höhere Grenzen. Menschen mit höheren Einkünften müssen ab Januar 2025 mehr für ihre Sozial­abgaben bezahlen. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge erhoben werden, steigen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeits­losen­versicherung. Die Werte werden entsprechend der durch­schnitt­lichen Lohn­erhöhung 2023 angepasst.

Bundes­einheitlich. Ab 2025 gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung keine unterschiedlichen Werte mehr für West- und Ostdeutsch­land.

Grenzen je Sozial­versicherung

Brutto­lohn 2024 (Euro)

Brutto­lohn 2025 (Euro)

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Kranken- und Pflege­versicherung

Versicherungs­pflicht­grenze1)

5 775,00

69 300

6 150,00

73 800

Beitrags­bemessungs­grenze

5 175,00

62 100

5 512,50

66 150

Renten- und Arbeits­losen­versicherung

Beitrags­bemessungs­grenze

West: 7 550

Ost:   7 450

West: 90 600

Ost:   89 400

8 050

96 600

Legende

Quelle: Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales

Pflege­versicherung: Höhere Beiträge, mehr Leistung

Pflege­versicherungs­beitrag. Der Beitrags­satz zur sozialen Pflege­versicherung wird Anfang 2025 um 0,2 Prozent­punkte ange­hoben und liegt damit bei 4,2 Prozent der beitrags­pflichtigen Einnahmen, für Versicherte mit Kind sind es 3,6 Prozent.

Pflege­leistungen. Menschen, denen ein Pfle­gegrad zugesprochen wurde, erhalten ab Januar mehr Geld. Die Leistungen der Pflege­versicherung steigen um 4,5 Prozent. Besonders wichtig für alle, die einen Pfle­geall­tag finanzieren müssen, ist die Anpassung der monatlichen Zuschüsse (siehe Tabelle unten). Aber auch andere Zuschüsse steigen, etwa der Entlastungs­beitrag. Eine weitere Erhöhung der Leistungen ist zum 1. Januar 2028 geplant.

Tipp: Informationen zu den Zuschüssen und wem sie zustehen, finden Sie in unserem Special Pflegeversicherung.

Pfle­gegrad

Pflege durch Angehörige (Euro)

Pflege durch Pflege­dienst (Euro)

Pflege im Pfle­geheim (Euro)

2

Von 332 auf 347

Von 761 auf 796

Von 770 auf 805

3

Von 573 auf 599

Von 1 432 auf 1 497

Von 1 262 auf 1 319

4

Von 765 auf 800

Von 1 778 auf 1 859

Von 1 775 auf 1 855

5

Von 947 auf 990

Von 2 200 auf 2 299

Von 2 005 auf 2 096

Legende

Stand: 26. November 2024

Quellen: Bundes­gesund­heits­ministerium, Bundes­verwaltungs­amt

Brückentage: Urlaub sparen

Verlängerte Wochen­enden. Davon gibt es im kommenden Jahr einige. So fällt der Tag der Arbeit (1. Mai) auf einen Donners­tag. Wer einen Tag Urlaub nimmt, bekommt vier Tage frei. Der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) fällt auf einen Freitag – drei Tage frei ganz ohne Urlaubs­antrag.

Regionale Feiertage. Fronleichnam (Donners­tag, 19. Juni), Mariä Himmel­fahrt (Freitag, 15. August) und der Reformationstag (Freitag, 31. Oktober) bringen in einigen Bundes­ländern zusätzlich extra Zeit zum Durch­schnaufen – in den beiden letzteren Fällen ohne den Einsatz von Urlaubs­tagen. Auf Samstag fallen 2025 leider der interna­tionale Frauentag (8. März, Feiertag in Berlin und Meck­lenburg- Vorpommern), der Welt­kinder­tag (20. September, Feiertag in Thüringen) und Allerheiligen (1. November).

Geld und Steuern

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Kita. Wer sein Kind in eine Betreuungs­einrichtung gibt, kann den über­wiegenden Teil der Kosten dafür von der Steuer absetzen. © Getty Images / Westend61

Über­weisungen in Echt­zeit muss künftig jede Bank anbieten, Eltern können mehr Kinder­betreuungs­kosten absetzen – und bei Lebens­versicherungen steigt der Garan­tiezins.

Echt­zeit­über­weisung: Schneller Euro

Geld in 10 Sekunden. Banken in der Europäischen Union müssen ab Januar 2025 Echt­zeit­über­weisungen in Euro empfangen und ab Oktober 2025 auch versenden können. Beim Instant Payment muss das Geld inner­halb von 10 Sekunden beim Empfänger ankommen. Solche Aufträge dürfen nach der neuen Instant-Payments-Verordnung der Europäischen Union nicht teurer sein als Stan­dard­über­weisungen der jeweiligen Bank.

Namens­abgleich. Zudem müssen Banken ab Oktober auch wieder die Konto­nummer mit dem Empfänger­namen abgleichen. Der Iban-Check soll Kunden vor Konto­betrug schützen.

Tipp: In unserem Girokonto-Vergleich finden Sie Konditionen von über 650 Giro­konten und können sehen, wer bereits Echt­zeit­über­weisungen anbietet.

Freiwil­lige Einlagensicherung: Reduziert

Hohe Sicherheit. Spare­rinnen und Sparer in Deutsch­land sind im Falle einer Bank­pleite durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zu einer Höhe von 100 000 Euro gesetzlich abge­sichert. Über diesen Schutz­mecha­nismus hinaus gibt es noch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Hier sind viele Banken freiwil­lig Mitglied und sichern auf diese Weise auch Summen jenseits von 100 000 Euro ab.

Nied­rigere Haftungs­grenze. Bei dieser freiwil­ligen Einlagensicherung richtet sich die Gewähr­leistung nach der Höhe des haftenden Eigen­kapitals der Bank. Bisher entsprach die Sicherheit bis zu 15 Prozent dieses Eigen­kapitals. 2025 sinkt diese Haftungs­grenze auf 8,75 Prozent und maximal drei Millionen Euro pro Person und Bank.

Tipp: Mehr zum Thema in unserem Special Einlagensicherung.

Steuerrecht: Noch im Fluss

Ampel-Reste. Nach dem Ausstieg der FDP aus der Regierung steht bei Redak­tions­schluss manche Steuer­änderung auf der Kippe oder vor dem Aus. Welche Regeln betroffen sind und welche Steuer­änderungen wohl noch kommen, lesen Sie ausführ­lich in unserem Special Steueränderungen 2025. Folgende Neuerungen sind wahr­scheinlich.

Kinder­betreuung. Eltern können ab 2025 voraus­sicht­lich 80 Prozent ihrer Ausgaben für die Kinderbetreuung (bis 4 800 Euro) als Sonder­ausgaben absetzen. Zuvor waren es rund 67 Prozent (bis 4 000 Euro).

Termin­geschäfte. Verluste aus Finanzwetten wie Deri­vaten, Optionen und Hebelzertifikaten ließen sich bisher nur bis zu einer Höhe von jähr­lich 20 000 Euro mit Gewinnen verrechnen. Diese Grenze dürfte entfallen.

Lebens­versicherung: Garan­tiert

1 Prozent auf den Spar­anteil. Zum 1. Januar 2025 steigt erst­mals seit 30 Jahren der Garan­tiezins für neu abge­schlossene Kapital­lebens- und private Renten­versicherungen – von 0,25 auf 1 Prozent. Diesen Zins, den das Bundes­finanz­ministerium fest­legt, dürfen Versicherer höchs­tens garan­tieren. Deshalb heißt er auch Höchst­rechnungs­zins. Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer zunächst seine Kosten ab. Nur auf den verbleibenden Rest, den Spar­anteil, gibt es den garan­tierten Zins.

Auch für Riester-Verträge. Die neue Regelung gilt für alle Neuverträge mit garan­tierter Verzinsung, etwa Riester- und Rürup-Policen sowie betriebliche Direktversicherungen. Welche Auswirkungen die neue Regelung auf Alters­vorsorge-Produkte hat, lesen Sie in unserem Artikel Höherer Garan­tiezins ab 2025.

Groß­britannien: Einreise­preis

Elektronische Reisegenehmigung. Eine Electronic Travel Authorisation (ETA), wie sie etwa für Reisen nach Kanada erforderlich ist, müssen europäische Reisende ab dem 2. April 2025 auch für die Einreise nach Groß­britannien und Nord­irland ausfüllen. Sie kostet 10 Britische Pfund (etwa 12 Euro), erlaubt mehrere Reisen und ist zwei Jahre lang gültig oder bis der Reisepass abläuft. Entsprechende Online-Anträge können ab dem 5. März 2025 gestellt werden.

Wohnen und Energie

2025 - Das ändert sich im neuen Jahr

Altkleider. Häufig findet sich dafür noch ein Abnehmer – wenn nicht, müssen sie recycelt werden. © Getty Images

Das Wohn­geld steigt, Strom­anbieter müssen nun auch dyna­mische Tarife anbieten – und gebrauchte Klamotten dürfen künftig nicht mehr in der Müll­tonne entsorgt werden.

Mehr Wohn­geld ab 2025

Zum 1. Januar 2025 wird das Wohn­geld nach zwei Jahren wieder an die Inflations- und Miet­preis­entwick­lung angepasst. Ergebnis: Haushalte mit nied­rigem Einkommen erhalten künftig nach Angaben der Bundes­regierung im Schnitt 15 Prozent mehr Wohn­geld als bisher. Das entspricht einer durch­schnitt­lichen Erhöhung um 30 Euro im Monat.

Miet­ober­grenzen steigen. Das Wohn­geld hängt vor allem vom Einkommen, der Zahl der Haus­halts­mitglieder, der Mieten­stufe des Wohn­ortes und der Bruttokaltmiete ab (mit Betriebs­kosten, aber ohne Kosten für Heizung und Warm­wasser). Für Eigentümer sind statt Miete die ­laufenden Kredit- und Bewirt­schaftungs­kosten maßgeblich. In Städten der ­Mieten­stufe VI (etwa Frank­furt am Main, Hamburg und Stutt­gart) wird für einen Zwei-Personen-Haushalt künftig eine Bruttomiete bis zu 770 Euro im Monat ­bezu­schusst (bisher maximal 741 Euro). ­In der Mieten­stufe IV (zum Beispiel Berlin und Bremen) beträgt die Ober­grenze 644 Euro (bisher 620 Euro), in Gemeinden der Stufe I sind es für zwei Personen nun 462 Euro (bisher 445 Euro).

Beispiel Stutt­gart. Eine allein­stehende Rentnerin mit einer Rente von 1 300 Euro, die für ihre Wohnung eine Bruttokaltmiete von 600 Euro zahlt, erhält ab Januar 2025 Wohn­geld in Höhe von 293 Euro im Monat, 24 Euro mehr als bisher.

Beispiel Berlin. Eine Allein­erziehende mit einem Kind zahlt 650 Euro Miete, verdient brutto 2 000 Euro im Monat und erhält 300 Euro Kindes­unterhalt. Ihr Wohn­geld steigt von 238 Euro auf 281 Euro.

Kein Antrag nötig. Wohn­geld­empfänger brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. Die Wohn­geld­stelle berechnet den Miet­zuschuss zum Januar auto­matisch neu.

Tipp: Mit unserem Wohngeldrechner können Sie ermitteln, ob und in welcher Höhe Sie 2025 voraus­sicht­lich Wohn­geld erhalten.

Erste Portale bieten Filter für dyna­mische Tarife

Worum gehts? Ab 1. Januar 2025 müssen alle Energieversorger in Deutsch­land einen dynamischen Stromtarif anbieten. Der Preis richtet sich nach dem Börsen­preis der europäischen Strombörse EPEX, der sich im Stundentakt ändert.

Für wen eignet sich das? Solche Tarife sind nur für Haushalte empfehlens­wert, die ihren Strom­verbrauch zeitlich beein­flussen können, weil sie etwa ein E-Auto zu Hause laden oder mit einer Wärmepumpe heizen.

Was ist dazu nötig? Voraus­setzung für die Nutzung ist ein Smart Meter, den sich Interes­sierte auf Wunsch ab 2025 einbauen lassen können. Die Kosten hierfür sollen von einmalig 30 auf 100 Euro steigen. Das sieht ein Kabinetts­beschluss vor. Bei Redak­tions­schluss war es nur bei den Vergleichs­portalen Verivox und Strom­auskunft möglich, Tarife gezielt nach dyna­mischen Angeboten zu filtern.

Textiles nicht mehr in den Müll

Auch unbrauch­bare Kleidung und Stoffe sollen ab 2025 gesammelt und recycelt werden. Ob ausgeleierte Jeans, verblichene Vorhänge oder zerschlissene Bett­laken: Textilien dürfen ab 2025 nicht mehr in den Hausmüll. Die EU-Abfall­richt­linie schreibt vor, alles zu sammeln und zu recyceln, was aus Stoff ist. Zuständig sind die Kommunen, die Bürger verstärkt aufklären wollen, so der Deutsche Städtetag.

Container. Ein Sammel­system gibt es hier­zulande bereits, die Altkleidercontainer. Die sind an sich für trag­fähige Kleidung gedacht, mit der sich noch Geld verdienen lässt. Unbrauch­bare oder kontaminierte Textilien könnten die Tonnen stärker verschmutzen und den Inhalt wert­los machen, gibt der Entsorgerverband BVSE zu bedenken. In den Altkleiderboxen von privaten Händ­lern, karitativen Organisationen und Kommunen landen derzeit jähr­lich eine Million Tonnen Textilien. Wegen des hohen Anteils an Billigware lassen sie sich zunehmend schlechter verwerten. In Bitter­feld ging gerade eine große Textilre­cycling-Firma in die Insolvenz. Um auch die 374 000 Tonnen, die bislang im Müll landen, weiterzubehandeln, sind Investitionen nötig.

Recycling. Ziel der Abfall­richt­linie ist es, Ressourcen zu schonen. Die Textilproduktion verschlingt Energie und Rohstoffe und belastet die Umwelt. Zugleich kaufen die Menschen in Deutsch­land im Schnitt 60 Kleidungs­stücke im Jahr, nicht selten bei Fast-Fashion-Ketten und oft von minderer Qualität. Das erschwert das Recycling. Bei Misch­garnen aus Baumwolle und Polyester etwa lassen sich die Fasern nicht trennen – aber nur dann kann man neues Garn spinnen. Misch­gewebe enden daher meist als Dämm­material oder Putzlappen.

Restmüll. Nur stark verschmutzte oder kontaminierte Textil­abfälle wie Öllappen dürfen weiter in die schwarze Tonne, so ein Sprecher des Bundes­umwelt­ministeriums. Ausgediente Kleidung soll künftig nur in entsprechende Samm­lungen wie Container gegeben werden. Strafen für Verstöße gegen die neue Regel sind bisher nicht vorgesehen. Restmüll, der Altkleider enthält, könnte die Müll­abfuhr aber künftig stehen lassen und etwa per Aufkleber zum Nach­sortieren auffordern.

Tipp: Klamotten gebraucht zu kaufen und weiterzugeben schont die Umwelt. Lassen Sie Kleidung reparieren, statt sie zu entsorgen. Oder verkaufen Sie sie über Second-Hand-Portale.

Familie und Gesundheit

2025 - Das ändert sich im neuen Jahr

Schad­stoff­frei? Getränkeflaschen und andere Lebens­mittel­verpackungen dürfen kein Bisphenol A (BPA) mehr enthalten. © Getty Images / Ekaterina Goncharova

Kinder dürfen künftig auch Doppel­namen tragen, Lebens­mittel­verpackungen kein BPA mehr enthalten und Zahnfül­lungen nicht mehr aus Amalgam bestehen.

Namens­recht: Alles neu

Ab Mai ist die Reihen­folge frei. Ein Doppel­name für die ganze Familie – mit oder ohne Binde­strich, Reihen­folge der Namens­teile egal: Das neue Namens­recht machts möglich. Es gilt ab 1. Mai 2025 und bringt weitere Liberalisierungen.

Geburt. Wollen Eltern nach der Geburt eines Kindes keinen Familien­namen fest­legen und bei ihren eigenen Namen bleiben, erhält das Kind auto­matisch einen Doppel­namen, der sich aus den beiden Nach­namen der Eltern zusammensetzt.

Scheidung. Trennen sich die Eltern, können Kinder künftig einen Doppel­namen neu wählen oder ablegen oder in einer Patchworkfamilie den Namen eines Stief­eltern­teils annehmen – und so die neue Familien­situation abbilden.

Tipp: Mehr zum Thema in unserem Special Namensrecht.

Zahn­gesundheit: Amalgam-Aus

Verboten. Ab dem 1. Januar 2025 darf die zuzahlungs­freie Stan­dard-Zahnfüllung für gesetzlich Kranken­versicherte nicht mehr aus Amalgam bestehen. Eine EU-Verordnung verbietet dies. Die Zahn­ärzteschaft und die Krankenkassen haben sich auf eine Alternative geeinigt.

Neue Materialien. Je nach zahnmedizi­nischer Indikation setzen Zahn­ärzte jetzt verschiedene „selbst­adhäsive Füllungs­materialien“ ein. Darunter fällt eine ganze Produkt­klasse, zu der auch Kunststoffe gehören.

Komposit kostet extra. Die ästhetisch höher­wertigen Kompositfül­lungen sind aber weiterhin erhältlich – gegen Aufpreis. Zahn­ärzte müssen ihre Patienten vor der Behand­lung über die verschiedenen Möglich­keiten und anfallenden Kosten beraten.

Tipp: Sämtliche Tests und Tipps der Stiftung Warentest zum Thema Zahn­gesundheit finden Sie auf unserer Themenseite Zahnpflege. Lesen Sie auch, auf was Sie bei Ihrer Zahnarztrechnung achten können.

Lebens­mittel­verpackungen: Ohne BPA

EU-weites Verbot. Der Stoff Bisphenol A (BPA) darf künftig in Lebens­mittel­verpackungen wie Plastikflaschen und Konserven­dosen nicht mehr einge­setzt werden. BPA ist ein gesund­heits­schädlicher Weichmacher. Unter dem Einfluss von Hitze, Säure oder Fett kann der Schad­stoff bei Kontakt mit Lebens­mitteln in diese übergehen. Das EU-Verbot soll zum Jahres­wechsel in Kraft treten. Es gibt aber Über­gangs­fristen für die Hersteller.

Gesund­heits­risiko. BPA steckt in vielen Alltags­gegen­ständen. Der Stoff gelangt aber vor allem über die Nahrung in den menschlichen Körper. Er kann unter anderem das Immun­system schwächen. Eine Studie der Europäischen Umwelt­agentur fand 2023 im Urin von 92 Prozent der Teilnehmenden BPA-Rück­stände. Und auch die Stiftung Warentest hat den Stoff jüngst in zahlreichen Konserven nachgewiesen.

Briefe und Päck­chen: Porto teurer

Preis­erhöhung. Zum 1. Januar steigen die Portokosten der Post. Der Versand eines Stan­dard­briefs wird statt derzeit 85 Cent dann 95 Cent kosten. Am größten ist die Preissteigerung bei Post­karten, für deren Versand Kundinnen und Kunden jetzt ebenfalls 95 Cent berappen müssen (vorher 70 Cent). Weitere Erhöhungen: Kompakt­briefe kosten künftig 1,10 Euro, Groß­briefe 1,80 Euro und Maxi­briefe 2,90 Euro. Auch der Paket­versand wird teurer: So kostet das M-Päck­chen statt 4,79 Euro nun 5,19 Euro.

Wegfall. Zudem stellt die Post einige Services ein. „Einschreiben Eigenhändig“, „Nach­nahme“ und „Prio“-Briefe wird es nicht mehr geben (siehe auch unser Special zum neuen Postgesetz.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.12.2023 um 13:18 Uhr
    14 Monate Elterngeld zusammen

    @alle: Ausführliche Infos zum Elterngeld finden Sie unter dem folgenden Link:
    www.test.de/elterngeldinfo

  • Anja-L am 27.12.2023 um 12:49 Uhr
    14 Monate Elterngeld zusammen

    Die 14 gemeinsamen Monate Basiselterngeld können sich die Eltern frei aufstellen. Um alle 14 Monate zu erhalten, muss jeder mindestens 2 Monate nehmen (das war immer schon so) und (das ist jetzt neu) maximal 1 Monat darf sich dabei überschneiden. Die Aufteilung von 12+2 ist da nur eine von vielen Varianten.

  • jannnis am 31.12.2022 um 11:33 Uhr
    Hinweise zum Bild

    Ich hoffe Ihr Bild der Neubaubaustelle soll keine Baustelle in Deutschland zeigen. Das aufgestellte Gerüst fände ich sehr bedenklich - besser ein anderes Bild verwenden.

  • Gelöschter Nutzer am 06.12.2022 um 20:19 Uhr
    @AlterTester

    Guter Hinweis auf das Frist Ende. Ich erlaube mir auch noch eine Ergänzung: Wer seinen alten Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, muss im unwahrscheinlichen Fall einer Verkehrskontrolle €10 Strafe zahlen. Ich denke dies sollte sehr viel Druck aus dem nahen Fristende herausnehmen.

  • AlterTester am 06.12.2022 um 13:22 Uhr
    Gute Aufzählung, ein Hinweis zum Führerschein

    Vielen Dank für die umfangreiche Liste, was sich da alles so ändert oder neu kommt. Zu einem Punkt ein Hinweis: Betreffend der Umtauschpflich für alte Führerscheine für die Jahrgänge 1959 bis 1964 wäre es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass dafür im neuen Jahr nur noch sehr wenig Zeit bleibt; genauer bis zum 19. Januar 2023. Da sollten sich die betroffenen Jahrgänge sputen; bei mir hat es vom Antrag bis zum Erhalt des neuen Scheins 6 Wochen gedauert....