
Jahreswechsel. Das neue Jahr 2025 bringt Änderungen in vielen Bereichen – wir fassen sie zusammen. © Getty Images / InspirationGP
Die Sozialabgaben steigen 2025, aber auch Mindestlohn und Wohngeld. Briefe werden teurer, Doppelnamen gebräuchlicher, Amalgam und BPA haben ausgedient. Ein Überblick.
Arbeit und Soziales
Der Mindestlohn steigt, aber auch die Sozialabgaben. In der Pflegeversicherung gibt es höhere Beiträge, aber auch mehr Leistung.
Gesetzlicher Mindestlohn: Angehoben
41 Cent mehr. Am 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Parallel dazu erhöht sich die Verdienstgrenze im Minijob.
Minijob. Künftig ist es möglich, monatlich bis zu 556 Euro brutto wie netto zu verdienen (vorher 538 Euro). Für den Verdienst fallen zwar pauschal 2 Prozent Lohnsteuer an, doch die zahlt häufig der Arbeitgeber. Er übernimmt auch die Sozialabgaben. Jobbende sind zwar verpflichtet, einen Teil der Rentenbeiträge selbst zu tragen, aber von dieser Pflicht können sie sich befreien lassen.
Midijob. Verdienen Arbeitnehmende regelmäßig zwischen 556,01 und 2 000 Euro brutto im Monat, müssen sie nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge aufbringen.
Tipp: Sie üben eine geringfügige Beschäftigung nebenbei aus? Wir erklären, welche Abgaben dafür anfallen und wie Sie beim Zusatzjob mehr Netto rausholen.

Arbeiten oft zum Mindestlohn: Beschäftigte in der Reinigungsbranche. © Getty Images / andresr
Neue Beitragsbemessungsgrenzen: Sozialabgaben steigen
Höhere Grenzen. Menschen mit höheren Einkünften müssen ab Januar 2025 mehr für ihre Sozialabgaben bezahlen. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge erhoben werden, steigen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Werte werden entsprechend der durchschnittlichen Lohnerhöhung 2023 angepasst.
Bundeseinheitlich. Ab 2025 gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung keine unterschiedlichen Werte mehr für West- und Ostdeutschland.
Grenzen je Sozialversicherung |
Bruttolohn 2024 (Euro) |
Bruttolohn 2025 (Euro) |
||
Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
|
Kranken- und Pflegeversicherung |
||||
Versicherungspflichtgrenze1) |
5 775,00 |
69 300 |
6 150,00 |
73 800 |
Beitragsbemessungsgrenze |
5 175,00 |
62 100 |
5 512,50 |
66 150 |
Renten- und Arbeitslosenversicherung |
||||
Beitragsbemessungsgrenze |
West: 7 550 Ost: 7 450 |
West: 90 600 Ost: 89 400 |
8 050 |
96 600 |
Legende
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Pflegeversicherung: Höhere Beiträge, mehr Leistung
Pflegeversicherungsbeitrag. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird Anfang 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und liegt damit bei 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, für Versicherte mit Kind sind es 3,6 Prozent.
Pflegeleistungen. Menschen, denen ein Pflegegrad zugesprochen wurde, erhalten ab Januar mehr Geld. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen um 4,5 Prozent. Besonders wichtig für alle, die einen Pflegealltag finanzieren müssen, ist die Anpassung der monatlichen Zuschüsse (siehe Tabelle unten). Aber auch andere Zuschüsse steigen, etwa der Entlastungsbeitrag. Eine weitere Erhöhung der Leistungen ist zum 1. Januar 2028 geplant.
Tipp: Informationen zu den Zuschüssen und wem sie zustehen, finden Sie in unserem Special Pflegeversicherung.
Pflegegrad |
Pflege durch Angehörige (Euro) |
Pflege durch Pflegedienst (Euro) |
Pflege im Pflegeheim (Euro) |
2 |
Von 332 auf 347 |
Von 761 auf 796 |
Von 770 auf 805 |
3 |
Von 573 auf 599 |
Von 1 432 auf 1 497 |
Von 1 262 auf 1 319 |
4 |
Von 765 auf 800 |
Von 1 778 auf 1 859 |
Von 1 775 auf 1 855 |
5 |
Von 947 auf 990 |
Von 2 200 auf 2 299 |
Von 2 005 auf 2 096 |
Legende
Stand: 26. November 2024
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Bundesverwaltungsamt
Brückentage: Urlaub sparen
Verlängerte Wochenenden. Davon gibt es im kommenden Jahr einige. So fällt der Tag der Arbeit (1. Mai) auf einen Donnerstag. Wer einen Tag Urlaub nimmt, bekommt vier Tage frei. Der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) fällt auf einen Freitag – drei Tage frei ganz ohne Urlaubsantrag.
Regionale Feiertage. Fronleichnam (Donnerstag, 19. Juni), Mariä Himmelfahrt (Freitag, 15. August) und der Reformationstag (Freitag, 31. Oktober) bringen in einigen Bundesländern zusätzlich extra Zeit zum Durchschnaufen – in den beiden letzteren Fällen ohne den Einsatz von Urlaubstagen. Auf Samstag fallen 2025 leider der internationale Frauentag (8. März, Feiertag in Berlin und Mecklenburg- Vorpommern), der Weltkindertag (20. September, Feiertag in Thüringen) und Allerheiligen (1. November).
Geld und Steuern

Kita. Wer sein Kind in eine Betreuungseinrichtung gibt, kann den überwiegenden Teil der Kosten dafür von der Steuer absetzen. © Getty Images / Westend61
Überweisungen in Echtzeit muss künftig jede Bank anbieten, Eltern können mehr Kinderbetreuungskosten absetzen – und bei Lebensversicherungen steigt der Garantiezins.
Echtzeitüberweisung: Schneller Euro
Geld in 10 Sekunden. Banken in der Europäischen Union müssen ab Januar 2025 Echtzeitüberweisungen in Euro empfangen und ab Oktober 2025 auch versenden können. Beim Instant Payment muss das Geld innerhalb von 10 Sekunden beim Empfänger ankommen. Solche Aufträge dürfen nach der neuen Instant-Payments-Verordnung der Europäischen Union nicht teurer sein als Standardüberweisungen der jeweiligen Bank.
Namensabgleich. Zudem müssen Banken ab Oktober auch wieder die Kontonummer mit dem Empfängernamen abgleichen. Der Iban-Check soll Kunden vor Kontobetrug schützen.
Tipp: In unserem Girokonto-Vergleich finden Sie Konditionen von über 650 Girokonten und können sehen, wer bereits Echtzeitüberweisungen anbietet.
Freiwillige Einlagensicherung: Reduziert
Hohe Sicherheit. Sparerinnen und Sparer in Deutschland sind im Falle einer Bankpleite durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zu einer Höhe von 100 000 Euro gesetzlich abgesichert. Über diesen Schutzmechanismus hinaus gibt es noch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Hier sind viele Banken freiwillig Mitglied und sichern auf diese Weise auch Summen jenseits von 100 000 Euro ab.
Niedrigere Haftungsgrenze. Bei dieser freiwilligen Einlagensicherung richtet sich die Gewährleistung nach der Höhe des haftenden Eigenkapitals der Bank. Bisher entsprach die Sicherheit bis zu 15 Prozent dieses Eigenkapitals. 2025 sinkt diese Haftungsgrenze auf 8,75 Prozent und maximal drei Millionen Euro pro Person und Bank.
Tipp: Mehr zum Thema in unserem Special Einlagensicherung.
Steuerrecht: Noch im Fluss
Ampel-Reste. Nach dem Ausstieg der FDP aus der Regierung steht bei Redaktionsschluss manche Steueränderung auf der Kippe oder vor dem Aus. Welche Regeln betroffen sind und welche Steueränderungen wohl noch kommen, lesen Sie ausführlich in unserem Special Steueränderungen 2025. Folgende Neuerungen sind wahrscheinlich.
Kinderbetreuung. Eltern können ab 2025 voraussichtlich 80 Prozent ihrer Ausgaben für die Kinderbetreuung (bis 4 800 Euro) als Sonderausgaben absetzen. Zuvor waren es rund 67 Prozent (bis 4 000 Euro).
Termingeschäfte. Verluste aus Finanzwetten wie Derivaten, Optionen und Hebelzertifikaten ließen sich bisher nur bis zu einer Höhe von jährlich 20 000 Euro mit Gewinnen verrechnen. Diese Grenze dürfte entfallen.
Lebensversicherung: Garantiert
1 Prozent auf den Sparanteil. Zum 1. Januar 2025 steigt erstmals seit 30 Jahren der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebens- und private Rentenversicherungen – von 0,25 auf 1 Prozent. Diesen Zins, den das Bundesfinanzministerium festlegt, dürfen Versicherer höchstens garantieren. Deshalb heißt er auch Höchstrechnungszins. Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer zunächst seine Kosten ab. Nur auf den verbleibenden Rest, den Sparanteil, gibt es den garantierten Zins.
Auch für Riester-Verträge. Die neue Regelung gilt für alle Neuverträge mit garantierter Verzinsung, etwa Riester- und Rürup-Policen sowie betriebliche Direktversicherungen. Welche Auswirkungen die neue Regelung auf Altersvorsorge-Produkte hat, lesen Sie in unserem Artikel Höherer Garantiezins ab 2025.
Großbritannien: Einreisepreis
Elektronische Reisegenehmigung. Eine Electronic Travel Authorisation (ETA), wie sie etwa für Reisen nach Kanada erforderlich ist, müssen europäische Reisende ab dem 2. April 2025 auch für die Einreise nach Großbritannien und Nordirland ausfüllen. Sie kostet 10 Britische Pfund (etwa 12 Euro), erlaubt mehrere Reisen und ist zwei Jahre lang gültig oder bis der Reisepass abläuft. Entsprechende Online-Anträge können ab dem 5. März 2025 gestellt werden.
Wohnen und Energie

Altkleider. Häufig findet sich dafür noch ein Abnehmer – wenn nicht, müssen sie recycelt werden. © Getty Images
Das Wohngeld steigt, Stromanbieter müssen nun auch dynamische Tarife anbieten – und gebrauchte Klamotten dürfen künftig nicht mehr in der Mülltonne entsorgt werden.
Mehr Wohngeld ab 2025
Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld nach zwei Jahren wieder an die Inflations- und Mietpreisentwicklung angepasst. Ergebnis: Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten künftig nach Angaben der Bundesregierung im Schnitt 15 Prozent mehr Wohngeld als bisher. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung um 30 Euro im Monat.
Mietobergrenzen steigen. Das Wohngeld hängt vor allem vom Einkommen, der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Mietenstufe des Wohnortes und der Bruttokaltmiete ab (mit Betriebskosten, aber ohne Kosten für Heizung und Warmwasser). Für Eigentümer sind statt Miete die laufenden Kredit- und Bewirtschaftungskosten maßgeblich. In Städten der Mietenstufe VI (etwa Frankfurt am Main, Hamburg und Stuttgart) wird für einen Zwei-Personen-Haushalt künftig eine Bruttomiete bis zu 770 Euro im Monat bezuschusst (bisher maximal 741 Euro). In der Mietenstufe IV (zum Beispiel Berlin und Bremen) beträgt die Obergrenze 644 Euro (bisher 620 Euro), in Gemeinden der Stufe I sind es für zwei Personen nun 462 Euro (bisher 445 Euro).
Beispiel Stuttgart. Eine alleinstehende Rentnerin mit einer Rente von 1 300 Euro, die für ihre Wohnung eine Bruttokaltmiete von 600 Euro zahlt, erhält ab Januar 2025 Wohngeld in Höhe von 293 Euro im Monat, 24 Euro mehr als bisher.
Beispiel Berlin. Eine Alleinerziehende mit einem Kind zahlt 650 Euro Miete, verdient brutto 2 000 Euro im Monat und erhält 300 Euro Kindesunterhalt. Ihr Wohngeld steigt von 238 Euro auf 281 Euro.
Kein Antrag nötig. Wohngeldempfänger brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. Die Wohngeldstelle berechnet den Mietzuschuss zum Januar automatisch neu.
Tipp: Mit unserem Wohngeldrechner können Sie ermitteln, ob und in welcher Höhe Sie 2025 voraussichtlich Wohngeld erhalten.
Erste Portale bieten Filter für dynamische Tarife
Worum gehts? Ab 1. Januar 2025 müssen alle Energieversorger in Deutschland einen dynamischen Stromtarif anbieten. Der Preis richtet sich nach dem Börsenpreis der europäischen Strombörse EPEX, der sich im Stundentakt ändert.
Für wen eignet sich das? Solche Tarife sind nur für Haushalte empfehlenswert, die ihren Stromverbrauch zeitlich beeinflussen können, weil sie etwa ein E-Auto zu Hause laden oder mit einer Wärmepumpe heizen.
Was ist dazu nötig? Voraussetzung für die Nutzung ist ein Smart Meter, den sich Interessierte auf Wunsch ab 2025 einbauen lassen können. Die Kosten hierfür sollen von einmalig 30 auf 100 Euro steigen. Das sieht ein Kabinettsbeschluss vor. Bei Redaktionsschluss war es nur bei den Vergleichsportalen Verivox und Stromauskunft möglich, Tarife gezielt nach dynamischen Angeboten zu filtern.
Textiles nicht mehr in den Müll
Auch unbrauchbare Kleidung und Stoffe sollen ab 2025 gesammelt und recycelt werden. Ob ausgeleierte Jeans, verblichene Vorhänge oder zerschlissene Bettlaken: Textilien dürfen ab 2025 nicht mehr in den Hausmüll. Die EU-Abfallrichtlinie schreibt vor, alles zu sammeln und zu recyceln, was aus Stoff ist. Zuständig sind die Kommunen, die Bürger verstärkt aufklären wollen, so der Deutsche Städtetag.
Container. Ein Sammelsystem gibt es hierzulande bereits, die Altkleidercontainer. Die sind an sich für tragfähige Kleidung gedacht, mit der sich noch Geld verdienen lässt. Unbrauchbare oder kontaminierte Textilien könnten die Tonnen stärker verschmutzen und den Inhalt wertlos machen, gibt der Entsorgerverband BVSE zu bedenken. In den Altkleiderboxen von privaten Händlern, karitativen Organisationen und Kommunen landen derzeit jährlich eine Million Tonnen Textilien. Wegen des hohen Anteils an Billigware lassen sie sich zunehmend schlechter verwerten. In Bitterfeld ging gerade eine große Textilrecycling-Firma in die Insolvenz. Um auch die 374 000 Tonnen, die bislang im Müll landen, weiterzubehandeln, sind Investitionen nötig.
Recycling. Ziel der Abfallrichtlinie ist es, Ressourcen zu schonen. Die Textilproduktion verschlingt Energie und Rohstoffe und belastet die Umwelt. Zugleich kaufen die Menschen in Deutschland im Schnitt 60 Kleidungsstücke im Jahr, nicht selten bei Fast-Fashion-Ketten und oft von minderer Qualität. Das erschwert das Recycling. Bei Mischgarnen aus Baumwolle und Polyester etwa lassen sich die Fasern nicht trennen – aber nur dann kann man neues Garn spinnen. Mischgewebe enden daher meist als Dämmmaterial oder Putzlappen.
Restmüll. Nur stark verschmutzte oder kontaminierte Textilabfälle wie Öllappen dürfen weiter in die schwarze Tonne, so ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Ausgediente Kleidung soll künftig nur in entsprechende Sammlungen wie Container gegeben werden. Strafen für Verstöße gegen die neue Regel sind bisher nicht vorgesehen. Restmüll, der Altkleider enthält, könnte die Müllabfuhr aber künftig stehen lassen und etwa per Aufkleber zum Nachsortieren auffordern.
Tipp: Klamotten gebraucht zu kaufen und weiterzugeben schont die Umwelt. Lassen Sie Kleidung reparieren, statt sie zu entsorgen. Oder verkaufen Sie sie über Second-Hand-Portale.
Familie und Gesundheit

Schadstofffrei? Getränkeflaschen und andere Lebensmittelverpackungen dürfen kein Bisphenol A (BPA) mehr enthalten. © Getty Images / Ekaterina Goncharova
Kinder dürfen künftig auch Doppelnamen tragen, Lebensmittelverpackungen kein BPA mehr enthalten und Zahnfüllungen nicht mehr aus Amalgam bestehen.
Namensrecht: Alles neu
Ab Mai ist die Reihenfolge frei. Ein Doppelname für die ganze Familie – mit oder ohne Bindestrich, Reihenfolge der Namensteile egal: Das neue Namensrecht machts möglich. Es gilt ab 1. Mai 2025 und bringt weitere Liberalisierungen.
Geburt. Wollen Eltern nach der Geburt eines Kindes keinen Familiennamen festlegen und bei ihren eigenen Namen bleiben, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen, der sich aus den beiden Nachnamen der Eltern zusammensetzt.
Scheidung. Trennen sich die Eltern, können Kinder künftig einen Doppelnamen neu wählen oder ablegen oder in einer Patchworkfamilie den Namen eines Stiefelternteils annehmen – und so die neue Familiensituation abbilden.
Tipp: Mehr zum Thema in unserem Special Namensrecht.
Zahngesundheit: Amalgam-Aus
Verboten. Ab dem 1. Januar 2025 darf die zuzahlungsfreie Standard-Zahnfüllung für gesetzlich Krankenversicherte nicht mehr aus Amalgam bestehen. Eine EU-Verordnung verbietet dies. Die Zahnärzteschaft und die Krankenkassen haben sich auf eine Alternative geeinigt.
Neue Materialien. Je nach zahnmedizinischer Indikation setzen Zahnärzte jetzt verschiedene „selbstadhäsive Füllungsmaterialien“ ein. Darunter fällt eine ganze Produktklasse, zu der auch Kunststoffe gehören.
Komposit kostet extra. Die ästhetisch höherwertigen Kompositfüllungen sind aber weiterhin erhältlich – gegen Aufpreis. Zahnärzte müssen ihre Patienten vor der Behandlung über die verschiedenen Möglichkeiten und anfallenden Kosten beraten.
Tipp: Sämtliche Tests und Tipps der Stiftung Warentest zum Thema Zahngesundheit finden Sie auf unserer Themenseite Zahnpflege. Lesen Sie auch, auf was Sie bei Ihrer Zahnarztrechnung achten können.
Lebensmittelverpackungen: Ohne BPA
EU-weites Verbot. Der Stoff Bisphenol A (BPA) darf künftig in Lebensmittelverpackungen wie Plastikflaschen und Konservendosen nicht mehr eingesetzt werden. BPA ist ein gesundheitsschädlicher Weichmacher. Unter dem Einfluss von Hitze, Säure oder Fett kann der Schadstoff bei Kontakt mit Lebensmitteln in diese übergehen. Das EU-Verbot soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Es gibt aber Übergangsfristen für die Hersteller.
Gesundheitsrisiko. BPA steckt in vielen Alltagsgegenständen. Der Stoff gelangt aber vor allem über die Nahrung in den menschlichen Körper. Er kann unter anderem das Immunsystem schwächen. Eine Studie der Europäischen Umweltagentur fand 2023 im Urin von 92 Prozent der Teilnehmenden BPA-Rückstände. Und auch die Stiftung Warentest hat den Stoff jüngst in zahlreichen Konserven nachgewiesen.
Briefe und Päckchen: Porto teurer
Preiserhöhung. Zum 1. Januar steigen die Portokosten der Post. Der Versand eines Standardbriefs wird statt derzeit 85 Cent dann 95 Cent kosten. Am größten ist die Preissteigerung bei Postkarten, für deren Versand Kundinnen und Kunden jetzt ebenfalls 95 Cent berappen müssen (vorher 70 Cent). Weitere Erhöhungen: Kompaktbriefe kosten künftig 1,10 Euro, Großbriefe 1,80 Euro und Maxibriefe 2,90 Euro. Auch der Paketversand wird teurer: So kostet das M-Päckchen statt 4,79 Euro nun 5,19 Euro.
Wegfall. Zudem stellt die Post einige Services ein. „Einschreiben Eigenhändig“, „Nachnahme“ und „Prio“-Briefe wird es nicht mehr geben (siehe auch unser Special zum neuen Postgesetz.
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Steueränderungen 2025 Welche neuen Steuerregeln 2025 kommen
- Etliche neue Steuerregeln wollte die Ampelregierung zum Jahreswechsel beschließen. Wir zeigen, was noch kommt und was gescheitert ist.
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Fondsbesteuerung Steuern auf ETF und Fonds – darauf sollten Sie achten
- Im Januar müssen viele ETF- und Fondsanleger Steuern auf die Vorabpauschale zahlen. So verstehen Sie die Fondsbesteuerung und Ihre Depotabrechnung.
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Steuercheck 2020 Die besten neuen Steuertipps
- Steuern kann man vielfältig sparen – mit Jobticket, E-Auto vom Chef oder einer ökologischen Sanierung daheim. Die Regeln für die Steuererklärung 2020.
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@alle: Ausführliche Infos zum Elterngeld finden Sie unter dem folgenden Link:
www.test.de/elterngeldinfo
Die 14 gemeinsamen Monate Basiselterngeld können sich die Eltern frei aufstellen. Um alle 14 Monate zu erhalten, muss jeder mindestens 2 Monate nehmen (das war immer schon so) und (das ist jetzt neu) maximal 1 Monat darf sich dabei überschneiden. Die Aufteilung von 12+2 ist da nur eine von vielen Varianten.
Ich hoffe Ihr Bild der Neubaubaustelle soll keine Baustelle in Deutschland zeigen. Das aufgestellte Gerüst fände ich sehr bedenklich - besser ein anderes Bild verwenden.
Guter Hinweis auf das Frist Ende. Ich erlaube mir auch noch eine Ergänzung: Wer seinen alten Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, muss im unwahrscheinlichen Fall einer Verkehrskontrolle €10 Strafe zahlen. Ich denke dies sollte sehr viel Druck aus dem nahen Fristende herausnehmen.
Vielen Dank für die umfangreiche Liste, was sich da alles so ändert oder neu kommt. Zu einem Punkt ein Hinweis: Betreffend der Umtauschpflich für alte Führerscheine für die Jahrgänge 1959 bis 1964 wäre es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass dafür im neuen Jahr nur noch sehr wenig Zeit bleibt; genauer bis zum 19. Januar 2023. Da sollten sich die betroffenen Jahrgänge sputen; bei mir hat es vom Antrag bis zum Erhalt des neuen Scheins 6 Wochen gedauert....