
Sammelnamen. Wer einen weit verbreiteten Nachnamen trägt, kann ihn meist leicht ändern lassen. © Getty images
Sie wollen Ihren Namen ändern? Stiftung Warentest erklärt, unter welchen Voraussetzungen Namensänderungen möglich sind, was sie kosten und welche Unterlagen nötig sind.
Das deutsche Namensrecht wird oft als restriktiv wahrgenommen. Dabei gibt es verschiedene Wege, einen unliebsamen Vor- oder Nachnamen loszuwerden. Vergleichsweise einfach ist die zivilrechtliche Namensänderung, wenn der Nachname bei Heirat oder Scheidung gewechselt wird (Namensänderung bei Heirat oder Scheidung).
Komplizierter ist die öffentlich-rechtliche Namensänderung. Für diese Form der Namensänderung ist meist das Bürgeramt oder das Standesamt am Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig. Entscheidend ist hier: Es muss einen wichtigen Grund für den Namenswechsel geben. Erfahren Sie hier alles über die Grundregeln des Namensrechts.
Angebot auswählen und weiterlesen
- Alle Artikel aus test und Finanztest
- Mehr als 37.500 Tests
- Fonds- und ETF-Datenbank
- Tipps zu Versicherungen und Vorsorge
- 50% Rabatt für Print-Abonnenten
Sie haben bereits eine test.de-Flatrate? Hier anmelden.
-
- Können Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern leben, übernehmen oft Pflegeeltern. Wir sagen, was Sie tun müssen, wenn Sie selbst Pflegeeltern werden möchten.
-
- Schulzeugnis, Geburtsurkunde, Grundbuchauszug – es gibt zwei Arten von Beglaubigungen: die amtliche und die öffentliche. Was Sie zum Thema wissen müssen.
-
- Als drittes Geschlecht kann seit Jahresbeginn auch „divers“ in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Bisher gab es nur die Möglichkeit, zwischen „männlich“,...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam
@Andreas2702: Wir können an dieser Stelle keine rechtliche Prüfung vornehmen. Wie im Artikel ausgeführt, bedarf es einer guten Begründung für die Änderung des Familiennamens. Typische Gründe für die Namensänderung haben wir im Artikel dargestellt. Dass man den Geburtsname der Mutter als passender betrachtet als den von den Eltern gewählten Familienname reicht allein als Begründung nicht aus.
Ich bin unehrlich geboren meine Eltern haben 3 Monate später geheiratet und mir den Familien Namen aufgedrückt ich bin gleich nach der Geburt zu meinen grosseltern gekommen und da auch aufgewachsen ich möchte gerne den Namen meiner Mutter tragen und meiner grosseltern
@Pfanni123: Auch anstößig oder lächerlich klingende Namen oder Namen, die zu Wortspielen verleiten, können geändert werden. Das gilt für alle Mitglieder der Familie.
Hallo,
ich versuche den Nachnamen meiner Mutter anzunehmen. Ein Unterfangen das ich lange vor mir hergeschoben habe und das ich bei meiner Hochzeit bzw. bei der Geburt meiner Kinder leider nicht mehr in Angriff genommen habe. Mein Nachname ist der eines Rentieres, dass dem Weihnachtsmann beim Schlittenziehen hilft und ihm den Weg leuchtet... Ich glaube welche Sprüche sich meine Kinder, nicht nur zur Weihnachtszeit, in der Kita anhören müssen kann sich jeder vorstellen.
Nun versuche ich für mich, meine Frau und Kinder den Nachnamen zu wechseln. Welche zusätzlichen Hürden muss ich dabei erklimmen und was kann auf meine Kinder und meine Frau zukommen? Müssen nun drei Anträge gestellt werden? Und was ist wenn ich erfolgreich bin? Ist das vielleicht schon Grund genug für die Namensänderung meiner Frau und Kinder?
VIelen Dank im Voraus und viele Grüße!