
Steuervorteile mit dem Dienstwagen. Mit dem E-Auto vom Chef fahren Arbeitnehmer steuerlich günstig. © plainpicture / Wavebreak
Steuern kann man vielfältig sparen – mit Jobticket, E-Auto vom Chef oder einer ökologischen Sanierung daheim. Die Regeln für die Steuererklärung 2020.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuern sparen.
- Wenn Sie Ihre Abgabenlast senken wollen, sollten Sie die Steueränderungen nutzen. Checken Sie auch, was über Ihren Arbeitgeber drin ist: Haben Sie ein Jobticket genutzt oder ein umweltfreundliches Dienstfahrzeug? Das kann Ihre Lohnsteuern und Sozialabgaben senken.
- Finanztest Spezial.
- Sie wollen Ihre Steuererklärung für 2020 machen? Alle Informationen zu Formularen, ELSTER, Steuerbescheid und wichtigen Spartipps finden Sie in unserem Finanztest Spezial Steuern 2021.
- Selber rechnen.
- Sie wollen wissen, wie viel Nettogehalt nach Steuern im Monat bleibt? Das errechnet für Sie unser Brutto-Netto-Rechner.
- Belege sammeln.
- Sammeln Sie für die Steuerabrechnung übers Jahr Belege für anerkannte Ausgaben – etwa für Jobkosten und für Privates wie Gesundheitskosten, Spenden und Rechnungen für Helfer im Haushalt. Dafür eignet sich ein Schuhkarton genauso gut wie ein Onlinespeicher.
Maximales Nettogehalt sichern
Alle zahlen 2020 etwas weniger Steuern, weil der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9 408 Euro (Ehepaare 18 816 Euro) gestiegen ist.
Das ist neu. Berufstätige können 2020 mehr für Altersvorsorge absetzen: Es zählen 90 Prozent statt bisher 88 Prozent der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, höchstens 22 541 Euro (Ehepaare 45 082 Euro), sodass eine höhere Vorsorgepauschale vom Gehalt abgeht. Einbußen haben aber Gutverdiener durch gestiegene Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: in der Krankenversicherung stieg sie um 150 Euro auf monatlich 4 687,50 Euro, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung um 200 Euro auf 6 900 Euro in den alten Bundesländern, um 300 Euro auf 6 450 Euro in den neuen.
Beispiel Ein Single aus Potsdam mit 7 000 Euro Bruttogehalt im Monat hat gegenüber 2019 kein Plus beim Netto. Zwar sinkt seine monatliche Steuer um rund 42 Euro, aber er zahlt rund 43 Euro mehr Sozialabgaben.
Tipp: Wie viel netto bleibt, können Sie mit unserem neuen Brutto-Netto-Rechner ermitteln. Kommen Sie auf sehr hohe Jobkosten, etwa wegen doppelter Haushaltsführung, beantragen Sie beim Finanzamt einen Freibetrag. Den muss Ihr Chef beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen.
Förderung für Kinder einlösen

© plainpicture / Danny Weiss
Auch für Kinder ist 2020 das steuerfreie Existenzminimum etwas gestiegen. Außerdem erhalten alle Eltern 300 Euro Kinderbonus für jedes Kind, für das sie 2020 mindestens einen Monat Kindergeld erhalten haben. Ab 2021 soll sich das Kindergeld um 15 Euro erhöhen.
Das ist neu. Der Kinderfreibetrag ist für jedes Kind um 192 Euro auf 7 812 Euro (pro Elternteil 3 906 Euro) gestiegen, inklusive Betreuungsfreibetrag. Über die Steuererklärung erhalten Eltern den Freibetrag statt des Kindergelds plus 300-Euro-Bonus, wenn das für sie günstiger ist (Details zum Kinderbonus siehe FAQ Corona: Rechtsfragen, Finanzhilfen). Je mehr Steuern sie auf den letzten steuerpflichtigen Euro zahlen (Grenzsteuersatz), umso höher die Ersparnis (Steuerrechner).
Tipp: Auch die Beiträge Ihres erwachsenen Kindes zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie geltend machen, falls es das Kind nicht tut. Bekommen Sie kein Kindergeld mehr, dürfen Sie für 2020 bis zu 9 408 Euro Unterhalt absetzen. Lebt der Nachwuchs in Ihrem Haushalt, müssen Sie dafür keine Kosten nachweisen. Der Höchstbetrag für Unterhalt sinkt aber um Einkünfte Ihres Kindes, die über 624 Euro im Jahr liegen. Es zählen sein Einkommen minus Werbungskosten und Betriebsausgaben und Bezüge wie der Bafög-Zuschuss minus 180 Euro Kostenpauschale.
Jobticket durch Gehaltsumwandlung oder als Bonus bekommen
Schon seit 2019 ist das Jobticket für den öffentlichen Regionalverkehr steuerfrei, wenn es der Chef zusätzlich zum regulären Lohn spendiert. Das ist aber nicht so beliebt, weil Mitarbeiter dann weniger Werbungskosten abziehen können. Der geldwerte Vorteil mindert die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer Arbeitsweg.
Das ist neu. Alternativ kann jetzt der Chef ein Jobticket per Gehaltsumwandlung oder als extra Bonus bieten, das sozialversicherungsfrei ist und mit 25 Prozent pauschal versteuert wird. Vorteil: Mitarbeiter können die Pendlerpauschale voll absetzen.
Beispiel Karl Schröder erhält 2020 statt 1 032 Euro mehr Bruttolohn von seinem Chef ein Jobticket für 1 032 Euro im Jahr als geldwerten Vorteil. Sein Chef übernimmt die Pauschalsteuer von 258 Euro dafür. Vorteil: Schröder kann beim pauschal versteuerten Ticket neben seinen sonstigen 1 000 Euro Werbungskosten 2 139 Euro Pendlerpauschale ohne Abstriche abrechnen: 31 Entfernungskilometer 30 Cent 230 Arbeitstage. Dies bringt ihm bei 50 000 Euro Bruttolohn 2020 rund 780 Euro Steuerersparnis. Auch sein Chef spart rund 208 Euro Sozialabgaben.
Ein steuerfreies Jobticket würde Schröder rund 373 Euro weniger im Jahr bringen, da er von der Pendlerpauschale nur 1 107 Euro abrechnen könnte. Noch weniger wäre es, wenn er statt des Jobtickets 1 032 Euro mehr Gehalt nimmt. Er dürfte zwar die Pendlerpauschale voll absetzen, hätte aber im Vergleich zum pauschal versteuerten Ticket wegen der Abgaben rund 518 Euro weniger im Jahr.
Tipp: Ob das Jobticket mit der Pauschalsteuer von 25 Prozent günstiger als das steuerfreie Ticket ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab und davon, in welcher Höhe sich bei Ihnen die Pendlerpauschale über der 1 000-Euro-Werbungskostenpauschale auswirkt.
Als Ehepaar öfter Steuerklassen wechseln
Bis Ende 2019 konnten Ehepartner in der Regel nur einmal im Jahr ihre Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug anders kombinieren.
Das ist neu. Seit 2020 können Paare, so oft sie wollen, die Steuerklassen wechseln.
Beispiel Nach der Hochzeit kamen Lena und Martin Kaiser automatisch in die Klasse IV. Alternativ können sie III und V kombinieren oder sie wählen beide IV plus Faktor.
Tipp für 2021. Haben Sie als Paar bisher beide die Steuerklasse IV? Dann kann es lohnen, zu III/V zu wechseln, wenn ein Partner 60 Prozent oder mehr des gemeinsamen Lohns verdient. Der mit dem höheren Verdienst nimmt dann die III, der andere die V. Vergleichen Sie vorher die fällige Lohnsteuer und ob Nachforderungen zu erwarten sind (bmf-steuerrechner.de).
Wollen Sie zu III/V wechseln, müssen Sie das als Paar gemeinsam beantragen. Den Wechsel zu IV/IV kann ein Partner allein beantragen. Den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ finden Sie im Internet (formulare-bfinv.de).
Mit umweltfreundlichem Dienstfahrzeug Steuern sparen
Ob Pedelec, Hybrid- oder E-Auto – bei sauberen Dienstwagen müssen Arbeitnehmer für die private Nutzung statt 1 Prozent nur 0,5 Prozent vom Bruttolistenpreis versteuern.
Das ist neu. Das gilt bis Ende 2030 für Kfz, die maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder zumindest 40 Kilometer elektrisch schaffen. Ab 2022 müssen es mindestens 60 Kilometer oder 50 Gramm CO2 pro Kilometer sein, ab 2025 sogar 80 Kilometer. Auch der an der Ladestation des Chefs gezapfte Strom ist bis Ende 2030 steuerfrei.
Bei CO2-emissionsfreien Kfz (Bruttolistenpreis maximal 60 000 Euro) sind nur 0,25 Prozent vom Listenpreis zu versteuern. Das gilt für ab 2019 und bis Ende 2030 angeschaffte Fahrzeuge – auch Elektroroller, E-Scooter, E-Bikes und Pedelecs mit Kfz-Kennzeichen.
Als geldwerter Vorteil zählen zudem für den Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte 0,03 Prozent vom reduzierten Listenpreis (je nach Fahrzeug 0,5 oder 0,25 Prozent des Preises).
Beispiel Max Lös muss nur 95 Euro im Monat für einen CO2-freien E-Wagen mit 38 000 Euro Bruttolistenpreis versteuern. Für ein Auto ohne Umweltbonus zum gleichen Preis wären es 380 Euro. Auch der Chef spart: Der Umweltbonus für diese Kfz soll sich auf 6 000 Euro erhöhen (bafa.de).
Tipp: Nutzen Sie das Kfz nur selten privat, kann sich ein Fahrtenbuch lohnen, um statt nach der Prozentregel die echten Kosten beim Finanzamt abzurechnen.
Dienstrad vom Chef steuerfrei nutzen, später abkaufen

© plainpicture / Willing-Holtz
Steuerfrei radeln Sie mit dem Dienstrad (ohne Kfz-Kennzeichen) vom Arbeitgeber schon seit 2019. Bedingung: Der Chef spendiert das Rad zusätzlich zum regulären Gehalt. Wenn nicht, zählen seit Januar 2020 nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil.
Das ist neu. Die Steuerfreiheit gilt jetzt bis Ende 2030 statt nur bis Ende 2021.
Wollen Sie Ihr geleastes Dienstrad am Ende der Laufzeit für sich erwerben, sind auf diesen geldwerten Vorteil nur pauschal 25 Prozent Steuern fällig und keine Sozialabgaben.
Nach wie vor gibt es einen Haken: Für das abgekaufte Rad gelten als geldwerter Vorteil nach drei Jahren 40 Prozent vom Listenpreis. Ein niedrigerer Wert muss nachgewiesen werden (BMF-Schreiben IV C 5-S 2334/12/10002 –04). Häufig verkauft der Anbieter das Rad für nur 10 oder 20 Prozent des Listenpreises.
Beispiel Werner Schulz erwirbt nach drei Jahren sein geleastes Fahrrad für 300 Euro. Das sind 10 Prozent von 3 000 Euro, der damaligen Preisempfehlung des Herstellers. Sein Chef muss davon einen Wert von 40 Prozent (1 200 Euro) mit 25 Prozent pauschal versteuern und 300 Euro Steuern zahlen.
Tipp: Manche Leasinganbieter übernehmen die Steuer. Fragen Sie danach.
Mehr Verpflegungspauschale abrechnen
Sind Sie für Ihren Arbeitgeber mehr als acht Stunden auswärts im Einsatz, arbeiten Sie an wechselnden Einsatzorten oder besuchen Sie eine Weiterbildung, dann können Sie für diese Tage die Verpflegungspauschale geltend machen, falls Ihnen der Chef keine gewährt.
Das ist neu. Sind Sie mehr als acht Stunden beruflich außerhalb Ihrer „ersten Tätigkeitsstätte“ unterwegs, setzen Sie pro Tag 14 Euro Verpflegungspauschale als Werbungskosten ab – statt bisher 12 Euro. Bei 24 Stunden Abwesenheit gibt es 28 Euro, für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen je 14 Euro.
Beispiel Monteur David Klein fährt morgens um 8 Uhr zu wechselnden Kunden und ist gegen 17 Uhr wieder zu Hause. Er hat keine erste Tätigkeitsstätte bei seinem Chef. Weil er fast jeden Arbeitstag mehr als acht Stunden bei Kunden im Einsatz ist, kann er für die 200 Tage in diesem Jahr 2 800 Euro Verpflegungspauschale absetzen, 400 Euro mehr als 2019.
Tipp: Arbeiten Sie an wechselnden Einsatzstellen – etwa als Bauarbeiter, Außendienstler, Handwerker, Berufskraftfahrer – und haben keine dauerhafte (drei Monate lange) erste Tätigkeitsstätte, können Sie das ganze Jahr über Verpflegungspauschalen geltend machen und nicht nur für drei Monate begrenzt.
8 Euro pro Nacht im Lkw abrechnen

© F1online
Sie müssen als Kraftfahrer im Lkw übernachten? Dann konnten Sie bisher die Kosten für Sanitäranlagen auf Raststätten und das Reinigen der Schlafkabine als Reisenebenkosten in geschätzter Höhe absetzen, sofern der Arbeitgeber das nicht steuerfrei erstattet.
Das ist neu. Alternativ können Sie für jeden Fahrttag, an dem Sie in der Lkw-Kabine übernachten, je 8 Euro pauschal für die Übernachtung geltend machen – zusätzlich zur Verpflegungspauschale. Dies gilt für den An- und Abreisetag sowie jeden Tag, an dem Sie 24 Stunden auf Achse sind.
Beispiel Fernfahrer Urs Alt wird 2020 für eine Spedition 200 Tage ganztägig unterwegs sein. Dafür kann er 7 200 Euro Werbungskosten abrechnen: 5 600 Euro (200 x 28 Euro) Verpflegungspauschalen plus 1 600 Euro (200 x 8 Euro) Übernachtungspauschalen. Bei 21 Prozent Grenzsteuersatz spart er inklusive Soli rund 532 Euro gegenüber dem Vorjahr, da er 2019 nur 24 Euro Verpflegungspauschale (für 200 Tage) absetzen kann.
Als Rentner Steuern drücken
Fast jeder vierte Rentner muss für 2020 eine Steuererklärung machen, schätzt das Bundesfinanzministerium. Rund 51 000 rutschen voraussichtlich erstmals in die Steuerpflicht.
Das ist neu. Erhalten Sie 2020 erstmals eine gesetzliche Rente? Dann ist davon weniger steuerfrei als für frühere Jahrgänge. Sie müssen bereits 80 Prozent davon versteuern, nur 20 Prozent sind steuerfrei. Für alle, die bis Ende 2005 bereits eine Rente erhielten, gilt noch ein Freibetrag von 50 Prozent.
Beispiel Magda Eber aus Leipzig erhält seit Januar 1 250 Euro Rente. Steigt im Sommer die Rente um 3,92 Prozent, muss Eber 2020 insgesamt 15 294 Euro Rente versteuern. Davon bleiben 20 Prozent (3 059 Euro) steuerfrei. Weil sie keine weiteren Einkünfte hat, werden 153 Euro Steuern für 2020 fällig.
Tipp: Ob Sie Steuern zahlen müssen, überschlagen Sie mit unserem Steuerrechner (Steuerberechnung für Rentner). Sammeln Sie Belege für Steuersenker wie für Krankheits-, Pflegekosten und Spenden.
Eine Übersicht über Steuern und Sozialabgaben in der Rente finden Sie in unserem Special Diese Abgaben zahlen Sie auf Ihre Rente.
Noch ist offen, ob einige zu viel Steuern zahlen, weil sie Beiträge in die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen eingezahlt haben und in der Auszahlungsphase erneut besteuert werden.
Ökologisch sanieren und Förderung mitnehmen

© plainpicture / DEEPOL
Sie wollen daheim Energie sparen? Schon bisher gibt es Fördertöpfe von Bund und Ländern zur ökologischen Sanierung.
Das ist neu. Wenn Sie Ihre vier Wände von einer Fachfirma energetisch haben sanieren lassen, gibt es einen neuen Steuerabzug – etwa für ökologische Wärmedämmung, Außentüren, Fenster, Optimierung der Heizung oder die Energieberatung. Bedingung: Ihre Wohnung oder Ihr Haus ist älter als zehn Jahre.
20 Prozent von maximal 200 000 Euro für die energetische Sanierung gehen über drei Jahre verteilt direkt von Ihrer Steuerschuld ab – insgesamt 40 000 Euro. Den Steuerabzug lösen Sie über Ihre Steuererklärung ein:
- Im ersten und zweiten Jahr sind maximal 7 Prozent möglich, höchstens 14 000 Euro.
- Im dritten Jahr sind maximal 6 Prozent drin, höchstens 12 000 Euro.
Begünstigt sind Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben und bis 2029 enden. Sie müssen als KfW-förderfähig eingestuft sein und der Verordnung für energetische Sanierungen (ESanMV) entsprechen. Die Rechnung der Fachfirma muss die energetischen Maßnahmen, Arbeitsleistung und Adresse des Objekts enthalten. Wichtig: Den Rechnungsbetrag müssen Sie der Handwerkerfirma überweisen – nicht bar bezahlen.
Beispiel Werner Neumann hat seine 20 Jahre alte Heizung für 8 000 Euro erneuern lassen. 2020 und 2021 mindern jeweils 560 Euro direkt seine Einkommensteuer und 2022 gibt es weitere 480 Euro Abzug. 1 600 Euro von der 8 000 Euro-Investition trägt also der Staat.
Tipp: Vergleichen Sie, ob sich die steuerliche Förderung mehr lohnt als andere Förderangebote von Bund oder Ländern. Nutzen Sie die Energieberatung der Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale-energieberatung.de). Ausführliche Informationen welche Förderung für Eigentümer am attraktivsten ist und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, lesen Sie hier: Neue Förderung für Haus und Heizung.
Als Vermieter die Sonderabschreibung für Neubau nutzen

© plainpicture / DEEPOL
Schon seit 2019 gibt es für Vermieter neuer Mietwohnungen eine Sonderabschreibung.
Das ist neu. Investoren erhalten die Förderung für Neubauwohnungen, wenn sie Bauantrag oder Bauanzeige bis Ende 2021 einreichen und bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vermieten plus weitere neun Jahre lang. Die Baukosten dürfen inklusive anteiliger Nebenkosten 3 000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Dann können Eigentümer vier Jahre lang 5 Prozent Sonderabschreibung für maximal 2 000 Euro Gebäudekosten pro Quadratmeter Wohnfläche absetzen – zusätzlich zur linearen Abschreibung (AfA) von 2 Prozent im Jahr.
Beispiel Eva Werner erwirbt im Januar 2020 für 300 000 Euro (ohne Grundstücksanteil) eine gerade fertiggestellte Wohnung (120 Quadratmeter), die sie vermietet. 2020 kann Werner 18 000 Euro (12 000 Euro Sonder-Afa plus 6 000 Euro normale AfA) absetzen. In den Jahren 2021 bis 2023 sind es jährlich je 18 000 Euro, ab 2024 nur noch 6 000 Euro.
Tipp: Um die Sonder-AfA zu erhalten, müssen Sie die Wohnung im Jahr der Fertigstellung kaufen und vermieten. Wie viel die Sonderabschreibung bringt, ermittelt unser Rechner.
Bis 4 000 Euro Steuerabzug für Dienstleister bekommen

© Getty Images / EyeEm
Sie haben Helfer für den Haushalt engagiert? Für die Lohn- und Fahrtkosten erhalten Sie Steuerabzug, wenn die Helfer im Haushalt eine der folgenden Tätigkeiten verrichtet haben: Waschen, Putzen, Kochen, Pflegen, Betreuen, Gärtnern. Auch Schneeschippen auf dem Grundstück und die Versorgung eines Haustiers zählen.
Wie bisher gibt es 20 Prozent Steuerabzug für maximal 20 000 Euro Lohn- und Fahrtkosten – pro Haushalt höchstens 4 000 Euro Abzug. Diesen Bonus kann jeder nutzen, der den Dienstleister beauftragt und in dessen Haushalt die Helfer gearbeitet haben.
Tipp: Kommen Sie als Angehöriger für Pflege- und Betreuungsleistungen auf, können Sie die Steuerermäßigung nur einlösen, wenn Sie den pflegebedürftigen Menschen im eigenen oder in Ihrem Haushalt betreuen oder pflegen. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Rechnungen sollten Sie daher stets per Überweisung bezahlen.
Steuererklärung pünktlich abgeben

© Westend61 / VEM
E-Daten. In die Steuererklärung müssen Sie deutlich weniger Daten eintragen als früher. Das Finanzamt übernimmt elektronisch gemeldete Daten von Versicherungen, Arbeitgebern und Krankenkassen automatisch für Ihre Steuerabrechnung. Dennoch sollten Sie kontrollieren, ob alles stimmt und gegebenenfalls eine Korrektur fordern.
Termin. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Steuererklärung pünktlich abgeben. Wer in der Pflicht ist wie Ehepaare, die 2020 die Steuerklassen III und V kombiniert haben, müsste eigentlich bis zum 2. August 2021 die Steuererklärung für 2020 abgeben. Doch wegen Corona bekommen alle noch etwas Aufschub.
Verlängerung. Weil die Erklärung 2020 für all diejenigen aufwendiger ist, die pandemiebedingte Zuschüsse erhalten haben oder Erleichterungen wie die Homeoffice-Pauschale beantragen wollen, hat die Bundesregierung die Abgabefrist einmalig um drei Monate verlängert. Wer eine Erklärung abgeben muss und sich selbst kümmert, kann sich bis zum 1. November 2021 Zeit lassen. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine müssen spätestens am 31. Mai 2022 abgeben.
Geben Sie pünktlich ab! Nach Ablauf der Fristen droht sonst ein Verspätungszuschlag – je angefangenen Monat der Verspätung mindestens 25 Euro.
Tipp: Auch Ihre Steuern sollten Sie pünktlich zahlen, sonst drohen Säumniszuschläge.
Steueränderungen 2021
Der Soli endet für die meisten

© PantherMedia / Jens Schade
Rund 90 Prozent aller Steuerzahler müssen ab 2021 erheblich weniger Einkommensteuern zahlen, weil der Soli von 5,5 Prozent der Einkommensteuer entfällt. Für Immobilienbesitzer ändert sich die Bemessung der Grundsteuer. Aber das wird noch einige Zeit dauern.
Große Ersparnis, weil Soli entfällt
Keinen Solidaritätszuschlag muss 2021 mehr zahlen, wer ohne Kinder auf bis zu rund 62 127 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare 124 254 Euro) zu versteuerndes Einkommen kommt. Darüber hinaus wird nicht gleich der volle Soli fällig, sondern er erhöht sich schrittweise auf die vollen 5,5 Prozent. Erst Steuerzahler ohne Kinder mit über 96 822 Euro zu versteuerndem Einkommen (Ehepaare 193 644 Euro) zahlen vorerst weiter Soli wie bisher. Wie viel Steuerersparnis drin ist, ermitteln Sie mit unserem Steuersparrechner.
Tipp: Fraglich ist, ob der Soli noch verfassungsgemäß ist, weil der Solidarpakt II schon Ende 2019 ausgelaufen ist. Ein Ehepaar aus Bayern hat mithilfe des Bundes der Steuerzahler deshalb Klage eingereicht. Der Bundesfinanzhof muss entscheiden (BFH, Az. IX R 15/20).
Neue Grundsteuer ab 2025
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer ist beschlossen. Fest steht bisher: Sie wird ab 2025 nach den neuen Regeln fällig. In Zukunft bemisst sich die Steuer nicht mehr allein nach dem Bodenwert, es zählen auch Erträge wie Mieteinnahmen. Die Bundesländer können auch andere Bewertungsverfahren festlegen. Zunächst müssen die Gemeinden die Werte der Grundstücke und der statistischen Miethöhen feststellen. Das wird vermutlich noch Jahre dauern. Mit der neuen Grundsteuer sollen die meist finanzschwachen Gemeinden aber keinen Gewinn machen.
Dieses Special ist im Januar 2020 auf test.de erschienen. Wir haben es am 7. Mai 2021 aktualisiert.
-
Musterprozesse Wie Sie von aktuellen Steuerverfahren profitieren
- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
-
Steueränderungen 2023 Wie Sie von Steuerentlastungen profitieren
- Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, weniger Steuern: Vor allem Familien und Berufstätige sahnen ab. Wir sagen, wie Sie die Steuergeschenke einlösen.
-
Steuererklärung Die Uhr tickt – jetzt noch pünktlich abgeben
- Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie fristgerecht einreichen. Sonst drohen satte Zuschläge. Die Stiftung Warentest zeigt fünf Wege zur „Last-Minute“-Abgabe.
3 Kommentare Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@WhatEverYouWantToBe: Die Stiftung Warentest berichtet (regelmäßig) zu Musterverfahren. Das Führen von Musterverfahren / Prozessen im Namen von Steuerzahlern und / oder Verbrauchern gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der Stiftung Warentest.
Unter dem folgenden Link finden Sie zum Beispiel einen Bericht zu einer Entscheidung, nach der der BFH entschieden hat, dass PPendler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, dürfen höhere Kosten absetzen als Autofahrer. www.test.de/Pendlerpauschale-Bundesfinanzhof-bremst-Autofahrer-5137718-0/(maa)
@drosophila951; @alle: Wir sichten die Kommentare werktäglich und löschen Spam und (Schleich-) Werbung. Wenn Sie auf test.de Spam entdecken, können Sie diese mit einem Klick auf "Diesen Kommentar als bedenklich melden" rechts über dem Kommentar kennzeichnen und uns bei der Bekämpfung von Spam unterstützen. (maa)
Ich würde mich freuen wenn die Stiftung Warentest prüfen (lassen) würde ob die aktuell im § 9 Punkt 4 genannte Beschränkung der Pendlerpauschale (auf 4500€/jährl.) für alle, die nicht den PkW nutzen, überhaupt rechtens ist. Diese Beschränkung verhindert nämlich, dass die, die wirklich umweltbewußt unterwegs sind abgestraft werden, während Autofahrer voll entlastet werden. Dabei sollte die Wahl des Fahrzeugs doch eigentlich jedem freistehen, oder?!?
Kommentar vom Autor gelöscht.