Digitale Stromzähler Neue Zähler sollen jedem den Verbrauch besser anzeigen

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Digitale Stromzähler - Neue Zähler sollen jedem den Verbrauch besser anzeigen

Mit einem intelligenten Mess­system haben Kunden ihren Strom­verbrauch auch unterwegs stets im Blick. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Jeder Haushalt in Deutsch­land bekommt bis zum Jahr 2032 einen digitalen Stromzähler. Wir erklären, bei wem eine „moderne Mess­einrichtung“ und bei wem ein„Smart Meter“ einge­baut wird.

Digitale Stromzähler: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Muss jeder Strom­kunde die neuen Zähler akzeptieren? Wann werden sie einge­baut? Und wer macht das? Hier beant­worten wir die wichtigsten Fragen zum Thema digitale Stromzähler.

Kann ich den Einbau eines neuen digitalen Zählers ablehnen?

Nein. Jeder Haushalt in Deutsch­land bekommt in den nächsten Jahren einen digitalen Stromzähler – ob er will oder nicht. Das sieht das Mess­stellen­betriebs­gesetz vor. Demnach müssen bis zum Jahr 2032 alle Netznutzer mindestens mit einer „modernen Mess­einrichtung“ ausgestattet sein. Einige Haushalte bekommen ein „intelligentes Mess­system“ – den sogenannten Smart Meter.

Den Unterschied zeigt die Grafik Stromverbrauch modern messen. Ein modernes Mess­system ist ein einfacher elektronischer Stromzähler. Er ist nicht mit dem Internet verbunden und muss wie bisher manuell abge­lesen werden. Anders die mit dem Internet verbundene Variante namens intelligentes Mess­system (Smart Meter). Mithilfe eines Kommunikations­moduls über­mittelt es die Mess­daten an den Netz­betreiber. Kunden können ihre Daten von unterwegs über ein Webportal oder eine App abfragen.

Wer bekommt welchen Stromzähler?

Die moderne Mess­einrichtung – also ohne Kommunikations­modul – wird früher oder später in jedem Haushalt Mindest­stan­dard. Intelligente Mess­systeme sind oder werden Pflicht bei Strom­kunden mit einem hohen Verbrauch, Strom­erzeugern wie Betreibern von Solar­anlagen und Haushalten mit einer steuer­baren Verbrauchs­einrichtung, zum Beispiel einer Wärmepumpe. Smart Meter können aber auch in allen anderen Haushalten einge­baut werden: entweder weil der Kunde es selber wünscht oder weil die für den Einbau verantwort­liche Firma das beschließt. Seit Anfang 2020 ist dieser „optionale Einbau“ (Grafik Stromverbrauch modern messen) erlaubt.

Wann werden die neuen Zähler einge­baut?

Der Einbau moderner Mess­einrichtungen läuft bereits seit einigen Jahren, vor allem in Neubauten, im Zuge größerer Reno­vierungen und bei Austausch alter Zähler, die ihre Lebens­dauer über­schritten haben.

Die Ausstattung der Haushalte mit intelligenten Mess­systemen kommt derzeit lang­sam in Gang. Eigentlich hätte der Pflicht­einbau bei bestimmten Gruppen, beispiels­weise bei Betreibern von Photovoltaikanlagen, bereits 2017 starten sollen. Doch jahre­lang scheiterte die flächen­deckende Einführung daran, dass es keine drei Modelle unterschiedlicher Hersteller gab, die die hohen sicher­heits­tech­nischen Anforderungen erfüllten und vom Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik zertifiziert worden waren.

Nun ist diese Hürde gemeistert. Ende Februar 2020 startete der Pflicht­einbau für Smart Meter bei Strom­kunden mit einem Verbrauch von über 6 000 Kilowatt­stunden im Jahr. Vor­erst ausgesetzt ist der Pflicht­einbau bei Betreibern von Photovoltaikanlagen mit einer Nenn­leistung von mehr als 7 Kilowatt und Haushalten mit einer steuer­baren Verbrauchs­einrichtung, zum Beispiel Wärmepumpen oder Nacht­speicherhei­zung.

Der Zählerwechsel wird aber nicht jeden Strom­kunden sofort treffen. Die Betreiber haben mehrere Jahre Zeit, den Austausch über die Bühne zu bringen.

Gut zu wissen, vor allem für Betreiber von Solar­anlagen, die bisher selbst die Messung über­nommen haben: Wer bereits einen Smart Meter vom Netz­betreiber hat, genießt eine Weile Bestands­schutz. Er darf sein Gerät noch bis zu acht Jahre nach ihrem Einbau nutzen.

Muss ich mich selbst um den Austausch kümmern?

Nein. Zuständig für den Austausch ist der „grund­zuständige Mess­stellen­betreiber“. Bisher ist das meist der örtliche Netz­betreiber – nicht zu verwechseln mit dem Stromlieferanten. Es steht dem Kunden aber frei, sich einen anderen Mess­stellen­betreiber zu suchen. Derzeit gibt es allerdings nur wenige alternative Anbieter.

Wie erfahre ich, wann bei mir der Zähler gewechselt wird?

Der Mess­stellen­betreiber muss den Einbau des neuen Zählers mindestens drei Monate vorher ankündigen und den Kunden auf das Recht hinweisen, den Anbieter für den Mess­stellen­betrieb zu wechseln. Spätestens zwei Wochen vorher muss er einen konkreten Termin für den Einbau nennen und mindestens einen Ersatz­termin anbieten.

Einige Unternehmen kommen dieser Informations­pflicht offen­bar nicht ausreichend nach. Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen ist gegen den Stromnetz­betreiber West­netz deshalb sogar vor Gericht gezogen. West­netz hatte in Haushalten den Zählerwechsel erst rund zwei Wochen vorher angekündigt. Damit habe das Unternehmen das Recht des Kunden miss­achtet, eine andere Firma als den Netz­betreiber mit dem Mess­stellen­betrieb zu beauftragen.

Auch der Bund der Energieverbraucher klagt über schlechte Informationen für den Endkunden. So seien die Ankündigungs­schreiben der zuständigen Stromnetz­betreiber häufig verwirrend formuliert. Oft bekämen Kunden nach dem Einbau auch keine ausreichende Einführung in die Funk­tionen des neuen Zählers. Ihnen sei deshalb oft nicht klar, ob der neue Zähler Daten über­trage und wenn ja, welche.

Welche Daten senden und empfangen digitale Stromzähler?

Bei modernen Mess­einrichtungen ändert sich wenig gegen­über den alten analogen „Ferraris-Zählern“. Sind sie nicht mit einem Kommunikations­modul ausgestattet, über­tragen sie keine Daten und müssen wie herkömm­liche Zähler weiter vor Ort abge­lesen werden.

Der Unterschied: Sie zeigen den Zählerstand digital in einem Display an. Außerdem speichern sie die Verbrauchs­werte. So können Kunden nach­schauen, wie viel Strom sie am Vortag, in der vergangenen Woche oder inner­halb eines Jahres verbraucht haben.

Die Hand­habung der Geräte ist meist nicht ganz einfach. Viele müssen beispiels­weise zum Ablesen der gespeicherten Verbrauchs­werte mit einer Taschen­lampe ange­leuchtet und mit Licht­zeichen gesteuert werden.

Bei intelligenten Mess­systemen ist das anders: Sie über­tragen mithilfe des Kommunikations­moduls die Mess­daten an einen Server des Mess­stellen­betreibers. Dieser leitet sie an den Energieversorger weiter und stellt sie dem Kunden über ein Webportal oder eine App zur Verfügung. Ein Betreten der Zählerräume für das Ablesen ist nicht mehr nötig.

Smart Meter können auch Signale empfangen. Die Bewohner eines Smart Homes können so beispiels­weise ihre elektrischen Geräte auto­matisch an- und ausschalten. Ist in dem Smart Meter zusätzlich eine Steuerbox einge­baut, ist es auch möglich, eine Photovoltaikanlage fern­zusteuern und bei Netz­über­lastung abzu­regeln.

Sind meine Daten bei der Über­tragung geschützt?

Ja. Die Daten, die ein Smart Meter über­trägt, sind höchst sensibel: Aus ihnen lassen sich Erkennt­nisse über Alltag und Gewohn­heiten der Bewohner gewinnen. Sie werden entweder über das Mobil­funk­netz, WLan, Lan oder die Stromleitung über­tragen. Wie bei jeder digitalen Kommunikations­infrastruktur sind die Daten theoretisch der Gefahr von Hacker­angriffen ausgesetzt. Die smarten Zähler müssen deshalb sehr hohe Sicher­heits­anforderungen erfüllen, die das Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik eigens für intelligente Mess­systeme entwickelt hat.

Können mir zusätzliche Kosten entstehen?

Ja, aber meistens nur geringe. Strom­kunden mussten schon immer für ihren Zähler zahlen, im Schnitt waren es früher rund 8 Euro im Jahr. Diese Kosten rechnen Strom­anbieter über den Grund­preis ab. Digitale Stromzähler dürfen mehr kosten, für die einfachen modernen Mess­einrichtungen sind aber höchs­tens 20 Euro im Jahr erlaubt.

Anders als früher kann der Mess­stellen­betreiber für den Betrieb des Zählers eine eigene Rechnung schi­cken. Die Mess­stellen­betreiber haben aber mit den meisten Stromlieferanten vereinbart, dass diese die Kosten weiterhin mit dem Kunden abrechnen. Dennoch: Bei einem Wechsel des Strom­anbieters empfiehlt es sich in Zukunft, einen Blick in die allgemeinen Geschäfts­bedingungen zu werfen. Dort steht, ob der Mess­stellen­betrieb im Strom­preis enthalten ist oder nicht. Das gilt besonders für Haushalte mit internet­verbundenen Zählern.

Bei diesen Smart Metern sind die Kosten wesentlich höher. So liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Preis­ober­grenzen für intelligente Mess­systeme bei 60 bis 130 Euro im Jahr – abhängig vom Jahres­strom­verbrauch. Noch teurer kann es werden, wenn der Kunde sich freiwil­lig einen Smart Meter einbauen lässt oder er ein anderes Unternehmen mit dem Betrieb beauftragt. Freie Mess­stellen­betreiber sind nicht an die gesetzlichen Preis­ober­grenzen gebunden.

Welchen Nutzen habe ich von den neuen Geräten?

Die große Mehr­heit der Strom­kunden bekommt eine „moderne Mess­einrichtung“. Dieser digitale Stromzähler bietet nicht wesentlich mehr als der alte analoge Zähler. Der Zählerstand muss nach wie vor manuell abge­lesen werden, ein bequemer Über­blick über den eigenen Strom­verbrauch ist nur begrenzt möglich.

Intelligente Mess­systeme bringen tatsäch­lich einen Zusatz­nutzen. Smart Meter veranschaulichen den aktuellen und vergangenen Strom­verbrauch oder auch die Erzeugung des eigenen Stroms mit einer Photovoltaikanlage. Außerdem machen sie detaillierte Analysen der eigenen Verbrauchs­werte möglich. Das moti­viert, Strom­fresser aufzuspüren und Verhaltens­weisen zu ändern.

Nicht zuletzt sollen die Smart Meter die Einführung varia­bler Strom­tarife voran­bringen. Dahinter steckt die Idee, zu Zeiten eines Über­angebots den Strom güns­tiger anzu­bieten, weil etwa Sonne und Wind in Spitzen­zeiten besonders viel Energie liefern. Doch derartige Tarifmodelle gibt es derzeit kaum.

In Zukunft denk­bar mit der neuen Technik ist auch eine häufigere, exaktere Strom­abrechnung statt der bisherigen jähr­lichen Ablesung. Damit würden auch Abschlags­zahlungen über­flüssig.

Unser Rat

Ankündigung. Bis 2032 bekommen alle Haushalte einen digitalen Stromzähler. Sie müssen den Einbau dulden. Der Netz­betreiber muss den Wechsel mindestens drei Monate vorher ankündigen. Notieren Sie am Tage des Einbaus den Ablese­wert des alten Zählers.

Daten­schutz. Die meisten Haushalte bekommen eine sogenannte moderne Mess­einrichtung, bei der Daten nicht an den Netz­betreiber oder einen Dritten gehen. Einige erhalten ein intelligentes Mess­system mit Internet­verbindung (Smart Meter), das hohe Sicher­heits­anforderungen erfüllen muss.

Vorteil. Nutzen Sie den neuen Zähler, um Ihren Strom­verbrauch zu kontrollieren und Energie zu sparen.

Energieversorger. Lesen Sie beim Anbieter­wechsel in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen nach, ob im Strom­preis der Mess­stellen­betrieb enthalten ist. Bei Smart Metern kann das jähr­lich über 100 Euro Unterschied machen.

Grafik: Strom­verbrauch modern messen

Strom­kunden bekommen neue Zähler, die den Verbrauch besser anzeigen sollen. Wir stellen beide Varianten vor.

Digitale Stromzähler - Neue Zähler sollen jedem den Verbrauch besser anzeigen

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Dieses Special ist erst­mals am 18. Juni 2019 auf test.de erschienen. Es wurde am 9. März 2020 aktualisiert.

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argon85 am 06.01.2021 um 17:43 Uhr
Fehlerhafte "digitale" Verbrauchsmessung?

Seit Einbau des digitalen Stromzählers im letzten November scheint sich unser Verbrauch um einiges erhöht zu haben.
Auf Nachfrage meinte der Netzbetreiber, das könnte durchaus sein, aber eher deshalb weil der alte analoge/mechanische Stromzähler zu wenig gemessen habe. Vielleicht läge es aber auch daran, dass der Verbrauch im Winter generell höher ist. Wenn es weiter so bis Mitte nächstes Jahr bleibt, könne ich mich ja nochmal melden.
Ich beobachte daher erst einmal weiter. Die Untersuchung einer holländischen Uni bestätigt allerdings, dass Fehlmessungen auftreten können, grade im Zusammenhang mit LED-Lampen: https://www.sonnenseite.com/de/wissenschaft/digitale-stromzaehler-koennen-einen-bis-zu-sechsmal-hoeheren-verbrauch-ausweisen/

gberberich am 31.12.2020 um 20:09 Uhr
Never change a winning team!

"Digitale Stromzähler Neue Zähler sollen jedem den Verbrauch besser anzeigen". Unser bewährter Stromzähler wurde in diesem Jahr durch einen sog. digitalen Zähler ausgetauscht. Nun ist er defekt, da er nicht mehr weiter zählt. Da kommt man ins Grübeln: Ein Zähler ist immer digital. Die Messung der elektrischen Leistung ist - wie man es auch anstellt - zunächst eine analoge Messung, die dann digitalisiert wird. Welche Vorteile bringt der neue Zähler? Die Auflösung ist wesentlich schlechter. Vielleicht ist die Kalibrierung stabiler. Auf jeden Fall habe ich nun im Neuen Jahr den Ärger mit dem Strom-Versorger und dem Grund-Versorger.

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.09.2020 um 12:48 Uhr
Maße / Umbau Zählerschrank

@harp: Es gibt unterschiedliche Geräte. In Einzelfällen kann ein Umbau des Zählerschrankes erforderlich werden. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu, dass nach ersten Erfahrungen bei ungefähr einem Viertel der Haushalte ein Umbau des Zählerschrankes notwendig ist.
www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-die-neuen-stromzaehler-kommen-13275
(maa)

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.09.2020 um 13:49 Uhr
Haben wir wenigstens eine Wahl?

@vier56: Bitte klicken Sie im obigen Text auf die Zeile "Digitale Stromzähler: Antworten auf die wichtigsten Fragen". Dann erhalten Sie die gewünschten Informationen.
(dda)

vier56 am 16.09.2020 um 09:06 Uhr
Haben wir wenigstens eine Wahl?

Mein Mann ist Softwaretester. Deshalb beäugen wir jegliche angebliche Sicherheit misstrauisch und lehnen Smart Home ab. Ein bisschen scheinbare Bequemlichkeit dafür, dass man ausgehorcht und/oder gehackt werden kann und dafür auch noch einen Batzen Geld hinlegen muss? Nein danke.
Stromfresser haben wir bisher auch ohne KI gefunden, und wieviel Strom wir verbrauchen, kann ganz leicht mit eigener Intelligenz durch Eintragen in eine Tabelle mit voreingetragenen Formeln abgelesen werden. Kann man den KI-Zähler ablehnen oder hat der Messstellenbetreiber freie Wahl, was er den Kunden aufdrückt?