
Frankfurter Bankenviertel. Viele der dort ansässigen Banken sichern Spargeld in Millionenhöhe ab. © Getty Images / Anton Petrus
Aufgrund der Bankenkrise in den USA und der Schweiz fragen sich viele, ob ihr Geld geschützt ist. Wir sagen, welche Schutzschirme es gibt und welche Summen sicher sind.
Bankeninsolvenz in den USA – da erinnern sich viele deutsche Anleger an die Pleite der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008. Aus Angst begannen damals in Deutschland Anleger, ihr Geld von Banken und Sparkassen abzuheben und zu horten. Die Bundesregierung beteuerte damals, dass der Staat die Einlagen der Sparer in Deutschland garantiere und nahm damit der größten Angst die Spitze. Gleichzeitig reformierte die EU die Sicherungssysteme und damit den Schutz für Anlegerinnen und Anleger. Wir erläutern, wie deren Geld inzwischen geschützt ist und welche Banken aus in welchen Ländern wir empfehlen.
Sicherungssysteme der Banken in Europa
Für Banken mit Sitz in der Europäischen Union (EU) sowie in Norwegen gilt ein gesetzlicher Schutz für Spargeld in Höhe von 100 000 Euro pro Anleger und Bank. Trotzdem empfehlen die Finanzexperten der Stiftung Warentest nur Banken, die ihren Sitz in den grün markierten, wirtschaftsstarken Ländern auf unserer Landkarte haben.

© Stiftung Warentest
So wird in Deutschland entschädigt
Normalerweise werden Sparer nach einer Bankpleite in Deutschland von der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zu einer Höhe von 100 000 Euro entschädigt. Die EdB ist eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Viele deutsche Privatbanken wie Deutsche Bank oder Commerzbank sind nicht nur Pflichtmitglied der EdB, sondern gehören zusätzlich auch dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB an. Bei diesen Banken können Anlegerinnen und Anleger auch mehr als 100 000 Euro sicher anlegen.
Einlagensicherung im Check
Unser kleines Tool hilft Ihnen herauszufinden, welche Sicherungssysteme für welche Bank zuständig sind und wie hoch die maximale Entschädigungssumme ist.
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Sie finden Ihre Bank nicht in unserem Rechner?
- Handelt es sich um eine deutsche Sparkasse, ist sie Mitglied der gleichen Sicherungseinrichtung wie die hier aufgeführten Sparkassen.
- Handelt es sich um eine deutsche Genossenschaftsbank (VR Bank, Volks- oder Raiffeisenbank), ist sie Mitglied der gleichen Sicherungseinrichtung wie die hier aufgeführten Volks- und Raiffeisenbanken.
- Handelt es sich um eine deutsche Privatbank, finden sie weitere Banken unter edb-banken.de sowie einlagensicherungsfonds.de. Dort können sie auch den jeweiligen Schutzumfang der Einlagensicherung abfragen.
- Handelt es sich um eine ausländische Bank, so könnte sie sich in unserer Tabelle „Nicht empfehlenswerte Banken“ befinden. Diese finden Sie, wenn Sie den Zinsvergleich freischalten.
Einlagen meist in Millionenhöhe geschützt
Werden Banken, die Mitglied in EdB und BdB sind, insolvent, gibt es von zwei Stellen Geld zurück. Zunächst ersetzt die EdB Guthaben bis 100 000 Euro und anschließend der BdB darüber hinausgehende Beträge. Bei Auslandsbanken wie der Consorsbank, die eine Tochter der BNP Paribas ist, ersetzt die französische Einlagensicherung die ersten 100 000 Euro, der BdB den Rest.
Wie läuft die Entschädigung ab?

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Gerät eine in Deutschland ansässige Bank in Schieflage und stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Insolvenz der Bank fest, tritt der Entschädigungsfall ein. Laut Einlagensicherungsgesetz muss dann die EdB jede Sparerin und jeden Sparer der Bank binnen sieben Werktagen in Höhe von 100 000 Euro entschädigen.
Ist eine Bank zusätzlich freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds, fällt die maximale Entschädigungssumme pro Person deutlich höher aus. Sie beträgt 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank, mindestens 750 000 Euro. Ab Januar 2023 wurde der maximale Entschädigungsbetrag auf fünf Millionen Euro begrenzt. Anfang 2025 soll die Haftungsgrenze auf 8,75 Prozent, mindestens 437 500 Euro, maximal drei Millionen Euro pro Person und Bank sinken, ab Anfang 2030 auf eine Million Euro.
Die Zins-Vergleiche der Stiftung Warentest
Tagesgeld. Unser Tagesgeld-Vergleich zeigt aktuelle Zinskonditionen von über 90 Tagesgeldkonten.
Festgeld. Unser Festgeld-Vergleich enthält die Zinskonditionen von über 750 Festzinsangeboten – für Laufzeiten zwischen einem Monat und zehn Jahren.
Nachhaltig anlegen. Sie wollen Ihr Geld bei einer Bank anlegen, die bei Kreditvergabe und Investments ethische, ökologische und soziale Kriterien anwendet? Entsprechende Angebote finden Sie im Vergleich Ethisch-ökologische Zinsangebote.
Wie werden Sparerinnen und Sparer informiert?
Im Sicherungsfall werden Sparer umgehend von der EdB benachrichtigt. Sie prüft auch die Höhe der Ansprüche jedes Einzelnen. Bei Anlagebeträgen von mehr als 100 000 Euro pro Person arbeiten EdB und Sicherungsfonds des BdB eng zusammen. Angst vor Verlusten müssen Sparer nicht haben. Seit Gründung der Einlagensicherung wurden bei allen Bankpleiten die vorgeschriebenen Entschädigungssummen gezahlt. Die Sicherungstöpfe von EdB und BdB werden durch jährliche Beiträge der Mitgliedsbanken finanziert. Reicht das Geld nicht, können die Einrichtungen Sonderbeiträge erheben und Kredite aufnehmen.
Wenn mehrere Banken gleichzeitig pleitegehen, springt möglicherweise der Staat ein und rettet sie – wie zuletzt während der Finanzkrise geschehen.
Genossenschaftsbanken mit eigenem Sicherungssystem
Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda- und PSD-Banken sowie die meisten Kirchenbanken schützen Spargeld durch eine Institutssicherung in unbegrenzter Höhe. Gerät ein Institut in Schieflage, müssen ihm die anderen unter die Arme greifen. Gelegentlich kommt es deshalb zu Fusionen.
Sparkassen haben eine Institutssicherung
Auch Sparkassen sind bisher nie pleitegegangen, wenn sie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Das verhindert die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe, die eingreift, bevor es zu einer Insolvenz kommt. Über sie ist Spargeld deshalb in unbegrenzter Höhe geschützt.
Wie wird im Ausland entschädigt?
Bei Bankpleiten in Ländern der EU muss sich die Einlagensicherung des Herkunftslandes um die Entschädigung kümmern. Hat die ausländische Bank eine Niederlassung oder Zweigstelle in Deutschland, übernimmt die EdB die Abwicklung. Gesetzlich geschützt sind laut Einlagensicherungsrichtlinie der EU maximal 100 000 Euro pro Kunde und Bank. Die Garantie gilt pro Kopf. Die Entschädigungen müssen binnen sieben Werktagen gezahlt werden. In einigen wenigen Ländern sind noch maximal 20 Werktage erlaubt.
Keine gemeinsame EU-Einlagensicherung
Bis heute gibt es jedoch weder eine gemeinsame europäische Einlagensicherung noch eine gemeinsame Haftung. Erst Mitte 2024 sollen die Banken der EU-Mitgliedsländer einen Grundstock an Geld in ihre heimischen Sicherungstöpfe eingezahlt haben – und zwar jeweils in Höhe von 0,8 Prozent der geschützten Guthaben.
Schnelle Entschädigung bei einigen EU-Ländern fraglich
Auch wenn die Einlagensicherungsrichtlinie für alle Länder der EU gilt, bezweifeln die Experten der Stiftung Warentest, dass die Einlagensicherungstöpfe in Ländern, deren Wirtschaftskraft von großen Ratingagenturen schwächer bewertet wird, gut genug gefüllt sind, um Sparer nach einer größeren Bankpleite zeitnah entschädigen können. So mussten Kunden nach der Pleite der bulgarischen Corpbank im Jahr 2014 ein halbes Jahr bangen, bevor es mit der Entschädigung losging.
Zins-Vergleiche auf test.de zeigen nur sichere Angebote
Bis es so weit ist und es eine gemeinsame europäische Haftung gibt, nimmt die Stiftung Warentest nur solche Banken in ihre Übersichten auf, die aus wirtschaftlich starken Ländern stammen (Rating AAA oder AA). Maßstab sind für uns die Bewertungen der drei großen Ratingagenturen Fitch, Standard & Poor‘s und Moody‘s (Noten für die Wirtschaftskraft). Denn Sparer, die Tagesgeld- oder Festgeld-Angebote aus unseren Tabellen wählen, sollen ruhig schlafen können. Selbst dann, wenn ihre Bank pleitegeht.
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- Die privaten Banken wollen den Schutz von Guthaben verringern. Bis 2030 soll dieser für Privatpersonen auf eine Million Euro pro Bank und Sparer sinken.
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- Minuszinsen ärgern Anleger. Doch genügend Banken bieten für Guthaben ein kleines Zinsplus. Zudem zeichnet sich eine Wende zugunsten der Verbraucher ab.
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- Die Finanzaufsicht Bafin hat bei der Bremer Greensill Bank den Entschädigungsfall festgestellt. „Sparer der Bank müssen nun binnen sieben Werktagen entschädigt...
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@acky: Bitte unterscheiden Sie zwischen den unterschiedlichen Einlagensicherungssystemen. Alle Banken unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung, die im Insolvenzfall für den Ersatz der ersten 100 000€ zuständig ist. Hierzu gibt es die Spalte „Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung (in Euro)“.
Und dann gibt es noch die weitergehende / freiwilligen Einlagensicherung, die für den Ersatz von Ausfällen über die ersten 100 000 € hinaus zuständig ist. Hier steht bei der 1822direkt: 100 Prozent der Einlage.
Und in der dritten Spalte nennen wir, soweit notwendig, die empfohlene Höchstgrenze. Für 1822direkt gilt: „Keine Beschränkung“ bei der empfohlenen Höchstgrenze.
Aufgrund der Besonderheit der Institutssicherung des Sicherungssystems der Sparkassen können Sie dort weit mehr als 100 000 € anlegen.
In der Testdatenbank zum Tages- und Festgeld beschränken wir uns auf die Angabe, ob für Anlagebeträge unterhalb von 750 000€ eine Beschränkung gibt. Sind Beträge darüber abgesichert, machen wir dort keine Angabe dazu.
Laut Ihrer Datenbank hier auf https://www.test.de/Einlagensicherung-Wo-Spargeld-in-Europa-gut-gesichert-ist-5757592-0/ ist die Einlagensicherung bei 1822direkt nur auf 100.000 € beschränkt (obwohl diese Direktbank zur Frankfurter Sparkasse gehört, wo Einlagen ja unbegrenzt gesichert sein sollen).
Allerdings ist hier die "Empfohlene Höchstgrenze pro Anleger (in Euro)": "Keine Beschränkung".
Auf der hier verlinkten https://www.test.de/Tagesgeldvergleich-Die-besten-Zinsen-4196794-tabelle/?filter=CT___textequal___hersteller%5E1822direkt&sort=hersteller
heißt es "Einlagensicherung: Mind. 750 000 Euro p.P."
Für die selbe Bank gibt es also drei verschiedene Angaben.
Bis zu welchem Betrag ist das Geld nun tatsächlich sicher?
@acky: Danke für Ihren Hinweis, Sie haben Recht.
(zumindest nicht mehr als Bank).
https://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Aktienbank
Sie sollte daher von Ihrer Liste entfernt werden.
@nils1896: Der Einlagenschutz der schwedischen Banken im Zinsvergleich beträgt maximal 1 050 000 schwedische Kronen pro Person. Im Entschädigungsfall wirde dort die Entschädigung in schwedischen Kronen berechnet. Die Auszahlung an den Anleger erfolgt im Euroraum in Euro.