
Singapur. Hier haben deutsche Anleger keinen Quellensteuer-Stress mit Aktien.
Spanien. Nur 4 Prozent Quellensteuer muss man sich aus Madrid zurückholen.
Großbritannien. Deutsche Anleger bleiben von Quellensteuern unbehelligt.
Ausländische Einzelaktien locken oft mit hohen Dividenden. Doch Quellensteuern und Bankgebühren schmälern die Rendite. Hier erfahren Sie, wie Sie sich die Steuern aus dem Ausland zurückholen und was die Banken dafür verlangen.
Quellensteuer – teure Überraschungen vermeiden
Dividenden statt Zinsen – angesichts von Null- oder Magerzinsen auf Tages- und Festgeld setzen viele Anleger beim Investieren auf dividendenstarke Einzelaktien. Dabei lohnt häufig ein Blick über die Grenzen. Denn im Ausland sitzen etliche Aktiengesellschaften, die ihren Aktionären hohe Dividenden in Aussicht stellen. Doch Anleger sollten damit rechnen, dass davon nicht alles bei ihnen ankommt. Denn häufig hält der Heimatfiskus des Unternehmens die Hand auf und behält Quellensteuern ein. Nicht immer gibt es diese vollständig zurück – und oft kostet das Zurückholen auch noch saftige Bankgebühren und Spesen. Wer im Ausland investiert, sollte also die Quellensteuerregeln im Blick behalten, um keine ärgerlichen und teuren Überraschungen zu erleben.
Tipps: Über weitere Anlagefehler (und wie man sie vermeidet) berichten wir im Special Typische Anlegerfehler.
Das bietet das Special Quellensteuer
Spielregeln. Nach dem Freischalten lesen Sie, nach welchen Spielregeln die Besteuerung von Kapitalerträgen aus ausländischen Einzelaktien funktioniert. Ein Fokus liegt auf Wertpapieren aus den USA, der Schweiz und Frankreich.
Service. Unsere Tabellen zeigen Ihnen, was welche Bank von Anlegern für das Zurückholen der Quellensteuer verlangt. Die wenigsten Kreditinstitute tun dies gratis. Zudem zeigen wir Ihnen, in welchen Ländern die Quellensteuer besonders hoch und wo sie besonders niedrig sind, welcher Ermäßigungssatz jeweils in Deutschland gilt und wie welche Quellensteuer hierzulande konkret anrechenbar ist.
Länder mit Quellensteuersatz bis 15 Prozent sind vorteilhaft
Erzielen Anleger mit Depots in Deutschland Kapitalerträge in Form von ausländischen Dividenden, greifen die Regeln der Abgeltungsteuer: 25 Prozent Steuern werden fällig, aber erst, wenn man den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person und Jahr (1 602 Euro für Ehepaare) ausgeschöpft hat. Kapitalerträge bis zu diesem Wert bleiben steuerfrei, sofern man seiner Depotbank im Inland einen Freistellungsauftrag erteilt hat. Wird Abgeltungsteuer fällig, gehen zusätzlich 5,5 Prozent der Steuer als Solidaritätszuschlag ab, außerdem eventuell Kirchensteuer.
Bei Auslandsaktien kommt es vor, dass der dortige Fiskus auf die Dividendenzahlung bereits Quellensteuern einbehalten hat. Das schafft Probleme. Denn im Ausland einbehaltene Quellensteuer dürfen die Depotbanken mit Sitz in Deutschland in der Regel nur bis zur Höhe von 15 Prozentpunkten auf die Abgeltungsteuer anrechnen. Damit sind die Länder vorteilhaft, die von Auslandsaktionären entweder gar keine oder nur Quellensteuern bis zu diesem Satz erheben. Welche Länder das sind, lesen Sie im Artikel.
Wann sich der Aufwand lohnt
Alles, was an Quellensteuer über 15 Prozentpunkte hinausgeht, müssen sich die Anleger beim Auslandsfiskus in Eigenregie zurückholen. Das kann mühsam sein, einiges kosten und überdies auch dauern. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt von der Höhe der Dividenden ab. Anhand der Länder USA, Schweiz und Frankreich haben die Finanzexperten der Stiftung Warentest die jeweils fälligen Gebühren durchgerechnet und zeigen detailliert, wie Sie vorgehen müssen, um Ihr Geld zu erhalten.