Quellen­steuer auf ausländische Aktien So holen Anleger ihr Geld zurück

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Quellen­steuer auf ausländische Aktien - So holen Anleger ihr Geld zurück

Börse London. Deutsche Anle­gerinnen und Anleger bleiben von britischen Quellen­steuern unbe­helligt. © Alamy Stock Photo / Dmitry Naumov

Ausländische Einzel­aktien locken oft mit hohen Dividenden. Doch Quellen­steuern und Bank­gebühren schmälern die Rendite. Diese Abzüge können sich Anlegende zurück­holen.

Das doppelte Abkassieren auf Dividenden ausländerischer Einzel­aktien inner­halb der Europäischen Union ist nicht nur ein Ärgernis für Anlegende, sondern auch für die EU-Kommis­sion. Hinzu kommt der hohe Bürokratie­aufwand für betroffene Bürger, Quellen­steuern erstattet zu bekommen. Kritik ziehen besonders Italien und Frank­reich auf sich. Entweder muss man jahre­lang warten, bis man zu viel bezahlte Quellen­steuern zurück­bekommt, etwa aus Italien. Oder der Rück­erstattungs­antrag ist praktisch nicht umsetz­bar, weil inländische Banken und Dienst­leister extrem hohe Gebühren für die notwendigen Dokumente verlangen. Die EU-Kommis­sion bereitet daher eine Richt­linie vor, die die Quellen­besteuerung inner­halb der EU vereinheitlichen und entbürokratisieren soll. Unangenehme Über­raschungen bergen auch die Regeln in Nicht-EU-Staaten.

Wichtig: Sofern Sie Ihren Wohn­sitz in Deutsch­land haben, müssen Sie Ihre Kapital­erträge hier­zulande versteuern. Sofern Sie Ihr Konto oder Depot im Inland führen, über­nimmt Ihre Bank praktischer­weise den Steuer­einbehalt. Erzielen Sie aber Auslands­erträge bei ausländischen Banken, müssen Sie diese selbst­ständig dem hiesigen Finanz­amt offenlegen, damit es nach­träglich Abgeltung­steuer berechnen kann.

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14 Kommentare Diskutieren Sie mit

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PS29 am 07.05.2023 um 17:31 Uhr
Dünner Artikel

Ziemlich dünner Artikel für 4,90€. Ich hätte mir zumindest mehr Hinweise darauf erhofft, welche Banken welche Services im Rahmen der Rückerstattung anbieten und welche Gebühren wo in welcher Höhe anfallen. Es macht einen Unterschied, ob man wie bei der comdirect bank 15 € für einen Tax Voucher (zur Rückerstattung v. Schweizer Dividenden) je Antrag zahlen muss oder nicht (wie bei der ING).

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.04.2023 um 11:42 Uhr
Nicht die Börse London - Einkaufscenter

@DoScho93: Vielen Dank! Sehr aufmerksam. Sie haben natürlich recht. Das ist die alte Börse, die neue sieht anders aus. Wir leiten Ihren Hinweis an die Redaktion weiter.

DoScho93 am 31.03.2023 um 22:56 Uhr
Nicht die Börse London - Einkaufscenter

Funfact: Das Bild zeigt nicht die Börse London. Ich laufe dort jeden Tag vorbei.
Das gezeigt Gebäude ist das Einkaufscenter "The Royal Exchange" mit allerlei Botiquen und Restaurants udn Bars ^^

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.09.2022 um 12:23 Uhr
Fonds und Quellensteuer

@peterw24: Mit der Einführung der neuen Fondsbesteuerung fällt die Möglichkeit der Verrechnung der Quellensteuer für Fondsanleger ganz weg. Quellensteuer, die auf der Fondsebene bezahlt wurden, können über die Steuererklärung nicht mehr verrechnet werden.
Zum Ausgleich hat der Gesetzgeber die sog. (steuerliche) Teilfreistellung beim Verkauf der Fonds eingeführt. Wie diese funktioniert, haben wir hier erklärt:
www.test.de/Fondsbesteuerung

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.09.2022 um 12:15 Uhr
Zweck eines Freistellungsauftrages

@peterw24: Erzielen Wertpapiere in einem Depot bei einer Bank mit Sitz in Deutschland
abgeltungssteuerpflichtige Erträge, führt die Bank die Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Wer seiner Bank keinen Freistellungsauftrag vorlegt, gibt die Erträge sowie die bezahlte Abgeltungsteuer in der Steuerklärung an. Und das Finanzamt berücksichtigt dann im Steuerbescheid den Ansatz des Sparerfreibetrages.
Wer sich diese Mühe sparen will, legt seiner Bank einen Freistellungsauftrag vor. Die Bank nimmt dann von der automatischen Weiterleitung der Abgeltungssteuer Abstand, soweit Erträge sich im Rahmen des Freistellungsauftrages bewegen.