
Börse London. Deutsche Anlegerinnen und Anleger bleiben von britischen Quellensteuern unbehelligt. © Alamy Stock Photo / Dmitry Naumov
Ausländische Einzelaktien locken oft mit hohen Dividenden. Doch Quellensteuern und Bankgebühren schmälern die Rendite. Diese Abzüge können sich Anlegende zurückholen.
Das doppelte Abkassieren auf Dividenden ausländerischer Einzelaktien innerhalb der Europäischen Union ist nicht nur ein Ärgernis für Anlegende, sondern auch für die EU-Kommission. Hinzu kommt der hohe Bürokratieaufwand für betroffene Bürger, Quellensteuern erstattet zu bekommen. Kritik ziehen besonders Italien und Frankreich auf sich. Entweder muss man jahrelang warten, bis man zu viel bezahlte Quellensteuern zurückbekommt, etwa aus Italien. Oder der Rückerstattungsantrag ist praktisch nicht umsetzbar, weil inländische Banken und Dienstleister extrem hohe Gebühren für die notwendigen Dokumente verlangen. Die EU-Kommission bereitet daher eine Richtlinie vor, die die Quellenbesteuerung innerhalb der EU vereinheitlichen und entbürokratisieren soll. Unangenehme Überraschungen bergen auch die Regeln in Nicht-EU-Staaten.
Wichtig: Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie Ihre Kapitalerträge hierzulande versteuern. Sofern Sie Ihr Konto oder Depot im Inland führen, übernimmt Ihre Bank praktischerweise den Steuereinbehalt. Erzielen Sie aber Auslandserträge bei ausländischen Banken, müssen Sie diese selbstständig dem hiesigen Finanzamt offenlegen, damit es nachträglich Abgeltungsteuer berechnen kann.
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@PaulNefes: Weder der Kauf noch die Besteuerung der ADR sind Themen unserer Berichterstattung. Wir informieren an dieser Stelle gern zum Inhalt sowie zum Hintergrund unserer Berichterstattung. Mit der Klärung steuerlicher Einzelfragen zu Themen und Tipps, die nicht Teil unserer Berichterstattung sind, können wir nicht dienen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Depotbank nach steuerlichen Informationen.
Interessierte Anleger finden im BMF-Schreiben vom 19.5.2022 (IV C 1 - S 2252/19/10003 :009) in den Randnummern 68, 123, 228 einzelne Aspekte zur Besteuerung der ADR behandelt:
www.bundesfinanzministerium.de / Service / Publikationen / BMF-Scheiben
Wow, die Stiftung Warentest, sehr seriös!!
Das Datum des Artikels 31.3.23, also nicht zu alt, könnte man meinen.
Im Kommentarbereich aber der erste vom 12.8.2018
Obwohl schon am 25.6.22 nach der ADR Besteuerung gefragt wird, kein Wort davon.
Da verzichte ich doch gerne in Zukunft auf das " exklusive Wissen Ihrer Chefredakteure".
Möge es exklusiv bleiben.
Die 4,90€ schenke ich Ihnen.
Ziemlich dünner Artikel für 4,90€. Ich hätte mir zumindest mehr Hinweise darauf erhofft, welche Banken welche Services im Rahmen der Rückerstattung anbieten und welche Gebühren wo in welcher Höhe anfallen. Es macht einen Unterschied, ob man wie bei der comdirect bank 15 € für einen Tax Voucher (zur Rückerstattung v. Schweizer Dividenden) je Antrag zahlen muss oder nicht (wie bei der ING).
@DoScho93: Vielen Dank! Sehr aufmerksam. Sie haben natürlich recht. Das ist die alte Börse, die neue sieht anders aus. Wir leiten Ihren Hinweis an die Redaktion weiter.
Funfact: Das Bild zeigt nicht die Börse London. Ich laufe dort jeden Tag vorbei.
Das gezeigt Gebäude ist das Einkaufscenter "The Royal Exchange" mit allerlei Botiquen und Restaurants udn Bars ^^