
Börse London. Deutsche Anlegerinnen und Anleger bleiben von britischen Quellensteuern unbehelligt. © Alamy Stock Photo / Dmitry Naumov
Ausländische Einzelaktien locken oft mit hohen Dividenden. Doch Quellensteuern und Bankgebühren schmälern die Rendite. Diese Abzüge können sich Anlegende zurückholen.
Das doppelte Abkassieren auf Dividenden ausländerischer Einzelaktien innerhalb der Europäischen Union ist nicht nur ein Ärgernis für Anlegende, sondern auch für die EU-Kommission. Hinzu kommt der hohe Bürokratieaufwand für betroffene Bürger, Quellensteuern erstattet zu bekommen. Kritik ziehen besonders Italien und Frankreich auf sich. Entweder muss man jahrelang warten, bis man zu viel bezahlte Quellensteuern zurückbekommt, etwa aus Italien. Oder der Rückerstattungsantrag ist praktisch nicht umsetzbar, weil inländische Banken und Dienstleister extrem hohe Gebühren für die notwendigen Dokumente verlangen. Die EU-Kommission bereitet daher eine Richtlinie vor, die die Quellenbesteuerung innerhalb der EU vereinheitlichen und entbürokratisieren soll. Unangenehme Überraschungen bergen auch die Regeln in Nicht-EU-Staaten.
Wichtig: Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie Ihre Kapitalerträge hierzulande versteuern. Sofern Sie Ihr Konto oder Depot im Inland führen, übernimmt Ihre Bank praktischerweise den Steuereinbehalt. Erzielen Sie aber Auslandserträge bei ausländischen Banken, müssen Sie diese selbstständig dem hiesigen Finanzamt offenlegen, damit es nachträglich Abgeltungsteuer berechnen kann.
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Ziemlich dünner Artikel für 4,90€. Ich hätte mir zumindest mehr Hinweise darauf erhofft, welche Banken welche Services im Rahmen der Rückerstattung anbieten und welche Gebühren wo in welcher Höhe anfallen. Es macht einen Unterschied, ob man wie bei der comdirect bank 15 € für einen Tax Voucher (zur Rückerstattung v. Schweizer Dividenden) je Antrag zahlen muss oder nicht (wie bei der ING).
@DoScho93: Vielen Dank! Sehr aufmerksam. Sie haben natürlich recht. Das ist die alte Börse, die neue sieht anders aus. Wir leiten Ihren Hinweis an die Redaktion weiter.
Funfact: Das Bild zeigt nicht die Börse London. Ich laufe dort jeden Tag vorbei.
Das gezeigt Gebäude ist das Einkaufscenter "The Royal Exchange" mit allerlei Botiquen und Restaurants udn Bars ^^
@peterw24: Mit der Einführung der neuen Fondsbesteuerung fällt die Möglichkeit der Verrechnung der Quellensteuer für Fondsanleger ganz weg. Quellensteuer, die auf der Fondsebene bezahlt wurden, können über die Steuererklärung nicht mehr verrechnet werden.
Zum Ausgleich hat der Gesetzgeber die sog. (steuerliche) Teilfreistellung beim Verkauf der Fonds eingeführt. Wie diese funktioniert, haben wir hier erklärt:
www.test.de/Fondsbesteuerung
@peterw24: Erzielen Wertpapiere in einem Depot bei einer Bank mit Sitz in Deutschland
abgeltungssteuerpflichtige Erträge, führt die Bank die Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Wer seiner Bank keinen Freistellungsauftrag vorlegt, gibt die Erträge sowie die bezahlte Abgeltungsteuer in der Steuerklärung an. Und das Finanzamt berücksichtigt dann im Steuerbescheid den Ansatz des Sparerfreibetrages.
Wer sich diese Mühe sparen will, legt seiner Bank einen Freistellungsauftrag vor. Die Bank nimmt dann von der automatischen Weiterleitung der Abgeltungssteuer Abstand, soweit Erträge sich im Rahmen des Freistellungsauftrages bewegen.