
Um Streit – etwa ums Honorar – zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Mandant und Steuerberater einen Vertrag schließen. Das empfiehlt die Bundessteuerberaterkammer. © iStockphoto
Für viele Freiberufler, Gewerbetreibende und andere Selbstständige ist die Sache klar: Sie holen sich Hilfe vom Steuerberater, um im Umgang mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer den Überblick zu behalten.* Doch auch für Angestellte, Beamte oder Rentner kann es sinnvoll sein, einen Experten in Steuerfragen einzuschalten. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest erklären, wann sich das lohnt und wie viel es kostet.
Hilfe bei speziellen Fragen
Nicht jeder Steuerzahler braucht einen Berater, um seine Steuererklärung anzufertigen. Oft reicht hierfür auch ein gutes Steuerprogramm. Plant aber etwa ein Paar, eine kleine Wohnung zu kaufen, um sie zu vermieten, ist es sinnvoll, vorab Steuerfragen zu klären, um die Gestaltungsmöglichkeiten beim Immobilienerwerb auszunutzen.
Das bietet das Steuerberater-Special der Stiftung Warentest
- Entscheidungshilfe.
- Wir sagen Ihnen, wann sich ein Steuerberater für Sie lohnt und wann ein Lohnsteuerhilfeverein die bessere Alternative ist. Wir zeigen, welche Kosten für einen Steuerberater anfallen und was er dafür leisten muss.
- Checkliste.
- Auch Steuerberater machen Fehler. Wir erklären, wie Sie auf mögliche Fehler des Beraters am sinnvollsten reagieren sollten und bei welchen Fehlern der Berater den entstandenen Schaden ersetzen muss.
- Heftartikel.
- Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 6/2019.
Steuerberater haben umfangreiche Pflichten
Steuerberater müssen ihren Mandanten umfassend bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten helfen und beraten, ungefragt auf alle steuerlichen Chancen und Risiken hinweisen und den sichersten Weg zur angestrebten Steuerersparnis weisen. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach festgehalten. Das heißt aber nicht, dass der Mandant damit komplett aus der Verantwortung ist. Wer die Regeln kennt – also weiß, was er als Mandant wissen muss und wofür der Steuerberater zuständig ist –, kann viel Ärger vermeiden und gemeinsam mit seinem Berater das Optimum herausholen.
Leseraufruf
Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrem Steuerberater gemacht? War Ihre Zusammenarbeit erfolgreich oder hat es Schwierigkeiten gegeben, etwa Streit nach einem Fehler? Wie konnten Sie sich in Konfliktfällen einigen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit unter: steuerberater@stiftung-warentest.de
Per Post an
Stiftung Warentest
Finanztest
„Steuerberater“
Lützowplatz 11–13
10785 Berlin.
* Passage korrigiert am 4. Juni 2019
-
- Es ist Zeit, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen,...
-
- Mit dem Finanzamt abzurechnen, kann sich richtig lohnen. Besonders Angestellte und Menschen mit Behinderung profitieren bei der Steuererklärung 2021 durch neue Boni.
-
- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ausführlich:
Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
Mein Vorschlag für test.de:
Lassen Sie sich "Ändern" der Leserkommentare" zu, nicht nur "Löschen". Dann ist sowas schnell korrigiert.
Erwähnter Link
www.gesetze-im-internet.de/stbgebv
auf die Vergütungsverordnung für Steuerberater (, ...) des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) bringt - wie gesagt - i.d.R. nur Juristen wirklich Klarheit.
Da gleich so tief in den Kerntext statt auf das für Laien viel übersichtlichere Inhaltsverzeichnis - wie bereits vorgeschlagen (Wdh. s.o.) - zu verlinken, erscheint mir für test.de-Leser überfordernd und wenig hilfreich.
Vom Inhaltsverzeichnis aus kann man selbst bei Bedarf sogar viel direkter auf die jeweils interessierende Passage springen, was im Kerntext nicht geht. Dort scrollt der/die 'Unsachverständige' nur irritiert durch etliche Paragraphen. fb und google lassen grüßen.
Dieser Link war ausnahmsweise mal sozusagen "too deep".-)
Vielleicht mögen Sie das korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen, marcbs
@karmk @marcbs In der Einleitung hatten wir geschrieben, dass ein Steuerberater Pflicht sei für Freiberufler. Das stimmt nicht und wir haben die Passage korrigiert. Außerdem haben wir den gewünschten "deep link" direkt auf die Vergütungsordnung gesetzt. Vielen Dank für Ihre Hinweise! (Bu/aci)
Noch etwas: Mein Kommentar zum fehlleitenden Link war mir wichtig und einige Mühe wert, um Sie zu allg. Verbesserungen Ihrer insgesamt hervorragend dem Verbraucher dienenden Arbeit anzuregen.
Ich bin ein langjähriger Fan von Finanz-/test und test.de, von der Qualität und Unabhängigkeit Ihrer Berichterstattung überzeigt, empfehle Sie ständig weiter, danke Ihnen sehr für Ihre überaus wertvollen Infos und werde mich auch weiterhin bemühen, im besten Falle hilfreiche Hinweise und Anregungen zu geben, insbesondere allgemein nützlich wirkende.
Auf einen davon aus den "Nuller-Jahren" zum Layout blicke ich manchmal etwas stolz, denn seine Umsetzung ist auf jeder Titelseite von test und Finanztest zu sehen. Es ist die vertikale Heft-Bezeichnung am Heftpfalz zum leichteren Auffinden in Sammelordnern, die mir und vielen Lesern sicher nützt.
Ich schreibe Ihnen diesen Hintergrund, damit Sie die Link-Kritik nicht als vernichtendes Urteil lesen, denn das ist sie nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Für wen ist denn ein Steuerberater Pflicht? Sie schreiben so etwas in der Einleitung... Es wäre neu für mich und nur ein unnötiger Kostenfaktor in meinem Gewerbe. Ein gutes Steuerprogramm incl. des Hilfemodus, gesunder Menschenverstand und Recherche im Internet ermöglichen alle notwendigen Erklärungen und Rechnungen. Bei konkreten Fragen kann auch ein Gespräch (keine Beratung!) mit dem Finanzbeamten helfen.