Bisphenol A in Verpackungen Behörde beur­teilt Chemikalie jetzt sehr kritisch

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Bisphenol A in Verpackungen - Behörde beur­teilt Chemikalie jetzt sehr kritisch

Typische Konserven­dosen. Ihre Innen­beschichtung besteht aus Harzen, die Bisphenol A enthalten können. © Adobe Stock

Die Europäische Behörde für Lebens­mittel­sicherheit hat die Risiken für Bisphenol A neu bewertet – und schlägt nun einen deutlich strengeren Richt­wert vor als früher.

Wo Bisphenol A vorkommt

Was ist Bisphenol A?

Bisphenol A (BPA) ist eine Industrie­chemikalie. Mit ihrer Hilfe werden der harte und trans­parente Kunststoff Poly­carbonat sowie Epoxid-Kunst­harze hergestellt.

In welchen Produkten ist Bisphenol A enthalten?

Bisphenol A findet sich in vielen Alltags­gegen­ständen mit Poly­carbonat – zum Beispiel in Smartphones, Aufbewahrungs­boxen und Flaschen für Lebens­mittel sowie Geschirr. Zudem kommt die Substanz in Produkten mit Epoxidharzen vor. Die Harze werden auch für Klebstoffe, Verbund­kunst­stoffe, Lacke oder Innen­beschichtungen von Getränke- und Konserven­dosen verwendet.

Wodurch nehmen Verbrauche­rinnen und Verbraucher viel Bisphenol A auf?

Über Kontaktmaterialien mit Lebens­mitteln, besagen Daten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Danach tragen besonders Lebens­mittel, die in Dosen mit Epoxidharz-Beschichtung gelagert sind, zur Aufnahme bei.

Grund: Bisphenol A kommt als Rest von Ausgangs­verbindungen aus dem Herstellungs­prozess in Epoxidharzen vor. Sie werden verwendet, um Lebens­mittel- und Getränkedosen von innen zu beschichten. So soll verhindert werden, dass das Blech rostet und sich Metalle lösen, die dann die Lebens­mittel beein­trächtigen könnten. Daneben gibt es viele andere Quellen für Bisphenol A, darunter unver­packtes Fleisch, Fleisch­erzeug­nisse sowie Staub.

Weshalb Experten eine Neube­wertung vornehmen

Warum hat die Europäische Behörde für Lebens­mittel­sicherheit Bisphenol A neu bewertet?

Von 2013 bis 2018 sind zahlreiche neue Studien erschienen, die laut Efsa Anlass für eine neue, deutlich strengere Bewertung waren. Vor allem Hinweise aus Studien mit Mäusen hätten den Ausschlag gegeben: Sie wiesen darauf hin, dass eine Aufnahme von Bisphenol A die Anzahl spezieller T-Zellen im Immun­system junger Mäuse ändern könne. Diese Zellen spielen eine wichtige Rolle bei allergischen Reaktionen.

Inwieweit sich das nach­teilig auf den Gesamt­organismus der Mäuse auswirkt und ob die Ergeb­nisse auf den Menschen über­trag­bar sind, ist nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung derzeit noch unklar.

Um wie viel ist der neue Richt­wert strenger?

Die Europäische Behörde für Lebens­mittel­sicherheit (Efsa) hat im Dezember 2021 einen neuen, deutlich strengeren Richt­wert für Bisphenol A auf Basis neuer Studien abge­leitet und ihn auf EU-Ebene zur Diskussion gestellt. Danach soll die tolerier­bare tägliche Aufnahme­menge (Tolerable Daily Intake, TDI) in Zukunft bei 0,04 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag liegen.

Der TDI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die täglich über die gesamte Lebens­zeit ohne erkenn­bares Gesund­heits­risiko aufgenommen werden kann. Der neue Wert wäre 100 000-fach nied­riger als der bisherige aus dem Jahr 2015. Der lag bei 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag.

Welche Folgen hätte der neue Richt­wert?

Nach Einschät­zung des Bundes­instituts für Risiko­bewertung dürfte die Bisphenol-Aufnahme bei Menschen aller Alters­gruppen den neuen Wert deutlich über­schreiten – auch wenn die Gesamt­aufnahme in der Bevölkerung seit Jahren als rück­läufig gilt. Die Efsa hat europäische Fach­gremien gebeten, sich bis zum 22. Februar 2022 zu dem neu vorgeschlagenen Richt­wert zu äußern.

Welche Gesund­heits­risiken bekannt sind

Welche Gesund­heits­risiken können von Bisphenol A ausgehen?

Laut Bundes­institut für Risiko­bewertung haben sich in Tier­versuchen bei lang­fristiger Aufnahme etliche Effekte gezeigt, die mit der Aufnahme der Substanz in Zusammen­hang gebracht wurden.

  • Hormon­ähnliche Wirkung. Die Europäische Chemikalienagentur hat Bisphenol 2017 wegen seiner hormon­ähnlichen Wirkungs­weise als besonders besorgnis­erregende Substanz mit hormonell schädigenden Eigenschaften identifiziert. In Tier­studien mit jungen Nagetieren hatte die Substanz unter anderem dazu geführt, dass die Pubertät verfrüht einge­treten war und sich Brust­drüsengewebe veränderte. Laut Bundes­institut für Risiko­bewertung sind allerdings bisher keine gesund­heits­schädlichen Wirkungen von Bisphenol A für Menschen nachgewiesen. Der menschliche Körper wandle die Substanz schnell in ein Stoff­wechsel­produkt um, das selbst keine hormonelle Wirkung mehr habe und über die Nieren ausgeschieden werde. Im Januar 2018 wurde Bisphenol A wegen seines Einflusses auf Hormon­systeme zusätzlich noch als schädlich für die Umwelt identifiziert.
  • Fort­pflan­zungs­schädigend. Tier­experimente ergaben, dass hohe Dosen von Bisphenol A fort­pflan­zungs­schädigend sein können.
  • Leber- und nierenschädigend. 2015 identifizierte die Efsa in Tier­versuchen nieren- und leberschädigende Wirkungen.

Wie sich im Alltag weniger Bisphenol A aufnehmen lässt

Gibt es Dosen ohne Bisphenol A?

Laut Bundes­institut für Risiko­bewertung gibt es bislang nur begrenzt Beschichtungs­systeme für Konserven, die kein Bisphenol A enthalten. Sie bedürften zum Teil noch der gesundheitlichen Bewertung.

Lässt sich erkennen, ob die Beschichtung einer Konserven­dose Bisphenol A enthält?

Nein. Anbieter müssen Dosen, die mit Epoxidharzen beschichtet sind, nicht kenn­zeichnen. Allerdings gelten in Deutsch­land und in der EU Grenz­werte für Materialien, die Bisphenol A freisetzten können und Kontakt mit Lebens­mitteln haben. Der Spezi­fische Migrations­wert für Bisphenol A beträgt derzeit 50 Mikrogramm pro Kilogramm Lebens­mittel. Der Wert beruht allerdings noch auf dem bisherigen Richt­wert von 2015.

Wie lässt sich die Aufnahme von Bisphenol A generell verringern?

Wer möglichst wenig Bisphenol A aufnehmen möchte, sollte Lebens­mittel am besten frisch verzehren. Verbrauche­rinnen und Verbraucher können beim Kauf von Kunst­stoff­dosen, -flaschen und -geschirr auf Hinweise wie „BPA-frei“ oder „BPA-free“ achten.

In welchen Produkten ist Bisphenol A schon verboten?

Schon seit 2011 ist es EU-weit verboten, Babyfläsch­chen aus Poly­carbonat mit Bisphenol A herzu­stellen. Das Verbot wurde 2018 allgemein auf Poly­carbonat-Trinkgefäße und -Flaschen für Säuglinge und Klein­kinder erweitert. Für alle anderen Lebens­mittel­kontaktmaterialien aus Kunststoff ist ein Grenz­wert für den Über­gang von Bisphenol A ins Lebens­mittel fest­gelegt. Bisphenol A wurde auch für Thermo­papiere wie Kassenbons einge­setzt, ist seit 2020 aber auch in diesen verboten.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.07.2023 um 09:42 Uhr
Neuer TDI für BPA

@8iroipln: Im April 2023 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Neubewertung von Bisphenol A. Darin wurde die von der EFSA im Jahr 2015 abgeleitete vorläufige tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) um den Faktor 20.000 auf 0,2 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag reduziert. Der TDI-Wert beschreibt die Menge einer bestimmten Verbindung, die täglich über die gesamte Lebenszeit aufgenommen werden kann, ohne ein erkennbares Gesundheitsrisiko darzustellen. Die Stiftung Warentest wird sich in ihrer Bewertung am neuen TDI-Wert orientieren.

8iroipln am 30.06.2023 um 20:59 Uhr
Auswirkung auf Tests?

Orientiert sich die Stiftung Warentest, wie Ökotest an den neuen Richtwerten oder nimmt sie die Grenzwerte als Maßstab?