Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahnersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.
Selbst bei der reinen Kassenversorgung mit Zahnersatz müssen Versicherte einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Nur in wenigen Ausnahmefällen übernimmt die Krankenkasse die komplette Versorgung. Am Anfang jeder Behandlung steht der Heil- und Kostenplan. Er zeigt gesetzlich Krankenversicherten, wie teuer eine Zahnersatzbehandlung wie Brücke oder Krone wird, wie viel die Krankenkasse zuschießt und wie hoch ihr Eigenanteil ist – was sie also selbst zahlen sollen.
Für viele Patienten ist er aber ein Buch mit sieben Siegeln. Sie überblicken nicht, welche Kosten insgesamt auf sie zukommen und was sie nach Beteiligung der Krankenkasse davon selbst tragen müssen.
Das bietet unser Special Zahnersatz
Orientierung. Heil- und Kostenplan, Regelversorgung, GOZ: Die Gesundheitsexpertinnen der Stiftung Warentest geben Nachhilfe in Zahnarzt-Latein und erklären, worauf Sie achten müssen, wenn bei Ihnen eine Zahnersatz-Behandlung ansteht – und wie Sie in sieben Schritten zum richtigen Zahnersatz kommen.
Spartipps. Wir sagen, wie Sie mithilfe von Bonusheft, Zweitmeinungsmodell und speziellen Krankenkassen-Deals Geld sparen können und erklären, unter welchen Voraussetzungen Sie von der Härtefallregelung profitieren können.
Finanztest-Bericht. Zusätzlich erhalten Sie nach dem Freischalten den jüngsten Bericht zum Thema aus der Zeitschrift Finanztest.
Pflicht bei Zahnersatz. Ein Heil- und Kostenplan ist bei gesetzlich Krankenversicherten vorgeschrieben, wenn Zahnersatz her muss. Der Zahnarzt trägt in das Dokument den Behandlungsplan ein und auch die voraussichtlichen Kosten.
Gründlich prüfen. Es lohnt sich, den Heil- und Kostenplan gründlich zu prüfen, um ihn mit dem Zahnarzt auf Augenhöhe besprechen zu können. Wir erklären, wie Versicherte die Kosten im Griff haben – ohne eine Billigbehandlung zu bekommen. Wer außerdem seinen Eigenanteil senken möchte, kann sich eine passende Zahnzusatzversicherung aus unserem Test aussuchen.
Wissen ist bares Geld. Wer informiert ist, kann sparen. Ein Beispiel: Der Zahnarzt eines Teilnehmers einer test.de-Umfrage wollte diesem eine vollkeramische Brücke für 2 300 Euro einsetzen. „Ich musste ihn belehren, dass ich Kassenpatient ohne Zusatzversicherung bin und die Kassenleistung wünsche.“ Am Ende hat die gewünschte Zahnersatzbehandlung nur halb so viel gekostet.
Mit ihrer Unterschrift bestätigen Versicherte, dass sie mit der Behandlung einverstanden sind und über die voraussichtlichen Kosten vom Zahnarzt aufgeklärt wurden. So die Theorie. Viele unterschreiben aber einfach, ohne genau zu wissen, was auf sie zukommt. Auch Teilnehmende unserer Umfrage hatten Verständnisprobleme. Ein Nutzer ging davon aus, dass er für eine Zahnersatzbehandlung mit Implantat und Krone nur 700 Euro zuzahlen muss – am Ende waren es aber mit 1 500 Euro mehr als doppelt so viel.
Wichtig: Keiner sollte sich vorschnell zu einer Unterschrift oder gar einem Behandlungsbeginn vom Zahnarzt überreden lassen. Patienten sollten sich vielmehr erklären lassen, warum bei ihnen die geplante Versorgung aus medizinischer Sicht notwendig ist und welche Alternativen es gibt.
Macht der Zahnarzt nicht mit, haben Versicherte die Möglichkeit, bei einem anderen Zahnarzt eine zweite Meinung einzuholen. Erst wenn man sich ganz sicher ist, sollte man den Heil- und Kostenplan unterschreiben. Hat die Kasse ihn schließlich genehmigt, kann die Behandlung losgehen – aber auch erst dann. Wer vorher anfängt, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse ihren Anteil nicht zahlt. Eile ist meist nicht nötig. Nach Genehmigung durch die Kasse haben Versicherte sechs Monate Zeit, um auf dem Zahnarztstuhl Platz zu nehmen und die Behandlung abzuschließen. Oft sind auch Verlängerungen möglich.
Tatsächliche Kosten können vom Plan abweichen
Nach erfolgreicher Behandlung erhalten Patienten die endgültige Rechnung. Da die Beträge im Heil- und Kostenplan Schätzwerte sind, kommt es immer wieder zu Abweichungen, wenn der Zahnarzt die tatsächlichen Kosten präsentiert. Das kann verunsichern, wenn Patienten nicht nachvollziehen können, woher die Steigerungen kommen. Erfreulich: In unserer Umfrage gab es bei mehr als 80 Prozent der Teilnehmer keine größeren Abweichungen zwischen geschätzten und abgerechneten Zahnarztkosten.
Seit Oktober 2020 mehr Geld von der Kasse
Gesetzlich Versicherte erhalten seit 1. Oktober 2020 höhere Zuschüsse für Kronen, Brücken und anderen Zahnersatz. Versicherte, die sich die jährlichen Zahnarztbesuche im Bonusheft eintragen lassen, erhielten auch in der Vergangenheit schon höhere Zuschüsse zu den Kosten der Regelversorgung. Die Regelversorgung ist je nach Befund eine medizinisch angemessene Behandlung ohne besondere Extras. Die Krankenkasse zahlt jetzt
ohne Bonus 60 Prozent
ab fünf Stempeln im Bonusheft 70 Prozent,
ab zehn Stempeln 75 Prozent der Regelversorgung.
Für Versicherte aller Bonusstufen bedeutete das gegenüber der alten Regelung zum Beispiel 100 Euro mehr, wenn sie einen Zahnersatz für 1 000 Euro bekommen. In der höchsten Bonusstufe übernimmt die Kasse dann 750 Euro.
Zusatzversicherung oft sinnvoll
Die Teilnehmer zahlten im Schnitt für Zahnersatz in den vergangenen fünf Jahren 1 740 Euro aus der eigenen Tasche dazu. Mehr als die Hälfte bezahlte die Summe aus laufenden Einkünften. Knapp ein Drittel hatte finanzielle Reserven, um die Zahnarztrechnung zu begleichen. Fast genauso viele Leserinnen und Leser hatten eine Zahnzusatzversicherung, die für einen Teil der Rechnung einsprang. Der Zusatzschutz kann sich lohnen. Die besten Angebote finden Sie im Artikel Zahnzusatzversicherungen im Vergleich.
Ratgeber der Stiftung Warentest
Wo erhalte ich eine günstige Zahnbehandlung? Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung? Was kostet das alles? Unser Buch Gesunde Zähne ein Leben lang (19,90 Euro/E-Book: 14,99 Euro) schafft Klarheit! Auf 176 Seiten stellen wir alle gängigen Zahnbehandlungen vor, informieren über Zahnzusatzversicherungen und zeigen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie eine bestimmte Leistung in Anspruch nehmen. Checklisten helfen Ihnen zu klären, wann eine Zahnbehandlung nötig ist und wann nicht.
- Zahnersatz ist teuer, eine gute Versicherung gegen die Zusatzkosten nicht, wie unser Vergleich Zahnzusatzversicherung zeigt. Jetzt mit individuellem Tarifrechner.
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@QuaPso: Welche Kosten für ein Implantat im konkreten Fall anfallen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur vom Schweregrad der Behandlung. Für den gleichen Befund bezahlen Sie nachdem, von welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen, ganz unterschiedliche Preise. deswegen macht es immer Sinn, sich eine Zweitmeinung einzuholen, wenn man Kosten sparen möchte.
Für unsere Untersuchung zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherungen haben wir einen Modellfall entwickelt. Wir sind bei diesem für die Implantatversorgung von einem Rechnungsbetrag von 4213 Euro ausgegangen. Dieser Betrag setzt sich so zusammen: • 1358 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar), • 884 Euro für implantologische Leistungen, • 917 Euro für Materialkosten und • 1054 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten). Das Zahnarzthonorar wurde zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, zu 50 Prozent mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Der Modellfall stellt zwar nicht dar, was auf einen konkret an Kosten zukommt, aber er erleichtert die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung, da wir davon ausgehen, dass unser Modellfall repräsentativ für eine Vielzahl von Fällen ist.
Ich nahm an, dass ich dem obigen Artikel entnehmen kann, wieviel ein "normales" Implantat kosten kann/darf; mit "normal" meine ich eins ohne besondere Schwierigkeiten. Dann, was - grob geschätzt - für einen Knochenaufbau dazu treten kann/darf, hier auch wieder ausgehend vom Normalfall. Klar, dass Komplikationen oder Besonderheiten immer die Kosten steigern können. Die "Normalkosten", quasi Grundkosten, kann ich aber dem Artikel nicht entnehmen. Schade.
@zachewlf: Ihr Frage können wir leider nicht beantworten, weil wir kein medizinisches Wissen zum Thema Zahntechnik und Zahnmedizin haben. Möglicherweise kann Ihnen Ihre Krankenkasse hier weiter helfen.
Bei mir muss eine Brücke von 2004 ersetzt werden, und es entstehen wieder Material- und Laborkosten in Höhe von ca. 500 €. Lt. Zahnarzt darf das Material von der alten Brücke nicht gleich wieder verwendet werden. Warum ist das nicht möglich?
@1948: Die Höhe des geschätzten Anteils (an den geschätzten Kosten) entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan, den Sie von der Zahnpraxis erhalten. Im Heil- und Kostenplan errechnen Sie Ihren Eigenanteil, indem Sie von den genannten Gesamtkosten den Festzuschuss der Krankenkasse abziehen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@QuaPso: Welche Kosten für ein Implantat im konkreten Fall anfallen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur vom Schweregrad der Behandlung. Für den gleichen Befund bezahlen Sie nachdem, von welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen, ganz unterschiedliche Preise. deswegen macht es immer Sinn, sich eine Zweitmeinung einzuholen, wenn man Kosten sparen möchte.
Für unsere Untersuchung zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherungen haben wir einen Modellfall entwickelt. Wir sind bei diesem für die Implantatversorgung von einem Rechnungsbetrag von 4213 Euro ausgegangen.
Dieser Betrag setzt sich so zusammen:
• 1358 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
• 884 Euro für implantologische Leistungen,
• 917 Euro für Materialkosten und
• 1054 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten). Das Zahnarzthonorar wurde zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, zu 50 Prozent mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Der Modellfall stellt zwar nicht dar, was auf einen konkret an Kosten zukommt, aber er erleichtert die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung, da wir davon ausgehen, dass unser Modellfall repräsentativ für eine Vielzahl von Fällen ist.
Ich nahm an, dass ich dem obigen Artikel entnehmen kann, wieviel ein "normales" Implantat kosten kann/darf; mit "normal" meine ich eins ohne besondere Schwierigkeiten. Dann, was - grob geschätzt - für einen Knochenaufbau dazu treten kann/darf, hier auch wieder ausgehend vom Normalfall. Klar, dass Komplikationen oder Besonderheiten immer die Kosten steigern können. Die "Normalkosten", quasi Grundkosten, kann ich aber dem Artikel nicht entnehmen. Schade.
@zachewlf: Ihr Frage können wir leider nicht beantworten, weil wir kein medizinisches Wissen zum Thema Zahntechnik und Zahnmedizin haben. Möglicherweise kann Ihnen Ihre Krankenkasse hier weiter helfen.
Bei mir muss eine Brücke von 2004 ersetzt werden, und es entstehen wieder Material- und Laborkosten in Höhe von ca. 500 €. Lt. Zahnarzt darf das Material von der alten Brücke nicht gleich wieder verwendet werden. Warum ist das nicht möglich?
@1948: Die Höhe des geschätzten Anteils (an den geschätzten Kosten) entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan, den Sie von der Zahnpraxis erhalten. Im Heil- und Kostenplan errechnen Sie Ihren Eigenanteil, indem Sie von den genannten Gesamtkosten den Festzuschuss der Krankenkasse abziehen.