Kosten für Zahn­ersatz So zahlen Sie beim Zahn­arzt nicht drauf

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Kosten für Zahn­ersatz - So zahlen Sie beim Zahn­arzt nicht drauf

Beratung. Die Zahn­ärztin erklärt, welche Kosten für Zahn­ersatz auf die Patientin zukommen. © Getty Images

Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahn­ersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.

Ist Zahn­ersatz fällig, drohen in den meisten Fällen unerwartete Kosten. Selbst bei der reinen Kassen­versorgung müssen Versicherte einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Wir sagen Ihnen, welchen Anteil der Kosten die Kasse über­nimmt und welche Rechte Sie als Patientin oder Patient bei einer geplanten Behand­lung haben. Sie erfahren, wie Sie mit Bonus­heft, Zweitmeinungs­modell und speziellen Krankenkassen-Deals Geld sparen können und wer von der Härtefall­regelung profitieren kann. So können Sie über­blicken, welche Kosten insgesamt auf Sie zukommen und was Sie nach Beteiligung der Krankenkasse davon selbst tragen müssen – oder an Ihre Zahnzusatzversicherung weitergeben.

Den Heil- und Kostenplan kennen und verstehen

Stellt die Zahn­ärztin fest, dass ein Patient Zahn­ersatz – zum Beispiel eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat – braucht, sollte sie die Behand­lung ausführ­lich erläutern und auch auf alternative Optionen der Zahn­ersatz­versorgung eingehen. Dann stellt sie den Heil- und Kostenplan auf. Er zeigt gesetzlich Kranken­versicherten, wie teuer eine Zahn­ersatz­behand­lung wie Brücke oder Krone wird, wie viel die Krankenkasse zuschießt und wie hoch ihr Eigen­anteil ist – was sie also selbst zahlen sollen.

Für viele Patientinnen und Patienten ist er aber ein Buch mit sieben Siegeln. Das weiß auch Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in Berlin. „Unsere Ratsuchenden über­blicken nicht, welche Kosten insgesamt auf sie zukommen und was sie nach Beteiligung der Krankenkasse davon selbst tragen müssen.“

Ein Heil- und Kostenplan ist bei gesetzlich Kranken­versicherten vorgeschrieben. Zahn­ärztin oder Zahn­arzt trägt in das elektronische Dokument den Behand­lungs­plan ein und auch die voraus­sicht­lichen Kosten. Patientinnen und Patienten erhalten eine vereinfachte „Patienten­information zum Zahn­ersatz“.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • fintest_info am 13.09.2023 um 23:22 Uhr
    innerhalb Deutschlands anderes Preisniveau

    Implantate
    Ein Bekannter von mir - wohl mit schwierigen Bedingungen - hat in München einige Kostenvoranschläge gehabt. Weil die Zahnärzte im Verlauf oft die Preisschätzung vor Behandlungsbeginn erhöht hatten (veilleicht wollten sie auch nicht wegen des Risikos bei Rauchern) wurde es erst einmal nichts.
    Über eine Bekannte, fragte er dann in Braunschweig. Bekam ein viel günstigeres Angebot. Der Zahnarzt "wenns schwierig ist, muss man halt wissen, was man wie macht".
    Die Versorgung hat anstandslos geklappt - er hatte auch einen bekannten Dentisten des ausführenden Zahnarztes in München genannt bekommen, der die regelmäßige Kontrolle übernahm. (Man kann ja auch erst in die Stadt gezogen sein)
    Hatte weil mich das Thema auch betraf, bei meiner Krankenkasse, die bei fragen eine telefonische Beratung von Fachärzten anbietet, mal gefragt. Da antwortete man mir, dass es im Norden wohl oft günstiger sei - ich könne ja gleich nach Schleswig Holstein gehen.
    Gut, wenn man dort Verwandte hat.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2021 um 12:51 Uhr
    Kostenbeispiel für Zahnersatz

    @QuaPso: Welche Kosten für ein Implantat im konkreten Fall anfallen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur vom Schweregrad der Behandlung. Für den gleichen Befund bezahlen Sie nachdem, von welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen, ganz unterschiedliche Preise. deswegen macht es immer Sinn, sich eine Zweitmeinung einzuholen, wenn man Kosten sparen möchte.

    Für unsere Untersuchung zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherungen haben wir einen Modellfall entwickelt. Wir sind bei diesem für die Implantatversorgung von einem Rechnungsbetrag von 4213 Euro ausgegangen.
    Dieser Betrag setzt sich so zusammen:
    • 1358 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
    • 884 Euro für implantologische Leistungen,
    • 917 Euro für Materialkosten und
    • 1054 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten). Das Zahnarzthonorar wurde zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, zu 50 Prozent mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

    Der Modellfall stellt zwar nicht dar, was auf einen konkret an Kosten zukommt, aber er erleichtert die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung, da wir davon ausgehen, dass unser Modellfall repräsentativ für eine Vielzahl von Fällen ist.

  • QuaPso am 22.11.2021 um 16:58 Uhr
    Kosten für Zahnersatz

    Ich nahm an, dass ich dem obigen Artikel entnehmen kann, wieviel ein "normales" Implantat kosten kann/darf; mit "normal" meine ich eins ohne besondere Schwierigkeiten. Dann, was - grob geschätzt - für einen Knochenaufbau dazu treten kann/darf, hier auch wieder ausgehend vom Normalfall. Klar, dass Komplikationen oder Besonderheiten immer die Kosten steigern können. Die "Normalkosten", quasi Grundkosten, kann ich aber dem Artikel nicht entnehmen. Schade.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.09.2021 um 10:00 Uhr
    Material bei Zahnersatz wieder verwenden

    @zachewlf: Ihr Frage können wir leider nicht beantworten, weil wir kein medizinisches Wissen zum Thema Zahntechnik und Zahnmedizin haben. Möglicherweise kann Ihnen Ihre Krankenkasse hier weiter helfen.

  • zachewlf am 12.09.2021 um 14:09 Uhr
    Material bei Zahnersatz wieder verwenden

    Bei mir muss eine Brücke von 2004 ersetzt werden, und es entstehen wieder Material- und Laborkosten in Höhe von ca. 500 €. Lt. Zahnarzt darf das Material von der alten Brücke nicht gleich wieder verwendet werden. Warum ist das nicht möglich?