
Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahnersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.
So zahlen Sie beim Zahnarzt nicht drauf
Welche Kosten für Zahnersatz kommen auf mich zu?
Selbst bei der reinen Kassenversorgung mit Zahnersatz müssen Versicherte einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Nur in wenigen Ausnahmefällen übernimmt die Krankenkasse die komplette Versorgung. Am Anfang jeder Behandlung steht der Heil- und Kostenplan. Er zeigt gesetzlich Krankenversicherten, wie teuer eine Zahnersatzbehandlung wie Brücke oder Krone wird, wie viel die Krankenkasse zuschießt und wie hoch ihr Eigenanteil ist – was sie also selbst zahlen sollen.
Für viele Patienten ist er aber ein Buch mit sieben Siegeln. Sie überblicken nicht, welche Kosten insgesamt auf sie zukommen und was sie nach Beteiligung der Krankenkasse davon selbst tragen müssen.
Warum sich unser Ratgeber Zahnersatz für Sie lohnt
Gut vorbereitet in die Zahnarztpraxis
Heil- und Kostenplan, Regelversorgung, GOZ: Die Gesundheitsexpertinnen der Stiftung Warentest geben Nachhilfe in Zahnarzt-Latein und erklären, worauf Sie achten müssen, wenn bei Ihnen eine Zahnersatz-Behandlung ansteht – und wie Sie in sieben Schritten zum richtigen Zahnersatz kommen.
Welche Kosten auf Sie zukommen
Welcher Zahnersatz bei Ihnen geplant ist, was die Kasse davon bezahlt und welche Kosten Sie selbst tragen müssen, erfahren Sie aus dem Heil- und Kostenplan. Unser Ratgeber zeigt, wie dieser Plan zu verstehen ist, welchen Anteil der Kosten die Kasse übernimmt und welche Rechte Sie als Patientin oder Patient bei einer geplanten Zahnersatz-Behandlung haben.
Geld sparen beim Zahnersatz
Wir sagen, wie Sie mithilfe von Bonusheft, Zweitmeinungsmodell und speziellen Krankenkassen-Deals Geld sparen können und erklären, unter welchen Voraussetzungen Sie von der Härtefallregelung profitieren können.
So zahlen Sie beim Zahnarzt nicht drauf
Den Heil- und Kostenplan kennen und verstehen

Pflicht bei Zahnersatz. Ein Heil- und Kostenplan ist bei gesetzlich Krankenversicherten vorgeschrieben, wenn Zahnersatz her muss. Der Zahnarzt trägt in das elektronische Dokument den Behandlungsplan ein und auch die voraussichtlichen Kosten. Patientinnen und Patienten erhalten eine vereinfachte „Patienteninformation zum Zahnersatz“.
Gründlich prüfen. Es lohnt sich, den Heil- und Kostenplan gründlich zu prüfen, um ihn mit dem Zahnarzt auf Augenhöhe besprechen zu können. Wir erklären, wie Versicherte die Kosten im Griff haben – ohne eine Billigbehandlung zu bekommen. Wer außerdem seinen Eigenanteil senken möchte, kann sich eine passende Zahnzusatzversicherung aus unserem Test aussuchen.
Wissen ist bares Geld. Wer informiert ist, kann sparen. Ein Beispiel: Der Zahnarzt eines Teilnehmers einer test.de-Umfrage wollte diesem eine vollkeramische Brücke für 2 300 Euro einsetzen. „Ich musste ihn belehren, dass ich Kassenpatient ohne Zusatzversicherung bin und die Kassenleistung wünsche.“ Am Ende hat die gewünschte Zahnersatzbehandlung nur halb so viel gekostet.
Zur Aufklärung verpflichtet
Mit ihrer Unterschrift bestätigen Versicherte, dass sie mit der Behandlung einverstanden sind und über die voraussichtlichen Kosten vom Zahnarzt aufgeklärt wurden. So die Theorie. Viele unterschreiben aber einfach, ohne genau zu wissen, was auf sie zukommt.
Wichtig: Keiner sollte sich vorschnell zu einer Unterschrift oder gar einem Behandlungsbeginn von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt überreden lassen. Patienten sollten sich vielmehr erklären lassen, warum bei ihnen die geplante Versorgung aus medizinischer Sicht notwendig ist und welche Alternativen es gibt.

Zweite Meinung vom Experten
Versicherte haben außerdem die Möglichkeit, in einer anderen Zahnarztpraxis eine zweite Meinung einzuholen. Zusätzlich zu der „Patienteninformation zum Zahnersatz“ sollten Patientinnen und Patienten sich dafür auch den elektronischen Antrag ausdrucken lassen, den die Zahnarztpraxis an die Krankenkasse versendet hat. Wer das Thema Zweitmeinung nicht offen ansprechen möchte, kann als Begründung angeben, dass er dies für die Zahnzusatzversicherung benötigt.
Erst wenn man sich ganz sicher ist, sollte man den Heil- und Kostenplan unterschreiben. Hat die Kasse ihn schließlich genehmigt, kann die Behandlung losgehen – aber auch erst dann. Wer vorher anfängt, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse ihren Anteil nicht zahlt. Eile ist meist nicht nötig. Nach Genehmigung durch die Kasse haben Versicherte sechs Monate Zeit, um auf dem Zahnarztstuhl Platz zu nehmen und die Behandlung abzuschließen. Oft sind auch Verlängerungen möglich.
Tatsächliche Kosten können vom Plan abweichen
Nach erfolgreicher Behandlung erhalten Patienten die endgültige Rechnung. Da die Beträge im Heil- und Kostenplan Schätzwerte sind, kommt es immer wieder zu Abweichungen, wenn der Zahnarzt die tatsächlichen Kosten präsentiert. Das kann verunsichern, wenn Patienten nicht nachvollziehen können, woher die Steigerungen kommen. Erfreulich: In unserer Umfrage gab es bei mehr als 80 Prozent der Teilnehmer keine größeren Abweichungen zwischen geschätzten und abgerechneten Zahnarztkosten.
Ratgeber der Stiftung Warentest

Wo erhalte ich eine günstige Zahnbehandlung? Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung? Was kostet das alles? Unser Buch Gesunde Zähne ein Leben lang (19,90 Euro/E-Book: 14,99 Euro) schafft Klarheit! Auf 176 Seiten stellen wir alle gängigen Zahnbehandlungen vor, informieren über Zahnzusatzversicherungen und zeigen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie eine bestimmte Leistung in Anspruch nehmen. Checklisten helfen Ihnen zu klären, wann eine Zahnbehandlung nötig ist und wann nicht.
So zahlen Sie beim Zahnarzt nicht drauf
-
- Zahnersatz ist teuer, eine gute Versicherung gegen die Zusatzkosten nicht, wie unser Test von Zahnzusatzversicherungen zeigt – mit individuellem Tarifrechner.
-
- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
-
- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@QuaPso: Welche Kosten für ein Implantat im konkreten Fall anfallen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur vom Schweregrad der Behandlung. Für den gleichen Befund bezahlen Sie nachdem, von welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen, ganz unterschiedliche Preise. deswegen macht es immer Sinn, sich eine Zweitmeinung einzuholen, wenn man Kosten sparen möchte.
Für unsere Untersuchung zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherungen haben wir einen Modellfall entwickelt. Wir sind bei diesem für die Implantatversorgung von einem Rechnungsbetrag von 4213 Euro ausgegangen.
Dieser Betrag setzt sich so zusammen:
• 1358 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
• 884 Euro für implantologische Leistungen,
• 917 Euro für Materialkosten und
• 1054 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten). Das Zahnarzthonorar wurde zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, zu 50 Prozent mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Der Modellfall stellt zwar nicht dar, was auf einen konkret an Kosten zukommt, aber er erleichtert die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung, da wir davon ausgehen, dass unser Modellfall repräsentativ für eine Vielzahl von Fällen ist.
Ich nahm an, dass ich dem obigen Artikel entnehmen kann, wieviel ein "normales" Implantat kosten kann/darf; mit "normal" meine ich eins ohne besondere Schwierigkeiten. Dann, was - grob geschätzt - für einen Knochenaufbau dazu treten kann/darf, hier auch wieder ausgehend vom Normalfall. Klar, dass Komplikationen oder Besonderheiten immer die Kosten steigern können. Die "Normalkosten", quasi Grundkosten, kann ich aber dem Artikel nicht entnehmen. Schade.
@zachewlf: Ihr Frage können wir leider nicht beantworten, weil wir kein medizinisches Wissen zum Thema Zahntechnik und Zahnmedizin haben. Möglicherweise kann Ihnen Ihre Krankenkasse hier weiter helfen.
Bei mir muss eine Brücke von 2004 ersetzt werden, und es entstehen wieder Material- und Laborkosten in Höhe von ca. 500 €. Lt. Zahnarzt darf das Material von der alten Brücke nicht gleich wieder verwendet werden. Warum ist das nicht möglich?
@1948: Die Höhe des geschätzten Anteils (an den geschätzten Kosten) entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan, den Sie von der Zahnpraxis erhalten. Im Heil- und Kostenplan errechnen Sie Ihren Eigenanteil, indem Sie von den genannten Gesamtkosten den Festzuschuss der Krankenkasse abziehen.