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- Kraft tanken, Seele baumeln lassen – niemand muss erst schwer krank werden, um zur Kur fahren zu dürfen. Stiftung Warentest erklärt, wie Sie zu Ihrer Auszeit kommen.
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- Beitragsschulden können zur Kündigung der Versicherung führen. Wir sagen, was Kunden und Kundinnen tun können, um im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.
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- Videobehandlung spart Wege, Sprechstunden gibt es kurzfristig. Auch Gruppentherapie kommt infrage. Was Sie beim Antrag auf einen Psychotherapieplatz beachten sollten.
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- Seit dem 1. Januar 2020 zahlen Versicherte weniger Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente. Mit dem Sozialabgaben-Rechner der Stiftung Warentest können Sie Ihre individuellen Abgaben berechnen.
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- Eine Pandemie kann zu Versorgungsengpässen in Kliniken führen. Das so genannte Triage-Gesetz regelt, wie Ärzte bei zu wenig Betten oder Beatmungsgeräten entscheiden.
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- Eine Katzenversicherung schützt vor hohen Tierarztrechnungen. Unser Vergleich zeigt, was 59 Operationskosten- und 78 Vollversicherungen leisten und was sie kosten.
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- Ob klassisches Pflegeheim, Betreutes Wohnen oder Pflege-WG: Geeignete Wohnformen gibt es inzwischen für jeden Bedarf. Wir erklären, wie sie funktionieren.
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- Apotheken bieten gesetzlich krankenversicherten Kunden fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen an – die Krankenkassen bezahlen.
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- Gerät eine Krankenkasse in finanzielle Schwierigkeiten, ist die Versorgung der Versicherten trotzdem nicht gefährdet. Wir zeigen, was eine Schließung bedeutet.
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- Treppenlifte – die günstige Alternative zum Aufzug. Gehbehinderte haben einen Rechtsanspruch darauf. Aber der Markt ist unübersichtlich, manche Verkäufer sind skrupellos.
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- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
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- Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sollen die Gesundheit von Müttern, Vätern und deren Kindern wiederherstellen und fördern. Wir erklären Schritt für Schritt den Weg zur Kur.
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- Wer auf eigene Kosten etwas für seine Gesundheit tut, bekommt häufig von der Krankenkasse Geld zurück. Wir erklären, wie Finanzämter Bonuszahlungen berücksichtigen.
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- E-Mobile erhalten Bewegungsfreiheit. Sieben Modelle hat der Touring Club Schweiz geprüft. Die zwei besten sind in Deutschland erhältlich. Was beim Kauf zu beachten ist.
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- Eine sportmedizinische Untersuchung vor einem Trainingsstart ist sinnvoll. Viele Krankenkassen bezuschussen die teuren Checks. So gehen Sie vor.
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- Ein Ausstieg aus dem laufenden Riester-Vertrag kann die beste Option sein. Aber das müssen Sparende genau prüfen. Die Stiftung Warentest sagt, worauf es ankommt.
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- Sind Arbeitnehmer sehr lange krank, endet auch das Krankengeld. Wir zeigen drei Wege auf, wie es danach weitergehen kann: Hamburger Modell, ALG 1, Erwerbsminderungsrente.
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- Die Techniker-Krankenkasse verlangt eine Extravollmacht, um Briefe an eine Bevollmächtigte senden zu dürfen. Die Begründung ist nachvollziehbar, aber etwas spitzfindig.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Gesetzliche Krankenkassen müssen oft für eine Perücke zahlen, wenn Versicherte krankheitsbedingt die Haare verlieren. Ob Anspruch auf eine Echthaarperücke besteht, hängt vom Einzelfall ab.