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- Servicestellen vermitteln auch Termine zur Akutbehandlung beim Psychotherapeuten – innerhalb von zwei Wochen. So funktioniert die Terminvermittlung zu Fachärzten.
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- Fehler passieren – auch in der Medizin. Patienten steht Entschädigung zu. test.de sagt, über welche Fehler gestritten wurde und wie Sie Behandlungen überprüfen lassen.
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- Ob nach Kündigung oder Vertragsende – Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen.
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- Eine medizinische Reha soll die Menschen fit für den Beruf machen. Die Stiftung Warentest erklärt, wann die Rentenversicherung zahlt und was beim Antrag zu beachten ist.
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- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
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- Wer sich für seine mentale Gesundheit Hilfe holt, bekommt bestimmte Versicherungen nur schwer. Wir sagen, wie es doch klappen kann.
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- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
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- Bei langer Krankheit gibt es Krankengeld statt Gehalt. Unser Krankengeld-Rechner zeigt, was Sie erwarten dürfen und wir erklären, wer Geld von der Krankenkasse erhält.
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- Zu krank zum Arbeiten: Wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, wann sie hoch ausfällt, was sich ab 2024 verbessert und wo die neuen Hinzuverdienstgrenzen liegen.
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- Sind Kinder krank, können Eltern Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Aktuell gilt das auch noch, wenn Schule oder Kita pandemiebedingt schließen müssen.
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- Sich richtig krankzumelden ist rechtlich wichtig. Wer krank aufwacht, sollte sich gleich beim Arbeitgeber abmelden. Telefonische Krankschreibungen sind kaum noch möglich.
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- Seit 2020 können Patienten Gesundheitsanwendungen etwa per App verordnet bekommen, kurz Diga. Bringen die was? Nutzern zufolge ja. Auch im Test zeigen sie Potenzial.
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- Die Künstlersozialkasse übernimmt für selbstständige Künstler und Publizisten die Hälfte der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
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- Bis Ende 2024 sollen alle gesetzlich Versicherte die elektronische Patientenakte automatisch erhalten – oder aktiv widersprechen.
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- Kassenpatienten haben immer Anspruch auf eine zweite Arztmeinung. Ein spezielles Zweitmeinungsverfahren gibt es nur bei bestimmten Eingriffen, etwa am Kniegelenk.
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- Ausgaben für den Basisschutz in Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben. Auch mit Rentenbeiträgen sparen Sie. Weitere Versicherungsbeiträge zählen nur selten.
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- Auch Rentner müssen mit Abzügen für Steuern und Sozialabgaben rechnen. Wir zeigen, welche Abgaben bei welchen Rentenarten fällig werden.
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- Ausgelaugt? Erschöpft? Dann sollten Sie eine Kur beantragen. Die Krankenkassen zahlen etwas dazu, wenn der Arzt die medizinische Erforderlichkeit bescheinigt.
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- Kraft tanken, Seele baumeln lassen – niemand muss erst schwer krank werden, um zur Kur fahren zu dürfen. Stiftung Warentest erklärt, wie Sie zu Ihrer Auszeit kommen.
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- Beitragsschulden können zur Kündigung der Versicherung führen. Wir sagen, was Kunden und Kundinnen tun können, um im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.