Klage gegen Krankenkasse Echthaar­perücke statt Kunst­haar

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Klage gegen Krankenkasse - Echthaar­perücke statt Kunst­haar

Perücken aus echtem Haar sind meist teurer als solche aus Kunst­haar. Sie sind aber angenehmer zu tragen, weil atmungs­aktiver. © Getty Images / kirstyokeeffe

Gesetzliche Krankenkassen müssen oft für eine Perücke zahlen, wenn Versicherte krank­heits­bedingt die Haare verlieren. Ob Anspruch auf eine Echthaar­perücke besteht, hängt vom Einzel­fall ab.

Haar­ausfall nach Chemo­therapie

Eine Krankenkasse muss einer Versicherten die Kosten in Höhe von 1 200 Euro für eine Echthaar­perücke erstatten. Nachdem die Frau an Brust­krebs erkrankt war und sich einer Chemo­therapie unterzog, hatte sie einen vorüber­gehenden Haar­ausfall. Die Kasse wollte abzüglich des Eigen­anteils für das Hilfsmittel nur Kosten von 385 Euro für Kunsthaar über­nehmen. Damit war die Frau nicht einverstanden. Sie kaufte eine Echthaar­perücke und zog vor das Sozialgericht Mann­heim.

Beein­trächtigung der körperlichen Funk­tion

Die Richter gaben ihr recht: Die Klägerin sei wegen ihrer krank­heits­bedingten Kahlköpfig­keit in ihrer körperlichen Funk­tion beein­trächtigt. Die Krankheit habe eine entstellende Wirkung. Nur eine Echthaar­perücke weise eine Qualität auf, die den Verlust des natürlichen Haupt­haares für unbe­fangene Beob­achtende nicht sogleich erkennen lasse (Az. S 7 KR 1830/18).

Atmungs­aktiver als Kunst­haar

In einem ähnlichen Fall musste eine Kasse 1 290 Euro für eine Echthaar­perücke über­nehmen, unter anderem, weil Kunst­haar nicht atmungs­aktiv ist. Die Betroffene litt an einer chro­nischen Haut­erkrankung mit zunehmendem Haar­ausfall (Landes­sozialge­richt Nieder­sachsen-Bremen, Az. L 4 KR 50/16).

Jähr­lich Anspruch auf Echthaar­perücke

Frauen, die unter voll­ständigem Haar­ausfall leiden, haben sogar jähr­lich Anspruch auf eine Echthaar­perücke, wie das Sozialge­richt Koblenz in einem anderen Fall schon vor Längerem entschied: Krankenkassen müssen die Kosten über­nehmen (Az. S 9 KR 756/ 15, S 9 KR 920/16).

Kein Anspruch auf Lang­haar-Perücke

Eine Frau, die an Haar­ausfall an Stirn und Schläfen litt, klagte auf eine Echt­haar-Lang­haar-Perücke (1 500 Euro). Sie wollte gern lange Haare tragen wie vor dem Haar­verlust, die Kasse wollte nur eine Echt­haar-Kurz­haarper­ücke (905 Euro) zahlen. Das Bayerische Landes­sozialge­richt (Az. L 4 KR 108/19) gab der Kasse Recht. Die Perücke solle die Teilhabe am gesell­schaftlichen Leben ermöglichen, dies sei durch eine Kurz­haarper­ücke gewähr­leistet. Betroffene hätten keinen Anspruch auf eine spezielle Haarfarbe oder Frisur, wenn dies mit Mehr­kosten verbunden sei.

Keine Perücke für älteren Mann

Verliert ein Mann seine Haare natürlicher­weise, ist das dagegen weder eine Krankheit noch eine Behin­derung. Deshalb muss seine gesetzliche Krankenkasse ihm auch keine Perücke bezahlen. Das hatte das Bundes­sozialge­richt schon 2015 im Fall eines über 70-Jährigen entschieden. Der Versicherte hatte gegen seine Kasse geklagt und verloren.

Kosten­über­nahme vor allem bei jungen Männern

Das Gericht wies darauf hin, dass die Krankenkasse eine Perücke als Hilfs­mittel vor allem bei jungen Männern nur dann über­nehmen müsse, wenn der Haar­verlust auch Brauen, Wimpern und Bart­wuchs umfasse. Jugend­liche und junge Erwachsene könnten so Aufsehen erregen und stigmatisiert werden (Az. B 3 KR 3/14 R).

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Diese Meldung ist am 12. August 2020 auf test.de erschienen. Sie wurde am 20. April 2021 aktualisiert.

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