
Perücken aus echtem Haar sind meist teurer als solche aus Kunsthaar. Sie sind aber angenehmer zu tragen, weil atmungsaktiver.
Gesetzliche Krankenkassen müssen in vielen Fällen die Kosten einer Perücke für ihre Versicherten übernehmen, wenn diese krankheitsbedingt ihre Haare verlieren. Häufig haben Versicherte sogar Anspruch auf Echthaarperücken, wie mehrere Urteile zeigen. Was für Frauen meistens gilt, hängt bei Männern sehr vom Einzelfall ab.
Haarausfall nach Chemotherapie
Eine Krankenkasse muss einer Versicherten die Kosten in Höhe von 1 200 Euro für eine Echthaarperücke erstatten. Nachdem die Frau an Brustkrebs erkrankt war und sich einer Chemotherapie unterzog, hatte sie einen vorübergehenden Haarausfall. Die Kasse wollte abzüglich des Eigenanteils für das Hilfsmittel nur Kosten von 385 Euro für Kunsthaar übernehmen. Damit war die Frau nicht einverstanden. Sie kaufte eine Echthaarperücke und zog vor das Sozialgericht Mannheim.
Beeinträchtigung der körperlichen Funktion
Die Richter gaben ihr recht: Die Klägerin sei wegen ihrer krankheitsbedingten Kahlköpfigkeit in ihrer körperlichen Funktion beeinträchtigt. Die Krankheit habe eine entstellende Wirkung. Nur eine Echthaarperücke weise eine Qualität auf, die den Verlust des natürlichen Haupthaares für unbefangene Beobachtende nicht sogleich erkennen lasse (Az. S 7 KR 1830/18).
Atmungsaktiver als Kunsthaar
In einem ähnlichen Fall musste eine Kasse 1 290 Euro für eine Echthaarperücke übernehmen, unter anderem, weil Kunsthaar nicht atmungsaktiv ist. Die Betroffene litt an einer chronischen Hauterkrankung mit zunehmendem Haarausfall (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az. L 4 KR 50/16).
Jährlich Anspruch auf Echthaarperücke
Frauen, die unter vollständigem Haarausfall leiden, haben sogar jährlich Anspruch auf eine Echthaarperücke, wie das Sozialgericht Koblenz in einem anderen Fall schon vor Längerem entschied: Krankenkassen müssen die Kosten übernehmen (Az. S 9 KR 756/ 15, S 9 KR 920/16).
Keine Perücke für älteren Mann
Verliert ein Mann seine Haare natürlicherweise, ist das dagegen weder eine Krankheit noch eine Behinderung. Deshalb muss seine gesetzliche Krankenkasse ihm auch keine Perücke bezahlen. Das hatte das Bundessozialgericht schon 2015 im Fall eines über 70-Jährigen entschieden. Der Versicherte hatte gegen seine Kasse geklagt und verloren.
Kostenübernahme vor allem bei jungen Männern
Das Gericht wies darauf hin, dass die Krankenkasse eine Perücke als Hilfsmittel vor allem bei jungen Männern nur dann übernehmen müsse, wenn der Haarverlust auch Brauen, Wimpern und Bartwuchs umfasse. Jugendliche und junge Erwachsene könnten so Aufsehen erregen und stigmatisiert werden (Az. B 3 KR 3/14 R).
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