
Übungsstunde. Ein Apotheker zeigt, wie ein Inhalator richtig benutzt wird. © ABDA
Apotheken bieten gesetzlich krankenversicherten Kunden fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen an – die Krankenkassen bezahlen.
Mehr als nur Blutdruck messen
Den Blutdruck in der Apotheke messen lassen? Das ist nichts Neues. Doch dieses Angebot wurde erweitert, gesetzliche Krankenkassen erstatten Apotheken jetzt die Kosten für neue pharmazeutische Dienstleistungen. Auch privat Versicherte müssen für die Leistungen nicht bezahlen*.
Die neuen pharmazeutischen Dienste im Überblick
- Erweitertes Blutdruckmessen
Ein jährliches Angebot für Kranke, die mindestens einen Blutdrucksenker einnehmen: Zusätzlich zum Blutdruckmessen dokumentieren pharmazeutische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die ermittelten Werte und geben eine Risikoeinschätzung ab. - Richtiges Inhalieren einüben
Wird Menschen mit Atemwegsleiden zum ersten Mal ein Arzneimittel zum Inhalieren und ein Inhalator verordnet, zeigen ihnen die Beschäftigten in der Apotheke, wie sie das Gerät richtig nutzen. Das Training kann jährlich auf Kosten der Krankenkassen aufgefrischt werden. - Mehrfachmedikation besprechen
Kranke, die dauerhaft fünf oder mehr rezeptpflichtige Arzneien einnehmen, haben einmal im Jahr Anspruch auf Beratung. So lassen sich beispielsweise gefährliche Wechselwirkungen erkennen. - Organtransplantierte beraten
Menschen können im ersten halben Jahr nach einer Organverpflanzung intensiv zu verordneten Arzneien, die die körpereigene Abstoßreaktion hemmen, betreut und beraten werden. - Bei oraler Tumortherapie betreuen
Qualifiziertes Personal bespricht mit Krebskranken in den ersten sechs Monaten nach der Verordnung, wie sie ihre Medikamente richtig einnehmen. Sie helfen auch, wenn neue Arznei verschrieben wird.
Pharmazeuten müssen sich qualifizieren
Bis auf Blutdruckmessen und Inhalator-Training brauchen die Pharmazeuten und Pharmazeutinnen für das Durchführen der beschriebenen Leistungen eine gesonderte Schulung. Sonst dürfen sie die Dienste nicht anbieten.
Tipp: Fragen Sie in der Apotheke nach, ob sie die neuen Dienstleistungen schon im Angebot hat.
*) Korrigiert am 05.09.2022
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