Einfach zur Kur Vom Antrag bis zur Erholung

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Einfach zur Kur - Vom Antrag bis zur Erholung

Das Reizklima in Baabe an der Ostsee tut den Atemwegen gut. © Getty Images / Roland Wehinger

Kraft tanken, Seele baumeln lassen – niemand muss erst schwer krank werden, um zur Kur fahren zu dürfen. Stiftung Warentest erklärt, wie Sie zu Ihrer Auszeit kommen.

Wer ständig unter Strom steht, fühlt sich schnell erschöpft und ausgelaugt. Das beste Mittel gegen Stress in Job und Familien­leben ist eine Auszeit. Einige Tage im Well­ness­hotel reichen jedoch meist gerade einmal aus, um den Akku aufzuladen. Jeder, der mehr für sich und seine Gesundheit tun möchte und bereits gesundheitliche Beschwerden hat, sollte über eine ambulante Vorsorgekur in einem anerkannten Kurort nach­denken, auch offene Badekur genannt. Solch ein Tapeten­wechsel kann der richtige Weg sein, wieder zu Kräften zu kommen, gesund zu werden oder einer Verschlimmerung von Beschwerden vorzubeugen. Die Krankenkasse über­nimmt auf Antrag einen Teil der Kosten. Die Expertinnen der Stiftung Warentest erklären, wie Well­ness auf Kranken­schein funk­tioniert.

Kur ist nicht gleich Kur

Auch wenn der Begriff „Kur“ seit der Gesund­heits­reform im Jahr 2000 im Gesetz gar nicht mehr verwendet wird, so ist der Ausdruck „ich gehe auf Kur“ umgangs­sprach­lich immer noch geläufig. Fachleute sprechen einer­seits von Vorsorge, anderer­seits von Rehabilitation. Damit werden die verschiedenen Anwendungs­bereiche und Ziele einer Heilbe­hand­lung umschrieben: Vorsorgeleistungen wie eine ambulante Vorsorgekur sollen die Gesundheit erhalten, eine Reha stellt sie wieder her (Grafik: Ihr Weg zur Erholung).

Kuren für spezielle Ziel­gruppen und stationäre Reha:

Stationäre Vorsorgekur,
Vorsorgekur für Eltern,
Stationäre Vorsorgekur für pflegende Angehörige,
Stationäre Rehabilitation

Die ambulante Vorsorgekur dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Den Termin wählt der Kurgast selbst. Er gilt in dieser Zeit als arbeits­fähig, anders als zum Beispiel bei der stationären Vorsorgekur oder bei Eltern-Kind-Kuren. Wenn er im Berufs­leben steht, muss der Kurgast also für die Zeit des Aufenthaltes Urlaub nehmen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.10.2017 um 14:08 Uhr
Privat Versicherte

@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)

Südhof am 11.10.2017 um 16:02 Uhr
Und Privat Versicherte?

Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?

tinne am 26.06.2017 um 22:44 Uhr
Krebs NRW, AHB, Privatversicherte

Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2017 um 14:28 Uhr
Rentner

@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)

Antefix am 21.06.2017 um 12:47 Uhr
Reha für Rentner ?

Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?