
Kraft tanken, Seele baumeln lassen – niemand muss erst schwer krank werden, um zur Kur fahren zu dürfen. Es gilt das Motto: Vorbeugen ist besser als heilen. Wer früh die Reißleine zieht, kann während des Kuraufenthaltes wirkungsvoll und nachhaltig gegen Risiken für die eigene Gesundheit vorgehen: zum Beispiel gegen dauerhaften Stress und Erschöpfung, Bewegungsmangel und Übergewicht. Unser Special zeigt, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen – vom Antrag bis zur Erholung.
Vorsorge soll gesund halten, Reha gesund machen
Auch wenn der Begriff Kur seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 im Gesetz gar nicht mehr vorkommt, ist er umgangssprachlich immer noch geläufig: „Ich fahre zur Kur“. Fachleute dagegen sprechen einerseits von Vorsorge, andererseits von Rehabilitation. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen sollen die Gesundheit erhalten. Bei einer Reha geht es darum, die Gesundheit wiederherzustellen: zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Operation oder nach einer schweren Erkrankung.
Krankenkassen zahlen für Vorsorge und Reha
Je nachdem, um welche Art von Kur es geht, bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen die Maßnahme oder übernehmen die Kosten komplett. Das gilt für alle Versicherten: vom Studenten, der bis über beide Ohren im Prüfungsstress steckt, bis hin zum arthrosegeplagten Rentner. Auch Eltern haben die Möglichkeit zur Kur zu fahren ebenso wie Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen.
Der Arzt muss die Kur verordnen
Ob ambulant oder stationär, Vorsorge oder Reha – der behandelnde Arzt muss die Maßnahme verordnen. Erst dann können Versicherte einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Die Kuren haben unterschiedliche Voraussetzungen. Außerdem gilt oft der Grundsatz: Ambulant vor stationär. Das heißt: In der Regel muss der Versicherte erst die medizinische Versorgung am Wohnort ausschöpfen.
Bei Ablehnung Widerspruch einlegen
Doch nicht immer gibt die Krankenkasse grünes Licht für den Kuraufenthalt. Im Jahr 2015 genehmigten die gesetzlichen Krankenkassen rund drei Viertel aller abschließend bearbeiteten Anträge, rund ein Viertel lehnten sie ab. Nach einem Widerspruch wurde die Leistung in über 37 Prozent der Fälle bewilligt.
Das bietet der Finanztest-Artikel
Wir erklären,
- welche Arten von Kuren es gibt
- wie Kuren ablaufen,
- welche Kur für wen die richtige ist,
- wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Kur kommen,
- was Sie tun können, wenn die Krankenkasse Ihren Kurantrag ablehnt,
- welche Voraussetzungen für welchen Kur-Typ erfüllt sein müssen,
- wie lange Kuren dauern und ob Sie dafür Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen müssen,
- welche Zuschüsse die mitgliederstärksten Kassen bei ambulanten Vorsorgekuren zahlen,
- welche weiteren ambulanten Vorsorgeleistungen die Krankenkassen anbieten,
- was bei einer Kur im EU-Ausland zu beachten ist.
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@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)
Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?
Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.
@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)
Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?