
Treppenlift. Er kann gehbehinderten Menschen den Alltag erheblich erleichtern. © Getty Images
Treppenlifte – die günstige Alternative zum Aufzug. Gehbehinderte haben einen Rechtsanspruch darauf. Aber der Markt ist unübersichtlich, manche Verkäufer sind skrupellos.
Treppenlifteinbau – alle Infos im Überblick
Beratung. Informieren Sie sich vor der Auswahl eines Anbieters zuerst in einer Verbraucherzentrale oder in einer Wohnberatungsstelle zum Thema Treppenlifte und über die Kosten.
Unterschrift. Wenn die Treppenliftfirma jemand zu Ihnen nach Hause schickt, sollten Sie nicht allein sein. Das Verkaufspersonal ist oft besonders geübt darin, auf einen schnellen Vertragsabschluss zu drängen und Sie zu einer Unterschrift zu verleiten. Unterschreiben Sie bei einem Ersttermin nichts. Lassen Sie sich auch nicht zu einer Unterschrift drängen, wenn es sich angeblich nur um eine Bestätigung handelt, dass jemand von der Firma bei Ihnen war.
Vergleichen. Holen Sie vor der Kaufentscheidung mehrere Angebote ein. Die Firma sollte Fachpersonal zu Ihnen nach Hause schicken und anschließend gratis einen Kostenvoranschlag vorlegen. Preisdifferenzen entstehen auch daraus, dass es für ein bestimmtes Treppenhaus durchaus unterschiedliche technische Lösungen geben kann. Es lohnt sich, die identischen Positionen in den Kostenvoranschlägen verschiedener Anbieter einzeln miteinander zu vergleichen.
Probefahrt. Mit einem Treppenlift zu fahren ist nicht unbedingt so simpel, wie es die Werbung suggeriert. So kann auch das auch Ein- und Aussteigen Probleme bereiten. Schauen Sie sich, wenn möglich, bereits eingebaute Treppenlifte an. Dort können Sie Probe fahren. Einige Firmen bieten in ihrer Werkshalle diese Möglichkeit. Alternativ können Sie fragen, ob die Firma Adressen bisheriger Kunden hat, die eine kurze Besichtigung erlauben.
Laufgeräusche. Achten Sie bei der Probefahrt auf die Laufgeräusche. Viele Nutzende sind überrascht, wie laut der Lift ist.
Pauschalpreis. Der Anbieter sollte möglichst einen Pauschalpreis vorlegen. Dann darf er nicht mehr Geld nehmen als dort genannt. Bei einem Kostenvoranschlag hingegen ist es meist erlaubt, dass die Rechnung am Ende 10 bis 20 Prozent höher ausfällt, ohne dass die Firma vorher Bescheid geben muss. „Es gibt immer wieder Fälle, wo die Kosten während des Einbaus explodieren“, berichtet Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen.
Garantie. Schauen Sie sich die Garantiebedingungen genau an. Sind Nachbesserungen wirklich kostenfrei oder sollen Sie einen Teil der Rechnung übernehmen? Bezieht sich die Garantie eventuell nur auf die Teile, aber nicht auf den Arbeitslohn? Die Garantie ist freiwillig, die Anbieter können sie je nach Gutdünken formulieren. Anders die gesetzliche Gewährleistung. Die muss die Firma geben. Sie läuft zwei Jahre lang. Alle Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung sind komplett kostenlos.
Wartung. Der Anbieter sollte auch einen Wartungsvertrag vorlegen, rät die Stiftung Warentest. Prüfen Sie, was der Service monatlich kostet, wie oft Wartungstermine vorgesehen sind, welche Kosten dabei für Sie entstehen. Vor allem, wer die Wartung übernimmt: die Firma selbst oder ein fremder Anbieter?
Notruf. Bietet die Firma eine Notrufnummer für Störfälle an? Ist die Nummer rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden? Gibt es Fachpersonal in der Nähe, oder müssen die Leute von weither anreisen?
Qualitätssiegel. Der Lift sollte das TÜV-Siegel und das GS-Prüfsiegel tragen. Auf dem Typenschild sollte die CE-Kennzeichnung stehen, Baujahr, Hersteller und Anschrift sowie die Telefonnummer des Wartungsdienstes.
Zahlung. Behalten Sie sich schriftlich vor, die Rechnung erst zu zahlen, wenn der gesamte Einbau komplett ist, alle erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel Prüfbescheinigungen vorliegen und der Lift seit einigen Tagen störungsfrei läuft. Alternative: Sie zahlen einen Teilbetrag der Rechnung – etwa 5 bis 10 Prozent – erst nach Ablauf von zwei Wochen.
Einbau eines Treppenlifts fast überall
Ein Treppenlift lässt sich in fast jeder Art von Gebäude einbauen. Er ist vor allem in Einfamilienhäusern die übliche Lösung, wenn Bewohnerinnen und Bewohner die Treppe aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen. Aber auch in Mehrfamilienhäusern ist der Einbau möglich.
Sehr einfache Lösungen ab etwa 3000 Euro
Hinzu kommt, dass Treppenlifte deutlich günstiger sind als Aufzüge. Selbst wenn sie in Mehrfamilienhäusern mehrere Etagen überwinden müssen, liegen die Kosten selten über 20 000 oder 30 000 Euro. Der Einbau eines Aufzugs hingegen kostet schnell einen sechsstelligen Betrag. Außerdem ist dafür die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin erforderlich. Am unkompliziertesten ist der Einbau eines Treppenlifts in Einfamilienhäusern mit einer geraden Treppe. Einfache Geräte für Einfamilienhäuser, die nur über eine kurze, gerade Strecke laufen, gibt es bereits ab etwa 3 000 Euro.
Treppenlift über mehrere Etagen
Sitzliftsysteme können häufig über sechs oder sieben Etagen laufen. Aus welchem Material die Treppe ist, ob Holz, Stein, Beton, spielt in der Regel keine entscheidende Rolle. Selbst in einem alten Gebäude, wo der Denkmalschutz den Einbau eines Personenaufzugs ablehnt, lassen Gerichte einen Treppenlift eher zu (Verwaltungsgericht Stuttgart, Az. 2 K 5541/20). Der Einbau eines einfachen Lifts ist mitunter in wenigen Stunden gemacht, oft dauert es nur einen halben Tag.
Breite der Treppe entscheidend
Entscheidend ist allerdings die Breite der Treppe. In Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen reicht es laut DIN 18065, wenn nach Montage der Führungsschiene mindestens 80 Zentimeter Treppenbreite zum Vorbeigehen bleiben. In größeren Häusern müssen es mindestens 100 Zentimeter sein. Dieser Wert darf zumindest nicht wesentlich unterschritten werden, wobei die Vorschriften je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Wegen Feuerschutz wieder ausbauen
Hintergrund ist, dass im Brandfall genug Platz auf der Treppe ist, dass in der allgemeinen Panik zwei Personen aneinander vorbeilaufen können. Denn dann kann es vorkommen, dass Menschen, die gut zu Fuß sind, ältere und schwächere Personen überholen wollen. Bleibt weniger Platz, kann es in Einzelfällen möglich sein, dass „kleinere Einschränkungen“ akzeptiert werden, meint der Treppenlift-Anbieter AP+. Sicher ist das aber nicht. So musste ein 88-Jähriger den Lift wieder ausbauen lassen, weil in seinem Haus zwischen Montageschiene und Treppengeländer nur 92 Zentimeter blieben (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 5 K 2704/12).
Rechtsanspruch im Mietshaus
Großer Vorteil von Treppenliften ist, dass ein Rechtsanspruch darauf besteht, egal ob Miete oder Wohneigentum, anders als bei Personenaufzügen. Vermietende sind verpflichtet, den Einbau zu dulden, wenn Mieterin oder Mieter ohne Lift nicht mehr die Wohnung verlassen können (Landgericht Duisburg, Az. 23 S 452/96, siehe auch eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht). Denn sie haben Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur Wohnung. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, zum Beispiel eine körperliche Einschränkung, darf der Mietvertrag einen altersgerechten Umbau nicht blockieren. Allerdings müssen die Betroffenen die Kosten für den Einbau selbst bezahlen und bei Auszug den Lift auch auf eigene Kosten wieder demontieren.
Eigentumsgemeinschaft muss Treppenlift akzeptieren
Auch in Eigentumswohnungen muss die Eigentumsgemeinschaft in der Regel den Einbau akzeptieren, wenn eine erhebliche Gehbehinderung vorliegt, so der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 96/16). Auch hier müssen die Betroffenen den Lift auf eigene Kosten wieder ausbauen, wenn er nicht mehr gebraucht wird – es sei denn, er wird bald wieder benötigt. Deshalb durfte ein Mann den Lift behalten, der ihn für seine zwischenzeitlich verstorbene Ehefrau angeschafft hatte. Er konnte darlegen, dass er selbst aufgrund altersbedingter Behinderungen bald den Lift benötigen würde (Amtsgericht Kassel, Az. 800 C 2005/19).
In einigen Bundesländern Bauantrag nötig
Vor der Montage ist in einigen Fällen ein Antrag beim zuständigen Bauamt nötig, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest. Die Treppenliftfirma sollte dabei beraten und helfen. Die baurechtlichen Vorschriften sind Ländersache und je nach Bundesland unterschiedlich, teils ist keine Baugenehmigung erforderlich. Um Brandgefahren auszuschließen, muss der Treppenlift aus nicht brennbaren Materialien sein.
Wie Treppenlifte funktionieren
Die Anbieter führen Treppenlifte in zwei verschiedenen Varianten: als Sitzlifte und als Plattformlifte für Rollstühle. Beide sind in der Praxis recht einfach zu bedienen. Die meisten Menschen entscheiden sich für einen Sitzlift, bei dem die Person auf einem Sessel Platz nimmt und sich fahren lässt. Bei den Plattformliften für Rollstühle wird eine Plattform heruntergeklappt, die als eine Art Rampe dient. Diese Lifte brauchen mehr Platz als Sitzlifte.
Schlüssel gegen Missbrauch
Lifte haben einen Bedienungshebel, mit dem man sie bequem vom Sessel aus steuern kann. Meist befindet sich an der Armlehne ein Schalter, um den Lift zu aktivieren oder zu deaktivieren. Um Missbrauch vorzubeugen, empfiehlt sich für Mehrfamilienhäuser ein Schlüsselschalter. Dann lässt sich der Lift nur mit dem passenden Schlüssel einschalten. Zusätzlich zu den Bedienelementen am Gerät gibt es oft eine Fernsteuerung.
Sicherheitsschalter stoppt automatisch
Außerdem hat der Lift einen Sicherheitsschalter. Damit lässt sich, wie bei einer Notbremse, die Fahrt anhalten. Zusätzlich gibt es Sensoren, die bei Hindernissen stoppen, beispielsweise wenn sich ein Kleidungsstück in der Führungsschiene verhakt. Mit einem Sicherheitsgurt kann man sich anschnallen. Plattformlifte sollten eine Sicherung gegen das Herunterrollen des Rollstuhls haben.
Akku hilft, falls der Strom ausfällt
Außerdem sollten die Geräte eine Notfallabsenkung und einen Notfallalarm haben für den Fall, dass der Lift wegen eines technischen Defekts auf halber Strecke stecken bleibt, rät die Stiftung Warentest. Bis ein Monteur kommt, kann es dauern. Zusätzlich ist eine Notstromversorgung wichtig, falls plötzlich der Strom ausfällt. Ein Ladegerät für den Akku sollte mitgeliefert werden. Ist er voll geladen, sollte das ausreichen, um den Lift mehrere Male zu benutzen.
Der Markt ist unübersichtlich
Welcher Anbieter ist empfehlenswert? Im Internet und in Zeitschriften wimmelt es von Werbeanzeigen für Treppenlifte. Wer nach einem passenden Treppenlift sucht, landet in einem unübersichtlichen Firmendschungel. „Ein Marktführer etwa tritt mit fünf unterschiedlichen Marken an, die sich als eigenständige Firmen präsentieren“, erklärt Thomas Mai, Finanzexperte der Verbraucherzentrale (VZ) Bremen.
„Ratgeber“-Seiten geben keinen Rat
„Freie Fahrt ins Leben“, heißt es da, oder „Ein neues Lebensgefühl“ oder „Wir machen alles möglich.“ Da gibt es selbst ernannte Ratgeberseiten, die eigentlich bloß verkappte Verkaufsportale sind oder von Treppenliftfirmen selbst betrieben werden – von wirklicher Beratung keine Spur. Stattdessen finden sich auf vielen Seiten dieser „Ratgeber“ immer die gleichen Infos, vor allem Hinweise auf die finanzielle Förderung der Krankenkassen, aber kein kritisches Wort über mögliche Qualitätsmängel, allenfalls vereinzelte Nutzerkommentare.
Portale sind auf Kundenfang
Besondere Vorsicht ist bei Verkaufsportalen im Internet angesagt, sagt die VZ Bremen. Viele sind vor allem auf Kundenfang aus. Das lässt sich auch über die Internetseiten vieler Anbieter sagen. Kaum eine kommt ohne Kundenbewertungen und ausführliche Zitate angeblich zufriedener Kunden und Kundinnen aus. Aber ob diese Aussagen der Wahrheit entsprechen, lässt sich kaum überprüfen. Auch bei Nutzerbewertungen auf angeblich herstellerunabhängigen Vergleichsportalen ist kaum zu unterscheiden, inwieweit sie gefälscht sind oder authentisch.
Nicht jeder Anbieter ist auch Hersteller
Hinzu kommen Anzeigenseiten von Herstellern und Anbietern. Doch ob ein Unternehmen die Lifte wirklich selber produziert oder lediglich Systeme anderer Hersteller einbaut, ob ein Anbieter bloß Händler ist und die Geräte anderer Hersteller vertreibt, das ist oft kaum zu erkennen. Tatsächlich sind nur die wenigsten dieser vielen Unternehmen auch Hersteller der Geräte, die sie verkaufen. Die meisten hingegen greifen auf die technischen Systeme in- und ausländischer Hersteller zurück. So ist zum Beispiel Lifta, nach eigenen Angaben Marktführer bei Treppenliften, selbst kein Hersteller, sondern vertreibt Geräte der britischen Firma Stannah sowie der niederländischen Otolift. Zur Liftstar-Gruppe gehören neben Lifta auch die Treppenlift GmbH, AP+ Treppenlifte, sani-trans sowie Lifton.
Hersteller im In- und Ausland
Einige dieser Anbieter arbeiten bundesweit, andere nur regional. Teils bieten auch spezialisierte Betriebe vor Ort den Einbau von Treppenliften an. Wer eine Firma beauftragt, sollte fragen, welcher Hersteller das angebotene Gerät produziert. Zu den wenigen Herstellern zählen unter anderem:
- Acorn. Das Unternehmen ist weltweit tätig. Die Treppenlifte werden in Westeuropa produziert. Acorn gehört nach eigenen Angaben zu den weltweit meistverkauften Treppenliften.
- Garaventa. Die Gruppe mit Hauptsitz in der Schweiz ist weltweit tätig, ursprünglich im Bau von Seilbahnen, dann auch als Anbieter von Treppenliften.
- Handicare. Die holländische Mutterfirma, 1886 gegründet, baut auch Aufzüge und Sessellifte. Nach eigenen Angaben hat sie über 700 000 Kunden in 50 Ländern.
- Hawle. Die Firma ging 2004 aus einem Armaturen-Hersteller hervor. Der Gründer hatte nach einer plötzlichen Gehbehinderung erfolglos nach dem richtigen Treppenlift für sich gesucht und dann beschlossen, selber welche zu bauen.
- Hiro. Die Firma mit über 120 Jahren Erfahrung ist nach eigenen Angaben größter Hersteller von Treppenliften. Produziert wird in Bielefeld.
- TK Home Solutions. Das Unternehmen ist eine ehemalige Tochter des Konzerns Thyssen-Krupp. 1957 wurde der erste Treppenlift hergestellt.
Unabhängige Beratung zu Treppenliften
Unabhängige Beratung ist kaum zu finden. Doch mitunter können die Verbraucherzentralen helfen oder auch Wohnberatungsstellen, die es in vielen Städten gibt. Eine zentrale Anlaufstelle ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG). Sie hat in vielen Städten Musterausstellungen oder Musterwohnungen. Dort können Betroffene sich einen Treppenlift anschauen und Probe fahren. Die Beraterinnen und Berater können bei der Auswahl von Anbietern Unterstützung geben. „Wir empfehlen, wenn möglich einen regionalen Anbieter zu wählen“, erklärt Yvonne Jahn von der BAG. Der ist in Eilfällen eventuell schneller erreichbar.
Neutrale Info und Tipps
Außerdem gibt es in den Beratungsstellen auch allgemeine Informationen rund um das Thema altersgerechtes Bauen und Umbauen von Wohnungen. Vor allem informieren diese Stellen neutral über das Angebot am Markt, Finanzhilfen und rechtliche Fragen. Da die Angebote an Treppenliften so vielfältig sind, der Markt so undurchsichtig und Qualitätsprobleme so häufig, sollten Betroffene sich vor dem Kauf dort informieren.
Kostenvoranschlag sollte gratis sein
Letzten Endes geht nichts ohne Besichtigung der baulichen Gegebenheiten vor Ort im Haus der Kunden. Stiftung Warentest meint: Schickt eine Treppenliftfirma Fachleute vorbei, sollte das kostenlos sein, ebenso eine ausführliche Beratung und ein Kostenvoranschlag. Die Beratung sollte sich auch auf bürokratische Formalitäten erstrecken, wie beispielsweise eine eventuell notwendige Zustimmung des Vermieters, Gutachten bezüglich der Tragfähigkeit des Geländers oder andere notwendige Genehmigungen. Einige Anbieter haben Ausstellungsräume vor Ort, in denen potenzielle Kundinnen und Kunden sich verschiedene Lifttypen ansehen und Probe fahren können.
Treppenlift verursacht Folgekosten
Seriöse Firmen informieren auch über die Folgekosten für Wartung oder Reparatur. Sie können durchaus bei 200 bis 300 Euro im Jahr liegen, berichten die Verbraucherzentralen. Auch Zuschüsse und bei Bedarf Finanzierungsmöglichkeiten sollten ein Thema sein.
Oft schwache Qualität bei Treppenliften
So rosig die Werbeversprechen der Anbieter sind, so sehr ist Vorsicht angesagt, ihnen Glauben zu schenken. In der Praxis gibt es vielfältige Probleme. „In unseren Beratungsgesprächen haben wir schon oft von grenzwertigen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaftem Einbau oder unzureichendem Service nach der Übergabe der Lifte gehört“, sagt Matthias Bauer, Abteilungsleiter des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg: „Bei uns melden häufig Betroffene Probleme nach dem Einbau. Da hat man manchmal den Eindruck, die Schienen würden nicht wirklich auf Maß angefertigt, sondern schnell reingehauen und auf Biegen und Brechen passend gemacht.“ Er hat erlebt, dass ein Lift vor der Wohnungstür so endete, dass die Tür nicht mehr richtig geöffnet werden konnte.
Kundenbefragung bringt erschreckende Ergebnisse
Die Verbraucherzentralen haben in einer bundesweiten Befragung im Jahr 2020 erschreckende Ergebnisse zutage gefördert. Thomas Mai von der VZ-Bremen berichtet: „Die Teilnehmenden schildern uns, dass Lifte nicht wie besprochen eingebaut wurden, Liefertermine nicht eingehalten wurden, die Nachbesserung bei Mängeln schleppend lief oder überhaupt nicht möglich war.“ Bei Liften, deren Technik im Ausland produziert wurde, berichten Betroffene von langen Lieferzeiten, wenn Ersatzteile im Ausland bestellt werden mussten.
Defekte, Quietschen, ruckeliger Lauf
In der Umfrage der Verbraucherzentralen erklärten 93 von 104 Teilnehmenden, dass nach dem Einbau des Lifts Mängel vorlagen. Konkret waren das laute Laufgeräusche wie Quietschen, unrunder und ruckeliger Lauf, Defekte an Bedienelementen der Sitzeinheit, aber auch fehlerhafter Einbau oder sogar geborstene Treppensteine. „Treppenlifte sind anscheinend auf eine kurze Restlebensdauer des Käufers ausgelegt“, schreibt ein Nutzer in einem Internetforum.
Anbieter bei Reklamationen stur
Wer solche oder andere Probleme beim Anbieter reklamierte, machte in der Regel schlechte Erfahrungen. Erschreckend: 80 Prozent der Betroffenen klagten in der Umfrage über Probleme im Fall von Gewährleistung oder Garantie.
Wartung und Service oft schlecht
Jede Technik verschleißt mit der Zeit. Auch Treppenlifte brauchen regelmäßige Wartung. Akkus werden schwächer, Laufrollen nutzen sich ab, Laufschienen müssen nachgefettet werden. Ein guter Wartungsservice ist wichtig. Doch viele Nutzerinnen und Nutzer machen damit schlechte Erfahrungen. Es ist wichtig, dieses Thema schon bei Vertragsabschluss anzusprechen: Übernimmt der Anbieter die Wartung selbst oder verweist er auf Fremdfirmen? Häufig beauftragen sie Handwerksfirmen mit der Wartung der Anlage. Solche Montageunternehmen haben nicht immer die gleichen Qualitätsstandards wie die Treppenliftfirma.
Bei Defekten tagelanges Warten auf den Service
Typischer Beschwerdepunkt ist das lange Warten auf den Service, wenn der Lift nicht funktioniert. Trotz des Werbeversprechens, an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr bereit zu stehen, sind Servicedienste nicht oder nur schlecht erreichbar, berichten Betroffene. In einem Internetforum ärgert sich ein Nutzer: „Der Treppenlift ist sehr störanfällig. Auf Monteure muss man lange warten. Eigentlich sollten Reparaturen längstens in 48 Stunden erfolgen. Aktuell sollen wir fünf Tage warten. Wie soll das gehen mit einem schwer pflegebedürftigen Menschen?“ Ein anderer schreibt: „Es kann mehrere Tage dauern, bis der Servicemitarbeiter kommt.“ Ein weiterer Nutzer berichtet sogar: „Die Wartezeiten dauern mehrere Wochen bis Monate.“
Zwei Totalausfälle in drei Jahren
Andere bezeichnen die Wartungsverträge als Abzocke. „Wir haben den Treppenlift jetzt drei Jahre. In dieser Zeit hatten wir zwei Totalausfälle. Trotz teuren Wartungsvertrags kommt der Service nicht. Mein Mann musste eine Woche notdürftig im Erdgeschoss verbringen“, berichtet eine Nutzerin. Das zeigt, wie wichtig es ist, vor Vertragsabschluss zu fragen, ob der Servicedienst rund um die Uhr telefonisch erreichbar ist, auch an Sonn- und Feiertagen.
„Von der Technik keine Ahnung“
Unseriöse Firmen erwähnen dieses Thema oft gar nicht erst. Oder sie bieten eine Notfallnummer, unter der sich eine unbekannte Drittfirma meldet, die hohe Kosten berechnet oder den Fehler womöglich gar nicht beseitigen kann, weil sie kaum Erfahrungen mit Liften hat. Im Internet berichtet ein Betroffener: „Der Kundendienst sagte, sie würden selbst keine Lifte herstellen und seien nur Vertriebsfirma, von der Technik habe man keine Ahnung.“
Üble Tricks beim Vertragsabschluss
Ein großes Problem beim Kauf eines Treppenlifts sind windige Verkäufer. Sie setzen Leute unter Zeitdruck. Manche Firma baut unzulässige Klauseln in den Vertrag. „Allzu oft passiert es, dass Menschen von skrupellosem Verkaufspersonal mit einem Vertragsabschluss förmlich überrumpelt werden“, berichtet Jurist Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg.
Ältere Leute werden überrumpelt
Kundschaft sind in der Regel ältere Leute, die einem gewieften Verkäufer oft wehrlos ausgeliefert sind. In der Regel kommt das Verkaufspersonal zu ihnen nach Hause. Zu Gästen will man nicht unhöflich sein, daher lassen sich Betroffene eher unter Druck setzen, wenn man ihnen einen fertigen Vertrag vorlegt und zur Unterschrift drängt. „Bei uns beschwerte sich ein Ehepaar, das eigentlich nur ein unverbindliches Angebot wollte. Der Vertreter hat ihnen aber einen Kaufvertrag untergeschoben“, berichtet Matthias Bauer. Mit Unterstützung der VZ zogen die beiden vor Gericht und bekamen Recht.
Firmen verweigern das Widerrufsrecht
Bei Vertragsabschluss zu Hause gilt ein Widerrufsrecht, betont die Stiftung Warentest. Verkauf und Montage eines Treppenlifts sind Werkverträge und können 14 Tage lang widerrufen werden. Das gilt auch, wenn die Firma darauf verweist, der Lift sei eine individuelle Sonderanfertigung. Zwar greift das Widerrufsrecht nicht beim Kauf von Waren, die individuell für die persönlichen Wünsche eines Kunden angefertigt wurden, wie beispielsweise die Schienen eines Treppenlifts. Aber diese Ausnahme gilt bei Treppenliften nicht, da es sich hier nicht um einen Kaufvertrag handelt, sondern um einen Werkvertrag. Der Schwerpunkt des Vertrags liegt nicht im Kauf der individuell angepassten Schienen, sondern in der „Herstellung eines funktionstauglichen Werks“, nämlich des Lifts, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 96/20).
Dieses Recht sollte ausdrücklich im Vertrag stehen. Falls nicht, gilt das Widerrufsrecht trotzdem. Es verlängert sich in diesem Fall sogar auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Firma klagt bis zur letzten Instanz
„So haben Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit der Leistung eines Treppenliftmonteurs unzufrieden sind, gute Chancen, aus dem Vertrag zu kommen“, meint Matthias Bauer von der VZ, die das Urteil erstritt. Er hatte mehrere große Anbieter abgemahnt, die meisten gaben auf dem Weg durch die Instanzen auf. Doch eine Firma der Liftstar-Gruppe zog bis vor den BGH.
Seriöse Firmen machen keinen Zeitdruck
Interessierte sollten sich auf keinen Fall vom Verkaufspersonal unter Zeitdruck setzen lassen – auch wenn es heißt, dass ein Sonderangebot mit großer Geldersparnis nur noch kurzfristig zur Verfügung stehe oder dass gerade eine Aktionswoche laufe: Das sind typische Methoden geschulter Vertriebsleute. Wenn solche Sonderangebote möglich sind, kann es für eine seriöse Firma kein großes Problem sein, die Frist zu verlängern, sodass Interessierte Zeit haben, sich in Ruhe zu entscheiden.
Unzulässig: Mängel schriftlich melden
Einige Firmen bauen auch unzulässige Klauseln in den Vertrag. Zum Beispiel, dass man den montierten Lift unverzüglich kontrollieren und offenkundige Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich melden soll. Ansonsten seien Ansprüche auf Mängelbeseitigung ausgeschlossen. Zwar ist nichts dagegen einzuwenden, dass offenkundige Mängel zügig anzuzeigen sind. Aber „schriftlich“ bedeutet, dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist, in der Regel also ein Brief auf Papier. Das Gesetz hingegen sieht lediglich Textform vor, und die ist auch bei einer Email oder einer Whatsapp-Nachricht ohne eigenhändige Unterschrift gewahrt.
Unzulässig: Unendlich viele Nachbesserungen
Nicht erlaubt ist zudem die Klausel „Mehrfache Nachbesserungen sind möglich.“ Sie lässt offen, bis zu welchem Zeitpunkt solche Nachbesserungen erlaubt sein sollen. Mehrfach Mängel zu beseitigen, die in der Gewährleistungsfrist auftreten, ist bei einem Werkvertrag zwar erlaubt – aber nicht mehr, wenn man der Firma bereits erfolglos eine Frist zur Nachbesserung gesetzt hat (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 7 O 5463/18).
Zahlung erst 14 Tage nach Einbau
Der volle Rechnungsbetrag sollte erst fällig werden, wenn der Einbau abgeschlossen ist, rät die Stiftung Warentest. Es sollten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, ebenso eine in manchen Bundesländern erforderliche Baugenehmigung oder Prüfbescheinigungen. Außerdem ist es von Vorteil, den Lift zumindest ein paar Tage lang testen zu können. So lässt sich besser beurteilen, ob das Gerät störungsfrei läuft. Daher sollte man schon bei Vertragsabschluss darauf drängen, dass die Rechnungssumme erst 14 Tage nach dem vollständigen Einbau zu zahlen ist, wenn der Lift störungsfrei funktioniert.
Teilbetrag einbehalten
Alternative: Man zahlt zwar umgehend, darf aber etwa 5 bis 10 Prozent des Kaufpreises zurückhalten und erst 14 Tage nach Einbau überweisen. So gibt es wenigstens für diese kurze Zeit eine Möglichkeit, bei Reklamationen Druck zu machen. Unseriöse Firmen werden diesen Wunsch rundheraus ablehnen.
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@J-Reis: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben natürlich Recht, dass es Sinn macht, sich konkret noch einmal dazu zu erkundigen, was die für Sie zuständige Beihilfeverordnung dazu regelt.
Der Hinweise darauf, dass die Beihilfe nicht zahle, ist auf eine Rechtsprechung zur Bundesbeihilfeverordnung aus 2016 zurückzuführen.
Die hier etwas lapidar getroffene Aussage, die Beihilfe zahle nicht, trifft so pauschal nicht zu. Ein Treppenlift kann bei Vorliegen eines Pflegegrades als "wohnumfeldverbessernde Maßnahme" gelten, die Beihilfe wird sich der Entscheidung der privaten Pflegeversicherung i.d.R. anschließen und den Zuschuss von 4000 Euro mittragen. Bei der Begutachtung für den Pflegegrad wird der Einbau eines Treppenlifts ggf. bereits empfohlen.
Solche Berichte sind wesentlich sinnvoller als Medikamenten-Test und - Empfelungen. Da verlasse ich mich lieber auf vertrauensvolle Ärzte und Apotheken.
Leider kommt der Bericht viel zu spät!!!
Danke für den sinnvollen Artikel. Ich musste vor anderthalb Jahren einen Treppenlift für meine Mutter beschaffen. Viele der im Artikel angesprochenen Probleme kann ich bestätigen. Insbesondere die schier unglaubliche Masse an vorgeblich "neutralen" Web-Portalen hat mich sehr aufgeregt. Die Seiten funktionieren fast gleich: Erst soll man sich durch ein paar Fragen klicken, dann aber Namen, Adresse, Telefonnummer etc. angeben, damit man von vorher nicht genannten Firmen kontaktiert werden kann. Und oft ist der deutsche Marktführer unter mehreren Markennamen zu finden.
Ich hatte dann über ein Vergleichsportal vier (voneinander unabhängige) Firmen kontaktiert und kommen lassen, und dafür auf Basis einer Checkliste der Verbraucherzentrale eine eigene Checkliste vorbereitet (bei Interesse: https://www.hhjb.de/treppenlifte/). Vieles davon ist auch in diesem Artikel genannt. Die Berater waren überrascht, denn es kommt selten vor, dass die Kunden gut vorbereitet sind.