Ein Ausstieg aus dem laufenden Riester-Vertrag kann die beste Option sein. Aber das müssen Sparende genau prüfen. Die Stiftung Warentest sagt, worauf es ankommt.
Der Zeitpunkt der Riester-Kündigung spielt eine Rolle
Uns erreichen immer mehr Nachfragen zum Ausstieg aus der staatlich geförderten Altersvorsorge. Gerade wer von der Corona-Krise finanziell stark getroffen wurde, denkt vielleicht jetzt konkreter darüber nach. Die Kündigung des Riester-Vertrags kann in bestimmten Fällen die beste Lösung sein. Sparende müssen aber genau abwägen. Wir beantworten wichtige Leserfragen.
Unser Rat
Noch viele Jahre bis zur Rente. Wenn Sie jetzt Ihren Riester-Vertrag kündigen, haben Sie Nachteile. Sie müssen die Förderung zurückzahlen. Die Anbieter ziehen sie vom Riester-Kapital ab, bevor sie es auszahlen. Angefallene Abschluss- oder Verwaltungskosten können Ihre Auszahlung weiter verringern. Falls Sie trotzdem die Kündigung erwägen, etwa um sich und die Familie finanziell durch die Folgen der Corona-Krise zu bringen, schätzen Sie unbedingt ab, ob überhaupt Geld bei einer Kündigung herausspringt (siehe erste Frage). Falls Sie mit der Entwicklung ihrer Riester-Fondspolice unzufrieden sind, sollten Sie schauen, ob Sie die Police durch Fondswechsel optimieren können.
Kurz vor der Rente kündigen. Kurz vor der Rente können Sie die Kündigung des Vertrags in bestimmten Fällen in Betracht ziehen: Wenn Sie als Rentner hohe Steuern zahlen und gleichzeitig Ihr Vertrag schlechte Auszahlkonditionen hat oder Ihre Rente abgefunden werden soll. Immer lohnt es sich über eine Kündigung nachzudenken, wenn Sie nicht damit rechnen, besonders alt zu werden. Renten sind Wetten auf ein langes Leben.
Hilfe und Informationen. Im Test Riester-Auszahlung im Steuercheck finden Sie detaillierte Erklärungen und Beispielrechnungen zu den steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Auszahloptionen. Bei den Verbraucherzentralen können Sie sich gegen Gebühr zu Ihrem Riester-Vertrag beraten lassen. Allgemeine Fragen zur zulagengeförderten Altersvorsorge beantwortet Ihnen die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Tel. 0 33 81/21 22 23 24).
Gesetze. Welche Regeln für Riester gelten, steht im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz; welche Folgen eine förderschädliche Kündigung hat, in Paragraf 93 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes. Beide können Sie unter gesetze-im-internet.de nachlesen.
Ich brauche dringend Geld und möchte meinen Riester-Vertrag kündigen. Sie raten ab?
Wir raten nicht pauschal ab. Aber überlegen Sie diesen Schritt gut. Rechnen Sie durch, ob der Auszahlbetrag im Fall einer Kündigung zur Überbrückung Ihrer finanziellen Schwierigkeiten ausreicht und nicht nur den Gang zum Sozialamt hinauszögert. Bei einer Kündigung zieht der Anbieter die gesamte staatliche Förderung ab, bevor er Ihnen das Geld auszahlt.
Reicht Ihr Vertragsguthaben dafür nicht aus, fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) den Restbetrag von Ihnen direkt zurück. In diesem Fall würden Sie Ihre Lage verschlechtern. Kündigen Sie also nicht, wenn Sie im Vergleich zu Ihren Einzahlungen besonders viel Förderung bekommen haben. Die Kündigung eines Riester-Fondssparplans oder einer -Fondspolice kann in Zeiten hoher Kursverluste an den Börsen besonders ungünstig sein.
Hinzu kommt: Ein Riester-Vertrag ist pfändungssicher. Auch das spricht eher dafür, ihn in einer Krise zu halten (siehe übernächste Frage).
Nach Kündigung meines Riester-Vertrags hat die Bank mir viel weniger ausgezahlt, als ich über die Jahre eingezahlt habe. Wieso zog sie deutlich mehr ab, als ich an Zulagen überhaupt erhalten habe?
Das deutet darauf hin, dass Sie stark von Riester-Steuervorteilen profitiert haben. Wenn Sie den Vertrag förderschädlich kündigen, zieht Ihr Anbieter Zulagen von Ihrem angesparten Kapital ab und zusätzlich die Summe der Steuererleichterungen, die Sie jedes Jahr erhalten haben. Besonders, wenn Sie den Höchstbetrag eingezahlt haben und nur die Grundzulage bekamen, kann der Betrag, den der Anbieter neben den Zulagen vom angesparten Kapital abzieht, sehr hoch sein.
Der Riester-Vertrag ist sicher vor Pfändungen. Auch, wenn ich mir das Geld auszahlen lasse?
Nein. An Ihr Riester-Erspartes kommen Sie in der Ansparphase nur, wenn Sie den Vertrag kündigen. Und damit verliert das Geld den Schutz vor einer Pfändung. Es handelt sich dann nicht mehr um eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Der Bundesgerichtshof hat 2017 klargestellt, dass Kapital aus Riester-Verträgen nur dann nicht pfändbar ist, wenn der Altersvorsorgevertrag zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig war (Az. IX ZR 21/17). Auch Sparende, die mehr als den Höchstförderbetrag von 2 100 Euro jährlich in ihren Vertrag zahlen, haben für den überzahlten Betrag keinen Pfändungsschutz.
Wenn ich die Förderung zurückzahlen muss, fallen auf die Auszahlung noch Steuern an?
Ja, wenn Ihr Vertrag gut gelaufen ist. Bleibt Ihnen nach Abzug der Zulagen, Kosten und Eigenbeiträge noch ein Plus, gehen die Finanzämter so vor: Sie besteuern die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen Auszahlung und der Summe der entrichteten Beiträge, wenn
- Sie sich das Kapital erst ab Ihrem 60. Geburtstag (oder dem 62. Geburtstag bei Verträgen ab 2012) auszahlen lassen und
- Ihr Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist.
Erfüllt Ihr Vertrag diese Voraussetzungen nicht, besteuert das Finanzamt den vollen Unterschiedsbetrag. Eine Ausnahme bilden Riester-Rentenversicherungen, wenn sie vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden und auf eine Laufzeit von zwölf Jahren kommen. Hier müssen Sie häufig keine Steuern auf Ihre Erträge zahlen. Das regelt das Einkommensteuergesetz (Paragraf 22 Nummer 5 Satz 2).
Muss ich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf eine förderschädliche Auszahlung zahlen?
Das hängt von Ihrem Status in der Krankenversicherung ab. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und gesetzlich pflichtversicherte Rentner zahlen keine Sozialabgaben darauf. Für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner und Selbstständige fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
Muss ich bei einer schädlichen Kündigung neben Steuerersparnis und Zulagen auch die aus den Zulagen entstandenen Zinsgewinne zurückzahlen?
Nein. Zurückzahlen nicht, Sie müssen die im ausgezahlten Altersvorsorgekapital enthaltenen Erträge aber eventuell nachversteuern (siehe oben).
Wenn das Vertragsguthaben abzüglich Zulagen und Kosten geringer ist als die geleisteten Eigenbeiträge, fallen dann trotzdem Steuern an?
Nein. Steuern fallen dann nicht an.
Um zu überschlagen, wie viel Geld nach einer Kündigung bleibt, muss ich die steuerliche Förderung über die gesamte Laufzeit kennen. Wo finde ich die? Mein Anbieter weist nur die staatlichen Zulagen aus.
Die Information, wie hoch Ihre steuerliche Förderung in einem bestimmten Jahr war, finden Sie in Ihren Steuerbescheiden. Gehen Sie diese durch und addieren Sie die dort jeweils ausgewiesenen Beträge. Sie finden sie in der Zeile „Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigungen“.
Meine Frau und ich haben beide einen Riester-Vertrag. Ich möchte meinen kündigen und die Förderung zurückzahlen, meine Frau nicht. Wie ordnet das Finanzamt bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren die gemeinsam erhaltene Steuerförderung den beiden Verträgen zu?
Das Finanzamt ermittelt für jeden einzelnen Vertrag die Steuerermäßigung, wenn Sie über Ihre Einkommensteuererklärung den Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge beantragen. Im Steuerbescheid finden Sie die Zeile „gesonderte und einheitliche Feststellung nach Paragraf 10a Absatz 4 Einkommensteuergesetz“. Hier ist getrennt nach Ehemann und Ehefrau die Steuerermäßigung ausgewiesen. Das ermöglicht bei der schädlichen Verwendung eine korrekte Ermittlung der jeweiligen Steuerermäßigung.
Ist das Vertragsguthaben zu Rentenbeginn so klein, dass nur eine Monatsrente von unter 32 Euro herauskäme, zahlen die Anbieter es auf einen Schlag aus. Ist es steuerlich nicht besser, wenn ich vorher förderschädlich kündige?
Sinnvoll ist eine Kündigung nur dann, wenn die Steuern, die auf die Abfindung anfallen, eindeutig höher sind als die Förderung, die Sie zurückzahlen müssten. Bei bessergestellten Rentnern kann das durchaus vorkommen. Einzuschätzen, welches die bessere Option ist, fällt schwer. Sind Sie Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein oder haben Sie ohnehin einen Steuerberater, bitten Sie dort um Hilfe.
Im Vertrag sind rund 7 000 Euro. Die Bank will sie auf einen Schlag auszahlen, wenn ich in Rente gehe. Ich bekomme wohl jährlich knapp unter 10 000 Euro Bruttorente. Muss ich auf die Auszahlung Steuern zahlen?
Wahrscheinlich nicht. Zumindest dann nicht, wenn ein mit Ihnen steuerlich gemeinsam veranlagter Ehepartner kein wesentlich höheres Einkommen hat. Im Jahr 2020 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende 9 408 Euro, für Verheiratete das Doppelte. Ihre Bruttorente ist kaum höher als der Grundfreibetrag und die gesetzliche Rente wird aufgrund des Rentenfreibetrags nicht voll besteuert.
Zudem können Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kosten für haushaltsnahe Aufwendungen und andere Ausgaben von der Steuer absetzen. Eine Einmalzahlung von 7 000 Euro wird sich so steuerlich kaum auswirken. Bei finanziell bessergestellten Rentnern kann eine Abfindung die Steuerlast aber deutlich erhöhen.
Was passiert mit dem Zulagenvertrag meiner Frau, wenn ich den Hauptvertrag kündige?
Wenn Ihre Frau nur mittelbar über Sie Riester-Förderung erhält, weil sie selbst nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig oder verbeamtet ist, bekommt sie nach Ihrer Kündigung keine Förderung mehr. Weiter sparen kann sie auch ohne Förderung. Möchte sie das nicht, kann sie den Vertrag beitragsfrei stellen.
Mein Mann hatte über mich einen Zulagenvertrag abgeschlossen, weil er selbst nicht förderberechtigt war. Als er vor zwei Jahren in Rente ging, wurde der Vertrag auf einen Schlag ausgezahlt. Das Guthaben war zu klein für die Verrentung. Ich gehe auch bald in Rente und will meinen Vertrag kündigen. Muss mein Mann dann die Zulagen, die in seinen Vertrag geflossen waren, nachträglich wieder zurückzahlen?
Nein, Ihr Mann kann die Förderung behalten.
Warum muss ich bei der Kündigung noch mal die Zulagen zurückzahlen? Sie wurden mir doch schon bei der Günstigerprüfung von der Steuerersparnis abgezogen?
Sie müssen nicht mehr Förderung zurückzahlen, als Sie erhalten haben. Die Steuerersparnis nach der Günstigerprüfung durch das Finanzamt erhalten Sie ja für Ihren Riester-Vertrag über die Zulage hinaus. Beides müssen Sie zurückzahlen, um so gestellt zu werden, als hätten Sie einen Vertrag ganz ohne Förderung abgeschlossen.
Die Rente, die mir meine Bank für die Auszahlphase anbietet, ist unglaublich niedrig. Soll ich kündigen?
Die schlechten Angebote, die vor allem viele Riester-Banksparplan-Kunden derzeit zur Auszahlphase bekommen, sind ärgerlich. Auch dass ein Wechsel zu besseren Verträgen nicht möglich ist, weil die Anbieter keine neuen Kunden zur Auszahlphase aufnehmen, ist nicht im Sinne des Erfinders.
Ob sich die Riester-Rente für Sie lohnen wird, ist aber nicht nur vom Angebot Ihrer Bank abhängig. Wie bei allen lebenslangen Auszahlungen hängt die Rendite sehr davon ab, wie lange Sie die Rente beziehen; also davon, wie lange Sie leben. Kündigen Sie, wenn Sie krank sind und nicht mit einem langen Leben rechnen.
Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle. Bekommen Sie nur eine niedrige Rente und zahlen kaum Steuern, kann es sinnvoll sein, auch ein schlechtes Angebot zu akzeptieren. So bleibt Ihnen viel von der Förderung erhalten. Sie könnten den Vertrag aber auch nutzen, um einen Immobilienkredit zu tilgen. Das zahlt sich meist aus und ist nicht förderschädlich. Auch der barrierefreie Umbau Ihrer Wohnung käme infrage.
Zahlen Sie hohe Steuern und wollen das Geld frei nutzen, ist kündigen eine Option.
Wir wollen als Rentner zu unserem Sohn in die Schweiz ziehen. Stimmt es, dass wir den Riester-Vertrag dann kündigen müssen?
Nein. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen, aber Sie müssen die Förderung zurückzahlen, wenn Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums EWR liegt (EU-Mitgliedsländer, Island, Liechtenstein, Norwegen). Das Gleiche gilt, wenn Sie neben Ihrem Wohnsitz innerhalb eines Staates der EU oder des EWR einen weiteren Wohnsitz in einem Staat außerhalb von EU/EWR haben und dort als ansässig gelten.
Die Förderung wird gestrichen, wenn Sparende ihren Riester-Vertrag kündigen. Hohe Steuern fallen aber nicht auch noch an.
- Zu Riester kommen so viele Zuschriften wie zu kaum einem anderen Thema. Die Stiftung Warentest beantwortet häufige und interessante Fragen von Leserinnen und Lesern.
- Trotz hoher staatlicher Förderung sorgt Riester bei vielen Sparenden für Frust. Die Stiftung Warentest erklärt, ob ein Abschluss jetzt überhaupt noch sinnvoll ist.
- Nach einem Jahr Pause steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2023 wieder. Gutverdienende zahlen rund 50 Euro mehr im Monat für ihre Krankenversicherung.
@Semiramis123: Nach den Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder des GKV Spitzendverbandes vom 21.6.2021 in §5 Abs. 3 Satz 3 sind einmalige beitragspflichtige Einnahmen, die nicht im Voraus zu erwarten sind, mit einem Zwölftel des Betrags für zwölf Monate zu verbeitragen: www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2021-06-23_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder.pdf
Hallo, auch mich würde die Antwort auf die Anfrage nach der Verbeitragung bei förderschädlicher Kündigung freiwillig Krankenversicherter von trixie73 vom 6.12.2021 sehr interessieren, liegt noch immer keine Antwort vom Spitzenverband der Krankenkassen vor?
@Superfix: Die Vertragskündigung des unmittelbar zulageberechtigten Riester-Sparers hat lediglich Auswirkungen auf seinen eigenen Vertrag. Der Altersvorsorgevertrag des Ehepartners, auf den zwischenzeitlich Altersvorsorgezulagen und Steuerermäßigungen aufgrund einer mittelbaren Zulageberechtigung geflossen sind, ist von der Vertragskündigung des unmittelbar zulageberechtigen Ehegatten nicht betroffen. Es werden lediglich die Altersvorsorgezulagen und die Steuerermäßigungen vom Vertrag des unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten zurückgefordert. Die einzige Auswirkung für den mittelbar berechtigten Ehepartner besteht darin, dass er ab dem Zeitpunkt der Kündigung des Altersvorsorgevertrages seines unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten keine Zulagen mehr erhalten würde. Eine Rückforderung der Altersvorsorgezulagen des mittelbar zulageberechtigten Ehegatten erfolgt nur, wenn dieser seinen eigenen Altersvorsorgevertrag kündigt.
Mir ist klar, dass ich bei Kündigung meines Riester-Hauptvertrages meine sämtlichen erhaltenen Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen muss. Darf denn meine Frau mit einem mittelbar zulagenberechtigten Riester-Vertrag ihre bis zum Zeitpunkt meiner Kündigung erhaltenen Zulagen behalten oder sind diese zusätzlich auch noch zurückzuzahlen? Es handelt sich jeweils um Riester-Fondssparpläne von der Union Investment.
Besteuerung eines gekündigten Rieser Fondsparplans
@smailer75: Die ist nicht der Ort für eine individuelle Steuerberatung. Aber wir können zur Erklärung ergänzen, dass Gewinne, die trotz einer förderschädlichen Kündigung noch anfallen, bei allen Verträgen, deren Abschlussdatum nach dem 31.12.2004 liegt, entweder zur Hälfte oder ganz zu versteuern sind, siehe die Antwort zu: "Wenn ich die Förderung zurückzahlen muss, fallen auf die Auszahlung noch Steuern an?"
Wann genau der Ihnen vorliegende Vertrag abgeschlossen wurde, entnehmen Sie den Vertragsunterlagen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Semiramis123: Nach den Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder des GKV Spitzendverbandes vom 21.6.2021 in §5 Abs. 3 Satz 3 sind einmalige beitragspflichtige Einnahmen, die nicht im Voraus zu erwarten sind, mit einem Zwölftel des Betrags für zwölf Monate zu verbeitragen:
www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2021-06-23_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder.pdf
Hallo, auch mich würde die Antwort auf die Anfrage nach der Verbeitragung bei förderschädlicher Kündigung freiwillig Krankenversicherter von trixie73 vom 6.12.2021 sehr interessieren, liegt noch immer keine Antwort vom Spitzenverband der Krankenkassen vor?
@Superfix: Die Vertragskündigung des unmittelbar zulageberechtigten Riester-Sparers hat lediglich Auswirkungen auf seinen eigenen Vertrag. Der Altersvorsorgevertrag des Ehepartners, auf den zwischenzeitlich Altersvorsorgezulagen und Steuerermäßigungen aufgrund einer mittelbaren Zulageberechtigung geflossen sind, ist von der Vertragskündigung des unmittelbar zulageberechtigen Ehegatten nicht betroffen. Es werden lediglich die Altersvorsorgezulagen und die Steuerermäßigungen vom Vertrag des unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten zurückgefordert. Die einzige Auswirkung für den mittelbar berechtigten Ehepartner besteht darin, dass er ab dem Zeitpunkt der Kündigung des Altersvorsorgevertrages seines unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten keine Zulagen mehr erhalten würde. Eine Rückforderung der Altersvorsorgezulagen des mittelbar zulageberechtigten Ehegatten erfolgt nur, wenn dieser seinen eigenen Altersvorsorgevertrag kündigt.
Mir ist klar, dass ich bei Kündigung meines Riester-Hauptvertrages meine sämtlichen erhaltenen Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen muss. Darf denn meine Frau mit einem mittelbar zulagenberechtigten Riester-Vertrag ihre bis zum Zeitpunkt meiner Kündigung erhaltenen Zulagen behalten oder sind diese zusätzlich auch noch zurückzuzahlen? Es handelt sich jeweils um Riester-Fondssparpläne von der Union Investment.
@smailer75: Die ist nicht der Ort für eine individuelle Steuerberatung. Aber wir können zur Erklärung ergänzen, dass Gewinne, die trotz einer förderschädlichen Kündigung noch anfallen, bei allen Verträgen, deren Abschlussdatum nach dem 31.12.2004 liegt, entweder zur Hälfte oder ganz zu versteuern sind, siehe die Antwort zu:
"Wenn ich die Förderung zurückzahlen muss, fallen auf die Auszahlung noch Steuern an?"
Wann genau der Ihnen vorliegende Vertrag abgeschlossen wurde, entnehmen Sie den Vertragsunterlagen.