
Gesetzlich Krankenversicherte sollen seit 2017 dank neuer Regeln schneller Hilfe eines Psychotherapeuten erhalten. Eine psychotherapeutische Sprechstunde und eine Akutbehandlung helfen kurzfristig. Doch auf reguläre Psychotherapien müssen viele Patienten immer noch monatelang warten. test.de erklärt, welche Ansprüche Versicherte haben. Update: Ab Juli 2020 wird auch die „Systemische Therapie“ Kassenleistung.
Lange Wartezeiten
Psychotherapie ist kein Tabu mehr. Wer psychische Probleme hat, geht heute eher zum Psychotherapeuten als vor einigen Jahren. Tatsächlich ist mehr als jeder Vierte innerhalb eines Jahres von einer psychischen Erkrankung betroffen. Mehr Menschen als früher sind das nicht, aber die seelische Last wird eher erkannt – und behandelt. Die Zahl derer, die Hilfe bei Psychotherapeuten sucht, steigt. Im Jahr 2015 waren mehr als 1,65 Millionen Menschen bei niedergelassenen Psychotherapeuten in Behandlung, zeigt eine Erhebung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen. 2011 waren es knapp 250 000 Versicherte weniger. Medienberichte über wochenlange, gar monatelange Wartezeiten bei Psychotherapeuten häuften sich in der Vergangenheit. Jetzt wurde das Versorgungssystem der gesetzlichen Kassen überarbeitet.
Neues Verfahren auf Kassenkosten
- Update 07.02.2020
- Künftig ist auch die „Systemische Therapie“ Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Er regelt, welche Leistungen Krankenkassen übernehmen. Die Systemische Therapie berücksichtigt bei psychischen Erkrankungen besonders die sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe. Sie konzentriert sich nicht auf die einzelne Person, sondern auf die Wechselbeziehung, etwa zwischen Mitgliedern einer Familie. Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten können die Systemische Therapie ambulant anbieten, wenn sie sich entsprechend weitergebildet haben. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten voraussichtlich ab Juli 2020.
Schneller zum ersten Gespräch
Psychotherapeuten, die mit der Krankenkasse abrechnen dürfen, bieten seit April 2017 wöchentlich eine Sprechstunde an, die allen gesetzlich Versicherten offen steht. Bislang mussten Patienten mehrere Wochen warten, um überhaupt ein erstes Gespräch mit einem Psychotherapeuten führen zu können. Sie benötigten aber schon zuvor keine Überweisung vom Hausarzt.
Die Praxis muss telefonisch erreichbar sein
Nun können sie ohne diesen Umweg direkt und kostenfrei zum Therapeuten gehen. Sie brauchen nur ihre Versichertenkarte und müssen in der Regel einen Termin vereinbaren. Auch das ist nun einfacher: Psychotherapeuten oder entsprechend geschulte Mitarbeiter müssen nun mehr als drei Stunden pro Woche telefonisch erreichbar sein.
Terminservicestellen helfen bei der Therapeutensuche
Zusätzlich sind die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern verpflichtet, bei der Suche nach einem Therapeuten zu helfen. Sie vermitteln Termine für die Sprechstunde. Länger als vier Wochen sollen Patienten nicht auf einen Termin warten. Der Haken: Sie können sich auf diesem Weg weder den Therapeuten noch die Therapierichtung oder die Lage der Praxis aussuchen.
Schnelle Diagnose, aber oft späte Therapie
Seit April 2017 bieten Psychotherapeuten Extra-Sprechstunden an. Ziel ist eine schnellere Hilfe für Menschen, die fürchten, psychisch krank zu sein. „Gerade Patienten, die bisher aufgrund der langen Wartezeiten gar nicht erst versuchten, einen Termin zu bekommen, finden verstärkt den Weg zum Psychotherapeuten“, teilt uns die Bundespsychotherapeutenkammer 2019 nach anderthalb Jahren Praxis mit. Sie stützt sich auf Daten von rund 240 000 Nutzern der Sprechstunden. Je nach Dringlichkeit und Schwere bekämen sie Leistungen empfohlen, die sie brauchen. Teils sei keine Psychotherapie notwendig oder im Krisenfall eine ambulante Akutbehandlung möglich. Doch auf reguläre Psychotherapien müssten viele Patienten immer noch monatelang warten. Derzeit ist offen, ob die entsprechende Regelung überarbeitet wird.
Tipp: Einen Termin für die Extra-Sprechstunde erhalten Sie bei Psychotherapeuten oder über die Terminservicestelle in Ihrem Bundesland.
In der Sprechstunde Weichen stellen

Ein Sprechstundentermin dauert regulär 25 Minuten. Sechs solcher Termine können Versicherte pro Therapeut wahrnehmen, Kinder und Jugendliche bis zu zehn. Die Sprechstunde ist keine Therapie, kann aber den Weg dorthin ebnen. Sie ist ab April 2018 Voraussetzung dafür, dass Versicherten eine Psychotherapie oder Akutbehandlung erhalten.
Manchmal reicht eine Beratung
In den ersten Gesprächen geht es darum, zu prüfen, was den Patienten belastet und wie schwer die Beschwerden sind. Je nachdem, kann der Behandler Empfehlungen aussprechen. „In der Sprechstunde wird geklärt, wer eine ambulante Psychotherapie oder stationäre Versorgung benötigt, oder ob vielleicht ein Termin bei der Schuldnerberatung ausreicht“, sagt Janka Hegemeister, Pressereferentin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses neue Angebot sei eine Art Weichenstellung. Denn: Nicht jeder, der die Hilfe eines Psychotherapeuten sucht, braucht eine umfassende Psychotherapie. Mitunter ist das Problem nach den wenigen Sitzungen gelöst.
Psychotherapeuten sollen Empfehlungen protokollieren
Bei anderen Patienten ist gar keine Psychotherapie nötig, wohl aber die Unterstützung durch andere Fachangebote wie Familien- oder Suchtberatung, ein psychologisches Training oder eine Selbsthilfegruppe. Psychotherapeuten sollen neuerdings ausdrücklich auf solche anderen Hilfen verweisen, um Patienten seelisch zu entlasten. Die meisten dieser Hilfen sind kostenlos oder werden von den Kassen bezuschusst. Der Psychotherapeut kann Patienten beraten und Kontakte vermitteln. Das Ergebnis der Sprechstunde und ihre Empfehlungen müssen Psychotherapeuten künftig in einem Informationsschreiben für die Patienten festhalten und nach der Sitzung aushändigen.
Zweitmeinung einholen
Versicherte können im Rahmen der Sprechstunde den Therapeuten wechseln oder auch eine Zweitmeinung bei einem weiteren Therapeuten einholen.
Unser Rat
- Sprechstunde.
- Wenn Sie sich seelisch belastet fühlen, nutzen Sie die neue Sprechstunde von Psychotherapeuten frühzeitig. Das kann einer Verschlimmerung Ihrer Beschwerden vorbeugen. Nicht immer ist eine Psychotherapie nötig.
- Termin.
- DieTerminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind eine Hilfe für alle, denen Geschlecht, Therapierichtung oder Adresse des Therapeuten nicht wichtig sind. Haben Sie Wünsche, müssen Sie selbst suchen. Dabei können die Onlinesuchhilfen der Bundespsychotherapeutenkammer sowie der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung nützlich sein.
- Ohne Kassenzulassung.
- Fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Kasse, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit sie eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung bezahlt. Halten Sie sich an die Vorgaben. Wird der Antrag auf Kostenerstattung dennoch abgelehnt, lohnt ein Widerspruch. Nachzulesen in unserem Special Widerspruch einlegen.
Soforthilfe in schweren Krisen
Den Patienten, die in einer schweren psychischen Krise stecken und schnellstmöglich eine ambulante Betreuung benötigen, können Psychotherapeuten nun seit Kurzem eine Akutbehandlung anbieten. Ein Meilenstein: Bislang mussten diese Patienten entweder in Krankenhäusern Hilfe suchen oder abwarten. Nun können ihnen Psychotherapeuten innerhalb kürzester Zeit bis zu zwölf Therapiestunden anbieten – ohne Antrag bei der Kasse. In einer Broschüre erklärt die Bundespsychotherapeutenkammer, dass damit alle eine schnelle psychotherapeutische Hilfe erhalten, die sonst „möglicherweise schwerer erkranken würden, nicht mehr arbeiten oder zur Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten“. Offene Akut-Plätze können Versicherte selbst oder über die Terminservicestellen suchen.
Therapie muss beantragt werden
Einer Sprechstunde oder Akuthilfe kann eine umfassende Psychotherapie folgen. Sie muss weiterhin bei der Kasse beantragt werden, Therapeuten helfen dabei. In zwei bis vier Probestunden, der sogenannten Probatorik, wird die Therapie zunächst eingeleitet.
Kasse zahlt jetzt auch für Suchterkrankungen ...
Die Sprechstunde der Therapeuten steht allen Menschen offen. Für eine Psychotherapie kommen gesetzliche Krankenkassen nur auf, wenn beim Patienten eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Dazu zählen Depressionen, Angsterkrankungen und Essstörungen, aber auch Psychosen, schizophrene Erkrankungen und Sucht.
... aber nicht für Paartherapien
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht für alle Therapierichtungen, sondern in der ambulanten Versorgung nur für drei Ansätze: die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie (Worauf vor Therapiebeginn zu achten ist). Nicht bezahlt werden außerdem Paartherapien, Sexual- und Lebensberatung.
12 bis 300 Therapiestunden
Wird der Antrag genehmigt, können Versicherte je nach Therapieform und -richtung zwischen 12 und 300 Sitzungen absolvieren. Eine Sitzung oder Therapiestunde dauert regulär 50 Minuten. Eine Kurzzeitbehandlung umfasst bis zu 12 solcher Termine. Für eine Langzeit-Verhaltenstherapie genehmigen die Kassen wie für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zu 60, für eine analytische Psychotherapie bis zu 160 Sitzungen. Für Kinder und Jugendliche gelten andere Vorgaben: bei der analytischen Psychotherapie sind es weniger Sitzungen, bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie mehr, bei der Verhaltenstherapie so viele wie bei erwachsenen Patienten.
Mischung aus Einzel- und Gruppenterminen möglich
Die Behandlung findet meist unter vier Augen statt. Es gibt aber auch Gruppentherapien. Auch eine Mischung aus Einzel- und Gruppenterminen ist möglich. Davon abhängig variiert die Anzahl der genehmigten Stunden. Auch Angehörige der Erkrankten können zu Einzelsitzungen eingeladen werden. Bei Erwachsenen kann das ein gemeinsames Gespräch mit dem Ehepartner oder den Kindern sein, bei minderjährigen Patienten mit Eltern, einem Lehrer oder auch dem Jugendamt.
Verlängerung nur mit Begründung
Alle Therapien können verlängert werden. Die Krankenkassen fordern dafür aber eine ausreichende Begründung. Wird einer Verlängerung stattgegeben, können Patienten je nach Behandlungsform insgesamt bis zu 300 Sitzungen absolvieren.
Therapeutenwechsel erlaubt
Patienten haben das Recht, den Therapeuten zu wechseln, nicht nur in der Sprechstunde und in den Probesitzungen, sondern auch danach. Läuft die Therapie bereits, ist es sinnvoll, die Kasse früh über den Abbruch oder den Wechsel zu informieren und das Vorgehen zu besprechen.
Therapiebedürftige warten weiterhin
Die Psychotherapeutenverbände loben Sprechstunde und Akutbehandlung als sinnvolle neue Angebote. Doch die Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, Barbara Lubisch, sieht auch Probleme: „Viele Therapeuten können zwar Patienten zeitnah in einer Sprechstunde empfangen, ihnen dann aber bei Bedarf keinen Therapieplatz anbieten, weil sie ausgelastet sind“, beklagt sie. Die Folge: Patienten müssen auch nach der Reform zum Teil Wochen bis Monate auf eine Psychotherapie warten. Einige Versicherte gingen gar nicht erst zu einem Psychotherapeuten, wenn dieser dann keinen Behandlungsplatz frei habe. „Das birgt die Gefahr, dass hier künftig weiter ungenügend versorgt werden könnte“, warnt Lubisch.
„Lange Therapien fallen hinten herunter“
Der Psychotherapeut Enno Maaß bestätigt das aus seiner Praxis: „Ich kann nun mehr Patienten zumindest für kürzere Zeit sehen. Das ist gut. Aber lange Therapien fallen dabei eher hinten herunter“, sagt er. Wöchentlich bietet Maaß fünf Sprechstunden an, 23 normale Therapien laufen bereits. Er muss inzwischen behandlungsbedürftige Patienten nach der Sprechstunde wegschicken. „Ich hatte bislang zwölf Sprechstunden-Patienten. Einigen konnte ich noch therapeutische Angebote machen, aber drei habe ich nicht annehmen können. Ich hatte keinen Therapieplatz mehr für sie frei“, berichtet der Ostfriesländer.
Unterversorgung sorgt für Frust
Der Psychologe beklagt eine Unterversorgung in seiner Region. Manche Patienten seien sehr verzweifelt und kämen in seine Sprechstunde, auch wenn klar sei, dass er in den kommenden zwölf Monaten keinen Psychotherapieplatz frei hat. „Die Sprechstunde ist ihr Notnagel“, sagt er. Der Frust sei groß.
Kostenerstattung wird erschwert
Eine Möglichkeit, die Wartezeiten zu umgehen, war bislang der Weg über die sogenannte Kostenerstattung. Versicherte haben das Recht, unter bestimmten Bedingungen eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung auf Kassenkosten zu beginnen. Bislang mussten sie dafür unter anderem vorab einen Nachweis erbringen, dass mehrere Kassentherapeuten zeitnah keine Kapazität haben sowie eine Dringlichkeitsbescheinigung von einem Arzt einreichen.
Beschwerden bei der Unabhängigen Patientenberatung
Offenbar genügt das nicht mehr. Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) berichtet Finanztest, dass sie jetzt häufiger Hilfegesuche von Patienten erhält, deren Anträge auf Kostenerstattung von den Kassen mit Hinweis auf die neuen Angebote wie Sprechstunde und Akutbehandlung abgelehnt werden. Die Patienten werden zumeist an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen, wo sie freie Termine bei Therapeuten mit Zulassung erfragen sollen. Die Servicestellen vermitteln jedoch nur Termine für Sprechstunde und Akutbehandlung.
Patientenwünsche blieben oft unberücksichtigt
„Bei beiden liegt keine Leistung vor, die adäquat zur eigentlich beantragten Leistung, also einer Richtlinien-Psychotherapie, ist“, sagt die juristische Leiterin der UPD, Heike Morris. Eine Sicherheit, dass der vermittelte Behandler im Anschluss an Sprechstunde oder Akutbehandlung den erhofften Therapieplatz frei hat, sei nicht gegeben. Auch werde bei der kassenärztlichen Terminvergabe keine Rücksicht darauf genommen, ob die Patienten sich bei dem zugeordneten Psychotherapeuten wohlfühlten, Wünsche blieben unberücksichtigt.
TK, Barmer und DAK schließen Kostenübernahme nicht aus
Ob eine Kostenerstattung überhaupt noch möglich ist, weiß die Patientenberatung aufgrund der zurzeit unklaren Rechtslage nicht. Sie rät, bei Ablehnung einer Kostenerstattung Widerspruch bei der Kasse einzulegen (siehe Kasten „Unser Rat“). Techniker Krankenkasse, Barmer und DAK schlossen gegenüber Finanztest eine Kostenübernahme zumindest derzeit nicht aus, fordern aber in der Regel, dass Versicherte erst die Sprechstunde nutzen.
Alternative: stationäre Behandlung
„Sind Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten zu lang, bieten sich kaum Alternativen. Hilfesuchende können sich in besonders schweren Fällen um eine stationäre psychotherapeutische Behandlung bemühen“, so der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz. Doch das wollten viele Patienten nicht.
Psychologische Hilfe im Internet
Eine erste Anlaufstelle können auch die Onlineangebote der Krankenkassen sein (Online-Psychotherapie). „Nicht für jeden ist das etwas. In vielen Fällen ist der persönliche Kontakt zum Therapeuten notwendig“, sagt Lubisch von der Psychotherapeutenvereinigung. Kassen wie Verbände sind sich einig: Eine richtige Psychotherapie ersetzen Onlinehilfen nicht.
Dieses Special ist am 13. November 2017 auf test.de erschienen und wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 07. Februar 2020.
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@Heidelbär1 am 10.02.2020 um 11:00 - "Nach innen horchen":
Wenn ich Ihren Beitrag lese, weiß ich, dass sie keinen blassen Schimmer von davon haben, dass es sich bei anhaltenden Depressionen um ernsthafte Erkrankungen handelt, die behandelt werden müssen, sollen sie nicht zu schimmsten Konsequenzen führen (s. Suizid Robert Enke!).
Depressionen als "unschönes Lebensgefühl" zu bezeichnen, das man "ansonsten [mit] Sport beenden" kann, ist mehr als nur fahrlässig.
Das Problem von depressiv Erkrankten ist, dass sie eben zu viel "in sich hinein hören" - und das ist auf Dauer "ungesund".
Ebenso wie man nicht den ganzen Tag lang "glücklich" sein kann sollte man auch nicht andauernd "unglücklich" sein.
Depressionen haben aber nichts mit vorübergehenden Befindlichkeitsstörungen zu tun. Sollten diese sich aber häufen, ist auch hier Vorsicht angesagt.
@Jenny2018 am 30.12.2018 um 22:07: Ich hoffe Sie haben rechtzeitig Hilfe bekommen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Und was passiert, wenn eine Praxis telefonisch überhaupt nicht erreichbar ist (auch nicht drei Stunden pro Woche) und das auch so kommuniziert?
Welche Sanktionen sind für solche Praxen vorgesehen - oder können die sich mit einer fadenscheinigen Begründung herauswinden.
Anm.: Ich spreche nicht von sog. "coronabedingten Einschränkungen“, sondern vom Regelbetrieb einer Praxis mit 4 Ärzten!
Wenn man Depressiv ist, so empfhielt es sich nach innen zu hören, um zu erfahren was der Auslöser ist. Schließlich ist ein unschönes Lebensgefühl etwas Gutes. AUf diese Weise kann ein Denkanstoß gesetzt werden, auf welche Weise man sein Leben verändern möchte. Man muss nur die Signale des Körpers verstehen lernen. Ansonsten ist Sport sehr wichtig, um den Kreilauf von unschönen Gedanken zu beenden. Das ist effektiver als jeder Psychologe.
"Doch auf reguläre Psychotherapien müssen viele Patienten immer noch monatelang warten."
Also hier in Hamburg ist unter 12 Monaten nichts zu machen. Ich habe sogar 2,5 Jahre gewartet.