
Gesundheitscheck. Mit präventiven Untersuchungen wie einem Check-Up lassen sich Erkrankungen manchmal frühzeitig erkennen. © shutterstock
Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
Alle drei Jahre zur Kontrolle
Gesetzlich Krankenversicherte, die 35 Jahre oder älter sind, können auf Kassenkosten alle drei Jahre eine umfassende, präventive Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen. Vor April 2019 war das sogar alle zwei Jahre möglich. Verbessert wurde zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig, dass auch Versicherte 18 und 35 Jahren den Check-Up nutzen können. Das geht allerdings nur einmalig in dieser Altersspanne. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die entsprechende Richtlinie zur Gesundheitsuntersuchung 2018 geändert. Der G-BA regelt allgemein, welche Leistungen konkret von den Krankenkassen übernommen werden.
Tipp: Welche Krankenkassen welche Leistungen bieten und wo Sie als Versicherter sparen können, lesen Sie im Vergleich Krankenkassen der Stiftung Warentest.
Warum der Check-Up gemacht wird
Mit der Kontrolluntersuchung sollen vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit (Diabetes) und Nierenerkrankungen frühzeitig erkannt werden. Unter anderem wird der Blutdruck gemessen sowie Blut und Urin untersucht.
Tipp: test.de erklärt Wichtiges zum Thema Vorsorgeuntersuchungen.
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17 Studien an mehr als 250.000 Teilnehmern konnten keinen Nutzen solcher Untersuchungen nachweisen. Wenig bedacht wird oft, dass solche Reihenuntersuchungen auch schaden: unnötige Ängste nach fälschlicherweise auffälligen Befunden, unnötige Folgeuntersuchungen zur Abklärung und unnötige Behandlungen von Auffälligkeiten, die zeitlebens keine Beschwerden verursacht hätten. Krankenversicherungen sollten ihr Geld und Ärzte ihre knappe Zeit lieber für die Behandlung von Kranken verwenden.
(Quelle: Cochrane-Library, DOI:10.1002/14651858.CD009009.pub3.)