
Ohne Streit. Damit es harmonisch bleibt, sollten die Regeln für alle klar sein. Dabei hilft es, den WG-Mietvertrag zu kennen. © Getty Images / Collection Mix: Subjects RF / Caia Image
Günstige Miete, neue Leute, schon möbliert – das Leben in einer Wohngemeinschaft hat Vorteile. Doch bei Mietvertrag, Schäden und Auszug gibt es einiges zu beachten.
Den Schulabschluss in der Tasche, den Studien- oder Ausbildungsplatz gesichert – als erste eigene Bleibe suchen sich Studierende und Auszubildende gern ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es ist oft günstiger als eine eigene Wohnung. Man braucht nicht gleich eine komplette Wohnungseinrichtung, mietet vielleicht sogar ein möbliertes Zimmer. Kurzum: Das Zusammenwohnen mit anderen hilft, mit Bafög oder kleinem Budget besser über die Runden zu kommen. Außerdem ist man nicht allein.
Doch beim Mietvertrag heißt es aufpassen: Wer hat welche Rechte und Pflichten? Wer haftet für Schäden in der Wohnung? Darf man einfach ausziehen? Müssen alle kündigen? WG-Mietverträge gibt es üblicherweise in drei Varianten. Je nach Modell unterscheiden sich Kündigungsschutz und Haftung. Stiftung Warentest erklärt die Hintergründe.
Das Wichtigste in Kürze
Mietmodell. Im Mietrecht gibt es keine eigene Regelung für Wohngemeinschaften. Es gibt aber drei gängige Grundmodelle für WG-Mietverträge: Alle Mitbewohner stehen als Hauptmieter im Mietvertrag, es gibt einen Haupt- und mehrere Untermieter, oder jeder Bewohner ist Hauptmieter seines Zimmers mit eigenem Mietvertrag.
Kündigung. Damit es beim Auszug nicht zum Streit mit dem Vermieter kommt, legen Sie die Möglichkeit zum regelmäßigen Mieterwechsel am besten im Mietvertrag fest.
Gut absichern. Eine private Haftpflichtversicherung ist unerlässlich. Studierende oder Azubis sind oft noch über ihre Eltern mitversichert. Falls nicht: Schließen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung ab. Für wertvolle Gegenstände können Sie eine Hausrat- oder Fahrradversicherung in Betracht ziehen.
-
- Wie hoch darf die Kaution sein, muss ich Abstandszahlungen akzeptieren, ist ein Übergabeprotokoll sinnvoll? Das ist beim Mieten einer neuen Wohnung zu beachten.
-
- Kündigungsfrist, Schönheitsreparaturen, Regelungen zu Nachmietern, Übergabe und Rückzahlung der Kaution – wer seinen Mietvertrag kündigt, hat einiges zu beachten.
-
- Private Vermieterinnen und Vermieter haben viele Möglichkeiten, die Zahlungsfähigkeit neuer Mieterinnen und Mieter zu prüfen. Wir zeigen, wie sie sich Ärger ersparen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@piperas: Die ist nicht der Ort für den Erhalt einer individuellen Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an die Mieterberatung und legen Sie dort Ihren Mietvertrag sowie das Schreiben, in die geforderte Zahlung beschrieben ist, vor.
Ich wohne in einer Gemeinschaftswohnung. Sie haben mir den Abzug in Rechnung gestellt, im Vertrag habe ich nichts unterschrieben. Kann ich ablehnen und nicht bezahlen?