Kinderwagen. Mieter dürfen ihre Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn dieser breit genug ist und das Gefährt Fluchtwege nicht versperrt (Bundesgerichtshof, Az. V ZR 46/06). Das gilt sogar dann, wenn Mietvertrag oder Hausordnung ein pauschales Verbot enthalten. Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam (Landgericht Berlin, Az. 63 S 487/08). Das trifft vor allem dann zu, wenn Eltern keine andere Abstellmöglichkeit im Haus haben und es auch keinen Fahrstuhl zum Transport gibt. So hat es auch das Oberlandesgericht Hamm für eine Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden (Az. 15 W 444/00). Eltern dürfen den Kinderwagen allerdings nicht im Flur anschließen, etwa am Geländer (Landgericht Berlin Az. 63 S 487/08). Nachbarn müssen ihn bewegen können, um zum Beispiel größere Möbel transportieren zu können oder im Notfall Rettungswege frei zu machen.
Rollstuhl oder Rollator. Auch Gehhilfen dürfen im Treppenhaus abgestellt werden – aber möglichst platzsparend, etwa zusammengeklappt. Die Gehhilfe darf andere Bewohner nicht dabei behindern, den Hausflur zu nutzen (Landgericht Hannover, Az. 20 S 39/05 und etwa Amtsgericht Recklinghausen, Az. 56 C 98/13).
Schuhe. Das Abstellen von Schuhen vor der Tür ist in der Regel nicht erlaubt. Nur bei schlechtem Wetter und vorübergehend dürfen Hausbewohner ihre nassen Treter im Flur lassen (Oberlandesgericht Hamm, Az. 15 Wx 168/88). Auch Schuhschränke oder andere Möbelstücke gehören nicht ins Treppenhaus (Oberlandesgericht München, Az. 34 W 160/05 und Landgericht Köln, Az. 10 S 99/16). Manche Amtsgerichte lassen jedoch kleine Schränke zu, sofern sie die Nachbarn nicht behindern (etwa Amtsgericht Köln, Az. 222 C 426/00 und Amtsgericht Herne, Az. 20 C 67/13).
Fahrräder. Die Hausordnung oder der Mietvertrag können verbieten, Fahrräder ins Treppenhaus zu stellen. Das ist zulässig, sofern eine alternative Abstellmöglichkeit zugänglich ist, zum Beispiel ein Fahrradkeller (Landgericht Hannover, Az. 20 S 39/05). Die Hausordnung kann auch untersagen, das Fahrrad in die eigene Wohnung zu transportieren (Landgericht München, Az. 36 S 3100/17 WEG).
Dekoration. Wohnungstüren werden in der Oster- und Weihnachtszeit traditionell dekoriert. Sofern dies niemanden beim Durchgehen behindert, ist es erlaubt (Landgericht Düsseldorf, Az. 25 T 500/89 und Landgericht Hamburg, Az. 333 S 11/15). Schwieriger wird es bei Pflanzen oder Bildern. Die Gerichte haben hier keine einheitliche Linie und entscheiden nach den Umständen des Einzelfalles.
Müll. Müll gehört nicht in den Hausflur, nur ganz kurz kann er dort gelagert werden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 3 Wx 88/96). Wer seinen Hausmüll oder anderen Unrat regelmäßig im Treppenhaus abstellt, kann vom Vermieter abgemahnt und sogar gekündigt werden.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Vor der Wohnungstür einer Nachbarin im unteren Stockwerk lagen gelegentlich Schuhe ihrer Kinder. Diese lagen gleichzeitig vor der untersten Stufe der Treppe von den oberen Stockwerken. —
Damit stellten die Schuhe eine Stolpergefahr für Menschen dar, die die Treppe von oben nach unten gehen. —
Insbesondere bei plötzlichem Ausfall des Flurlichtes waren die Schuhe nicht zu sehen.
Auch wenn jemand etwas schleppt, was die Sicht auf den Bereich vor der untersten Treppenstufe versperrt.
@spannagel: Wer als Miteigentümer gegen die in der Teilungserklärung und Hausordnung niedergelegten Regeln verstößt, kann, wenn gutes Zureden nicht hilft, schlimmstenfalls per Gerichtsbeschluss zum Entfernen seiner Sachen aufgefordert werden. Die Frage, wann die Feuerversicherung sich wegen herumstehender Sachen weigern kann, einen Schaden zu begleichen, kommt auf den Einzelfall an. (PH)
Nachdem nicht jeder zur Miete wohnt: wie verhält es sich bei Eigentumsanlagen? Denn den Eigentümern kann man ja nicht so einfach kündigen, wenn sie sich trotz WEG Beschluß weigern die Gegenstände auf Gemeinschaftsflächen zu entfernen.
Konkret: kann eine Feuerversicherung sich weigern einen Brandschaden zu regulieren, wenn das Feuer mit der im Flur abgestellten Brandlast überhaupt nichts zu tun hat und diese auch keinen Fluchtweg verstellte?