Strom­tarif Strom­anbieter wechseln und sparen

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Strom­tarif - Strom­anbieter wechseln und sparen

Nach­haltig. Weniger Strom zu verbrauchen, ist gut für Umwelt und Geldbeutel. Ein Strom­anbieter­wechsel kann weitere Erspar­nisse bringen. © Roman Klonek

Den Strom­anbieter zu wechseln, lohnt sich trotz Preisbremse. Kunden sollten ein Vergleichs­portal nutzen oder einen Wechsel­dienst. test.de erklärt, wie es geht.

Das Wichtigste in Kürze

Ersparnis ist individuell

Vor der Krise am Energiemarkt brachte der Wechsel des Strom­vertrags oft 100 Euro und mehr pro Jahr – je nach Verbrauch und Preis­unterschied zwischen altem und neuem Tarif. Inzwischen gilt die Strompreisbremse. 80 Prozent des Vorjahres­verbrauchs kosten höchs­tens 40 Cent pro Kilowatt­stunde. Für die verbleibenden 20-Prozent wird der reguläre Kilowatt­stunden­preis des Tarifs berechnet.

Zwei Kunden­typen. Aktive Kunden checken Vergleichs­angebote, wenn eine Preis­erhöhung ins Haus kommt und wechseln, wenn Sie einen guten und güns­tigeren Tarif finden. Auch nach Ablauf der Erst­vertrags­lauf­zeit von einem Jahr prüfen Sie, ob es güns­tigere Angebote am Markt gibt. Sie nutzen am besten Vergleichsportale für Strom und Gas. Bequeme Kunden lassen sich von einem Wechselservice helfen. Er optimiert regel­mäßig – meist jähr­lich – ihren Tarif, oder sagt Bescheid, wenn sich kein güns­tigeres Angebot am Markt finden lässt

Ökostrom. Sowohl über Wechsel­dienste als auch über Vergleichs­portale können Sie nach­haltige Ökostrom­tarife abschließen.

Wichtige Unterlagen. Egal ob Sie ein Vergleichs­portal oder einen Wechsel­dienst nutzen, die folgenden Unterlagen müssen Sie zur Hand haben:
1. Ihre Vorjahres­rechnung. Hier finden Sie die Zählernummer, Ihren Verbrauch und Ihren alten Preis.
2. Ihren alten Strom­vertrag mit seinen allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB). Hier lässt sich nach­lesen, wie lang Ihre Kündigungs­frist ist. Falls Sie einen Online­tarif haben, finden Sie diese Info oft auch in Ihrem Online-Account.

Das Wichtigste zur Strom­preisbremse

Seit März gilt die Strom­preisbremse rück­wirkend zum 1. Januar 2023: Ein Grund­kontingent von 80 Prozent des Strom­verbrauchs eines Haus­halts kosten maximal 40 Cent pro Kilowatt­stunde. Die Differenz zum tatsäch­lich mit dem Versorger vereinbarten Preis über­nimmt der Staat. Haben Haushalte einen Tarif, der weniger als 40 Cent pro Kilowatt­stunde kostet, greift die Preisbremse nicht. Viele Haushalte fragen sich jetzt, ob sie etwas beachten müssen und ob es sich lohnt, trotz Preisbremse den Tarif wechseln.

Das sollten Sie wissen:

Was bringt die Preisbremse und lohnt es sich Energie einzusparen?

Je höher der Verbrauch und je teuerer der aktuelle Tarif desto höher ist die Entastung durch die Strom­preisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse bringt, zeigt das Beispiel eines Muster­haus­halts mit Vier­personen und einem Jahres­verbrauch von 3 500 Kilowatt­stunden (kWh) Strom. Sein Tarif kostet laut Vertrag 52,20 Cent pro kWh: Ohne Preisbremse würde der Haushalt 1 827 Euro pro Jahr bezahlen, mit Preisbremse dagegen 342 Euro weniger.

Schafft es der Haushalt 20 Prozent Strom (700 kWh) einzusparen, würde ihm das eine zusätzliche Ersparnis von 365 Euro einbringen. Denn jede einge­sparte kWh würde mit dem Preis des regulären Tarifs, also 52,20 Cent, vergütet. So könnte der Muster­haushalt seine Jahres­kosten von 1 485 Euro (mit Preisbremse) auf 1 120 Euro drücken. Seine Ersparnis im Vergleich zum Preis ohne Preisbremse läge dann sogar bei 707 Euro.

Wichtig zu wissen: Die Entlastung für Januar und Februar 2023 erfolgt rück­wirkend. Ab März wird dann die Differenz zwischen dem Preis des regulären Tarifs und der Preis­ober­grenze von 40 Cent monatlich auto­matisch vom Versorger direkt mit dem Abschlag verrechnet.

Tipp: Weitere Informationen und Tipps zum Energiesparen finden Sie in unserem kostenlosen Spezial.

Was ist mit der Grund­gebühr?

Die Preisbremse bezieht sich nur auf den Kilowatt­stunden­preis. Für den monatlichen Grund­preis - auch Grund­gebühr genannt - gilt die Höhe des aktuellen Tarifs. Im Preis­deckel von 40 Cent enthalten sind die Netz­entgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.

Ich habe gerade den Info­brief von meinem Versorger erhalten, in dem er mir mitteilt, wie hoch mein monatlicher Abschlag nach Einführung der Preisbremse ist. Worauf muss ich achten?

Prüfen Sie, ob die Jahres­verbrauchs­prognose im Mitteilungs­schreiben des Energieversorgers korrekt ist. Dieser Wert wird zur Berechnung des 80-Prozent-Kontingents heran­gezogen. Ist er zu nied­rig, erhalten Sie weniger Storm zu 40 Cent als ihnen eigentlich zustünde. Strom­kunden finden ihren Jahres­verbrauch für 2022 auf einer alten Rechnung.

Im Sommer und Herbst vergangenen Jahres gab es Versorger, die keine Neukunden aufnehmen wollten. Hat sich die Situation inzwischen entspannt?

Ja, in Saarbrücken sind zum Beispiel sind derzeit in den Vergleichs­portalen Check24 und Verivox bei Strom über 70 Neukunden­tarife gelistet. Auffällig sind weiterhin zwei Entwick­lungen: Erstens gibt es derzeit nur sehr nied­rige Neukundenboni von höchs­tens 50 Euro. Dies ist eine Vorgabe der staatlichen Preisbremsen: Bei neuen Vertrags­abschlüssen ab dem 1. Januar 2023 sind Boni nur in Höhe von 50 Euro erlaubt. Außerdem sind in den zwei großen Vergleichs­portalen Check24 und Verivox, die nur Neukunden­tarife listen, die Preisdifferenzen zwischen Platz 1 und 12 sehr gering.

Ist es in der aktuellen Situation sinn­voll, sich nach einem güns­tigeren Vertrag umzu­sehen?

Das ist es. Inzwischen sinken die Preise vieler­orts wieder. Wenn Haushalte deutlich mehr als 40 Cent pro Kilowatt­stunde bezahlen, sollten sie mithilfe von Vergleichs­portalen checken, ob es für ihr Post­leitzahlen­gebiet güns­tigere Tarife gibt. Inzwischen lassen sich Neukunden­tarife mit einem Kilowatt­stunden­preis von 32 oder 33 Cent finden. Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichs­portale finden Sie in dieser Anleitung.

Selber wechseln oder Wechsel­service?

Wir werden oft gefragt: Welcher Strom­tarif ist eigentlich dauer­haft günstig? Denn viele Kunden wollen gar nicht jedes Jahr den Anbieter wechseln. Die Antwort lautet: Wir wissen es nicht. Versorger veröffent­lichen keine Preise für Bestands­kunden. Verpflichtend ist dies nur für die Preise des Grund­versorgungs­tarifs. Ein regel­mäßiger Preis­vergleich und Wechsel lohnt sich vor allem bei Preis­erhöhungen. Das geht in Eigen­regie mithilfe von Vergleichsportalen für Strom und Gas oder Kunden nutzen einen Profi (Wechselservice).

Vergleichs­portale: Ideal für Aktive

Kunden, die sich Auswahl und Wechsel des Anbieters zutrauen, empfehlen wir, alles selbst in die Hand zu nehmen. Der Wechsel­prozess ist problemlos und ohne Risiko und kostet Sie in der Regel nur wenige Minuten: einfach im aktuellen Vertrag nach­lesen, wann und mit welcher Frist Ihr bisheriger Strom­vertrag künd­bar ist. Anschließend einen Vertrag beim neuen Versorger abschließen. Dieser kündigt den alten Vertrag beim bisherigen Lieferanten (Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung).

Wichtig zu wissen: Verträge, die nach dem 1. März 2022 abge­schlossen wurden, dürfen sich nicht mehr auto­matisch um 12 Monate verlängern. Für sie gilt: Nach der Erst­vertrags­lauf­zeit von oft 12 Monaten verlängern sie sich auf unbe­stimmte Zeit, sind aber jeder­zeit mit einer Frist von 1 Monat künd­bar. Das heißt aus solchen Verträgen kommen Kunden nach 12 Monaten leicht wieder raus. Gleiches gilt bei einer Preis­erhöhung. Bis zum Inkraft­treten der neuen Preis darf gekündigt werden.

Wechsel­service: Ein Tipp für Bequeme

Sie haben keine Lust, sich um Ihren Strom­tarif zu kümmern? Dann sollten Sie einen Wechsel­service nutzen – auch Wechsel­dienst oder Wechsel­assistent genannt. Diese Dienst­leister wählen für Sie gute und güns­tige Tarife aus und organisieren regel­mäßig den Anbieter­wechsel. Die maximale Ersparnis holen Sie so nicht raus. Denn die meisten Wechsel­dienste verlangen eine Provision bis zu 30 Prozent der erzielten Ersparnis.

Wechsel­dienst einfach erklärt

Welche Arbeiten nimmt mir ein Wechsel­dienst ab?

Er schlägt Ihnen gute und güns­tige Tarife vor und kümmert sich recht­zeitig vor Ablauf der Kündigungs­frist um den Wechsel des Strom­anbieters.

Was unterscheiden Wechsel­dienste vom „Erinnerungs-Service“, den einige Tarif­vergleichs­portale bieten?

Wechsel­dienste kümmern sich nicht nur einmalig, sondern über Jahre, wenn Sie dies wünschen.

Wie nutze ich einen Wechsel­dienst?

Zuerst gehen Sie auf die Internetseite des Wechsel­dienstes. Dort finden Sie entweder einen Online­rechner, der Ihnen einige Tarif­vorschläge unterbreitet, oder Sie fordern diese per E-Mail an. Manche Dienste kommentieren die Vorschläge etwa als „Preis-Sieger“ oder „Preis-Leistungs-Tipp“. Sie wählen einen Tarif aus und beauftragen den Dienst mit dem Vertrags­wechsel – meistens läuft alles online.

Was passiert in der aktuellen Situation, wo sich ein Tarif-Wechsel oft nicht lohnt?

Ein Nach­klapp unseres Tests zeigte. Die Dienste wurden erneut tätig, wenn später eine Preis­erhöhung ins Haus kam. Sie prüften dann den neuen Preis und informierten den Haushalt, ob es ein güns­tigeres Angebot gab. Kommt eine Preis­erhöhung auf dem Postweg, muss der Kunde sie allerdings zum Wechsel­dienst weiterleiten.

Habe ich wirk­lich gar keine Arbeit mehr?

Doch. Sie sollten regel­mäßig in Ihr E-Mail-Post­fach schauen, weil der Wechsel­dienst Ihnen die neuen Tarif­vorschläge schon sehr früh schickt. Außerdem müssen Sie gegebenenfalls die Provision an den Wechsel­dienst über­weisen und ihm Briefe über­mitteln, die Ihnen Ihr Versorger per Post schickt.

Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Aktive Kunden, die sich selbst um Preis­vergleich, Tarif­auswahl und Wechsel kümmern wollen, orientieren sich an dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung. Wer nicht selbst wechseln möchte, nutzt einen Wechselservice.

1. Unterlagen bereitlegen

Alle für den Wechsel wichtigen Informationen wie die Kunden- oder Zählernummer und Ihren Jahres­verbrauch finden Sie in Ihrer Jahres­rechnung.

2. Früh­zeitig kümmern

Wir empfehlen, den Wechsel spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungs­frist einzuleiten. So haben Sie noch genügend Zeit, falls ein Versorger Sie als Kunde ablehnen sollte. Davon ­haben uns Leser berichtet. Recht­lich ist das kein Problem: Energiefirmen dürfen Kunden außer­halb der ­Grund­versorgung ohne ­Begründung ablehnen.

3. Stan­dard­suche nutzen

Geben Sie in die Suchmaske des Portals Post­leitzahl und Jahres­verbrauch ein und klicken sie auf „Vergleichen“. Begnügen Sie sich nicht mit den Ergeb­nissen nur eines Vergleichs­portals. Nutzen Sie mehrere, zum Beispiel die Markt­führer Check24 und Verivox und das Energieverbraucherportal oder Finanztip.

4. Filter­einstel­lungen verändern

Die Portale haben unterschiedliche Filter und vermitteln teil­weise exklusive Tarife. Bei einigen Portalen, wie Check24 oder Mut-zum-Wechseln können Sie sich den Preis mit und ohne Strom­preisbremse anzeigen lassen. Für ihre verbraucherfreundlichen Vor­einstel­lungen hat Finanztip in unserem Test vom Juni 2021 Vergleichsportale für Strom und Gas ein „Sehr gut“ bekommen, Check24, Strom­auskunft, Strom­vergleich und Verivox die Note „Gut“. Fast alle wichtigen Tarifkriterien sind hier voreinge­stellt. Schauen Sie, ob die voreinge­stellten Filter passen, sonst ändern Sie sie. Vielleicht möchten Sie einen Ökostrom­tarif?

5. Tarif auswählen

Nehmen Sie nicht einfach den güns­tigsten Tarif, sondern den mit den besten ­Kundenbe­wertungen. Auffällig ist: Solange die Preisbremsen gelten, dürfen die Neukundenboni höchs­tens 50 Euro betragen. Die Preisdifferenz zwischen dem Erst­platzierten und dem Platz zehn, sind oft sehr gering, wie ein Beispiel vom 1. März 2023 zeigt: Ein Muster­haushalt aus Berlin mit einem Jahres­verbrauch von 3 000 Kilowatt­stunden zahlt für den güns­tigsten Neukunden­tarif bei Check24 und Verivox 91 Euro monatlich. Auf Platz 12 sind es nur 5 Euro pro Monat mehr.

Achten Sie bei der Tarif­auswahl auf Folgendes:

Achtung, Werbung. Beachten Sie, dass Sie bei Check24, Preis­vergleich und Verivox über den Sucher­gebnissen die sogenannte „Null-Platzierung“ sehen. Das sind vom Rechner empfohlene oder beworbene Tarife, die meist teurer sind als der Erst­platzierte. Oft haben sie Kommentare wie „bester Service“ oder „hohe Empfehlungs­quote“. Wer nicht genau hinschaut, läuft Gefahr, einen solchen Tarif für den güns­tigsten zu halten.

Kundenbe­wertungen. Sie geben Hinweise auf die ­Arbeits­weise eines Anbieters. Bei Check24 können Sie nach­lesen, welche Erfahrungen Kunden nach einem Jahr gemacht haben, wenn der Neukundenbonus fällig wird.

Vergleichs­tarif. Ihre persön­liche Ersparnis können Sie nur ermitteln, wenn Sie den richtigen Vergleichs­tarif einstellen. Normaler­weise stellen die Portale den Basis­tarif Ihres Grund­versorgers ein. Dieser einst­mals teure Tarif gilt für Sie nur, wenn Sie noch nie gewechselt haben, oder im Rahmen der Energiekrise zurück­gewechselt sind. Bei Check24 und Finanztip können Sie durch die Eingabe ­Ihres monatlichen Abschlags oder Jahres­preises Ihre individuelle Ersparnis ermitteln. Bei Check24 klicken Sie den kleinen,blauen Stift oben über den Sucher­gebnissen an. Bei ­allen anderen Portalen lässt sich zwar ebenfalls Ihr Tarif als Vergleichs­tarif einstellen. Die Portale kennen aber nicht Ihren Bestands­kunden­preis und greifen auf Neukunden­preise zurück. Das führt zu falschen Erspar­nissen.

6. Anbieter checken

Erkundigen Sie sich auch mithilfe von Such­maschinen im Internet, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben, bei dem Sie abschließen wollen. Die Verbraucherzentrale Nieder­sachsen weist darauf hin, dass in den Vergleichs­portalen jetzt wieder vermehrt Tarife von Discount-Anbietern zu finden seien. Gute Informationen über einzelne Firmen hat der Bund der Energieverbraucher zusammen­gestellt.

7. Altvertrag kündigen

Erst­wechsler. Wenn Sie noch nie etwas geändert haben, sind Sie im Grund­versorgungs­tarif für Strom oder Gas bei Ihrem örtlichen Stadt­werk. Um zu wechseln, müssen Sie nur einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Er über­nimmt die Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Die Frist hierfür beträgt nur 14 Tage. Manchmal dauert es aber etwas länger, weil einige Versorger neue Verträge nur zum Monats­anfang akzeptieren.

Erfahrene Wechsler. Wenn Sie bei Ihrem Stadt­werk schon einmal den Tarif ausgetauscht oder bei einem neuen Anbieter angeheuert haben, haben Sie einen Sonder­vertrag. Bei einem Wechsel über­nimmt ebenfalls der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Die Frist dafür finden Sie im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB). Oft beträgt sie sechs Wochen zum Vertrags­ende.

Das gilt im Fall einer Preis­erhöhung

Sonderkündigungs­recht. Falls Ihr Versorger ankündigt, dass er künftig die Preise für Strom anheben möchte, dürfen Sie den Belieferungs­vertrag außer­ordentlich kündigen und zwar bis zu dem Zeit­punkt, an dem die Preis­erhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Bis dahin muss Ihre Kündigung beim Unternehmen eingehen. Welche Kündigungs­frist gilt, muss im Preis­änderungs­schreiben des Anbieters stehen. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungs­recht nutzen, sollten Sie den Vertrag selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren.

Formalien. Prüfen Sie zuerst, welche Form­vorschriften für Ihre Kündigung gilt. Verlangt der Vertrag „Text­form“, genügt eine E-Mail. Ist jedoch die „Schriftform“ vorgesehen, müssen Sie einen persönlich unter­schriebenen Brief schi­cken, zum Beispiel mit dieser Formulierung: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeit­punkt, an dem die angekündigte Preis­erhöhung in Kraft treten soll. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.“ Nennen Sie dabei nicht nur Name und Adresse, sondern auch Ihre Zähler- und Kunden­nummer.

Beleg. Machen Sie sich eine Kopie der Kündigung und verschi­cken Sie den Brief per Einschreiben mit Rück­schein. So können Sie Ihre Kündigung belegen, wenn es Ärger gibt.

8. Vertrag abschließen

Sie können den neuen Vertrag auf der Internetseite des neuen Anbieters oder über ein Vergleichs­portal abschließen. Ist der Antrag ausgefüllt und abge­schickt, erhalten Sie ein Begrüßungs­schreiben des neuen Versorgers. Darin bestätigt er Ihnen den Liefer­beginn. Ihr jetziger Versorger wird Sie dann auffordern, den Zählerstand mitzuteilen. Sechs Wochen nach Lieferende sollten Sie die Abrechnung erhalten.

Einen guten Ökostrom­tarif finden

Eva Hauser vom IZES,Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme, sagt: „Der Abschluss eines Ökostrom­tarifs führt nicht auto­matisch zu mehr Wind­rädern oder Solar­anlagen. Viele Ökostromanbieter setzen mit dem Geld ihrer Kunden aber wichtige Projekte um, die die Energiewende beschleunigen. Zum Beispiel fördern sie neue Speicher­technologien, Solar­thermie­anlagen, Energiegenossenschaften, Elektromobilität und teil­weise auch den Natur­schutz.“

Energiewende fördern

Mit einem guten Ökostrom­tarif können Verbraucher also die Energiewende fördern (siehe auch unser Interview). Hier gilt es ebenfalls, vor der Tarif­wahl das Angebot zu prüfen und insbesondere einen Blick auf das Ökostromlabel zu werfen.

Ökostromsiegel kennen

Strenge Kriterien legen zum Beispiel das Ok-Power-Label oder das Grüner Strom-Label an. Über die Ökostromlabels informiert auch das Umweltbundesamt. Ökostrom­tarife lassen sich über Vergleichsportale finden, oder auch über einen Wechselservice.

Was ist, wenn der Wechsel nicht klappt?

Selbst wenn der Wechsel mal nicht reibungs­los klappen sollte, sitzt niemand im Dunkeln. Dafür sorgen die Stromlieferungen des örtlichen Grund­versorgers. Das ist der Energieversorger, der im Netz­gebiet eines Kunden die meisten Haushalte mit Strom versorgt – meist das örtliche Stadt­werk. Im vergangenen Jahr war die Grund­versorgung vieler­orts der güns­tigste Tarif am Markt. Ein Wechsel in einen anderen Tarif ist aber kein Problem. Mit einer Frist von 14 Tagen kommen Kunden dort aus dem Vertrag.

Die Bundesnetzagentur hat inzwischen klar­gestellt, dass Kunden nach einem gescheiterten Anbieter­wechsel der Grund­versorgung zuge­ordnet werden müssen und nicht der teueren Ersatz­versorgung. Sie ist nur gerecht­fertigt, wenn ein Versorger pleite geht.

Was tun, wenn es Ärger mit dem Strom­anbieter gibt?

Lese­rinnen und Leser berichten uns immer wieder, dass ein neuer Versorger sie als Kunde abge­lehnt hat. Das passiert vor allem Personen, die jedes Jahr wechseln. Wie Sie sich davor am besten schützen, lesen Sie in unserem Special Wenn der Versorger Sie als Kunde ablehnt.

Schlichtungs­stelle hilft – in bestimmten Fällen

Wer schon Kunde ist und Ärger mit einem Versorger hat, kann sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Unternehmen sind laut Energiewirt­schafts­gesetz verpflichtet, an der Schlichtung teil­zunehmen und sie auch zu ­bezahlen. Das gilt aber nur, wenn ein Verbraucher bereits ihr Kunde ist. Bei Konflikten ­wegen eines gescheiterten Anbieter­wechsels oder bei Ärger mit einem Vergleichs­portal ist die Schlichtungs­stelle nicht zuständig. ­Streitig­keiten mit Flüssiggasanbietern oder Fern­wärme fallen auch nicht in ihren Bereich.

Voraus­setzungen für eine Schlichtung

Bevor jemand eine Schlichtungs­stelle einschaltet, muss er oder sie bereits erfolg­los probiert haben, eine Lösung mit dem Unternehmen zu finden. Am besten schriftlich an das Unternehmen wenden und eine angemessene Frist von bis zu vier Wochen zur Behebung des Problems stellen. Erst wenn das Unternehmen nicht reagiert oder es zu keiner Einigung kommt, ist die Schlichtungs­stelle zuständig. Diesen Einigungs­versuch können Kunden durch die Korrespondenz mit Versorger nach­weisen, etwa durch E-Mail- oder Brief­verkehr.

Schlichter­spruch ist nicht bindend

Der Schlichter­spruch ist weder für Verbraucher noch für Energieunternehmen bindend. Ein Prozess vor Gericht wäre auch nach der Schlichtung noch möglich. Den Schlichtungs­antrag können Kunden online über die Internetseite der Schlichtungsstelle einreichen.

Tipp: Mehr Infos zum Thema Schlichtung Finden sie in unserem Special Recht bekommen – günstig und ohne Gericht.

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25 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

siriustag21 am 02.06.2023 um 15:51 Uhr
Ökostrom oft viel zu teuer

Viele Lieferanten von Ökostrom sind nur Stromhändler und produzieren ihren Strom kaum selbst. Sie können den Strom heute für 7,23 Cent/kWh einkaufen und könnten ihn nach meiner Meinung - inkl. aller staatlichen Zusatzkosten wie Stromsteuer, Umsatzsteuer, Nettonetzentgelt, Messungen, Konzessionsabgabe u. EEG-Umlage für 32,28 Cent/kWh an die Endkunden verkaufen. Stattdessen verlangen sie z.B. von Endkunden 42,90 Cent/kWh. Sie nutzen dabei m.E. die Strompreisbremse, um den Strom teurer zu verkaufen. So wird das nichts mit der Energiewende.

Superhelli am 08.03.2023 um 08:30 Uhr
Finger weg von Wechseldiensten!

Wir haben bei Wechselpilot Strom und Gas gewechselt. Leider wurden weder die günstigsten Tarife angeboten, noch ist der Dienst überhaupt irgendwie für seine Kunden erreichbar. Wechselpilot hat sich entschieden die telefonische Erreichbarkeit komplett einzustellen um sich komplett auf die Emailbearbeitung zu konzentrieren. Das gelingt aber leider auch nicht. Emails werden seit Wochen nicht bearbeitet. Das einzige was klappt ist die Rechnungsstellung der eigenen "Dienstleistung". Die Berechnung der Ersparnisse ist aber höchst fragwürdig.
In unserem Fall hatte der örtliche Versorger deutlich günstigere Preise im Angebot. Also kündigten wir Wechselpilot, was sich als fast unmöglich herausstellte. Wechselpilot schloss einfach eigenmächtig einen neuen Vertrag woanders ab, die Anmeldung unseres Anbieters scheiterte. Ewiges Theater, was nun vermutlich vor Gericht geklärt wird.
Ich kann nur sagen: lieber selber wechseln, dann ist man auf Nummer sicher, und spart vermutlich am meisten.

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.09.2022 um 18:05 Uhr
Strom / Ersatzversorgung / Grundversorgeung

@RIBWE812: Wir empfehlen Ihnen, zuerst schriftlich nachzufragen, ob Sie nicht direkt in die Grundversorgung kommen können. Schließlich liegt bei Ihnen keine unklare Versorgunglage vor, die eine Ersatzversorgung rechtfertigen würde. Ein typischer Fall für eine unklare Versorgungslage ist, wenn dem bisherigen Energielieferanten der Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrag gekündigt wurde und Ihr Anschluss nicht mehr zugeordnet werden kann. Nach Ansicht von Verbraucherschützern liegt bei der Kündigung des Energielieferungsvertrages vom Stromkunden keine unklare Versorgungslage vor.

Es macht auf jeden Fall Sinn, zu prüfen, welcher Anbieter Ihnen aktuell die günstigsten Konditionen anbietet. Nutzen Sie hierfür die Preissuchmaschinen und erkundigen Sie sich auch nach den Preisen beim Grundversorger und anderen, regionalen Anbietern, deren Preise in der Preissuchmaschine nicht angezeigt werden.

Wichtig für den Grundversorgungstarif: Sie bekommen hier keine Preisgarantie. Es kann passieren, dass der Grundversorger zukünftig die Preise (weiter) erhöht.

RIBWE812 am 16.09.2022 um 11:32 Uhr
Strom: Ersatzversorger zu Grundversorger?

Aktuell:
Strom-Montana ab 1.11.2022: Arbeitspreis brutto von 45,40 auf 68,02 Ct/kWh, Grundpreis 5,70 €/Monat
Grundversorger EnBw (Stand 1.10.2022): Ersatzversorgung Haushalt brutto 58,06 Ct/kWh, Grundpreis 11,83 €/Monat
Grundversorgung Komfort Haushalt brutto 37,31 Ct/kWh, Grundpreis 11,83 €/Monat
Melde ich mich aktiv bei EnBw zu einem Stromtarif an, werden nur Verträge angeboten, welche 12 Monate laufen und fast gleich teuer sind wie bei Montana.
Idee:
1. Kündigung des aktuellen Strom-Ersatzversorgers (Montana)
2. Bleibe drei Monate lang im ca. gleichteueren Ersatzversorgungstarif des Grundversorgers (EnBw-Strom)
3. Sollte ab dem 4. Monat in den momentan halb so teuren Grundversorgungstarif der EnBw fallen
Ist das realistisch, oder gibt es einen besseren Weg?

MHeise am 11.05.2022 um 14:05 Uhr
Vergleichsportale - Info veraltet

Auch hier werden die Vergleichsportale noch empfohlen. Dieses war richtig, bevor günstige Storm (und Gas)-Tarife eine heiß begehrte Ware wurden und diese sich somit ohne Provisionszahlung an die Vergleichsportale (100 EUR sind eine genannte Summe) gut verkaufen lassen.
Günstige Tarife findet man also häufig nur noch direkt beim (lokalen) Anbieter. Das hier proklamierte Vorgehen ist veraltet! Das wird nach meiner Meinung auch so bleiben. Das Geschäftsmodell der Vergleicher ist aktuell dahin, weil es eine knappe Ware ist.
Dazu muss man darauf achten, ob die Senkung der EEG-Umlage (ab 01.07.2022) schon in dem Tarif berücksichtigt ist (dann sieht der günstiger aus, als er ist).
Leider fehlen die ganzen Neuerungen auf dieser Seite - schade!