Die Preise am Strommarkt fallen. Inzwischen gibt es viele Neukundentarife, die günstiger sind als die Preisbremse von 40 Cent. test.de gibt Tipps zum Tarifwechsel.
Erfreulich – die Energiepreise sind wieder stark zurückgegangen, auch an den jetzt angebotenen Stromtarifen klar zu erkennen. Haben Sie zu den Hochzeiten der Energiekrise einen Tarif abgeschlossen, als Neukundentarife deutlich über 50 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gekostet haben, können Sie nun durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif ordentlich sparen. Inzwischen gibt es viele Neukundentarife, die deutlich unter der Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde liegen. Die Energieexpertinnen der Stiftung Warentest sagen Ihnen, auf was Sie beim Wechsel des Stromanbieters achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
Ersparnis ist individuell
Selbst machen oder wechseln lassen. Überlegen Sie sich, ob Sie den Wechsel selbst in die Hand nehmen wollen. Wenn ja nutzen Sie Vergleichsportale und behalten Sie die Preise im Blick. Wechseln Sie, wenn Sie einen guten und günstigeren Tarif finden. Vor dem Ablauf der Erstvertragslaufzeit von einem Jahr prüfen Sie, ob es günstigere Angebote am Markt gibt. Dabei hilft Ihnen unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung. Ist Ihnen dies zu viel Arbeit, sollten Sie sich von einem Wechselservice helfen lassen. Er optimiert regelmäßig – meist jährlich – Ihren Tarif, oder sagt Bescheid, wenn sich kein günstigeres Angebot am Markt finden lässt
Ökostrom. Sowohl über Wechseldienste als auch über Vergleichsportale können Sie nachhaltige Ökostromtarife abschließen.
Wichtige Unterlagen. Egal ob Sie ein Vergleichsportal oder einen Wechseldienst nutzen, die folgenden Unterlagen müssen Sie zur Hand haben: 1. Ihre Vorjahresrechnung. Hier finden Sie die Zählernummer, Ihren Verbrauch und Ihren alten Preis. 2. Ihren alten Stromvertrag mit seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hier lässt sich nachlesen, wie lang Ihre Kündigungsfrist ist. Falls Sie einen Onlinetarif haben, finden Sie diese Info oft auch in Ihrem Online-Account.
So wirkt die Strompreisbremse
Seit März diesen Jahres gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Strompreisbremse: Ein Grundkontingent von 80 Prozent des Stromverbrauchs eines Haushalts kosten maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Differenz zum tatsächlich mit dem Versorger vereinbarten Preis übernimmt der Staat. Haben Haushalte einen Tarif, der weniger als 40 Cent pro Kilowattstunde kostet, greift die Preisbremse nicht. Lohnt es sich, trotz Preisbremse den Tarif zu wechseln?
Was bringt die Preisbremse und lohnt es sich Energie einzusparen?
Je höher der Verbrauch und je teurer der aktuelle Tarif desto höher ist die Entastung durch die Strompreisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse bringt, zeigt das Beispiel eines Musterhaushalts mit Vier Personen und einem Jahresverbrauch von 3 500 Kilowattstunden (kWh) Strom. Sein Tarif kostet laut Vertrag 52,20 Cent pro kWh: Ohne Preisbremse würde der Haushalt 1 827 Euro pro Jahr bezahlen, mit Preisbremse dagegen 342 Euro weniger.
Schafft es der Haushalt 20 Prozent Strom (700 kWh) einzusparen, würde ihm das eine zusätzliche Ersparnis von 365 Euro einbringen. Denn jede eingesparte kWh würde mit dem Preis des regulären Tarifs, also 52,20 Cent, vergütet. So könnte der Musterhaushalt seine Jahreskosten von 1 485 Euro (mit Preisbremse) auf 1 120 Euro drücken. Seine Ersparnis im Vergleich zum Preis ohne Preisbremse läge dann sogar bei 707 Euro.
Wichtig zu wissen: Die Entlastung für Januar und Februar 2023 erfolgt rückwirkend. Ab März wird dann die Differenz zwischen dem Preis des regulären Tarifs und der Preisobergrenze von 40 Cent monatlich automatisch vom Versorger direkt mit dem Abschlag verrechnet.
Tipp: Weitere Informationen und Tipps zum Energiesparen finden Sie in unserem kostenlosen Spezial.
Was ist mit der Grundgebühr?
Die Preisbremse bezieht sich nur auf den Kilowattstundenpreis. Für den monatlichen Grundpreis – auch Grundgebühr genannt – gilt die Höhe des aktuellen Tarifs. Im Preisdeckel von 40 Cent enthalten sind die Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.
Ich habe den Infobrief von meinem Versorger erhalten, in dem er mir mitteilt, wie hoch mein monatlicher Abschlag nach Einführung der Preisbremse ist. Worauf muss ich achten?
Prüfen Sie, ob die Jahresverbrauchsprognose im Mitteilungsschreiben des Energieversorgers korrekt ist. Dieser Wert wird zur Berechnung des 80-Prozent-Kontingents herangezogen. Ist er zu niedrig, erhalten Sie weniger Storm zu 40 Cent als ihnen eigentlich zustünde. Stromkunden finden ihren Jahresverbrauch für 2022 auf einer alten Rechnung.
Im Sommer und Herbst vergangenen Jahres gab es Versorger, die keine Neukunden aufnehmen wollten. Hat sich die Situation inzwischen entspannt?
Ja, in Saarbrücken sind zum Beispiel sind derzeit in den Vergleichsportalen Check24 und Verivox bei Strom über 70 Neukundentarife gelistet. Auffällig sind weiterhin zwei Entwicklungen: Erstens gibt es derzeit nur sehr niedrige Neukundenboni von höchstens 50 Euro. Dies ist eine Vorgabe der staatlichen Preisbremsen: Bei neuen Vertragsabschlüssen ab dem 1. Januar 2023 sind Boni nur in Höhe von 50 Euro erlaubt. Außerdem sind in den zwei großen Vergleichsportalen Check24 und Verivox, die nur Neukundentarife listen, die Preisdifferenzen zwischen Platz 1 und 12 sehr gering.
Ist es in der aktuellen Situation sinnvoll, sich nach einem günstigeren Vertrag umzusehen?
Das ist es. Inzwischen sinken die Preise vielerorts wieder. Wenn Haushalte deutlich mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, sollten sie mithilfe von Vergleichsportalen checken, ob es für ihr Postleitzahlengebiet günstigere Tarife gibt. Inzwischen lassen sich Neukundentarife mit einem Kilowattstundenpreis von 32 oder 33 Cent finden. Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichsportale finden Sie in dieser Anleitung.
Selber wechseln oder Wechselservice?
Wir werden oft gefragt: Welcher Stromtarif ist eigentlich dauerhaft günstig? Denn viele Kunden wollen gar nicht jedes Jahr den Anbieter wechseln. Die Antwort lautet: Wir wissen es nicht. Versorger veröffentlichen keine Preise für Bestandskunden. Verpflichtend ist dies nur für die Preise des Grundversorgungstarifs. Ein regelmäßiger Preisvergleich und Wechsel lohnt sich vor allem bei Preiserhöhungen. Das geht in Eigenregie mithilfe von Vergleichsportalen für Strom und Gas oder Kunden nutzen einen Profi (Wechselservice).
Vergleichsportale: Ideal für Aktive
Kunden, die sich Auswahl und Wechsel des Anbieters zutrauen, empfehlen wir, alles selbst in die Hand zu nehmen. Der Wechselprozess ist problemlos und ohne Risiko und kostet Sie in der Regel nur wenige Minuten: einfach im aktuellen Vertrag nachlesen, wann und mit welcher Frist Ihr bisheriger Stromvertrag kündbar ist. Anschließend einen Vertrag beim neuen Versorger abschließen. Dieser kündigt den alten Vertrag beim bisherigen Lieferanten (Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung).
Wichtig zu wissen: Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, dürfen sich nicht mehr automatisch um 12 Monate verlängern. Für sie gilt: Nach der Erstvertragslaufzeit von oft 12 Monaten verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit, sind aber jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Das heißt aus solchen Verträgen kommen Kunden nach 12 Monaten leicht wieder raus. Gleiches gilt bei einer Preiserhöhung. Bis zum Inkrafttreten der neuen Preis darf gekündigt werden.
Wechselservice: Ein Tipp für Bequeme
Sie haben keine Lust, sich um Ihren Stromtarif zu kümmern? Dann sollten Sie einen Wechselservice nutzen – auch Wechseldienst oder Wechselassistent genannt. Diese Dienstleister wählen für Sie gute und günstige Tarife aus und organisieren regelmäßig den Anbieterwechsel. Die maximale Ersparnis holen Sie so nicht raus. Denn die meisten Wechseldienste verlangen eine Provision bis zu 30 Prozent der erzielten Ersparnis.
Er schlägt Ihnen gute und günstige Tarife vor und kümmert sich rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist um den Wechsel des Stromanbieters.
Was unterscheiden Wechseldienste vom „Erinnerungs-Service“, den einige Tarifvergleichsportale bieten?
Wechseldienste kümmern sich nicht nur einmalig, sondern über Jahre, wenn Sie dies wünschen.
Wie nutze ich einen Wechseldienst?
Zuerst gehen Sie auf die Internetseite des Wechseldienstes. Dort finden Sie entweder einen Onlinerechner, der Ihnen einige Tarifvorschläge unterbreitet, oder Sie fordern diese per E-Mail an. Manche Dienste kommentieren die Vorschläge etwa als „Preis-Sieger“ oder „Preis-Leistungs-Tipp“. Sie wählen einen Tarif aus und beauftragen den Dienst mit dem Vertragswechsel – meistens läuft alles online.
Was passiert in der aktuellen Situation, wo sich ein Tarif-Wechsel oft nicht lohnt?
Ein Nachklapp unseres Tests zeigte. Die Dienste wurden erneut tätig, wenn später eine Preiserhöhung ins Haus kam. Sie prüften dann den neuen Preis und informierten den Haushalt, ob es ein günstigeres Angebot gab. Kommt eine Preiserhöhung auf dem Postweg, muss der Kunde sie allerdings zum Wechseldienst weiterleiten.
Habe ich wirklich gar keine Arbeit mehr?
Doch. Sie sollten regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach schauen, weil der Wechseldienst Ihnen die neuen Tarifvorschläge schon sehr früh schickt. Außerdem müssen Sie gegebenenfalls die Provision an den Wechseldienst überweisen und ihm Briefe übermitteln, die Ihnen Ihr Versorger per Post schickt.
Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Aktive Kunden, die sich selbst um Preisvergleich, Tarifauswahl und Wechsel kümmern wollen, orientieren sich an dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung. Wer nicht selbst wechseln möchte, nutzt einen Wechselservice.
1. Unterlagen bereitlegen
Alle für den Wechsel wichtigen Informationen wie die Kunden- oder Zählernummer und Ihren Jahresverbrauch finden Sie in Ihrer Jahresrechnung.
2. Frühzeitig kümmern
Wir empfehlen, den Wechsel spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist einzuleiten. So haben Sie noch genügend Zeit, falls ein Versorger Sie als Kunde ablehnen sollte. Davon haben uns Leser berichtet. Rechtlich ist das kein Problem: Energiefirmen dürfen Kunden außerhalb der Grundversorgung ohne Begründung ablehnen.
3. Standardsuche nutzen
Geben Sie in die Suchmaske des Portals Postleitzahl und Jahresverbrauch ein und klicken sie auf „Vergleichen“. Begnügen Sie sich nicht mit den Ergebnissen nur eines Vergleichsportals. Nutzen Sie mehrere, zum Beispiel die Marktführer Check24 und Verivox und das Energieverbraucherportal oder Finanztip.
4. Filtereinstellungen verändern
Die Portale haben unterschiedliche Filter und vermitteln teilweise exklusive Tarife. Bei einigen Portalen, wie Check24 oder Mut-zum-Wechseln können Sie sich den Preis mit und ohne Strompreisbremse anzeigen lassen. Für ihre verbraucherfreundlichen Voreinstellungen hat Finanztip in unserem Test vom Juni 2021 Vergleichsportale für Strom und Gas ein „Sehr gut“ bekommen, Check24, Stromauskunft, Stromvergleich und Verivox die Note „Gut“. Fast alle wichtigen Tarifkriterien sind hier voreingestellt. Schauen Sie, ob die voreingestellten Filter passen, sonst ändern Sie sie. Vielleicht möchten Sie einen Ökostromtarif?
5. Tarif auswählen
Nehmen Sie nicht einfach den günstigsten Tarif, sondern den mit den besten Kundenbewertungen. Auffällig ist: Solange die Preisbremsen gelten, sind die Neukundenboni gesetzlich auf höchstens 50 Euro gedeckelt.
Achten Sie bei der Tarifauswahl auf Folgendes:
Achtung, Werbung. Beachten Sie, dass Sie bei Check24, Preisvergleich und Verivox über den Suchergebnissen die sogenannte „Null-Platzierung“ sehen. Das sind vom Rechner empfohlene oder beworbene Tarife, die meist teurer sind als der Erstplatzierte. Oft haben sie Kommentare wie „bester Service“ oder „hohe Empfehlungsquote“. Wer nicht genau hinschaut, läuft Gefahr, einen solchen Tarif für den günstigsten zu halten.
Kundenbewertungen. Sie geben Hinweise auf die Arbeitsweise eines Anbieters. Bei Check24 können Sie nachlesen, welche Erfahrungen Kunden nach einem Jahr gemacht haben, wenn der Neukundenbonus fällig wird.
Vergleichstarif. Ihre persönliche Ersparnis können Sie nur ermitteln, wenn Sie den richtigen Vergleichstarif einstellen. Normalerweise stellen die Portale den Basistarif Ihres Grundversorgers ein. Dieser einstmals teure Tarif gilt für Sie nur, wenn Sie noch nie gewechselt haben, oder im Rahmen der Energiekrise zurückgewechselt sind. Bei Check24 und Finanztip können Sie durch die Eingabe Ihres monatlichen Abschlags oder Jahrespreises Ihre individuelle Ersparnis ermitteln. Bei Check24 klicken Sie den kleinen,blauen Stift oben über den Suchergebnissen an. Bei allen anderen Portalen lässt sich zwar ebenfalls Ihr Tarif als Vergleichstarif einstellen. Die Portale kennen aber nicht Ihren Bestandskundenpreis und greifen auf Neukundenpreise zurück. Das führt zu falschen Ersparnissen.
6. Anbieter checken
Erkundigen Sie sich auch mithilfe von Suchmaschinen im Internet, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben, bei dem Sie abschließen wollen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass in den Vergleichsportalen jetzt wieder vermehrt Tarife von Discount-Anbietern zu finden seien. Gute Informationen über einzelne Firmen hat der Bund der Energieverbraucher zusammengestellt.
7. Altvertrag kündigen
Erstwechsler. Wenn Sie noch nie etwas geändert haben, sind Sie im Grundversorgungstarif für Strom oder Gas bei Ihrem örtlichen Stadtwerk. Um zu wechseln, müssen Sie nur einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Er übernimmt die Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Die Frist hierfür beträgt nur 14 Tage. Manchmal dauert es aber etwas länger, weil einige Versorger neue Verträge nur zum Monatsanfang akzeptieren.
Erfahrene Wechsler. Wenn Sie bei Ihrem Stadtwerk schon einmal den Tarif ausgetauscht oder bei einem neuen Anbieter angeheuert haben, haben Sie einen Sondervertrag. Bei einem Wechsel übernimmt ebenfalls der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Die Frist dafür finden Sie im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft beträgt sie sechs Wochen zum Vertragsende.
Das gilt im Fall einer Preiserhöhung
Sonderkündigungsrecht. Falls Ihr Versorger ankündigt, dass er künftig die Preise für Strom anheben möchte, dürfen Sie den Belieferungsvertrag außerordentlich kündigen und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Bis dahin muss Ihre Kündigung beim Unternehmen eingehen. Welche Kündigungsfrist gilt, muss im Preisänderungsschreiben des Anbieters stehen. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, sollten Sie den Vertrag selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren.
Formalien. Prüfen Sie zuerst, welche Formvorschriften für Ihre Kündigung gilt. Verlangt der Vertrag „Textform“, genügt eine E-Mail. Ist jedoch die „Schriftform“ vorgesehen, müssen Sie einen persönlich unterschriebenen Brief schicken, zum Beispiel mit dieser Formulierung: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündigte Preiserhöhung in Kraft treten soll. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.“ Nennen Sie dabei nicht nur Name und Adresse, sondern auch Ihre Zähler- und Kundennummer.
Beleg. Machen Sie sich eine Kopie der Kündigung und verschicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie Ihre Kündigung belegen, wenn es Ärger gibt.
8. Vertrag abschließen
Sie können den neuen Vertrag auf der Internetseite des neuen Anbieters oder über ein Vergleichsportal abschließen. Ist der Antrag ausgefüllt und abgeschickt, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben des neuen Versorgers. Darin bestätigt er Ihnen den Lieferbeginn. Ihr jetziger Versorger wird Sie dann auffordern, den Zählerstand mitzuteilen. Sechs Wochen nach Lieferende sollten Sie die Abrechnung erhalten.
Einen guten Ökostromtarif finden
Eva Hauser vom IZES,Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme, sagt: „Der Abschluss eines Ökostromtarifs führt nicht automatisch zu mehr Windrädern oder Solaranlagen. Viele Ökostromanbieter setzen mit dem Geld ihrer Kunden aber wichtige Projekte um, die die Energiewende beschleunigen. Zum Beispiel fördern sie neue Speichertechnologien, Solarthermieanlagen, Energiegenossenschaften, Elektromobilität und teilweise auch den Naturschutz.“
Energiewende fördern
Mit einem guten Ökostromtarif können Verbraucher also die Energiewende fördern (siehe auch unser Interview). Hier gilt es ebenfalls, vor der Tarifwahl das Angebot zu prüfen und insbesondere einen Blick auf das Ökostromlabel zu werfen.
Selbst wenn der Wechsel mal nicht reibungslos klappen sollte, sitzt niemand im Dunkeln. Dafür sorgen die Stromlieferungen des örtlichen Grundversorgers. Das ist der Energieversorger, der im Netzgebiet eines Kunden die meisten Haushalte mit Strom versorgt – meist das örtliche Stadtwerk. Im vergangenen Jahr war die Grundversorgung vielerorts der günstigste Tarif am Markt. Ein Wechsel in einen anderen Tarif ist aber kein Problem. Mit einer Frist von 14 Tagen kommen Kunden dort aus dem Vertrag.
Die Bundesnetzagentur hat inzwischen klargestellt, dass Kunden nach einem gescheiterten Anbieterwechsel der Grundversorgung zugeordnet werden müssen und nicht der teueren Ersatzversorgung. Sie ist nur gerechtfertigt, wenn ein Versorger pleite geht.
Was tun, wenn es Ärger mit dem Stromanbieter gibt?
Leserinnen und Leser berichten uns immer wieder, dass ein neuer Versorger sie als Kunde abgelehnt hat. Das passiert vor allem Personen, die jedes Jahr wechseln. Wie Sie sich davor am besten schützen, lesen Sie in unserem Special Wenn der Versorger Sie als Kunde ablehnt.
Schlichtungsstelle hilft – in bestimmten Fällen
Wer schon Kunde ist und Ärger mit einem Versorger hat, kann sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Unternehmen sind laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, an der Schlichtung teilzunehmen und sie auch zu bezahlen. Das gilt aber nur, wenn ein Verbraucher bereits ihr Kunde ist. Bei Konflikten wegen eines gescheiterten Anbieterwechsels oder bei Ärger mit einem Vergleichsportal ist die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Streitigkeiten mit Flüssiggasanbietern oder Fernwärme fallen auch nicht in ihren Bereich.
Voraussetzungen für eine Schlichtung
Bevor jemand eine Schlichtungsstelle einschaltet, muss er oder sie bereits erfolglos probiert haben, eine Lösung mit dem Unternehmen zu finden. Am besten schriftlich an das Unternehmen wenden und eine angemessene Frist von bis zu vier Wochen zur Behebung des Problems stellen. Erst wenn das Unternehmen nicht reagiert oder es zu keiner Einigung kommt, ist die Schlichtungsstelle zuständig. Diesen Einigungsversuch können Kunden durch die Korrespondenz mit Versorger nachweisen, etwa durch E-Mail- oder Briefverkehr.
Schlichterspruch ist nicht bindend
Der Schlichterspruch ist weder für Verbraucher noch für Energieunternehmen bindend. Ein Prozess vor Gericht wäre auch nach der Schlichtung noch möglich. Den Schlichtungsantrag können Kunden online über die Internetseite der Schlichtungsstelle einreichen.
- Nur Vergleichsportale listen aktuelle Preise für Strom- und Gastarife. Die Stiftung Warentest hat acht untersucht und zeigt, wie Sie mit ihnen günstige Tarife finden.
- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
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WB1450 am 28.08.2023 um 11:26 Uhr
Mein Wechselversuch zu Liedl-Eon-Strom
Anfang Juli wollte ich über das Angebot Lidl-Strom zu EON wechseln. Die Preise erschienen gut das Kundenportal bei Eon auf den ersten Blick gut gemacht. Jetzt 6 gut Wochen später der Wechsel ist noch nicht geschehen, ob jetzt ein Fehler beim alten Anbieter oder bei Eon ist mir nicht klar. Die Kommunikation mit dem alten Anbieter sehr gut, mit EON sehr schlecht, schlechter kann es nicht sein - Servicewüste Deutschland. Absenden einer Nachricht über das Kontaktformular des Kundenportals auch nach mehreren Versuchen und Zeitpunkten nicht möglich. 3 Kontaktversuche über Email wurden durch Eon nicht beantwortet. Telefonhotline: Erreichbar nach viel Wartezeit nur ein Callcenter ohne Wissen, Weiterleitungen an EON landen im Nirwana, jeweils das gleiche bei schon einigen Versuchen. Auf dem Kundenportal Falsch-Meldungen z.B. ich habe den Vertrag gekündigt. Ich habe von EON die Nase voll und kann mir nicht vorstellen, dass so ein Laden laufen kann.
Links dürfen gepostet werden, müssen aber einen unmittelbaren Bezug zur diskutierten Sachfrage haben und Informationen bieten, die über die im kommentierten Artikel enthaltenen hinausgehen. Der vorangegangene bezogene Beitrag: "Ökostrom oft viel zu teuer"
@WB1450: „Links, die rein werblicher oder kommerzieller Natur sind oder den Anschein erwecken, nur der Verbreitung von Backlinks zu dienen, werden von der Stiftung Warentest gelöscht.“
Sehr geehrter Herr Administrator, es würde mich schon sehr interessieren inwiefern mein Beitrag die Netiquette verletzt hat. Auch nach mehrmaligen Durchlesen kann ich den Grund nicht erkennen. In einem Beitrag unterhalb wird das Argument gebracht " Ökostrom oft viel zu teuer" ich habe auf das günstige Ökostrom-Angebot von Lidl hingewiesen. Gerne erwarte ich Ihre Nachricht.
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Anfang Juli wollte ich über das Angebot Lidl-Strom zu EON wechseln. Die Preise erschienen gut das Kundenportal bei Eon auf den ersten Blick gut gemacht.
Jetzt 6 gut Wochen später der Wechsel ist noch nicht geschehen, ob jetzt ein Fehler beim alten Anbieter oder bei Eon ist mir nicht klar. Die Kommunikation mit dem alten Anbieter sehr gut, mit EON sehr schlecht, schlechter kann es nicht sein - Servicewüste Deutschland.
Absenden einer Nachricht über das Kontaktformular des Kundenportals auch nach mehreren Versuchen und Zeitpunkten nicht möglich. 3 Kontaktversuche über Email wurden durch Eon nicht beantwortet. Telefonhotline: Erreichbar nach viel Wartezeit nur ein Callcenter ohne Wissen, Weiterleitungen an EON landen im Nirwana, jeweils das gleiche bei schon einigen Versuchen. Auf dem Kundenportal Falsch-Meldungen z.B. ich habe den Vertrag gekündigt.
Ich habe von EON die Nase voll und kann mir nicht vorstellen, dass so ein Laden laufen kann.
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"Ökostrom oft viel zu teuer"
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