
Die Mietpreisbremse gilt für zahlreiche Wohnungen vor allem in Ballungsgebieten wie hier Berlin. © Getty Images PA
Die Mietpreisbremse funktioniert. test.de liefert eine Anleitung und eine Tabelle mit über 700 Fällen. Jetzt urteilte das Amtsgericht Hamburg spektakulär.
Wo die Mietpreisbremse gilt
Die Mietbremse ist bereits seit 1. Juni 2015 Gesetz. Sie gilt in Gemeinden und Städten, für die die Länder einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt und eine Mietbremsverordnung erlassen haben. In den Ballungsgebieten aller Bundesländer außer Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gilt die Mietpreisbremse, in Niedersachsen allerdings erst für seit 1. Januar 2021 geschlossene Verträge, in Baden-Württemberg seit 4. Juni 2020, in Hamburg seit dem 3. Juli 2018, in Brandenburg spätestens ab dem 4. April 2019, in Hessen seit dem 28. Juni 2019 und in Bayern seit dem 7. August 2019.
In diesen sechs Ländern hatten die Ministerien zwar schon vorher Mietbremsverordnungen erlassen, sie aber zunächst nicht korrekt begründet oder die Begründung nicht veröffentlicht. Die ursprünglich erlassenen Verordnungen waren daher unwirksam.

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Für wen die Mietpreisbremse gilt – und was sie bringt
Die Bremse gilt für Mieter in Kommunen oder Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die ihren Wohnungsmietvertrag ab Inkrafttreten der jeweiligen Landesverordnung geschlossen haben. Ausnahme: Für erstmals nach einer grundlegenden Sanierung vermietete oder nach Oktober 2014 erstmals bezogene Wohnungen gibt es keine Mietpreisbremse. Für bis einschließlich 31. März 2020 abgeschlossene Verträge galt: Die Mietpreisbremse greift erst, wenn Mieter sich gegenüber ihrem Vermieter ausdrücklich auf die Regeln berufen. Für später geschlossene Verträge zieht die Mietpreisbremse auch rückwirkend. Mieter haben nach Vertragsschluss 30 Monate Zeit für die Bremsung ihrer Miete.
Was die Mietpreisbremse bringt
Wenn die Mietpreisbrems-Regeln gelten, dürfen Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete kassieren, wie Sie sich in der Regel aus dem Mietpreisspiegel für die jeweilige Stadt ergibt, zuzüglich 10 Prozent. Tatsächlich mussten Mieter in Ballungsgebieten meist viel, viel mehr zahlen.
Mietpreisbremse – Gesetzesverschärfungen
Vermieter. Für seit 1. April 2020 geschlossene Verträge gilt: Der Vermieter muss überhöhte Mieten auch dann erstatten, wenn der Mieter sich erst später meldet. Es reicht aus, wenn er sich innerhalb von 30 Monaten auf die Mietpreisbremse beruft. Der Vermieter muss zu Unrecht kassiertes Geld dann für den gesamten Zeitraum seit Vertragsschluss herausgeben. Für die Anwendbarkeit der neuen Regelung maßgeblich ist der Tag, an dem die Vertragsausfertigung mit der letzten Unterschrift der anderen Vertragspartei zugeht. Gibt es einen Termin, an dem alle Vertragspartner persönlich den Vertrag unterzeichnen, dann gilt dieses Datum als Tag des Vertragsschlusses.
Vermieter müssen bereits seit Januar 2019 bei Vertragsschluss sagen, wenn sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen wollen. Sie müssen offenlegen, ob sie sich wegen Modernisierung oder einer höheren Vormiete berechtigt sehen, mehr als 10 Prozent über Mietspiegel zu kassieren.
Mieter. Wer nach dem 1. April 2020 einen Mietvertrag abgeschlossen hat oder noch abschließt, hat 30 Monate Zeit, sich auf die Mietpreisbremse zu berufen. Zu beachten: Nur wenn alle Parteien den Vertrag bei einem persönlichen Treffen unterschreiben, ist sofort Vertragsschluss. In allen anderen Fällen zählt der Zeitpunkt, an dem der letzte unterschriebene Vertrag der Gegenseite zugeht. Ist das am 1. April 2020 oder später, dann gilt bereits die neue verschärfte Mietpreisbremse. Bereits seit Januar 2019 müssen Mieter ihre Forderung nach einer Mietpreissenkung nicht mehr begründen. Es reicht aus, an den Vermieter zu schreiben: „Ich rüge die Verletzung der Mietpreisbremse“.
Wie Sie Ihre Miete bremsen
Bremsen mithilfe eines Rechtsdienstleisters
Der einfachste und bequemste Weg zur Mietpreisbremse führt über den „Legal-Tech“-Anbieter Conny (früher: Wenigermiete.de): Alle erforderlichen Daten sind zügig und bequem eingegeben – und der Mieter erhält umgehend Rückmeldung, wie viel Mietersparnis auf Grundlage der Daten möglich ist. Wer das Unternehmen dann beauftragt, geht kein Risiko ein. Er muss nur zahlen, wenn die Miete tatsächlich sinkt. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest haben das Angebot geprüft und für praktikabel und fair gehalten. Nur beim Datenschutz gibt es Abstriche (siehe Conny: Mietpreisbremse per Inkasso durchsetzen). Der Bundesgerichtshof hat das Geschäftsmodell inzwischen bestätigt, nachdem einzelne Gerichte zuvor Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz sahen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.11.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 285/18
Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung des Gerichts
Conny darf über die Erstattung überzahlter Miete hinaus auch durchsetzen, dass Mieter in Zukunft nicht mehr als nach Mietpreisbremse zulässig zahlen müssen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2022
Aktenzeichen: VIII ZR 123/21
Selber bremsen – so gehts
Auch ohne Einschaltung eines Unternehmens ist die Mietpreisbremse möglich. Vier Schritte sind nötig.
1. Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln

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Die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ist mühsam, aber es geht an vielen Orten. Mietspiegel geben für eine bestimmte Sorte Wohnung meist eine Spanne an. Je nach Lage der Wohnung und den wohnwerterhöhenden oder -verringernden Merkmalen ergibt sich der exakte Betrag.
Mieter in Orten mit Online-Mietspiegel haben es leicht. Hier lässt sich die Vergleichsmiete bequem ermitteln. Wenn es für Ihren Wohnort einen Online-Mietspiegel gibt, finden Sie ihn mit der Suchphrase "online-mietspiegel" (ergänzt um den jeweiligen Wohnort) meist sofort.
Hinweis: Nicht alle unten aufgeführten Mietspiegel haben bereits das Datum des aktuellen Jahres. Das macht aber nichts, denn Mietspiegel haben meist kein Ablaufdatum. Es gilt immer der letzte veröffentlichte Mietspiegel, sofern der nicht überaltert ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Mietspiegel in der Regel nach zwei Jahren erneuert werden sollen.
Wichtig: Mieter sollten sich nicht abschrecken lassen, wenn sie sich an einzelnen Punkten nicht sicher sind. Bevor es zum Rechtsstreit kommt, müssen sie ohnehin zur Beratung zum Mieterverein oder Anwalt. Da lassen sich Fehler beim Ermitteln der Vergleichsmiete korrigieren.
2. Vergleichsmiete mal 1,1 rechnen

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Ganz leicht ist der zweite Schritt: Die höchstzulässige Miete ergibt sich, wenn Mieter die Vergleichsmiete mal 1,1 rechnen. Das heißt: Zehn Prozent zur Vergleichsmiete addieren. Liegt die Vergleichsmiete also beispielsweise bei 1 000 Euro, darf der Vermieter höchstens 1 100 Euro verlangen. Ist die geforderte Miete höher als der errechnete Betrag, greift die Bremse wahrscheinlich.
3. Erstattung fordern

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Dritter Schritt beim Tritt auf die Mietpreisbremse ist ein Schreiben an den Vermieter. test.de liefert dafür ein Musterschreiben.
4. Rechtsberatung

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Egal ob und was der Vermieter antwortet: Am Ende sollte eine Rechtsberatung beim Mieterverein oder bei einem Mietrechtsanwalt stehen. Die Experten können die Antwort des Vermieters genauer einordnen als Laien.
Ganz oft wird die Ansage des Vermieters zweifelhaft sein. Er wird sich daran orientiert haben, was andere Vermieter fordern und gar nicht darüber nachgedacht haben, wie viel er fordern darf. Und jetzt wird er oft nicht auf einen Teil der Miete verzichten wollen.
Die Rechtsberatung soll den Mieter befähigen zu entscheiden, ob er juristische Schritte einleiten will, sprich: Mieterverein, Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister beauftragt, seine Rechte durchzusetzen.
Kein Kostenrisiko mit Mieterverein oder Versicherung
Fein raus sind dann Mitglieder von Mietervereinen und Rechtsschutzversicherte, deren Police auch Mietrechtsschutz enthält. Für sie ist der Rechtsstreit kostenlos. Selbstzahler müssen die Kosten des Verfahrens nur tragen, wenn das Gericht die Forderung am Ende für unberechtigt hält. Steht ihnen die Hälfte der geforderten Mieterstattung zu, haben sie die Hälfte der Kosten zu tragen. Setzen sie sich vollständig durch, müssen sie gar nichts zahlen. Der Vermieter hat dann alle Kosten zu tragen. Wie hoch die Kosten sind, richtet sich nach dem Streitwert. Der besteht mindestens in der Miete, die der Vermieter erstatten muss, und in der Regel in der Mietpreisüberhöhung gerechnet auf 42 Monate.
Streitwert |
Prozesskosten |
Euro |
|
200 |
420,36 |
1 000 |
682,60 |
1 500 |
944,86 |
2 000 |
1 207,10 |
3 000 |
1 567,56 |
5 000 |
2 288,46 |
10 000 |
4 090,70 |
15 000 |
4 794,10 |
20 000 |
5 497,50 |
30 000 |
6 400,46 |
Angegeben sind die typischen Verfahrenskosten für einen Rechtsstreit in erster Instanz (Gerichtskosten und Anwaltshonorare einschließlich Verhandlungsgebühr und Umsatzsteuer; Reisekosten, Zeugenentschädigungen und Gutachterhonorare kommen gegebenenfalls noch hinzu). |
Der Streitwert für die höchste uns bekannte Mietpreisbremsung aus Berlin-Neukölln lag bei der üblichen Prozessführung bei mindestens (42 * 782,11 Euro Mietdifferenz pro Monat =) 32 848,63 Euro und das Prozesskostenrisiko für die erste Instanz bei 7 672,80 Euro.
Erfolgreich die Miete gebremst? Schreiben Sie uns!
Die in Anzeigen für Wohnungen vor allem in Ballungsgebieten geforderten Mieten liegen seit Jahren weit jenseits der Mietspiegel-Beträge. Kaum ein Vermieter hält sich an die gesetzliche Mietgrenze. Mietpreisbremsungen wie die von Finanztest-Mutmacherin Laura H. sind trotzdem selten. Immerhin: Zu über 700 Mietpreisbremsungen hat test.de die Daten. Fast alle Mietpreisbremsungen in der test.de-Tabelle gehen aufs Konto von Conny, wie der Rechtsdienstleister Wenigermiete.de inzwischen heißt. Schreiben Sie unseren Mietrechts-Experten, wenn Sie erfolgreich die Miete gebremst haben!
So profitieren Sie von der Mietpreisbremse
- Bedingung. Sie haben einen neuen Mietvertrag abgeschlossen und müssen verdächtig viel zahlen? Prüfen Sie, ob für Ihren Wohnort bei Vertragsschluss eine Mietbremsverordnung gilt. Falls ja, können Sie die Miete vielleicht bremsen.
- Start. Sprechen Sie die Mietpreisbremse vor Abschluss des Mietvertrags nicht an. Wenn Sie Ihren Vertrag bereits vor 31. März 2020 abgeschlossen haben, sollten Sie so schnell wie möglich zur Sache kommen. Die Mietpreisbremse gilt für Sie erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Rechte beim Vermieter geltend machen. Bei Vertragsschluss ab 1. April 2020 haben Sie 30 Monate Zeit, sich auf die Mietpreisbremse zu berufen, und muss der Vermieter überhöhte Miete rückwirkend ab Vertragsschluss erstatten.
- Anspruch. Die Mietpreisbremse soll Sie vor überhöhten Forderungen schützen. Es ist Ihr gutes Recht, sie in Anspruch zu nehmen, auch wenn Sie den Vertrag mit der hohen Miete unterschrieben haben. Oft denken Vermieter gar nicht über die Zulässigkeit ihrer Forderung nach, sondern orientieren sich an den Preisen anderer.
- Rechtsschutz. Wenn Sie Mitglied in einem Mieterverein sind, erhalten Sie von dort Unterstützung bei der Mietpreisbremsung. Rechtsschutzversicherungen zahlen, wenn auch Mietstreitigkeiten ausdrücklich eingeschlossen sind. Ohne Kostenrisiko können Sie die Mietpreisbremse über den Inkasso-Dienstleister Conny (früher: Wenigermiete.de) durchsetzen. Zahlen müssen Sie nur, wenn das Unternehmen Ihre Miete tatsächlich senkt.Sie zahlen dann die Ersparnis für fünf Monate als Provision.
BGH: Mietpreisbremse gilt oft trotz Modernisierung
Für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können sich Vermieter darauf allerdings viel seltener berufen als bislang vermutet. Nur wenn die Modernisierung dazu führt, dass Mieter eine wie neu gebaute Wohnung erhalten, rechtfertigt das eine Ausnahme von der Mietpreisbremse. Die die Vorgaben des BGH im Einzelnen:
- Die modernisierte Wohnung muss einem Neubau entsprechen.
- Der Vermieter hat mindestens ein Drittel des für einen Neubau erforderlichen Geldes investiert. Beträge, die ohnehin für Reparaturen nötig gewesen wären, sind abzuziehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2020
Aktenzeichen: VIII ZR 369/18
Mieteranwalt: Rechtsanwalt Christof Schramm, Berlin
Der Trick mit den Doppelverträgen
Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse kann auch vorliegen, wenn die zunächst verlangte Miete korrekt ist. Wenn gleich bei Abschluss des Mietvertrags vereinbart wird, dass die Miete später steigt und dann höher ist als nach den Mietpreisbremsregeln zulässig, dann ist auch das rechtswidrig. Das hat das Landgericht Berlin in einem Rechtsstreit zwischen Großvermieter Deutsche Wohnen und Rechtsdienstleister Conny entschieden (Az. 66 S 45/18). Der Vermieter hatte sich eine Zusatzvereinbarung unterschreiben lassen, wonach ab zwei Monate nach Einzug rund 150 Euro monatlich zusätzlich zu zahlen waren. Mieterverbände halten derartige Doppelverträge für eine Masche, um die Mietpreisbremse zu umgehen.
Noch höhere Miete nur nach Sanierung
Der Trick mit den Doppelverträgen wird vor allem von großen Wohnungsunternehmen eingesetzt. Die Mieterhöhung ist auch rechtswidrig, wenn der Mietzuschlag in der Zusatzvereinbarung als Gegenleistung für Bau- und Renovierungsarbeiten dargestellt wird. Nur eine grundlegende Sanierung, die mindestens ein Drittel eines vergleichbaren Neubaus kostet, berechtigt den Vermieter dazu, die Miete jenseits der Mietpreisbremse zu erhöhen (siehe oben).
Keller sind Teil der Wohnung
Auch ein separater Vertrag für die Kellernutzung ist unzulässig. Das sei eine unzulässige Umgehung der Mietpreisbremse, entschieden das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg und das Landgericht Berlin. Der Keller gehöre typischerweise zur Wohnung. Die Richter rechneten deshalb die für Wohnung und Keller zu zahlende Miete zusammen und kürzten sie um rund 25 Prozent.
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 30.11.2021
Aktenzeichen: 13 C 119/21
Landgericht Berlin, Beschluss vom 25.04.2022
Aktenzeichen: 66 S 10/22
Mieteranwalt: Benjamin Hersch, Berlin
Mietrecht und Grundgesetz: Die Mietpreisbremse vor dem Verfassungsgericht
Verfassungsmäßige Einschränkung des Eigentumsrechts
Es steht fest: Die Mietpreisbremse ist verfassungsmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Sie stelle eine verfassungsmäßige Einschränkung des Eigentums dar. „Die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung geht (...) umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und in einer sozialen Funktion steht. Das trifft auf die Miethöhenregulierung in besonderem Maße zu. Eine Wohnung hat für den Einzelnen und dessen Familie eine hohe Bedeutung“, begründet das Gericht seine Entscheidung. Es wies die Beschwerde einer Vermieterin gegen die Verurteilung wegen überhöhter Mieten zurück.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.07.2019
Aktenzeichen: 1 BvR 1595/18
Länder dürfen Miete nicht deckeln
Von Ländern verhängte so genannte „Mietendeckel“ sind allerdings verfassungswidrig. Der Bundestag habe zur Miethöhe unter anderen die Mietbremsregelungen ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Die Länder dürfen keine konkurrierenden Gesetze verabschieden, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Einzelheiten dazu in unserem Special Berliner Mietendeckel-Gesetz nichtig: Wann die Kündigung droht.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2021
Aktenzeichen: 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20 und 2 BvL 5/20
Bremsversagen in zahlreichen Ländern
In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sollte die Mietpreisbremse eigentlich schon Jahre früher greifen. Doch die ursprünglichen Mietpreisbremsverordnungen in allen diesen Ländern waren nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von Anfang an nichtig. Entscheidender Fehler: Die Beamten in den Ministerien hatten darauf verzichtet, Begründungen für die Mietpreisbremsverordnungen im Gesetzblatt zu veröffentlichen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.07.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 130/18
Wo die Mietpreisbremse bereits gegriffen hat
In weit über 700 Fällen mussten Vermieter die Miete senken, nachdem sie zunächst mehr forderten, als ihnen zustand. Unsere Tabelle nennt die Fälle mit Postleitzahl und Mietersparnis. Stolze 9 385,32 Euro sparen Mieter einer Wohnung in Berlin-Neukölln pro Jahr. 1 440 Euro kalt forderten private Vermieter monatlich. Die Mieter schalteten einen Rechtsanwalt ein. Doch die Vermieter weigerten sich weiterhin, die Miete zu senken und argumentierte, es handle sich der Sache nach um einen Neubau, für den die Mietpreisbremse nicht gelte. Das Landgericht Berlin urteilte schließlich: Die Mietpreisbremse gilt. Bei der Immobilie handle es sich nicht um einen Neubau, allenfalls eine Sanierung sei erfolgt. Die geforderte Miete sei somit um 54 Prozent überhöht. Den Vermietern stehen nur 657,89 Euro monatlich zu.
Ähnlich erfolgreich waren Mieter einer Wohnung in 22337 Hamburg (Ohlsdorf/Klein Borstel). Sie sollten laut des am 27. März 2019 geschlossenen Mietvertrags 995 Euro für die gut 70 Quadratmeter große Wohnung im Norden der Hansestadt zahlen. Nachdem sie Rechtsanwälte Herden, Krüger & Nelsen in Eimsbüttel eingeschaltet und Klage erhoben hatten, urteilte das Amtsgericht Hamburg: Mehr als 487,07 Euro steht den Vermietern nicht zu. Die Vermieter müssen jetzt insgesamt 8 634,64 Euro überzahlte Miete erstatten. Hinzu kommen noch Zinsen in Höhe von 4,12 Prozent bis zur Zahlung des Betrags.
Unsere Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir haben aber bei allen wichtigen Mieterschutzverbänden, -anwälten und Prozessfinanzierern nachgefragt und nennen alle Fälle, zu den uns die notwendigen Daten vorliegen. Die Tabelle wird laufend aktualisiert. Per E-Mail-Formular können Sie uns Mietpreisbremse-Fälle bequem melden.
Angebote liegen oft über dem Niveau der Mietpreisbremse
Preise vergleichbarer Wohnungen mit Baujahr vor 2014 in zehn großen deutschen Städten laut aktueller Angebote und laut Mietspiegel: Mieten bis Mietspiegel plus 10 Prozent (grün) sind laut Mietpreisbremse erlaubt, darüber (lila) sind sie es oft nicht.

Quelle: Eigene Berechnungen, Daten: Empirica Regio; MietspiegelStand: 28. April 2021 © Stiftung Warentest
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Mietpreisbremse Chance auf Erstattung – mit unserem Musterbrief
- Die Mieten steigen rasant. Und oft stärker als zulässig. Wo die Mietpreisbremse gilt, können Mieter sich gegen überzogene Forderungen wehren. Das ist gar nicht schwer....
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Conny.legal Mietpreisbremse per Inkasso durchsetzen
- Das Online-Portal Conny bietet seinen Kunden an, für sie auf die Mietpreisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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Mieterhöhung Was zulässig ist und was nicht
- Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Obergrenze ist die Vergleichsmiete. Häufig machen Vermietern Fehler, Mieter können sich wehren.
14 Kommentare Diskutieren Sie mit
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@bird-cage: Vielen Dank für den Hinweis, das freut uns zu hören! Wenn Sie mögen, schicken Sie uns gern noch die weiteren Daten, die zur Eintragung Ihrer Mietpreisbremse in die Tabelle nötig sind: finanztest@stiftung-warentest.de
MhM Hamburg hat mir kompetent geholfen, die Höhe der Miete, die ich aufgrund der Mietpreisbremse zahle, erfolgreich anzufechten. Der Betrag, den ich einspare, einschließlich der Erstattung für die letzten 18 Monate, ist beträchtlich.
Liebes Test.de-Team, könnt ihr vielleicht eine Umfrage zur Meinung und ggf. geplanter Verhaltensänderung um Bezug auf Vermietung durchführen? Besonders die Punkte Instandhaltung, Modernisierung, Neuvermietung, Eigennutzung, Verkaufsinterrese wären spannend. Anekdote: in meinem Kreis habe ich einige Eigentümer, bei denen die Kosten schon höher sind, als es die verordnete Miete tragen könnte, und freie Wohnungen werden erst gar nicht mehr vermietet. Wenn solch ein Vermieter in dieser Kostensituation z.B dann sogar an Mieter mit Klagewut, Mietminderung, Nachbarschaftsstreit oder gar extremen Wohnungsverschleiss(Sachbeschädigung) gerät, kann das eine finanzielle Krise verursachen. Wo ist da noch die Motivation?
Zwischen Ihrer Mietpreisbremse und der Eigenbedarfskündigung einen Zusammenhang zu sehen, ist Spekulation. Ihr Vermieter würde das jedenfalls bestreiten. Richtig ist: Seine Rechte in Anspruch zu nehmen, begründet eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass auch die Gegenseite alle ihre Rechte ausschöpft. Darauf haben wir stets hingewiesen. Die Eigenbedarfskündigung ist für Mieter ein ärgerliches, aber bei Miete einer Wohnung von Privatleuten oder Personengesellschaften unvermeidliches Risiko, soweit die besondere Schutzfrist für Mieter nach Umwandlung einer Miet- zur Eigentumswohnung abgelaufen ist .
Wir haben uns an alle beschriebenen Schritte genauestens gehalten und hatten 2 Monate nach Durchsetzung der Mietpreisbremse die Eigenbedarfskündigung im Briefkasten. Wenn auf dieses Risiko hingewiesen wird, dann wird meistens schnell argumentiert, dass die Hürden der Eigenbedarfskündigung hoch seien. Letztendlich ist eine simple, aber gut durchdachte Begründung jedoch genug, um Menschen aus ihrer Wohnung zu werfen. Auf den Mietverein, dem wir beigetreten sind, ist kein Verlass seitdem der Fall etwas komplexer geworden ist. Unter dem Strich haben wir nun über 7.000 EUR verloren. Daher mein Rat: Mietpreisbremse nur durchsetzen, wenn man nicht vor hat, dauerhaft in der Wohnung zu bleiben.