
Rundfunkbeitrag (oft noch GEZ-Gebühr genannt) müssen Wohnungsinhaber auch dann zahlen, wenn sie weder Radio noch Fernseher besitzen. test.de beantwortet wichtige Fragen.
Neu: Nur noch eine Rechnung pro Kalenderjahr
- Rechnungszahler.
- Wer den Rundfunkbeitrag auf Rechung zahlt, muss sich auf eine wichtige Änderung einstellen. Bisher zahlen viele Beitragszahler den Rundfunkbeitrag auf Rechnung, und zwar quartalsweise zur Mitte eines Quartals 55,08 Euro für drei Monate. Vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhalten sie bisher einmal im Quartal Post vom Beitragsservice: eine Zahlungsaufforderung, die sie an die Zahlung der Summe erinnert. Fortan verschickt der Beitragsservice jedoch nur noch eine einzige Zahlungsaufforderung für das gesamte Kalenderjahr. Darin stehen dann die vier Zahlungstermine (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November). Das bestätigte ein Sprecher des Beitragsservice auf Anfrage von test.de. Die Umstellung erfolge, um den Betrieb des Beitragsservice „noch effizienter und kostengünstiger zu gestalten“. Einige Beitragszahler haben die einmalige Zahlungsaufforderung für das Jahr 2022 schon erhalten. Alle anderen sollen nach und nach über das neue Verfahren informiert werden.
- 8 Euro Säumniszuschlag bei Zuspätzahlen.
- Ohne die Erinnerung per postalischer Rechnung steigt für Rechungszahler das Risiko, die Zahlung des Beitrags zu vergessen. Passiert das zum ersten Mal, hat das keine weiteren negativen Folgen. Denn der Beitragsservice schickt dann noch einmal eine Zahlungserinnerung (Mahnung). Passiert das anschließend irgendwann noch einmal, erhalten Wohnungsinhaber ohne Mahnung sofort einen sogenannten Festsetzungsbescheid, der neben den 55,08 auch einen Säumniszuschlag in Höhe von 8 Euro enthält.
- Püntklich.
- Der Rundfunkbeitrag muss innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit (Mitte eines Quartals, erste Fälligkeit: 15. Februar) gezahlt werden. Die Summe von 55,08 Euro für das erste Quartal muss also bis zum 15. März überwiesen sein.
- Alternative Lastschrift.
- Wer sich dem Pünktlichkeitsrisiko nicht aussetzen will, kann den Beitragsservice ermächtigen, den Rundfunkbeitrag mittels Lastschrift vom Bankkonto einzuziehen. Das geht zum Beispiel online über die Internetseite des Beitragsservice („Änderung zum Beitragskonto“). Sollte es beim Einzug per Lastschrift zu unberechtigten Abbuchungen kommen, können Bankkunden diese innerhalb von acht Wochen wieder rückgängig machen. Das geht zum Beispiel einfach übers Onlinebanking.
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kurz nachgedacht: Selbst wenn ich blind und taub wäre und deshalb weder TV noch Radio nutzte (wie offenbar auch Sie), müsste mir der Erhalt eines glaubwürdigen Broadcast-Systems ein elementar wichtiges Anliegen bleiben. -- Schon deshalb, weil eine Populismus-resistente Nachrichtenlandschaft der wirksamste Schutz ist gegen eine üble Stimmungsbildung, die mich BlindTaubBehinderten sehr schnell einholen würde. Haben wir alles schon erlebt. Deshalb zahle ich auch den mikroskopisch erhöhten Ö.R-Beitrag gerne und freudig. Auch weil ich große Teile des Jahres in Weltregionen lebe, wo man von einem seriösen Funk Marke DE nur sehnsüchtig träumt. Vergleich am Rande: Wissen Sie, wie viel das Abo einer soliden Tageszeitung (zu Recht) kostet? Da ist der Rundfunkbeitrag ein Schnäppchen. //
Selbstbedienungsmentalität der Ö.R? Fairerweise ist zu sagen, dass sie seit Jahren vom altvertrauten Selbstzufriedenheitskurs weg sind, enorm an Recherchequalität und Kosteneffizienz zugelegt haben. Wenn -->2
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schrägdenkerisches Dauergezeter diesen Trend beflügelt haben sollte -- auch recht, dann war's wenigstens dafür gut. Übrigens: Das ö.r. Experimentieren mit Spartensendern und Youtube-Kooperationen Marke "MaiLab" (genial!) sind Versuche, andere und junge Gruppierungen einzufangen. Für mich absolut okay und notwendig.
@daisser: Unsere Empfehlung zu der von Ihnen beschriebenen Konstellation basiert auf den Informationen, die der Beitragsservice an dieser Stelle selbst zur Verfügung stellt: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html
Wir raten daher zu diesen zwei Schritten: Melden Sie beide Wohnungen wie im Artikel beschrieben auf die Person an (bei Einwohnermeldeamt UND Beitragsservice), die die Zweitwohnung allein/beruflich nutzt. Anschließend kann diese Person den Befreiungsantrag für die Zweitwohnung stellen. Der nichteheliche Partner dieser Person könnte nur dann zu einem Beitrag für die Zweitwohnung herangezogen werden, wenn er an der Adresse der Zweitwohnung ebenfalls gemeldet wäre. (TK)
@Baumkuchen: Rechtlich ist der Beitragsservice nicht verpflichtet, eine Zahlungserinnerung zu verschicken. Auf Anfrage beim Beitragsservice haben wir erfahren, dass der Beitragsservice beim ersten verspäteten Zahlen doch eine Zahlungserinnerung/Mahnung schickt. Auf unsere Frage, warum er im Falle eines Zahlungsverzuges nicht immer erst einmal eine Mahnung schicke (bevor der Festsetzungsbescheid kommt), habe wir die Antworte erhalten, dass das sehr teuer würde und diese Kosten letztlich der Gesamtheit der Kunden, also auch der pünktlich zahlenden Beitragszahlern, zur Last fielen. (TK)
@Anniannianni: Nach meiner Ansicht hat der Staat durchaus so einige Aufgaben. Dazu gehören z.B. für die öffentliche Sicherheit zu sorgen, Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, mindestens eine soziale Grundsicherung sicherzustellen und durchaus auch im gewissen Rahmen öffentlich-rechtliche Sender zu finanzieren. Ob man diese Gebühr dann via GEZ einzieht, Rundfunkbeitrag nennt oder aus Steuern finanziert ist dabei weitgehend irrelevant. Wobei eine Finanzierung aus Steuern wahrscheinlich das Geschickteste wäre, da man dann von der Gebühr direkt nichts mitbekommen würde. Die Steuern würden dann halt entsprechend steigen. Ärgerlich ist lediglich die Selbstbedienungsmentalität der Öffentlich-rechtlichen. Anstatt bei einer Grundversorgung zu bleiben, wird auch noch expandiert, indem man neue Sender anbietet und dann schreit man auch noch nach mehr Geld. Wenn sich die Öffentlich-rechtlichen auf das Programm beschränken würden, welches in meiner Jugend gab, könnte die Gebühr deutlich sinken.