
Mieterhöhung. Vermieter dürfen regelmäßig Mieterhöhungen fordern. Zulässig ist das aber nur in gesetzlich geregelten Grenzen. © Getty Images / Busà Photography
Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Obergrenze ist die Vergleichsmiete. Häufig machen Vermieter Fehler und Mieter können sich wehren.
Hier erklären die Mietrechtsexperten der Stiftung Warentest, wie oft und mit welchen Einschränkungen Vermieter berechtigt sind, bei Mietverträgen ohne besondere Vereinbarungen dazu die Miete zu erhöhen, warum es immer wieder Streit gibt – und wie Vermieter und Mieter ihre Rechte wahren. Einen schnellen Überblick liefert unsere Tabelle Die Regeln für Mieterhöhungen.
Alles zu Mieterhöhungen auf test.de
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@Caroline1: Mietnebenkosten sind bei den üblichen Mietverträgen mit Vereinbarung einer Nettokaltmiete keine Miete. Rechtsgrundlage für Erhöhungen ist in diesem Fall § 560 des Bürgerlichen Gesetzbuches (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html ) Die Höhe der Betriebskosten bestimmt nicht der Vermieter, sondern je nach Vereinbarung und Sorte der Nebenkosten der Energieversorger, das Wasserunternehmen, die Kommune und weitere. Den monatliche zu zahlenden Abschlag auf die Nebenkosten darf der Vermieter nach Abs. 4 der genannten gesetzlichen Regelung nur erhöhen, nachdem die Abrechnung fürs vergangene Jahr ergeben hat, dass die Vorauszahlung nicht ausreicht, um die Kosten zu decken. Die neue Vorauszahlung ist die Summe der vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten geteilt durch die Zahl der Monate, auf die die Abrechnung sich bezieht (in der Regel: zwölf). Schwieriger wird es, wenn Mieter mit ihrem Vermieter eine Betriebskostenpauschale vereinbart haben. Lesen Sie dazu Absätze eins bis drei der gesetzlichen Vorschrift. Ist eine Warmmiete vereinbart, darf Vermieter die Miete nur so erhöhen, wie es hier im Artikel beschrieben ist. Lesen Sie zu Mietnebenkosten auch: https://www.test.de/Nebenkostenabrechnung-So-pruefen-Mieter-die-Betriebskostenabrechnung-4234442-0/
Hallo,
mein Vermieter hat mir am heutigen Tag (22.Mai 2022) eine Mieterhöhung wg. gestiegener Nebenkosten angekündigt. Die Erhöhung der Miete soll ab 01.Juni 2022 gültig sein und an den Vermieter gezahlt werden. Stiftung Warentest schreibt in der Rubrik "Regeln für Mieterhöhung": "Frühestens ab Beginn des dritten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens." Ich bitte um Ihre dringende Mitteilung, aufgrund des vom Vermieters gesetzten Termins für die Mieterhöhung welche rechtliche Grundlage für die Frist der Mieterhöhung gilt. Vielen Dank im voraus !
@hubada: Bitte um Verständnis: So können und dürfen wir das nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Mietervereinen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Vermieter sind im laufenden Mietverhältnis berechtigt, die Miete zu erhöhen, wenn seit der letzten Mieterhöhung zwölf Monate vergangen sind und wenn die neue Miete nicht höher liegt als die ortsübliche Vergleichsmiete. Maßstab können der örtliche Mietspiegel oder Vergleichsmieten sein. Ob die Forderung auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung formal und inhaltlich berechtigt ist oder nicht, lässt sich von Laien nicht zuverlässig beurteilen. Wir empfehlen, sich beim Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen.
Ich wohne seit 2006 in Köln Bocklemünd. Im Jahre 2014 wollte mein Vermieter eine Mieterhöhung von 20% aber wegen seit Jahren vorhandene Mängel wie Schimmel,kaputtes Fenstern und vieles mehr hat Amtsgericht Köln entschieden, der Vermieter soll erst die Mängel beseitigen. Im Jahre 2017 ist der Vermieter diese Aufforderungen zum großenteils nachgekommen. Deshalb habe ich entschieden seit 2017 die Mieterhöhung zu zahlen. Diese Monat habe ich wieder eine Mieterhöhung bekommen aber nicht 20% sondern 3,5% dies wird mit einen Vergleich mit drei anderen Nachbarn begründet und in den Schreiben ist noch etwas über eine Sogenannten Kappungsgrenzen von 15%. Ich soll bis ende Juni meine Zustimmung geben.
Ist die Mieterhöhung berechtigt und soll ich meine Zustimmung geben?
Wie hoch ist die Mietspiegel eigentlich für meinen Wohnung?
Welche Möglichkeiten habe ich um zu verhindern dass die Miete über Jahre immer wieder erhöht wird?
Ich bedanke mich sehr und freue mich auf eine Antwort
Mit freundlichen G
@cctfer: Wenn die Miete vor Ablauf von drei Jahren ab Vertragsschluss um mehr als 20 Prozent (15 Prozent bei angespannter Lage) steigen soll, ist das ein Verstoß gegen § 558 Abs. 3 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html.
Ausnahmen: Es handelt sich um eine Mieterhöhung wegen Modernisierung oder sie beruht insoweit auf gestiegenen Betriebskosten. Eine Erhöhung um bis zu 20 (15) Prozent kann rechtmäßig sein, soweit die Miete zuvor 15 Monate nicht gestiegen ist.