Bafög beantragen Das müssen Sie über Bafög wissen

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Bafög beantragen - Das müssen Sie über Bafög wissen

Ausbildungs­förderung. Wer Bafög beantragt, kann entspannt studieren – wie hier an der Humboldt-Universität in Berlin. © Getty Images / Kristian Sekulic

Studis und Schüle­rinnen könnten oft Bafög bekommen, beantragen es aber nicht. Die Bafög-Sätze werden jetzt erhöht. Wir sagen, was Sie zum Bafög-Antrag wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Versuch.
Beantragen Sie für Ihr ­Studium oder Ihre Ausbildung Bafög. Sonst verschenken Sie womöglich viel Geld. Für die Berechnung zählen viele Kriterien. Der Onlinerechner des Studentenwerks Göttingen hilft Studierenden, die Höhe des Anspruchs zu über­schlagen. Ab Winter­semester 2022/23 sind bis zu 934 Euro im Monat drin.
Digital.
Nutzen Sie den staatlichen Antrags­assistenten Bafög-Digital. Der kostenlose Service erspart Ihnen das analoge Ausfüllen der Form­blätter. Private Antrags­assistenten, wie Meinbafög, Deine­studien­finanzierung oder Studierenplus halten wir für entbehr­lich. Wir haben diese Angebote getestet: Sie sind bestenfalls befriedigend.
Sparen.
Nach dem Studium müssen Sie einen Teil der Förderung zurück­zahlen. Legen Sie recht­zeitig Geld ­zurück, um vom Rabatt­system ­zu profitieren. Der Rückzahlungsrechner der Stiftung Warentest zeigt, wie viel Sie sparen können.

Alle Fragen im Überblick

Rund ums Thema Bafög

Lohnt ein Bafög-Antrag wirk­lich?

Ja, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Wer es nicht versucht, verschenkt womöglich viel Geld. Die Förderung muss oft nicht mal zur Hälfte zurück­gezahlt werden. Der Staat bietet ein Rabatt­system, mit dem Rück­zahler ordentlich sparen können. Wie das funk­tioniert zeigt der Rückzahlungsrechner der Stiftung Warentest.

Aktuell wurde das 27. Bafög-Änderungs­gesetz beschlossen. Unter anderem werden beispiels­weise die Frei­beträge für das Eltern­einkommen erhöht. Viele Studierende und Azubis werden dadurch erst­malig Anspruch auf Bafög haben.

Was ist Bafög?

In Deutsch­land soll jeder die Ausbildung machen können, die er will. Dem Gesetz nach sind Eltern verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Liegt das elterliche Gehalt aber unter einer bestimmten Höhe, fördert der Staat die Kinder mit Bafög. Die Abkür­zung Bafög bedeutet Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dort ist genau fest­gelegt, welche ­Regeln rund ums Bafög gelten. Ab Winter­semester 2022/23 gelten die Rege­lungen des 27. Bafög-Änderungs­gesetzes. Unter anderem sind darin höhere Bafög-Sätze und höhere Frei­grenzen für das Eltern­einkommen vorgesehen.

Wer bekommt Bafög?

Viele Menschen, die eine Ausbildung machen, können Bafög beantragen. Je nach Ausbildung gibt es unterschiedliche Arten von Bafög:

Studium. Wer von Bafög spricht, meint oft die finanzielle Unterstüt­zung für Studierende. Die Hälfte schenkt der Staat den Empfängern. Die andere Hälfte müssen sie einige Jahre nach Studien­beginn als zins­loses Darlehen ganz oder teil­weise zurück­zahlen. Ab nächstem Winter­semester gibt es bis zu 934 Euro Bafög im Monat (vorher 861 Euro).

Ausbildung. Personen, die eine Berufs­ausbildung machen oder zur Schule gehen, können Schüler-Bafög erhalten. Sie müssen das Geld nicht zurück­zahlen. Maximal soll es für Schüle­rinnen und Azubis mit der neuen Bafög-Reform 855 Euro im Monat geben (vorher 832 Euro).

Achtung: Es bekommen nur Personen Schüler-Bafög, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Bei Azubis ist Schüler-Bafög nur dann möglich, wenn sie eine schu­lische Ausbildung machen und etwa eine Berufs­fach­schule besuchen. Für betriebliche Ausbildungen gibts kein Bafög. Betroffene können Berufs­ausbildungs­beihilfe (BAB) beantragen. Der kostenlose Rechner der Bundesagentur für Arbeit ermittelt den voraus­sicht­lichen Anspruch.

Weiterbildung. Personen, die eine berufliche Weiterbildung machen, etwa zum Handwerks­meister, können Aufstiegs-Bafög bekommen. Für diese Art von Förderung gelten besondere Regeln.

Bafög: Voraus­setzungen und Förderdauer

Welche Voraus­setzungen muss ich erfüllen, um Bafög beantragen zu können?

Wer Bafög beantragen möchte, muss deutscher Staats­bürger oder Ausländer mit Bleibe­perspektive sein. Außerdem dürfen Studierende, Schüle­rinnen und Schüler nicht so viel Einkommen oder Vermögen haben, dass sie Ihre Ausbildung aus eigenen Mitteln finanzieren könnten.

Bekomme ich Bafög auch für ein Studium im Ausland?

Ja, auch wenn Sie nur ein Auslands­semester oder ein Praktikum im Ausland absol­vieren, können Sie Bafög bekommen. Ab Winter­semester 2022/23 werden auch einjährige in sich abge­schlossene Auslands­studien­gänge gefördert, die komplett außer­halb der europäischen Union absol­viert werden.

Welches Amt zuständig ist, hängt vom Ziel­land ab und ist auf Bafög.de recherchier­bar. Für die Auslands­auf­enthalte gibt es einige Zuschläge: Das Bafög-Amt zahlt etwa mehr Geld für Reise­kosten oder Studien­gebühren.

Ich bekomme kein Bafög. Welche Alternativen gibt es, um mein Studium zu finanzieren?

Wenn Sie kein Bafög bekommen, können Sie sich auf ein Stipendium bewerben. Chancen haben nicht nur Hoch­begabte und Einser-Abiturienten. Eine Bewerbung kann sich für jeden lohnen. Das Angebot an Programmen ist groß. Manche Stipendien richten sich an Studierende, die ein Ehren­amt ausüben, oder an bestimmte Personen­gruppen wie promovierende Mütter oder Studierende einer bestimmten Fach­richtung.

Viele Hoch­schulen bieten zum Beispiel das Deutschlandstipendium an. Darauf können sich alle Studierenden der Universität bewerben. Es gibt zwei ­Semester lang 300 Euro im Monat. Die eine Hälfte zahlt der Staat und die andere Hälfte private Förderer wie Vereine, Stiftungen oder Firmen.

Wenn es mit dem Stipendium nicht klappt, können Sie den Studienkredit der staatlichen KfW-Bank beantragen. Die monatlichen Auszahlungen betragen bis zu 650 Euro. Anders als beim Bafög muss das Geld jedoch voll­ständig zurück­gezahlt werden – ab dem 1. Oktober 2022 auch wieder mit Zinsen. Das Pendant zum Studien­kredit für Azubis heißt Bildungskredit.

Azubis betrieblicher Ausbildungen können bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.

Notfall-Bafög: Vorbereitet ist die 28. Bafög-Reform, die noch ein Notfall­instru­ment vorsieht: Damit sollen auch Studierende ohne Bafög-Anspruch in Krisen wie etwa der Corona-Pandemie finanziell unterstützt werden. Sie kommt als Rechts­ver­ordnung und kann so ohne Zustimmung des Bundes­rats in Kraft treten.

Wie lange bekomme ich Bafög?

Bafög erhalten Studierende vor allem für die Dauer der Regel­studien­zeit ihres Studien­gangs. Auch Schüle­rinnen, Schüler und Azubis können bis zum Ende ihrer Ausbildung auf das Geld vom Staat zählen. Studierende müssen ab dem fünften Semester nach­weisen, dass sie ausreichend Leistungs­punkte für ihr Studium sammeln (Form­blatt 5). Ist das der Fall, können sie bis zum Master­abschluss gefördert werden. Auch Studien­gänge mit anderen Abschlüssen werden voll­ständig gefördert – etwa ein Staats­examen in Jura oder ­Medizin.

Bekomme ich Bafög im Ausnahme­fall auch länger?

Ja, wenn schwerwiegende Gründe Sie daran hinderten, Ihr Studium in der vorgegebenen Zeit zu beenden. Wenn Sie beispiels­weise länger erkrankt waren oder ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren groß­ziehen.

In wenigen Fällen gibt es Bafög dann auch als komplett zurück­zuzahlendes Voll­darlehen. Bewil­ligt wird es etwa Studierenden, die kein klassisches Bafög mehr bekommen, weil sie zu lange für ein Studium brauchen oder zu oft das Studien­fach gewechselt haben.

Kann ich als Schüler oder Azubi auch Bafög bekommen?

Ja, auch Schüle­rinnen und manche Azubis können Bafög bekommen. Schüler-Bafög muss nicht zurück­gezahlt werden. Azubis, Schüler und Schüle­rinnen können erst ab der 10. Klasse Bafög bekommen und nur wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen. Für Azubis gibt es Bafög außerdem nur, wenn sie eine schu­lische Ausbildung machen.

Wie kann ich den 2022 beschlossenen Heiz­kosten­zuschuss für Bafög-Empfänger beantragen?

Anspruch auf den im März 2022 vom Bundes­tag beschlossenen Heiz­kosten­zuschuss haben diejenigen, die in der Heiz­periode 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Bafög erhielten. Er beträgt 230 Euro und wird einmalig ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht nötig, das Geld landet direkt auf dem Konto.

So setzt sich die Bafög-Höhe zusammen

Wie viel Bafög bekomme ich?

Die Berechnung des Bafög-Anspruchs ist kompliziert und hängt immer von mehreren Faktoren ab:

Einkommen. Zunächst kommt es auf das ­eigene Einkommen und das der Eltern an. ­Dabei zählt die Summe aller Einkünfte, ­abzüglich Einkommen- und Kirchen­steuer, ­Sozial­versicherungs­beiträgen und teil­weise Beiträgen zur Riester-Rente. Bei Kindern, die bereits einen Ehe- oder Lebens­partner haben, wird auch dessen Einkommen mitgerechnet.

Vermögen. Das Vermögen von Geförderten wird ab dem Winter­semester 2022/23 erst ab einer Höhe von 15 000 Euro bei Personen unter 30 Jahren und bei Personen über 30 Jahren ab 45 000 Euro ange­rechnet (vorher pauschal: 8 200 Euro).

Summiert werden unter anderem Girokonten und Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots, Online­guthaben bei Paypal, Apple Pay oder Google Pay, sowie etwa auch der Zeit­wert eines Autos. Das ­Vermögen der Eltern zählt nicht.

Neben den Einkommens­verhält­nissen zählt auch, ob jemand noch bei seinen Eltern wohnt und ob er über sie kranken- und pflege­versichert ist. Davon hängt der maximal mögliche Bafög-Satz ab. Allein­lebende Studierende können durch die neue Bafög-Reform einen Höchst­satz von 934 Euro erhalten (vorher 861 Euro).

Für die Rechnung stellt das Bafög-Amt zunächst fest, welcher Höchst­satz den Antrag­stellenden zusteht. Dann ermittelt es aufgrund der Einkommens- und Vermögens­verhält­nisse, wie viel Geld davon abzu­ziehen ist. Was dann unterm Strich übrig bleibt, landet als monatliche Bafög-Zahlung auf dem Konto.

Tipp: Mit dem Rechner des Studentenwerks Göttingen können Sie die Höhe des Anspruchs über­schlagen.

Wie viel darf ich als Bafög-Empfänger dazu­verdienen?

Bafög-Empfängerinnen und Empfängern wird ab Oktober 2022 bis zu einem Lohn von 520 Euro im Monat die Förderung nicht gekürzt (vorher 450 Euro). Wer nur zeit­weise mehr verdient, etwa während eines Ferien­jobs, muss sich ebenfalls keine Sorgen machen. Hier wird die Summe der Einkünfte aus dem ganzen Jahr der Berechnung zugrunde gelegt.

Wie wirkt sich mein Vermögen und das meiner Eltern auf die Bafög-Höhe aus?

Während das Vermögen der Eltern keine Rolle bei der Bafög-Berechnung spielt, dürfen Studierende ab Winter­semester 2022/23 nicht mehr als 15 000 Euro (Personen unter 30 Jahren), beziehungs­weise nicht mehr als 45 000 Euro (Personen ab 30 Jahren) besitzen (vorher 8 200 Euro). Alles was darüber hinaus­geht, wird entsprechend vom Bafög abge­zogen. Zum Vermögen zählen auch Sach­gegen­stände wie das eigene Auto, Bargeld ab dem ersten Euro, sowie etwa auch Online­guthaben bei Paypal, Google Pay oder Apple Pay.

Wann ist die Höhe meines Bafögs unabhängig vom Einkommen meiner Eltern?

In manchen Fällen kann Bafög auch ohne Berück­sichtigung des Eltern­einkommens bewil­ligt werden. Eltern­unabhängiges Bafög gibt es unter anderem aber nur für Menschen, die mehr als 30 Jahre alt sind, für Frauen und Männer, die ein Abend­gymnasium oder ein Kolleg besuchen, oder für Personen, die nach ihrer ersten Ausbildung mindestens drei Jahre lang erwerbs­tätig waren.

Welche Auswirkungen hat das Einkommen meines Ehe- oder Lebens­part­ners auf die Höhe meines Bafögs?

Für den Ehe- oder Lebens­partner des Studierenden soll der Einkommens­frei­betrag nach der Bafög-Reform bei monatlich 1 600 Euro liegen (vorher 1 330 Euro). Bringt er ein Kind mit in die Ehe, erhöht sich der Frei­betrag um 730 Euro (vorher 605 Euro).

Frei­beträge beziehen sich immer auf die Summe aller Einkünfte, ­abzüglich Einkommen- und Kirchen­steuer, ­Sozial­versicherungs­beiträge und teil­weise Beiträgen zur Riester-Rente. Anders als bei Studierenden wird das den Frei­betrag über­steigende Einkommen des Ehepart­ners nur zu 50 Prozent ange­rechnet.

Muss ich Veränderungen meiner Lebens­verhält­nisse mitteilen?

Ja, Bafög-Empfänger sind dazu verpflichtet, sämtliche Veränderungen ihrer Lebens­verhält­nisse sofort dem Bafög-Amt mitzuteilen. Hat die Änderung Auswirkungen auf die Bafög-Höhe, wird der Betrag ab dem Zeit­punkt der Änderung neu berechnet. Das kann natürlich auch positive Auswirkungen haben. Zieht ein Studierender von zu Hause aus, bekommt er beispiels­weise ab dem Tag des Umzugs mehr Bafög.

Auch nach Ende der Förderung müssen Adress­änderungen mitgeteilt werden. Zuständig ist dann das Bundesverwaltungsamt. Wie die Mitteilung funk­tioniert und wie Sie sich auf die Rück­zahlung vorbereiten können, lesen Sie in unserem Special Bafög zurückzahlen. Welche Regeln gelten, wenn Sie Ihr Studium beendet haben oder nur zum Schein studieren, steht in unserem Special Zwischen Uni und Job.

Bafög-Antrag stellen

Wie kann ich Bafög beantragen?

Am einfachsten geht die Antrags­stellung für Schüle­rinnen und Studierende mit dem kostenlosen Antrags­assistenten des Staats: bafoeg-digital.de. Private Antrags­assistenten halten wir für verzicht­bar.

Der Antrag kann auch analog gestellt werden. Für die Bearbeitung sind die Bafög-Ämter zuständig. Bei Studierenden sind diese meist in den Studierenden­werken verortet.

Gibt es spezielle Formulare für den Bafög-Antrag?

Insgesamt gibt es acht Form­blätter für den ersten Bafög-Antrag, zu finden unter bafög.de. Studierende und ihre Eltern müssen nicht immer alle Blätter einreichen.

Machen Antrag­steller oder Eltern im Antrag vorsätzlich unvoll­ständige oder falsche Angaben, sind sie dem Amt für Ausbildungs­förderung zu Schaden­ersatz verpflichtet und müssen die Differenz zwischen dem korrekten und dem zu hohen Förderbetrag erstatten, entschied das Bundes­verwaltungs­gericht (Az. 5 C 55.15).

Welche Form­blätter muss ich selbst ausfüllen?

Diese Form­blätter müssen vom Studierenden ausgefüllt werden:

Formblatt 1. Das ist der Grund­antrag. Wird das erste Mal Bafög beantragt, muss zudem die Anlage 1 mit den Angaben zum schu­lischen und beruflichen Werdegang ausgefüllt werden. Haben Studierende ein Kind, ist zudem die Anlage 2 nötig.

Formblatt 2. Hierbei handelt es sich um die „Bescheinigung nach §9 Bafög“. Diese lassen Studierende von der Hoch­schule ausfüllen. Oft bietet die Uni die Bescheinigung online in elektronischer Form an. Studierende müssen sie nur noch ausdrucken.

Formblatt 4. Antrags­stellende mit Kindern machen hier gegebenenfalls Angaben dazu.

Formblatt 5. Diese Leistungs­bescheinigung ist erst ab dem fünften Fach­semester nötig. Studierende lassen sie von der Hoch­schule ausfüllen.

Formblatt 6. Hier machen Studierende Angaben, wenn sie eine Förderung für ein Auslands­studium beantragen.

Welche Form­blätter müssen meine Eltern ausfüllen?

Eltern und Ehepartner füllen das folgende Form­blatt aus:

Formblatt 3. Auf ihm machen Eltern und gegebenenfalls Ehe- oder Lebens­partner des Antrags­stellenden Angaben zu ihrem Einkommen. Jedes Eltern­teil muss ein eigenes Exemplar ausfüllen.

Für welchen Zeitraum müssen meine Eltern und ich das Einkommen angeben?

Studierende geben ihr zu erwartendes Einkommen im Bewil­ligungs­zeitraum an, meist ein Jahr. Bei Eltern und auch Ehepart­nern entscheidet das Einkommen aus dem vorletzten Kalender­jahr. Dafür liegt meist bereits der Einkommensteuer­bescheid vor.

Hat sich ihr Einkommen seit dem vorletzten Jahr stark verändert, etwa durch Jobverlust, kann das zu erwartende Einkommen für den Bewil­ligungs­zeitraum angegeben werden. Hierfür ist das Formblatt 7 zu verwenden.

Meine Eltern weigern sich den Bafög-Antrag auszufüllen. Was kann ich tun?

Verweigert ein Eltern­teil die Auskunft, ist ein Antrag auf Voraus­leistung möglich (Formblatt 8): Das Bafög-Amt schießt das Geld vor und holt es sich dann von den Eltern zurück – notfalls mit juristischer Hilfe.

Wann sollte ich den Bafög-Antrag stellen, um recht­zeitig Geld zu erhalten?

Studierende sollten ihren Erst­antrag direkt nach Erhalt der Zulassung stellen. Auslands-Bafög sollte möglichst sechs Monate vor Reiseantritt beantragt werden.

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9 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.07.2022 um 13:37 Uhr
Bafög-Reform 2022: Vermögen des Studierenden

@McScrooge: Danke, wir ergänzen unsere Antwort entsprechend.

McScrooge am 18.07.2022 um 11:52 Uhr
Bafög-Reform 2022: Vermögen des Studierenden

Richtig ist: der persönliche Vermögensfreibetrag wird für bis 29jährige von 8.200 € auf 15.000 € erhöht, erst ab 30 Jahren auf 45.000 €. Siehe BmBF BAföG-Reform 2022: Die wichtigsten Änderungen

DerLangeFrank am 15.06.2022 um 17:27 Uhr
Linkverkürzer im gedruckten Heft

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie statt TinyURL einen eigenen, selbst gehosteten Linkverkürzer benutzen würden, z. Bsp. YOURLS.
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- Unbrauchbare Links können entstehen - Man ist von externen Anbietern anhängig.
- Verlust der Kontrolle und Datenhoheit der Links durch Anbieter

Elisabeth101 am 09.03.2020 um 12:53 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam

Berndman am 22.01.2020 um 12:03 Uhr
Ein notwendiger Artikel - Gute Sache

Dieser Artikel ist echt eine gute Sache. Denn die Beantragung von Bafög kann echt zum Haare raufen sein, genauso wie BAB. Ein echt umfassender Artikel, der wohl Lebenszeit und bares geld wert sein wird. Eure Arbeit Rockt!