
© Westend61 / Addictive Stock / Jose De Jesus Saldana
Von Hundehaufen bis Leinenzwang: Viele Regeln für Hundehalter sind durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Die Experten der Stiftung Warentest erklären, was wichtig ist.
Wofür der Hundehalter haftet
Auch im Auslaufgebiet ist nicht alles erlaubt. Es gilt immer das Grundgebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Hunde dürfen nicht bedrohlich auf Spaziergänger zurennen. Passiert etwas, greift in der Regel die Gefährdungshaftung. Dieser juristische Fachbegriff bedeutet, dass derjenige, der ein Risiko schafft, auch dafür haftet, wenn es sich verwirklicht.
Halter haftet für typische Unwägbarkeiten
Hunde stellen per se eine Gefahr dar, weil Tiere nie hundertprozentig berechenbar sind, sondern immer eine kleine Restunsicherheit bleibt. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig. Sie greift also auch, wenn der Hundehalter gar nichts falsch gemacht hat und man ihm nichts vorwerfen kann. Tierfreunde können nicht erwarten, dass alle anderen Menschen – egal ob Tierhalter oder nicht – sich hundegerecht verhalten oder dass jeder Laie weiß, was überhaupt hundegerechtes Verhalten ist (Bayerischer Oberverwaltungsgerichtshof, Az. 10 ZB 14.688).
Der Klassiker: Hunde und Jogger
Besonders haftungsträchtig ist die Begegnung von Hund und Jogger. So bekam ein Läufer Schadenersatz, der sich von einem nicht angeleinten Hund bedroht fühlte, das Tier abwehren wollte und dabei stürzte. Bei dem Sturz riss die Sehne unter dem Kniegelenk ein, der Mann musste operiert werden. Der Halter des Hundes war nicht in Sichtweite. Er fand aber die Abwehr des Joggers unnötig und wollte nicht für den Schaden haften. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte ihn zum Schadenersatz, weil er gegen die örtliche Gefahrenabwehrverordnung verstoßen hatte, indem er seinen Hund im Wald frei laufen ließ, ohne ihn selbst noch sehen zu können (Az. 1 U 599/18). Aber auch Jogger müssen Rücksicht nehmen. Als ein Sportler stur an einem Hund vorbeilief, der sich dann aber plötzlich auf ihn zubewegte, sodass der Läufer stürzte, musste der Halter zwar aufgrund der Gefährdungshaftung Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht Koblenz zog aber 30 Prozent davon ab. Der Jogger hätte anhalten oder seinen Lauf verlangsamen müssen, um sich nicht selbst zu gefährden (Az. 5 U 27/03).
In diesen Fällen gab es Schmerzensgeld
Und wenn der Hund Leute nur anbellt? Dann kommt es darauf an, wie bedrohlich er bellt.
Radunfall. Als ein Radfahrer vor Schreck hinfiel, weil ein Hund angestürmt kam und erst drei Meter vor ihm stoppte, musste der Halter 9 000 Euro Schmerzensgeld zahlen (Oberlandesgericht Brandenburg, Az. 12 U 94/07). Ähnlich entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, als eine 86-Jährige stürzte. Ein Schäferhund war freudig schwanzwedelnd auf sie zugelaufen und hatte an ihrem Stock geschnuppert. Dass ältere Menschen erschrecken, damit musste der Halter rechnen: 7 500 Euro Schmerzensgeld (Az. 6 U 2394/90). Das Oberlandesgericht Koblenz hielt es dagegen für überzogen, dass ein Radfahrer gleich eine Vollbremsung hinlegte und stürzte, weil ein Hund auf ihn zulief: Dafür gab es kein Schmerzensgeld (Az. 12 U 1312/96).
Hundegetümmel. Rund 4 700 Euro Schmerzensgeld muss dagegen ein Hundehalter an eine Frau zahlen, die in einem Hundegetümmel stürzte und sich verletzte. Sein Hund war vom Grundstück gerannt, als eine Spaziergängerin mit zwei angeleinten Jack-Russel-Terrier dort vorbeiging. Bei der Begrüßung der drei Vierbeiner ging es wild zu, die Terrierbesitzerin wurde umgerissen und zog sich eine Radiuskopffraktur zu. Gute sechs Wochen war sie arbeitsunfähig. Der Halter des frei laufenden Hundes wollte zunächst kein Schmerzensgeld zahlen. Es sei unklar, ob die Frau wegen seines Hundes gestürzt sei oder weil sie sich in die Leinen ihrer eigenen Tiere verheddert hatte. In erster Instanz bekam er recht, doch das Oberlandesgericht Koblenz entschied anders: Der heranstürmende Hund hat das Getümmel ausgelöst, deshalb muss sein Halter zwei Drittel des Schadens tragen (Az. 12 U 249/18).
Nur mal streicheln – auf eigenes Risiko
Wer auf einen Hund zugeht, um ihn zu streicheln, muss selbst aufpassen. Das erklärte das Oberlandesgericht Celle einem Vater, dessen zehnjähriger Sohn gebissen wurde. Er wollte einen Münsterländer streicheln, den der Besitzer vor einem Laden angeleint hatte. Dass so etwas bei einem Tier passieren kann, muss jeder wissen, auch ein zehnjähriger Junge (Az. 22 Ss 9/02).
Wann Leinenzwang herrscht

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„Der ist doch nur ganz klein“, wehrte sich Anke Klausmann, als die Frau vom Ordnungsamt resolut auf sie zukam. Die Berlinerin hatte ihrem Australian Terrier im Gleisdreieck-Park freien Auslauf gegönnt. Der kleine Hund, kaum 20 Zentimeter hoch, hatte sich immer nur ein kleines Stück von ihr entfernt, gehorchte auf Zuruf, bellte nicht und lief auch nicht auf andere Parkbesucher zu, schon gar nicht auf Kinder. Doch die Ordnungsfrau war unerbittlich: Sie kassierte 35 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen den Leinenzwang.
Regeln je nach Bundesland unterschiedlich
Wo Hunde laufen dürfen und wo die Leine Vorschrift ist, dafür gibt es ganz unterschiedliche Regelungen, je nach Bundesland und Kommune. Wer verreist und zum Beispiel am Urlaubsort den Hund frei laufen lassen will, sollte sich vorher informieren.
Bissige Hunde müssen an die Leine
Behörden dürfen einen strengen Leinenzwang für einen Hund anordnen, wenn er einen Menschen gebissen hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen im Fall eines Schäferhundes bekräftigt. Der Vierbeiner war beim Gassigehen einer Radfahrerin hinterhergerannt und hatte ihr ins Bein gebissen. Der Landkreis ordnete daraufhin an, dass zukünftig ausschließlich Erwachsene den Hund an einer maximal 1,5 Metern langen Leine führen dürfen. Der Hundehalter war davon überzeugt, dass der Biss ein einmaliges Fehlverhalten war und wehrte sich gegen die Anordnung. Das Verwaltungsgericht bestätigte jedoch den Leinenzwang für das Tier (Az. 1 B 3/21).
Länder und Kommunen können eigene Regeln erlassen
Manche Bundesländer verbieten dies grundsätzlich im Wald, zum Beispiel Baden-Württemberg im Landeswaldgesetz. Viele Städte schränken den freien Auslauf weiter ein. In Berlin ist es in öffentlichen Grünanlagen gemäß Grünanlagengesetz verboten, Hunde frei laufen zu lassen, sie auf Kinder-, Ballspielplätze und Liegewiesen mitzunehmen oder in Gewässern baden zu lassen. Einige Städte schreiben Leinenpflicht sogar in der gesamten Innenstadt vor. Sie greift oft zusätzlich in öffentlichen Gebäuden, im Umkreis von Schulen und Kindergärten sowie überall dort, wo viele Menschen sind: in Fußgängerzonen, auf Volksfesten und Märkten. Einige Städte, Hamburg beispielsweise, verbieten es, Hunde auf Wochenmärkte oder Volksfeste mitzunehmen.
Die Leine darf nicht zu lang sein
Sogar die Länge der Leine ist mancherorts per Satzung geregelt: meist höchstens zwei Meter. Für große Hunde – teils ab 40 Zentimeter Widerrist oder 20 Kilogramm Gewicht – gilt Leinenpflicht sogar auf allen Straßen.
Nur angeleint durchs Treppenhaus
Vielerorts gilt die Leinenpflicht nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch auf privatem Gelände. Berlin und Schleswig-Holstein beispielsweise schreiben sie im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern und auf Wegen zu Wohnhäusern vor. Auch Wohneigentümer dürfen mit Mehrheit Leinenpflicht in Treppenhaus, Flur und Garten festlegen (Oberlandesgericht Hamburg, Az. 2 Wx 61/97). Sie dürfen aber auch das Gegenteil entscheiden. Das Landgericht Itzehoe sah kein Problem, als Wohneigentümer das Spielen mit Hunden auf dem Rasen erlaubten und andere sich darüber beschwerten (Az. 11 S 58/13).
Freiheit im Hundeauslaufgebiet
Als Ersatz weisen viele Städte und Gemeinden separate Auslaufgebiete aus, wo die Vierbeiner nach Herzenslust rennen können. Aber auch dort gilt zum Schutz von Wildtieren häufig während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Leinenzwang, in der Regel vom 1. April bis zum 15. Juli.
Spaziergänger in Sicht – was tun?
Wo in der freien Natur keine Leinenpflicht gilt, müssen Hundebesitzer ihren Liebling nicht automatisch zurückpfeifen und an die Leine nehmen, wenn Spaziergänger kommen. Es kommt darauf an, wie gut der Hund erzogen ist. Wenn er aufs Wort hört, zum Beispiel in einer Hundeschule war, und wenn er bei Begegnungen mit Fremden bisher nie aggressiv wurde, reicht es auf Feldwegen, ihn mit Befehlen und Zeichen zu führen (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 12 U 1312/96). Dann muss man den Hund aber wirklich im Griff haben.
Die Sache mit dem Hundehaufen
Hundekot. Städte und Gemeinden legen nicht nur den Leinenzwang fest. Viele verlangen in ihren Satzungen ausdrücklich, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere beseitigen. Einige Kommunen, etwa Offenbach, schreiben sogar vor, dass Hundehalter dafür immer Plastiktüten bei sich haben müssen.
Bußgeld. Die Geldstrafen betragen oft 35 bis 100 Euro, im Wiederholungsfall auch das Doppelte. Der Halter kann sich sogar strafbar machen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung. Denn Hundekot kann eine Infektionsgefahr darstellen, vor allem auf Liegewiesen und Spielplätzen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 5 Ss 300/90). Meist sind die Ordnungsämter zuständig. Allerdings sind sie teils schwer erreichbar. Wer die 110 anruft, muss damit rechnen, dass der Polizeibeamte ungehalten reagiert. Die Notrufnummer ist für den Fall reserviert, dass jemand dringend Hilfe braucht.
Ohne Versicherung geht es nicht
Tierhalterhaftpflichtversicherung. Läuft ein Hund vor ein Auto und verursacht einen Verkehrsunfall, können Kosten von mehreren Hunderttausend Euro auf den Hundehalter zukommen. Auch ein Hundebiss kann schwerste Verletzungen auslösen, im Extremfall sogar tödlich sein. Dann kommen finanzielle Forderungen in fünf- oder sechsstelliger Höhe auf den Halter zu. Wegen dieses unübersehbaren Risikos, ist eine Hundehaftpflichtversicherung absolut notwendig. Anders als bei Kleintieren wie Hamster oder Katzen, die über die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, greift diese Police für Schäden durch Hunde nicht. Hundehalter brauchen daher eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Deckschäden – falls Ihr liebestoller Vierbeiner eine Rassehündin schwängert.
Mietsachschäden – versichert Schäden in Mietwohnungen und auch in gemieteten Ferienimmobilien. - Welpenschutz – sichert Jungtiere in den ersten zwölf Monaten automatisch mit ab.
- Auslandsschutz weltweit.
Oft gilt Versicherungspflicht. In einigen Bundesländern ist eine solche Versicherung gesetzliche Pflicht. Das gilt zum Beispiel in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen,Thüringen. In Nordrhein-Westfalen müssen Halter Hunde versichern, die mindestens 40 Zentimeter groß sind oder mindestens 20 Kilo wiegen. In einigen Bundesländern greift die Versicherungspflicht, wenn der Hund auffällig ist oder in einer Rasseliste steht, die für das Land gilt.
Hund anmelden und Hundesteuer
In Deutschland sind Hundehalter verpflichtet, Ihr Tier für die Hundesteuer anzumelden. Je nach Bundesland und Tierrasse gelten unterschiedliche Steuersätze – und je nach Wohnort sind unterschiedliche Ämter für die Anmeldung zuständig. Meist ist das Finanz- oder Bürgeramt die richtige Anlaufstelle. Wie das im einzelnen geht, zeigt unser Special Gewusst wie: Den Hund bei der Steuer anmelden.
Große Unterschiede bei Hundesteuersätzen
Die Hundesteuer ist Sache der Kommunen. Zuständig sind die rund 11 000 Städte und Gemeinden. Die Steuer soll nicht nur Geld in die Kassen spülen, sondern auch die Zahl der Tiere begrenzen. „Hunde sollen aus den Stadtgebieten gedrängt werden. Deshalb kostet der Zweit- oder Dritthund vielerorts mehr. Kampfhunde gelten als gefährlicher, deshalb will man sie möglichst gar nicht im Stadtgebiet. Sie kosten daher in einigen Orten bis zu 1 000 Euro pro Jahr“, sagt Katharina te Heesen vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. Weitere Fragen rund ums Thema beantwortet unser Special Hundesteuer.
Umzug: Plötzlich wird Bello zum gefährlichen Kampfhund
Welche Hunderassen wo als gefährlich gelten, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben keine Rasseliste, während zum Beispiel in Bayern für 19 Hunderassen Restriktionen bis hin zum Haltungsverbot gelten. Wer von einem Bundesland ins nächste zieht, kann großen Ärger bekommen. Ein Rottweiler beispielsweise darf in Rheinland-Pfalz ohne Leine herumlaufen. Aber ziehen die Halter nach Nordrhein-Westfalen, brauchen sie eine behördliche Erlaubnis, um ihn überhaupt halten zu dürfen. Mehr zum Thema in unserem Special Umzug mit Hund.
Hunde in Wohnung und Büro
Ein generelles Verbot im Mietvertrag ist unwirksam. Aber der Vermieter darf verlangen, dass Sie seine Zustimmung einholen. Pauschal verweigern darf er sie nicht. Er muss jeden Einzelfall prüfen: Rasse, Größe und Verhalten des Vierbeiners. Gibt es andere Hunde im Haus, fühlen Nachbarn sich gestört? Wenn keine keine konkreten Gründe dagegen sprechen, muss der Vermieter das Halten eines Hundes in der Mietwohnung erlauben. Allgemeine Bedenken reichen nicht. Das gilt zumindest, wenn die Wohnung groß genug ist und der Hund keiner gefährlichen Rasse angehört. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 411 C 976/18). Stellt sich später heraus, dass der Hund Nachbarn belästigt, zum Beispiel durch ständiges Bellen, kann der Vermieter die Erlaubnis wieder entziehen (Amtsgericht Bremen, Az. 7 C 240/05).
Anhaltspunkte für eine unzumutbare Belästigung
In dem vorm Münchener Amtsgericht verhandelten Fall wollten sich Mieter mit Kindern einen Hund anschaffen und baten den Vermieter um Einwilligung. Infrage kamen die Rassen Magyar Vizsla, Deutsch-Drahthaar oder Deutsch-Kurzhaar, Weimaraner oder ein Mischling dieser Rassen mit einer Widerristhöhe von etwa 52 bis 64 Zentimetern. Die Mieter gaben an, langjährige Erfahrung als Hundehalter zu haben. Der Vermieter lehnte ab, die Mieter klagten. Das Gericht urteilte: Der Vermieter durfte seine Zustimmung nicht einfach verweigern. Eine Ablehnung müsse sich auf konkrete Anhaltspunkte für eine unzumutbare Belästigung stützen.
Anzahl der Hunde pro Wohnung
Wie viele Hunde Mieter sich anschaffen dürfen, kommt auf den Einzelfall an, vor allem auf die Rasse. In München hielten Mieter fünf kleine „Taschenhunde“ in einer 2,5-Zimmer-Wohnung mit 98 Quadratmetern. Maximal einer sei zulässig urteilte das Amtsgericht München (Az. 424 C 28654/13). In Hamburg hingegen erlaubte das Amtsgericht Reinbek einer Mieterin einen zweiten Labrador-Retriever in ihrer 50-Quadratmeter-Wohnung. Der Vermieter hatte den ersten Hund genehmigt, wollte den zweiten aber nicht (Az. 11 C 15/14). Auch in Berlin ließ ein Vermieter keinen zweiten Hund zu, obwohl der erste bereits alt und krank war und sein baldiger Tod zu erwarten war. Das Landgericht Berlin gab ihm Recht (Az. 66 S 310/19). Geklagt hatte eine Frau, die einen weiteren, 60 Zentimeter großen Hund in ihre rund 50 Quadratmeter große Wohnung im Berliner Amtsgerichtsbezirk Tempelhof-Kreuzberg aufnehmen wollte. Das sei eine Belastung von Wohnung und Haus, die der Vermieter nicht hinnehmen müsse, begründete das Gericht.
In den meisten Fällen sind zwei Hunde gerade noch möglich, mehr aber kaum. Und in einer Eigentumswohnungsanlage kann die Gemeinschaft für jede Wohnung maximal ein Tier festlegen (Oberlandesgericht Celle, Az. 4 W 15/03).
Wenn Bello zuviel bellt
Versuchen Sie, den Hund möglichst selten allein zu lassen. Schließen Sie die Fenster. Sonst kann das Ordnungsamt eingreifen. In der Regel verlangen die Gerichte aber, dass die Nachbarn ein Lärmprotokoll vorlegen, in dem Datum und Uhrzeiten stehen, wann das Gebell störend war. In Unna schrieben Nachbarn wochenlang Termine und Uhrzeiten auf. Das reichte dem Richter als Beweis. Sein Urteil: Der Hund durfte von 22 bis 6 Uhr und an Sonntagen nicht mehr ins Freie (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 8 K 3784/13).
Hund im Büro
Die meisten Hundehalter stehen mitten im Berufsleben. Doch nicht jeder Chef und nicht jeder Kollege sieht die Vierbeiner gern unterm Schreibtisch. Dabei zeigen Studien, dass Hunde die Kreativität der Mitarbeiter fördern, für gute Stimmung im Büro sorgen können und sogar dazu beitragen, Stress abzubauen. Was von Gesetzes wegen erlaubt ist und wie Hundehalter Konflikte im Büro vermeiden, erklären die Rechtsexperten der Stiftung Warentest im Special Hunde am Arbeitsplatz.
Hundekauf: Darauf sollten Sie achten
So ein Hund kostet schnell mehrere Hundert Euro – wenn es ein Rassehund ist, sind auch mal vierstellige Beträge fällig. Da sollten Tierfreunde genau überlegen, ob das Tier wirklich gut zu ihnen passt – und vor allem: Wo man am besten kauft. Im Internet wimmelt es von Angeboten, teils zu erstaunlich niedrigen Preisen. Doch häufig steckt Betrug dahinter. Vor allem aus Osteuropa kommen oft Welpen, die unter sehr schlechten Bedingungen gehalten wurden. Sie leiden nicht selten unter schweren Viruserkrankungen wie Staupe oder Parvovirose und müssen über kurz oder lang eingeschläfert werden. Unser Special Hundekauf zeigt, worauf Käufer achten sollten und welche Gewährleistung Verkäufer geben müssen.
Zugelaufener Hund: Mitbringsel aus dem Urlaub
Manche Tierliebhaber finden in den Ferien einen vierbeinigen Freund, der ihnen beim Sightseeing nachläuft und nachts vorm Ferienhaus liegenbleibt, bis zum nächsten Morgen. Vor der Heimreise Abschied zu nehmen, bricht manchem Urlauber schier das Herz. Den neuen Begleiter einfach mitzunehmen, geht in der Regel aber nicht. Selbst für Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Tiere gechippt und geimpft sein und einen Ausweis haben. Aber es gibt Helfer, diese Hürden zu überwinden, zum Beispiel Tierschutzvereine vor Ort. Unser Special Tiere aus dem Ausland erklärt, wie es klappen kann.
Mit dem Hund unterwegs
„Der Hund kommt mit.“ Das ist für viele Tierfreunde eine Selbstverständlichkeit. Innerhalb Deutschlands ist das kein Problem. Fragen Sie aber rechtzeitig, ob in der Ferienunterkunft Hunde erlaubt sind. Bei Reisen in der Europäischen Union muss das Tier per Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Außerdem ist ein EU-Heimtierausweis nötig. Den kann ein Tierarzt ausstellen. Worauf sonst noch zu achten ist, zeigt unser Special Reisen mit Haustieren.
Urlaubsbetreuung in Tierpensionen
Betreuung für den Hund? Wer im Internet danach sucht, findet unzählige Tierpensionen. Die Preise reichen von ein paar Euro bis rund 100 Euro pro Tag. Doch worauf muss der Halter achten? Bestehen Gesundheitsrisiken für den Hund? Welche Alternativen gibt es zur Tierpension, zum Beispiel private Tiersitter oder Urlaubspaten? Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt unser Special Tierbetreuung.
Mit Hund in Bus und Bahn
Reisen ist für Hunde Stress. Die neue Umgebung, unbekannte Gerüche, fremde Menschen, der enge Raum: Das macht ihnen Angst. Es ist daher sinnvoll, das Reisen zu üben, zum Beispiel indem man zunächst nur kurze Strecken fährt.
Maulkorb. In manchen Stadtbussen ist ein Maulkorb vorgeschrieben. Für gefährliche Hunde trifft das fast überall zu. Viele Verkehrsbetriebe listen die Rassen auf, für die ein Maulkorb nötig ist.
Fahrkarte. Wie viel ein Ticket für den Hund kostet, ist je nach Stadt unterschiedlich und steht oft auch nicht am Fahrkartenautomaten. Wer am Zielort nicht erleben will, dass der Busfahrer die Tür verschlossen lässt, sollte sich vor der Abreise auf den Internetseiten der Verkehrsbetriebe informieren. Meist unterscheiden sie zwischen größeren und kleinen Tieren. Zu den größeren zählen Vierbeiner, die eine Katze überragen.
Transport. Kleinere Hunde gehören in ein geschlossenes Behältnis. Das muss nicht unbedingt eine spezielle Tierbox sein. Die Bahn zum Beispiel nennt keine konkreten Vorschriften, außer dass die Box unter den Sitz oder auf die Ablage darüber passen muss. Mehr Informationen finden Sie in unserem Special Hunde in Bus und Bahn.
Hund und Scheidung
Wenn zwei sich trennen, gibt es oft Streit um den Hund. Welcher Ex-Ehepartner den Hund bekommt, ist oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Im Scheidungsverfahren werden Haustiere als Hausrat bewertet, und der soll nach dem Willen des Gesetzgebers geteilt werden. Ist ein Hund Eigentum eines der beiden Ehepartner, zum Beispiel weil er bereits vor der Hochzeit gekauft wurde, bleibt er beim Eigentümer, der andere Ehepartner hat keinen Anspruch auf ihn.
So entscheiden Gerichte
Wurde das Tier während der Ehe angeschafft und gehört beiden Partnern, die sich nun nicht einigen können, prüft das Gericht den Einzelfall. Das Oberlandesgericht Stuttgart ließ den umstrittenen Hund im Gerichtssaal frei. Er lief zur Frau und blieb auf deren Schoß ruhig sitzen. Damit war klar: Sie bekam das Tier (Az. 18 UF 62/14). Vorm Oberlandesgericht Nürnberg hatte eine Ehefrau ein sechsköpfiges Hunderudel, das vorher mit dem Paar gelebt hatte, zu sich geholt. Zwei der Tiere starben kurz darauf. Der Ehemann verlangte, dass ihm zwei der vier noch lebenden Hunde zugesprochen werden. Die Richter lehnten ab. Das Rudel, das durch den Tod der beiden Artgenossen und die Trennung der Tierhalter viel durchgemacht habe, sollte nicht weiter auseinandergerissen werden (Az. 10 UF 1249/16). Ausführliche Tipps und Informationen zum Thema liefert unser Special Scheidung: Wer bekommt den Hund?.
Dieses Special wird regelmäßig aktualisiert. Jüngstes Update: 3. Mai 2021.
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Kommentarliste
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@andreaDark: Wie man diesen Hund resozialisieren kann, wissen wir nicht. Wenn der Hund aber im Treppenhaus durch Verschulden der Halterin die Mitbewohner ängstigt, ist das vor allem ein Fall für den Vermieter. Beschweren Sie sich bei ihm und fordern Sie Abhilfe, tun Sie sich dabei möglichst mit anderen Mietern zusammen. Der Vermieter muss sich dann mit dieser Mieterin auseinandersetzen, z.B. sie mit Verweis auf die Hausordnung abmahnen. Das kann bis zu einer Kündigung des Mietvertrags gehen. Läuft der Hund in der Öffentlichkeit ohne Maulkorb und/ oder Leine, obwohl eigentlich die Pflicht dazu besteht (in Bayern darf das jede Gemeinde selbst regeln, es gibt kein landesweites Recht) , ist das Ordnungsamt oder im Fall der aktiven Bedrohung auch die Polizei zuständig. (PH)
Hallo
Wie sieht es aus wenn jemand einen hochgradig aggressiven American Pitbull führt der den Halter körperlich nicht im Griff bekommt?
Wir sind in Bayern und haben widerholt Anzeige erstatte und diese haben zwar einen Maulkorbzwang auferlegt aber die Halter interessiert das nicht.
Die Halterin hat 2 Wohnsitze und ist nur im Winter da.
Rückt der Frau das OA auf die Pelle ist die im Handumdrehen am anderen Wohnsitz und nichts passiert.
Was kann gemacht werden damit der Hund resozialsiert wird oder die Behörden diesen Problem habhaft werden.
Grüße Andrea
@anschacht: Auf welche Angabe beziehen Sie sich genau? Wir haben in dem Artikel lediglich angegeben, dass einige Bundesländer Leinenzwang haben, darunter z.B. Berlin. Von Ba-Wü ist dort keine Rede.
(dda)
Auch nach gründlicher Recherche konnte ich im Landeswaldgesetz für Baden Württemberg keinen Hinweis auf einen Leinenzwang für Hunde finden. (Wie Sie es oben in Ihrem Artikel angeben.)
Können Sie bitte Ihre genaue Quelle angeben?
Danke
In letzter Zeit kommen die Kotbeutel immer mehr ins Kreuzfeuer.
Plastik ist ja auch ein großes Problem in unserer Gesellschaft.
Auch die Biobeutel, die angeboten werden, sollen nicht abbaubar sein.
Es wäre gut zu wissen welche Art von Beutel nun umweltneutral
sind. Das wäre doch eine gute Sache!